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Allgemeine Vorlage (13. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 "Steinbusch" (Altes Industrie- und Gewerbegebiet in Kall) hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,6 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (13. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8
"Steinbusch" (Altes Industrie- und Gewerbegebiet in Kall)
hier: Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 42/2005 19.04.2005 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 1 1.3 Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen 13. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Altes Industrie- und Gewerbegebiet in Kall) hier: Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 17. November 2004 die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB der 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ zur Regulierung des Einzelhandels im Alten Industrie- und Gewerbegebiet Kall beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 28.02. bis einschließlich 29.03.2005 statt. Seitens der betroffenen Öffentlichkeit sind diverse Stellungnahmen gegen die Bebauungsplanänderung während der Auslegungsfrist eingegangen. Seitens der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine, die Planung wesentlich berührende Stellungnahmen, eingegangen. Die Fraktionsvorsitzenden wurden am 29.03.2005 hierüber vorab informiert. Über die eingegangenen Stellungnahmen und die weitere Verfahrensweise soll zunächst in der Arbeitsgruppe „Bebauungsplan Nr. 8 Steinbusch“ – die in Kürze eingeladen wird – beraten werden.