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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg-Anbindung der Rupperburg an die L 361 n-a) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungenb) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,5 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg-Anbindung der Rupperburg an die L 361 n-a) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungenb) Satzungsbeschluss)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 5. Sitzung des Rates am Dienstag, den 19.04.2005. Sitzungsbeginn: 18:02 Uhr Sitzungsende: 20:17 Uhr TOP Betreff 12. Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg-Anbindung der Rupperburg an die L 361 n-a) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungenb) Satzungsbeschluss Beschluss: zu a): Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg eingegangenen Anregungen (lfd. Nrn. 1 – 6) eine Abwägung durchzuführen und einzeln Beschlüsse (Anlage 10) zu fassen. zu b): Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der bis zum 20.07.2004 gültigen Fassung (vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Rechtlinien; Europarechtsanpassungsgesetz BAU vom 24.06.2004) unter Berücksichtigung gegebenenfalls erforderlich werdender Änderungen oder Ergänzungen gem. a) für den Bebauungsplan Nr. 48 a/Bedburg nebst Begründung und Anlagen hierzu zu fassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)