Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
7/2005
17.01.2005
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
Tischvorlage
TOP 4 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen
4.3 Bauantrag für eine Nutzungsänderung der bestehenden Lager-/ Produktionshalle (Holzprodukte) in einen Schuhfachmarkt auf dem Grundstück
Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstück 369, gelegen in Kall, Siemensring,
Altes Industrie- und Gewerbegebiet
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird zu der beantragten Nutzungsänderung erklärt.
Sachdarstellung:
Der Antragsteller hat am 06.01.2005 einen Bauantrag für eine Nutzungsänderung der bestehenden Lager-/ Produktionshalle (Holzprodukte) in einen Schuhfachmarkt (“Schuhmaxx”)
auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstück 369, gelegen in Kall, Siemensring
1, eingereicht. Der Schuhfachmarkt soll eine gemischte Lager-/ Verkaufsfläche von 544,84
qm haben. Es handelt sich um einen Einzelhandelsbetrieb mit Schuhen aller Art incl. Randsortimente und Aktionsartikel.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch”. Es wird jedoch nicht durch die vom Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 17.11.2004 eingeleitete 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes erfasst, so dass in diesem Bereich
grundsätzlich Einzelhandel zulässig ist.
Das Bauvorhaben ist somit zulässig, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden. Für die Beurteilung des Vorhabens wird die Bauaufsichtsbehörde die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zwecks Prüfung, ob das Vorhaben keinen
überörtlichen Bedarf hat, einholen.
Zur Erläuterung des Vorhabens sind Auszüge aus den Bauvorlagen der Tischvorlage beige-
Vorlagen-Nr. 7/2005
fügt.
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