Daten
Kommune
Kall
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19 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
14/2003
18.03.2003
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 9
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Giertzenberg“ in Keldenich in Form
einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
hier: Einleitung des Verfahrens
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt gemäß einstimmiger Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 21.02.2003 – TOP 8 -, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 24 “Giertzenberg” in Keldenich gemäß § 13 BauGB einzuleiten.
Die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung wird gem. § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz, BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB beschlossen.
Plangeltungsbereich:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1)
eindeutig festgelegt.
Sachdarstellung:
Der Bebauungsplan Nr. 24 “Giertzenberg” in Keldenich wurde vom Rat der Gemeinde Kall in
seiner Sitzung am 11. Juni 2002 als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 21.06.2002 ist der Bebauungsplan rechtskräftig geworden.
Vorlagen-Nr. 14/2003
Seite 2
Auf den Bauparzellen 550, 554, 555 und 556 ist vorgesehen, vier Haushälften ohne Grenzabstand zum Nachbarn zu errichten. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist
jedoch die Bauweise “Einzel- und Doppelhäuser” vorgeschrieben. Um die vorgesehene Bebauung zu realisieren ist es erforderlich, die Festsetzung der Bauweise von “nur Einzel- und
Doppelhäuser zulässig” in diesem Teilbereich in “nur Hausgruppen zulässig” zu ändern.
Die Bebauungsplanänderung wurde in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 21.02.2003 detailliert vorgestellt.
Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass
die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB durchgeführt
werden kann. Träger öffentlicher Belange werden durch die Änderung nicht berührt.
Ein Auszug der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 “Giertzenberg “
sowie die städtebauliche Begründung waren der Sitzungsvorlage für den Planungs-, Bauund Umweltausschuss beigefügt.
Vorlagen-Nr. 14/2003
Seite 3
Seite 4
Vorlagen-Nr. 14/2003
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
14/2003
21.02.2003
Federführung: Fachbereich III
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
Tischvorlage
TOP 8
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Giertzenberg“ in Keldenich in Form
einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
hier: Einleitung des Verfahrens
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten Entwurfes, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 “Giertzenberg” in Keldenich gemäß § 13 BauGB einzuleiten.
Die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung wird gem. § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz, BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB beschlossen.
Plangeltungsbereich:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1)
eindeutig festgelegt.
Vorlagen-Nr. 14/2003
Seite 5
Sachdarstellung:
Der Bebauungsplan Nr. 24 “Giertzenberg” in Keldenich wurde vom Rat der Gemeinde Kall in
seiner Sitzung am 11. Juni 2002 als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 21.06.2002 ist der Bebauungsplan rechtskräftig geworden.
Auf den Bauparzellen 550, 554, 555 und 556 ist vorgesehen, vier Haushälften ohne Grenzabstand zum Nachbarn zu errichten. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist
jedoch die Bauweise “Einzel- und Doppelhäuser” vorgeschrieben. Um die vorgesehene Bebauung zu realisieren ist es erforderlich, die Festsetzung der Bauweise von “nur Einzel- und
Doppelhäuser zulässig” in diesem Teilbereich in “nur Hausgruppen zulässig” zu ändern.
Die Bebauungsplanänderung wird in der Sitzung detailliert vorgestellt.
Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass
die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB durchgeführt
werden kann. Träger öffentlicher Belange werden durch die Änderung nicht berührt.
Zur Erläuterung der Bebauungsplanänderung ist ein Auszug der 1. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 24 “Giertzenberg “ (Anlage 2) sowie die städtebauliche Begründung (Anlage 3) der Sitzungsvorlage beigefügt.