Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 6. Sitzung des Kreisausschusses am 07.12.2005 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 22.
Erlass der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im
Kreis Euskirchen
V 156/2005
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Kreistag
Z1
Z2
Z3
23.11.2005
07.12.2005
21.12.2005
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke beantragt, § 6 Abs. 1 d neue Fassung - dahingehend zu ändern, der Stadt Mechernich
für anzuliefernden Bodenaushub die Gebühr pro Tonne in Höhe
von 2,60 €/t zu erlassen. Damit sollte die große Hilfe der Stadt
Mechernich beim Betrieb der Deponie in der Vergangenheit
honoriert werden.
Der Vorsitzende stellt diesen Änderungsantrag der UWVFraktion zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dagegen
bei Zustimmung der UWV-Fraktion
und 2 Enthaltungen
Sodann stellt der Vorsitzende die Vorlage 156/2005 zur Abstimmung.
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 156/2005 unter Berücksichtigung der Berichtigungsempfehlung des Ausschusses
für Planung, Umwelt und Verkehr vom 23.11.2005
(Z 1/V 156/2005) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt den Erlass der Gebührensatzung über
die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der der Vorlage
156/2005 als Anlage beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 1 Gegenstimme der UWV-
Fraktion
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür