Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
74 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
07.03.12, 06:24
Aktualisiert
07.03.12, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 09.02.2012
11
Wohnweg "Am Rottfeld 26-42"
Herstellung einer Feuerwehrzufahrt (329/2011)
Um den Notwendigkeiten des Rettungsdienstes nach zu kommen, sollen vorab die
Hochbordsteine in den Einmündungsbereichen Dr. –Josef-Fieger-Str. und Blessemer-Str.
abgesenkt werden. Um die Befahrung für den allgemeinen KFZ-Verkehr aus zu schließen,
sollte die Ausschilderung so erfolgen, dass die Befahrung des Wohnweges „Am Rottfeld 2642“ für den allgemeinen KFZ-Verkehr verboten wird (Aufstellung des Zeichens 260 „ Verbot
für Krafträder, Kleinräder, Mofas und Kraftwagen), ausgenommen hiervon ist der
Anliegerverkehr (Zusatzzeichen 1020-30).
Sollte sich ein unzumutbarer Durchgangsverkehr entwickeln, ist der Einbau eines
herausnehmbaren Stahlpollers auf halber Höhe des Weges (i.H. Hausnummer 24) zu erwägen.
Dies soll dann aber dem Ausschuss mitgeteilt werden.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)