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Beschlusstext (Gebietsentwicklungsplan der Bezirksregierung Köln Vorbeugender Hochwasserschutz)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Gebietsentwicklungsplan der Bezirksregierung Köln
Vorbeugender Hochwasserschutz)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 6. Sitzung des Kreisausschusses am 07.12.2005 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 19. Gebietsentwicklungsplan der Bezirksregierung Köln Vorbeugender Hochwasserschutz D 37/2005 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Kreistag Z1 Z2 Z3 24.10.2005 07.12.2005 21.12.2005 Der Kreisausschuss stimmt der Dringlichkeitsentscheidung 37/2005 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 24.10.2005 (Z 1/D 37/2005) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 37/2005 vom 12.10.2005 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW und beauftragt die Verwaltung, in den Erörterungsterminen zu den mit Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 15.08.2005 vorgelegten Erörterungsunterlagen auf Grundlage der Neuberechnung des Erftverbandes zur Ausweisung des Vorbeugenden Hochwasserschutzes im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln entsprechend den Darstellungen in der Begründung Stellung zu nehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)