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Beschlusstext (Vogelsang als Ort mit historischer Bedeutung Hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Vogelsang als Ort mit historischer Bedeutung
Hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlusstext (Vogelsang als Ort mit historischer Bedeutung
Hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 6. Sitzung des Kreisausschusses am 07.12.2005 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3. Vogelsang als Ort mit historischer Bedeutung Hier: Antrag der SPD-Fraktion Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. Kreisausschuss Kreistag A 43/2005 14.11.2005 Z1 16.11.2005 Z2 07.12.2005 21.12.2005 Z3 Z4 SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz betont, dass seine Fraktion die Ausführungen und die Beschlussempfehlung der Verwaltung gemäß der Verwaltungsergänzung vom 03.11.2005 (Z 1/A 43/2005) nicht überzeugen. Unabhängig davon, ob nach den gesetzlichen Vorschriften des Versammlungsgesetzes Versammlungen, Demonstrationen u. ä. mit rechtsradikalem Hintergrund an solch sensiblen Orten, wie das Gelände der ehemaligen Ordensburg Vogelsang, unterbunden werden können oder nicht, habe es in der Vergangenheit immer wieder Möglichkeiten gegeben, die gesetzlichen Vorschriften zu umgehen. Als Beispiel benennt er entsprechende Demonstrationen zum "Todestag von Rudolf Heß". Die SPD habe im Übrigen im Landtag NRW eine Gesetzesinitiative zur Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen ergriffen, um derartige Demonstrationen grundsätzlich besser unterbinden zu können. Kreisausschussmitglied Pick (CDU) erwidert darauf hin direkt, dass ihm eine Gesetzesinitiative im Landtag seitens der SPD unbekannt bzw. seines Wissens bisher nicht ergriffen worden sei. In der folgenden Aussprache verweist Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke auf den Fragenkatalog seiner Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 14.11.2005 (siehe Z 2/A 43/2005), der bisher nicht beantwortet bzw. entsprechend gewürdigt worden sei. Um den Ort Vogelsang nicht zum "Wallfahrtsort für Rechtsradikale" verkommen zu lassen, sollte die FDP mit dem Innenminister Kontakt aufnehmen; vielleicht wäre es so möglich, weitergehende Informationen über eine konzertierte Vermeidungsstrategie zu erhalten. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt bezweifelt, dass diese Diskussion hier und heute erforderlich ist. Es bestehe nämlich die Gefahr, dass durch ausufernde Diskussionen, Anträge etc. -2nicht gewünschte Nutzungen sensibler Bereiche, wie z. B. des Geländes der Burg Vogelsang, herbeigeredet würden. Bezüglich evtl. Gesetzesinitiativen sei ausschließlich der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf zuständig. Bestehende Gesetze sollten strikt angewendet werden. Im Falle Vogelsang sei im Übrigen strittig, ob das Versammlungsgesetz anwendbar sei, da Vogelsang eine "Täterstätte" und keine "Opferstätte" im Sinne dieses Gesetzes ist. Dieser Auslegung wird von SPD-Fraktionsvorsitzendem Uwe Schmitz unter Hinweis auf anderslautende Gerichtsurteile widersprochen. In den Stellungnahmen der weiteren Diskussionsteilnehmer kommt zum Ausdruck, dass eine weitere exzessive Diskussion zu diesem Fall verhindert werden sollte. Alle Parteien lassen in ihrer politischen Einstellung die gleiche Sensibilität erkennen. Der Weg sei vielleicht strittig, nicht aber das Ziel, Demonstrationen etc. jedweder Art am Ort Vogelsang zu unterbinden. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende den Antrag 43/2005 der SPD-Fraktion zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen bei Zustimmung der SPD-Fraktion und der Fraktion B 90/Grüne Damit lehnt der Kreisausschuss den Antrag 43/2005 ab. Der Kreistag wird um abschließende Beschlussfassung gebeten. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen