Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport
am Donnerstag, den 27.05.2004.
Sitzungsbeginn:
19:00 Uhr
Sitzungsende:
19:45 Uhr
TOP
Betreff
8.
Änderung der Benutzungsordnung für Turn- und Sporthallen der Stadt Bedburg
Ausschussmitglied Kunold teilt mit, dass es der SPD-Fraktion nicht einleuchtet, dass
„Lärmen und Toben“ nicht erlaubt sein soll.
Erster Beigeordneter Koerdt verwies auf die mehrfach so beschlossene – bisherige –
Benutzungsordnung für Turn- und Sporthallen der Stadt Bedburg, in der auch bisher
unnötiges Lärmen und Toben ‚untersagt’ war. Diese Regelung entspricht den
Regelungen im Landesimmissionsschutzgesetz. Die vorgeschlagene Änderung
bezüglich der Nutzung von Hallenbällen folgt den Erfahrungswerten der Verwaltung und
räumt den Vereinen einen größeren Freiraum bei der Nutzung der Hallen, insbesondere
in den Wintermonaten, ein.
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ausschussvorsitzende über den
Beschlussentwurf der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport schlägt dem Rat der Stadt Bedburg
folgende Änderung der Benutzungsordnung für Turn- und Sporthallen der Stadt Bedburg
vor:
§ 2 Abs. 12 erhält folgende Fassung:
Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden. Spiele, insbesondere Fußball in
Turnhallen und Teilbereichen der Dreifachsporthalle, die Beschädigungen an den Hallen
und ihren Einrichtungsgegenständen verursachen können, sind grundsätzlich nur unter
Verwendung von Hallenbällen erlaubt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)