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Info LB (Abwägung frühzeitige Beteiligung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
42 kB
Datum
16.10.2017
Erstellt
29.09.17, 09:04
Aktualisiert
29.09.17, 09:04

Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 11/40 C Zülpich „Industriegebiet“ Abwägung der nach der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen Eingabensteller, Datum Wesentliche Inhalte der Anregungen T 1 Kreis Untere Bodenschutzbehörde: Euskirchen, 21.04.2017 Es sind keine Flächen von der Planung betroffen, die im Altlastenkataster enthalten sind. Von der Planung sind schutzwürdige Böden betroffen. Vor der Inanspruchnahme von unbebauten Flächen ist zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten Flächen möglich ist. Im Umweltbericht sind daher die bodenschutzrechtlichen Belange mit zu behandeln. Immissionsschutz: Es wird eine Feingliederung des GIgebietes sowie eine Schallkontingentierung empfohlen. Untere Naturschutzbehörde: Im Umweltbericht ist eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zu erarbeiten. Die Kompensationsmaßnahmen sind mit der UNB abzustimmen. Die überplanten Eingrünungsstreifen der Nachbar- Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss zu beschließen, Die bodenschutzrechtlichen Belange werden im Umweltbericht behandelt. kein Beschluss erforderlich Der Hinweis wird berücksichtigt; eine Schallkontingentierung wird durchgeführt. kein Beschluss erforderlich Die geforderte Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung kein Beschluss wird erstellt und berücksichtigt auch die erforderlich überplanten Eingrünungsstreifen der benachbarten B-Pläne. Eine Artenschutzprüfung wird durchgeführt. Bebauungsplan Nr. 11/40 C Zülpich „Industriegebiet“ Abwägung der nach der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen Eingabensteller, Datum Wesentliche Inhalte der Anregungen Bebauungspläne sind zu ersetzen. Eine Artenschutzprüfung ist durchzuführen. Es gibt konkrete Hinweise auf Feldhamster (Feldhamsterkartierung erforderlich), Grauammer und Kiebitz. T2 Im Zuge der Grundwasserabsenkung für Bezirksregi den Braunkohlenbergbau als auch bei erung einem späteren Wiederanstieg sind Arnsberg, hierdurch bedingte Bodenbewegungen zu Abt. erwarten. Die sollte bei baulichen Bergbau, Vorhaben berücksichtigt werden. Es wird 18.04.2017 bzgl. erforderlicher Sicherungsmaßnahmen eine Anfrage bei der RWE Power AG sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband empfohlen. T3 Da der beplante Bereich auch Rheinischer Eigentumsflächen eines Landwirtes enthält, Landwirtdie für die Wirtschaftlichkeit seines schaftsver- Betriebes von erheblicher Bedeutung sind, band wird beantragt, von den Planungen Abstand zu nehmen oder hofnahe Tauschflächen anzubieten. Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss zu beschließen, Ein entsprechender Hinweis wird in den B-Plan aufgenommen. Kein Beschluss erforderlich Das Plangebiet ist bereits im rechtsgültigen Flächennutzungsplan seit 2005 als gewerbliche Baufläche dargestellt. Insofern ist die Weiterentwicklung des Industriegebietes bereits seit langer Zeit in der geplanten Form vorgezeichnet. Die Stadt Zülpich ist bestrebt, dem Landwirt nach Möglichkeit geeignete Tauschflächen zur Verfügung zu stellen. …die Bedenken teilweise zurückzuweisen und die Grundstücksverhandlungen mit dem betroffenen Landwirt fortzusetzen. Bebauungsplan Nr. 11/40 C Zülpich „Industriegebiet“ Abwägung der nach der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen Eingabensteller, Datum Wesentliche Inhalte der Anregungen Stellungnahme der Verwaltung T 4 IHK, 28.04.2017 Gegen die Erweiterung des Industriegebietes bestehen keine Bedenken. Die bisher vorgesehene Beschränkung für Einzelhandel im Industriegebiet ist nicht ausreichend. Es fehlen Angaben zu den Sortimenten basierend auf dem kommunalen Einzelhandelskonzept. keine Bedenken Die Festsetzung wird auf der Grundlage des bestehenden Einzelhandelskonzeptes der Stadt Zülpich konkretisiert. T 5 Landwirtschaftskammer NRW, 25.04.2017 T 6 Geolo- Tektonik: gischer Der „Bessenicher Sprung“ quert den Dienst nordöstlichen Planbereich. 18.04.2017 Baugrunduntersuchung: Die Baugrundeigenschaften sind objektbezogen zu untersuchen. Keine Stellungnahme erforderlich Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss zu beschließen, den Hinweis zu berücksichtigen. kein Beschluss erforderlich Bzgl. der Hinweise zu den Themen Tektonik, kein Beschluss Grundwassermessstellen und Erdbebengefährdung erforderlich erfolgen entsprechende Hinweise im Bebauungsplan. Das Schutzgut Boden wird im Umweltbericht behandelt. Bebauungsplan Nr. 11/40 C Zülpich „Industriegebiet“ Abwägung der nach der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen Eingabensteller, Datum Wesentliche Inhalte der Anregungen Grundwassermessstellen: Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich zwei Bohrungen der Wassergewinnungsanlage ZülpichOberelvenich sowie drei Grundwassermessstellen des LANUV. Die ungestörte Funktionstüchtigkeit der Landesgrundwassermessstelle muss gewährleistet werden. Erdbebengefährdung: Das Plangebiet ist der Erdbebenzone 2 und der geologischen Untergrundklasse T zuzuordnen. Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gem. DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird hingewiesen. Schutzgut Boden: Für die Darstellung des Schutzgutes Boden im Umweltbericht wird darauf hingewiesen, dass sehr schutzwürdige und auch besonders schutzwürdige Böden betroffen sind. Es wird empfohlen, die Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss zu beschließen, Bebauungsplan Nr. 11/40 C Zülpich „Industriegebiet“ Abwägung der nach der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen Eingabensteller, Datum Wesentliche Inhalte der Anregungen Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss zu beschließen, Es wird empfohlen, als Kompensationsfläche für den extern erforderlichen Ausgleich das ca. 1,5 ha große Grundstück Gemarkung Sinzenich, Flur 18, Nr. 6 vorzusehen und dort eine artenreiche, extensiv genutzte Mähwiese anzulegen. Die Verwaltung hat sich in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde für eine andere externe Ausgleichsfläche entschieden. …die Anregung nicht zu berücksichtigen. Es bestehen keine Einwände gegen die Planung. keine Stellungnahme erforderlich kein Beschluss erforderlich besonders schützenswerten Böden in die Bilanzierung einfließen zu lassen. T7 Kreisverband Naturund Umweltsch utz e.V. Euskirchen 19.04.2017 T8 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung 05.04.2017 Bebauungsplan Nr. 11/40 C Zülpich „Industriegebiet“ Abwägung der nach der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen Eingabensteller, Datum T9 Straßen NRW 29.03.2017 Wesentliche Inhalte der Anregungen Es bestehen keine Bedenken. Die Anbindung der Römerallee an das überörtliche Straßennetz (B 265) ist ohne eine Ertüchtigung angesichts der durch die kommunale Entwicklung weiter zunehmenden Verkehre nicht mehr sicher abzuwickeln. Es soll daher ein Kreisverkehr hergestellt werden; die Stadt Zülpich ist hierbei für die Erlangung des Baurechts im Zuge der geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes nördlich der B 265 zuständig. Hierbei ist auch die Straßenplanung für die städtische Verbindungsstraße zur Papierfabrik zu berücksichtigen. T 10 e-regio Das Erdgasversorgungsnetz kann von der 20.04.2017 bestehenden Versorgungsanlage in der Industriestraße aus, erweitert werden. Die Versorgungsleitungen sollen gebündelt in den Nebenanlagen (Mindestbreite 1,5 m ) untergebracht werden. Das Anpflanzen von Bäumen sollte nur außerhalb der Leitungstrassen erfolgen. Stellungnahme der Verwaltung Der geplante Kreisverkehr am Knotenpunkt Römerallee/B 265 und die vorgesehene neue Verbindungsstraße zur Papierfabrik werden im Falle der Aufstellung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet nördlich der B 265 berücksichtigt. Die Hinweise werden berücksichtigt. Potenzielle Investoren werden über die Anforderungen unterrichtet. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss zu beschließen, …die Hinweise zu berücksichtigen. Kein Beschluss erforderlich Bebauungsplan Nr. 11/40 C Zülpich „Industriegebiet“ Abwägung der nach der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen Eingabensteller, Datum Wesentliche Inhalte der Anregungen Stellungnahme der Verwaltung T 11 Deutsche Telekom 20.03.2017 In allen Straßen sind geeignete Trassen mit einer Leitungszone von mind. ca. 1m vorzusehen. Baumpflanzungen sind in den Leitungstrassen zu vermeiden. Der Beginn der Erschließungsmaßnahmen ist zur besseren Koordination mind. 6 Monate vorher anzuzeigen. Der Ausbau durch die Telekom erfolgt nur dann, wenn dies aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint. Gegen die Planung bestehen keine Bedenken, da keine Versorgungsleitungen von den Planungen betroffen sind. Die Hinweise werden berücksichtigt. Potenzielle Investoren werden über die Anforderungen unterrichtet. Keine Stellungnahme erforderlich kein Beschluss erforderlich Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Es sollte beachtet werden, dass für die Erschließung eine Wasserleitung DN 150 verlegt werden muss. Es sollte frühzeitig ein Koordinationsgespräch mit allen Versorgungsträgern stattfinden. Die Hinweise werden berücksichtigt. Potenzielle Investoren werden über die Anforderungen unterrichtet. kein Beschluss erforderlich T 12 Westnetz 21.03.2017 T 13 Verbandswasserwerk 28.03.2017 Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss zu beschließen, kein Beschluss erforderlich Bebauungsplan Nr. 11/40 C Zülpich „Industriegebiet“ Abwägung der nach der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen Eingabensteller, Datum Wesentliche Inhalte der Anregungen Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss zu beschließen, Da im Bebauungsplanentwurf die maximal zulässige Höhe der Gebäude auf ca. 24 m erhöht wird, muss die Funkturm GmbH durch die Verwaltung darüber informiert werden. kein Beschluss erforderlich Das Plangebiet ist bereits im rechtsgültigen Flächennutzungsplan seit 2005 als gewerbliche Baufläche dargestellt. Insofern ist die Weiterentwicklung des Industriegebietes bereits seit langer Zeit in der geplanten Form vorgezeichnet. Die Stadt Zülpich wird dem Landwirt nach Möglichkeit geeignete Tauschflächen anbieten. …die Bedenken teilweise zurückzuweisen und die Grundstücksverhandlungen mit dem betroffenen Landwirt fortzusetzen. Vor der Herstellung der Versorgungsanlage ist mit einem möglichen Investor ein Sondervertrag über die Abrechnung der Baukostenzuschüsse abzuschließen. T 14 Deutsche Funkturm GmbH 30.03.2017 B1 Heinz Koch 27.04.2017 Aus funktechnischer Sicht bestehen keine Bedenken. Sollten allerdings Bauwerke zugelassen werden die höher sind als im BPlanvorentwurf angegeben (max. 21 m), wird um Benachrichtigung gebeten. Das Plangebiet umfasst hofnahe Ackerflächen mit hervorragender Bodengüte, die für die Wirtschaftlichkeit des landwirtschaftlichen Betriebs des Eingabenstellers von großer Bedeutung sind. Die Aufgabe dieser Flächen kommt daher für den Landwirt nicht in Betracht.