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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Giertzenberg" in Keldenich in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB hier: Einleitung des Verfahrens)

Daten

Kommune
Kall
Größe
19 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Giertzenberg" in Keldenich in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
hier:  Einleitung des Verfahrens) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Giertzenberg" in Keldenich in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
hier:  Einleitung des Verfahrens) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Giertzenberg" in Keldenich in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
hier:  Einleitung des Verfahrens) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Giertzenberg" in Keldenich in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
hier:  Einleitung des Verfahrens) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Giertzenberg" in Keldenich in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
hier:  Einleitung des Verfahrens)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 14/2003 18.03.2003 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: Beschlussfassung öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 9 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Giertzenberg“ in Keldenich in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB hier: Einleitung des Verfahrens Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt gemäß einstimmiger Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 21.02.2003 – TOP 8 -, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 “Giertzenberg” in Keldenich gemäß § 13 BauGB einzuleiten. Die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung wird gem. § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz, BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB beschlossen. Plangeltungsbereich: Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig festgelegt. Sachdarstellung: Der Bebauungsplan Nr. 24 “Giertzenberg” in Keldenich wurde vom Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 11. Juni 2002 als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 21.06.2002 ist der Bebauungsplan rechtskräftig geworden. Vorlagen-Nr. 14/2003 Seite 2 Auf den Bauparzellen 550, 554, 555 und 556 ist vorgesehen, vier Haushälften ohne Grenzabstand zum Nachbarn zu errichten. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist jedoch die Bauweise “Einzel- und Doppelhäuser” vorgeschrieben. Um die vorgesehene Bebauung zu realisieren ist es erforderlich, die Festsetzung der Bauweise von “nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig” in diesem Teilbereich in “nur Hausgruppen zulässig” zu ändern. Die Bebauungsplanänderung wurde in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 21.02.2003 detailliert vorgestellt. Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB durchgeführt werden kann. Träger öffentlicher Belange werden durch die Änderung nicht berührt. Ein Auszug der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 “Giertzenberg “ sowie die städtebauliche Begründung waren der Sitzungsvorlage für den Planungs-, Bauund Umweltausschuss beigefügt. Vorlagen-Nr. 14/2003 Seite 3 Seite 4 Vorlagen-Nr. 14/2003 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 14/2003 21.02.2003 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro Tischvorlage TOP 8 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Giertzenberg“ in Keldenich in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB hier: Einleitung des Verfahrens Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten Entwurfes, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 “Giertzenberg” in Keldenich gemäß § 13 BauGB einzuleiten. Die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung wird gem. § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz, BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB beschlossen. Plangeltungsbereich: Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig festgelegt. Vorlagen-Nr. 14/2003 Seite 5 Sachdarstellung: Der Bebauungsplan Nr. 24 “Giertzenberg” in Keldenich wurde vom Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 11. Juni 2002 als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 21.06.2002 ist der Bebauungsplan rechtskräftig geworden. Auf den Bauparzellen 550, 554, 555 und 556 ist vorgesehen, vier Haushälften ohne Grenzabstand zum Nachbarn zu errichten. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist jedoch die Bauweise “Einzel- und Doppelhäuser” vorgeschrieben. Um die vorgesehene Bebauung zu realisieren ist es erforderlich, die Festsetzung der Bauweise von “nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig” in diesem Teilbereich in “nur Hausgruppen zulässig” zu ändern. Die Bebauungsplanänderung wird in der Sitzung detailliert vorgestellt. Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB durchgeführt werden kann. Träger öffentlicher Belange werden durch die Änderung nicht berührt. Zur Erläuterung der Bebauungsplanänderung ist ein Auszug der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 “Giertzenberg “ (Anlage 2) sowie die städtebauliche Begründung (Anlage 3) der Sitzungsvorlage beigefügt.