Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
42 kB
Datum
16.10.2017
Erstellt
29.09.17, 09:04
Aktualisiert
29.09.17, 09:04
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Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 11/40 C Zülpich „Industriegebiet“
Abwägung der nach der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen
Eingabensteller,
Datum
Wesentliche Inhalte der Anregungen
T 1 Kreis
Untere Bodenschutzbehörde:
Euskirchen,
21.04.2017 Es sind keine Flächen von der Planung
betroffen, die im Altlastenkataster enthalten
sind. Von der Planung sind schutzwürdige
Böden betroffen. Vor der Inanspruchnahme
von unbebauten Flächen ist zu prüfen, ob
vorrangig eine Wiedernutzung von bereits
versiegelten Flächen möglich ist. Im
Umweltbericht sind daher die
bodenschutzrechtlichen Belange mit zu
behandeln.
Immissionsschutz:
Es wird eine Feingliederung des GIgebietes sowie eine Schallkontingentierung
empfohlen.
Untere Naturschutzbehörde:
Im Umweltbericht ist eine Eingriffs- und
Ausgleichsbilanzierung zu erarbeiten. Die
Kompensationsmaßnahmen sind mit der
UNB abzustimmen. Die überplanten
Eingrünungsstreifen der Nachbar-
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
empfiehlt dem
Ausschuss zu
beschließen,
Die bodenschutzrechtlichen Belange werden im
Umweltbericht behandelt.
kein Beschluss
erforderlich
Der Hinweis wird berücksichtigt; eine
Schallkontingentierung wird durchgeführt.
kein Beschluss
erforderlich
Die geforderte Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
kein Beschluss
wird erstellt und berücksichtigt auch die
erforderlich
überplanten Eingrünungsstreifen der benachbarten
B-Pläne. Eine Artenschutzprüfung wird
durchgeführt.
Bebauungsplan Nr. 11/40 C Zülpich „Industriegebiet“
Abwägung der nach der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen
Eingabensteller,
Datum
Wesentliche Inhalte der Anregungen
Bebauungspläne sind zu ersetzen. Eine
Artenschutzprüfung ist durchzuführen. Es
gibt konkrete Hinweise auf Feldhamster
(Feldhamsterkartierung erforderlich),
Grauammer und Kiebitz.
T2
Im Zuge der Grundwasserabsenkung für
Bezirksregi den Braunkohlenbergbau als auch bei
erung
einem späteren Wiederanstieg sind
Arnsberg,
hierdurch bedingte Bodenbewegungen zu
Abt.
erwarten. Die sollte bei baulichen
Bergbau,
Vorhaben berücksichtigt werden. Es wird
18.04.2017 bzgl. erforderlicher Sicherungsmaßnahmen
eine Anfrage bei der RWE Power AG
sowie für konkrete Grundwasserdaten an
den Erftverband empfohlen.
T3
Da der beplante Bereich auch
Rheinischer Eigentumsflächen eines Landwirtes enthält,
Landwirtdie für die Wirtschaftlichkeit seines
schaftsver- Betriebes von erheblicher Bedeutung sind,
band
wird beantragt, von den Planungen Abstand
zu nehmen oder hofnahe Tauschflächen
anzubieten.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
empfiehlt dem
Ausschuss zu
beschließen,
Ein entsprechender Hinweis wird in den B-Plan
aufgenommen.
Kein Beschluss
erforderlich
Das Plangebiet ist bereits im rechtsgültigen
Flächennutzungsplan seit 2005 als gewerbliche
Baufläche dargestellt. Insofern ist die Weiterentwicklung des Industriegebietes bereits seit langer
Zeit in der geplanten Form vorgezeichnet.
Die Stadt Zülpich ist bestrebt, dem Landwirt nach
Möglichkeit geeignete Tauschflächen zur
Verfügung zu stellen.
…die Bedenken
teilweise
zurückzuweisen und
die Grundstücksverhandlungen mit
dem betroffenen
Landwirt
fortzusetzen.
Bebauungsplan Nr. 11/40 C Zülpich „Industriegebiet“
Abwägung der nach der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen
Eingabensteller,
Datum
Wesentliche Inhalte der Anregungen
Stellungnahme der Verwaltung
T 4 IHK,
28.04.2017
Gegen die Erweiterung des
Industriegebietes bestehen keine Bedenken.
Die bisher vorgesehene Beschränkung für
Einzelhandel im Industriegebiet ist nicht
ausreichend. Es fehlen Angaben zu den
Sortimenten basierend auf dem
kommunalen Einzelhandelskonzept.
keine Bedenken
Die Festsetzung wird auf der Grundlage des
bestehenden Einzelhandelskonzeptes der Stadt
Zülpich konkretisiert.
T 5 Landwirtschaftskammer
NRW,
25.04.2017
T 6 Geolo- Tektonik:
gischer
Der „Bessenicher Sprung“ quert den
Dienst
nordöstlichen Planbereich.
18.04.2017
Baugrunduntersuchung:
Die Baugrundeigenschaften sind
objektbezogen zu untersuchen.
Keine Stellungnahme erforderlich
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
empfiehlt dem
Ausschuss zu
beschließen,
den Hinweis zu
berücksichtigen.
kein Beschluss
erforderlich
Bzgl. der Hinweise zu den Themen Tektonik,
kein Beschluss
Grundwassermessstellen und Erdbebengefährdung erforderlich
erfolgen entsprechende Hinweise im
Bebauungsplan.
Das Schutzgut Boden wird im Umweltbericht
behandelt.
Bebauungsplan Nr. 11/40 C Zülpich „Industriegebiet“
Abwägung der nach der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen
Eingabensteller,
Datum
Wesentliche Inhalte der Anregungen
Grundwassermessstellen:
Innerhalb des Planungsgebietes befinden
sich zwei Bohrungen der
Wassergewinnungsanlage ZülpichOberelvenich sowie drei
Grundwassermessstellen des LANUV. Die
ungestörte Funktionstüchtigkeit der
Landesgrundwassermessstelle muss
gewährleistet werden.
Erdbebengefährdung:
Das Plangebiet ist der Erdbebenzone 2 und
der geologischen Untergrundklasse T
zuzuordnen. Auf die Berücksichtigung der
Bedeutungskategorien für Bauwerke gem.
DIN 4149:2005 und der entsprechenden
Bedeutungsbeiwerte wird hingewiesen.
Schutzgut Boden:
Für die Darstellung des Schutzgutes Boden
im Umweltbericht wird darauf
hingewiesen, dass sehr schutzwürdige und
auch besonders schutzwürdige Böden
betroffen sind. Es wird empfohlen, die
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
empfiehlt dem
Ausschuss zu
beschließen,
Bebauungsplan Nr. 11/40 C Zülpich „Industriegebiet“
Abwägung der nach der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen
Eingabensteller,
Datum
Wesentliche Inhalte der Anregungen
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
empfiehlt dem
Ausschuss zu
beschließen,
Es wird empfohlen, als
Kompensationsfläche für den extern
erforderlichen Ausgleich das ca. 1,5 ha
große Grundstück Gemarkung Sinzenich,
Flur 18, Nr. 6 vorzusehen und dort eine
artenreiche, extensiv genutzte Mähwiese
anzulegen.
Die Verwaltung hat sich in Abstimmung mit der
Unteren Naturschutzbehörde für eine andere
externe Ausgleichsfläche entschieden.
…die Anregung
nicht zu
berücksichtigen.
Es bestehen keine Einwände gegen die
Planung.
keine Stellungnahme erforderlich
kein Beschluss
erforderlich
besonders schützenswerten Böden in die
Bilanzierung einfließen zu lassen.
T7
Kreisverband Naturund
Umweltsch
utz e.V.
Euskirchen
19.04.2017
T8
Bundesaufsichtsamt
für
Flugsicherung
05.04.2017
Bebauungsplan Nr. 11/40 C Zülpich „Industriegebiet“
Abwägung der nach der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen
Eingabensteller,
Datum
T9
Straßen
NRW
29.03.2017
Wesentliche Inhalte der Anregungen
Es bestehen keine Bedenken.
Die Anbindung der Römerallee an das
überörtliche Straßennetz (B 265) ist ohne
eine Ertüchtigung angesichts der durch die
kommunale Entwicklung weiter
zunehmenden Verkehre nicht mehr sicher
abzuwickeln.
Es soll daher ein Kreisverkehr hergestellt
werden; die Stadt Zülpich ist hierbei für die
Erlangung des Baurechts im Zuge der
geplanten Erweiterung des
Gewerbegebietes nördlich der B 265
zuständig. Hierbei ist auch die
Straßenplanung für die städtische
Verbindungsstraße zur Papierfabrik zu
berücksichtigen.
T 10 e-regio Das Erdgasversorgungsnetz kann von der
20.04.2017 bestehenden Versorgungsanlage in der
Industriestraße aus, erweitert werden.
Die Versorgungsleitungen sollen gebündelt
in den Nebenanlagen (Mindestbreite
1,5 m ) untergebracht werden. Das
Anpflanzen von Bäumen sollte nur
außerhalb der Leitungstrassen erfolgen.
Stellungnahme der Verwaltung
Der geplante Kreisverkehr am Knotenpunkt
Römerallee/B 265 und die vorgesehene neue
Verbindungsstraße zur Papierfabrik werden im
Falle der Aufstellung des Bebauungsplans für das
Gewerbegebiet nördlich der B 265 berücksichtigt.
Die Hinweise werden berücksichtigt. Potenzielle
Investoren werden über die Anforderungen
unterrichtet.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
empfiehlt dem
Ausschuss zu
beschließen,
…die Hinweise zu
berücksichtigen.
Kein Beschluss
erforderlich
Bebauungsplan Nr. 11/40 C Zülpich „Industriegebiet“
Abwägung der nach der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen
Eingabensteller,
Datum
Wesentliche Inhalte der Anregungen
Stellungnahme der Verwaltung
T 11
Deutsche
Telekom
20.03.2017
In allen Straßen sind geeignete Trassen mit
einer Leitungszone von mind. ca. 1m
vorzusehen.
Baumpflanzungen sind in den
Leitungstrassen zu vermeiden.
Der Beginn der Erschließungsmaßnahmen
ist zur besseren Koordination mind. 6
Monate vorher anzuzeigen.
Der Ausbau durch die Telekom erfolgt nur
dann, wenn dies aus wirtschaftlicher Sicht
sinnvoll erscheint.
Gegen die Planung bestehen keine
Bedenken, da keine Versorgungsleitungen
von den Planungen betroffen sind.
Die Hinweise werden berücksichtigt. Potenzielle
Investoren werden über die Anforderungen
unterrichtet.
Keine Stellungnahme erforderlich
kein Beschluss
erforderlich
Es bestehen keine grundsätzlichen
Bedenken.
Es sollte beachtet werden, dass für die
Erschließung eine Wasserleitung DN 150
verlegt werden muss. Es sollte frühzeitig
ein Koordinationsgespräch mit allen
Versorgungsträgern stattfinden.
Die Hinweise werden berücksichtigt. Potenzielle
Investoren werden über die Anforderungen
unterrichtet.
kein Beschluss
erforderlich
T 12
Westnetz
21.03.2017
T 13
Verbandswasserwerk
28.03.2017
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
empfiehlt dem
Ausschuss zu
beschließen,
kein Beschluss
erforderlich
Bebauungsplan Nr. 11/40 C Zülpich „Industriegebiet“
Abwägung der nach der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen
Eingabensteller,
Datum
Wesentliche Inhalte der Anregungen
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
empfiehlt dem
Ausschuss zu
beschließen,
Da im Bebauungsplanentwurf die maximal
zulässige Höhe der Gebäude auf ca. 24 m erhöht
wird, muss die Funkturm GmbH durch die
Verwaltung darüber informiert werden.
kein Beschluss
erforderlich
Das Plangebiet ist bereits im rechtsgültigen
Flächennutzungsplan seit 2005 als gewerbliche
Baufläche dargestellt. Insofern ist die Weiterentwicklung des Industriegebietes bereits seit langer
Zeit in der geplanten Form vorgezeichnet.
Die Stadt Zülpich wird dem Landwirt nach
Möglichkeit geeignete Tauschflächen anbieten.
…die Bedenken
teilweise zurückzuweisen und die
Grundstücksverhandlungen mit
dem betroffenen
Landwirt
fortzusetzen.
Vor der Herstellung der Versorgungsanlage
ist mit einem möglichen Investor ein
Sondervertrag über die Abrechnung der
Baukostenzuschüsse abzuschließen.
T 14
Deutsche
Funkturm
GmbH
30.03.2017
B1
Heinz Koch
27.04.2017
Aus funktechnischer Sicht bestehen keine
Bedenken. Sollten allerdings Bauwerke
zugelassen werden die höher sind als im BPlanvorentwurf angegeben (max. 21 m),
wird um Benachrichtigung gebeten.
Das Plangebiet umfasst hofnahe
Ackerflächen mit hervorragender
Bodengüte, die für die Wirtschaftlichkeit
des landwirtschaftlichen Betriebs des
Eingabenstellers von großer Bedeutung
sind. Die Aufgabe dieser Flächen kommt
daher für den Landwirt nicht in Betracht.