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Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Scheven a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den
im Zusammenhang bebauten Ortsteil Scheven
a)     Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen
        Auslegung
b)     Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den
im Zusammenhang bebauten Ortsteil Scheven
a)     Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen
        Auslegung
b)     Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 63/2004 15.06.2004 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 Aufstellung einer Satzung für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Scheven a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 34 Abs. 5 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz, BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. Zu b) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die in der Anlage 2 aufgeführte Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Scheven zu beschließen. Sachdarstellung: In den Jahren 1997-1999 wurden für mehrere Ortsteile im Gemeindegebiet Ortslagenerweiterungssatzungen aufgestellt. Für die Ortslage Scheven wurde eine geringfügige Er- weiterung um zwei Bauparzellen durchgeführt. In den Jahren 1999/2000 wurde das Baugebiet “Niederscheven” neu erschlossen. In diesem Zusammenhang wurde eine neue Anbindung an die Ortslage Scheven Richtung Klausentalstraße hergestellt. Hier bietet sich an, die Ortslage Scheven in diesem Bereich gemäß Darstellung in der anliegenden Karte zu erweitern. Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 30. September 2003 beschlossen, eine Vorlagen-Nr. 63/2004 Seite 2 Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. In dieser Sitzung wurde gleichzeitig die öffentliche Auslegung der Satzung einschließlich Begründung gem. § 34 Abs. 5 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz, BauGB und § 3 (2) BauGB beschlossen. Der fragliche Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall als “Fläche für die Landwirtschaft” dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Fläche wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf die Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet wird. Die Satzung einschließlich Begründung hat in der Zeit vom 17. November bis einschließlich 17. Dezember 2003 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04. November 2003 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Die in Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen der Bürger und der TÖB einschließlich der Stellungnahmen und der Abwägung mit Beschlussvorschlägen der Verwaltung sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.