Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
5/2005
17.01.2005
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Herr Wilms
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
Landschaftsplanverfahren 24 „Kall“
hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 27a
Landschaftsgesetz
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beantragt beim Kreis Euskirchen, dass die noch
erarbeiteten Änderungsvorschläge gemäß der Erläuterung in der Sachdarstellung und der
Erörterung in der Sitzung im Landschaftsplanentwurf Berücksichtigung finden.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
16. November 2004 - TOP 6 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -. In dieser Sitzung
wurden über die von Verwaltung und Politik noch erarbeiteten Änderungsvorschläge zum
Landschaftsplan Kall beraten und beschlossen.
Da die Beschlussfassung über die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken zum Vorverfahren des Landschaftsplanes Kall nicht wie vorgesehen am 22.11.2004,
sondern erst im März 2005 im zuständigen Fachausschuss des Kreises erfolgt, wurde auf
Vorschlag des Bürgermeisters allen Fraktionen nochmals Gelegenheit gegeben innerhalb
von 10 Tagen nach der Sitzung weitere Änderungsvorschläge einzureichen.
Innerhalb dieses Zeitraums wurden noch zwei schriftliche Anträge und zwar der
Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Verwaltung eingereicht.
Die beiden Anträge sind als Anlage 1 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
SPD-
Vorlagen-Nr. 5/2005
Seite 2
Der SPD-Antrag wurde bereits mündlich in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 16.11.2004 vorgetragen und als Ergänzungsvorschlag beschlossen, so
dass kein weiterer Beschluss erforderlich ist.
Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird seitens der Verwaltung wie folgt
Stellung genommen:
Zu Ziffer 1) Der im Juni 2003 rechtskräftig gewordene Gebietsentwicklungsplan für den
Regierungsbezirk Köln - Teilabschnitt Aachen - weist im Ortsteil Kall sowohl neue Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB-Flächen) als auch Bereiche für gewerbliche und industrielle
Nutzungen (GIB.- Flächen) aus. Sollte sich diese Flächenaufteilung später ändern, könnte
dies nur auf der Ebene der Regionalplanung stattfinden. Dies ist nicht Aufgabe der Landschaftsplanung. Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Bedarfsermittlungen aufgestellt werden müssen.
Zu Ziffer 2) Die Fließgewässer sind vornehmlich als besonderer Landschaftsschutz “Landschaftsschutzgebiet Fließgewässer und Auen” (Kennziffer 2.2-7) gekennzeichnet bzw. in ein
Naturschutzgebiet oder in ein schutzwürdiges Biotop integriert.
Konkrete Änderungswünsche zu den obigen Punkten, die aus dem Antrag nicht entnommen
werden können, sollten seitens der Fraktion in der Sitzung des Planungsaussschusses vorgetragen werden.
Seitens des Ortsvorstehers wurde für den Ortsteil Benenberg die in der Anlage 2 dargestellte Erweiterungsfläche mündlich beantragt.