Daten
Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
63/2004
15.06.2004
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
Aufstellung einer Satzung für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen
für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Scheven
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen
Auslegung
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 34 Abs. 5 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz, BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die in der Anlage 2
aufgeführte Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil Scheven zu beschließen.
Sachdarstellung:
In den Jahren 1997-1999 wurden für mehrere Ortsteile im Gemeindegebiet Ortslagenerweiterungssatzungen aufgestellt. Für die Ortslage Scheven wurde eine geringfügige Er- weiterung um zwei Bauparzellen durchgeführt. In den Jahren 1999/2000 wurde das Baugebiet
“Niederscheven” neu erschlossen. In diesem Zusammenhang wurde eine neue Anbindung
an die Ortslage Scheven Richtung Klausentalstraße hergestellt. Hier bietet sich an, die Ortslage Scheven in diesem Bereich gemäß Darstellung in der anliegenden Karte zu erweitern.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 30. September 2003 beschlossen, eine
Vorlagen-Nr. 63/2004
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Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. In dieser Sitzung
wurde gleichzeitig die öffentliche Auslegung der Satzung einschließlich Begründung gem. §
34 Abs. 5 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz, BauGB und § 3 (2)
BauGB beschlossen.
Der fragliche Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall als “Fläche für die
Landwirtschaft” dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Fläche wird
die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass
auf die Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet wird.
Die Satzung einschließlich Begründung hat in der Zeit vom 17. November bis einschließlich
17. Dezember 2003 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 04. November 2003 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Die in Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen der Bürger und der
TÖB einschließlich der Stellungnahmen und der Abwägung mit Beschlussvorschlägen der
Verwaltung sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.