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Beschlusstext (Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaft Kirch-/Grottenherten -Abgrenzungssatzung / Flächen an der Weidgasse- hier:a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses b) Neufassung des Satzungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,6 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaft Kirch-/Grottenherten 
-Abgrenzungssatzung / Flächen an der Weidgasse-
hier:a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses         b) Neufassung des Satzungsbeschlusses)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 5. Sitzung des Rates am Dienstag, den 19.04.2005. Sitzungsbeginn: 18:02 Uhr Sitzungsende: 20:17 Uhr TOP Betreff 8. Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaft Kirch/Grottenherten -Abgrenzungssatzung / Flächen an der Weidgassehier:a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses b) Neufassung des Satzungsbeschlusses Beschluss: zu a): Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Satzungsbeschluss vom 19.03.2002 für die 2. Änderungssatzung zur Abgrenzungssatzung des Ortsteiles Kirch-/Grottenherten – Teilgebiet an der Weidgasse – aufzuheben. zu b): Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss gem. § 34 Abs. 4 Satz 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBI. I S. 1359), für die 2. Änderungssatzung zur Abgrenzungssatzung des Ortsteiles Kirch-/Grottenherten – Teilgebiet an der Weidgasse – unter Beibehaltung der bereits erfolgten Abwägung zum Satzungsbeschluss vom 19.03.2002 und unter Anpassung der Planzeichnung an die Gegebenheiten vor Ort erneut. Die Planzeichnungen alt und neu sind der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)