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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung- Gebiet Industriepark Mühlenerft-a) Aufhebung des Satzungsbeschlussesb) Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlussesc) Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,9 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung- Gebiet Industriepark Mühlenerft-a) Aufhebung des Satzungsbeschlussesb) Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlussesc) Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung- Gebiet Industriepark Mühlenerft-a) Aufhebung des Satzungsbeschlussesb) Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlussesc) Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 5. Sitzung des Rates am Dienstag, den 19.04.2005. Sitzungsbeginn: 18:02 Uhr Sitzungsende: 20:17 Uhr TOP Betreff 11. Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung- Gebiet Industriepark Mühlenerft-a) Aufhebung des Satzungsbeschlussesb) Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlussesc) Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches Beschluss: zu a): Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Satzungsbeschluss vom 26.06.2001 für den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches aufzuheben. zu b): Der Rat beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 06.02.2001 für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg aufzuheben und gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches in der bis zum 20.07.2004 gültigen Fassung (vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien; Europarechtsanpassungsgesetz Bau vom 24.06.2004), bei Änderung der Planinhalte einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 9) zu fassen. Planungsziel ist - der Wegfall eines Teilstückes der öffentlichen Verkehrsfläche (Planstraße 6) und - die Verbindung der bedingt durch den Wegfall der öffentlichen Verkehrsfläche überbaubaren Grundstücksflächen und damit eine entsprechende Erweiterung zu c): Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg, den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der bis zum 20.07.2004 gültigen Fassung (vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien; Europarechtsanpassungsgesetz Bau vom 24.06.2004), erneut auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dabei wird bestimmt, dass Anregungen nur zum geänderten Teil der Planung vorgebracht werden können. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)