Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 2. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Finanzmanagement
am Dienstag, den 30.08.2005.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
4.
Verhaltenstest nach § 5 Abs. 3 Landeshundegesetz NW
19:30 Uhr
Beschluss:
Im Zuge der Beratungen über den Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NW
des Herrn H. Theodor Flüchten (WP6-419/2004), gefährliche Hunde nach erfolgreicher
Ablegung der Verhaltensprüfung von der erhöhten Hundesteuer zu befreien, wurde die
Verwaltung seitens des Haupt- und Finanzausschusses beauftragt, zu prüfen, ob
hinsichtlich des Landeshundegesetzes NW betreffend die Verhaltensprüfung nach § 5
Abs. 3 des Gesetzes Überlegungen zur Änderung anstehen.
Diese Anfrage wurde mit Schreiben vom 14.09.2004 an das zuständige Ministerium für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen gestellt.
Der zuständige Mitarbeiter des Ministeriums teilt daraufhin mit, dass lediglich kleine
Änderungen angedacht sind zu den Regelungen des Zuchtverbotes und des
Versicherungsnachweises.
Änderungen hinsichtlich der Befreiung von der Verpflichtung nach § 5 Abs. 2 S. 2
(Leinenzwang) und S. 3 (Maulkorbpflicht) sind nicht geplant.
Insbesondere ist auch nicht daran gedacht, die Wiederholung von Verhaltensprüfungen in einem
regelmäßigen zeitlichen Abstand festzuschreiben.
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen