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Beschlusstext (Wohnweg "Am Rottfeld 26-42" Herstellung einer Feuerwehrzufahrt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
74 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
07.03.12, 06:24
Aktualisiert
07.03.12, 06:24
Beschlusstext (Wohnweg "Am Rottfeld 26-42"
Herstellung einer Feuerwehrzufahrt)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 09.02.2012 11 Wohnweg "Am Rottfeld 26-42" Herstellung einer Feuerwehrzufahrt (329/2011) Um den Notwendigkeiten des Rettungsdienstes nach zu kommen, sollen vorab die Hochbordsteine in den Einmündungsbereichen Dr. –Josef-Fieger-Str. und Blessemer-Str. abgesenkt werden. Um die Befahrung für den allgemeinen KFZ-Verkehr aus zu schließen, sollte die Ausschilderung so erfolgen, dass die Befahrung des Wohnweges „Am Rottfeld 2642“ für den allgemeinen KFZ-Verkehr verboten wird (Aufstellung des Zeichens 260 „ Verbot für Krafträder, Kleinräder, Mofas und Kraftwagen), ausgenommen hiervon ist der Anliegerverkehr (Zusatzzeichen 1020-30). Sollte sich ein unzumutbarer Durchgangsverkehr entwickeln, ist der Einbau eines herausnehmbaren Stahlpollers auf halber Höhe des Weges (i.H. Hausnummer 24) zu erwägen. Dies soll dann aber dem Ausschuss mitgeteilt werden. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)