Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 6. Sitzung des Kreisausschusses am 07.12.2005 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 19.
Gebietsentwicklungsplan der Bezirksregierung Köln
Vorbeugender Hochwasserschutz
D 37/2005
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Kreistag
Z1
Z2
Z3
24.10.2005
07.12.2005
21.12.2005
Der Kreisausschuss stimmt der Dringlichkeitsentscheidung
37/2005 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung
des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom
24.10.2005 (Z 1/D 37/2005) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 37/2005
vom 12.10.2005 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW und beauftragt die Verwaltung, in den Erörterungsterminen zu den mit
Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 15.08.2005 vorgelegten Erörterungsunterlagen auf Grundlage der Neuberechnung
des Erftverbandes zur Ausweisung des Vorbeugenden Hochwasserschutzes im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln entsprechend den Darstellungen in der Begründung Stellung zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)