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Beschlusstext (Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtliniena) Modifizierung der Ziffer 7b) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,6 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtliniena) Modifizierung der Ziffer 7b) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am Donnerstag, den 27.05.2004. Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 6. Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Modifizierung der Ziffer 7 b) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6 19:45 Uhr Da keine Wortmeldungen erfolgen, lässt Ausschussvorsitzender Schmitz über den Beschlussentwurf der Verwaltung abstimmen. Beschluss: Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport beschließt: zu a) In Ziffer 7.1 der Sportförderungsrichtlinien, nach dem Wort ‚Anlagen’, die Worte „oder bei Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter“ sowie bei Ziffer 7.3 nach Satz 2 den Satz „Die Zuschüsse werden bei langlebigen Wirtschaftsgütern unter der Voraussetzung bewilligt, dass das langlebige Wirtschaftsgut für den jeweiligen Verwendungszweck mindestens 10 Jahre erhalten bleibt. Wird es seinem Verwendungszweck entzogen, so kann die Rückzahlung anteilmäßig verlangt werden.“. zu b) Den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien auf 5,40 Euro festzusetzen. Aufgrund der erstmaligen Anwendung der neugefassten Sportförderungsrichtlinien gilt dieser Betrag auch für das laufende Jahr 2004. zu c) Den antragstellenden Vereinigungen zur Förderung des Sports nach den Ziffern 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien die aus den jeweiligen Anlagen ersichtlichen Zuschüsse zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)