Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport
am Donnerstag, den 27.05.2004.
Sitzungsbeginn:
19:00 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
6.
Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Modifizierung der Ziffer 7
b) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
19:45 Uhr
Da keine Wortmeldungen erfolgen, lässt Ausschussvorsitzender Schmitz über den
Beschlussentwurf der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport beschließt:
zu a)
In Ziffer 7.1 der Sportförderungsrichtlinien, nach dem Wort ‚Anlagen’, die Worte „oder bei
Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter“ sowie bei Ziffer 7.3 nach Satz 2 den Satz „Die
Zuschüsse werden bei langlebigen Wirtschaftsgütern unter der Voraussetzung bewilligt,
dass das langlebige Wirtschaftsgut für den jeweiligen Verwendungszweck mindestens
10 Jahre erhalten bleibt. Wird es seinem Verwendungszweck entzogen, so kann die
Rückzahlung anteilmäßig verlangt werden.“.
zu b)
Den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien auf 5,40 Euro festzusetzen.
Aufgrund der erstmaligen Anwendung der neugefassten Sportförderungsrichtlinien gilt
dieser Betrag auch für das laufende Jahr 2004.
zu c)
Den antragstellenden Vereinigungen zur Förderung des Sports nach den Ziffern 5 und 6
der Sportförderungsrichtlinien die aus den jeweiligen Anlagen ersichtlichen Zuschüsse
zu gewähren.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)