Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 15.03.2005 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 6.
Festsetzung des Eigenanteils gem. § 7 Schulfinanzgesetz
(SchFG) für die Inanspruchnahme des Schülertickets
V 76/2005
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales
u.Gesundh.
Kreisausschuss
Kreistag
15.03.2005
Z1
06.04.2005
28.04.2005
Z2
Z3
Der Ausschuss stimmt der V 76/2005 zu.
Beschlussempfehlung:
1. Der Kreistag beschließt, den Eigenanteil für freifahrtberechtigte Schüler ab dem 01.08.2005 von bisher 10,00 EUR auf
12,00 EUR bzw. für das zweite Geschwisterkind von 5,00 EUR
auf 6,00 EUR festzusetzen. Der Eigenanteil entfällt für Schüler,
die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII –
Sozialhilfe – erhalten.
2. Die Mehrbeträge von 2,00 EUR bzw. 1,00 EUR sind von der
Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) gleichzeitig mit dem übrigen Fahrpreis für das Schülerticket gegen Erstattung einer Aufwandsentschädigung zu erheben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)