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Beschlusstext (Erlass der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Erlass der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 6. Sitzung des Kreisausschusses am 07.12.2005 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 22. Erlass der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen V 156/2005 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Kreistag Z1 Z2 Z3 23.11.2005 07.12.2005 21.12.2005 UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke beantragt, § 6 Abs. 1 d neue Fassung - dahingehend zu ändern, der Stadt Mechernich für anzuliefernden Bodenaushub die Gebühr pro Tonne in Höhe von 2,60 €/t zu erlassen. Damit sollte die große Hilfe der Stadt Mechernich beim Betrieb der Deponie in der Vergangenheit honoriert werden. Der Vorsitzende stellt diesen Änderungsantrag der UWVFraktion zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen bei Zustimmung der UWV-Fraktion und 2 Enthaltungen Sodann stellt der Vorsitzende die Vorlage 156/2005 zur Abstimmung. Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 156/2005 unter Berücksichtigung der Berichtigungsempfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 23.11.2005 (Z 1/V 156/2005) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt den Erlass der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der der Vorlage 156/2005 als Anlage beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 1 Gegenstimme der UWV- Fraktion Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür