Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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56 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 6. Sitzung des Kreisausschusses am 07.12.2005 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3.
Vogelsang als Ort mit historischer Bedeutung
Hier: Antrag der SPD-Fraktion
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales
u.Gesundh.
Kreisausschuss
Kreistag
A 43/2005
14.11.2005
Z1
16.11.2005
Z2
07.12.2005
21.12.2005
Z3
Z4
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz betont, dass seine
Fraktion die Ausführungen und die Beschlussempfehlung der
Verwaltung gemäß der Verwaltungsergänzung vom 03.11.2005
(Z 1/A 43/2005) nicht überzeugen. Unabhängig davon, ob nach
den gesetzlichen Vorschriften des Versammlungsgesetzes Versammlungen, Demonstrationen u. ä. mit rechtsradikalem Hintergrund an solch sensiblen Orten, wie das Gelände der ehemaligen Ordensburg Vogelsang, unterbunden werden können
oder nicht, habe es in der Vergangenheit immer wieder Möglichkeiten gegeben, die gesetzlichen Vorschriften zu umgehen.
Als Beispiel benennt er entsprechende Demonstrationen zum
"Todestag von Rudolf Heß".
Die SPD habe im Übrigen im Landtag NRW eine
Gesetzesinitiative zur Verschärfung der gesetzlichen
Bestimmungen ergriffen, um derartige Demonstrationen
grundsätzlich besser unterbinden zu können.
Kreisausschussmitglied Pick (CDU) erwidert darauf hin direkt,
dass ihm eine Gesetzesinitiative im Landtag seitens der SPD
unbekannt bzw. seines Wissens bisher nicht ergriffen worden
sei.
In der folgenden Aussprache verweist Fraktionsvorsitzender
B 90/Grüne Grutke auf den Fragenkatalog seiner Fraktion in
der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 14.11.2005 (siehe
Z 2/A 43/2005), der bisher nicht beantwortet bzw. entsprechend
gewürdigt worden sei. Um den Ort Vogelsang nicht zum "Wallfahrtsort für Rechtsradikale" verkommen zu lassen, sollte die
FDP mit dem Innenminister Kontakt aufnehmen; vielleicht wäre
es so möglich, weitergehende Informationen über eine konzertierte Vermeidungsstrategie zu erhalten.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt bezweifelt, dass diese Diskussion hier und heute erforderlich ist. Es bestehe nämlich die
Gefahr, dass durch ausufernde Diskussionen, Anträge etc.
-2nicht gewünschte Nutzungen sensibler Bereiche, wie z. B. des
Geländes der Burg Vogelsang, herbeigeredet würden. Bezüglich evtl. Gesetzesinitiativen sei ausschließlich der Landtag des
Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf zuständig. Bestehende Gesetze sollten strikt angewendet werden. Im Falle Vogelsang sei im Übrigen strittig, ob das Versammlungsgesetz
anwendbar sei, da Vogelsang eine "Täterstätte" und keine "Opferstätte" im Sinne dieses Gesetzes ist.
Dieser Auslegung wird von SPD-Fraktionsvorsitzendem Uwe
Schmitz unter Hinweis auf anderslautende Gerichtsurteile widersprochen.
In den Stellungnahmen der weiteren Diskussionsteilnehmer
kommt zum Ausdruck, dass eine weitere exzessive Diskussion
zu diesem Fall verhindert werden sollte. Alle Parteien lassen in
ihrer politischen Einstellung die gleiche Sensibilität erkennen.
Der Weg sei vielleicht strittig, nicht aber das Ziel, Demonstrationen etc. jedweder Art am Ort Vogelsang zu unterbinden.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende den Antrag 43/2005 der SPD-Fraktion zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dagegen
bei Zustimmung der SPD-Fraktion
und der Fraktion B 90/Grüne
Damit lehnt der Kreisausschuss den Antrag 43/2005 ab. Der
Kreistag wird um abschließende Beschlussfassung gebeten.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dagegen