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Allgemeine Vorlage (Landschaftsplanverfahren 24 "Kall" hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 27a Landschaftsgesetz)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Landschaftsplanverfahren 24 "Kall"
hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 27a
        Landschaftsgesetz) Allgemeine Vorlage (Landschaftsplanverfahren 24 "Kall"
hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 27a
        Landschaftsgesetz)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 5/2005 17.01.2005 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Herr Wilms Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 Landschaftsplanverfahren 24 „Kall“ hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 27a Landschaftsgesetz Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beantragt beim Kreis Euskirchen, dass die noch erarbeiteten Änderungsvorschläge gemäß der Erläuterung in der Sachdarstellung und der Erörterung in der Sitzung im Landschaftsplanentwurf Berücksichtigung finden. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 16. November 2004 - TOP 6 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -. In dieser Sitzung wurden über die von Verwaltung und Politik noch erarbeiteten Änderungsvorschläge zum Landschaftsplan Kall beraten und beschlossen. Da die Beschlussfassung über die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken zum Vorverfahren des Landschaftsplanes Kall nicht wie vorgesehen am 22.11.2004, sondern erst im März 2005 im zuständigen Fachausschuss des Kreises erfolgt, wurde auf Vorschlag des Bürgermeisters allen Fraktionen nochmals Gelegenheit gegeben innerhalb von 10 Tagen nach der Sitzung weitere Änderungsvorschläge einzureichen. Innerhalb dieses Zeitraums wurden noch zwei schriftliche Anträge und zwar der Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Verwaltung eingereicht. Die beiden Anträge sind als Anlage 1 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. SPD- Vorlagen-Nr. 5/2005 Seite 2 Der SPD-Antrag wurde bereits mündlich in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 16.11.2004 vorgetragen und als Ergänzungsvorschlag beschlossen, so dass kein weiterer Beschluss erforderlich ist. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Zu Ziffer 1) Der im Juni 2003 rechtskräftig gewordene Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln - Teilabschnitt Aachen - weist im Ortsteil Kall sowohl neue Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-Flächen) als auch Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB.- Flächen) aus. Sollte sich diese Flächenaufteilung später ändern, könnte dies nur auf der Ebene der Regionalplanung stattfinden. Dies ist nicht Aufgabe der Landschaftsplanung. Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Bedarfsermittlungen aufgestellt werden müssen. Zu Ziffer 2) Die Fließgewässer sind vornehmlich als besonderer Landschaftsschutz “Landschaftsschutzgebiet Fließgewässer und Auen” (Kennziffer 2.2-7) gekennzeichnet bzw. in ein Naturschutzgebiet oder in ein schutzwürdiges Biotop integriert. Konkrete Änderungswünsche zu den obigen Punkten, die aus dem Antrag nicht entnommen werden können, sollten seitens der Fraktion in der Sitzung des Planungsaussschusses vorgetragen werden. Seitens des Ortsvorstehers wurde für den Ortsteil Benenberg die in der Anlage 2 dargestellte Erweiterungsfläche mündlich beantragt.