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Beschlusstext (Verhaltenstest nach § 5 Abs. 3 Landeshundegesetz NW)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,4 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Verhaltenstest nach § 5 Abs. 3 Landeshundegesetz NW)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 2. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Finanzmanagement am Dienstag, den 30.08.2005. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 4. Verhaltenstest nach § 5 Abs. 3 Landeshundegesetz NW 19:30 Uhr Beschluss: Im Zuge der Beratungen über den Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NW des Herrn H. Theodor Flüchten (WP6-419/2004), gefährliche Hunde nach erfolgreicher Ablegung der Verhaltensprüfung von der erhöhten Hundesteuer zu befreien, wurde die Verwaltung seitens des Haupt- und Finanzausschusses beauftragt, zu prüfen, ob hinsichtlich des Landeshundegesetzes NW betreffend die Verhaltensprüfung nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes Überlegungen zur Änderung anstehen. Diese Anfrage wurde mit Schreiben vom 14.09.2004 an das zuständige Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen gestellt. Der zuständige Mitarbeiter des Ministeriums teilt daraufhin mit, dass lediglich kleine Änderungen angedacht sind zu den Regelungen des Zuchtverbotes und des Versicherungsnachweises. Änderungen hinsichtlich der Befreiung von der Verpflichtung nach § 5 Abs. 2 S. 2 (Leinenzwang) und S. 3 (Maulkorbpflicht) sind nicht geplant. Insbesondere ist auch nicht daran gedacht, die Wiederholung von Verhaltensprüfungen in einem regelmäßigen zeitlichen Abstand festzuschreiben. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen