Daten
Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Datum
15.09.2009
Erstellt
28.10.09, 17:58
Aktualisiert
28.10.09, 17:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 36. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 15.09.2009.
Sitzungsbeginn:
18:03 Uhr
Sitzungsende:
20:41 Uhr
TOP
Betreff
12
Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 5. Änderung
-Gebiet zwischen Wiesenstraße, Neusser Straße und Erft in Bedburghier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung der
Aufstellungsbeschlüsse
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, die Aufstellungsbeschlüsse für die 1. und 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg aufzuheben und diese unter der 5.
Änderung im Rahmen eines Zusammenschlusses dieser Verfahren weiterzuführen und
demgemäß nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl I S 3018), einen neuen
Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die Planungsziele werden aus den der Sitzungsvorlage
beigefügten Planentwürfen zur 1. und 3. Änderung (Anlagen 1 und 2) des
Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg definiert. Die Abgrenzung erfolgt gemäß der der
Sitzungsvorlage beigefügten Anlage 3.
Die Planungsziele stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar:
- Bedarfsorientierte Umplanung und Neuordnung von überbaubaren Grundstücksflächen
- Rücknahme von öffentlichen Verkehrsflächen
- Übernahme des tatsächlichen Bestandes
- Festsetzung von Grünflächen mit der Widmung Wald im rückwärtigen Bereich der
Erftstraße
- Neuordnung der überbaubaren Grundstücksflächen
- Festsetzung des erhaltenswerten Baumbestandes
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltungen
13
Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket
II
Frau Steinhäuser fragt nach dem Gesamtvolumen der Maßnahme, da sie sich
nach ihrer Auffassung über Jahre hinziehen werde.
Fachbereichsleiter Schmeier erläutert, dass am heutigen Tag zunächst nur der
Beschluss darüber gefasst werden solle, ob für die Erneuerung der
Straßenbeleuchtung Mittel aus dem Konjunkturpaket verwendet werden sollen.
Frau Steinhäuser wirft die Frage auf, warum man kein Angebot der Fa. RWE
eingeholt habe, da diese solche Arbeiten leisten würde.
Herr de Jong bittet darum, Gespräche mit möglichen Unternehmen mit dem Ziel
von Kosteneinsparungen zu führen.
Bürgermeister Koerdt erklärt sodann nochmals, dass es heute lediglich darum
gehe, die Mittel bereit zu stellen, um schließlich zu einem späteren Zeitpunkt
Aufträge erteilen zu können.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt für den Bereich Infrastruktur des Konjunkturpaketes II eine
überplanmäßige Mehrauszahlung in Höhe von 360.000,- € für die Erneuerung der
Straßenbeleuchtung in verschiedenen Straßenzügen zu leisten.
Abstimmungsergebnis:
14
Mehrheitlich dafür
Mitteilungen des Bürgermeisters
Neue Partnerfiliale in Bedburg
Bürgermeister Koerdt führt aus, die Deutsche Post AG habe mitgeteilt, dass ab
28.10.2009 in der Bahnstraße 15 im dort integrierten Reisebüro eine kleine
Partnerfiliale eingerichtet werde.
14.1
Haushaltslage 2009/2010 ff.
Auf die Frage des Herrn Köhlen, warum die Sanierung der Alten Schule
Kirchtroisdorf auf die Prüfliste gesetzt worden sei, entgegnet Kämmerer Baum,
dass er tabulos jede aktuelle Maßnahme genannt habe, durch deren Verzicht die
Haushaltslage verbessert werden könne.
Frau Steinhäuser weist darauf hin, dass eine „normale“ Sitzungsvorlage
wünschenswert gewesen wäre, um diskutieren und Vorschläge einbringen zu
können. Kämmerer Baum erläutert, dass die Zahlen erst seit Ende letzter Woche
bekannt gewesen seien und eine herkömmliche Sitzungsvorlage aus zeitlichen
Gründen nicht mehr vorbereitet werden konnte.
Auf die Frage von Herrn de Jong nach Mietzahlungen im Zusammenhang mit
dem toom-Gebäude verweist Kämmerer Baum auf den nichtöffentlichen Teil.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 15.09.2009
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Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, die Aufstellungsbeschlüsse für die 1. und 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg aufzuheben und diese unter der 5.
Änderung im Rahmen eines Zusammenschlusses dieser Verfahren weiterzuführen und
demgemäß nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl I S 3018), einen neuen
Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die Planungsziele werden aus den der Sitzungsvorlage
beigefügten Planentwürfen zur 1. und 3. Änderung (Anlagen 1 und 2) des
Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg definiert. Die Abgrenzung erfolgt gemäß der der
Sitzungsvorlage beigefügten Anlage 3.
Die Planungsziele stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar:
- Bedarfsorientierte Umplanung und Neuordnung von überbaubaren Grundstücksflächen
- Rücknahme von öffentlichen Verkehrsflächen
- Übernahme des tatsächlichen Bestandes
- Festsetzung von Grünflächen mit der Widmung Wald im rückwärtigen Bereich der
Erftstraße
- Neuordnung der überbaubaren Grundstücksflächen
- Festsetzung des erhaltenswerten Baumbestandes
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 15.09.2009
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