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Beschlusstext (Änderung der Benutzungsordnung für Turn- und Sporthallen der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,4 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Änderung der Benutzungsordnung für Turn- und Sporthallen der Stadt  Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am Donnerstag, den 27.05.2004. Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr Sitzungsende: 19:45 Uhr TOP Betreff 8. Änderung der Benutzungsordnung für Turn- und Sporthallen der Stadt Bedburg Ausschussmitglied Kunold teilt mit, dass es der SPD-Fraktion nicht einleuchtet, dass „Lärmen und Toben“ nicht erlaubt sein soll. Erster Beigeordneter Koerdt verwies auf die mehrfach so beschlossene – bisherige – Benutzungsordnung für Turn- und Sporthallen der Stadt Bedburg, in der auch bisher unnötiges Lärmen und Toben ‚untersagt’ war. Diese Regelung entspricht den Regelungen im Landesimmissionsschutzgesetz. Die vorgeschlagene Änderung bezüglich der Nutzung von Hallenbällen folgt den Erfahrungswerten der Verwaltung und räumt den Vereinen einen größeren Freiraum bei der Nutzung der Hallen, insbesondere in den Wintermonaten, ein. Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ausschussvorsitzende über den Beschlussentwurf der Verwaltung abstimmen. Beschluss: Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport schlägt dem Rat der Stadt Bedburg folgende Änderung der Benutzungsordnung für Turn- und Sporthallen der Stadt Bedburg vor: § 2 Abs. 12 erhält folgende Fassung: Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden. Spiele, insbesondere Fußball in Turnhallen und Teilbereichen der Dreifachsporthalle, die Beschädigungen an den Hallen und ihren Einrichtungsgegenständen verursachen können, sind grundsätzlich nur unter Verwendung von Hallenbällen erlaubt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)