Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Festsetzung des Eigenanteils gem. § 7 Schulfinanzgesetz (SchFG) für die Inanspruchnahme des Schülertickets)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Festsetzung des Eigenanteils gem. § 7 Schulfinanzgesetz (SchFG) für die Inanspruchnahme des Schülertickets)

öffnen download melden Dateigröße: 61 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 15.03.2005 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6. Festsetzung des Eigenanteils gem. § 7 Schulfinanzgesetz (SchFG) für die Inanspruchnahme des Schülertickets V 76/2005 Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. Kreisausschuss Kreistag 15.03.2005 Z1 06.04.2005 28.04.2005 Z2 Z3 Der Ausschuss stimmt der V 76/2005 zu. Beschlussempfehlung: 1. Der Kreistag beschließt, den Eigenanteil für freifahrtberechtigte Schüler ab dem 01.08.2005 von bisher 10,00 EUR auf 12,00 EUR bzw. für das zweite Geschwisterkind von 5,00 EUR auf 6,00 EUR festzusetzen. Der Eigenanteil entfällt für Schüler, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII – Sozialhilfe – erhalten. 2. Die Mehrbeträge von 2,00 EUR bzw. 1,00 EUR sind von der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) gleichzeitig mit dem übrigen Fahrpreis für das Schülerticket gegen Erstattung einer Aufwandsentschädigung zu erheben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)