Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,2 MB
Datum
28.09.2017
Erstellt
06.09.17, 13:01
Aktualisiert
06.09.17, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Geschäftsbericht der
Abteilung Jugend und
Familie 2017
(Datenbasis 2016)
Inhaltsverzeichnis
(Stand: August 2017)
Seite
4
1.
Einleitung
2.
Organisatorischer Aufbau des Jugendamtes
6
3.
Die Arbeitsfelder des Jugendamtes
8
3.1
Infrastruktur für Bildung und Erziehung
3.1.1 Kindertagesbetreuung
Zahlen-Daten-Fakten
KiTa-Konsens
Ausbau der Kindertagesbetreuung
Inklusion in den Kindertageseinrichtungen
Exkurs: Wie kommt es zu steigenden Fallzahlen?
Elektronisches Anmeldesystem
Qualitätsentwicklung im Kita-Bereich
Tagespflege
9
11
11
11
12
15
15
16
3.1.2 Prävention und Qualitätsentwicklung
Fortbildungsreihe für Fachkräfte
Arbeitskreis EU-FUN
Familienzentren
Rucksack-KiTa und Rucksack-Grundschule
pluskitas
Sprachförder-KiTas
Arbeitstreffen der Fachberatungen
Elternpraktikum in der Kindertagesstätte
Babybegrüßungsbesuche
Marte Meo Kurse
Spielgruppen für zugewanderte Familien und
deren Kinder
3.2
17
18
18
18
19
21
21
21
22
22
23
3.1.3 Jugendarbeit
24
3.1.4 Familienbildung
27
Beratung, Entlastung und Unterstützung
3.2.1 Jugendschutz, Jugendsozialarbeit
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit
Integrationshilfen an Schulen
27
28
31
3.2.2. Erziehungsberatung
Gesetzliche Grundlagen
Einzelfallarbeit
Gruppenarbeit
Gruppenarbeit für Multiplikatoren
Kooperation mit Kindertagesstätten
Qualitätsentwicklung
32
33
35
36
36
38
2
3.3
Begleitung und Hilfen in Einzelfällen
Intensivberatung
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Stationäre Hilfe zur Erziehung
Vollzeitpflege
Betreuung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen
Schulbegleitungen gem. § 35a
Ambulante Therapien gem. § 35a
3.4
Kinderschutz
Gefährdungseinschätzungen gem. § 8a SGB VIII
Inobhutnahme
Antrag gem. § 1666 BGB
3.5
4.
40
41
41
42
42
43
44
44
44
45
Sonstige Arbeitsfelder
3.5.1 Unterhaltsvorschuss
45
3.5.2 Vormundschaften, Beistandschaften,
Beurkundungen
47
3.5.3 Familiengerichtshilfe
51
3.5.4 Jugendgerichtshilfe
52
Absehbare Herausforderungen
4.1
Inklusiv denken
53
4.2
Zusammenarbeit Schule-Jugendhilfe weiter
entwickeln
53
4.3
Zugang zu zugewanderten Familien verbessern
54
4.4
Dem Fachkräftemangel begegnen
54
3
1.
Einleitung
Mit diesem Geschäftsbericht soll zum zweiten Mal nach 2015 ein Überblick über die
zahlreichen Tätigkeitsfelder der Abteilung Jugend und Familie gegeben werden. Der
Geschäftsbericht möchte über das Zahlenmaterial (Datenbasis 2016) hinaus die
Arbeitsfelder vorstellen und auch die dahinterliegenden strategischen Überlegungen
verdeutlichen.
Die Jugendhilfe ist weiterhin ein äußerst dynamisches Feld mit hohem Entwicklungsund Erwartungsdruck: Die Versorgung der unbegleiteten ausländischen
Minderjährigen (UAM) – im Geschäftsbericht von 2015 noch als „erwartete
Herausforderung“ benannt – hat dies besonders deutlich gezeigt. Innerhalb von sehr
kurzer Zeit ein angemessenes Versorgungssystem auf die Beine zu stellen, bei dem
immer auch die Perspektive der Integration mitgedacht wurde, hat alle Bereiche der
Jugendhilfe herausgefordert – sowohl die freie als auch die öffentliche Jugendhilfe.
Und auch in der Abteilung Jugend und Familie mussten unter Hochdruck
Personalengpässe bewältigt werden, schwierige psychologische, pädagogische und
rechtliche Sachverhalte verstanden werden und – soweit möglich zusammen mit den
freien Trägern – ambulante und stationäre Betreuungskapazitäten aufgebaut werden.
Im Ergebnis ist uns dabei viel gelungen: In diesem Sommer haben einige der im
Herbst 2015 uns zugewiesenen jungen Menschen einen Schulabschluss absolviert
und haben Lehrstellen.
Weiter ist es der quantitative und qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung, der
die Träger, den Kreis und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden vor große
Herausforderungen stellt. Neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist es ein
zentrales Feld des frühzeitigen Zugangs auf Eltern und Kinder, die einen besonderen
Förderbedarf haben. Die frühe Intervention zu Beginn der Bildungsbiographie für
diese Kinder und ihre Eltern, um erlebtes Scheitern – mit den oft langwierigen,
gravierenden Folgen für das Selbstwertgefühl – zu minimieren und einen guten,
hoffnungsfrohen Übergang in das Schulsystem zu verbessern, ist von zentraler
Bedeutung für die Betroffenen, die Entwicklung der Jugendhilfe und auch für den
Kreis, der ja an vielen Stellen die Folgen schwieriger Bildungsbiographien spürt. Im
Geschäftsbericht 2017 wird dieser Bereich deshalb ausführlich dargestellt.
Aber auch im Bereich der Jugendarbeit wird zielorientiert daran gearbeitet, trotz
starker demographischer Veränderungen gerade im ländlichen Teil des Kreises von
Jugendlichen selbst zu gestaltende Räume ausreichend zur Verfügung zu stellen.
Die Veränderungen in der Lebenswelt der Jugendlichen verlangen neue Antworten.
Die Schulsozialarbeit hat nach der Übernahme der zuvor bei den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden angestellten Fachkräfte nochmal an Bedeutung gewonnen:
Die von der Abteilung Jugend und Familie verantwortete, nahezu flächendeckende
Infrastruktur an den öffentlichen weiterführenden Schulen ermöglicht, auch diesen
Bereich der Jugendhilfe zu einem starken, konzeptionell abgestimmten Teil der
Jugendsozialarbeit im Kreis zu gestalten.
Sowohl in der Schulsozialarbeit als auch in der Jugendberufshilfe wird darauf
hingewirkt, durch einen frühen Zugang zu benachteiligten Jugendlichen die
Bildungschancen nachhaltig zu verbessern. Gleichzeitig ist deutlich, dass die Kluft
zwischen den Schulabgängern je nach erreichtem Schulabschluss (und erst recht,
wenn kein Schulabschluss erreicht werden kann) in Bezug auf die Chancen auf
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben weit auseinandergeht.
4
Wie bei allen benachteiligten jungen Menschen geht es auch hier – wie bei den
Geflohenen – um die Entwicklung realistischer, wertgeschätzter Lebensperspektiven.
Ebenfalls Teil der sozialen Infrastruktur ist die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und
Jugendliche des Kreises, wo für die Ratsuchenden kostenfrei und unter Wahrung der
Schweigepflicht fachkundige Einzel- oder Gruppenberatung durch psychologische
und sozial- und heilpädagogische Fachkräfte mit therapeutischer Zusatzausbildung
angeboten wird.
Die Prävention zieht sich weiter als Arbeitsprinzip durch alle Bereiche der
Jugendhilfe: Der frühe Zugang zu Eltern bei der Geburt durch den Allgemeinen
Sozialen Dienst (ASD), die für alle Eltern angebotenen und über den Verein EU-FUN
durch Spenden finanzierten Kurse "Schau mal wie dein Baby spricht", die genaue
Hilfeplanung im Bereich der Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in den
Kindertageseinrichtungen und auch die für den Inklusionsprozess notwendigen
Unterstützungsleistungen zum Besuch der Regelschulen schaffen Möglichkeiten,
früher und damit effektiver und weniger intensiv Unterstützung für Familien zu leisten.
Auch hier werden neue Formen entwickelt, die interessante Ergebnisse zeigen.
Aber trotz der forcierten Präventionsangebote: Der Bereich der Hilfen zur Erziehung
und die Nähe zu den gestiegenen Anforderungen an den Kinderschutz binden einen
hohen finanziellen und personellen Aufwand. Die große Sensibilisierung in der
Öffentlichkeit gerade für den Kinderschutz führt dazu, dass das Jugendamt weiterhin
eine Vielzahl von Gefährdungsmeldungen überprüfen muss und da, wo es notwendig
ist, auch Hilfen zur Erziehung einsetzen muss.
Die Jugendhilfe ist zusätzlich noch "Ausfallbürge" und tritt letztendlich auch dort ein,
wo andere Systeme an ihre Grenzen kommen. Am deutlichsten wird dies im
Inklusionsprozess: In vielen Fällen kann das Recht auf Beschulung in einer Regelschule nur realisiert werden, wenn entsprechende Eingliederungsleistungen nach
dem SGB XII (bei vorliegenden geistigen, körperlichen oder Mehrfachbehinderungen) oder dem SGB VIII (bei vorliegender oder drohender seelischen
Behinderung) zum Tragen kommen. Das größte Reformprojekt des
Jugendhilferechts, die sogenannte „Große Lösung“ (Verantwortung der kommunalen
Jugendhilfe auch für geistig und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche) ist
zwar nicht realisiert worden, wird aber zumindest auf der Kreisebene gemeinsam
gedacht, wenn die Integrationshilfen nach dem SGB II genauso durch Hilfeplanung
gesteuert werden wie die entsprechenden Integrationshilfen der Jugendhilfe.
Zu den Aufgaben des Jugendamtes gehört auch, durch zeitnahe Gewährung und
Auszahlung notwendiger Unterhaltsvorschussleistungen an Alleinerziehende
materieller Not zu begegnen und durch eine qualifizierte Arbeit im Bereich der
Beistandschaft Interessen der Kinder zu wahren. Der Unterhaltsvorschuss hat
erheblich an Bedeutung dazu gewonnen, da durch die aktuelle Gesetzesänderung
der Personenkreis der berechtigten Elternteile erheblich ausgeweitet wurde (von 6
Jahren Bezugsdauer bis zum 12. Lebensjahr auf unbegrenzte Bezugsdauer bis zur
Volljährigkeit).
Der vorliegende Geschäftsbericht wurde von den verantwortlichen Führungskräften
erarbeitet und bietet die Möglichkeit der vertiefenden Information.
5
2.
Organisatorischer Aufbau des Jugendamtes
Der aktuelle organisatorische Aufbau der Verwaltung des Jugendamtes ist aus der
folgenden Grafik zu erkennen:
Das Team 51.1 wird vom stellvertretenden Abteilungsleiter Jörg Firmenich geleitet
und besteht aus den Beistandschaften/ Amtspflegschaften/ Vormundschaften (7,74
Stellen), der Unterhaltsvorschussstelle (8,09 Stellen) und der Wirtschaftlichen
Jugendhilfe (6,23 Stellen).Aufgrund der Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
zum 01.07.2017 soll im zweiten Halbjahr eine weitere Planstelle besetzt werden.
Die Sozialen Dienste (51.2) sind in vier Teams unterteilt und werden vom
Teamkoordinator Benedikt Hörter geleitet. 3 Teams für die jeweiligen Städte und
Gemeinden, die jeweils von einer Führungskraft koordiniert werden sowie ein
Fachteam für den Bereich Vollzeitpflege, Eingliederungshilfe, Trennungs- und
Scheidungsberatung sowie Adoption, welches direkt Herrn Hörter unterstellt ist. In
den Sozialen Diensten stehen 32,04 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte zur
Verfügung.
Das Team Erziehungsberatungsstelle (51.3) hat ihren Sitz in der Nebenstelle Am
Schwalbenberg und wird von Alfons Gehlen geleitet. Neben der Leitung sind dort
5,64 Fachkraftstellen für psychologische, sozial- und heilpädagogische Fachkräfte
mit therapeutischer Zusatzausbildung eingerichtet.
Im Team "Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit und Prävention" (51.4) arbeiten unter
der Leitung von Martina Hilger-Mommer sowohl 3 Verwaltungskräfte (insg. 1,91
Stellen) für die Beantragung und Abrechnung der Landes- und Kreismittel, 1
Verwaltungskraft mit 0,5 Stelle für alle Themen zum Kitanavigator, 0,5
Stelle Verwaltungskraft Kindertagesbetreuung, Richtlinien, Platzvergabe Tagespflege
und KiTa.
6
Daneben sind dort auch zwei halbe Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte mit
therapeutischer Zusatzausbildung für den Bereich der Hilfeplanung für Kinder mit
besonderem Förderbedarf in den Tageseinrichtungen, eine sozialpädagogische
Fachkraft zur Steuerung der Integrationshilfen in Schule (0,5-Stelle, 2. halbe Stelle
wird in 2017 besetzt) sowie eine Fachkraft für die Prävention (Frühe Hilfen) tätig.
Hier wird die enge Kooperation mit dem KoBiz intensiviert werden.
Außerdem ist auch der Bereich "Jugendpflege, Erzieherischer Jugendschutz,
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit" (1 Stelle) inklusive der derzeit 9
MitarbeiterInnen (6,5 Stellen, aktuell sind Stellenanteile zu besetzen) für die
Schulsozialarbeit des Kreises in das Team integriert. Geplant ist die Besetzung für
Jugendarbeit im Beteiligungsmobil (LEADER).
2 Mitarbeiter (1 Stelle) für die technische Unterstützung des EDV-basierten Fachund Finanzcontrolling für die Abteilung Jugend und Familie eingesetzt.
IT-Unterstützung und Controlling:
Für das in der Abteilung Jugend an derzeit 54 Arbeitsplätzen eingesetzte
Fachverfahren Prosoz14+ sind laufend Anpassungen und Ergänzungen notwendig.
Diese administrativen Aufgaben erstrecken sich vor allem auf:
- Laufendhaltung der Adress- und Zahlungsdaten bezogen auf Pflegestellen
und Jugendhilfeanbieter
- regelmäßige Auszahlungsläufe zur Zahlbarmachung der Leistungen
- Einrichtung, Schulung und Einweisung neuer MA
- Test- und Updateinstallationen zur Laufendhaltung des Programms
- Einrichtung und Laufendhaltung von Festwerten, Produktsachkonten,
Hilfearten, Dokumente der Textschnittstelle, Bankverzeichnissen und
Straßentabellen
- Entwicklung von Datenbankbasierten SQL Abfragen zur Auswertung incl.
Einbindung in MIS (Mitarbeiter Informations-System) in Prosoz14+
Im Bereich Controlling werden je nach Ausprägung monatliche bzw. quartalsweise
Statistiken erzeugt, die aktuelle Kosten im Verhältnis zum jeweiligen Haushaltsansatz
darstellen und der Steuerung des Fallverlaufes und des Personaleinsatzes dienen.
Dies erfolgt teilweise unmittelbar aus dem Programm Prosoz14+ heraus (MIS) aber
auch aus der Zusatzsoftware Quarz (Qualifizierte Auswertung relevanter Zahlen).
Der Controllingbericht wird perspektivisch um weitere sinnvoll zu interpretierende
Zahlen aus den verschiedenen Teilbereichen der Abteilung Jugend und Familie (z.B.
JGH, BPV) ergänzt. Das Programm Quarz wird laufend weiterentwickelt und
bietet dadurch immer weitere Auswertemöglichkeiten bezogen auf die Steuerung von
Fällen, Finanzen und Personal.
Arbeitsschutz:
Der Arbeitsschutz hat auch in der Abteilung Jugend und Familie eine hohe Priorität.
Jährliche Arbeitsschutzunterweisungen sensibilisieren die Fachkräfte zu
Unfallgefahren und gesundheitsfördernde Verhaltensweisen am Arbeitsplatz.
Insbesondere in den Sozialen Diensten wird regelmäßige Supervision zur Reflektion
des professionellen Handelns angeboten, daneben gibt es ein abgestimmtes
Konzept im Falle von besonders belastenden Arbeitssituationen.
7
Informationsfluss:
In allen Teams gibt es regelmäßige Besprechungen, das Leitungsteam
(Teamleitungen und Abteilungsleitung) tauschen sich monatlich aus.
Die Arbeitsgruppen im Team "Soziale Dienste" haben wöchentliche Teambesprechungen, in denen Fälle wie gesetzlich erforderlich mit mehreren Fachkräften
reflektiert werden.
3.
Die Arbeitsfelder des Jugendamtes
Entsprechend dieser Grafik nach Professor Dr. Schrapper von der Uni Koblenz ist
auch in dieser zweiten Auflage der folgende Teil dieses Geschäftsberichts konzipiert:
Im ersten Teil wird auf die Infrastruktur für Bildung und Erziehung eingegangen, der
zweite Teil informiert zu Jugendsozialarbeit, Jugendschutz und Erziehungsberatung,
der dritte Teil beschäftigt sich mit den Hilfen zur Erziehung und in einem vierten Teil
wird auf den Kinderschutz eingegangen. Abschließend enthält ein fünfter Teil
Informationen zu den wirtschaftlichen Hilfen (Unterhaltsvorschuss), den
Beistandschaften/Vormundschaften, der Familiengerichtshilfe und der Jugendgerichtshilfe.
8
3.1
Infrastruktur für Bildung und Erziehung
3.1.1 Kindertagesbetreuung
1. Zahlen - Daten - Fakten:
Das Kalenderjahr 2015 beinhaltet 2 halbe Kindergartenjahre. Insofern erfolgt eine
Darstellung beider KiTajahre, die anhand der Monatsdaten auch auf ein Kalenderjahr
umgerechnet werden können.
KiTajahr 2014/15
Zum 1.8.2014 nahmen 2 neue Einrichtungen den Betrieb auf: in Euskirchen (in den
Räumen der Schule an der Erftaue) und in Weilerswist-Süd, Neubaugebiet, zunächst
in Modulbauweise. Mit beiden Einrichtungen wurde dem Bedarf an Plätzen für U3
Kindern überwiegend in GF II entsprochen.
In 131 Einrichtungen wurden insgesamt 5750*1 Kinder betreut. Bei 1992 Kindern lag
eine Behinderung oder drohende Behinderung vor.
In Altersgruppen stellt sich dies wie folgt dar:
Kinder zwischen 1 und 3 Jahren
411
(U3 GF II)
Kinder zwischen 2 und 3 Jahren
624
(U3 GF I)
Kinder zwischen 3 und 6 Jahren
4519
(GF I und III)
mit Behinderung
2
mit Behinderung
2
mit Behinderung
195
1.035 Kinder waren jünger als 3 Jahre.
KiTajahr 2015/16
Zum 1.8.2015 nahm eine neue Einrichtung in Weilerswist, Bertha-Benz-Straße, den
Betrieb auf. Hiermit wurde dem Bedarf an Plätzen für U3 Kindern überwiegend in GF
II entsprochen.
In 132 Einrichtungen wurden insgesamt 5.781*3 Kinder betreut. Bei 311*4 Kindern
lag eine Behinderung oder drohende Behinderung vor.
In Altersgruppen stellt sich dies wie folgt dar:
Kinder zwischen 1 und 3 Jahren
394
(U3 GF II)
Kinder zwischen 2 und 3 Jahren
628
(U3 GF I)
Kinder zwischen 3 und 6 Jahren
4.448
(GF I und III)
mit Behinderung
4
mit Behinderung
13
mit Behinderung
294
1
Abweichende Zahlen ggü. beiliegender ausführlicher Darstellung ergeben sich durch die
Dezimalstellen bei unterjährigen Aufnahmen.
2
Zum Berichtszeitpunkt sind möglicherweise noch nicht alle Kinder mit Behinderung eingegeben
3
Abweichende Zahlen ggü. beiliegender ausführlicher Darstellung ergeben sich durch die
Dezimalstellen bei unterjährigen Aufnahmen.
4
Abweichende Zahlen ggü. beiliegender ausführlicher Darstellung ergeben sich durch die
Dezimalstellen bei unterjährigen Aufnahmen.
9
1.022 Kinder waren jünger als 3 Jahre.
Aufteilung U 3 / Ü 3
7.000
6.000
1.243,45
951,69
568,76
528,21
5.000
1.035,78
1.038,23
4.000
Kinder U3
Kinder Ü3
3.000
4.912,48
4.936,99
4.809,93
4.711,29
4.737,47
4.901,89
2012/2013
2013/2014
2014/2015
2015/2016
2016/2017
2.000
1.000
0
2011/2012
Ab 2015 wird eine neue Entwicklung sichtbar: es gibt mehr Kinder über 3 Jahre und
eine steigende Anzahl von Kindern unter 3 Jahren, für die Eltern Betreuungsangebote in Anspruch nehmen.
Buchungsverhalten Inanspruchnahme Stunden
100%
90%
28,5%
28,7%
80%
30,4%
33,1%
34,9%
34,5%
70%
60%
45 Std.
50%
40%
53,5%
57,4%
35 Std.
57,3%
55,4%
53,7%
54,8%
25 Std.
30%
20%
10%
18,0%
13,9%
12,3%
11,5%
11,3%
10,7%
2011/2012
2012/2013
2013/2014
2014/2015
2015/2016
2016/2017
0%
45-Stunden Buchungen sind stabil. Für viele Eltern ist ein häufig flexibel buchbares
35-Stunden-Modell für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausreichend.
Für das Kalenderjahr 2015 ergibt sich aus der in KiBiz geregelten Finanzierung für
den Betrieb der Kindertageseinrichtungen
ein Landeszuschuss
i. H. v. 21.383.074,95 €
ein Kreiszuschuss
i. H. v. 18.030.314,89 €.
ergibt einen Zuschuss an die Träger
i. H. v. 39.413.389,84 €
10
Für das Kalenderjahr 2016 ergibt sich aus der in KiBiz geregelten Finanzierung für
den Betrieb der Kindertageseinrichtungen
ein Landeszuschuss
i. H. v. 23.703.134,20 €
ein Kreiszuschuss
i. H. v. 19.707.270,20 €.
ergibt einen Zuschuss an die Träger
i. H. v. 43.410.404,40 €
2. KiTa-Konsens
Die Vereinbarung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit dem Kreis
Euskirchen wurde nach einem intensiven Abstimmungsprozess im Herbst 2016 von
allen unterschrieben: die über die Förderungen von Land und Kreis hinausgehenden
erforderlichen Kosten werden von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
getragen, die im Gegenzug aktiv in die Bedarfsplanung einbezogen werden.
3. Ausbau Kindertagesbetreuung
Der Bedarf an Betreuungsplätzen für unter 3jährige Kinder entwickelt sich im Kreis
Euskirchen regional sehr unterschiedlich. Mit Erschließung und anschließend recht
zügiger Bebauung steigt die Nachfrage der Eltern nach Betreuungsangeboten.
Zudem entwickeln sich die Geburtenzahlen in vielen Kommunen entgegen dem noch
2014 prognostizierten Trend rückläufiger Geburtenzahlen (s.IT.NRW).
Zwischen steigender Nachfrage und der Versorgung mit zusätzlichen Plätzen liegen
ca. 2 Jahre. Ob und wie Ausbauziele, möglicherweise regional differenziert, im Sinne
einer angestrebten Betreuungsquote als Planungsgrundlage formuliert werden, wir
derzeit in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe gemeinsam mit der
Jugendhilfeplanung erarbeitet.
4. Inklusion in Kindertageseinrichtungen
Im Kindergartenjahr 2014/15 wurden insgesamt 199 Kinder mit Behinderung in
Kindertageseinrichtungen betreut, 2015/16 311 Kinder.
Für alle diese Kinder finden regelmäßig Hilfeplangespräche mit den Eltern in den
KiTas statt. Mit den Trägern wurde vereinbart, dass aus der 3,5fachen
Kindpauschale, die aus KiBiz bewilligt wird, wenn eine – drohende – Behinderung
fettgestellt wurde, ca. 7 Stunden in der Woche an zusätzlicher Betreuung für das
Kind finanziert werden. Abhängig vom Hilfebedarf werden teilweise zusätzlich „Marte
Meo“- Therapeutinnen eingesetzt.
11
Exkurs:
Wie kommt es zu weiter steigenden Fallzahlen? Sind immer mehr Kinder
behindert?
…oder: Manche Probleme werden erst benannt, wenn eine Lösung in Sicht ist.
Alle schauen genauer hin, weniger Kinder fallen durchs Netz:
Durch Fortbildungen, bessere Ausbildung und verstärkten Einsatz von
HeilpädagogInnen sind Erzieherinnen und Leiterinnen für Entwicklungsverzögerungen, sprachliche und motorische Auffälligkeiten sensibilisiert, sodass nicht
nur offensichtlich (geistig oder körperlich) behinderte und chronisch kranke Kinder als
Kinder mit besonderem Förderbedarf gesehen werden.
Einrichtungen, in deren Einzugsbereich viele Familien mit Einschränkungen in den
Bereichen Finanzen, Sprache, Sozial- und Erziehungskompetenz leben, haben
bisher möglicherweise Entwicklungsrückstände der Kinder als gegeben
hingenommen. Entwicklungsverzögerungen fielen bei einigen Kindern beispielsweise erst nach einem Wechsel der Kita – oder der Leitung auf.
Die Bereitschaft, EU KITA (Gesundheitsamt) einzuladen und Kontakt zu den
Inklusions-Mitarbeiterinnen der Abteilung Jugend und Familie aufzunehmen, hat
zugenommen.
Die Anzahl von Kindern mit hohem Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich wird
größer. Es gibt unterschiedliche Gruppen, aus denen verstärkt Kinder mit Auffälligkeiten aus diesem Bereich kommen.
Bildungsferne Familien mit vielen Kindern, in denen die Kinder neben den
sprachlichen und motorischen Defiziten auch im Kontakt, im Erkennen und der
Akzeptanz von Regeln und Strukturen und in der Frustrationstoleranz
Schwierigkeiten haben. Einige Eltern und/oder alleinerziehende Mütter oder
Väter haben nur geringe Erziehungskompetenzen, sind häufig nicht berufstätig
und beziehen Sozialleistungen. Der Allgemeine Soziale Dienst ist (teilweise
schon über die 2 Generationen) involviert. Möglicherweise sind schon früh
kindliche Bedürfnisse nicht wahrgenommen worden, sodass keine guten
Entwicklungsbedingungen bestanden. Neben den Grundbedürfnissen
(Ernährung, Schlaf, Bewegung u.ä.) besteht das Bedürfnis nach Bindung, das
Bedürfnis nach Autonomie und Kontrolle, das Bedürfnis nach
Lustbefriedigung (bzw. Unlustvermeidung) und das Bedürfnis nach
Selbstwerterhöhung (bzw. Anerkennung).
Jedes psychische Problem ist im Grunde auf die Verletzung eines oder mehrerer
dieser Grundbedürfnisse zurück zu führen.
Teilweise agieren die Kinder ihre Not mit Aggression gegen andere Kinder aus.
Teilweise fehlen Kindern physische Erfahrungen aufgrund Bewegungsmangel oder
Mangel an Herausforderungen.
Durch die Eingliederungshilfe wird zumindest in Teilbereichen für die Kinder ein
Ausgleich für die erschwerten Startbedingungen ins Leben geschaffen. Es ist
schwierig, die Eltern in dieser Personengruppe zu erreichen, um deren Kompetenzen
in Bezug auf die Kinder zu stärken. In einzelnen Fällen gelingt eine Vermittlung an
die KollegInnen vom Bezirksdienst, wenn eine intensivere Hilfe von den Eltern als
Option in Frage kommt.
12
Kinder aus Familien mit max. 2 Kindern, Eltern mit hohem Bildungsniveau und
mind. einem beruflich sehr engagiert/erfolgreichem Elternteil, deren Kinder in
der häuslichen Erziehung in den ersten Lebensjahren wenig angemessene
Herausforderungen, keine stützenden Grenzen und oder kontinuierlich warme
Bindung in der Anerkennung der Kompetenzen der Kinder erfahren duften.
Diese Kinder haben große Schwierigkeiten mit Strukturen, die alle Kinder einhalten
sollen, mit konstruktivem gemeinsamem Spiel mit anderen Kindern, mit Ausdauer
und Kreativität im Spiel. Sie erleben sich oft nicht als selbstwirksam, sind zutiefst
verunsichert, wenn ihre Bedürfnisse aller Art nicht prompt und für sie
zufriedenstellend erfüllt werden und reagieren dann in ihrer Not mit ungesteuerten
körperlichen Impulsen, Schreien, Zerstören, Kratzen, Beißen, Hauen Schmeißen von
Gegenständen. Dies führt zu Konfliktlagen unter den Eltern bzw. zwischen Eltern und
Kindergarten. Hier ist es öfter möglich, Eltern in den Förderprozess für ihre Kinder mit
einzubeziehen – durch Frühförderung, Erziehungsberatung, Marte Meo.
Verunsicherte Eltern: Eltern finden keinen förderlichen Erziehungsstil, werden von
zu vielen Ratgebern verunsichert, der lauteste Ratgeber ist Angst: Angst, dem Kind
passiert etwas, Angst, die Zuneigung des Kindes bei konsequenter Erziehung zu
verlieren, Angst, das Kind wird in der Leitungsgesellschaft nicht bestehen…..
Weitere mögliche Ursachen für zu wenig förderliche frühkindliche
Entwicklungsbedingungen
sind
insbesondere
Überforderung
als
Alleinerziehende, Überforderung der Kinder wg. psychischer Erkrankung der
Mutter oder des Vaters, Kinder mit traumatischen Vorerfahrungen und
Bindungsstörungen (oft Pflegekinder).
Durch den sehr stark angewachsenen Medienkonsum in fast allen Elterngruppen
findet viel weniger direkte Interaktion und Kommunikation zwischen Eltern und
Kindern statt. Die Kinder haben einfach weniger „Übung“ im Gespräch miteinander,
sich selbst in ihren Wünschen und in ihrer emotionalen Befindlichkeit auszudrücken
und wahrzunehmen, was das Gegenüber will.
Kinder sind weniger draußen. Sie machen weniger elementare Sinneserfahrungen
mit dem ganzen Körper und allen Sinnen. Sie erfahren weniger Selbstwirksamkeit.
Sie lernen weniger.
Es gibt mehr extrem frühgeborene Kinder, die durch intensive medizinische
Behandlung überleben und mit schwierigen Startbedingungen kämpfen - die Folgen
können bis in die die KiTazeit reichen oder lebenslang bestehen.
Und nach wie vor gibt es Kinder, die sich in ihrem Tempo entwickeln, in manchen
Bereichen anders als andere – ohne dass wir eine Erklärung dafür haben.
Welche Maßnahmen greifen?
Die mit den Trägern der Kitas vereinbarte Stundenzahl von 7 Stunden (aus der
3,5fachen Kindpauschale)
ermöglicht theoretisch, dass jedes Kind jeden
Kindergartentag mehr als eine Stunde besondere Förderung bekommt bzw. die
Personalsituation in der Gruppe so ist, dass das oder die Kinder mit Förderbedarf im
Kindergartenalltag mit besonderer Aufmerksamkeit begleitet werden und dadurch an
allem teilhaben können.
Situationen, in denen Kinder mit sozial-emotionalen oder sprachlichen
Schwierigkeiten begrenzt (bestraft) werden müssten, können in der Entstehung so
begleitet werden, dass das Erleben von Scheitern häufig vermieden wird und besser
verarbeitet werden kann.
13
Da, wo die KiTa die Bedarfe der Kinder gut wahrnimmt, sind in der Regel nach einem
halben Jahr gute Fortschritte zu erkennen: z.B. sind Kinder dann nicht mehr
Außenseiter, sprechen besser, werden mutiger, müssen weniger häufig ermahnt und
begrenzt werden, können sich besser von den Eltern trennen, entwickeln schulische
Vorläuferfähigkeiten. Sie sind freudiger, haben mehr schöne Erlebnisse. Das wirkt
sich oft auch auf die Eltern aus.
Die Förderung der Kinder im Alter ab 3 Jahren ist oft wirkungsvoller – lieber früh
anfangen und das letzte KiTajahr „alleine“ schaffen!
Je mehr die Eltern integriert sind, desto erfolgreicher. Da, wo zusätzliche
Einzelfallhilfen notwendig sind, wird intensive Elternarbeit immer wichtiger – damit
sich in der Lebenswelt der Kinder nachhaltige Veränderungen einstellen.
Die enge Zusammenarbeit mit den Inklusionsbeauftragten der Träger DRK und AWO
schafft Qualität. Für die Einrichtungen, die nicht über eine Fachberatung oder
zusätzliche Fachkraft für Inklusion verfügen, sind die Hilfeplangespräche wichtige
fachliche Bausteine.
Hilfeplangespräche (HPG) als Herzstück!
Die regelmäßigen HPGs bewirken bei vielen Eltern, dass sie ihre Kinder und deren
Entwicklung positiv wahrnehmen. Frohe Eltern - frohe Kindern. Für manche Eltern
sind die HPGs ein Stück Erziehungsberatung, z.B. was die Kommunikation mit den
Kindern betrifft, den Umgang mit Medien, die Ermutigung zur Weiterentwicklung der
Kinder (z.B. keine Windeln mehr). In den HPGs findet die wichtige Beratung zu
weiterführenden Maßnahmen (z.B. SPZ-Diagnostik, gut überlegte Schulwahl,
Kontaktaufnahme zum Bezirksdienst) statt.
Die HPGs helfen den Kitas, Förderung konkret und mit überschaubaren Zielen
anzugehen. Kitas nutzen die Gelegenheit zur Reflexion über ihre Maßnahmen.
Gute Förderideen werden durch die HPGs in den Kindergärten weitergegeben, z.B.
die Schatzkistenarbeit mit Kindern mit sozial-emotionalem Förderbedarf, oder die
Spaziergänge (Entdeckungs- und Forschergänge) mit 2 Förderkindern 2 mal pro
Woche, Marte Meo.
Einige Kitas haben für die Einzelintegration zusätzliche Fachkräfte, die mehrmals die
Woche für einzelne Kinder kommen und sehr gezielt mit den Kindern in den
Bereichen Sprache, Fein- und Grobmotorik arbeiten. Diese Förderung bewirkt z.B.
bei Kindern im letzten KiTajahr gute Fortschritte zur Schulreife und damit bessere
Chancen beim Eintritt in die Schule. Die HPGs fungieren auch als positiv
verstärkende Kontrolle: kommt die Förderung beim Kind an?!
Übergänge werden individuell vorbereitet
auch durch die Teilnahme der
Inklusionsfachkräfte der Abt. 51 an Förderkonferenzen mit Schulen während der
Kindergartenzeit.
Diskriminierung durch andere und Störungsbewusstsein bei den Kindern wird durch
die in den Kitaalltag integrierte Förderung vermieden. Viele Kitas haben es geschafft,
Logopäden in die Kitas zu holen, das entlastet Kinder und Eltern und die Kitas
erleben, welche Angebote und Übungen für die Sprachförderung besonders wichtig
sind und diese in Kleingruppenspiel mehrmals wöchentlich aufnehmen.
Trotzdem - Kinder sind keine Maschinen aus der Serienfertigung: jedes Kind hat
sein eigenes Tempo und seine eigene Persönlichkeit, die Respekt verlangt. (Das
Gras wächst nicht schneller, wenn man dran zieht).
14
Perspektive:
Der intensive, frühe Einsatz von Hilfeplanung in diesem Bereich ermöglicht den
gezielten, "von außen" zumindest mitgesteuerten Prozess der Entwicklungsförderung
unter Einbeziehung der Eltern. Effekte werden zu erwarten sein, da biografisch früher
passende Hilfen geleistet werden und die Bereitschaft, entsprechende Unterstützung
anzunehmen, bei Eltern steigt. Übergänge - KiTa- Grundschule - werden dem Kind
mit besonderem Unterstützungsbedarf angemessen zu gestalten sein. Eine
entsprechende Absprache mit dem Fachdienst muss erarbeitet werden.
Im Bereich frühkindlicher Bildung werden Wirksamkeiten - bei ErzieherInnen, Eltern
und Kindern(!) - besser erkennbar. Die Fallzahlen werden zu beobachten sein. In der
KiTa-Landschaft wird deutlich, dass "mehr Personal" als zusätzliche Unterstützung
eine natürliche Grenze findet, wenn zu viele Erwachsene in der KiTa sind und der
Fachkräftemangel weiter fortschreitet. Es wird eine Entwicklung hin zu mehr und
besserem Fallverständnis, mehr fachlicher Qualifikation und neuen, kreativen
Lösungen angestrebt. Dabei bleibt die Herausforderung, die Lebenswelten zu Hause
teilweise darstellen. Auch hier sind gesellschaftliche Antworten auf Lebenswelten mit
geringen Entwicklungs- und Gestaltungsperspektiven und wenig Selbstwirksamkeitserfahrungen gefragt.
7. Elektronisches Anmeldesystem
Mit Beschluss des Kreistags am 16.12.2015 erfolgte die Anschaffung des
elektronischen Anmeldesystems „KiTaNavigator“. Mit Besetzung der entsprechenden
0,5 Stelle, intensiven Schulungen und viel Engagement auf allen Seiten konnte der
KitaNavigator am 01.10.2016 ans Netz gehen. 3500 Eltern haben ihr Kind
vorgemerkt, 2400 davon haben ihr Kind für das kommende KiTajahr angemeldet.
Die zentrale Information, elektronisch und telefonisch, zu allen Fragen rund um die
Kinderbetreuung wird von vielen Eltern in Anspruch genommen, erleichtert den
Einstieg in den neuen Lebensabschnitt und wird als familienfreundlicher Service
wahrgenommen.
Perspektive:
Mit dem elektronischen Anmeldesystem wird die Transparenz des Angebots vor Ort
für Eltern möglich. Eine verbindliche Anmeldung, auch unterjährig, kann
entsprechend der gesetzlichen Vorgabe erfolgen, wenn kein Platz gefunden wurde,
besteht die Möglichkeit, entsprechend zeitnah zu reagieren.
8. Qualitätsentwicklung im KiTa-Bereich
In mehreren Arbeitstreffen mit Fachberaterinnen, Trägervertreterinnen und der für
den Kreis Euskirchen zuständigen Heimaufsicht des LVR wurde ein gemeinsames
Ziel sowie einige Qualitätsstandards für die Kindertageseinrichtungen im Kreis
Euskirchen erarbeitet. Aktuell befinden sich diese Vorschläge in der Abstimmung bei
den einzelnen Trägern.
Der Qualitätsdialog gem. §79a SGB VIII wird als gemeinsamer Prozess zwischen
Jugendhilfeträger und den Trägern der Kindertageseinrichtungen verstanden und
konkretisiert sich in der Vereinbarung über bestimmte Qualitäten, die sichtbar und
damit überprüfbar sind.
15
Im Bereich Inklusion wird Qualität als Strukturqualität durch die eingesetzten
Fachkräfte in der Abt. Jugend und Familie und bei einigen größeren Trägern durch
entsprechend qualifizierte Fachkräfte sichergestellt. Intern erfolgt Beratung für KiTas
mit Kindern mit Förderbedarf zum pädagogischen Fallverständnis und sehr konkrete
Absprachen und Anleitung zu passgenauen Interventionen. Die verlässliche,
transparente Vorgehensweise bietet ebenfalls für alle Beteiligten ein hohes
fachliches Niveau und viel Sicherheit.
9. Tagespflege
Tagespflege ist gesetzlich der Bildung und Erziehung in einer Kindertageseinrichtung
gleichgestellt (Kinderbildungsgesetz § 2). 2 - 3 Mal jährlich werden von
Bildungsträgern (DRK und Haus der Familie) Qualifizierungskurse für
Tagespflegepersonen durchgeführt, die Teilnahme ist u.a. Voraussetzung für die
Erteilung einer Tagespflegeerlaubnis.
In der Stichtagserhebung wird ein Trend deutlich: die Zahl der unter 3jährigen, die in
Tagespflege betreut werden, ist stetig gestiegen, während - vermutlich durch
flächendeckende OGS-Angebote - die Zahl der Schulkinder stabil bleibt.
Die geltenden Richtlinien werden zum 01.08.2017 durch neue Richtlinien abgelöst.
Damit erreicht die Abt. Jugend und Familie nach einer Überprüfung im Rahmen eines
gerichtlichen Vergleichs mit den 50 KlägerInnen Rechtssicherheit.
Mit dieser deutlichen Verbesserung der Konditionen ist auch die Hoffnung
verbunden, dass die Tätigkeit als Tagespflegeperson attraktiver wird und diese Form
der Kinderbetreuung eine belastbare Säule wird. Die Nachfrage für
Randzeitenbetreuung steigt weiterhin. Auch in dem Bereich sind die Konditionen
verbessert worden.
16
Perspektive:
Verbunden mit den verbesserten Richtlinien ist auch ein höherer Anspruch an
Qualität. Entsprechende Überlegungen erfolgten in enger Zusammenarbeit mit dem
Kinderschutzbund
und
den
Familienbildungsstätten
als
Anbieter
der
Qualifizierungskurse. Eine Handlungsempfehlung für Großtagespflegestellen wird
erarbeitet.
3.1.2 Prävention und Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten
1. Fortbildungsreihe für Fachkräfte aus Kindertagesstätten
"Vielfalt: Chancen und Herausforderungen in der täglichen KiTa-Arbeit"
In Kindertagesstätten kommen gesellschaftliche Veränderungen zeitnah in Form von
unterschiedlichen neuen Anforderungen an. Die Bedeutung der frühkindlichen
Bildung hat einen hohen Stellenwert eingenommen. Aus den Maßnahmen für
Chancengleichheit
und
Prävention
sind
Kindertagesstätten
als
erste
Bildungsinstanzen nicht mehr wegzudenken. Die Bildungsaufträge werden
umfangreicher, die Arbeit anspruchsvoller.
Die Fachkräfte sehen sich zunehmend mit neuen Herausforderungen und
Lebenssituationen in den Einrichtungen konfrontiert. Lebenswelten und
Lebensentwürfe von Familien, die unterschiedlichen Familienformen aber auch die
Herausforderungen des täglichen Lebens werden zunehmend vielfältiger.
Der Kreis Euskirchen möchte die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen dabei
unterstützen, den vielfältigen Herausforderungen adäquat und kompetent zu
begegnen, um Kinder und Eltern professionell unterstützen und begleiten zu können.
Der Kreis Euskirchen, Abteilung Jugend und Familie, hat eine dreitägige
Fortbildungsreihe für Fachkräfte aus Kindertagesstätten konzipiert, welche die
Themenbereiche "Vorurteilsbewusstsein", "ressourcenorientierte und lösungsorientierte Gesprächsführung" und "Lebenswelten der Kinder und Familien in der
KiTa sichtbar machen" beinhaltet. Die Fortbildungsreihe umfasst drei Tage, welche
thematisch aufeinander aufbauen.
Im Jahr 2013 startete die erste Fortbildungsreihe.
Die Fortbildungsgruppen sollen eine Teilnehmerzahl von jeweils ca.13-15 Personen
nicht überschreiten, da diese Fortbildung eine intensive Auseinandersetzung mit der
eigenen Person beinhaltet.
Insgesamt konnten bis April 2017 136 Fachkräfte aus Tagestätten aus dem Kreis
Euskirchen daran teilnehmen.
Perspektive:
Auch für das kommende Kindergartenjahr sind weitere Durchläufe geplant, da die
Resonanz der Fachkräfte auf das Angebot sehr groß ist. Die Rückmeldungen der
Fortbildungsteilnehmer/innen sind durchweg positiv. Die Inhalte der Fortbildung
werden als sehr gewinnbringend und hilfreich für ihre tägliche Arbeit bewertet. Einige
Teilnehmer/innen berichteten, dass sie deutliche positive Veränderungen in der
17
Elternzusammenarbeit, aber auch in der Teamzusammenarbeit beobachten konnten,
nachdem sie Elemente aus der Fortbildung in ihre Arbeit integriert hatten.
2. Arbeitskreis des Euskirchener Familien-Unterstützungs-Netzwerk (EU-FUN)
Der Arbeitskreis des Euskirchener- Familien-Unterstützungs-Netzwerk mit dem
Schwerpunkt Frühe Hilfen umfasst ca. 30 Mitglieder aus der Jugendhilfe und dem
Gesundheitswesen. Der Arbeitskreis tagt 2-3mal jährlich. Schwerpunkte an allen
Treffen sind der allgemeine Informationsaustausch über Bedarfe und Situationen der
Familien, Erfahrungen und Umgang mit Familien und Kindern mit besonderem
Förderbedarf (Inklusion) sowie die damit einhergehenden gesetzlichen Veränderung
in der Kindertagesbetreuung. Auch die Situation der zugewanderten Familien
beschäftigte den Arbeitskreis.
Perspektive:
Der Arbeitskreis wird weiterhin regelmäßig tagen.
3. Familienzentren
Der trägerübergreifende Arbeitskreis der Familienzentren findet jährlich 3mal statt.
Neben dem allgemeinen Austausch waren weitere Themen im Arbeitskreis die
Situation der zugewanderten Kinder und Familie sowie pädagogische
Inhalte(Inklusion, Qualitätsentwicklung und Partizipation). Bei Bedarf werden
Kooperationspartner aus anderen Institutionen zu den Arbeitskreisen eingeladen
(z.B. JobCenter, Agentur für Arbeit, Beratungsstellen).Der trägerübergreifende
Austausch wird von den Familienzentren als gewinnbringend und anregend
empfunden und ist weiter gewünscht.
4. Rucksack-KiTa und Rucksack-Grundschule
In den Kindergartenjahren 2015/2016 und 2016/2017 wurden 4 Rucksackgruppen
in KiTas durchgeführt. Die teilnehmenden Familien sind nach wie vor begeistert von
dem Angebot und nehmen mit großem Engagement an den Gruppen teil. Mütter und
Einrichtungen können nach kurzer Zeit sprachliche Fortschritte bei den beteiligten
Kindern wahrnehmen. Neben der sprachlichen Förderung wurde auch die
interkulturelle Arbeit in den Einrichtungen weiter gestärkt.
Des Weiteren starteten im Schuljahr 2013/14 zwei Grundschulen mit dem Projekt
Rucksack-Grundschule. Beide Schulen (Kath. Grundschule Mechernich und
Grundschule Stotzheim) stehen in enger Kooperation mit den Rucksack-Kita
Einrichtungen vor Ort. So erfahren Kinder und Eltern eine Kontinuität im
Bildungsverlauf im Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule. Die
Begleitung der Grundschulen/ Kindertagesstätten, sowie die Fortbildungen der
Elternbegleiterinnen aus Grundschule und Kindertagesstätte (Mütter welche die
Rucksackgruppen durchführen), wurde in Kooperation mit dem KoBIZ (Fr. ZinatiFeld, Abt. Jugend und Familie und Frau Bahner, KoBIZ) durchgeführt.
18
Perspektive:
Das Rucksackprogramm wird kontinuierlich bei Trägern und Einrichtungen
beworben. Das geringe Interesse weiterer Einrichtungen an Programm teilzunehmen,
hat trotz der starken Zuwanderung von Familien angehalten. Die Abteilung Jugend
und Familie ist aktuell bemüht, Hinderungsgründe und Bedenken seitens der
Kindertagesstätten und Trägern zu ermitteln.
5. plusKiTas
2014 wurden 11 Kindertagesstätten im Kreis Euskirchen als plusKiTas ausgewählt.
am 16.10.14 fand zur Ausgestaltung des Qualitätsdialogs ein Treffen mit den
Trägervertreter/innen der plusKiTas statt. Die Ziele der plusKiTas wurden
besprochen.
Vereinbart wurde:
•
die Entwicklung einrichtungsspezifischer Maßnahmenpläne.
•
jährliche Treffen von Trägervertretern und Verwaltung, um die Entwicklungen
der plusKiTas zu besprechen
•
die Verwaltung bietet 2-3mal jährlich trägerübergreifende Treffen für
Leiterinnen/plusKita- Fachkräfte zum gemeinsamen Austausch an.
Im Rahmen der Förderfortschreibung wurde die Entwicklung der Anzahl der
elternbeitragsfreien Kinder zum Stichtag 31.12.2015 erneut abgefragt. Am
10.03.2016 beschloss der Jugendhilfeausschuss eine den Kriterien folgende
entsprechende Umverteilung der Mittel: Bei zwei bisher geförderte Einrichtungen
wurde die Förderung zum Kindergartenjahr 2015/2016 eingestellt. Eine weitere
Einrichtung war aufgrund einer dreifachen Förderung (Familienzentrum,
Sprachfördereinrichtung und plusKita) bereit, die bisher erhaltene Förderung zu
reduzieren. Die freigewordenen Mittel wurden auf drei neu hinzugekommene
Einrichtungen zum KiTajahr 2015/2016 verteilt.
Ziel der plusKiTas ist, die Teilhabe und Bildungschancen benachteiligter Kinder und
ihrer Familien zu erhöhen. Somit erfolgt durch zusätzliche Personalressourcen
sowohl die gezielte Förderung und Unterstützung der Kinder, als auch die der Eltern.
Wie dieses Ziel konkret in der KiTa erreicht werden soll, wird in Maßnahmeplänen
beschrieben.
Es finden jährlich 3 trägerübergreifende Austauschtreffen der plusKiTas statt. An den
Treffen nehmen nach Möglichkeit die Einrichtungsleitungen und, soweit vorhanden,
die plusKiTa Fachkräfte statt. Es entsteht eine bunte Sammlung von Ideen und
Erfahrungen - sehr gewinnbringend für die beteiligten Einrichtungen.
In den letzten Sitzungen war der Fokus auf die Teilhabe und Unterstützung der
Eltern ausgerichtet. Die Bewältigung belastender Situationen und das Erfahren
eigener Selbstwirksamkeit und Lebenskompetenz, Teilhabe an Gesellschaft, Bildung
und Kultur der Eltern wirken sich direkt auf die Kinder aus.
Häufig sind Eltern durch Vortragsreihen oder Kompetenzkurse nicht zu erreichen. Die
zusätzlichen personellen Ressourcen der plusKiTas fördern die Beziehungsarbeit zu
den Familien sowie die kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Thema im
Team.
19
Beispiele aus der Praxis:
•
Bücher- und Spielmaterialien können in den Einrichtungen ausgetauscht und
geliehen werden.
•
Marte Meo Kurse mit Eltern und Kindern werden durchgeführt.
•
Konkrete Sprechzeiten und Ansprechpartner in den Einrichtungen. Fest
installierte Beratungstermine für Eltern.
•
Begleitung
und
Unterstützung
beim
Brückenbau
zu
anderen
Unterstützungsinstitutionen.
•
Eltern als Paten für andere Eltern: Es gibt einen Aushang mit Fotos, welche
Eltern sich mit welchen Institutionen auskennen und andere unterstützen
(Jobcenter, Grundschule, Bücherei etc.). Hier werden Eltern als Paten
gewonnen, die sich dieser Fähigkeit zu Beginn selbst vielleicht bewusst waren
und sich auch nicht zugetraut hätten, andere damit unterstützen zu können.
Durch die Patenschaft erfahren sie jedoch eine hohe Eigenkompetenz, die sie
Stück für Stück auf andere Lebensbereiche und –aufgaben übertragen.
•
Einzelne Eltern werden angesprochen, ob sie die KiTa bei Aktionen
unterstützen können. Somit erleben Eltern, dass sie als kompetent gesehen
werden. So fiel der Einrichtung auf, dass eine Mutter ihr Kind für Karneval
außerordentlich schön geschminkt hatte. Nun ist diese Mutter sehr isoliert von
der restlichen Elternschaft. Die plusKita fragt die Mutter, ob diese denn Lust
hatte, die Kitakinder auf einem gemeinsamen Fest zu schminken. Die Mutter
freut sich sehr über diese Bitte und kommt beim Fest darüber in Kontakt mit
anderen Eltern.
•
Bei Theater- und Museumsbesuchen mit Eltern und Kindern und Kindern stellt
sich heraus, dass dies auch für manche Eltern das erste Erlebnis ist und diese
sich mindestens genauso darüber freuen, wie ihr Kind.
•
Die zusätzlichen personellen Ressourcen ermöglichen die Durchführung von
zeitaufwändigen Familienbildungsangeboten, wie FUN: Familie und
Nachbarschaft. Hier treffen sich ca. 8 Familien 1x wöchentlich für 3 Stunden,
für gemeinsame Aktionen. Bei diesen Treffen werden Aktionen mit allen
gemeinsam durchgeführt, die Familien „spielen“ jedoch auch als eigene
Gruppe zusammen. Währenddessen erhalten Eltern positive Verstärkung von
2 begleitenden Fachkräften. Wie auch bei Marte Meo wird den Eltern ganz
nebenbei zurück gemeldet, was sie gerade, im Kontakt mit ihren Kindern, sehr
gut gelöst/getan haben.
•
Hausbesuche vor und nach der Eingewöhnung können durchgeführt werden.
Dies sind nur einige Beispiele bei denen der Fokus auf den ersten Blick vorrangig auf
den Eltern liegt, welche jedoch positive Auswirkungen auf die Kinder haben.
Neben den oben genannten Beispielen werden im KiTa-Alltag ebenfalls gezielte
Angebote mit den Kindern geplant, durchgeführt und überprüft.
Perspektive:
Der trägerübergreifende Austausch wird fortgesetzt.
20
6. Sprachförder-KiTas
Zusätzlich zu den plusKiTas wurden
Sprachfördereinrichtungen ausgewählt.
2014
15
Kindertagesstätten
als
Die positiven Erfahrungen der plusKiTas bezüglich der trägerübergreifenden
Austauschtreffen weckten auch bei den Sprachfördereinrichtungen den Wunsch
nach einer solchen Austauschmöglichkeit. Seit 2016 lädt Frau Zinati-Feld nun auch
die Sprachfördereinrichtungen 2-3mal im Jahr zu Austauschtreffen ein. Hier werden
ebenfalls fachliche Inhalte und Maßnahmen vorgestellt und ausgetauscht.
7. Arbeitstreffen der Fachberatungen für Kindertagesstätten
Seit Herbst 2012 finden regelmäßige Arbeitstreffen mit den KiTa-Fachberaterinnen
im Kreis Euskirchen statt. Besprochen werden aktuelle gesetzliche Veränderungen
sowie Qualitätsstandards und -entwicklungen. Es finden jährlich 4 Treffen statt. Zu
Beginn waren die Treffen inhaltlich sehr stark von dem Thema Inklusion in
Kindertagesstätten geprägt.
Bei der Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung oder drohender
Behinderung in Kindertagesstätten wird im Kreis Euskirchen in einem abgestimmten
Vorgehen eine Entscheidung über Art und Weise und Ort unter Einbeziehung der
Eltern und verschiedener Fachleute getroffen.
Besprochen wurden gesetzliche Vorgaben, das im Kreis Euskirchen eingeführte
Verfahren sowie Schwierigkeiten und Hürden in Kindertagesstätten vor Ort.
Im weiteren Verlauf der Treffen rückten schließlich andere wichtige Inhalte der
Qualitätsentwicklung und –sicherung nach.
Perspektive:
Die Treffen finden weiterhin 4mal jährlich statt.
8. Elternpraktikum in der Kindertagesstätte:
In Zusammenarbeit mit dem Jobcenter EU-Aktiv bietet das Familien-UnterstützungsNetzwerk des Kreises Euskirchen sowie der AWO Regionalverband Rhein- Erft und
Euskirchen seit April 2014 Müttern mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren die
Möglichkeit eines Praktikums in einer Kindertagesstätte in Wohnortnähe.
Ziele des Praktikums sind, die Erziehungskompetenz zu stärken und den Müttern
möglicherweise längerfristig eine berufliche Perspektive zu bieten. Durch die
Beobachtung und Mitwirkung in einer Kindertagesstätte können die Mütter Ideen und
Anregungen für den täglichen Umgang mit ihrem Kind erhalten. Die Beobachtungen
und Erlebnisse, die sie während des Praktikums sammeln, können die Mütter alle 3
Wochen zusammen mit anderen "Praktikumsmüttern" und Frau Zinati-Feld vom
Familien-Unterstützungs-Netzwerk
des Kreises Euskirchen (Abt. Jugend und
Familie) austauschen und hinterfragen.
21
Das Praktikum ist in der Regel auf 6 Monate ausgerichtet, der zeitliche Umfang
(zwischen 15 und 30 Stunden in der Woche) kann flexibel mit den Müttern vereinbart
werden. Für die Dauer des Praktikums erhalten die Frauen eine
Aufwandsentschädigung von 2 € pro Stunde, außerdem werden die Fahrtkosten
übernommen. Der Praktikumsplatz kann jederzeit von den Frauen oder seitens der
Kindertagesstätte gekündigt werden.
Nach dem Praktikum besteht die Möglichkeit, von dem Träger der Kindertagesstätte
weiterhin als Unterstützungskraft beschäftigt zu werden. Dies könnte längerfristig zu
einer Weiterqualifizierung im Kindertagesstättenbereich führen.
2015 wurde die wissenschaftliche Begleitung des Projekts fertiggestellt (Hochschule
Niederrhein).
Seit Januar 2017 können die Praktikantinnen vom Kitaträger in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung übernommen werden. Ermöglicht wird
dies durch Mittel aus dem Bundesprojekt Soziale Teilhabe. Darüber können 22
Plätze in beteiligten Kitas angeboten werde. Dieses Projekt ist befristet bis Ende
2018.
Perspektive:
Weitere Träger von Kindertagesstätten sollen für das Angebot gewonnen werden.
9. Babybegrüßungsbesuche:
Seit September/Oktober 2012 werden die Begrüßungsbesuche bei Familien mit
Neugeborenen kreisweit in Kooperation mit den jeweiligen Städten und Gemeinden
angeboten.
Die Informationsmaterialien und Geschenke der einzelnen Gemeinden und Städte
werden wertgeschätzt. Die Besuche wurden im Jahr 2016 kreisweit von ca. 79,75%
der Familien angenommen. Die Gründe, warum manche Familien keinen Besuch
wünschen, sind vielfältig. Viele geben an, bereits mehrere Kinder zu haben und
keinen Besuch zu benötigen, andere sind mit Themen wie Krankheit in der Familie
beschäftigt. Manche Familien äußern klar, dass sie keinen Besuch vom Jugendamt
wünschen, sei es, weil sie schlechte Erfahrungen gemacht haben, bereits in einer
Maßnahme sind, oder sich nicht zur "Zielgruppe" hinzu rechnen.
Perspektive:
Die Begrüßungsbesuche werden fortgesetzt.
10. Marte Meo Kurse:
Seit 2011 wird jungen und werdenden Eltern kostenfrei der Kurs "Marte Meo: Schau
mal wie dein Baby spricht- Was Sie schon immer wussten und sich ruhig weiter
trauen können!“ angeboten.
I
n dem Kurs werden (werdende) Eltern darin bestärkt ihrer Intuition im Umgang mit
ihrem Kleinkind zu vertrauen. Anhand von Filmbeispielen wird aufgezeigt wie intensiv
der Säugling von Anfang an kommuniziert, wie Eltern diese Signale lesen und
22
entschlüsseln können und wie Eltern ihrem Kind von Anfang an die Grundlagen für
eine gesunde körperliche und seelische Entwicklung bieten können. Mit dem dafür
ausgewählten Bildmaterial können elterliche Fähigkeiten bewusst erkannt und aus
eigener Kraft gestärkt werden. Die dabei entstehende sichere Bindung schafft die
Grundlagen für eine gute Entwicklung des Kindes.
Die für Eltern kostenlose Wahrnehmung der Termine wird ermöglicht durch den
Euskirchener Verein " EU-FUN e.V.- Verein zur Förderung der Familienunterstützung
im Kreis Euskirchen", welcher sich ehrenamtlich für Familien und gegen die Folgen
von Kinderarmut im Kreisgebiet einsetzt und von der Bürgerstiftung der
Kreissparkasse Euskirchen gefördert wird.
Der Kurs umfasst drei zweistündige Termine und findet in Familienzentren und
Kindertagesstätten statt.
Perspektive:
Die Kurse sollen weiterhin in Familienzentren und Kindertagestätten angeboten
werden. Mittlerweile wird der Kurs auch vereinzelt in Hebammenpraxen durchgeführt.
11. Spielgruppen für zugewanderte Familien und deren Kinder
Seit April 2016 werden im Kreis Euskirchen Spielgruppen für geflüchtete Kinder im
Alter von 0-6 Jahren und ihre Eltern eingerichtet. Das Angebot gilt für zugewanderte
Kinder aus zugewiesenen Familien, die bisher noch keinen Kitaplatz haben.
Die Spielgruppen werden von 1-2 pädagogischen Kräften (in der Regel Tagesmütter)
geleitet, manche haben eine Übersetzungshilfe oder sogar ehrenamtliche
Helfer/innen mit im Boot. Spielgruppen sind Betreuungsangebote, die ein- oder
mehrmals wöchentlich für ca. 2 Stunden für Eltern und ihre Kinder geöffnet sind.
Ziel ist, Kindern und Eltern pädagogische Inhalte, die deutsche Sprache sowie
Einblicke in die Arbeit von Bildungsinstitutionen (KiTa und Grundschule) zu
vermitteln. Genauso dienen sie den Eltern und Kindern aber auch dazu, sich in einer
angenehmen Atmosphäre zu treffen, sich auszutauschen und ein paar schöne
Stunden zu erleben. Vor allem Kinder, die im Sommer in die Schule kommen sollen,
standen zu Beginn im Fokus. Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, bereits im
Vorfeld intensiver mit der deutschen Sprache in Kontakt zu kommen. Mittlerweile
werden die Gruppen von Kindern zwischen 0 und 6 Jahren besucht. Die Kinder
lernen dort Spiele, Rituale und Lieder aus dem KiTa-Alltag kennen. Die Eltern
unterstützen ihre Kinder zu Beginn liebevoll in der neuen Umgebung, später nutzen
sie die Zeit, um miteinander Deutsch zu lernen oder sich über Erziehungs- oder
Alltagsfragen auszutauschen. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass Familien mit
Fluchterfahrung dieses Angebot sehr schätzen und gerne annehmen.
Seit Herbst 2016 besucht Frau Zinati-Feld, zusammen mit Herrn Almohamad (im
Bundesfreiwilligendienst beim KoBiz des Kreises) nach Möglichkeit die Spielgruppen
um intensiver in pädagogische und gesellschaftliche Themen mit den Eltern
einzusteigen. Durch Herrn Almohamad kann eine Übersetzung der Gespräche in die
arabische Sprache erfolgen. So wurden bisher folgende Themen besprochen:
Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen, „Wie funktioniert KiTa? - Inhalte und Ziele
23
der frühkindlichen Betreuung.“, "Die Eingewöhnung in die KiTa", Kinder- , Eltern- und
Menschenrechte in Deutschland, Aufgaben und Unterstützungsleistungen des
Jugendamtes.
Bisher gab/gibt es dieses Angebot an einem oder mehreren Standorten in
Mechernich, Bad Münstereifel, Kall und Euskirchen an 2-3 Terminen die Woche.
Ermöglicht wird dieses Angebot, durch Fördergelder des Landes NRW, die für diesen
Zweck bereitgestellt, und von der Abteilung Jugend und Familie beantragt wurden.
Realisiert wird das Projekt durch die Abteilung Jugend und Familie in Kooperation mit
der katholischen Familienbildungsstätte Haus der Familie, dem Bildungsforum Düren,
der AWO Bildungsstätte, einzelnen Kindertagesstätten vor Ort sowie den Städten
und Gemeinden Euskirchen, Mechernich, Bad Münstereifel und Kall. Weitere
Kooperationspartner sind willkommen. Zusätzliche Gruppen sind bei Bedarf an
weiteren Standorten vorgesehen Die Koordination übernimmt Frau Zinati-Feld, der
Abteilung Jugend und Familie des Kreises. Die Finanzierung erfolgt über das
„Brückenprojekt“ des Landes NRW.
3.1.3 Jugendarbeit
Hintergrund/ Gesetzliche Grundlage:
Der Kreis Euskirchen ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe dem achten
Sozialgesetzbuch nach verpflichtet, eine bedarfsgerechte Infrastruktur an
Einrichtungen, Diensten und Maßnahmen in den Handlungsfeldern der Jugendarbeit
(§§ 11,12 SGB VIII), Jugendsozialarbeit (§ 13, SGB VIII) und dem erzieherischen
Kinder und Jugendschutz (§ 14, SGB VIII) sicher zu stellen.
Die finanzielle Förderung dieser Leistungen insbesondere der freien Träger der
Jugendhilfe wurde für die Jahre 2015 bis zunächst 2018 im Kommunalen Kinder- und
Jugendförderplan mit insgesamt rund 1.097.700 Mio. € (Ansatz 2015)
festgeschrieben.
Zahlen, Daten Fakten (Offene Kinder- und Jugendarbeit)
Im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit fördert der Kreis Euskirchen
insgesamt 12,8 Fachkraftstellen mit 100 v. 100 der anerkannten Personalkosten.
Hierdurch wurde bis 2016 der Betrieb von 12 Jugendeinrichtungen in 10 von 11
Kommunen des Kreises sichergestellt. Seit 2016 wurden die Einrichtungen in Bad
Münstereifel/ Arloff und Euskirchen/ Stotzheim aufgegeben, so dass nunmehr
lediglich 10 Jugendeinrichtungen mit hauptamtlichem, durch den Kreis finanzierten
Personal am Start sind.
Die Betreuung der Einrichtung Gate 47 des Kinderschutzbund Bad Münstereifel e.V.
in Arloff wurde seitens des Trägers in 2016 eingestellt, da der Altersdurchschnitt der
Besucher/ innen der weitestgehend selbstverwalteten und mit lediglich 3 Std/ Woche
hauptamtlich betreuten Einrichtung deutlich über dem der Zielgruppen von Offener
Kinder- und Jugendarbeit lagen. Ein Bedarf für eine Nutzung durch jüngere
Zielgruppen konnte nach diversen Gesprächen mit dem Kinderschutzbund und der
Stadt Bad Münstereifel sowie durch aufsuchende Arbeit durch die Abt. Jugend und
Familie in Arloff nicht festgestellt werden.
24
Die Trägerschaft für die Jugendeinrichtung JuSt in Stotzheim wurde seitens der AWO
zum 31.12.2016 aufgegeben. Die Entscheidung des Trägers liegt darin begründet,
dass es dem Träger trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen ist, die seit Anfang
2015 vakante Stelle neu zu besetzen.
Die Abt. Jugend und Familie hat sich daraufhin mit der Stadt Euskirchen und dem
Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen dahingehend verständigt, dass der
Caritasverband in 2017 die Trägerschaft für die 0,9 Fachkraftstelle übernehmen und
mit einem eigenen Jugendmobil Angebote in den Euskirchener Außenorten vorhalten
soll.
Die Nachbesetzung vakanter Stellen hat sich auch in den Kommunen Blankenheim
und Hellenthal in 2015/ 2016 als schwierig erwiesen. Die Stelle in Hellenthal (Point)
war von Mitte 2015 bis zum 01.07.2016 fast ein Jahr unbesetzt. In der Gemeinde
Blankenheim
war,
bedingt
durch
verschiedene
Personalwechsel,
die
Jugendeinrichtung ebenso zeitweilig geschlossen. Die Jugendeinrichtung Annex in
Nettersheim wird seit dem 01.08.2016 ohne hauptamtliches Personal stundenweise
geöffnet. Für 2017 ist eine Mitbetreuung durch die pädagogische Fachkraft in
Blankenheim im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit vereinbart
worden.
Aus Sicht der Abt. Jugend und Familie ist der extreme Fachkräftemangel in erster
Linie der Situation auf dem Arbeitsmarkt mit einer Vielzahl neuer Stellen im Bereich
der Sozialarbeit/ Jugendsozialarbeit geschuldet (Schulsozialarbeit, Flüchtlingshilfe,
Migrationsdienste, etc.).
Erschwerend kommt hinzu, dass es den vielen kleinen und ehrenamtlich geführten
Trägern nicht möglich ist, ihren MitarbeiterInnen eine Perspektive im Rahmen von
Personalentwicklung zu bieten.
Zudem sind die Produktionsbedingungen für offene Kinder- und Jugendarbeit nach
wie vor schwierig (Arbeitszeiten, Anforderungsprofile, veränderte Bedürfnisse der
Zielgruppen, Budgets, Stellenumfang, Kollegialer Austausch, bzw. Zusammenarbeit,
etc.).
Wirksamkeitsdialog:
Die vielfach äußerst angespannte Personalsituation (siehe oben) in den
Jugendeinrichtungen hat den Wirksamkeitsdialog entscheidend geprägt. So standen
in vielen Einrichtungen grundsätzliche Fragen des Personalmanagements, wie
Einarbeitung der MitarbeiterInnen, des Kontaktes zu (neuen) Zielgruppen,
Haltungsfragen in Zusammenhang mit auffälligen und konsumierenden
Jugendlichen, Orientierung und Vernetzung im Sozialraum, etc. im Vordergrund.
Auch in diesem Kontext wurde die hohe Anforderung an die Träger von
Jugendeinrichtungen sehr deutlich.
25
Konzeptionelle Weiterentwicklung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24.06.2015 beschlossen, Art und Umfang der
Förderung der Offenen Jugendarbeit im Rahmen des Kommunalen Kinder- und
Jugendförderplanes über 2018 hinaus von einer konzeptionellen Weiterentwicklung
dieses Handlungsfeldes abhängig zu machen. Dabei soll die unter Beteiligung der
Träger entwickelte Konzeption insbesondere eine bessere Zusammenarbeit mit der
Schulsozialarbeit berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund hat die Abt. Jugend und Familie in 2015 die
Landesförderung „NRW hält zusammen…“ genutzt, um in Zusammenarbeit mit der
TH Köln (Forschungsverbund Non Formale Bildung) diesen Prozess der
konzeptionellen Weiterentwicklung auf den Weg zu bringen.
Das Projekt mit der TH Köln bestand aus zwei Förderphasen.
Projektphase I (2015)
Hier wurde zunächst das Design einer qualitativen und quantitativen
Jugendbefragung in den Gemeinden Blankenheim, Nettersheim und Weilerswist
entwickelt und durchgeführt.
Projektphase II (2016)
Auf Grundlage der Datenbasis der vorangegangenen Befragungen wurden hier drei
Beteiligungs- Workshops zur Aufbereitung und Diskussion der Ergebnisse
durchgeführt.
Die Workshops waren wie folgt zusammengesetzt:
•
•
•
Workshop I mit Fachkräften der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Workshop II mit den Fachkräfte der OKJA, deren Träger sowie Mitgliedern der
Abt. Jugend und Familie
Workshop III mit den zuvor genannten Beteiligten und sogenannten
„Stakeholder“, also Fachkräften an der Schnittstelle zur Jugendarbeit
(Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit, etc.)
Im Anschluss hieran hat die TH Köln Handlungsempfehlungen zur Entwicklung einer
Rahmenkonzeption für eine zukunftsfähige Jugendarbeit im ländlichen Raum unter
Beteiligung der Träger und Fachkräfte von Offenen Jugendeinrichtungen erarbeitet.
Somit wurde eine Grundlage für die weitere Konzeptarbeit/ Strategieentwicklung im
Kreis Euskirchen geschaffen, welche die hierzu erforderlichen politischen
Entscheidungsprozesse fachlich zu stützen vermag.
Die weiteren Schritte zur Strategie/- Konzeptentwicklung wird die Abteilung Jugend
und Familie in enger Abstimmung mit der Interfraktionellen AG Konzeptentwicklung
Offene Jugendarbeit unternehmen.
Parallel zu dem Projekt wurde die Antragstellung für ein kreiseigenes Jugendmobil im
Rahmen der LEADER Förderung auf den Weg gebracht. Der Zuwendungsbescheid
für das Jugendmobil ging schließlich im Dezember 2016 beim Kreis Euskirchen ein.
26
Die Umsetzung des Projektes (Anschaffung, Aus-/ bzw. Umbau und Betrieb des
Jugendmobiles ist für 2017 vorgesehen. Das Jugendmobil soll mit seinen flexiblen
und bedarfsgerechten Angeboten ein wesentlicher Bestandteil der konzeptionellen
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Euskirchen sein.
Perspektiven:
Neben der konzeptionellen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit und
einer stärkeren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen möchte die Abteilung
Jugend und Familie künftig das Thema Internationale Jugendarbeit forcieren.
In dem Zusammenhang plant die Abteilung Jugend und Familie für 2017 eine
Beteiligung an dem Programm „Kommune goes international“ des IJAb. Mit
Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit können wesentliche sogenannte SoftSkills, wie die Fähigkeit Kontakt herzustellen, sich zu verständigen, Toleranz zu
entwickeln und Empathie zu lernen, gefördert werden.
Insofern sind bessere Zugänge im Rahmen von internationaler Jugendarbeit auch für
bildungsferne und benachteiligte Kinder- und Jugendliche von großer Bedeutung.
Eine Zusammenarbeit mit der Bildungsakademie Vogelsang IP in diesem Bereich ist
bereits begonnen worden.
3.1.4 Familienbildung
Die Familienbildungsstätten (Träger DRK, Kreisverband Euskirchen; Haus der
Familie, Bildungswerk der Erzdiözese Köln; Kath. Forum f. Erwachsenen- u.
Familienbildung Düren-Eifel, Caritas Trägergesellschaft West GmbH) im Kreis
werden mit jährlich 17000,-€ gefördert. Der Verteilungsschlüssel folgt ab 2015 dem
Zuwendungsbescheid des LVR, der sich an fachlichen Kriterien orientiert. Aufgabe
der Familienbildung ist es, Mütter und Väter und jungen Menschen Leistungen der
allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie anzubieten. Viele Angebote der
Familienbildungsstätten finden in den Familienzentren im Kreis statt, damit gehen die
Anbieter räumlich und auch inhaltlich "zu den Familien".
Es wird regelmäßig ein Qualitätsdialog geführt. Die Träger sind weiterhin
aufgefordert, aktuellen Entwicklungen durch Projekte zu begegnen, die im Einzelfall
dann mit der Abteilung Jugend und Familie abgesprochen werden.
3.2
Beratung, Entlastung und Unterstützung
3.2.1 Jugendschutz, Jugendsozialarbeit
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz:
Im Rahmen der Prävention fand in 2015 der dritte Papilio-Tourtag in Euskirchen statt.
Papilio ist das bundesweit größte Programm zur Primärprävention von Sucht und
Gewalt im Kindergarten. In 2016 begann die nunmehr sechste Papilio
Fortbildungsreihe durch die Abteilung Jugend und Familie.
Darüber hinaus wirkte die Abteilung Jugend und Familie an der Entwicklung der
Wanderausstellung im Rahmen des HaLt Programms zur Alkoholprävention mit.
27
Die Wanderausstellung soll 2017 in Rathäusern und weiterführenden Schulen des
Kreises zu sehen sein.
Die Abteilung Jugend und Familie entwickelte für diese Ausstellung
Zusammenarbeit mit dem BZE Euskirchen ein eigenes interaktives Modul.
in
Ebenfalls in 2016 war die Abteilung Jugend und Familie im Rahmen der Mitwirkung
in der AG Suchtvorbeugung an der Entwicklung einer Handreichung für Schulen zum
Thema Umgang mit Cannabis und Co beteiligt. Die Handreichung soll die Schulen
dabei unterstützen, ein angemessenes Profil zum Thema Drogen zu entwickeln und
dabei insbesondere die schulinterne Kommunikation sowie die Kooperation mit
außerschulischen Kooperationspartnern konzeptionell zu verankern.
Beim Thema Medienkompetenz war die Abteilung Jugend und Familie in
Zusammenarbeit mit dem KOBIZ dem Arbeitskreis Medienkompetenz des Netzwerks
Opferschutz involviert. Von hier aus wurde(n) in 2015 ein Fachtag und in 2016 zwei
Fachtage zum Thema Cybermobbing und Vermittlung von Medienkompetenzen
durchgeführt. Die Fachtage richteten sich an Fachkräfte aus der Jugendarbeit/
Schulsozialarbeit, ErzieherInnen sowie Lehrpersonal.
Zum Thema sexueller Missbrauch (§ 72 a, SGB VIII) fand in 2015 in Bad
Münstereifel eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Kreissportbund Euskirchen in
Bad Münstereifel unter dem Motto „Schweigen schützt die Falschen“ statt. Hierzu
wurde eine Referentin des Landessportbundes eingeladen. An der Veranstaltung
nahmen zahlreiche Mitglieder/ Verantwortliche aus verschiedenen Kommunen des
Kreises statt.
Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit:
Einen umfassenden Begriff von Schulsozialarbeit beschreibt Hermann Rademacker
in dem Beitrag Schulsozialarbeit, Begriff und Entwicklung 2009:
„Schulsozialarbeit umfasst alle Formen kontinuierlicher Zusammenarbeit von Kinderund Jugendhilfe und Schule, die eine Tätigkeit von Fachkräften der Sozialen Arbeit
am Ort Schule und die Zusammenarbeit mit Lehrkräften dort zur Wahrnehmung von
Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe für Schülerinnen und Schüler zum Ziel haben.“
Mit dieser Begrifflichkeit wird die Einordnung von Schulsozialarbeit in das
Leistungsspektrum der Jugendhilfe betont. Rechtlich wird Schulsozialarbeit primär
auf § 13 SGB VIII / KJHG gestützt und setzt sich zum Ziel mit allen Maßnahmen, auf
soziale Probleme zu reagieren und zur Persönlichkeitsentwicklung und zur sozialen
Integration junger Menschen beizutragen und damit individuelle Beeinträchtigungen
und sozialen Benachteiligungen entgegen zu wirken.
Zahlen Daten Fakten:
Der Kreis Euskirchen fördert im Bereich der Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit
insgesamt 3 Vollzeitstellen in Trägerschaft der AWO an den beiden kreiseigenen
Berufskollegien und 1 Vollzeitstelle an der kreiseigenen Matthias Hagen Schule
(Förderschule). Daneben werden weitere 2 Vollzeitstellen der AWO in der
Jugendberufshilfe finanziert. Diese 5,0 Vollzeitstellen sind Bestandteil des
Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan.
28
Daneben sind im Bereich Schulsozialarbeit 5,2 Landesstellen an Haupt- und
Gesamtschulen beschäftigt. Multiprofessionelle Teams an den Berufskollegs werden
durch zusätzliche Landesstellen unterstützt.
Seit 2012 ist die Abt. Jugend und Familie des Kreises Euskirchen Träger der
Schulsozialarbeit, die aus den Bundesmitteln für Bildung und Teilhabe und bis zum
31.12.2017 durch Landesmittel finanziert ist. Derzeit sind acht Schulsozialarbeiter
und Schulsozialarbeiterinnen in weiterführenden Schulen im Umfang von 4,75
Vollzeitstellen beschäftigt. Mit der Aufgabenübertragung der kommunalen
Schulsozialarbeit auf den Kreis Euskirchen im August 2016 sind zusätzlich 4 Stellen
im Umfang von 3 Vollzeitstellen an Grundschulen, Gesamtschule und Förderschule
tätig und in das Team Schulsozialarbeit eingebunden. Seit 01.02.2017 ist eine
Koordinationsstelle Schulsozialarbeit im Jugendamt in der Abteilung 51.4 mit einer
0,5 Vollzeitstelle eingerichtet.
Schulsozialarbeit im Kreis Euskirchen hat sich als flexibles und bedarfsgerechtes
Angebot an den unterschiedlichen Schulformen etabliert. Das Kompetenzprofil der
Fachkräfte wird auf Grundlage der Konzeption stetig weiter entwickelt.
Qualifizierungen und Fortbildungen zum Thema „Neue Medien“, Rechtsradikalismus
und Hetze in den sozialen Netzwerken, Mobbing und Cybermobbing wurden
durchgeführt. In Kooperation mit dem Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen
beteiligt sich Schulsozialarbeit an dem Projekt „Verrückt, na und“ und initiiert an
insgesamt 5 Schulen einen Projekttag zur seelischen Gesundheit, nimmt an
Arbeitskreisen, Fortbildungen und Veranstaltungen zu diesem Thema teil. Ein
zweitägiges „Inhouse-Seminar“ „Lösungsorientierte Beratung“ wird für alle
SchulsozialarbeiterInnen des Kreises angeboten.
Die Fachkräfte sind so in der Lage auf die spezifischen Themen und das breite
Anforderungsspektrum an Schulen professionell zu reagieren, Präventionsangebote
in den jeweiligen Schulen zu gestalten und Interventionen erfolgreich durch zu
führen. Das konkrete Leistungsangebot der Schulsozialarbeit steht für jede Schule in
einem direkten Zusammenhang zum Bedarf, zu den Ressourcen, die ihr zur
Verfügung stehen, und den vereinbarten Zielen und ist somit nicht grundsätzlich
übertragbar. Beratung, für SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern, soziale
Gruppenarbeit, Projektarbeit und Krisenintervention sind jedoch konzeptionell die
Kernaufgaben der Schulsozialarbeit und werden auf Grundlage von fachlichen und
zeitlichen Standards ermöglicht und weiterentwickelt. Soziale Gruppenarbeit findet
obligatorisch in den Klassen 5 mit unterschiedlichen Modulen wie Kommunikation,
Kooperation, Klassenklima, Gewaltprävention, Mobbing und Cybermobbing statt.
Optional gilt dieses Angebot für alle Klassen je nach Bedarf und Anfrage. In
Kooperation mit dem Kriminalkommissariat Vorbeugung werden regelmäßig
Elternabende zum Thema „Neue Medien“ angeboten. Zwei Elternkurse „Triple P“ zur
positiven Erziehung wurden durchgeführt.
Grundschulsozialarbeit findet an 6 Grundschulen im Stadtgebiet Euskirchen statt,
wobei die Kernaufgaben sich nicht unterscheiden. Schulsozialarbeit bietet hier
kontinuierliche Begleitung der Kinder in der 1. Klasse an und kann damit
Bildungsbedingungen durch ihre Angebote mitgestalten. Soziales Lernen ist als
Soziale Gruppenarbeit ein Angebot für alle Klassen. Die oben genannten Module
werden mit Modulen aus Streitschlichtungsprogrammen und Mediationsprogrammen
ergänzt und kombiniert.
29
Schulabsentismus – auch schon in Grundschulen ein Problem - ist Anlass für ein
gemeinsames Vorgehen von Schule, Schulsozialarbeit und Jugendhilfe in
unterschiedlichen Rollen und stellt einen besonderen Risikofaktor in der
Bildungsbiografie.
Abb.: 1.Schul-Halbjahr 2016 – Fallzahlen des neuen Teams Schulsozialarbeit. Gruppenarbeit, Projekt,
Neue Medien und Soziales Lernen sind Angebote, die sich an Klassen bzw. beteiligte Gruppen von
Schülern richten.
Perspektiven:
Insgesamt wird sich das Team Schulsozialarbeit mit Qualitätsentwicklung und
konzeptioneller Weiterentwicklung beschäftigen, Kooperationen ausbauen und
intensivieren, den eigenen Teambildungsprozess weiter führen und sich an den
Prozessen zur Schulentwicklung beteiligen.
Das Team Grundschulsozialarbeit arbeitet seit März 2017 an einer Konzeption, um
die fachlichen, methodischen und praktischen Arbeitsansätze der Schulsozialarbeit
an Grundschulen zu konkretisieren. Im ersten Schritt wird eine Bestandsaufnahme
bestehender Angebote der Schulsozialarbeit und die jeweiligen Bedarfe auf
Standortebene ermittelt. Weiter beschäftigt sich das Team mit den Fragen: Wie
können Bildungsangebote und kommunale Strukturen gestaltet werden, um die
Bildungs- und Teilhabechancen für jedes einzelne Kind zu verbessern? Wie kommen
die Angebote am besten bei den Kindern und Jugendlichen an? Was macht eine
gelungene Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule aus und welche
Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, damit Schulsozialarbeit an
Grundschulen langfristig und nachhaltig wirken kann? Elternarbeit – wer ist für
welche Themen zuständig? SchülerInnen mit besonderem Förderbedarf – wie gelingt
eine gute Abstimmung zwischen SonderpädagogInnen und Schulsozialarbeit?
Weiterhin werden die Maßnahmen im Bereich des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutz werden mit den anderen Kooperationspartnern (Gesundheitsamt,
KOBIZ, Schulaufsicht, Polizei, Opfernetzwerk) konzeptionell abgestimmt.
30
Fazit:
Schulsozialarbeit hat mit ihrem eigenen Profil, auch mit der Abgrenzung zum System
Schule, die sich durch die Zuordnung zur Jugendhilfe ergibt, eine wichtige Funktion
für alle, die sich im und um das System Schule bewegen. Hier ist die Stelle, die in
eigener Fachlichkeit die sozialen und jugendtypischen Themen so vermittelt, das sie
ebenfalls zu Lernfeldern für die jungen Menschen werden können. Unabhängig vom
Lehrplan gibt es hier die Zeit, gemeinsam Lösungen für Sorgen, Konflikte und
Probleme zu erarbeiten. Im Kreis Euskirchen ist Schulsozialarbeit ein wichtiges Glied
in der Präventionskette.
Integrationshilfen in Schulen:
Für Kinder mit besonderem Förderbedarf werden von Eltern – befürwortet durch die
Schule – immer häufiger Integrationshilfen in Form von Schulbegleitungen beantragt.
Eine – drohende – seelische, körperliche oder geistige Behinderung kann gem. § 35a
SGB VIII oder § 54 SGB XII dazu führen, dass eine entsprechende Unterstützung
notwendig wird.
Neben den medizinischen Diagnosen wird eine sozialpädagogische Diagnostik für
die Entscheidung zugrunde gelegt, ggfs. erfolgt im Hilfeplangespräch mit Eltern,
Integrationshilfe und Lehrern die Festlegung auf Inhalt, Umfang und Dauer.
In diesem Bereich wurde im Herbst 2016 eine 0,5 Stelle durch eine
sozialpädagogische Fachkraft besetzt. 48 Schulbegleitungen aus dem SGB XII an
Förderschulen und 18 Schulbegleitungen an Regelschulen waren im Bestand,
bereits mit Hilfeplangesprächen begleitet worden, in vielen Fällen konnte die
Begleitung von 2 SchülerInnen durch 1 Kraft übernommen werden („poolen“). Zum
jetzigen Zeitpunkt liegen 40 neue Anträge auf Schulbegleitung vor, die fast
ausschließlich durch eine mögliche seelische Behinderung begründet werden.
In unklaren Konstellationen erfolgt ein Unterrichtsbesuch. Vorteilhaft ist eine
kontinuierliche Begleitung aus der KiTazeit, wenn dies weiterhin notwendig ist.
Perspektive:
Die scheinbar einzige Lösung für schwierige Schulbesuchssituationen einzelner
Kinder und Jugendlicher scheint die Beantragung von Schulbegleitung zu sein. Hier
sind dringend andere Konzepte gefragt, nicht nur, weil diese Antragsflut bei
Bewilligung jedes Haushaltsstelle sprengen würde. Es erscheint auch wenig sinnvoll,
Schulklassen mit immer mehr Erwachsenen zu füllen. Unterrichtskonzepte müssen
möglicherweise überdacht werden. Für die teilweise sehr belasteten Kinder und
Jugendlichen müssen passende Hilfen gefunden werden, die Lernen und eine
sinnstiftende Tätigkeit ermöglichen.
Elternarbeit ist auch in diesem Bereich von erheblicher Bedeutung für die
Wirksamkeit von Maßnahmen.
Zusammenarbeit Jugendhilfe/Schule:
Schulsozialarbeit
von
Grundschule
bis
Berufskolleg,
Schulbegleitung,
Jugendberufshilfe, die Jugendhilfe ergänzt an vielen Stellen Schulbildung. Scheitern
in der Schule, möglicherweise fortgesetzt, ist mit den Zielen des SGB VIII nicht
vereinbar,
stellt
vielmehr
eine
erhebliche
Gefährdung
für
die
Persönlichkeitsentwicklung dar. Perspektivisch sollte ein gemeinsames Verständnis
von angemessenen Bildungszielen und individuellen Unterstützungsbedarfen
angestrebt werden.
31
3.2.2. Erziehungsberatung
Gesetzliche Grundlagen und Verpflichtungen:
Erziehungsberatung zählt zu den Hilfen für Erziehung, die in § 27 SGB VIII (KJHG)
gesetzlich verankert sind. Hier wird der Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung für
alle Personensorgeberechtigten festgelegt.
Der gesetzliche Auftrag zur Vorhaltung von Erziehungsberatungsstellen wird in § 28
SGB VIII formuliert.
Erziehungsberatung soll für alle Mitglieder von Familien Unterstützung bei der
Klärung und Bewältigung von individuellen und familienbezogenen Problemen,
inklusive der zugrundeliegenden Faktoren, bieten. Explizit ist der Anspruch auf
Beratung bei Problemen im Zusammenhang mit Trennung/Scheidung festgelegt.
Diese Unterstützung soll durch Fachkräfte verschiedenster Fachrichtungen
(Psychologie, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit und Heilpädagogik) auf der Basis
unterschiedlicher methodischer Ansätze geleistet werden, die in einem Team
zusammenwirken.
Erziehungsberatung findet auf der Basis fachlicher Unabhängigkeit und
kontinuierlicher fachlicher Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter (inklusive
regelmäßiger kollegialer und externer Supervision) statt. Sie muss für die Klienten
direkt zugänglich, freiwillig, unentgeltlich und schweigepflichtig organisiert sein. Sie
erfolgt in Kooperation mit anderen pädagogischen, sozialen, beratenden und
therapeutischen Einrichtungen. Sie beinhaltet auch die Beratung von Fachkräften
und präventive Arbeit (s. Förderrichtlinien der Landes NRW für Erziehungsberatung,
2014).
Die Aufgabenfelder von Erziehungsberatung werden ergänzend definiert durch die
§§ 16, 17, 18, 35a, 41 SGB VIII:
§ 16 Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung
§ 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
§ 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge
(Umgangsrecht)
§ 35a Beratung für seelisch Behinderte bzw. von seelischer Behinderung
bedrohter Kinder und Jugendlicher (Beratung bei Teilleistungsstörungen wird
vom RSB durchgeführt)
§ 41 Beratung für junge Volljährige bis zum Alter von 25 Jahren.
Anliegen der Erziehungs- und Familienberatung ist es,
•
•
•
•
•
Kinder, Jugendliche und Familien so frühzeitig wie möglich bei der
Entwicklung stabiler Bindungsfähigkeit zu unterstützen
Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken
Eltern, Paare und Familien beim Erkennen und Lösen von Konflikten zu
unterstützen
mit Familien einvernehmliche Konzepte zum Sorge- und Umgangsrecht im
Falle von Trennung und Scheidung zu entwickeln
alle Fälle von Gefährdung von Minderjährigen durch geeignete Kooperation
mit dem ASD abzuwenden.
Zur Erfüllung dieser Ziele kommt ein breites Angebot aus Präventionsmaßnahmen,
Diagnostik, Einzel-, Gruppen- und Familienberatung zum Einsatz.
32
Einzelfallarbeit:
Niederschwellige Zugangsmöglichkeiten sichern den direkten, kostenfreien,
freiwilligen und schweigepflichtigen Zugang zur EB, der so gestaltet sein muss, dass
alle Bevölkerungsschichten um das Angebot wissen und davon ausreichend
angesprochen werden. Für die bessere geographische Erreichbarkeit existiert einmal
wöchentlich eine regelmäßige Sprechstunde in der Nebenstelle in Schleiden.
Das Angebot der Erziehungsberatungsstelle wird stark nachgefragt.
Fallzahlen von 2012 bis 2016
Jahr
2012
2013
2014
2015
2016
Fallzahlen
930
993
1034
1133
1043
Alle sozialen Schichten finden Zugang zur EB. Der Anteil der Empfänger von
Leistungen nach SGB II lag im Durchschnitt deutlich höher als ihr Anteil an der
Gesamtkreisbevölkerung (2015 – 5,1%)
Wirtschaftliche Situation der Familie
Jahr
2012
2013
2014
2015
2016
Familie lebt überwiegend von
Sozialleistungen
22%
15%
20%
24%
22%
Der kulturelle Hintergrund der Ratsuchenden wird in der Beratung
berücksichtigt. Der prozentuale Anteil von Familien mit Migrationshintergrund
lag ebenfalls deutlich über ihrem Anteil an der Kreisbevölkerung (2015 – ca.
6,9%)
Ausländische Herkunft
Jahr
2012
2013
2014
2015
2016
ausländische
Herkunft
mindestens eines Elternteils 19%
15%
20%
23%
20%
Das Angebot der Erziehungsberatungsstelle erreicht Familien mit Kindern und
Jugendlichen unterschiedlichen Alters. Die Verteilung der Altersgruppen in
den Fallzahlen der EB entspricht in der relevanten Altersspanne von 0 bis 18
Jahren in etwa der Altersverteilung von Kindern und Jugendlichen in der
Kreisbevölkerung.
33
Verteilung Altersgruppen
Fallzahlen der Erziehungsberatungsstelle
Altersgruppen
2012
2013
2014
2015
2016
unter 3 Jahre
11%
8%
8%
8%
9%
3 bis unter 6 Jahre
15%
17%
16%
18%
19%
6 bis unter 9 Jahre
19%
14%
16%
15%
18%
9 bis unter 12 Jahre
16%
16%
21%
17%
17%
12 bis unter 15 Jahre
18%
20%
20%
17%
18%
15 bis unter 18 Jahre
16%
17%
12%
17%
12%
18 bis unter 21 Jahre
4%
7%
6%
6%
5%
21 bis unter 27 Jahre
1%
1%
1%
2%
2%
100%
100%
100%
100%
100%
2016
Einwohnerzahl Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene im Kreis Euskirchen
Altersgruppen
2012
2013
2014
2015
unter 3 Jahre
9%
9%
*
9%
3 bis unter 6 Jahre
10%
10%
11%
10%
Daten
6 bis unter 9 Jahre
11%
11%
12%
10%
noch
9 bis unter 12 Jahre
12%
12%
13%
10%
nicht
12 bis unter 15 Jahre
14%
13%
14%
11%
verfügbar
15 bis unter 18 Jahre
14%
14%
16%
13%
18 bis unter 21 Jahre
14%
14%
15%
13%
21 bis unter 27 Jahre
16%
17%
19%
24%
100%
100%
100%
100%
Als positive Entwicklung der letzten Jahre ist zu beobachten, dass alle Altersgruppen
ausgewogen repräsentiert sind. Noch Ende der 90ziger Jahre war die Altersgruppe
der 6 bis 15jährigen überproportional vertreten, während die Gruppe der 0 bis
6jährigen unterrepräsentiert war.
Im Sinne des Präventionsgedankens ist das Ziel, die Gruppe der 0 bis 3jährigen
verstärkt anzusprechen. Dies soll durch eine noch intensivere Kooperation mit
Kindertagesstätten, Kinderärzten etc. erreicht werden.
Wenn es gelingt, problematische Beziehungsentwicklungen in den Anfängen zu
erreichen, steigt die Chance auf nachhaltige Stabilisierung der Kinder, was wiederum
zukünftige Entwicklungskrisen leichter bewältigen lässt.
Gut betreute und zufriedene Klienten fragen auch bei späteren Problemlagen
frühzeitig um Hilfe nach.
Trennungs – und Scheidungsberatung ist ein Kernaufgabengebiet der
Erziehungsberatung. Trennung und Scheidung stellt für alle Familienmitglieder
eine krisenhafte Belastung dar, die meist noch lange nach der akuten Phase
der Trennung nachwirkt. So ist der prozentuale Anteil an Beratungen, die in
der akuten Phase der Trennung nachgefragt werden, viel geringer als der
Anteil der Fälle, in denen Familien von Trennung/Scheidung betroffen sind.
34
Arbeitsschwerpunkt Trennung/Scheidung
Jahr
2012
2013
2014
2015
2016
Familien, die von T/S betroffen sind
50%
58%
67%
64%
67%
Alleinerziehende
26%
39%
48%
39%
43%
Beratung nach §17 und §18 KJGH
26%
25%
43%
45%
35%
Die EB trägt durch ein Gruppenangebot für Kinder aus Trennungs- und Scheidungsfamilien nach der akuten Trennungsphase und durch kontinuierliche Auseinandersetzungen und Fortbildung der Mitarbeiter, diesem gesellschaftlich relevanten
Phänomen Rechnung. Der Problemkreis hochstrittiger, getrennter Eltern und die
fatalen Auswirkungen auf die Kinder, stellt eine besondere Herausforderung dar.
Perspektive:
Die geplante Reform des SGB VIII durch die Einführung eines Kinder- und
Jugendstärkungsgesetzes – KJSG erweitert den eigenständigen Beratungsanspruch
für Minderjährige dahingehend, dass eine Notlage nicht vorliegen muss, um diese
unabhängig von ihren Eltern zu beraten. Die Folge könnte ein Anstieg der Fallzahlen
in der Erziehungsberatung sein, was zu personellen Herausforderungen führen
würde. Die Entwicklung muss aufmerksam beobachtet werden.
Gruppenarbeit:
Gruppenarbeit ist dort besonders hilfreich, wo die Erfahrung mit einer Problemlage
nicht allein zu sein zur Reduzierung des eigenen Versagensgefühls beiträgt, und
damit stabilisierend wirkt. Durch mehr Gelassenheit gelingt es leichter, alternative
Lösungsmöglichkeiten entwickeln zu können.
Um diesen Gruppeneffekt zu nutzen, bietet die EB ausschließlich themenzentrierte
geschlossene Gruppen mit fester Teilnehmergruppe über eine begrenzte Laufzeit
von 10 bis 12 Sitzungen an.
Das Gruppenangebot der Erziehungsberatungsstelle besteht aus
Gruppe für Eltern pubertierender Jugendlicher
Mädchengruppe für das Alter 12 bis 18 Jahre
Gruppe für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben.
Alle Gruppenangebote sind kontinuierlich nachgefragt und immer ausgelastet.
Gruppenarbeit erfordert in der Regel
• eine Besetzung mit 2 Gruppenleitern
• große diagnostische Sorgfalt bei der Zusammensetzung der Gruppe
• intensive Vor- und Nachbereitung jeder Gruppensitzung, um die sich
entfaltende Gruppendynamik verantwortlich nutzen zu können.
• begleitende Elternarbeit bei Gruppen von Kindern und Jugendlichen
Damit ist Gruppenarbeit zeit- und personalintensiv.
Perspektive:
Bei ausreichender Personaldecke wäre eine Ausweitung des Gruppenangebots im
Sinne eines präventiven Ansatzes denkbar
• weitere Trennungs-/Scheidungsgruppen
• Gruppe für junge Alleinstehende mit Säuglingen und Kleinkindern
• Elternschule für Eltern junger Kinder.
35
Gruppenangebote für Multiplikatoren:
Die Zahl der Kooperationsverträge mit Familienzentren hat sich seit 2015 von 23 auf
24 erhöht. Für alle Leiterinnen der Familienzentren besteht das Angebot zur
Teilnahme an einer Fall- und Fachberatungsgruppe.
Themen sind psychologisch besonders komplizierte Fallvignetten inklusive aller
Auswirkungen und Implikationen für das Gesamtteam des FZ´s.
Es existieren 3 Gruppen mit jeweils 6 Sitzungen im Jahr. Eine Gruppe trifft sich für
den Südkreis in Schleiden.
Neben der psychologischen Aufarbeitung des Falles, steht der gegenseitige Stützund Lerneffekt im Vordergrund dieser Gruppenarbeit.
Die Gruppen sind seitens der Leiterinnen sehr geschätzt und regelmäßig besucht.
(siehe Kooperation mit Kindertagesstätten)
Kooperation mit Kindertagesstätten:
Fallbezogene Kooperation:
Es wird angestrebt, in jedem Fall, in dem eine Schweigepflichtentbindung vorliegt, mit
den Institutionen des alltäglichen Lebens zu kooperieren, sofern die Institutionen
dazu bereit sind.
Dies dient dem wechselseitigen Informationsaustausch und der wechselseitigen
Perspektivenerweiterung für die Einschätzung der Lebenssituation der Kinder.
Beratungsprozesse wirken nachhaltiger, wenn es gelingt, die mit der Familie
erarbeiteten Lösungsansätze auch in die Arbeit der Institution zu integrieren.
Die kooperativen Beratungsprozesse der pädagogischen Bezugspersonen erhöhen
ihre Sicherheit und Kompetenz im alltäglichen Umgang mit den Kindern und dienen
damit der Stabilisierung und bestmöglichen Förderung der Kinder.
2016 wurde in 57% aller Fälle, in denen Kinder eine Kindertagesstätte besuchten,
kooperiert.
Werden diese Beratungen seitens der Mitarbeiter der KiTa´s als hilfreich erlebt,
wendet man sich auch mit Problemlagen von Kindern und Familien, die nicht bzw.
noch nicht in der Beratungsstelle angemeldet sind, um Unterstützung an die EB.
Fallunabhängige Beratung:
Seit 2003 besteht durch einen JHA-Beschluss für alle Kindertagesstätten im
Kreisgebiet das Anrecht auf fallunabhängige Beratung durch die EB.
Hierbei kann es sich entweder um eine anonyme Fallvorstellung oder um einen
aktuellen Teamkonflikt im Umgang mit einem besonders auffälligen Kind und dessen
Familie handeln.
In beiden Beratungsanliegen geht es darum, die Mitarbeiter der Kita in die Lage zu
versetzen, die Problematik des Falles diagnostisch zu verstehen, um daraus ein
förderliches Handlungskonzept für Kind und Familie ableiten zu können.
Somit erfüllt die fallunabhängige Fall- und Fachberatung zwei Aspekte.
• eine direkte und adäquate Antwort auf die Notlage des Falles zu erarbeiten
• eine kontinuierliche Kompetenzerweiterung der Mitarbeiter der Kita in den
Bereichen:
- Entwicklungspsychologie
- Diagnostische Einschätzung von Symptombildern
- Beratungsstrategien mit Eltern
- Einüben von problemreduzierenden Umgangsstrukturen mit belasteten
Kindern und Familien.
36
Für die EB bietet diese Multiplikatorenarbeit die Möglichkeit eines indirekten,
hilfreichen Zugangs zu Familiensystemen, die den Weg zur EB nicht schaffen.
Besonders wichtig ist dieser indirekte Zugang zu Familien, bei denen der Verdacht
auf körperliche und / oder sexuelle Gewalt an Kindern besteht.
Dieser Themenbereich ist für alle Mitarbeiter in sozialen Institutionen verunsichernd
und angstbesetzt. Um kompetent handeln zu können, bedarf es eines engmaschigen
und längerfristigen Begleitungsprozesses.
Alle anderen fallunabhängigen Beratungsangebote umfassen in der Regel 1 bis 3
Beratungsgespräche.
Im Jahr 2016 wurden in 54 fallunabhängigen Beratungsprozessen 248 Mitarbeiter
von Kindertagesstätten erreicht.
Fallunabhängige anonyme Beratungsangebote gibt es analog auch für Mitarbeiter
anderer Sozialberufe, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Fallunabhängige
Beratungsangebote an Lehrer sind in der Regel Aufgabe der Regionalen
Schulberatungsstelle.
Insgesamt wurden 2016 in 41 Veranstaltungen fachliche Hilfen für 706 Angehörige
der verschiedenen Berufsgruppen angeboten.
Arbeit mit Familienzentren:
Mit allen 24 Familienzentren im Kreisgebiet unterhält die EB schriftlich fixierte
Kooperationsverträge. Über die für alle Kindertagesstätten geltende fallunabhängige
Beratungsarbeit hinaus, haben die Leiterinnen aller Familienzentren Anrecht zur
Teilnahme an den oben erwähnten Fall- und Fachberatungsgruppen. Inhaltlich folgt
die Gruppenarbeit dem gleichen Ansatz, wie die fallunabhängige Einzelberatung,
setzt aber stärker auf den Multiplikatoreneffekt, nach dem Leitungen die gewonnenen
Erkenntnisse in ihre Teams weitertragen. Darüber hinaus entsteht durch den
Gruppenprozess
ein
wichtiger
wechselseitiger
Informationsund
Unterstützungseffekt der Leiterinnen untereinander. Die Gruppen werden als hilfreich
erlebt und regelmäßig besucht.
37
Qualitätsentwicklung:
Nach der Erfassung der Qualitätsmerkmale für die Bereiche Strukturqualität,
Prozessqualität und Ergebnisqualität (siehe: Info zur Qualitätsentwicklung im JHA
vom 13.2.2014) ging es seit 2014 darum, für jeden dieser Bereiche eine Kennziffer
inklusive Zielbereich festzulegen. Die Kennziffer soll ein Qualitätsmerkmal erfassen,
dass das jeweilige Struktursegment gut repräsentiert, zugleich statistisch leicht
erfassbar ist und einen Prozess beschreibt, der durch die Arbeit des Teams der EB
selbst steuerbar ist.
Strukturqualität
Niedrigschwelligkeit, schnelle und direkte Erreichbarkeit stellt ein wesentliches
Gütekriterium von Beratungsarbeit dar. Die Wartezeit auf den 1. Termin
charakterisiert, wie sehr die Notwendigkeit nach zügiger Hilfe ernst genommen wird.
Kennziffer: mittlere Wartezeit
Erstkontakt
Zielbereich: 14 Wochentage
in
Wochentagen
zwischen
Anmeldung
und
Wartezeiten bei Neuaufnahmen
Jahr
2012
2013
2014
2015
2016
Durchschnittliche Wartezeit in Wochentagen 13
Wartezeit bis zu 14 Tagen in %
71%
13
69%
15
56%
14
63%
14
63%
Maßnahmen bei Verfehlen des Zielbereichs:
Sobald im Laufe des Jahres deutlich wird, dass der Zielbereich verfehlt wird, wird im
laufenden
Prozess
durch
Umstrukturierung
des
Terminvergabemodus
gegengesteuert.
Zum Vergleich: Die Quote der Neuaufnahmen mit einer Wartezeit bis zu 14 Tagen
liegt in Erziehungsberatungsstellen im NRW-Landesdurchschnitt bei 64% (Quelle:
Kerndaten zur Erziehungsberatung - Zusammenfassung der wesentlichen
Ergebnisse des Landesarbeitsberichtes 2015 NRW, März 2017). Die EB Euskirchen
garantiert niedrigschwellige zeitnahe Zugänge.
Prozessqualität
Fallbezogene Kooperation repräsentiert eine wesentliche Facette der Ressourcennutzung eines gelungenen Beratungsprozesses.
Kennziffer:
Prozentualer Anteil der Fälle, in denen eine gelungene Kooperation mit
anderen Institutionen stattgefunden hat.
Zielbereich: 70%
Bei der Zielbereichszahl ist zu berücksichtigen, dass es aus Sicht von
Familien begründete Einwände gegen eine Schweigepflichtentbindung
geben kann. Dies ist im Sinne eines guten Vertrauensverhältnisses zur
respektieren.
38
Fallbezogene Vernetzung
Jahr
2012
2013
2014
2015
2016
Vernetzung mit anderen Institutionen
64%
64%
75%
76%
65%
Mögliche Gründe für Verfehlen des Zielbereichs im Jahr 2016:
wiederkehrende Erkrankung einer Mitarbeiterin mit hoher Kooperationsquote in 2016
Maßnahmen:
• Reflektion der Kooperationsarbeit der Mitarbeiter, Gründe für mangelnde
Kooperation finden, Motivation zur verstärkten Kooperation
• verstärkte Vernetzungsarbeit mit anderen Institutionen
• mit Klienten Basis schaffen, die eine Schweigepflichtentbindung möglich
macht.
Ergebnisqualität
Die Beendigung eines Beratungsprozesses in Übereinstimmung mit den vorher
zwischen Klient und Berater festgelegten Zielen, ist ein Indiz für die
Beratungsqualität.
Kennziffer: Beendigung gemäß Beratungsziel
Zielbereich: 85%
Grund für die Beendigung der Beratung
Jahr
2012
2013
2014
2015
2016
Beendigung gemäß Beratungsziel
92%
88%
90%
88%
88%
Maßnahmen bei Verfehlen des Zielbereichs:
Grundlegende theoretische Überlegungen zum bestehenden Beratungskonzept
werden erforderlich.
Zum Vergleich: Die Quote des Abschlusses der Beratung gemäß Beratungsziel liegt
in Erziehungsberatungsstellen in NRW durchschnittlich bei 84% (Quelle: Kerndaten
zur Erziehungsberatung, s.o.)
Die EB Euskirchen hat in 2016 sowohl das eigene Ziel, als auch den
Landesdurchschnitt übertroffen. Korrigierende Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Über die quantifizierbare Ergebniserfassung hinaus, erfolgt in der Regel ein halbes
Jahr nach Abschluss eines Falles ein telefonisches Katamnesegespräch. Dies dient
dazu:
• den Zufriedenheitsgrad der Klienten zu erfragen bzw. Hinweise auf ungelöste
Problemstellungen zu erhalten.
• den Beratern Anstöße zur Reflektion ihrer Wirksamkeit zu liefern
• den Familien die Möglichkeit zu geben, sich bei noch offenen oder neuen
Fragen wieder anzumelden.
39
Regelmäßige Dienstbesprechungen, kollegiale Intervision, externe Supervision und
Teamtage sind unabdingbare Instrumente der Qualitätssicherung für alle drei
Qualitätsdimensionen. Diese Maßnahmen dienen einem kontinuierlichen
Reflektionsprozess, der es ermöglicht auf grundsätzliche Problemkonstellationen zu
stoßen und Veränderungsansätze einzuleiten.
3.3
Begleitung und Hilfen in Einzelfällen (Allgemeiner Sozialer Dienst, ASD)
Grundsätzlich ist der Allgemeine Soziale Dienst für die Beratung und Unterstützung
von Familien insbesondere in Konfliktsituationen zuständig. Gemäß § 16 SGB VIII
umfasst die Beratungsleistung auch die "Allgemeine Förderung der Erziehung in der
Familie". Somit können sich Eltern aber auch Kinder und Jugendliche an den ASD
wenden, wenn sie Hilfe benötigen.
Diese Beratungsleistung ist vom Gesetzgeber bewusst sehr allgemein formuliert, so
dass sich Familien, Kinder und Jugendliche so frühzeitig wie möglich bei dem
Jugendamt melden können. Es ist in der sozialpädagogischen Profession
unzweifelhaft, dass früh einsetzende Hilfen erfolgreicher sind als Hilfen, die erst nach
sehr eskalierenden Konflikten eingesetzt werden.
Diese Beratungen können von den Fachkräften in dem ASD erfolgen, es kann aber
auch auf Beratungsleistungen und Hilfen anderer Anbieter hingewiesen werden.
In der hiesigen Abteilung wurde durch die im Ablaufstandard verankerte sog.
"Intensivberatung", die nachfolgend erläutert wird, der Beratung eine besondere
Bedeutung zugemessen werden.
Intensivberatung gem. § 16 SGB VIII:
2012
99
2013
125
2014
96
2015
35
2016
43
Die hier aufgeführte Intensivberatung ist eine Beratungsreihe, die von der Fachkraft
des ASD selber durchgeführt wird. Hierbei gibt es einen klaren Auftrag der
Sorgeberechtigten
oder
des
jungen
Menschen
und
in
mehreren
Beratungsgesprächen wird versucht das vorher benannte Beratungsziel zu erreichen.
Dafür stehen 3-5 Beratungsgespräche zur Verfügung. Diese Beratung soll keine
Vorbereitung für eine intensivere Hilfe zur Erziehung darstellen, sondern diese Hilfe
soll geleistet werden, wenn nach Einschätzung der Beteiligten diese Beratung
erfolgversprechend und damit ausreichend ist.
Grundsätzlich ist es wünschenswert, wenn die ASD-Fachkraft durch eigene
Beratungskompetenz weitere Hilfen, die ansonsten an freie Träger delegiert werden
müssten, selber bearbeiten kann. Durch die besondere Belastung im Bereich der
Betreuung und Versorgung der UAM in den Jahren 2015 und 2016 wird die
Fallzahlenreduzierung erklärbar.
40
Ambulante Hilfen zur Erziehung:
2012
517
2013
528
2014
517
2015
532
2016
475
Die ambulanten Leistungen sind in den Jahren von 2012 - 2016 um ca. 8 %
gesunken. Damit sind die Fallzahlen aber immer noch relativ stabil. Durch die
Betreuung der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA) wurden zahlreiche
ambulante Helfer benötigt. Dies hat dazu geführt, dass der ein oder andere Fall
früher beendet worden ist und es teilweise Probleme gab, ambulante Helfer für neue
Hilfen zu finden.
Stationäre Hilfen zur Erziehung:
2012
208
2013
181
2014
193
2015
190
2016
185
Im Jahr 2016 lebten 185 Minderjährige des Kreises Euskirchen in Heimerziehung.
Häufig ist Heimerziehung notwendig aufgrund von Schutzmaßnahmen nach der
Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung. Nach einem Anstieg der Fallzahlen bis
2012 (+30%) setzt sich der schon im letzten Geschäftsbericht abgezeichnete leichte
Rückgang von 2012 – 2016 um 11% weiter fort.
Im Jahr 2014 wurde das Hilfeplanverfahren gemäß § 36 SGB VIII noch einmal
überarbeitet. Im Rahmen einer Fortbildung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des ASD wurde die bestehende Struktur der Hilfeplanung überarbeitet. Die
Hilfeplanung erfolgt nun konsequent auf drei Zielebenen (Rahmenziel, Teilziel und
Ergebnisziel). Im Rahmen der Fortbildung wurden noch einmal alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in der Formulierung von Zielen geschult. ("smarte Ziele")
Bei der Hilfeplanung im Rahmen der Heimerziehung
fallverantwortlichen Fachkraft auch eine Leitungskraft beteiligt.
ist
neben
der
Zum 01.01.2016 wurde das Evaluationsprogramm WIMES eingeführt. Mit diesem
Programm sollen die Hilfeanbieter, die Fachkraft des ASD und die Sorgeberechtigten
und jungen Menschen die "Wirkungen" der pädagogischen Hilfe bewerten.
Damit sind konkretere Aussagen zur Ergebnisqualität der geleisteten Hilfen möglich.
Entsprechend §§ 79, 79a SGB VIII ist der öffentliche Träger verpflichtet Aussagen
zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe zu treffen. Die ersten
aussagefähigen Daten werden für das Jahr 2017 erwartet, die dann Anfang 2018 im
JHA dargestellt werden.
41
Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII:
2012
294
2013
286
2014
291
2015
297
2016
282
Im Jahr 2016 wurden 282 junge Menschen in Pflegefamilien betreut (Minderjährige
und Volljährige). Eine Besonderheit bei dieser Fallzahl ist die so genannte
Kostenerstattung.
Bei
Pflegekindern,
die
ursprünglich
aus
anderen
Jugendamtsbezirken in Pflegefamilien im Kreis Euskirchen untergebracht worden
sind, wird die hiesige Dienststelle gemäß § 86,6 SGB VIII nach zwei Jahren
zuständig. So soll bei dauerhafter Unterbringung eine ortsnahe Beratung und
Betreuung der Pflegekinder und der Pflegefamilie sichergestellt werden.
Von diesen 282 Pflegekindern waren dies 48 Kostenerstattungs-Fälle. Dies bedeutet,
dass bei ca. 17 % der betreuten Pflegekinder, die Kosten hinsichtlich des
Pflegegeldes von anderen Jugendämtern erstattet werden und diese Kinder nicht
von der hiesigen Dienststelle untergebracht worden sind. Die Personalkosten für die
Hilfeplanung und Beratung des ASD und die Fallbearbeitung der wirtschaftlichen
Jugendhilfe werden nicht erstattet.
Die Zahl der insgesamt durch den Kreis Euskirchen betreuten Pflegekinder ist sehr
hoch. Eine weitere Steigerung der Fallzahlen ist unrealistisch. Ebenfalls ist die
Anzahl der Pflegefamilien im Kreis Euskirchen sehr hoch und nicht weiter zu
steigern. Ziel ist es, dieses Niveau zu halten.
Betreuung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UAM)
In keinem anderen Feld waren die Mitarbeitenden des Jugendamtes so stark
gefordert wie bei der Betreuung der UAM. Aus der Grafik wird deutlich, wie stark der
Fallzahlenanstieg vom 1.08.2015 (Gesamtfallzahl 10) bis zum 01.08.2017
42
(Gesamtfallzahl 124) ist. Es wird deutlich, dass die Dynamik abgenommen hat und
Inobhutnahmen zunehmend in Hilfefälle umgewandelt wurden.
Das anfangs recht schnell aufbaute System der Unterbringung in Gastfamilien hat
sich einerseits bewährt, kann aber andererseits nicht mehr weiter ausgebaut werden:
die Anwerbung neuer Gastfamilien ist nach den Übergriffen der Silvesternacht 20152016 sehr schwierig und gleichzeitig werden auch Jugendliche dem Kreis Euskirchen
zugewiesen, die aufgrund ihrer eigenen Familienerfahrungen oder aufgrund von
einem erhöhten erzieherischen Bedarf nicht in Gastfamilien betreut werden können.
Das Augenmerk der Strategie des Kreises Euskirchen liegt nun darauf, eine
möglichst gute und angemessene Sprachkompetenz und Schulbildung zu vermitteln,
damit die Jugendlichen, bei denen in der überwiegenden Mehrheit weiterhin von
einem langen Verbleib in Deutschland ausgegangen wird, einen Zugang zum
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bekommen. Tatsächlich haben in diesem Jahr einige
der Geflohenen nach einem Schulabschluss auch Lehrverträge erhalten.
Sorge bereitet die Gruppe derer, die nach einem abgelehnten Asylverfahren jeweils
nur kurzfristige Duldungen bekommen und fortwährend mit ihrer Abschiebung
rechnen müssen. Die jungen Menschen können sich nur schwer darauf einlassen, an
einer Perspektive in Deutschland zu arbeiten und erleben den Ausgang der
Verfahren als schwere Kränkung. Es wird zu beobachten sein, wie lange der
Aufenthalt in Deutschland unabhängig von dem Verfahrensausgang tatsächlich sein
wird.
Schulbegleitungen gem. § 35 a:
Bei der Gewährung von Hilfen gem. § 35 a SGB VIII handelt es sich um junge
Menschen, bei denen eine psychische Störung diagnostiziert worden ist und bei
denen aufgrund dieser Störung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
beeinträchtigt ist. Diese Beeinträchtigung muss so ausgeprägt sein, dass daraus mit
hoher Wahrscheinlichkeit eine seelische Behinderung entsteht.
2012
16
2013
20
2014
34
2015
49
2016
53
Die Gewährung von Schulbegleitungen ist in engen Zusammenhang mit der
schulischen Inklusion zu sehen. Durch diese intensive Hilfe können Kinder z.B. mit
einer autistischen Störung eine Regelschule besuchen. 2016 besuchten 7 Kinder und
Jugendliche mit einer seelischen Behinderung das Gymnasium. Dies wäre ohne
Schulbegleitung so nicht möglich.
Die Fallzahlen in diesem Bereich steigen extrem. Von 2011 bis 2014 haben sich
diese Fälle innerhalb von 4 Jahren fast verfünffacht (+ 485%!). Von 2011 bis 2016 ist
dies eine Steigerung von 757% und von 2014 bis 2016 ist eine Steigerung von 55%
erfolgt.
Bei 12 Kindern, die eine Förderschule besuchen ist von der Abt. Jugend und Familie
eine Schulbegleitung gewährt worden.
43
Ambulante Therapien gem. § 35a - bei Legasthenie und Dyskalkulie:
2012
61
2013
67
2014
57
2015
52
2016
54
Bei einer Legasthenie (Lese- und Rechtschreibstörung) und einer Dyskalkulie
(Rechenstörung) handelt es sich um eine Teilleistungsstörung. Sollte diese
Teilleistungsstörung die jungen Menschen bei der "Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft beeinträchtigen" kann in besonderen Fällen daraus eine seelische
Behinderung entstehen. Diese (drohende) seelische Behinderung ist Voraussetzung
für die Gewährung dieser ambulanten Therapie. Vorrangiges Ziel dieser Therapie ist,
dass die Kinder mit dieser Schwäche
psychisch gesund werden und am
gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Im Kreis Euskirchen wird deshalb bei der
Auswahl der Therapeuten darauf geachtet, dass diese auch für diese Therapien
geeignet sind und u.a. kindertherapeutische Kenntnisse haben.
Die Fallzahlen in diesem Bereich sind sehr stabil.
3.4 Kinderschutz
Gefährdungseinschätzungen gem. § 8a SGB VIII:
2012
148
2013
187
2014
196
2015
154
2016
152
Die Einschätzung hinsichtlich einer möglichen Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a
SGB VIII werden seit 2012 verlässlich erhoben, im Berichtszeitraum wurde das
Fallzahlenniveau von 2012 erreicht.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versuchen ressourcenorientiert, insbesondere im
familiären Umfeld nach Schutzkonzepten für die entsprechenden Kinder und
Jugendlichen zu suchen. Teilweise werden auch intensivere ambulante Hilfen
gewährt, um die Trennung von Kindern und Eltern zu vermeiden.
Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII:
2012
115
2013
99
2014
93
2015
95
2016
89
Wie oben bereits erwähnt, geht einer Inobhutnahme immer eine
Gefährdungseinschätzung voraus. Ein Kind wird erst dann in Obhut genommen,
wenn ein Schutzauftrag besteht und keine Ressourcen in der Familie bzw. in dem
sozialen Umfeld erkennbar sind. Sollte die Inobhutnahme gegen den Willen der
Sorgeberechtigten durchgeführt werden, so hat die hiesige Dienststelle das
Familiengericht direkt zu benachrichtigen. Das Familiengericht wird dann nach einem
Anhörungstermin die Gefährdungslage für das Kind bzw. den Jugendlichen bewerten
und gegebenenfalls auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten Maßnahmen bei
Gefährdung des Kindeswohls ergreifen. In dieser Situation kann es auch gemäß
44
§ 1666 BGB zum Entzug des Sorgerechts bzw. von Teilbereichen des Sorgerechtes
kommen oder familiengerichtliche Auflagen bestimmt werden. Eine Besonderheit im
Kreis Euskirchen ist es, dass es gelingt, ca. 52 % der Inobhutnahmen in
Bereitschaftspflegefamilien unterzubringen.
Antrag auf "Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls"
gem. § 1666 BGB:
2012
49
2013
46
2014
61
2015
82
2016
85
Bei diesen Fallzahlen handelt es sich um 85 Anträge, die allerdings über 150 Kinder
betreffen. Mittlerweile werden in diesen Verfahren in der Regel psychologische
Sachverständigengutachten vom Familiengericht in Auftrag gegeben. Dies führt zu
verlängerten Verfahren. Eine Konsequenz dieser Praxis ist auch ein längerer
Verbleib der Kinder und Jugendlichen in einer unklaren Inobhutnahmesituation, da
diese Gutachten von Auftragsvergabe bis zur schriftlichen Vorlage in einer
Gerichtsverhandlung erfahrungsgemäß mindestens über 3 Monate hinzieht.
3.5
Sonstige Arbeitsfelder
3.5.1 Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschussleistungen:
Alleinerziehende erziehen ihre Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die
Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig
Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird.
Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.
Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die
bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen
Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Der Unterhaltsvorschuss wird für
maximal 72 Monate gezahlt. Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für den
alleinerziehenden Elternteil. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen
Elternteil ist nicht erforderlich. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise
leistungsfähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in
Anspruch genommen.
Gesetzliche Grundlagen: Unterhaltsvorschussgesetz, BGB
Strategische Ziele:
• Alleinstehende Elternteile werden durch Unterhaltsvorschussleistungen finanziell
unterstützt.
• Unterhaltspflichtige Elternteile werden zeitnah zu Unterhaltszahlungen
herangezogen.
45
Das Jahr 2016:
Im Jahr 2016 erhielten 897 Berechtigte Unterhaltsvorschuss (Stichtag: 31.12.).
Die Anspruchsvoraussetzungen werden jährlich geprüft.
383 Anträge wurden in 2016 gestellt. Nach Prüfung der Antragsunterlagen sowie
Aufforderung an die Unterhaltspflichtigen konnten hiervon 261 Anträge bewilligt
werden.
Neben den laufenden Fällen wurden im Jahr 2016 noch 1.124 eingestellte Fälle
(Stichtag: 31.12.) bearbeitet. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die
Festsetzung und Vollstreckung rückständigen Unterhalts.
Unterhaltsvorschuss wurde in 2016 in Höhe von insgesamt ca. 1.919 T€ gezahlt.
Diesen Auszahlungen stehen Einzahlungen durch realisierte Unterhaltsforderungen
bzw. Rückforderungen in Höhe von ca. 525 T€ gegenüber. Mit 27,35 % hat die sog.
Rückgriffsquote in 2016 ein geringfügig höheres Niveau als im Vorjahr 2015 (25,18
%) erreicht.
Der verbleibende Aufwand wird durch Zuschüsse des Bundes (33,33 %) und des
Landes NRW (13,33 %) refinanziert, so dass rd. 744 T€ bzw. 53,34 % als Aufwand
des Kreises verbleiben.
Operative Ziele:
• Über einen Antrag ist innerhalb von acht Wochen nach Eingang entschieden.
• Die Anspruchsvoraussetzungen werden regelmäßig nach zwölf Monaten überprüft.
• Es wird eine Rückholquote von 25 % realisiert.
I.
Antragsbearbeitung im Zeitraum
Bewilligungen
Ablehnung/Rücknahme
II.
2012
2013
2014
2015
2016
400
123
328
111
352
164
381
179
383
122
2012
2013
2014
2015
2016
1.009
1.552
971
1.436
968
1.380
957
1.340
897
1.124
2014
2015
2016
Fallzahlen zum Stichtag 31.12.
laufende Fälle
eingestellte Fälle*
* z.B. Unterhaltsrückstände, Rückzahlungsverpflichtungen, etc.
III. Rückgriffsquote in %
2012
Quote
2013
23,39% 26,58% 25,10% 25,18% 27,35%
Unterhaltsvorschuss ab dem 01.07.2017:
Bund und Länder haben sich am 18.01.2017 darauf verständigt, das
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zum 01.07.2017 dahingehend zu ändern, dass
- die Altersgrenze vom 12. auf das vollendete 18. Lebensjahr angehoben sowie
46
- die Bezugsdauergrenze von bisher 72 Monaten aufgehoben wird.
Für Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres besteht der künftige Anspruch unter
dem Vorbehalt, dass die Anspruchsberechtigten keine SGB II-Leistungen erhalten,
es sei denn der alleinerziehende Elternteilt verfügt über ein eigenes Einkommen von
mind. 600 € monatlich (sog. „Aufstocker“).
Gleichzeitig steigt die Kostenbeteiligung des Bundes von bisher einem Drittel auf 40
Prozent.
3.5.2 Vormundschaften, Beistandschaften, Beurkundungen
Beistandschaften, Beurkundungen:
Die Geburt eines Kindes bringt für die Eltern große Veränderungen ihres bisherigen
Lebens mit sich. Manchmal ergeben sich Fragen, bei denen Hilfe von kompetenter
Seite wünschenswert wäre. So kann sich zum Beispiel die wichtige Frage stellen, wie
die Vaterschaft des Kindes geklärt werden kann. Oder, wie der Kindesunterhalt
geregelt und durchgesetzt wird. Diese Frage stellt sich auch bei einer dauerhaften
Trennung oder Scheidung. Bei solchen Fragen erhalten die Eltern durch das
Jugendamt Beratung und Unterstützung. Wenn sie darüber hinaus eine
Beistandschaft beantragen, kann das Kind in diesen Angelegenheiten vom
Jugendamt
auch
vertreten
werden.
Weiterhin
ist
es
möglich,
Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen oder Unterhaltsverpflichtungen
kostenlos beurkunden zu lassen.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 52 a ff. SGB VIII, BGB
Nettoaufwendungen: Vereinnahmte Unterhaltszahlungen werden an die mit dem
Kind zusammenlebenden Eltern oder Sozialleistungsträger weitergeleitet.
Strategische Ziele:
• Alleinerziehende Elternteile nehmen die Beistandschaft als Dienstleistung wahr,
sind informiert und werden in die Bearbeitung einbezogen.
• Unterhaltsansprüche werden zeitnah geltend gemacht.
Das Jahr 2016:
Aufgrund der Erhöhung des Mindestunterhalts zum 01.01.2016 und 01.01.2017
sowie der Erhöhung des Kindergelds war das Jahr 2016 insbesondere durch den
damit verbundenen Umstellungsaufwand geprägt.
Der Rückgang der Beistandschaften in den vergangen Jahren ist im Wesentlichen
auf zwei Punkte zurückzuführen:
Zum einen wurden bis zum 01.07.2016 immer noch Fälle im Rahmen der sog.
gesetzlichen Amtspflegschaft (Eintritt einer gesetzlichen Pflegschaft für Kinder nicht
verheirateter Eltern) betreut, die durch das damalige Kindschaftsrechtsreformgesetz
für ab dem 01.07.1998 geborene Kinder abgeschafft wurde. Zum anderen erfolgt bei
Kindern, die im SGB II – Leistungsbezug stehen, die Unterhaltsheranziehung
vorrangig durch das Jobcenter. Das Jugendamt ist in diesen Fällen allerdings weiter
im Rahmen der Vaterschaftsfeststellungen tätig.
47
Im Rahmen der Beistandschaften wurden im Jahr 2016 Unterhaltszahlungen in Höhe
von rd. 1.143 T€ vereinnahmt und weiter geleitet. Nicht berücksichtigt sind hier direkt
an die Unterhaltsberechtigten geleisteten Zahlungen. Im Vergleich zum Jahr 2015
(ca. 1.123 T€) sind die vereinnahmten Beträge damit leicht angestiegen.
Operative Ziele:
• Der Vormund hat regelmäßige persönliche Kontakte zum Kind bzw. Jugendlichen.
• Der Unterhalt für das Kind / den Jugendlichen wird bestmöglich realisiert.
• Alle nicht verheirateten Mütter sind über das Angebot der Beistandschaften
informiert.
Vormundschaften:
Wenn Eltern verstorben sind oder ihnen die Personensorge entzogen wird, kann das
Familiengericht für Kinder einen Vormund bestellen. In diesen Fällen wird das
Jugendamt beauftragt, entsprechend geeignete Personen zu benennen und sofern
keine geeigneten Personen zur Verfügung stehen, selbst die Vormundschaft zu
übernehmen. Anfang 2013 wurde erstmals nach erfahrenen Bürgern gesucht, die
Zeit und persönliche Engagement für ein einzelnes Kind zur Verfügung stellen
möchten und bereit sind, für dieses Kind als Vormund Verantwortung zu
übernehmen. Ziel war und ist es, den Mündeln aufgrund der deutlich höheren
persönlichen wie zeitlichen Ressourcen von Ehrenamtlern eine bestmögliche
Betreuung zu ermöglichen. Darüber hinaus erfolgte eine stärkere Unterstützung und
Werbung von Berufsvormündern.
48
In der Folge wurden in den letzten Jahren geeignete Menschen für die Tätigkeit
geschult und im Anschluss bei ihrer wichtigen Aufgabe als ehrenamtlicher Vormund
durch regelmäßige Treffen und Beratungsangebote unterstützt.
Die Sinnhaftigkeit der Werbung, Schulung und Unterstützung ehrenamtlicher
Vormünder wurde durch die Flüchtlingskrise und der damit stark steigenden Zahl an
unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UAM) nochmals hervorgehoben.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 52 a ff. SGB VIII, BGB
Strategische Ziele:
• Unter Vormundschaft stehenden Kindern oder Jugendlichen wird im
Rahmen des Zuständigkeits- und Gestaltungsbereichs eine bestmögliche
Entwicklung gewährleistet
• Werbung, Vermittlung sowie die Unterstützung an ehrenamtliche
Vormünder steht – auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte –
im Vordergrund.
Das Jahr 2016:
Aufgrund der Verteilung der unbegleiteten, minderjährigen Ausländer ab dem
01.11.2015 durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung,
Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher stand im Jahr
2016 für die Arbeitsgruppe Vormundschaften die Werbung, Schulung und
Unterstützung von (ehrenamtlichen) Vormündern weiter im Vordergrund. Die Anzahl
der Schulungen wurde daher mit jeweils 4 Schulungsreihen 2015 und 2016 im
Vergleich zu den Vorjahren verdoppelt. Trotzdem ließ sich auch eine Übernahme von
Vormundschaften durch den Kreis in vielen Fällen nicht vermeiden.
Die Anzahl an Gesamtvormundschaften im Kreis Euskirchen stieg von ca. 170
Vormundschaften Ende 2015 auf ca. 270 Vormundschaften Anfang 2017.
Von diesen Vormundschaften werden ca. 100 Vormundschaften über den Kreis, ca.
60 über Berufsvormünder und ca. 110 über Ehrenamtler geführt.
In diesen Zahlen sind die Vormundschaften für unbegleitete, minderjährige
Ausländer enthalten. Diese stiegen von ca. 40 Vormundschaften Ende 2015 auf ca.
118 Vormundschaften Anfang 2017 an. Davon wurden 24 über den Kreis, 8 über
Berufsvormünder und 86 über Ehrenamtler geführt.
Darüber hinaus wurden aufgrund der besonderen Beratungssituation für die
unbegleiteten, ausländischen Minderjährigen neben den jeweils 4 Beratungstreffen
für die Ehrenamtler und Berufsvormünder nochmals 4 weitere Beratungstreffen
angeboten.
Die Zusammenarbeit mit den beteiligten Gerichten und Amtspflegern wird
halbjährlich in einem offenen Dialog reflektiert.
49
50
3.5.3 Familiengerichtshilfe
Bei "allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen
betreffen ", unterstützt das Jugendamt das Familiengericht (§ 50, Abs. 1). Die
Bezeichnung des § 50 wurde seinerzeit von "Familiengerichtshilfe" geändert zur
"Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren". Dies soll verdeutlichen, dass das
Jugendamt nicht eine dem Familiengericht unterstellte Institution ist, sondern dem
Grundsatz des SGB VIII folgend Kinder, Jugendlichen und Eltern unterstützen und
hilfreich zur Seite stehen sollen.
Im Jahre 2009 wurde das Verfahrensgesetz (FamFG) verändert, so dass in einem
sehr frühen Termin nach Antragstellung die Problemlage erörtert werden soll. Bei
sehr strittigen Trennungen und Scheidungen unterbreitet die hiesige Dienststelle in
einer schriftlichen Stellungnahme einen Entscheidungsvorschlag für das
Familiengericht. Sollten aufgrund sozialpädagogischer Kenntnisse keine qualifizierte
Einschätzung möglich sein, kann auch hilfsweise ein psychologisches
Sachverständigengutachten angeregt werden.
Die familiengerichtlichen Entscheidungen sind für Kinder und Jugendliche von
besonderer Bedeutung. Es ist wichtig, dass nach einer solchen Entscheidung beide
Elternteile Kontakt zum Kind halten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist dies für Kinder
sehr belastend, da sie sich evtl. von einem Elternteil abgelehnt und nicht geliebt
fühlen. Dies kann u. a. zu Problemen in der Persönlichkeitsentwicklung führen.
Bei der Analyse von Heimerziehung wird deutlich, dass bei dieser sehr intensiven
pädagogischen Hilfe bei über 90% der Minderjährigen, die Eltern nicht mehr
zusammenleben. Sehr häufig hat es einen Kontaktabbruch zu einem Elternteil
gegeben. Deshalb ist es wichtig, dass Kontaktabbrüche grundsätzlich verhindert
werden und die Mitwirkung in den familiengerichtlichen Verfahren sowie die
Trennungs- und Scheidungsberatung gem. § 17 SGB VIII auch in diesem
Zusammenhang gesehen wird.
Familiengerichtshilfe bei Trennung und Scheidung gem. § 50 SGB VIII:
2012
296
2013
291
2014
249
2015
235
2016
234
Im Rahmen der Familiengerichtshilfe bei Trennung und Scheidung ist die Abt.
Jugend und Familie verfahrensbeteiligt und wird bei den sog. "Kindschaftssachen",
v.a. bei gerichtlichen Regelungen hinsichtlich des Sorgerechts bzw. des
Umgangsrechtes als Fachbehörde um Stellungnahme aufgefordert.
Die Fallzahlen sind zumindest in den letzten drei Jahren stabil.
51
3.5.4 Jugendgerichtshilfe
In 2014 wurde ganzjährige die statistische Einzelfallerhebung, die in 2013 begonnen
wurde, durch die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe (JGH) fortgeführt.
Die Fallzahlen im Bereich der Jugendgerichtshilfe 2014 sind leicht rückläufig:
2012
1169
2013
1052
2014
1014
2015
812
2016
879
Als Erklärung ist hier besonders der demographische Wandel zu berücksichtigen.
Auch die gut vernetzte Arbeit mit der Polizei, den Gerichten, der Staatsanwaltschaft
und anderen Kooperationspartnern zeigt Wirkung (s. Intensivtäter)
Aufgrund der geringeren Fallzahlen konnte auch der Umfang der Delegation zur
Vermittlung von Sozialstunden beim Kooperationspartner AWO von 15 auf 12
Wochenstunden gekürzt werden (siehe V 117/2015).
Im Bereich der Sozialen Trainingskurse gibt es weiterhin eine gute Kooperation mit
dem koordinierenden Jugendamt Rheinbach. Durch die interkommunale
Zusammenarbeit der Jugendämter der Städte Meckenheim, Bornheim, Rheinbach,
der Gemeinden Alfter und Wachtberg (Kreisjugendamt Jugendhilfezentrum für Alfter
und Wachtberg) sowie des Kreises Euskirchen kann ein gutes, differenziertes
Angebot zeitnah zur Verfügung stehen (siehe V 118/2015).
Seitens der JGH wurde die Kooperation mit der Bewährungshilfe intensiviert.
Weiterhin gibt es wo nötig und sinnvoll einen regelmäßigen Austausch und eine
Abstimmung mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) in Einzelfällen,
insbesondere im Bereich des Opferschutzes und den Hilfen zur Erziehung.
Eine Intensivtäterproblematik ist nach übereinstimmender Bewertung der Fachkräfte
sowie der Polizei derzeit so gut wie nicht vorhanden. Hier zeigt die gute und
präventive, vor allem aber auch zeitnahe Kooperation mit Polizei und Justiz ihre
Wirkung.
Zur Qualitätssicherung wurde eine effiziente Struktur in zwei Arbeitskreisen
gefunden:
Arbeitskreis Jugendkriminalität, der besonders die konkrete Zusammenarbeit
an der Nahtstelle zwischen der Jugendgerichtshilfe, der Polizei, den
Staatsanwaltschaften, der Bewährungshilfe sowie den Gerichten reflektiert
Arbeitskreis Integration straffälliger Jugendlicher, der im Schwerpunkt die
Integration straffällig gewordener junger Menschen in den Schul- und
Berufsalltag optimieren will. Hier sind weitere Kooperationspartner
eingebunden (z.B. Jobcenter, BZE, Wohlfahrtsverbände)
Im Arbeitskreis Jugendkriminalität wird fortlaufend die Zufriedenheit mit der
Jugendgerichtshilfe abgefragt: die Kooperationspartner loben die Zusammenarbeit.
52
4.
Absehbare besondere Herausforderungen
4.1
Inklusiv denken
Auch wenn die Gesetzesreform für eine inklusive Jugendhilfe für alle Kinder und
Jugendliche gleich welchen Störungs- oder Behinderungsbildes in der ablaufenden
Legislaturperiode nicht verabschiedet wurde, bleibt doch das Ziel der Umsetzung
zumindest bei den großen Parteien bestehen. Im Kreis Euskirchen wird schon seit
vielen Jahren versucht, unabhängig von der unterschiedlichen rechtlichen Grundlage
die erforderlichen ambulanten Hilfen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) und dem SGB
VIII (Jugendhilfe) vor allem in KiTa und Grundschule weitestgehend einheitlich in
einem
transparenten
Hilfeplanverfahren
(Eltern,
Jugendamt,
Sozialamt,
Gesundheitsamt, Kindertagesstätten, Grundschulen, Anbieter von Integrationshilfen)
zu gestalten, um einerseits sicher zu gehen, dass Hilfe angemessen und rechtzeitig
geleistet wird, andererseits aber auch nur solange, wie es erforderlich ist.
Dazu ist es unabdingbar, dass die Fachkräfte der Jugendhilfe sich verstärkt auch mit
den Behinderungsformen auseinander setzen, mit denen sie bisher eher seltener
befasst waren. Sowohl geistige Behinderung als auch Körperbehinderung erfordern
eine besondere Beratungsarbeit mit Eltern, eine andere Einbeziehung der Kinder und
Jugendlichen, andere Definitionen von realistischen Zielen in Zeitfenstern, die oft
längere Zeiträume benötigen.
Das Ziel ist es dabei, Teilhabe in der Gemeinschaft vor Ort soweit wie möglich zu
erhalten oder zu schaffen und Kindern und Jugendlichen Erfahrungen des
"Scheiterns" möglichst zu ersparen. Kinder, die in KiTa und Schule ganz
selbstverständlich lernen, dass jeder Mensch ganz unterschiedliche Möglichkeiten
und Grenzen hat und trotzdem dazu gehört, werden weniger Vorurteile entwickeln
und Behinderte weniger ausgrenzen.
Dieses Ziel ist auch Anlass, in der Praxis der stationären und teilstationären
Jugendhilfe darüber nachzudenken, wieweit sich exklusive Betreuungsangebote
bewährt haben oder nicht.
4.2 Zusammenarbeit Schule-Jugendhilfe weiter entwickeln
Die Entwicklung ist klar zu erkennen: Jugendhilfe und Schule müssen immer stärker
zusammen betrachtet werden. Die Schule ist ein zentraler Lebens- und Erfahrungsort
aller Kinder und deren Eltern vom Schulbeginn bis zum Übergang aus der Schule.
Hier erleben Kinder und Eltern Entwicklung, Erfolge, Misserfolge, gesellschaftliche
Realitäten, Lebensphasen des Umbruchs, Persönlichkeitsentwicklung und Wege zu
Perspektiven. Die Schule ist nach der KiTa die Institution, in der dabei neben den
guten immer auch besorgniserregende Wahrnehmungen von schwierigen
Entwicklungen zutage treten, deshalb ist der Erziehungsauftrag der Schule und der
damit verbundene Zugang zu Kindern und Eltern so wichtig. Über den Ausbau der
Schulsozialarbeit an den weiterführenden Schulen, den Einstieg in die
Schulsozialarbeit an Grundschulen, der Teilnahme des ASD an Förderkonferenzen,
die Hilfeplanung der Eingliederungshilfen sowie der Zusammenarbeit bei anderen,
erforderlichen Hilfen im außerschulischen Bereich wird tagtäglich deutlich, wie stark
auch Schule gefordert ist und wie wichtig eine gute Zusammenarbeit ist. Diese
Zusammenarbeit gilt es trotz erheblich unterschiedlicher Rollen und Systemlogiken
weiter zu entwickeln.
53
4.3
Zugang zu zugewanderten Familien verbessern
Die Jugendhilfe war seit 2015 insbesondere durch die Betreuung der UAM und den
Anforderungen an die Kinderbetreuung gefordert. Inzwischen wird deutlich, dass
auch die zugewanderten Familien immer häufiger einen Bedarf an Jugendhilfe
haben. Die Lebenssituation, die durch Krieg, Flucht, Aufnahme in einem zunächst
fremden Kulturkreis, dem Leben in beengten Wohnraum bei oft unklarer Perspektive
entsteht, kann sehr belastend für die Familien sein. Innerhalb der Familien können so
Spannungen auftreten, wenn sich Kinder oder Jugendliche beispielsweise in für
Eltern beängstigendem Tempo integrieren oder tradierte Rollen zwischen Eltern nicht
mehr tragen.
Gemeinsam mit dem KOBIZ werden wir prüfen, welcher aktive Zugang zu den
betroffenen
Familien
Sinn
macht
und
welche
Beratungsund
Unterstützungsmöglichkeiten
vielleicht
geschaffen
werden
müssen,
um
schwerwiegendere familiäre Konflikte möglichst zu vermindern.
4.4
Dem Fachkräftemangel begegnen
Die Fachkräftesituation ist insbesondere für die Bezirkssozialarbeit beunruhigend. Es
gehen für die (fast ausschließlich zeitlich befristeten) Stellen nur wenige
Bewerbungen ein, in den letzten Jahren gab es mehrere Neueinstellungen, die trotz
intensiver und aufwändiger Einarbeitung in der Probezeit kündigten, weil sie keine
ASD-Erfahrungen durch Praktika und berufliche Tätigkeiten hatten und im
"Echtbetrieb" feststellten, dass sie der Belastung nicht gewachsen sind. Diese
Erfahrungen sind in mehrfacher Hinsicht schmerzlich: Das Kollegium hat vergeblich
eingearbeitet, es entstehen wiederum Vakanzen, bis der (dann noch kürzere)
Zeitvertrag erneut besetzt werden kann und die Bürgerinnen und
Kooperationspartner wundern sich über die Personalfluktuation.
Vor diesem Hintergrund wurde eine Traineestelle speziell für Berufsanfänger
eingerichtet, die allerdings bisher nur kurzzeitig Wirkung zeigte, weil Stelleninhaber
aufgrund der beschriebenen Fluktuation dann doch meist kurzfristig auf frei
werdende reguläre Stellen wechselten. Die Traineestelle soll eine Möglichkeit sein,
sich an den Berufsalltag im ASD zu nähern, ohne sich durch die Verantwortung für
einen Bezirk überlastet zu fühlen. Stelleninhaber einer Traineestelle bearbeiten Fälle
nach Zuteilung einer Leitungskraft i.d.R. teamübergreifend, um auch die
unterschiedlichen Bereiche der ASD-Arbeit kennen zu lernen. Zusätzlich helfen sie
da aus, wo es z.B. durch Erkrankung zu Ausfällen kommt. Für das kommende Jahr
wird beantragt, zwei weitere Traineestellen (S 11 Stufe 1, zeitlich auf 1 Jahr befristet)
einzurichten.
Ein weiterer Baustein kann das so genannte "Praxissemester" sein, indem die
Studierenden ein Semester lang den ASD kennen lernen. Es ist beabsichtigt, die
Anwerbung von Studierenden zu intensivieren und dieses Praktikum dafür zu nutzen,
für den ASD im Kreis Euskirchen so zu begeistern, dass sie sich bei entsprechender
Eignung vorstellen können, nach dem Studium als "Trainee" anzufangen.
Mit dem Thema des Fachkräftemangels steht der Kreis Euskirchen nicht alleine da:
Die Stadt Köln besetzt Stellen nur noch unbefristet und der Kreis Düren hat die
Möglichkeit geschaffen, nach dem Praxissemester Studierende als studentische
Hilfskräfte an den Arbeitgeber zu binden - auch diese Möglichkeiten müssen geprüft
werden, um den gravierenden Folgen von unbesetzten Stellen zu begegnen.
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