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Info GB (Geschäftsbericht 2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,2 MB
Datum
28.09.2017
Erstellt
06.09.17, 13:01
Aktualisiert
06.09.17, 13:01

Inhalt der Datei

Geschäftsbericht der Abteilung Jugend und Familie 2017 (Datenbasis 2016) Inhaltsverzeichnis (Stand: August 2017) Seite 4 1. Einleitung 2. Organisatorischer Aufbau des Jugendamtes 6 3. Die Arbeitsfelder des Jugendamtes 8 3.1 Infrastruktur für Bildung und Erziehung 3.1.1 Kindertagesbetreuung Zahlen-Daten-Fakten KiTa-Konsens Ausbau der Kindertagesbetreuung Inklusion in den Kindertageseinrichtungen Exkurs: Wie kommt es zu steigenden Fallzahlen? Elektronisches Anmeldesystem Qualitätsentwicklung im Kita-Bereich Tagespflege 9 11 11 11 12 15 15 16 3.1.2 Prävention und Qualitätsentwicklung Fortbildungsreihe für Fachkräfte Arbeitskreis EU-FUN Familienzentren Rucksack-KiTa und Rucksack-Grundschule pluskitas Sprachförder-KiTas Arbeitstreffen der Fachberatungen Elternpraktikum in der Kindertagesstätte Babybegrüßungsbesuche Marte Meo Kurse Spielgruppen für zugewanderte Familien und deren Kinder 3.2 17 18 18 18 19 21 21 21 22 22 23 3.1.3 Jugendarbeit 24 3.1.4 Familienbildung 27 Beratung, Entlastung und Unterstützung 3.2.1 Jugendschutz, Jugendsozialarbeit Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit Integrationshilfen an Schulen 27 28 31 3.2.2. Erziehungsberatung Gesetzliche Grundlagen Einzelfallarbeit Gruppenarbeit Gruppenarbeit für Multiplikatoren Kooperation mit Kindertagesstätten Qualitätsentwicklung 32 33 35 36 36 38 2 3.3 Begleitung und Hilfen in Einzelfällen Intensivberatung Ambulante Hilfen zur Erziehung Stationäre Hilfe zur Erziehung Vollzeitpflege Betreuung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen Schulbegleitungen gem. § 35a Ambulante Therapien gem. § 35a 3.4 Kinderschutz Gefährdungseinschätzungen gem. § 8a SGB VIII Inobhutnahme Antrag gem. § 1666 BGB 3.5 4. 40 41 41 42 42 43 44 44 44 45 Sonstige Arbeitsfelder 3.5.1 Unterhaltsvorschuss 45 3.5.2 Vormundschaften, Beistandschaften, Beurkundungen 47 3.5.3 Familiengerichtshilfe 51 3.5.4 Jugendgerichtshilfe 52 Absehbare Herausforderungen 4.1 Inklusiv denken 53 4.2 Zusammenarbeit Schule-Jugendhilfe weiter entwickeln 53 4.3 Zugang zu zugewanderten Familien verbessern 54 4.4 Dem Fachkräftemangel begegnen 54 3 1. Einleitung Mit diesem Geschäftsbericht soll zum zweiten Mal nach 2015 ein Überblick über die zahlreichen Tätigkeitsfelder der Abteilung Jugend und Familie gegeben werden. Der Geschäftsbericht möchte über das Zahlenmaterial (Datenbasis 2016) hinaus die Arbeitsfelder vorstellen und auch die dahinterliegenden strategischen Überlegungen verdeutlichen. Die Jugendhilfe ist weiterhin ein äußerst dynamisches Feld mit hohem Entwicklungsund Erwartungsdruck: Die Versorgung der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UAM) – im Geschäftsbericht von 2015 noch als „erwartete Herausforderung“ benannt – hat dies besonders deutlich gezeigt. Innerhalb von sehr kurzer Zeit ein angemessenes Versorgungssystem auf die Beine zu stellen, bei dem immer auch die Perspektive der Integration mitgedacht wurde, hat alle Bereiche der Jugendhilfe herausgefordert – sowohl die freie als auch die öffentliche Jugendhilfe. Und auch in der Abteilung Jugend und Familie mussten unter Hochdruck Personalengpässe bewältigt werden, schwierige psychologische, pädagogische und rechtliche Sachverhalte verstanden werden und – soweit möglich zusammen mit den freien Trägern – ambulante und stationäre Betreuungskapazitäten aufgebaut werden. Im Ergebnis ist uns dabei viel gelungen: In diesem Sommer haben einige der im Herbst 2015 uns zugewiesenen jungen Menschen einen Schulabschluss absolviert und haben Lehrstellen. Weiter ist es der quantitative und qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung, der die Träger, den Kreis und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen stellt. Neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist es ein zentrales Feld des frühzeitigen Zugangs auf Eltern und Kinder, die einen besonderen Förderbedarf haben. Die frühe Intervention zu Beginn der Bildungsbiographie für diese Kinder und ihre Eltern, um erlebtes Scheitern – mit den oft langwierigen, gravierenden Folgen für das Selbstwertgefühl – zu minimieren und einen guten, hoffnungsfrohen Übergang in das Schulsystem zu verbessern, ist von zentraler Bedeutung für die Betroffenen, die Entwicklung der Jugendhilfe und auch für den Kreis, der ja an vielen Stellen die Folgen schwieriger Bildungsbiographien spürt. Im Geschäftsbericht 2017 wird dieser Bereich deshalb ausführlich dargestellt. Aber auch im Bereich der Jugendarbeit wird zielorientiert daran gearbeitet, trotz starker demographischer Veränderungen gerade im ländlichen Teil des Kreises von Jugendlichen selbst zu gestaltende Räume ausreichend zur Verfügung zu stellen. Die Veränderungen in der Lebenswelt der Jugendlichen verlangen neue Antworten. Die Schulsozialarbeit hat nach der Übernahme der zuvor bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden angestellten Fachkräfte nochmal an Bedeutung gewonnen: Die von der Abteilung Jugend und Familie verantwortete, nahezu flächendeckende Infrastruktur an den öffentlichen weiterführenden Schulen ermöglicht, auch diesen Bereich der Jugendhilfe zu einem starken, konzeptionell abgestimmten Teil der Jugendsozialarbeit im Kreis zu gestalten. Sowohl in der Schulsozialarbeit als auch in der Jugendberufshilfe wird darauf hingewirkt, durch einen frühen Zugang zu benachteiligten Jugendlichen die Bildungschancen nachhaltig zu verbessern. Gleichzeitig ist deutlich, dass die Kluft zwischen den Schulabgängern je nach erreichtem Schulabschluss (und erst recht, wenn kein Schulabschluss erreicht werden kann) in Bezug auf die Chancen auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben weit auseinandergeht. 4 Wie bei allen benachteiligten jungen Menschen geht es auch hier – wie bei den Geflohenen – um die Entwicklung realistischer, wertgeschätzter Lebensperspektiven. Ebenfalls Teil der sozialen Infrastruktur ist die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Kreises, wo für die Ratsuchenden kostenfrei und unter Wahrung der Schweigepflicht fachkundige Einzel- oder Gruppenberatung durch psychologische und sozial- und heilpädagogische Fachkräfte mit therapeutischer Zusatzausbildung angeboten wird. Die Prävention zieht sich weiter als Arbeitsprinzip durch alle Bereiche der Jugendhilfe: Der frühe Zugang zu Eltern bei der Geburt durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), die für alle Eltern angebotenen und über den Verein EU-FUN durch Spenden finanzierten Kurse "Schau mal wie dein Baby spricht", die genaue Hilfeplanung im Bereich der Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in den Kindertageseinrichtungen und auch die für den Inklusionsprozess notwendigen Unterstützungsleistungen zum Besuch der Regelschulen schaffen Möglichkeiten, früher und damit effektiver und weniger intensiv Unterstützung für Familien zu leisten. Auch hier werden neue Formen entwickelt, die interessante Ergebnisse zeigen. Aber trotz der forcierten Präventionsangebote: Der Bereich der Hilfen zur Erziehung und die Nähe zu den gestiegenen Anforderungen an den Kinderschutz binden einen hohen finanziellen und personellen Aufwand. Die große Sensibilisierung in der Öffentlichkeit gerade für den Kinderschutz führt dazu, dass das Jugendamt weiterhin eine Vielzahl von Gefährdungsmeldungen überprüfen muss und da, wo es notwendig ist, auch Hilfen zur Erziehung einsetzen muss. Die Jugendhilfe ist zusätzlich noch "Ausfallbürge" und tritt letztendlich auch dort ein, wo andere Systeme an ihre Grenzen kommen. Am deutlichsten wird dies im Inklusionsprozess: In vielen Fällen kann das Recht auf Beschulung in einer Regelschule nur realisiert werden, wenn entsprechende Eingliederungsleistungen nach dem SGB XII (bei vorliegenden geistigen, körperlichen oder Mehrfachbehinderungen) oder dem SGB VIII (bei vorliegender oder drohender seelischen Behinderung) zum Tragen kommen. Das größte Reformprojekt des Jugendhilferechts, die sogenannte „Große Lösung“ (Verantwortung der kommunalen Jugendhilfe auch für geistig und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche) ist zwar nicht realisiert worden, wird aber zumindest auf der Kreisebene gemeinsam gedacht, wenn die Integrationshilfen nach dem SGB II genauso durch Hilfeplanung gesteuert werden wie die entsprechenden Integrationshilfen der Jugendhilfe. Zu den Aufgaben des Jugendamtes gehört auch, durch zeitnahe Gewährung und Auszahlung notwendiger Unterhaltsvorschussleistungen an Alleinerziehende materieller Not zu begegnen und durch eine qualifizierte Arbeit im Bereich der Beistandschaft Interessen der Kinder zu wahren. Der Unterhaltsvorschuss hat erheblich an Bedeutung dazu gewonnen, da durch die aktuelle Gesetzesänderung der Personenkreis der berechtigten Elternteile erheblich ausgeweitet wurde (von 6 Jahren Bezugsdauer bis zum 12. Lebensjahr auf unbegrenzte Bezugsdauer bis zur Volljährigkeit). Der vorliegende Geschäftsbericht wurde von den verantwortlichen Führungskräften erarbeitet und bietet die Möglichkeit der vertiefenden Information. 5 2. Organisatorischer Aufbau des Jugendamtes Der aktuelle organisatorische Aufbau der Verwaltung des Jugendamtes ist aus der folgenden Grafik zu erkennen: Das Team 51.1 wird vom stellvertretenden Abteilungsleiter Jörg Firmenich geleitet und besteht aus den Beistandschaften/ Amtspflegschaften/ Vormundschaften (7,74 Stellen), der Unterhaltsvorschussstelle (8,09 Stellen) und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (6,23 Stellen).Aufgrund der Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.07.2017 soll im zweiten Halbjahr eine weitere Planstelle besetzt werden. Die Sozialen Dienste (51.2) sind in vier Teams unterteilt und werden vom Teamkoordinator Benedikt Hörter geleitet. 3 Teams für die jeweiligen Städte und Gemeinden, die jeweils von einer Führungskraft koordiniert werden sowie ein Fachteam für den Bereich Vollzeitpflege, Eingliederungshilfe, Trennungs- und Scheidungsberatung sowie Adoption, welches direkt Herrn Hörter unterstellt ist. In den Sozialen Diensten stehen 32,04 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte zur Verfügung. Das Team Erziehungsberatungsstelle (51.3) hat ihren Sitz in der Nebenstelle Am Schwalbenberg und wird von Alfons Gehlen geleitet. Neben der Leitung sind dort 5,64 Fachkraftstellen für psychologische, sozial- und heilpädagogische Fachkräfte mit therapeutischer Zusatzausbildung eingerichtet. Im Team "Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit und Prävention" (51.4) arbeiten unter der Leitung von Martina Hilger-Mommer sowohl 3 Verwaltungskräfte (insg. 1,91 Stellen) für die Beantragung und Abrechnung der Landes- und Kreismittel, 1 Verwaltungskraft mit 0,5 Stelle für alle Themen zum Kitanavigator, 0,5 Stelle Verwaltungskraft Kindertagesbetreuung, Richtlinien, Platzvergabe Tagespflege und KiTa. 6 Daneben sind dort auch zwei halbe Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte mit therapeutischer Zusatzausbildung für den Bereich der Hilfeplanung für Kinder mit besonderem Förderbedarf in den Tageseinrichtungen, eine sozialpädagogische Fachkraft zur Steuerung der Integrationshilfen in Schule (0,5-Stelle, 2. halbe Stelle wird in 2017 besetzt) sowie eine Fachkraft für die Prävention (Frühe Hilfen) tätig. Hier wird die enge Kooperation mit dem KoBiz intensiviert werden. Außerdem ist auch der Bereich "Jugendpflege, Erzieherischer Jugendschutz, Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit" (1 Stelle) inklusive der derzeit 9 MitarbeiterInnen (6,5 Stellen, aktuell sind Stellenanteile zu besetzen) für die Schulsozialarbeit des Kreises in das Team integriert. Geplant ist die Besetzung für Jugendarbeit im Beteiligungsmobil (LEADER). 2 Mitarbeiter (1 Stelle) für die technische Unterstützung des EDV-basierten Fachund Finanzcontrolling für die Abteilung Jugend und Familie eingesetzt. IT-Unterstützung und Controlling: Für das in der Abteilung Jugend an derzeit 54 Arbeitsplätzen eingesetzte Fachverfahren Prosoz14+ sind laufend Anpassungen und Ergänzungen notwendig. Diese administrativen Aufgaben erstrecken sich vor allem auf: - Laufendhaltung der Adress- und Zahlungsdaten bezogen auf Pflegestellen und Jugendhilfeanbieter - regelmäßige Auszahlungsläufe zur Zahlbarmachung der Leistungen - Einrichtung, Schulung und Einweisung neuer MA - Test- und Updateinstallationen zur Laufendhaltung des Programms - Einrichtung und Laufendhaltung von Festwerten, Produktsachkonten, Hilfearten, Dokumente der Textschnittstelle, Bankverzeichnissen und Straßentabellen - Entwicklung von Datenbankbasierten SQL Abfragen zur Auswertung incl. Einbindung in MIS (Mitarbeiter Informations-System) in Prosoz14+ Im Bereich Controlling werden je nach Ausprägung monatliche bzw. quartalsweise Statistiken erzeugt, die aktuelle Kosten im Verhältnis zum jeweiligen Haushaltsansatz darstellen und der Steuerung des Fallverlaufes und des Personaleinsatzes dienen. Dies erfolgt teilweise unmittelbar aus dem Programm Prosoz14+ heraus (MIS) aber auch aus der Zusatzsoftware Quarz (Qualifizierte Auswertung relevanter Zahlen). Der Controllingbericht wird perspektivisch um weitere sinnvoll zu interpretierende Zahlen aus den verschiedenen Teilbereichen der Abteilung Jugend und Familie (z.B. JGH, BPV) ergänzt. Das Programm Quarz wird laufend weiterentwickelt und bietet dadurch immer weitere Auswertemöglichkeiten bezogen auf die Steuerung von Fällen, Finanzen und Personal. Arbeitsschutz: Der Arbeitsschutz hat auch in der Abteilung Jugend und Familie eine hohe Priorität. Jährliche Arbeitsschutzunterweisungen sensibilisieren die Fachkräfte zu Unfallgefahren und gesundheitsfördernde Verhaltensweisen am Arbeitsplatz. Insbesondere in den Sozialen Diensten wird regelmäßige Supervision zur Reflektion des professionellen Handelns angeboten, daneben gibt es ein abgestimmtes Konzept im Falle von besonders belastenden Arbeitssituationen. 7 Informationsfluss: In allen Teams gibt es regelmäßige Besprechungen, das Leitungsteam (Teamleitungen und Abteilungsleitung) tauschen sich monatlich aus. Die Arbeitsgruppen im Team "Soziale Dienste" haben wöchentliche Teambesprechungen, in denen Fälle wie gesetzlich erforderlich mit mehreren Fachkräften reflektiert werden. 3. Die Arbeitsfelder des Jugendamtes Entsprechend dieser Grafik nach Professor Dr. Schrapper von der Uni Koblenz ist auch in dieser zweiten Auflage der folgende Teil dieses Geschäftsberichts konzipiert: Im ersten Teil wird auf die Infrastruktur für Bildung und Erziehung eingegangen, der zweite Teil informiert zu Jugendsozialarbeit, Jugendschutz und Erziehungsberatung, der dritte Teil beschäftigt sich mit den Hilfen zur Erziehung und in einem vierten Teil wird auf den Kinderschutz eingegangen. Abschließend enthält ein fünfter Teil Informationen zu den wirtschaftlichen Hilfen (Unterhaltsvorschuss), den Beistandschaften/Vormundschaften, der Familiengerichtshilfe und der Jugendgerichtshilfe. 8 3.1 Infrastruktur für Bildung und Erziehung 3.1.1 Kindertagesbetreuung 1. Zahlen - Daten - Fakten: Das Kalenderjahr 2015 beinhaltet 2 halbe Kindergartenjahre. Insofern erfolgt eine Darstellung beider KiTajahre, die anhand der Monatsdaten auch auf ein Kalenderjahr umgerechnet werden können. KiTajahr 2014/15 Zum 1.8.2014 nahmen 2 neue Einrichtungen den Betrieb auf: in Euskirchen (in den Räumen der Schule an der Erftaue) und in Weilerswist-Süd, Neubaugebiet, zunächst in Modulbauweise. Mit beiden Einrichtungen wurde dem Bedarf an Plätzen für U3 Kindern überwiegend in GF II entsprochen. In 131 Einrichtungen wurden insgesamt 5750*1 Kinder betreut. Bei 1992 Kindern lag eine Behinderung oder drohende Behinderung vor. In Altersgruppen stellt sich dies wie folgt dar: Kinder zwischen 1 und 3 Jahren 411 (U3 GF II) Kinder zwischen 2 und 3 Jahren 624 (U3 GF I) Kinder zwischen 3 und 6 Jahren 4519 (GF I und III) mit Behinderung 2 mit Behinderung 2 mit Behinderung 195 1.035 Kinder waren jünger als 3 Jahre. KiTajahr 2015/16 Zum 1.8.2015 nahm eine neue Einrichtung in Weilerswist, Bertha-Benz-Straße, den Betrieb auf. Hiermit wurde dem Bedarf an Plätzen für U3 Kindern überwiegend in GF II entsprochen. In 132 Einrichtungen wurden insgesamt 5.781*3 Kinder betreut. Bei 311*4 Kindern lag eine Behinderung oder drohende Behinderung vor. In Altersgruppen stellt sich dies wie folgt dar: Kinder zwischen 1 und 3 Jahren 394 (U3 GF II) Kinder zwischen 2 und 3 Jahren 628 (U3 GF I) Kinder zwischen 3 und 6 Jahren 4.448 (GF I und III) mit Behinderung 4 mit Behinderung 13 mit Behinderung 294 1 Abweichende Zahlen ggü. beiliegender ausführlicher Darstellung ergeben sich durch die Dezimalstellen bei unterjährigen Aufnahmen. 2 Zum Berichtszeitpunkt sind möglicherweise noch nicht alle Kinder mit Behinderung eingegeben 3 Abweichende Zahlen ggü. beiliegender ausführlicher Darstellung ergeben sich durch die Dezimalstellen bei unterjährigen Aufnahmen. 4 Abweichende Zahlen ggü. beiliegender ausführlicher Darstellung ergeben sich durch die Dezimalstellen bei unterjährigen Aufnahmen. 9 1.022 Kinder waren jünger als 3 Jahre. Aufteilung U 3 / Ü 3 7.000 6.000 1.243,45 951,69 568,76 528,21 5.000 1.035,78 1.038,23 4.000 Kinder U3 Kinder Ü3 3.000 4.912,48 4.936,99 4.809,93 4.711,29 4.737,47 4.901,89 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2.000 1.000 0 2011/2012 Ab 2015 wird eine neue Entwicklung sichtbar: es gibt mehr Kinder über 3 Jahre und eine steigende Anzahl von Kindern unter 3 Jahren, für die Eltern Betreuungsangebote in Anspruch nehmen. Buchungsverhalten Inanspruchnahme Stunden 100% 90% 28,5% 28,7% 80% 30,4% 33,1% 34,9% 34,5% 70% 60% 45 Std. 50% 40% 53,5% 57,4% 35 Std. 57,3% 55,4% 53,7% 54,8% 25 Std. 30% 20% 10% 18,0% 13,9% 12,3% 11,5% 11,3% 10,7% 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 0% 45-Stunden Buchungen sind stabil. Für viele Eltern ist ein häufig flexibel buchbares 35-Stunden-Modell für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausreichend. Für das Kalenderjahr 2015 ergibt sich aus der in KiBiz geregelten Finanzierung für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen ein Landeszuschuss i. H. v. 21.383.074,95 € ein Kreiszuschuss i. H. v. 18.030.314,89 €. ergibt einen Zuschuss an die Träger i. H. v. 39.413.389,84 € 10 Für das Kalenderjahr 2016 ergibt sich aus der in KiBiz geregelten Finanzierung für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen ein Landeszuschuss i. H. v. 23.703.134,20 € ein Kreiszuschuss i. H. v. 19.707.270,20 €. ergibt einen Zuschuss an die Träger i. H. v. 43.410.404,40 € 2. KiTa-Konsens Die Vereinbarung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit dem Kreis Euskirchen wurde nach einem intensiven Abstimmungsprozess im Herbst 2016 von allen unterschrieben: die über die Förderungen von Land und Kreis hinausgehenden erforderlichen Kosten werden von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden getragen, die im Gegenzug aktiv in die Bedarfsplanung einbezogen werden. 3. Ausbau Kindertagesbetreuung Der Bedarf an Betreuungsplätzen für unter 3jährige Kinder entwickelt sich im Kreis Euskirchen regional sehr unterschiedlich. Mit Erschließung und anschließend recht zügiger Bebauung steigt die Nachfrage der Eltern nach Betreuungsangeboten. Zudem entwickeln sich die Geburtenzahlen in vielen Kommunen entgegen dem noch 2014 prognostizierten Trend rückläufiger Geburtenzahlen (s.IT.NRW). Zwischen steigender Nachfrage und der Versorgung mit zusätzlichen Plätzen liegen ca. 2 Jahre. Ob und wie Ausbauziele, möglicherweise regional differenziert, im Sinne einer angestrebten Betreuungsquote als Planungsgrundlage formuliert werden, wir derzeit in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe gemeinsam mit der Jugendhilfeplanung erarbeitet. 4. Inklusion in Kindertageseinrichtungen Im Kindergartenjahr 2014/15 wurden insgesamt 199 Kinder mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen betreut, 2015/16 311 Kinder. Für alle diese Kinder finden regelmäßig Hilfeplangespräche mit den Eltern in den KiTas statt. Mit den Trägern wurde vereinbart, dass aus der 3,5fachen Kindpauschale, die aus KiBiz bewilligt wird, wenn eine – drohende – Behinderung fettgestellt wurde, ca. 7 Stunden in der Woche an zusätzlicher Betreuung für das Kind finanziert werden. Abhängig vom Hilfebedarf werden teilweise zusätzlich „Marte Meo“- Therapeutinnen eingesetzt. 11 Exkurs: Wie kommt es zu weiter steigenden Fallzahlen? Sind immer mehr Kinder behindert? …oder: Manche Probleme werden erst benannt, wenn eine Lösung in Sicht ist. Alle schauen genauer hin, weniger Kinder fallen durchs Netz: Durch Fortbildungen, bessere Ausbildung und verstärkten Einsatz von HeilpädagogInnen sind Erzieherinnen und Leiterinnen für Entwicklungsverzögerungen, sprachliche und motorische Auffälligkeiten sensibilisiert, sodass nicht nur offensichtlich (geistig oder körperlich) behinderte und chronisch kranke Kinder als Kinder mit besonderem Förderbedarf gesehen werden. Einrichtungen, in deren Einzugsbereich viele Familien mit Einschränkungen in den Bereichen Finanzen, Sprache, Sozial- und Erziehungskompetenz leben, haben bisher möglicherweise Entwicklungsrückstände der Kinder als gegeben hingenommen. Entwicklungsverzögerungen fielen bei einigen Kindern beispielsweise erst nach einem Wechsel der Kita – oder der Leitung auf. Die Bereitschaft, EU KITA (Gesundheitsamt) einzuladen und Kontakt zu den Inklusions-Mitarbeiterinnen der Abteilung Jugend und Familie aufzunehmen, hat zugenommen. Die Anzahl von Kindern mit hohem Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich wird größer. Es gibt unterschiedliche Gruppen, aus denen verstärkt Kinder mit Auffälligkeiten aus diesem Bereich kommen. Bildungsferne Familien mit vielen Kindern, in denen die Kinder neben den sprachlichen und motorischen Defiziten auch im Kontakt, im Erkennen und der Akzeptanz von Regeln und Strukturen und in der Frustrationstoleranz Schwierigkeiten haben. Einige Eltern und/oder alleinerziehende Mütter oder Väter haben nur geringe Erziehungskompetenzen, sind häufig nicht berufstätig und beziehen Sozialleistungen. Der Allgemeine Soziale Dienst ist (teilweise schon über die 2 Generationen) involviert. Möglicherweise sind schon früh kindliche Bedürfnisse nicht wahrgenommen worden, sodass keine guten Entwicklungsbedingungen bestanden. Neben den Grundbedürfnissen (Ernährung, Schlaf, Bewegung u.ä.) besteht das Bedürfnis nach Bindung, das Bedürfnis nach Autonomie und Kontrolle, das Bedürfnis nach Lustbefriedigung (bzw. Unlustvermeidung) und das Bedürfnis nach Selbstwerterhöhung (bzw. Anerkennung). Jedes psychische Problem ist im Grunde auf die Verletzung eines oder mehrerer dieser Grundbedürfnisse zurück zu führen. Teilweise agieren die Kinder ihre Not mit Aggression gegen andere Kinder aus. Teilweise fehlen Kindern physische Erfahrungen aufgrund Bewegungsmangel oder Mangel an Herausforderungen. Durch die Eingliederungshilfe wird zumindest in Teilbereichen für die Kinder ein Ausgleich für die erschwerten Startbedingungen ins Leben geschaffen. Es ist schwierig, die Eltern in dieser Personengruppe zu erreichen, um deren Kompetenzen in Bezug auf die Kinder zu stärken. In einzelnen Fällen gelingt eine Vermittlung an die KollegInnen vom Bezirksdienst, wenn eine intensivere Hilfe von den Eltern als Option in Frage kommt. 12 Kinder aus Familien mit max. 2 Kindern, Eltern mit hohem Bildungsniveau und mind. einem beruflich sehr engagiert/erfolgreichem Elternteil, deren Kinder in der häuslichen Erziehung in den ersten Lebensjahren wenig angemessene Herausforderungen, keine stützenden Grenzen und oder kontinuierlich warme Bindung in der Anerkennung der Kompetenzen der Kinder erfahren duften. Diese Kinder haben große Schwierigkeiten mit Strukturen, die alle Kinder einhalten sollen, mit konstruktivem gemeinsamem Spiel mit anderen Kindern, mit Ausdauer und Kreativität im Spiel. Sie erleben sich oft nicht als selbstwirksam, sind zutiefst verunsichert, wenn ihre Bedürfnisse aller Art nicht prompt und für sie zufriedenstellend erfüllt werden und reagieren dann in ihrer Not mit ungesteuerten körperlichen Impulsen, Schreien, Zerstören, Kratzen, Beißen, Hauen Schmeißen von Gegenständen. Dies führt zu Konfliktlagen unter den Eltern bzw. zwischen Eltern und Kindergarten. Hier ist es öfter möglich, Eltern in den Förderprozess für ihre Kinder mit einzubeziehen – durch Frühförderung, Erziehungsberatung, Marte Meo. Verunsicherte Eltern: Eltern finden keinen förderlichen Erziehungsstil, werden von zu vielen Ratgebern verunsichert, der lauteste Ratgeber ist Angst: Angst, dem Kind passiert etwas, Angst, die Zuneigung des Kindes bei konsequenter Erziehung zu verlieren, Angst, das Kind wird in der Leitungsgesellschaft nicht bestehen….. Weitere mögliche Ursachen für zu wenig förderliche frühkindliche Entwicklungsbedingungen sind insbesondere Überforderung als Alleinerziehende, Überforderung der Kinder wg. psychischer Erkrankung der Mutter oder des Vaters, Kinder mit traumatischen Vorerfahrungen und Bindungsstörungen (oft Pflegekinder). Durch den sehr stark angewachsenen Medienkonsum in fast allen Elterngruppen findet viel weniger direkte Interaktion und Kommunikation zwischen Eltern und Kindern statt. Die Kinder haben einfach weniger „Übung“ im Gespräch miteinander, sich selbst in ihren Wünschen und in ihrer emotionalen Befindlichkeit auszudrücken und wahrzunehmen, was das Gegenüber will. Kinder sind weniger draußen. Sie machen weniger elementare Sinneserfahrungen mit dem ganzen Körper und allen Sinnen. Sie erfahren weniger Selbstwirksamkeit. Sie lernen weniger. Es gibt mehr extrem frühgeborene Kinder, die durch intensive medizinische Behandlung überleben und mit schwierigen Startbedingungen kämpfen - die Folgen können bis in die die KiTazeit reichen oder lebenslang bestehen. Und nach wie vor gibt es Kinder, die sich in ihrem Tempo entwickeln, in manchen Bereichen anders als andere – ohne dass wir eine Erklärung dafür haben. Welche Maßnahmen greifen? Die mit den Trägern der Kitas vereinbarte Stundenzahl von 7 Stunden (aus der 3,5fachen Kindpauschale) ermöglicht theoretisch, dass jedes Kind jeden Kindergartentag mehr als eine Stunde besondere Förderung bekommt bzw. die Personalsituation in der Gruppe so ist, dass das oder die Kinder mit Förderbedarf im Kindergartenalltag mit besonderer Aufmerksamkeit begleitet werden und dadurch an allem teilhaben können. Situationen, in denen Kinder mit sozial-emotionalen oder sprachlichen Schwierigkeiten begrenzt (bestraft) werden müssten, können in der Entstehung so begleitet werden, dass das Erleben von Scheitern häufig vermieden wird und besser verarbeitet werden kann. 13 Da, wo die KiTa die Bedarfe der Kinder gut wahrnimmt, sind in der Regel nach einem halben Jahr gute Fortschritte zu erkennen: z.B. sind Kinder dann nicht mehr Außenseiter, sprechen besser, werden mutiger, müssen weniger häufig ermahnt und begrenzt werden, können sich besser von den Eltern trennen, entwickeln schulische Vorläuferfähigkeiten. Sie sind freudiger, haben mehr schöne Erlebnisse. Das wirkt sich oft auch auf die Eltern aus. Die Förderung der Kinder im Alter ab 3 Jahren ist oft wirkungsvoller – lieber früh anfangen und das letzte KiTajahr „alleine“ schaffen! Je mehr die Eltern integriert sind, desto erfolgreicher. Da, wo zusätzliche Einzelfallhilfen notwendig sind, wird intensive Elternarbeit immer wichtiger – damit sich in der Lebenswelt der Kinder nachhaltige Veränderungen einstellen. Die enge Zusammenarbeit mit den Inklusionsbeauftragten der Träger DRK und AWO schafft Qualität. Für die Einrichtungen, die nicht über eine Fachberatung oder zusätzliche Fachkraft für Inklusion verfügen, sind die Hilfeplangespräche wichtige fachliche Bausteine. Hilfeplangespräche (HPG) als Herzstück! Die regelmäßigen HPGs bewirken bei vielen Eltern, dass sie ihre Kinder und deren Entwicklung positiv wahrnehmen. Frohe Eltern - frohe Kindern. Für manche Eltern sind die HPGs ein Stück Erziehungsberatung, z.B. was die Kommunikation mit den Kindern betrifft, den Umgang mit Medien, die Ermutigung zur Weiterentwicklung der Kinder (z.B. keine Windeln mehr). In den HPGs findet die wichtige Beratung zu weiterführenden Maßnahmen (z.B. SPZ-Diagnostik, gut überlegte Schulwahl, Kontaktaufnahme zum Bezirksdienst) statt. Die HPGs helfen den Kitas, Förderung konkret und mit überschaubaren Zielen anzugehen. Kitas nutzen die Gelegenheit zur Reflexion über ihre Maßnahmen. Gute Förderideen werden durch die HPGs in den Kindergärten weitergegeben, z.B. die Schatzkistenarbeit mit Kindern mit sozial-emotionalem Förderbedarf, oder die Spaziergänge (Entdeckungs- und Forschergänge) mit 2 Förderkindern 2 mal pro Woche, Marte Meo. Einige Kitas haben für die Einzelintegration zusätzliche Fachkräfte, die mehrmals die Woche für einzelne Kinder kommen und sehr gezielt mit den Kindern in den Bereichen Sprache, Fein- und Grobmotorik arbeiten. Diese Förderung bewirkt z.B. bei Kindern im letzten KiTajahr gute Fortschritte zur Schulreife und damit bessere Chancen beim Eintritt in die Schule. Die HPGs fungieren auch als positiv verstärkende Kontrolle: kommt die Förderung beim Kind an?! Übergänge werden individuell vorbereitet auch durch die Teilnahme der Inklusionsfachkräfte der Abt. 51 an Förderkonferenzen mit Schulen während der Kindergartenzeit. Diskriminierung durch andere und Störungsbewusstsein bei den Kindern wird durch die in den Kitaalltag integrierte Förderung vermieden. Viele Kitas haben es geschafft, Logopäden in die Kitas zu holen, das entlastet Kinder und Eltern und die Kitas erleben, welche Angebote und Übungen für die Sprachförderung besonders wichtig sind und diese in Kleingruppenspiel mehrmals wöchentlich aufnehmen. Trotzdem - Kinder sind keine Maschinen aus der Serienfertigung: jedes Kind hat sein eigenes Tempo und seine eigene Persönlichkeit, die Respekt verlangt. (Das Gras wächst nicht schneller, wenn man dran zieht). 14 Perspektive: Der intensive, frühe Einsatz von Hilfeplanung in diesem Bereich ermöglicht den gezielten, "von außen" zumindest mitgesteuerten Prozess der Entwicklungsförderung unter Einbeziehung der Eltern. Effekte werden zu erwarten sein, da biografisch früher passende Hilfen geleistet werden und die Bereitschaft, entsprechende Unterstützung anzunehmen, bei Eltern steigt. Übergänge - KiTa- Grundschule - werden dem Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf angemessen zu gestalten sein. Eine entsprechende Absprache mit dem Fachdienst muss erarbeitet werden. Im Bereich frühkindlicher Bildung werden Wirksamkeiten - bei ErzieherInnen, Eltern und Kindern(!) - besser erkennbar. Die Fallzahlen werden zu beobachten sein. In der KiTa-Landschaft wird deutlich, dass "mehr Personal" als zusätzliche Unterstützung eine natürliche Grenze findet, wenn zu viele Erwachsene in der KiTa sind und der Fachkräftemangel weiter fortschreitet. Es wird eine Entwicklung hin zu mehr und besserem Fallverständnis, mehr fachlicher Qualifikation und neuen, kreativen Lösungen angestrebt. Dabei bleibt die Herausforderung, die Lebenswelten zu Hause teilweise darstellen. Auch hier sind gesellschaftliche Antworten auf Lebenswelten mit geringen Entwicklungs- und Gestaltungsperspektiven und wenig Selbstwirksamkeitserfahrungen gefragt. 7. Elektronisches Anmeldesystem Mit Beschluss des Kreistags am 16.12.2015 erfolgte die Anschaffung des elektronischen Anmeldesystems „KiTaNavigator“. Mit Besetzung der entsprechenden 0,5 Stelle, intensiven Schulungen und viel Engagement auf allen Seiten konnte der KitaNavigator am 01.10.2016 ans Netz gehen. 3500 Eltern haben ihr Kind vorgemerkt, 2400 davon haben ihr Kind für das kommende KiTajahr angemeldet. Die zentrale Information, elektronisch und telefonisch, zu allen Fragen rund um die Kinderbetreuung wird von vielen Eltern in Anspruch genommen, erleichtert den Einstieg in den neuen Lebensabschnitt und wird als familienfreundlicher Service wahrgenommen. Perspektive: Mit dem elektronischen Anmeldesystem wird die Transparenz des Angebots vor Ort für Eltern möglich. Eine verbindliche Anmeldung, auch unterjährig, kann entsprechend der gesetzlichen Vorgabe erfolgen, wenn kein Platz gefunden wurde, besteht die Möglichkeit, entsprechend zeitnah zu reagieren. 8. Qualitätsentwicklung im KiTa-Bereich In mehreren Arbeitstreffen mit Fachberaterinnen, Trägervertreterinnen und der für den Kreis Euskirchen zuständigen Heimaufsicht des LVR wurde ein gemeinsames Ziel sowie einige Qualitätsstandards für die Kindertageseinrichtungen im Kreis Euskirchen erarbeitet. Aktuell befinden sich diese Vorschläge in der Abstimmung bei den einzelnen Trägern. Der Qualitätsdialog gem. §79a SGB VIII wird als gemeinsamer Prozess zwischen Jugendhilfeträger und den Trägern der Kindertageseinrichtungen verstanden und konkretisiert sich in der Vereinbarung über bestimmte Qualitäten, die sichtbar und damit überprüfbar sind. 15 Im Bereich Inklusion wird Qualität als Strukturqualität durch die eingesetzten Fachkräfte in der Abt. Jugend und Familie und bei einigen größeren Trägern durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte sichergestellt. Intern erfolgt Beratung für KiTas mit Kindern mit Förderbedarf zum pädagogischen Fallverständnis und sehr konkrete Absprachen und Anleitung zu passgenauen Interventionen. Die verlässliche, transparente Vorgehensweise bietet ebenfalls für alle Beteiligten ein hohes fachliches Niveau und viel Sicherheit. 9. Tagespflege Tagespflege ist gesetzlich der Bildung und Erziehung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt (Kinderbildungsgesetz § 2). 2 - 3 Mal jährlich werden von Bildungsträgern (DRK und Haus der Familie) Qualifizierungskurse für Tagespflegepersonen durchgeführt, die Teilnahme ist u.a. Voraussetzung für die Erteilung einer Tagespflegeerlaubnis. In der Stichtagserhebung wird ein Trend deutlich: die Zahl der unter 3jährigen, die in Tagespflege betreut werden, ist stetig gestiegen, während - vermutlich durch flächendeckende OGS-Angebote - die Zahl der Schulkinder stabil bleibt. Die geltenden Richtlinien werden zum 01.08.2017 durch neue Richtlinien abgelöst. Damit erreicht die Abt. Jugend und Familie nach einer Überprüfung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs mit den 50 KlägerInnen Rechtssicherheit. Mit dieser deutlichen Verbesserung der Konditionen ist auch die Hoffnung verbunden, dass die Tätigkeit als Tagespflegeperson attraktiver wird und diese Form der Kinderbetreuung eine belastbare Säule wird. Die Nachfrage für Randzeitenbetreuung steigt weiterhin. Auch in dem Bereich sind die Konditionen verbessert worden. 16 Perspektive: Verbunden mit den verbesserten Richtlinien ist auch ein höherer Anspruch an Qualität. Entsprechende Überlegungen erfolgten in enger Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund und den Familienbildungsstätten als Anbieter der Qualifizierungskurse. Eine Handlungsempfehlung für Großtagespflegestellen wird erarbeitet. 3.1.2 Prävention und Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten 1. Fortbildungsreihe für Fachkräfte aus Kindertagesstätten "Vielfalt: Chancen und Herausforderungen in der täglichen KiTa-Arbeit" In Kindertagesstätten kommen gesellschaftliche Veränderungen zeitnah in Form von unterschiedlichen neuen Anforderungen an. Die Bedeutung der frühkindlichen Bildung hat einen hohen Stellenwert eingenommen. Aus den Maßnahmen für Chancengleichheit und Prävention sind Kindertagesstätten als erste Bildungsinstanzen nicht mehr wegzudenken. Die Bildungsaufträge werden umfangreicher, die Arbeit anspruchsvoller. Die Fachkräfte sehen sich zunehmend mit neuen Herausforderungen und Lebenssituationen in den Einrichtungen konfrontiert. Lebenswelten und Lebensentwürfe von Familien, die unterschiedlichen Familienformen aber auch die Herausforderungen des täglichen Lebens werden zunehmend vielfältiger. Der Kreis Euskirchen möchte die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen dabei unterstützen, den vielfältigen Herausforderungen adäquat und kompetent zu begegnen, um Kinder und Eltern professionell unterstützen und begleiten zu können. Der Kreis Euskirchen, Abteilung Jugend und Familie, hat eine dreitägige Fortbildungsreihe für Fachkräfte aus Kindertagesstätten konzipiert, welche die Themenbereiche "Vorurteilsbewusstsein", "ressourcenorientierte und lösungsorientierte Gesprächsführung" und "Lebenswelten der Kinder und Familien in der KiTa sichtbar machen" beinhaltet. Die Fortbildungsreihe umfasst drei Tage, welche thematisch aufeinander aufbauen. Im Jahr 2013 startete die erste Fortbildungsreihe. Die Fortbildungsgruppen sollen eine Teilnehmerzahl von jeweils ca.13-15 Personen nicht überschreiten, da diese Fortbildung eine intensive Auseinandersetzung mit der eigenen Person beinhaltet. Insgesamt konnten bis April 2017 136 Fachkräfte aus Tagestätten aus dem Kreis Euskirchen daran teilnehmen. Perspektive: Auch für das kommende Kindergartenjahr sind weitere Durchläufe geplant, da die Resonanz der Fachkräfte auf das Angebot sehr groß ist. Die Rückmeldungen der Fortbildungsteilnehmer/innen sind durchweg positiv. Die Inhalte der Fortbildung werden als sehr gewinnbringend und hilfreich für ihre tägliche Arbeit bewertet. Einige Teilnehmer/innen berichteten, dass sie deutliche positive Veränderungen in der 17 Elternzusammenarbeit, aber auch in der Teamzusammenarbeit beobachten konnten, nachdem sie Elemente aus der Fortbildung in ihre Arbeit integriert hatten. 2. Arbeitskreis des Euskirchener Familien-Unterstützungs-Netzwerk (EU-FUN) Der Arbeitskreis des Euskirchener- Familien-Unterstützungs-Netzwerk mit dem Schwerpunkt Frühe Hilfen umfasst ca. 30 Mitglieder aus der Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen. Der Arbeitskreis tagt 2-3mal jährlich. Schwerpunkte an allen Treffen sind der allgemeine Informationsaustausch über Bedarfe und Situationen der Familien, Erfahrungen und Umgang mit Familien und Kindern mit besonderem Förderbedarf (Inklusion) sowie die damit einhergehenden gesetzlichen Veränderung in der Kindertagesbetreuung. Auch die Situation der zugewanderten Familien beschäftigte den Arbeitskreis. Perspektive: Der Arbeitskreis wird weiterhin regelmäßig tagen. 3. Familienzentren Der trägerübergreifende Arbeitskreis der Familienzentren findet jährlich 3mal statt. Neben dem allgemeinen Austausch waren weitere Themen im Arbeitskreis die Situation der zugewanderten Kinder und Familie sowie pädagogische Inhalte(Inklusion, Qualitätsentwicklung und Partizipation). Bei Bedarf werden Kooperationspartner aus anderen Institutionen zu den Arbeitskreisen eingeladen (z.B. JobCenter, Agentur für Arbeit, Beratungsstellen).Der trägerübergreifende Austausch wird von den Familienzentren als gewinnbringend und anregend empfunden und ist weiter gewünscht. 4. Rucksack-KiTa und Rucksack-Grundschule In den Kindergartenjahren 2015/2016 und 2016/2017 wurden 4 Rucksackgruppen in KiTas durchgeführt. Die teilnehmenden Familien sind nach wie vor begeistert von dem Angebot und nehmen mit großem Engagement an den Gruppen teil. Mütter und Einrichtungen können nach kurzer Zeit sprachliche Fortschritte bei den beteiligten Kindern wahrnehmen. Neben der sprachlichen Förderung wurde auch die interkulturelle Arbeit in den Einrichtungen weiter gestärkt. Des Weiteren starteten im Schuljahr 2013/14 zwei Grundschulen mit dem Projekt Rucksack-Grundschule. Beide Schulen (Kath. Grundschule Mechernich und Grundschule Stotzheim) stehen in enger Kooperation mit den Rucksack-Kita Einrichtungen vor Ort. So erfahren Kinder und Eltern eine Kontinuität im Bildungsverlauf im Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule. Die Begleitung der Grundschulen/ Kindertagesstätten, sowie die Fortbildungen der Elternbegleiterinnen aus Grundschule und Kindertagesstätte (Mütter welche die Rucksackgruppen durchführen), wurde in Kooperation mit dem KoBIZ (Fr. ZinatiFeld, Abt. Jugend und Familie und Frau Bahner, KoBIZ) durchgeführt. 18 Perspektive: Das Rucksackprogramm wird kontinuierlich bei Trägern und Einrichtungen beworben. Das geringe Interesse weiterer Einrichtungen an Programm teilzunehmen, hat trotz der starken Zuwanderung von Familien angehalten. Die Abteilung Jugend und Familie ist aktuell bemüht, Hinderungsgründe und Bedenken seitens der Kindertagesstätten und Trägern zu ermitteln. 5. plusKiTas 2014 wurden 11 Kindertagesstätten im Kreis Euskirchen als plusKiTas ausgewählt. am 16.10.14 fand zur Ausgestaltung des Qualitätsdialogs ein Treffen mit den Trägervertreter/innen der plusKiTas statt. Die Ziele der plusKiTas wurden besprochen. Vereinbart wurde: • die Entwicklung einrichtungsspezifischer Maßnahmenpläne. • jährliche Treffen von Trägervertretern und Verwaltung, um die Entwicklungen der plusKiTas zu besprechen • die Verwaltung bietet 2-3mal jährlich trägerübergreifende Treffen für Leiterinnen/plusKita- Fachkräfte zum gemeinsamen Austausch an. Im Rahmen der Förderfortschreibung wurde die Entwicklung der Anzahl der elternbeitragsfreien Kinder zum Stichtag 31.12.2015 erneut abgefragt. Am 10.03.2016 beschloss der Jugendhilfeausschuss eine den Kriterien folgende entsprechende Umverteilung der Mittel: Bei zwei bisher geförderte Einrichtungen wurde die Förderung zum Kindergartenjahr 2015/2016 eingestellt. Eine weitere Einrichtung war aufgrund einer dreifachen Förderung (Familienzentrum, Sprachfördereinrichtung und plusKita) bereit, die bisher erhaltene Förderung zu reduzieren. Die freigewordenen Mittel wurden auf drei neu hinzugekommene Einrichtungen zum KiTajahr 2015/2016 verteilt. Ziel der plusKiTas ist, die Teilhabe und Bildungschancen benachteiligter Kinder und ihrer Familien zu erhöhen. Somit erfolgt durch zusätzliche Personalressourcen sowohl die gezielte Förderung und Unterstützung der Kinder, als auch die der Eltern. Wie dieses Ziel konkret in der KiTa erreicht werden soll, wird in Maßnahmeplänen beschrieben. Es finden jährlich 3 trägerübergreifende Austauschtreffen der plusKiTas statt. An den Treffen nehmen nach Möglichkeit die Einrichtungsleitungen und, soweit vorhanden, die plusKiTa Fachkräfte statt. Es entsteht eine bunte Sammlung von Ideen und Erfahrungen - sehr gewinnbringend für die beteiligten Einrichtungen. In den letzten Sitzungen war der Fokus auf die Teilhabe und Unterstützung der Eltern ausgerichtet. Die Bewältigung belastender Situationen und das Erfahren eigener Selbstwirksamkeit und Lebenskompetenz, Teilhabe an Gesellschaft, Bildung und Kultur der Eltern wirken sich direkt auf die Kinder aus. Häufig sind Eltern durch Vortragsreihen oder Kompetenzkurse nicht zu erreichen. Die zusätzlichen personellen Ressourcen der plusKiTas fördern die Beziehungsarbeit zu den Familien sowie die kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Thema im Team. 19 Beispiele aus der Praxis: • Bücher- und Spielmaterialien können in den Einrichtungen ausgetauscht und geliehen werden. • Marte Meo Kurse mit Eltern und Kindern werden durchgeführt. • Konkrete Sprechzeiten und Ansprechpartner in den Einrichtungen. Fest installierte Beratungstermine für Eltern. • Begleitung und Unterstützung beim Brückenbau zu anderen Unterstützungsinstitutionen. • Eltern als Paten für andere Eltern: Es gibt einen Aushang mit Fotos, welche Eltern sich mit welchen Institutionen auskennen und andere unterstützen (Jobcenter, Grundschule, Bücherei etc.). Hier werden Eltern als Paten gewonnen, die sich dieser Fähigkeit zu Beginn selbst vielleicht bewusst waren und sich auch nicht zugetraut hätten, andere damit unterstützen zu können. Durch die Patenschaft erfahren sie jedoch eine hohe Eigenkompetenz, die sie Stück für Stück auf andere Lebensbereiche und –aufgaben übertragen. • Einzelne Eltern werden angesprochen, ob sie die KiTa bei Aktionen unterstützen können. Somit erleben Eltern, dass sie als kompetent gesehen werden. So fiel der Einrichtung auf, dass eine Mutter ihr Kind für Karneval außerordentlich schön geschminkt hatte. Nun ist diese Mutter sehr isoliert von der restlichen Elternschaft. Die plusKita fragt die Mutter, ob diese denn Lust hatte, die Kitakinder auf einem gemeinsamen Fest zu schminken. Die Mutter freut sich sehr über diese Bitte und kommt beim Fest darüber in Kontakt mit anderen Eltern. • Bei Theater- und Museumsbesuchen mit Eltern und Kindern und Kindern stellt sich heraus, dass dies auch für manche Eltern das erste Erlebnis ist und diese sich mindestens genauso darüber freuen, wie ihr Kind. • Die zusätzlichen personellen Ressourcen ermöglichen die Durchführung von zeitaufwändigen Familienbildungsangeboten, wie FUN: Familie und Nachbarschaft. Hier treffen sich ca. 8 Familien 1x wöchentlich für 3 Stunden, für gemeinsame Aktionen. Bei diesen Treffen werden Aktionen mit allen gemeinsam durchgeführt, die Familien „spielen“ jedoch auch als eigene Gruppe zusammen. Währenddessen erhalten Eltern positive Verstärkung von 2 begleitenden Fachkräften. Wie auch bei Marte Meo wird den Eltern ganz nebenbei zurück gemeldet, was sie gerade, im Kontakt mit ihren Kindern, sehr gut gelöst/getan haben. • Hausbesuche vor und nach der Eingewöhnung können durchgeführt werden. Dies sind nur einige Beispiele bei denen der Fokus auf den ersten Blick vorrangig auf den Eltern liegt, welche jedoch positive Auswirkungen auf die Kinder haben. Neben den oben genannten Beispielen werden im KiTa-Alltag ebenfalls gezielte Angebote mit den Kindern geplant, durchgeführt und überprüft. Perspektive: Der trägerübergreifende Austausch wird fortgesetzt. 20 6. Sprachförder-KiTas Zusätzlich zu den plusKiTas wurden Sprachfördereinrichtungen ausgewählt. 2014 15 Kindertagesstätten als Die positiven Erfahrungen der plusKiTas bezüglich der trägerübergreifenden Austauschtreffen weckten auch bei den Sprachfördereinrichtungen den Wunsch nach einer solchen Austauschmöglichkeit. Seit 2016 lädt Frau Zinati-Feld nun auch die Sprachfördereinrichtungen 2-3mal im Jahr zu Austauschtreffen ein. Hier werden ebenfalls fachliche Inhalte und Maßnahmen vorgestellt und ausgetauscht. 7. Arbeitstreffen der Fachberatungen für Kindertagesstätten Seit Herbst 2012 finden regelmäßige Arbeitstreffen mit den KiTa-Fachberaterinnen im Kreis Euskirchen statt. Besprochen werden aktuelle gesetzliche Veränderungen sowie Qualitätsstandards und -entwicklungen. Es finden jährlich 4 Treffen statt. Zu Beginn waren die Treffen inhaltlich sehr stark von dem Thema Inklusion in Kindertagesstätten geprägt. Bei der Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung in Kindertagesstätten wird im Kreis Euskirchen in einem abgestimmten Vorgehen eine Entscheidung über Art und Weise und Ort unter Einbeziehung der Eltern und verschiedener Fachleute getroffen. Besprochen wurden gesetzliche Vorgaben, das im Kreis Euskirchen eingeführte Verfahren sowie Schwierigkeiten und Hürden in Kindertagesstätten vor Ort. Im weiteren Verlauf der Treffen rückten schließlich andere wichtige Inhalte der Qualitätsentwicklung und –sicherung nach. Perspektive: Die Treffen finden weiterhin 4mal jährlich statt. 8. Elternpraktikum in der Kindertagesstätte: In Zusammenarbeit mit dem Jobcenter EU-Aktiv bietet das Familien-UnterstützungsNetzwerk des Kreises Euskirchen sowie der AWO Regionalverband Rhein- Erft und Euskirchen seit April 2014 Müttern mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren die Möglichkeit eines Praktikums in einer Kindertagesstätte in Wohnortnähe. Ziele des Praktikums sind, die Erziehungskompetenz zu stärken und den Müttern möglicherweise längerfristig eine berufliche Perspektive zu bieten. Durch die Beobachtung und Mitwirkung in einer Kindertagesstätte können die Mütter Ideen und Anregungen für den täglichen Umgang mit ihrem Kind erhalten. Die Beobachtungen und Erlebnisse, die sie während des Praktikums sammeln, können die Mütter alle 3 Wochen zusammen mit anderen "Praktikumsmüttern" und Frau Zinati-Feld vom Familien-Unterstützungs-Netzwerk des Kreises Euskirchen (Abt. Jugend und Familie) austauschen und hinterfragen. 21 Das Praktikum ist in der Regel auf 6 Monate ausgerichtet, der zeitliche Umfang (zwischen 15 und 30 Stunden in der Woche) kann flexibel mit den Müttern vereinbart werden. Für die Dauer des Praktikums erhalten die Frauen eine Aufwandsentschädigung von 2 € pro Stunde, außerdem werden die Fahrtkosten übernommen. Der Praktikumsplatz kann jederzeit von den Frauen oder seitens der Kindertagesstätte gekündigt werden. Nach dem Praktikum besteht die Möglichkeit, von dem Träger der Kindertagesstätte weiterhin als Unterstützungskraft beschäftigt zu werden. Dies könnte längerfristig zu einer Weiterqualifizierung im Kindertagesstättenbereich führen. 2015 wurde die wissenschaftliche Begleitung des Projekts fertiggestellt (Hochschule Niederrhein). Seit Januar 2017 können die Praktikantinnen vom Kitaträger in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung übernommen werden. Ermöglicht wird dies durch Mittel aus dem Bundesprojekt Soziale Teilhabe. Darüber können 22 Plätze in beteiligten Kitas angeboten werde. Dieses Projekt ist befristet bis Ende 2018. Perspektive: Weitere Träger von Kindertagesstätten sollen für das Angebot gewonnen werden. 9. Babybegrüßungsbesuche: Seit September/Oktober 2012 werden die Begrüßungsbesuche bei Familien mit Neugeborenen kreisweit in Kooperation mit den jeweiligen Städten und Gemeinden angeboten. Die Informationsmaterialien und Geschenke der einzelnen Gemeinden und Städte werden wertgeschätzt. Die Besuche wurden im Jahr 2016 kreisweit von ca. 79,75% der Familien angenommen. Die Gründe, warum manche Familien keinen Besuch wünschen, sind vielfältig. Viele geben an, bereits mehrere Kinder zu haben und keinen Besuch zu benötigen, andere sind mit Themen wie Krankheit in der Familie beschäftigt. Manche Familien äußern klar, dass sie keinen Besuch vom Jugendamt wünschen, sei es, weil sie schlechte Erfahrungen gemacht haben, bereits in einer Maßnahme sind, oder sich nicht zur "Zielgruppe" hinzu rechnen. Perspektive: Die Begrüßungsbesuche werden fortgesetzt. 10. Marte Meo Kurse: Seit 2011 wird jungen und werdenden Eltern kostenfrei der Kurs "Marte Meo: Schau mal wie dein Baby spricht- Was Sie schon immer wussten und sich ruhig weiter trauen können!“ angeboten. I n dem Kurs werden (werdende) Eltern darin bestärkt ihrer Intuition im Umgang mit ihrem Kleinkind zu vertrauen. Anhand von Filmbeispielen wird aufgezeigt wie intensiv der Säugling von Anfang an kommuniziert, wie Eltern diese Signale lesen und 22 entschlüsseln können und wie Eltern ihrem Kind von Anfang an die Grundlagen für eine gesunde körperliche und seelische Entwicklung bieten können. Mit dem dafür ausgewählten Bildmaterial können elterliche Fähigkeiten bewusst erkannt und aus eigener Kraft gestärkt werden. Die dabei entstehende sichere Bindung schafft die Grundlagen für eine gute Entwicklung des Kindes. Die für Eltern kostenlose Wahrnehmung der Termine wird ermöglicht durch den Euskirchener Verein " EU-FUN e.V.- Verein zur Förderung der Familienunterstützung im Kreis Euskirchen", welcher sich ehrenamtlich für Familien und gegen die Folgen von Kinderarmut im Kreisgebiet einsetzt und von der Bürgerstiftung der Kreissparkasse Euskirchen gefördert wird. Der Kurs umfasst drei zweistündige Termine und findet in Familienzentren und Kindertagesstätten statt. Perspektive: Die Kurse sollen weiterhin in Familienzentren und Kindertagestätten angeboten werden. Mittlerweile wird der Kurs auch vereinzelt in Hebammenpraxen durchgeführt. 11. Spielgruppen für zugewanderte Familien und deren Kinder Seit April 2016 werden im Kreis Euskirchen Spielgruppen für geflüchtete Kinder im Alter von 0-6 Jahren und ihre Eltern eingerichtet. Das Angebot gilt für zugewanderte Kinder aus zugewiesenen Familien, die bisher noch keinen Kitaplatz haben. Die Spielgruppen werden von 1-2 pädagogischen Kräften (in der Regel Tagesmütter) geleitet, manche haben eine Übersetzungshilfe oder sogar ehrenamtliche Helfer/innen mit im Boot. Spielgruppen sind Betreuungsangebote, die ein- oder mehrmals wöchentlich für ca. 2 Stunden für Eltern und ihre Kinder geöffnet sind. Ziel ist, Kindern und Eltern pädagogische Inhalte, die deutsche Sprache sowie Einblicke in die Arbeit von Bildungsinstitutionen (KiTa und Grundschule) zu vermitteln. Genauso dienen sie den Eltern und Kindern aber auch dazu, sich in einer angenehmen Atmosphäre zu treffen, sich auszutauschen und ein paar schöne Stunden zu erleben. Vor allem Kinder, die im Sommer in die Schule kommen sollen, standen zu Beginn im Fokus. Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, bereits im Vorfeld intensiver mit der deutschen Sprache in Kontakt zu kommen. Mittlerweile werden die Gruppen von Kindern zwischen 0 und 6 Jahren besucht. Die Kinder lernen dort Spiele, Rituale und Lieder aus dem KiTa-Alltag kennen. Die Eltern unterstützen ihre Kinder zu Beginn liebevoll in der neuen Umgebung, später nutzen sie die Zeit, um miteinander Deutsch zu lernen oder sich über Erziehungs- oder Alltagsfragen auszutauschen. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass Familien mit Fluchterfahrung dieses Angebot sehr schätzen und gerne annehmen. Seit Herbst 2016 besucht Frau Zinati-Feld, zusammen mit Herrn Almohamad (im Bundesfreiwilligendienst beim KoBiz des Kreises) nach Möglichkeit die Spielgruppen um intensiver in pädagogische und gesellschaftliche Themen mit den Eltern einzusteigen. Durch Herrn Almohamad kann eine Übersetzung der Gespräche in die arabische Sprache erfolgen. So wurden bisher folgende Themen besprochen: Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen, „Wie funktioniert KiTa? - Inhalte und Ziele 23 der frühkindlichen Betreuung.“, "Die Eingewöhnung in die KiTa", Kinder- , Eltern- und Menschenrechte in Deutschland, Aufgaben und Unterstützungsleistungen des Jugendamtes. Bisher gab/gibt es dieses Angebot an einem oder mehreren Standorten in Mechernich, Bad Münstereifel, Kall und Euskirchen an 2-3 Terminen die Woche. Ermöglicht wird dieses Angebot, durch Fördergelder des Landes NRW, die für diesen Zweck bereitgestellt, und von der Abteilung Jugend und Familie beantragt wurden. Realisiert wird das Projekt durch die Abteilung Jugend und Familie in Kooperation mit der katholischen Familienbildungsstätte Haus der Familie, dem Bildungsforum Düren, der AWO Bildungsstätte, einzelnen Kindertagesstätten vor Ort sowie den Städten und Gemeinden Euskirchen, Mechernich, Bad Münstereifel und Kall. Weitere Kooperationspartner sind willkommen. Zusätzliche Gruppen sind bei Bedarf an weiteren Standorten vorgesehen Die Koordination übernimmt Frau Zinati-Feld, der Abteilung Jugend und Familie des Kreises. Die Finanzierung erfolgt über das „Brückenprojekt“ des Landes NRW. 3.1.3 Jugendarbeit Hintergrund/ Gesetzliche Grundlage: Der Kreis Euskirchen ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe dem achten Sozialgesetzbuch nach verpflichtet, eine bedarfsgerechte Infrastruktur an Einrichtungen, Diensten und Maßnahmen in den Handlungsfeldern der Jugendarbeit (§§ 11,12 SGB VIII), Jugendsozialarbeit (§ 13, SGB VIII) und dem erzieherischen Kinder und Jugendschutz (§ 14, SGB VIII) sicher zu stellen. Die finanzielle Förderung dieser Leistungen insbesondere der freien Träger der Jugendhilfe wurde für die Jahre 2015 bis zunächst 2018 im Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan mit insgesamt rund 1.097.700 Mio. € (Ansatz 2015) festgeschrieben. Zahlen, Daten Fakten (Offene Kinder- und Jugendarbeit) Im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit fördert der Kreis Euskirchen insgesamt 12,8 Fachkraftstellen mit 100 v. 100 der anerkannten Personalkosten. Hierdurch wurde bis 2016 der Betrieb von 12 Jugendeinrichtungen in 10 von 11 Kommunen des Kreises sichergestellt. Seit 2016 wurden die Einrichtungen in Bad Münstereifel/ Arloff und Euskirchen/ Stotzheim aufgegeben, so dass nunmehr lediglich 10 Jugendeinrichtungen mit hauptamtlichem, durch den Kreis finanzierten Personal am Start sind. Die Betreuung der Einrichtung Gate 47 des Kinderschutzbund Bad Münstereifel e.V. in Arloff wurde seitens des Trägers in 2016 eingestellt, da der Altersdurchschnitt der Besucher/ innen der weitestgehend selbstverwalteten und mit lediglich 3 Std/ Woche hauptamtlich betreuten Einrichtung deutlich über dem der Zielgruppen von Offener Kinder- und Jugendarbeit lagen. Ein Bedarf für eine Nutzung durch jüngere Zielgruppen konnte nach diversen Gesprächen mit dem Kinderschutzbund und der Stadt Bad Münstereifel sowie durch aufsuchende Arbeit durch die Abt. Jugend und Familie in Arloff nicht festgestellt werden. 24 Die Trägerschaft für die Jugendeinrichtung JuSt in Stotzheim wurde seitens der AWO zum 31.12.2016 aufgegeben. Die Entscheidung des Trägers liegt darin begründet, dass es dem Träger trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen ist, die seit Anfang 2015 vakante Stelle neu zu besetzen. Die Abt. Jugend und Familie hat sich daraufhin mit der Stadt Euskirchen und dem Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen dahingehend verständigt, dass der Caritasverband in 2017 die Trägerschaft für die 0,9 Fachkraftstelle übernehmen und mit einem eigenen Jugendmobil Angebote in den Euskirchener Außenorten vorhalten soll. Die Nachbesetzung vakanter Stellen hat sich auch in den Kommunen Blankenheim und Hellenthal in 2015/ 2016 als schwierig erwiesen. Die Stelle in Hellenthal (Point) war von Mitte 2015 bis zum 01.07.2016 fast ein Jahr unbesetzt. In der Gemeinde Blankenheim war, bedingt durch verschiedene Personalwechsel, die Jugendeinrichtung ebenso zeitweilig geschlossen. Die Jugendeinrichtung Annex in Nettersheim wird seit dem 01.08.2016 ohne hauptamtliches Personal stundenweise geöffnet. Für 2017 ist eine Mitbetreuung durch die pädagogische Fachkraft in Blankenheim im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit vereinbart worden. Aus Sicht der Abt. Jugend und Familie ist der extreme Fachkräftemangel in erster Linie der Situation auf dem Arbeitsmarkt mit einer Vielzahl neuer Stellen im Bereich der Sozialarbeit/ Jugendsozialarbeit geschuldet (Schulsozialarbeit, Flüchtlingshilfe, Migrationsdienste, etc.). Erschwerend kommt hinzu, dass es den vielen kleinen und ehrenamtlich geführten Trägern nicht möglich ist, ihren MitarbeiterInnen eine Perspektive im Rahmen von Personalentwicklung zu bieten. Zudem sind die Produktionsbedingungen für offene Kinder- und Jugendarbeit nach wie vor schwierig (Arbeitszeiten, Anforderungsprofile, veränderte Bedürfnisse der Zielgruppen, Budgets, Stellenumfang, Kollegialer Austausch, bzw. Zusammenarbeit, etc.). Wirksamkeitsdialog: Die vielfach äußerst angespannte Personalsituation (siehe oben) in den Jugendeinrichtungen hat den Wirksamkeitsdialog entscheidend geprägt. So standen in vielen Einrichtungen grundsätzliche Fragen des Personalmanagements, wie Einarbeitung der MitarbeiterInnen, des Kontaktes zu (neuen) Zielgruppen, Haltungsfragen in Zusammenhang mit auffälligen und konsumierenden Jugendlichen, Orientierung und Vernetzung im Sozialraum, etc. im Vordergrund. Auch in diesem Kontext wurde die hohe Anforderung an die Träger von Jugendeinrichtungen sehr deutlich. 25 Konzeptionelle Weiterentwicklung: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24.06.2015 beschlossen, Art und Umfang der Förderung der Offenen Jugendarbeit im Rahmen des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes über 2018 hinaus von einer konzeptionellen Weiterentwicklung dieses Handlungsfeldes abhängig zu machen. Dabei soll die unter Beteiligung der Träger entwickelte Konzeption insbesondere eine bessere Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund hat die Abt. Jugend und Familie in 2015 die Landesförderung „NRW hält zusammen…“ genutzt, um in Zusammenarbeit mit der TH Köln (Forschungsverbund Non Formale Bildung) diesen Prozess der konzeptionellen Weiterentwicklung auf den Weg zu bringen. Das Projekt mit der TH Köln bestand aus zwei Förderphasen. Projektphase I (2015) Hier wurde zunächst das Design einer qualitativen und quantitativen Jugendbefragung in den Gemeinden Blankenheim, Nettersheim und Weilerswist entwickelt und durchgeführt. Projektphase II (2016) Auf Grundlage der Datenbasis der vorangegangenen Befragungen wurden hier drei Beteiligungs- Workshops zur Aufbereitung und Diskussion der Ergebnisse durchgeführt. Die Workshops waren wie folgt zusammengesetzt: • • • Workshop I mit Fachkräften der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Workshop II mit den Fachkräfte der OKJA, deren Träger sowie Mitgliedern der Abt. Jugend und Familie Workshop III mit den zuvor genannten Beteiligten und sogenannten „Stakeholder“, also Fachkräften an der Schnittstelle zur Jugendarbeit (Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit, etc.) Im Anschluss hieran hat die TH Köln Handlungsempfehlungen zur Entwicklung einer Rahmenkonzeption für eine zukunftsfähige Jugendarbeit im ländlichen Raum unter Beteiligung der Träger und Fachkräfte von Offenen Jugendeinrichtungen erarbeitet. Somit wurde eine Grundlage für die weitere Konzeptarbeit/ Strategieentwicklung im Kreis Euskirchen geschaffen, welche die hierzu erforderlichen politischen Entscheidungsprozesse fachlich zu stützen vermag. Die weiteren Schritte zur Strategie/- Konzeptentwicklung wird die Abteilung Jugend und Familie in enger Abstimmung mit der Interfraktionellen AG Konzeptentwicklung Offene Jugendarbeit unternehmen. Parallel zu dem Projekt wurde die Antragstellung für ein kreiseigenes Jugendmobil im Rahmen der LEADER Förderung auf den Weg gebracht. Der Zuwendungsbescheid für das Jugendmobil ging schließlich im Dezember 2016 beim Kreis Euskirchen ein. 26 Die Umsetzung des Projektes (Anschaffung, Aus-/ bzw. Umbau und Betrieb des Jugendmobiles ist für 2017 vorgesehen. Das Jugendmobil soll mit seinen flexiblen und bedarfsgerechten Angeboten ein wesentlicher Bestandteil der konzeptionellen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Euskirchen sein. Perspektiven: Neben der konzeptionellen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit und einer stärkeren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen möchte die Abteilung Jugend und Familie künftig das Thema Internationale Jugendarbeit forcieren. In dem Zusammenhang plant die Abteilung Jugend und Familie für 2017 eine Beteiligung an dem Programm „Kommune goes international“ des IJAb. Mit Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit können wesentliche sogenannte SoftSkills, wie die Fähigkeit Kontakt herzustellen, sich zu verständigen, Toleranz zu entwickeln und Empathie zu lernen, gefördert werden. Insofern sind bessere Zugänge im Rahmen von internationaler Jugendarbeit auch für bildungsferne und benachteiligte Kinder- und Jugendliche von großer Bedeutung. Eine Zusammenarbeit mit der Bildungsakademie Vogelsang IP in diesem Bereich ist bereits begonnen worden. 3.1.4 Familienbildung Die Familienbildungsstätten (Träger DRK, Kreisverband Euskirchen; Haus der Familie, Bildungswerk der Erzdiözese Köln; Kath. Forum f. Erwachsenen- u. Familienbildung Düren-Eifel, Caritas Trägergesellschaft West GmbH) im Kreis werden mit jährlich 17000,-€ gefördert. Der Verteilungsschlüssel folgt ab 2015 dem Zuwendungsbescheid des LVR, der sich an fachlichen Kriterien orientiert. Aufgabe der Familienbildung ist es, Mütter und Väter und jungen Menschen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie anzubieten. Viele Angebote der Familienbildungsstätten finden in den Familienzentren im Kreis statt, damit gehen die Anbieter räumlich und auch inhaltlich "zu den Familien". Es wird regelmäßig ein Qualitätsdialog geführt. Die Träger sind weiterhin aufgefordert, aktuellen Entwicklungen durch Projekte zu begegnen, die im Einzelfall dann mit der Abteilung Jugend und Familie abgesprochen werden. 3.2 Beratung, Entlastung und Unterstützung 3.2.1 Jugendschutz, Jugendsozialarbeit Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz: Im Rahmen der Prävention fand in 2015 der dritte Papilio-Tourtag in Euskirchen statt. Papilio ist das bundesweit größte Programm zur Primärprävention von Sucht und Gewalt im Kindergarten. In 2016 begann die nunmehr sechste Papilio Fortbildungsreihe durch die Abteilung Jugend und Familie. Darüber hinaus wirkte die Abteilung Jugend und Familie an der Entwicklung der Wanderausstellung im Rahmen des HaLt Programms zur Alkoholprävention mit. 27 Die Wanderausstellung soll 2017 in Rathäusern und weiterführenden Schulen des Kreises zu sehen sein. Die Abteilung Jugend und Familie entwickelte für diese Ausstellung Zusammenarbeit mit dem BZE Euskirchen ein eigenes interaktives Modul. in Ebenfalls in 2016 war die Abteilung Jugend und Familie im Rahmen der Mitwirkung in der AG Suchtvorbeugung an der Entwicklung einer Handreichung für Schulen zum Thema Umgang mit Cannabis und Co beteiligt. Die Handreichung soll die Schulen dabei unterstützen, ein angemessenes Profil zum Thema Drogen zu entwickeln und dabei insbesondere die schulinterne Kommunikation sowie die Kooperation mit außerschulischen Kooperationspartnern konzeptionell zu verankern. Beim Thema Medienkompetenz war die Abteilung Jugend und Familie in Zusammenarbeit mit dem KOBIZ dem Arbeitskreis Medienkompetenz des Netzwerks Opferschutz involviert. Von hier aus wurde(n) in 2015 ein Fachtag und in 2016 zwei Fachtage zum Thema Cybermobbing und Vermittlung von Medienkompetenzen durchgeführt. Die Fachtage richteten sich an Fachkräfte aus der Jugendarbeit/ Schulsozialarbeit, ErzieherInnen sowie Lehrpersonal. Zum Thema sexueller Missbrauch (§ 72 a, SGB VIII) fand in 2015 in Bad Münstereifel eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Kreissportbund Euskirchen in Bad Münstereifel unter dem Motto „Schweigen schützt die Falschen“ statt. Hierzu wurde eine Referentin des Landessportbundes eingeladen. An der Veranstaltung nahmen zahlreiche Mitglieder/ Verantwortliche aus verschiedenen Kommunen des Kreises statt. Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit: Einen umfassenden Begriff von Schulsozialarbeit beschreibt Hermann Rademacker in dem Beitrag Schulsozialarbeit, Begriff und Entwicklung 2009: „Schulsozialarbeit umfasst alle Formen kontinuierlicher Zusammenarbeit von Kinderund Jugendhilfe und Schule, die eine Tätigkeit von Fachkräften der Sozialen Arbeit am Ort Schule und die Zusammenarbeit mit Lehrkräften dort zur Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe für Schülerinnen und Schüler zum Ziel haben.“ Mit dieser Begrifflichkeit wird die Einordnung von Schulsozialarbeit in das Leistungsspektrum der Jugendhilfe betont. Rechtlich wird Schulsozialarbeit primär auf § 13 SGB VIII / KJHG gestützt und setzt sich zum Ziel mit allen Maßnahmen, auf soziale Probleme zu reagieren und zur Persönlichkeitsentwicklung und zur sozialen Integration junger Menschen beizutragen und damit individuelle Beeinträchtigungen und sozialen Benachteiligungen entgegen zu wirken. Zahlen Daten Fakten: Der Kreis Euskirchen fördert im Bereich der Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit insgesamt 3 Vollzeitstellen in Trägerschaft der AWO an den beiden kreiseigenen Berufskollegien und 1 Vollzeitstelle an der kreiseigenen Matthias Hagen Schule (Förderschule). Daneben werden weitere 2 Vollzeitstellen der AWO in der Jugendberufshilfe finanziert. Diese 5,0 Vollzeitstellen sind Bestandteil des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan. 28 Daneben sind im Bereich Schulsozialarbeit 5,2 Landesstellen an Haupt- und Gesamtschulen beschäftigt. Multiprofessionelle Teams an den Berufskollegs werden durch zusätzliche Landesstellen unterstützt. Seit 2012 ist die Abt. Jugend und Familie des Kreises Euskirchen Träger der Schulsozialarbeit, die aus den Bundesmitteln für Bildung und Teilhabe und bis zum 31.12.2017 durch Landesmittel finanziert ist. Derzeit sind acht Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen in weiterführenden Schulen im Umfang von 4,75 Vollzeitstellen beschäftigt. Mit der Aufgabenübertragung der kommunalen Schulsozialarbeit auf den Kreis Euskirchen im August 2016 sind zusätzlich 4 Stellen im Umfang von 3 Vollzeitstellen an Grundschulen, Gesamtschule und Förderschule tätig und in das Team Schulsozialarbeit eingebunden. Seit 01.02.2017 ist eine Koordinationsstelle Schulsozialarbeit im Jugendamt in der Abteilung 51.4 mit einer 0,5 Vollzeitstelle eingerichtet. Schulsozialarbeit im Kreis Euskirchen hat sich als flexibles und bedarfsgerechtes Angebot an den unterschiedlichen Schulformen etabliert. Das Kompetenzprofil der Fachkräfte wird auf Grundlage der Konzeption stetig weiter entwickelt. Qualifizierungen und Fortbildungen zum Thema „Neue Medien“, Rechtsradikalismus und Hetze in den sozialen Netzwerken, Mobbing und Cybermobbing wurden durchgeführt. In Kooperation mit dem Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen beteiligt sich Schulsozialarbeit an dem Projekt „Verrückt, na und“ und initiiert an insgesamt 5 Schulen einen Projekttag zur seelischen Gesundheit, nimmt an Arbeitskreisen, Fortbildungen und Veranstaltungen zu diesem Thema teil. Ein zweitägiges „Inhouse-Seminar“ „Lösungsorientierte Beratung“ wird für alle SchulsozialarbeiterInnen des Kreises angeboten. Die Fachkräfte sind so in der Lage auf die spezifischen Themen und das breite Anforderungsspektrum an Schulen professionell zu reagieren, Präventionsangebote in den jeweiligen Schulen zu gestalten und Interventionen erfolgreich durch zu führen. Das konkrete Leistungsangebot der Schulsozialarbeit steht für jede Schule in einem direkten Zusammenhang zum Bedarf, zu den Ressourcen, die ihr zur Verfügung stehen, und den vereinbarten Zielen und ist somit nicht grundsätzlich übertragbar. Beratung, für SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern, soziale Gruppenarbeit, Projektarbeit und Krisenintervention sind jedoch konzeptionell die Kernaufgaben der Schulsozialarbeit und werden auf Grundlage von fachlichen und zeitlichen Standards ermöglicht und weiterentwickelt. Soziale Gruppenarbeit findet obligatorisch in den Klassen 5 mit unterschiedlichen Modulen wie Kommunikation, Kooperation, Klassenklima, Gewaltprävention, Mobbing und Cybermobbing statt. Optional gilt dieses Angebot für alle Klassen je nach Bedarf und Anfrage. In Kooperation mit dem Kriminalkommissariat Vorbeugung werden regelmäßig Elternabende zum Thema „Neue Medien“ angeboten. Zwei Elternkurse „Triple P“ zur positiven Erziehung wurden durchgeführt. Grundschulsozialarbeit findet an 6 Grundschulen im Stadtgebiet Euskirchen statt, wobei die Kernaufgaben sich nicht unterscheiden. Schulsozialarbeit bietet hier kontinuierliche Begleitung der Kinder in der 1. Klasse an und kann damit Bildungsbedingungen durch ihre Angebote mitgestalten. Soziales Lernen ist als Soziale Gruppenarbeit ein Angebot für alle Klassen. Die oben genannten Module werden mit Modulen aus Streitschlichtungsprogrammen und Mediationsprogrammen ergänzt und kombiniert. 29 Schulabsentismus – auch schon in Grundschulen ein Problem - ist Anlass für ein gemeinsames Vorgehen von Schule, Schulsozialarbeit und Jugendhilfe in unterschiedlichen Rollen und stellt einen besonderen Risikofaktor in der Bildungsbiografie. Abb.: 1.Schul-Halbjahr 2016 – Fallzahlen des neuen Teams Schulsozialarbeit. Gruppenarbeit, Projekt, Neue Medien und Soziales Lernen sind Angebote, die sich an Klassen bzw. beteiligte Gruppen von Schülern richten. Perspektiven: Insgesamt wird sich das Team Schulsozialarbeit mit Qualitätsentwicklung und konzeptioneller Weiterentwicklung beschäftigen, Kooperationen ausbauen und intensivieren, den eigenen Teambildungsprozess weiter führen und sich an den Prozessen zur Schulentwicklung beteiligen. Das Team Grundschulsozialarbeit arbeitet seit März 2017 an einer Konzeption, um die fachlichen, methodischen und praktischen Arbeitsansätze der Schulsozialarbeit an Grundschulen zu konkretisieren. Im ersten Schritt wird eine Bestandsaufnahme bestehender Angebote der Schulsozialarbeit und die jeweiligen Bedarfe auf Standortebene ermittelt. Weiter beschäftigt sich das Team mit den Fragen: Wie können Bildungsangebote und kommunale Strukturen gestaltet werden, um die Bildungs- und Teilhabechancen für jedes einzelne Kind zu verbessern? Wie kommen die Angebote am besten bei den Kindern und Jugendlichen an? Was macht eine gelungene Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule aus und welche Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, damit Schulsozialarbeit an Grundschulen langfristig und nachhaltig wirken kann? Elternarbeit – wer ist für welche Themen zuständig? SchülerInnen mit besonderem Förderbedarf – wie gelingt eine gute Abstimmung zwischen SonderpädagogInnen und Schulsozialarbeit? Weiterhin werden die Maßnahmen im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz werden mit den anderen Kooperationspartnern (Gesundheitsamt, KOBIZ, Schulaufsicht, Polizei, Opfernetzwerk) konzeptionell abgestimmt. 30 Fazit: Schulsozialarbeit hat mit ihrem eigenen Profil, auch mit der Abgrenzung zum System Schule, die sich durch die Zuordnung zur Jugendhilfe ergibt, eine wichtige Funktion für alle, die sich im und um das System Schule bewegen. Hier ist die Stelle, die in eigener Fachlichkeit die sozialen und jugendtypischen Themen so vermittelt, das sie ebenfalls zu Lernfeldern für die jungen Menschen werden können. Unabhängig vom Lehrplan gibt es hier die Zeit, gemeinsam Lösungen für Sorgen, Konflikte und Probleme zu erarbeiten. Im Kreis Euskirchen ist Schulsozialarbeit ein wichtiges Glied in der Präventionskette. Integrationshilfen in Schulen: Für Kinder mit besonderem Förderbedarf werden von Eltern – befürwortet durch die Schule – immer häufiger Integrationshilfen in Form von Schulbegleitungen beantragt. Eine – drohende – seelische, körperliche oder geistige Behinderung kann gem. § 35a SGB VIII oder § 54 SGB XII dazu führen, dass eine entsprechende Unterstützung notwendig wird. Neben den medizinischen Diagnosen wird eine sozialpädagogische Diagnostik für die Entscheidung zugrunde gelegt, ggfs. erfolgt im Hilfeplangespräch mit Eltern, Integrationshilfe und Lehrern die Festlegung auf Inhalt, Umfang und Dauer. In diesem Bereich wurde im Herbst 2016 eine 0,5 Stelle durch eine sozialpädagogische Fachkraft besetzt. 48 Schulbegleitungen aus dem SGB XII an Förderschulen und 18 Schulbegleitungen an Regelschulen waren im Bestand, bereits mit Hilfeplangesprächen begleitet worden, in vielen Fällen konnte die Begleitung von 2 SchülerInnen durch 1 Kraft übernommen werden („poolen“). Zum jetzigen Zeitpunkt liegen 40 neue Anträge auf Schulbegleitung vor, die fast ausschließlich durch eine mögliche seelische Behinderung begründet werden. In unklaren Konstellationen erfolgt ein Unterrichtsbesuch. Vorteilhaft ist eine kontinuierliche Begleitung aus der KiTazeit, wenn dies weiterhin notwendig ist. Perspektive: Die scheinbar einzige Lösung für schwierige Schulbesuchssituationen einzelner Kinder und Jugendlicher scheint die Beantragung von Schulbegleitung zu sein. Hier sind dringend andere Konzepte gefragt, nicht nur, weil diese Antragsflut bei Bewilligung jedes Haushaltsstelle sprengen würde. Es erscheint auch wenig sinnvoll, Schulklassen mit immer mehr Erwachsenen zu füllen. Unterrichtskonzepte müssen möglicherweise überdacht werden. Für die teilweise sehr belasteten Kinder und Jugendlichen müssen passende Hilfen gefunden werden, die Lernen und eine sinnstiftende Tätigkeit ermöglichen. Elternarbeit ist auch in diesem Bereich von erheblicher Bedeutung für die Wirksamkeit von Maßnahmen. Zusammenarbeit Jugendhilfe/Schule: Schulsozialarbeit von Grundschule bis Berufskolleg, Schulbegleitung, Jugendberufshilfe, die Jugendhilfe ergänzt an vielen Stellen Schulbildung. Scheitern in der Schule, möglicherweise fortgesetzt, ist mit den Zielen des SGB VIII nicht vereinbar, stellt vielmehr eine erhebliche Gefährdung für die Persönlichkeitsentwicklung dar. Perspektivisch sollte ein gemeinsames Verständnis von angemessenen Bildungszielen und individuellen Unterstützungsbedarfen angestrebt werden. 31 3.2.2. Erziehungsberatung Gesetzliche Grundlagen und Verpflichtungen: Erziehungsberatung zählt zu den Hilfen für Erziehung, die in § 27 SGB VIII (KJHG) gesetzlich verankert sind. Hier wird der Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung für alle Personensorgeberechtigten festgelegt. Der gesetzliche Auftrag zur Vorhaltung von Erziehungsberatungsstellen wird in § 28 SGB VIII formuliert. Erziehungsberatung soll für alle Mitglieder von Familien Unterstützung bei der Klärung und Bewältigung von individuellen und familienbezogenen Problemen, inklusive der zugrundeliegenden Faktoren, bieten. Explizit ist der Anspruch auf Beratung bei Problemen im Zusammenhang mit Trennung/Scheidung festgelegt. Diese Unterstützung soll durch Fachkräfte verschiedenster Fachrichtungen (Psychologie, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit und Heilpädagogik) auf der Basis unterschiedlicher methodischer Ansätze geleistet werden, die in einem Team zusammenwirken. Erziehungsberatung findet auf der Basis fachlicher Unabhängigkeit und kontinuierlicher fachlicher Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter (inklusive regelmäßiger kollegialer und externer Supervision) statt. Sie muss für die Klienten direkt zugänglich, freiwillig, unentgeltlich und schweigepflichtig organisiert sein. Sie erfolgt in Kooperation mit anderen pädagogischen, sozialen, beratenden und therapeutischen Einrichtungen. Sie beinhaltet auch die Beratung von Fachkräften und präventive Arbeit (s. Förderrichtlinien der Landes NRW für Erziehungsberatung, 2014). Die Aufgabenfelder von Erziehungsberatung werden ergänzend definiert durch die §§ 16, 17, 18, 35a, 41 SGB VIII: § 16 Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge (Umgangsrecht) § 35a Beratung für seelisch Behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher (Beratung bei Teilleistungsstörungen wird vom RSB durchgeführt) § 41 Beratung für junge Volljährige bis zum Alter von 25 Jahren. Anliegen der Erziehungs- und Familienberatung ist es, • • • • • Kinder, Jugendliche und Familien so frühzeitig wie möglich bei der Entwicklung stabiler Bindungsfähigkeit zu unterstützen Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken Eltern, Paare und Familien beim Erkennen und Lösen von Konflikten zu unterstützen mit Familien einvernehmliche Konzepte zum Sorge- und Umgangsrecht im Falle von Trennung und Scheidung zu entwickeln alle Fälle von Gefährdung von Minderjährigen durch geeignete Kooperation mit dem ASD abzuwenden. Zur Erfüllung dieser Ziele kommt ein breites Angebot aus Präventionsmaßnahmen, Diagnostik, Einzel-, Gruppen- und Familienberatung zum Einsatz. 32 Einzelfallarbeit: Niederschwellige Zugangsmöglichkeiten sichern den direkten, kostenfreien, freiwilligen und schweigepflichtigen Zugang zur EB, der so gestaltet sein muss, dass alle Bevölkerungsschichten um das Angebot wissen und davon ausreichend angesprochen werden. Für die bessere geographische Erreichbarkeit existiert einmal wöchentlich eine regelmäßige Sprechstunde in der Nebenstelle in Schleiden. Das Angebot der Erziehungsberatungsstelle wird stark nachgefragt. Fallzahlen von 2012 bis 2016 Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Fallzahlen 930 993 1034 1133 1043 Alle sozialen Schichten finden Zugang zur EB. Der Anteil der Empfänger von Leistungen nach SGB II lag im Durchschnitt deutlich höher als ihr Anteil an der Gesamtkreisbevölkerung (2015 – 5,1%) Wirtschaftliche Situation der Familie Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Familie lebt überwiegend von Sozialleistungen 22% 15% 20% 24% 22% Der kulturelle Hintergrund der Ratsuchenden wird in der Beratung berücksichtigt. Der prozentuale Anteil von Familien mit Migrationshintergrund lag ebenfalls deutlich über ihrem Anteil an der Kreisbevölkerung (2015 – ca. 6,9%) Ausländische Herkunft Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils 19% 15% 20% 23% 20% Das Angebot der Erziehungsberatungsstelle erreicht Familien mit Kindern und Jugendlichen unterschiedlichen Alters. Die Verteilung der Altersgruppen in den Fallzahlen der EB entspricht in der relevanten Altersspanne von 0 bis 18 Jahren in etwa der Altersverteilung von Kindern und Jugendlichen in der Kreisbevölkerung. 33 Verteilung Altersgruppen Fallzahlen der Erziehungsberatungsstelle Altersgruppen 2012 2013 2014 2015 2016 unter 3 Jahre 11% 8% 8% 8% 9% 3 bis unter 6 Jahre 15% 17% 16% 18% 19% 6 bis unter 9 Jahre 19% 14% 16% 15% 18% 9 bis unter 12 Jahre 16% 16% 21% 17% 17% 12 bis unter 15 Jahre 18% 20% 20% 17% 18% 15 bis unter 18 Jahre 16% 17% 12% 17% 12% 18 bis unter 21 Jahre 4% 7% 6% 6% 5% 21 bis unter 27 Jahre 1% 1% 1% 2% 2% 100% 100% 100% 100% 100% 2016 Einwohnerzahl Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Kreis Euskirchen Altersgruppen 2012 2013 2014 2015 unter 3 Jahre 9% 9% * 9% 3 bis unter 6 Jahre 10% 10% 11% 10% Daten 6 bis unter 9 Jahre 11% 11% 12% 10% noch 9 bis unter 12 Jahre 12% 12% 13% 10% nicht 12 bis unter 15 Jahre 14% 13% 14% 11% verfügbar 15 bis unter 18 Jahre 14% 14% 16% 13% 18 bis unter 21 Jahre 14% 14% 15% 13% 21 bis unter 27 Jahre 16% 17% 19% 24% 100% 100% 100% 100% Als positive Entwicklung der letzten Jahre ist zu beobachten, dass alle Altersgruppen ausgewogen repräsentiert sind. Noch Ende der 90ziger Jahre war die Altersgruppe der 6 bis 15jährigen überproportional vertreten, während die Gruppe der 0 bis 6jährigen unterrepräsentiert war. Im Sinne des Präventionsgedankens ist das Ziel, die Gruppe der 0 bis 3jährigen verstärkt anzusprechen. Dies soll durch eine noch intensivere Kooperation mit Kindertagesstätten, Kinderärzten etc. erreicht werden. Wenn es gelingt, problematische Beziehungsentwicklungen in den Anfängen zu erreichen, steigt die Chance auf nachhaltige Stabilisierung der Kinder, was wiederum zukünftige Entwicklungskrisen leichter bewältigen lässt. Gut betreute und zufriedene Klienten fragen auch bei späteren Problemlagen frühzeitig um Hilfe nach. Trennungs – und Scheidungsberatung ist ein Kernaufgabengebiet der Erziehungsberatung. Trennung und Scheidung stellt für alle Familienmitglieder eine krisenhafte Belastung dar, die meist noch lange nach der akuten Phase der Trennung nachwirkt. So ist der prozentuale Anteil an Beratungen, die in der akuten Phase der Trennung nachgefragt werden, viel geringer als der Anteil der Fälle, in denen Familien von Trennung/Scheidung betroffen sind. 34 Arbeitsschwerpunkt Trennung/Scheidung Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Familien, die von T/S betroffen sind 50% 58% 67% 64% 67% Alleinerziehende 26% 39% 48% 39% 43% Beratung nach §17 und §18 KJGH 26% 25% 43% 45% 35% Die EB trägt durch ein Gruppenangebot für Kinder aus Trennungs- und Scheidungsfamilien nach der akuten Trennungsphase und durch kontinuierliche Auseinandersetzungen und Fortbildung der Mitarbeiter, diesem gesellschaftlich relevanten Phänomen Rechnung. Der Problemkreis hochstrittiger, getrennter Eltern und die fatalen Auswirkungen auf die Kinder, stellt eine besondere Herausforderung dar. Perspektive: Die geplante Reform des SGB VIII durch die Einführung eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes – KJSG erweitert den eigenständigen Beratungsanspruch für Minderjährige dahingehend, dass eine Notlage nicht vorliegen muss, um diese unabhängig von ihren Eltern zu beraten. Die Folge könnte ein Anstieg der Fallzahlen in der Erziehungsberatung sein, was zu personellen Herausforderungen führen würde. Die Entwicklung muss aufmerksam beobachtet werden. Gruppenarbeit: Gruppenarbeit ist dort besonders hilfreich, wo die Erfahrung mit einer Problemlage nicht allein zu sein zur Reduzierung des eigenen Versagensgefühls beiträgt, und damit stabilisierend wirkt. Durch mehr Gelassenheit gelingt es leichter, alternative Lösungsmöglichkeiten entwickeln zu können. Um diesen Gruppeneffekt zu nutzen, bietet die EB ausschließlich themenzentrierte geschlossene Gruppen mit fester Teilnehmergruppe über eine begrenzte Laufzeit von 10 bis 12 Sitzungen an. Das Gruppenangebot der Erziehungsberatungsstelle besteht aus Gruppe für Eltern pubertierender Jugendlicher Mädchengruppe für das Alter 12 bis 18 Jahre Gruppe für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben. Alle Gruppenangebote sind kontinuierlich nachgefragt und immer ausgelastet. Gruppenarbeit erfordert in der Regel • eine Besetzung mit 2 Gruppenleitern • große diagnostische Sorgfalt bei der Zusammensetzung der Gruppe • intensive Vor- und Nachbereitung jeder Gruppensitzung, um die sich entfaltende Gruppendynamik verantwortlich nutzen zu können. • begleitende Elternarbeit bei Gruppen von Kindern und Jugendlichen Damit ist Gruppenarbeit zeit- und personalintensiv. Perspektive: Bei ausreichender Personaldecke wäre eine Ausweitung des Gruppenangebots im Sinne eines präventiven Ansatzes denkbar • weitere Trennungs-/Scheidungsgruppen • Gruppe für junge Alleinstehende mit Säuglingen und Kleinkindern • Elternschule für Eltern junger Kinder. 35 Gruppenangebote für Multiplikatoren: Die Zahl der Kooperationsverträge mit Familienzentren hat sich seit 2015 von 23 auf 24 erhöht. Für alle Leiterinnen der Familienzentren besteht das Angebot zur Teilnahme an einer Fall- und Fachberatungsgruppe. Themen sind psychologisch besonders komplizierte Fallvignetten inklusive aller Auswirkungen und Implikationen für das Gesamtteam des FZ´s. Es existieren 3 Gruppen mit jeweils 6 Sitzungen im Jahr. Eine Gruppe trifft sich für den Südkreis in Schleiden. Neben der psychologischen Aufarbeitung des Falles, steht der gegenseitige Stützund Lerneffekt im Vordergrund dieser Gruppenarbeit. Die Gruppen sind seitens der Leiterinnen sehr geschätzt und regelmäßig besucht. (siehe Kooperation mit Kindertagesstätten) Kooperation mit Kindertagesstätten: Fallbezogene Kooperation: Es wird angestrebt, in jedem Fall, in dem eine Schweigepflichtentbindung vorliegt, mit den Institutionen des alltäglichen Lebens zu kooperieren, sofern die Institutionen dazu bereit sind. Dies dient dem wechselseitigen Informationsaustausch und der wechselseitigen Perspektivenerweiterung für die Einschätzung der Lebenssituation der Kinder. Beratungsprozesse wirken nachhaltiger, wenn es gelingt, die mit der Familie erarbeiteten Lösungsansätze auch in die Arbeit der Institution zu integrieren. Die kooperativen Beratungsprozesse der pädagogischen Bezugspersonen erhöhen ihre Sicherheit und Kompetenz im alltäglichen Umgang mit den Kindern und dienen damit der Stabilisierung und bestmöglichen Förderung der Kinder. 2016 wurde in 57% aller Fälle, in denen Kinder eine Kindertagesstätte besuchten, kooperiert. Werden diese Beratungen seitens der Mitarbeiter der KiTa´s als hilfreich erlebt, wendet man sich auch mit Problemlagen von Kindern und Familien, die nicht bzw. noch nicht in der Beratungsstelle angemeldet sind, um Unterstützung an die EB. Fallunabhängige Beratung: Seit 2003 besteht durch einen JHA-Beschluss für alle Kindertagesstätten im Kreisgebiet das Anrecht auf fallunabhängige Beratung durch die EB. Hierbei kann es sich entweder um eine anonyme Fallvorstellung oder um einen aktuellen Teamkonflikt im Umgang mit einem besonders auffälligen Kind und dessen Familie handeln. In beiden Beratungsanliegen geht es darum, die Mitarbeiter der Kita in die Lage zu versetzen, die Problematik des Falles diagnostisch zu verstehen, um daraus ein förderliches Handlungskonzept für Kind und Familie ableiten zu können. Somit erfüllt die fallunabhängige Fall- und Fachberatung zwei Aspekte. • eine direkte und adäquate Antwort auf die Notlage des Falles zu erarbeiten • eine kontinuierliche Kompetenzerweiterung der Mitarbeiter der Kita in den Bereichen: - Entwicklungspsychologie - Diagnostische Einschätzung von Symptombildern - Beratungsstrategien mit Eltern - Einüben von problemreduzierenden Umgangsstrukturen mit belasteten Kindern und Familien. 36 Für die EB bietet diese Multiplikatorenarbeit die Möglichkeit eines indirekten, hilfreichen Zugangs zu Familiensystemen, die den Weg zur EB nicht schaffen. Besonders wichtig ist dieser indirekte Zugang zu Familien, bei denen der Verdacht auf körperliche und / oder sexuelle Gewalt an Kindern besteht. Dieser Themenbereich ist für alle Mitarbeiter in sozialen Institutionen verunsichernd und angstbesetzt. Um kompetent handeln zu können, bedarf es eines engmaschigen und längerfristigen Begleitungsprozesses. Alle anderen fallunabhängigen Beratungsangebote umfassen in der Regel 1 bis 3 Beratungsgespräche. Im Jahr 2016 wurden in 54 fallunabhängigen Beratungsprozessen 248 Mitarbeiter von Kindertagesstätten erreicht. Fallunabhängige anonyme Beratungsangebote gibt es analog auch für Mitarbeiter anderer Sozialberufe, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Fallunabhängige Beratungsangebote an Lehrer sind in der Regel Aufgabe der Regionalen Schulberatungsstelle. Insgesamt wurden 2016 in 41 Veranstaltungen fachliche Hilfen für 706 Angehörige der verschiedenen Berufsgruppen angeboten. Arbeit mit Familienzentren: Mit allen 24 Familienzentren im Kreisgebiet unterhält die EB schriftlich fixierte Kooperationsverträge. Über die für alle Kindertagesstätten geltende fallunabhängige Beratungsarbeit hinaus, haben die Leiterinnen aller Familienzentren Anrecht zur Teilnahme an den oben erwähnten Fall- und Fachberatungsgruppen. Inhaltlich folgt die Gruppenarbeit dem gleichen Ansatz, wie die fallunabhängige Einzelberatung, setzt aber stärker auf den Multiplikatoreneffekt, nach dem Leitungen die gewonnenen Erkenntnisse in ihre Teams weitertragen. Darüber hinaus entsteht durch den Gruppenprozess ein wichtiger wechselseitiger Informationsund Unterstützungseffekt der Leiterinnen untereinander. Die Gruppen werden als hilfreich erlebt und regelmäßig besucht. 37 Qualitätsentwicklung: Nach der Erfassung der Qualitätsmerkmale für die Bereiche Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität (siehe: Info zur Qualitätsentwicklung im JHA vom 13.2.2014) ging es seit 2014 darum, für jeden dieser Bereiche eine Kennziffer inklusive Zielbereich festzulegen. Die Kennziffer soll ein Qualitätsmerkmal erfassen, dass das jeweilige Struktursegment gut repräsentiert, zugleich statistisch leicht erfassbar ist und einen Prozess beschreibt, der durch die Arbeit des Teams der EB selbst steuerbar ist. Strukturqualität Niedrigschwelligkeit, schnelle und direkte Erreichbarkeit stellt ein wesentliches Gütekriterium von Beratungsarbeit dar. Die Wartezeit auf den 1. Termin charakterisiert, wie sehr die Notwendigkeit nach zügiger Hilfe ernst genommen wird. Kennziffer: mittlere Wartezeit Erstkontakt Zielbereich: 14 Wochentage in Wochentagen zwischen Anmeldung und Wartezeiten bei Neuaufnahmen Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Durchschnittliche Wartezeit in Wochentagen 13 Wartezeit bis zu 14 Tagen in % 71% 13 69% 15 56% 14 63% 14 63% Maßnahmen bei Verfehlen des Zielbereichs: Sobald im Laufe des Jahres deutlich wird, dass der Zielbereich verfehlt wird, wird im laufenden Prozess durch Umstrukturierung des Terminvergabemodus gegengesteuert. Zum Vergleich: Die Quote der Neuaufnahmen mit einer Wartezeit bis zu 14 Tagen liegt in Erziehungsberatungsstellen im NRW-Landesdurchschnitt bei 64% (Quelle: Kerndaten zur Erziehungsberatung - Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse des Landesarbeitsberichtes 2015 NRW, März 2017). Die EB Euskirchen garantiert niedrigschwellige zeitnahe Zugänge. Prozessqualität Fallbezogene Kooperation repräsentiert eine wesentliche Facette der Ressourcennutzung eines gelungenen Beratungsprozesses. Kennziffer: Prozentualer Anteil der Fälle, in denen eine gelungene Kooperation mit anderen Institutionen stattgefunden hat. Zielbereich: 70% Bei der Zielbereichszahl ist zu berücksichtigen, dass es aus Sicht von Familien begründete Einwände gegen eine Schweigepflichtentbindung geben kann. Dies ist im Sinne eines guten Vertrauensverhältnisses zur respektieren. 38 Fallbezogene Vernetzung Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Vernetzung mit anderen Institutionen 64% 64% 75% 76% 65% Mögliche Gründe für Verfehlen des Zielbereichs im Jahr 2016: wiederkehrende Erkrankung einer Mitarbeiterin mit hoher Kooperationsquote in 2016 Maßnahmen: • Reflektion der Kooperationsarbeit der Mitarbeiter, Gründe für mangelnde Kooperation finden, Motivation zur verstärkten Kooperation • verstärkte Vernetzungsarbeit mit anderen Institutionen • mit Klienten Basis schaffen, die eine Schweigepflichtentbindung möglich macht. Ergebnisqualität Die Beendigung eines Beratungsprozesses in Übereinstimmung mit den vorher zwischen Klient und Berater festgelegten Zielen, ist ein Indiz für die Beratungsqualität. Kennziffer: Beendigung gemäß Beratungsziel Zielbereich: 85% Grund für die Beendigung der Beratung Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Beendigung gemäß Beratungsziel 92% 88% 90% 88% 88% Maßnahmen bei Verfehlen des Zielbereichs: Grundlegende theoretische Überlegungen zum bestehenden Beratungskonzept werden erforderlich. Zum Vergleich: Die Quote des Abschlusses der Beratung gemäß Beratungsziel liegt in Erziehungsberatungsstellen in NRW durchschnittlich bei 84% (Quelle: Kerndaten zur Erziehungsberatung, s.o.) Die EB Euskirchen hat in 2016 sowohl das eigene Ziel, als auch den Landesdurchschnitt übertroffen. Korrigierende Maßnahmen sind nicht erforderlich. Über die quantifizierbare Ergebniserfassung hinaus, erfolgt in der Regel ein halbes Jahr nach Abschluss eines Falles ein telefonisches Katamnesegespräch. Dies dient dazu: • den Zufriedenheitsgrad der Klienten zu erfragen bzw. Hinweise auf ungelöste Problemstellungen zu erhalten. • den Beratern Anstöße zur Reflektion ihrer Wirksamkeit zu liefern • den Familien die Möglichkeit zu geben, sich bei noch offenen oder neuen Fragen wieder anzumelden. 39 Regelmäßige Dienstbesprechungen, kollegiale Intervision, externe Supervision und Teamtage sind unabdingbare Instrumente der Qualitätssicherung für alle drei Qualitätsdimensionen. Diese Maßnahmen dienen einem kontinuierlichen Reflektionsprozess, der es ermöglicht auf grundsätzliche Problemkonstellationen zu stoßen und Veränderungsansätze einzuleiten. 3.3 Begleitung und Hilfen in Einzelfällen (Allgemeiner Sozialer Dienst, ASD) Grundsätzlich ist der Allgemeine Soziale Dienst für die Beratung und Unterstützung von Familien insbesondere in Konfliktsituationen zuständig. Gemäß § 16 SGB VIII umfasst die Beratungsleistung auch die "Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie". Somit können sich Eltern aber auch Kinder und Jugendliche an den ASD wenden, wenn sie Hilfe benötigen. Diese Beratungsleistung ist vom Gesetzgeber bewusst sehr allgemein formuliert, so dass sich Familien, Kinder und Jugendliche so frühzeitig wie möglich bei dem Jugendamt melden können. Es ist in der sozialpädagogischen Profession unzweifelhaft, dass früh einsetzende Hilfen erfolgreicher sind als Hilfen, die erst nach sehr eskalierenden Konflikten eingesetzt werden. Diese Beratungen können von den Fachkräften in dem ASD erfolgen, es kann aber auch auf Beratungsleistungen und Hilfen anderer Anbieter hingewiesen werden. In der hiesigen Abteilung wurde durch die im Ablaufstandard verankerte sog. "Intensivberatung", die nachfolgend erläutert wird, der Beratung eine besondere Bedeutung zugemessen werden. Intensivberatung gem. § 16 SGB VIII: 2012 99 2013 125 2014 96 2015 35 2016 43 Die hier aufgeführte Intensivberatung ist eine Beratungsreihe, die von der Fachkraft des ASD selber durchgeführt wird. Hierbei gibt es einen klaren Auftrag der Sorgeberechtigten oder des jungen Menschen und in mehreren Beratungsgesprächen wird versucht das vorher benannte Beratungsziel zu erreichen. Dafür stehen 3-5 Beratungsgespräche zur Verfügung. Diese Beratung soll keine Vorbereitung für eine intensivere Hilfe zur Erziehung darstellen, sondern diese Hilfe soll geleistet werden, wenn nach Einschätzung der Beteiligten diese Beratung erfolgversprechend und damit ausreichend ist. Grundsätzlich ist es wünschenswert, wenn die ASD-Fachkraft durch eigene Beratungskompetenz weitere Hilfen, die ansonsten an freie Träger delegiert werden müssten, selber bearbeiten kann. Durch die besondere Belastung im Bereich der Betreuung und Versorgung der UAM in den Jahren 2015 und 2016 wird die Fallzahlenreduzierung erklärbar. 40 Ambulante Hilfen zur Erziehung: 2012 517 2013 528 2014 517 2015 532 2016 475 Die ambulanten Leistungen sind in den Jahren von 2012 - 2016 um ca. 8 % gesunken. Damit sind die Fallzahlen aber immer noch relativ stabil. Durch die Betreuung der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA) wurden zahlreiche ambulante Helfer benötigt. Dies hat dazu geführt, dass der ein oder andere Fall früher beendet worden ist und es teilweise Probleme gab, ambulante Helfer für neue Hilfen zu finden. Stationäre Hilfen zur Erziehung: 2012 208 2013 181 2014 193 2015 190 2016 185 Im Jahr 2016 lebten 185 Minderjährige des Kreises Euskirchen in Heimerziehung. Häufig ist Heimerziehung notwendig aufgrund von Schutzmaßnahmen nach der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung. Nach einem Anstieg der Fallzahlen bis 2012 (+30%) setzt sich der schon im letzten Geschäftsbericht abgezeichnete leichte Rückgang von 2012 – 2016 um 11% weiter fort. Im Jahr 2014 wurde das Hilfeplanverfahren gemäß § 36 SGB VIII noch einmal überarbeitet. Im Rahmen einer Fortbildung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD wurde die bestehende Struktur der Hilfeplanung überarbeitet. Die Hilfeplanung erfolgt nun konsequent auf drei Zielebenen (Rahmenziel, Teilziel und Ergebnisziel). Im Rahmen der Fortbildung wurden noch einmal alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Formulierung von Zielen geschult. ("smarte Ziele") Bei der Hilfeplanung im Rahmen der Heimerziehung fallverantwortlichen Fachkraft auch eine Leitungskraft beteiligt. ist neben der Zum 01.01.2016 wurde das Evaluationsprogramm WIMES eingeführt. Mit diesem Programm sollen die Hilfeanbieter, die Fachkraft des ASD und die Sorgeberechtigten und jungen Menschen die "Wirkungen" der pädagogischen Hilfe bewerten. Damit sind konkretere Aussagen zur Ergebnisqualität der geleisteten Hilfen möglich. Entsprechend §§ 79, 79a SGB VIII ist der öffentliche Träger verpflichtet Aussagen zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe zu treffen. Die ersten aussagefähigen Daten werden für das Jahr 2017 erwartet, die dann Anfang 2018 im JHA dargestellt werden. 41 Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII: 2012 294 2013 286 2014 291 2015 297 2016 282 Im Jahr 2016 wurden 282 junge Menschen in Pflegefamilien betreut (Minderjährige und Volljährige). Eine Besonderheit bei dieser Fallzahl ist die so genannte Kostenerstattung. Bei Pflegekindern, die ursprünglich aus anderen Jugendamtsbezirken in Pflegefamilien im Kreis Euskirchen untergebracht worden sind, wird die hiesige Dienststelle gemäß § 86,6 SGB VIII nach zwei Jahren zuständig. So soll bei dauerhafter Unterbringung eine ortsnahe Beratung und Betreuung der Pflegekinder und der Pflegefamilie sichergestellt werden. Von diesen 282 Pflegekindern waren dies 48 Kostenerstattungs-Fälle. Dies bedeutet, dass bei ca. 17 % der betreuten Pflegekinder, die Kosten hinsichtlich des Pflegegeldes von anderen Jugendämtern erstattet werden und diese Kinder nicht von der hiesigen Dienststelle untergebracht worden sind. Die Personalkosten für die Hilfeplanung und Beratung des ASD und die Fallbearbeitung der wirtschaftlichen Jugendhilfe werden nicht erstattet. Die Zahl der insgesamt durch den Kreis Euskirchen betreuten Pflegekinder ist sehr hoch. Eine weitere Steigerung der Fallzahlen ist unrealistisch. Ebenfalls ist die Anzahl der Pflegefamilien im Kreis Euskirchen sehr hoch und nicht weiter zu steigern. Ziel ist es, dieses Niveau zu halten. Betreuung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UAM) In keinem anderen Feld waren die Mitarbeitenden des Jugendamtes so stark gefordert wie bei der Betreuung der UAM. Aus der Grafik wird deutlich, wie stark der Fallzahlenanstieg vom 1.08.2015 (Gesamtfallzahl 10) bis zum 01.08.2017 42 (Gesamtfallzahl 124) ist. Es wird deutlich, dass die Dynamik abgenommen hat und Inobhutnahmen zunehmend in Hilfefälle umgewandelt wurden. Das anfangs recht schnell aufbaute System der Unterbringung in Gastfamilien hat sich einerseits bewährt, kann aber andererseits nicht mehr weiter ausgebaut werden: die Anwerbung neuer Gastfamilien ist nach den Übergriffen der Silvesternacht 20152016 sehr schwierig und gleichzeitig werden auch Jugendliche dem Kreis Euskirchen zugewiesen, die aufgrund ihrer eigenen Familienerfahrungen oder aufgrund von einem erhöhten erzieherischen Bedarf nicht in Gastfamilien betreut werden können. Das Augenmerk der Strategie des Kreises Euskirchen liegt nun darauf, eine möglichst gute und angemessene Sprachkompetenz und Schulbildung zu vermitteln, damit die Jugendlichen, bei denen in der überwiegenden Mehrheit weiterhin von einem langen Verbleib in Deutschland ausgegangen wird, einen Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bekommen. Tatsächlich haben in diesem Jahr einige der Geflohenen nach einem Schulabschluss auch Lehrverträge erhalten. Sorge bereitet die Gruppe derer, die nach einem abgelehnten Asylverfahren jeweils nur kurzfristige Duldungen bekommen und fortwährend mit ihrer Abschiebung rechnen müssen. Die jungen Menschen können sich nur schwer darauf einlassen, an einer Perspektive in Deutschland zu arbeiten und erleben den Ausgang der Verfahren als schwere Kränkung. Es wird zu beobachten sein, wie lange der Aufenthalt in Deutschland unabhängig von dem Verfahrensausgang tatsächlich sein wird. Schulbegleitungen gem. § 35 a: Bei der Gewährung von Hilfen gem. § 35 a SGB VIII handelt es sich um junge Menschen, bei denen eine psychische Störung diagnostiziert worden ist und bei denen aufgrund dieser Störung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Diese Beeinträchtigung muss so ausgeprägt sein, dass daraus mit hoher Wahrscheinlichkeit eine seelische Behinderung entsteht. 2012 16 2013 20 2014 34 2015 49 2016 53 Die Gewährung von Schulbegleitungen ist in engen Zusammenhang mit der schulischen Inklusion zu sehen. Durch diese intensive Hilfe können Kinder z.B. mit einer autistischen Störung eine Regelschule besuchen. 2016 besuchten 7 Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung das Gymnasium. Dies wäre ohne Schulbegleitung so nicht möglich. Die Fallzahlen in diesem Bereich steigen extrem. Von 2011 bis 2014 haben sich diese Fälle innerhalb von 4 Jahren fast verfünffacht (+ 485%!). Von 2011 bis 2016 ist dies eine Steigerung von 757% und von 2014 bis 2016 ist eine Steigerung von 55% erfolgt. Bei 12 Kindern, die eine Förderschule besuchen ist von der Abt. Jugend und Familie eine Schulbegleitung gewährt worden. 43 Ambulante Therapien gem. § 35a - bei Legasthenie und Dyskalkulie: 2012 61 2013 67 2014 57 2015 52 2016 54 Bei einer Legasthenie (Lese- und Rechtschreibstörung) und einer Dyskalkulie (Rechenstörung) handelt es sich um eine Teilleistungsstörung. Sollte diese Teilleistungsstörung die jungen Menschen bei der "Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigen" kann in besonderen Fällen daraus eine seelische Behinderung entstehen. Diese (drohende) seelische Behinderung ist Voraussetzung für die Gewährung dieser ambulanten Therapie. Vorrangiges Ziel dieser Therapie ist, dass die Kinder mit dieser Schwäche psychisch gesund werden und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Im Kreis Euskirchen wird deshalb bei der Auswahl der Therapeuten darauf geachtet, dass diese auch für diese Therapien geeignet sind und u.a. kindertherapeutische Kenntnisse haben. Die Fallzahlen in diesem Bereich sind sehr stabil. 3.4 Kinderschutz Gefährdungseinschätzungen gem. § 8a SGB VIII: 2012 148 2013 187 2014 196 2015 154 2016 152 Die Einschätzung hinsichtlich einer möglichen Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII werden seit 2012 verlässlich erhoben, im Berichtszeitraum wurde das Fallzahlenniveau von 2012 erreicht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versuchen ressourcenorientiert, insbesondere im familiären Umfeld nach Schutzkonzepten für die entsprechenden Kinder und Jugendlichen zu suchen. Teilweise werden auch intensivere ambulante Hilfen gewährt, um die Trennung von Kindern und Eltern zu vermeiden. Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII: 2012 115 2013 99 2014 93 2015 95 2016 89 Wie oben bereits erwähnt, geht einer Inobhutnahme immer eine Gefährdungseinschätzung voraus. Ein Kind wird erst dann in Obhut genommen, wenn ein Schutzauftrag besteht und keine Ressourcen in der Familie bzw. in dem sozialen Umfeld erkennbar sind. Sollte die Inobhutnahme gegen den Willen der Sorgeberechtigten durchgeführt werden, so hat die hiesige Dienststelle das Familiengericht direkt zu benachrichtigen. Das Familiengericht wird dann nach einem Anhörungstermin die Gefährdungslage für das Kind bzw. den Jugendlichen bewerten und gegebenenfalls auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls ergreifen. In dieser Situation kann es auch gemäß 44 § 1666 BGB zum Entzug des Sorgerechts bzw. von Teilbereichen des Sorgerechtes kommen oder familiengerichtliche Auflagen bestimmt werden. Eine Besonderheit im Kreis Euskirchen ist es, dass es gelingt, ca. 52 % der Inobhutnahmen in Bereitschaftspflegefamilien unterzubringen. Antrag auf "Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" gem. § 1666 BGB: 2012 49 2013 46 2014 61 2015 82 2016 85 Bei diesen Fallzahlen handelt es sich um 85 Anträge, die allerdings über 150 Kinder betreffen. Mittlerweile werden in diesen Verfahren in der Regel psychologische Sachverständigengutachten vom Familiengericht in Auftrag gegeben. Dies führt zu verlängerten Verfahren. Eine Konsequenz dieser Praxis ist auch ein längerer Verbleib der Kinder und Jugendlichen in einer unklaren Inobhutnahmesituation, da diese Gutachten von Auftragsvergabe bis zur schriftlichen Vorlage in einer Gerichtsverhandlung erfahrungsgemäß mindestens über 3 Monate hinzieht. 3.5 Sonstige Arbeitsfelder 3.5.1 Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschussleistungen: Alleinerziehende erziehen ihre Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden. Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Der Unterhaltsvorschuss wird für maximal 72 Monate gezahlt. Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil ist nicht erforderlich. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen. Gesetzliche Grundlagen: Unterhaltsvorschussgesetz, BGB Strategische Ziele: • Alleinstehende Elternteile werden durch Unterhaltsvorschussleistungen finanziell unterstützt. • Unterhaltspflichtige Elternteile werden zeitnah zu Unterhaltszahlungen herangezogen. 45 Das Jahr 2016: Im Jahr 2016 erhielten 897 Berechtigte Unterhaltsvorschuss (Stichtag: 31.12.). Die Anspruchsvoraussetzungen werden jährlich geprüft. 383 Anträge wurden in 2016 gestellt. Nach Prüfung der Antragsunterlagen sowie Aufforderung an die Unterhaltspflichtigen konnten hiervon 261 Anträge bewilligt werden. Neben den laufenden Fällen wurden im Jahr 2016 noch 1.124 eingestellte Fälle (Stichtag: 31.12.) bearbeitet. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Festsetzung und Vollstreckung rückständigen Unterhalts. Unterhaltsvorschuss wurde in 2016 in Höhe von insgesamt ca. 1.919 T€ gezahlt. Diesen Auszahlungen stehen Einzahlungen durch realisierte Unterhaltsforderungen bzw. Rückforderungen in Höhe von ca. 525 T€ gegenüber. Mit 27,35 % hat die sog. Rückgriffsquote in 2016 ein geringfügig höheres Niveau als im Vorjahr 2015 (25,18 %) erreicht. Der verbleibende Aufwand wird durch Zuschüsse des Bundes (33,33 %) und des Landes NRW (13,33 %) refinanziert, so dass rd. 744 T€ bzw. 53,34 % als Aufwand des Kreises verbleiben. Operative Ziele: • Über einen Antrag ist innerhalb von acht Wochen nach Eingang entschieden. • Die Anspruchsvoraussetzungen werden regelmäßig nach zwölf Monaten überprüft. • Es wird eine Rückholquote von 25 % realisiert. I. Antragsbearbeitung im Zeitraum Bewilligungen Ablehnung/Rücknahme II. 2012 2013 2014 2015 2016 400 123 328 111 352 164 381 179 383 122 2012 2013 2014 2015 2016 1.009 1.552 971 1.436 968 1.380 957 1.340 897 1.124 2014 2015 2016 Fallzahlen zum Stichtag 31.12. laufende Fälle eingestellte Fälle* * z.B. Unterhaltsrückstände, Rückzahlungsverpflichtungen, etc. III. Rückgriffsquote in % 2012 Quote 2013 23,39% 26,58% 25,10% 25,18% 27,35% Unterhaltsvorschuss ab dem 01.07.2017: Bund und Länder haben sich am 18.01.2017 darauf verständigt, das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zum 01.07.2017 dahingehend zu ändern, dass - die Altersgrenze vom 12. auf das vollendete 18. Lebensjahr angehoben sowie 46 - die Bezugsdauergrenze von bisher 72 Monaten aufgehoben wird. Für Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres besteht der künftige Anspruch unter dem Vorbehalt, dass die Anspruchsberechtigten keine SGB II-Leistungen erhalten, es sei denn der alleinerziehende Elternteilt verfügt über ein eigenes Einkommen von mind. 600 € monatlich (sog. „Aufstocker“). Gleichzeitig steigt die Kostenbeteiligung des Bundes von bisher einem Drittel auf 40 Prozent. 3.5.2 Vormundschaften, Beistandschaften, Beurkundungen Beistandschaften, Beurkundungen: Die Geburt eines Kindes bringt für die Eltern große Veränderungen ihres bisherigen Lebens mit sich. Manchmal ergeben sich Fragen, bei denen Hilfe von kompetenter Seite wünschenswert wäre. So kann sich zum Beispiel die wichtige Frage stellen, wie die Vaterschaft des Kindes geklärt werden kann. Oder, wie der Kindesunterhalt geregelt und durchgesetzt wird. Diese Frage stellt sich auch bei einer dauerhaften Trennung oder Scheidung. Bei solchen Fragen erhalten die Eltern durch das Jugendamt Beratung und Unterstützung. Wenn sie darüber hinaus eine Beistandschaft beantragen, kann das Kind in diesen Angelegenheiten vom Jugendamt auch vertreten werden. Weiterhin ist es möglich, Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen oder Unterhaltsverpflichtungen kostenlos beurkunden zu lassen. Gesetzliche Grundlagen: §§ 52 a ff. SGB VIII, BGB Nettoaufwendungen: Vereinnahmte Unterhaltszahlungen werden an die mit dem Kind zusammenlebenden Eltern oder Sozialleistungsträger weitergeleitet. Strategische Ziele: • Alleinerziehende Elternteile nehmen die Beistandschaft als Dienstleistung wahr, sind informiert und werden in die Bearbeitung einbezogen. • Unterhaltsansprüche werden zeitnah geltend gemacht. Das Jahr 2016: Aufgrund der Erhöhung des Mindestunterhalts zum 01.01.2016 und 01.01.2017 sowie der Erhöhung des Kindergelds war das Jahr 2016 insbesondere durch den damit verbundenen Umstellungsaufwand geprägt. Der Rückgang der Beistandschaften in den vergangen Jahren ist im Wesentlichen auf zwei Punkte zurückzuführen: Zum einen wurden bis zum 01.07.2016 immer noch Fälle im Rahmen der sog. gesetzlichen Amtspflegschaft (Eintritt einer gesetzlichen Pflegschaft für Kinder nicht verheirateter Eltern) betreut, die durch das damalige Kindschaftsrechtsreformgesetz für ab dem 01.07.1998 geborene Kinder abgeschafft wurde. Zum anderen erfolgt bei Kindern, die im SGB II – Leistungsbezug stehen, die Unterhaltsheranziehung vorrangig durch das Jobcenter. Das Jugendamt ist in diesen Fällen allerdings weiter im Rahmen der Vaterschaftsfeststellungen tätig. 47 Im Rahmen der Beistandschaften wurden im Jahr 2016 Unterhaltszahlungen in Höhe von rd. 1.143 T€ vereinnahmt und weiter geleitet. Nicht berücksichtigt sind hier direkt an die Unterhaltsberechtigten geleisteten Zahlungen. Im Vergleich zum Jahr 2015 (ca. 1.123 T€) sind die vereinnahmten Beträge damit leicht angestiegen. Operative Ziele: • Der Vormund hat regelmäßige persönliche Kontakte zum Kind bzw. Jugendlichen. • Der Unterhalt für das Kind / den Jugendlichen wird bestmöglich realisiert. • Alle nicht verheirateten Mütter sind über das Angebot der Beistandschaften informiert. Vormundschaften: Wenn Eltern verstorben sind oder ihnen die Personensorge entzogen wird, kann das Familiengericht für Kinder einen Vormund bestellen. In diesen Fällen wird das Jugendamt beauftragt, entsprechend geeignete Personen zu benennen und sofern keine geeigneten Personen zur Verfügung stehen, selbst die Vormundschaft zu übernehmen. Anfang 2013 wurde erstmals nach erfahrenen Bürgern gesucht, die Zeit und persönliche Engagement für ein einzelnes Kind zur Verfügung stellen möchten und bereit sind, für dieses Kind als Vormund Verantwortung zu übernehmen. Ziel war und ist es, den Mündeln aufgrund der deutlich höheren persönlichen wie zeitlichen Ressourcen von Ehrenamtlern eine bestmögliche Betreuung zu ermöglichen. Darüber hinaus erfolgte eine stärkere Unterstützung und Werbung von Berufsvormündern. 48 In der Folge wurden in den letzten Jahren geeignete Menschen für die Tätigkeit geschult und im Anschluss bei ihrer wichtigen Aufgabe als ehrenamtlicher Vormund durch regelmäßige Treffen und Beratungsangebote unterstützt. Die Sinnhaftigkeit der Werbung, Schulung und Unterstützung ehrenamtlicher Vormünder wurde durch die Flüchtlingskrise und der damit stark steigenden Zahl an unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UAM) nochmals hervorgehoben. Gesetzliche Grundlagen: §§ 52 a ff. SGB VIII, BGB Strategische Ziele: • Unter Vormundschaft stehenden Kindern oder Jugendlichen wird im Rahmen des Zuständigkeits- und Gestaltungsbereichs eine bestmögliche Entwicklung gewährleistet • Werbung, Vermittlung sowie die Unterstützung an ehrenamtliche Vormünder steht – auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte – im Vordergrund. Das Jahr 2016: Aufgrund der Verteilung der unbegleiteten, minderjährigen Ausländer ab dem 01.11.2015 durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher stand im Jahr 2016 für die Arbeitsgruppe Vormundschaften die Werbung, Schulung und Unterstützung von (ehrenamtlichen) Vormündern weiter im Vordergrund. Die Anzahl der Schulungen wurde daher mit jeweils 4 Schulungsreihen 2015 und 2016 im Vergleich zu den Vorjahren verdoppelt. Trotzdem ließ sich auch eine Übernahme von Vormundschaften durch den Kreis in vielen Fällen nicht vermeiden. Die Anzahl an Gesamtvormundschaften im Kreis Euskirchen stieg von ca. 170 Vormundschaften Ende 2015 auf ca. 270 Vormundschaften Anfang 2017. Von diesen Vormundschaften werden ca. 100 Vormundschaften über den Kreis, ca. 60 über Berufsvormünder und ca. 110 über Ehrenamtler geführt. In diesen Zahlen sind die Vormundschaften für unbegleitete, minderjährige Ausländer enthalten. Diese stiegen von ca. 40 Vormundschaften Ende 2015 auf ca. 118 Vormundschaften Anfang 2017 an. Davon wurden 24 über den Kreis, 8 über Berufsvormünder und 86 über Ehrenamtler geführt. Darüber hinaus wurden aufgrund der besonderen Beratungssituation für die unbegleiteten, ausländischen Minderjährigen neben den jeweils 4 Beratungstreffen für die Ehrenamtler und Berufsvormünder nochmals 4 weitere Beratungstreffen angeboten. Die Zusammenarbeit mit den beteiligten Gerichten und Amtspflegern wird halbjährlich in einem offenen Dialog reflektiert. 49 50 3.5.3 Familiengerichtshilfe Bei "allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen ", unterstützt das Jugendamt das Familiengericht (§ 50, Abs. 1). Die Bezeichnung des § 50 wurde seinerzeit von "Familiengerichtshilfe" geändert zur "Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren". Dies soll verdeutlichen, dass das Jugendamt nicht eine dem Familiengericht unterstellte Institution ist, sondern dem Grundsatz des SGB VIII folgend Kinder, Jugendlichen und Eltern unterstützen und hilfreich zur Seite stehen sollen. Im Jahre 2009 wurde das Verfahrensgesetz (FamFG) verändert, so dass in einem sehr frühen Termin nach Antragstellung die Problemlage erörtert werden soll. Bei sehr strittigen Trennungen und Scheidungen unterbreitet die hiesige Dienststelle in einer schriftlichen Stellungnahme einen Entscheidungsvorschlag für das Familiengericht. Sollten aufgrund sozialpädagogischer Kenntnisse keine qualifizierte Einschätzung möglich sein, kann auch hilfsweise ein psychologisches Sachverständigengutachten angeregt werden. Die familiengerichtlichen Entscheidungen sind für Kinder und Jugendliche von besonderer Bedeutung. Es ist wichtig, dass nach einer solchen Entscheidung beide Elternteile Kontakt zum Kind halten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist dies für Kinder sehr belastend, da sie sich evtl. von einem Elternteil abgelehnt und nicht geliebt fühlen. Dies kann u. a. zu Problemen in der Persönlichkeitsentwicklung führen. Bei der Analyse von Heimerziehung wird deutlich, dass bei dieser sehr intensiven pädagogischen Hilfe bei über 90% der Minderjährigen, die Eltern nicht mehr zusammenleben. Sehr häufig hat es einen Kontaktabbruch zu einem Elternteil gegeben. Deshalb ist es wichtig, dass Kontaktabbrüche grundsätzlich verhindert werden und die Mitwirkung in den familiengerichtlichen Verfahren sowie die Trennungs- und Scheidungsberatung gem. § 17 SGB VIII auch in diesem Zusammenhang gesehen wird. Familiengerichtshilfe bei Trennung und Scheidung gem. § 50 SGB VIII: 2012 296 2013 291 2014 249 2015 235 2016 234 Im Rahmen der Familiengerichtshilfe bei Trennung und Scheidung ist die Abt. Jugend und Familie verfahrensbeteiligt und wird bei den sog. "Kindschaftssachen", v.a. bei gerichtlichen Regelungen hinsichtlich des Sorgerechts bzw. des Umgangsrechtes als Fachbehörde um Stellungnahme aufgefordert. Die Fallzahlen sind zumindest in den letzten drei Jahren stabil. 51 3.5.4 Jugendgerichtshilfe In 2014 wurde ganzjährige die statistische Einzelfallerhebung, die in 2013 begonnen wurde, durch die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe (JGH) fortgeführt. Die Fallzahlen im Bereich der Jugendgerichtshilfe 2014 sind leicht rückläufig: 2012 1169 2013 1052 2014 1014 2015 812 2016 879 Als Erklärung ist hier besonders der demographische Wandel zu berücksichtigen. Auch die gut vernetzte Arbeit mit der Polizei, den Gerichten, der Staatsanwaltschaft und anderen Kooperationspartnern zeigt Wirkung (s. Intensivtäter) Aufgrund der geringeren Fallzahlen konnte auch der Umfang der Delegation zur Vermittlung von Sozialstunden beim Kooperationspartner AWO von 15 auf 12 Wochenstunden gekürzt werden (siehe V 117/2015). Im Bereich der Sozialen Trainingskurse gibt es weiterhin eine gute Kooperation mit dem koordinierenden Jugendamt Rheinbach. Durch die interkommunale Zusammenarbeit der Jugendämter der Städte Meckenheim, Bornheim, Rheinbach, der Gemeinden Alfter und Wachtberg (Kreisjugendamt Jugendhilfezentrum für Alfter und Wachtberg) sowie des Kreises Euskirchen kann ein gutes, differenziertes Angebot zeitnah zur Verfügung stehen (siehe V 118/2015). Seitens der JGH wurde die Kooperation mit der Bewährungshilfe intensiviert. Weiterhin gibt es wo nötig und sinnvoll einen regelmäßigen Austausch und eine Abstimmung mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) in Einzelfällen, insbesondere im Bereich des Opferschutzes und den Hilfen zur Erziehung. Eine Intensivtäterproblematik ist nach übereinstimmender Bewertung der Fachkräfte sowie der Polizei derzeit so gut wie nicht vorhanden. Hier zeigt die gute und präventive, vor allem aber auch zeitnahe Kooperation mit Polizei und Justiz ihre Wirkung. Zur Qualitätssicherung wurde eine effiziente Struktur in zwei Arbeitskreisen gefunden: Arbeitskreis Jugendkriminalität, der besonders die konkrete Zusammenarbeit an der Nahtstelle zwischen der Jugendgerichtshilfe, der Polizei, den Staatsanwaltschaften, der Bewährungshilfe sowie den Gerichten reflektiert Arbeitskreis Integration straffälliger Jugendlicher, der im Schwerpunkt die Integration straffällig gewordener junger Menschen in den Schul- und Berufsalltag optimieren will. Hier sind weitere Kooperationspartner eingebunden (z.B. Jobcenter, BZE, Wohlfahrtsverbände) Im Arbeitskreis Jugendkriminalität wird fortlaufend die Zufriedenheit mit der Jugendgerichtshilfe abgefragt: die Kooperationspartner loben die Zusammenarbeit. 52 4. Absehbare besondere Herausforderungen 4.1 Inklusiv denken Auch wenn die Gesetzesreform für eine inklusive Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendliche gleich welchen Störungs- oder Behinderungsbildes in der ablaufenden Legislaturperiode nicht verabschiedet wurde, bleibt doch das Ziel der Umsetzung zumindest bei den großen Parteien bestehen. Im Kreis Euskirchen wird schon seit vielen Jahren versucht, unabhängig von der unterschiedlichen rechtlichen Grundlage die erforderlichen ambulanten Hilfen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) und dem SGB VIII (Jugendhilfe) vor allem in KiTa und Grundschule weitestgehend einheitlich in einem transparenten Hilfeplanverfahren (Eltern, Jugendamt, Sozialamt, Gesundheitsamt, Kindertagesstätten, Grundschulen, Anbieter von Integrationshilfen) zu gestalten, um einerseits sicher zu gehen, dass Hilfe angemessen und rechtzeitig geleistet wird, andererseits aber auch nur solange, wie es erforderlich ist. Dazu ist es unabdingbar, dass die Fachkräfte der Jugendhilfe sich verstärkt auch mit den Behinderungsformen auseinander setzen, mit denen sie bisher eher seltener befasst waren. Sowohl geistige Behinderung als auch Körperbehinderung erfordern eine besondere Beratungsarbeit mit Eltern, eine andere Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen, andere Definitionen von realistischen Zielen in Zeitfenstern, die oft längere Zeiträume benötigen. Das Ziel ist es dabei, Teilhabe in der Gemeinschaft vor Ort soweit wie möglich zu erhalten oder zu schaffen und Kindern und Jugendlichen Erfahrungen des "Scheiterns" möglichst zu ersparen. Kinder, die in KiTa und Schule ganz selbstverständlich lernen, dass jeder Mensch ganz unterschiedliche Möglichkeiten und Grenzen hat und trotzdem dazu gehört, werden weniger Vorurteile entwickeln und Behinderte weniger ausgrenzen. Dieses Ziel ist auch Anlass, in der Praxis der stationären und teilstationären Jugendhilfe darüber nachzudenken, wieweit sich exklusive Betreuungsangebote bewährt haben oder nicht. 4.2 Zusammenarbeit Schule-Jugendhilfe weiter entwickeln Die Entwicklung ist klar zu erkennen: Jugendhilfe und Schule müssen immer stärker zusammen betrachtet werden. Die Schule ist ein zentraler Lebens- und Erfahrungsort aller Kinder und deren Eltern vom Schulbeginn bis zum Übergang aus der Schule. Hier erleben Kinder und Eltern Entwicklung, Erfolge, Misserfolge, gesellschaftliche Realitäten, Lebensphasen des Umbruchs, Persönlichkeitsentwicklung und Wege zu Perspektiven. Die Schule ist nach der KiTa die Institution, in der dabei neben den guten immer auch besorgniserregende Wahrnehmungen von schwierigen Entwicklungen zutage treten, deshalb ist der Erziehungsauftrag der Schule und der damit verbundene Zugang zu Kindern und Eltern so wichtig. Über den Ausbau der Schulsozialarbeit an den weiterführenden Schulen, den Einstieg in die Schulsozialarbeit an Grundschulen, der Teilnahme des ASD an Förderkonferenzen, die Hilfeplanung der Eingliederungshilfen sowie der Zusammenarbeit bei anderen, erforderlichen Hilfen im außerschulischen Bereich wird tagtäglich deutlich, wie stark auch Schule gefordert ist und wie wichtig eine gute Zusammenarbeit ist. Diese Zusammenarbeit gilt es trotz erheblich unterschiedlicher Rollen und Systemlogiken weiter zu entwickeln. 53 4.3 Zugang zu zugewanderten Familien verbessern Die Jugendhilfe war seit 2015 insbesondere durch die Betreuung der UAM und den Anforderungen an die Kinderbetreuung gefordert. Inzwischen wird deutlich, dass auch die zugewanderten Familien immer häufiger einen Bedarf an Jugendhilfe haben. Die Lebenssituation, die durch Krieg, Flucht, Aufnahme in einem zunächst fremden Kulturkreis, dem Leben in beengten Wohnraum bei oft unklarer Perspektive entsteht, kann sehr belastend für die Familien sein. Innerhalb der Familien können so Spannungen auftreten, wenn sich Kinder oder Jugendliche beispielsweise in für Eltern beängstigendem Tempo integrieren oder tradierte Rollen zwischen Eltern nicht mehr tragen. Gemeinsam mit dem KOBIZ werden wir prüfen, welcher aktive Zugang zu den betroffenen Familien Sinn macht und welche Beratungsund Unterstützungsmöglichkeiten vielleicht geschaffen werden müssen, um schwerwiegendere familiäre Konflikte möglichst zu vermindern. 4.4 Dem Fachkräftemangel begegnen Die Fachkräftesituation ist insbesondere für die Bezirkssozialarbeit beunruhigend. Es gehen für die (fast ausschließlich zeitlich befristeten) Stellen nur wenige Bewerbungen ein, in den letzten Jahren gab es mehrere Neueinstellungen, die trotz intensiver und aufwändiger Einarbeitung in der Probezeit kündigten, weil sie keine ASD-Erfahrungen durch Praktika und berufliche Tätigkeiten hatten und im "Echtbetrieb" feststellten, dass sie der Belastung nicht gewachsen sind. Diese Erfahrungen sind in mehrfacher Hinsicht schmerzlich: Das Kollegium hat vergeblich eingearbeitet, es entstehen wiederum Vakanzen, bis der (dann noch kürzere) Zeitvertrag erneut besetzt werden kann und die Bürgerinnen und Kooperationspartner wundern sich über die Personalfluktuation. Vor diesem Hintergrund wurde eine Traineestelle speziell für Berufsanfänger eingerichtet, die allerdings bisher nur kurzzeitig Wirkung zeigte, weil Stelleninhaber aufgrund der beschriebenen Fluktuation dann doch meist kurzfristig auf frei werdende reguläre Stellen wechselten. Die Traineestelle soll eine Möglichkeit sein, sich an den Berufsalltag im ASD zu nähern, ohne sich durch die Verantwortung für einen Bezirk überlastet zu fühlen. Stelleninhaber einer Traineestelle bearbeiten Fälle nach Zuteilung einer Leitungskraft i.d.R. teamübergreifend, um auch die unterschiedlichen Bereiche der ASD-Arbeit kennen zu lernen. Zusätzlich helfen sie da aus, wo es z.B. durch Erkrankung zu Ausfällen kommt. Für das kommende Jahr wird beantragt, zwei weitere Traineestellen (S 11 Stufe 1, zeitlich auf 1 Jahr befristet) einzurichten. Ein weiterer Baustein kann das so genannte "Praxissemester" sein, indem die Studierenden ein Semester lang den ASD kennen lernen. Es ist beabsichtigt, die Anwerbung von Studierenden zu intensivieren und dieses Praktikum dafür zu nutzen, für den ASD im Kreis Euskirchen so zu begeistern, dass sie sich bei entsprechender Eignung vorstellen können, nach dem Studium als "Trainee" anzufangen. Mit dem Thema des Fachkräftemangels steht der Kreis Euskirchen nicht alleine da: Die Stadt Köln besetzt Stellen nur noch unbefristet und der Kreis Düren hat die Möglichkeit geschaffen, nach dem Praxissemester Studierende als studentische Hilfskräfte an den Arbeitgeber zu binden - auch diese Möglichkeiten müssen geprüft werden, um den gravierenden Folgen von unbesetzten Stellen zu begegnen. 54