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Info LB (Bekanntmachung Offenlage)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
29 kB
Datum
16.10.2017
Erstellt
29.09.17, 09:04
Aktualisiert
29.09.17, 09:04
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Inhalt der Datei

Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 11/40 C Zülpich „Industriegebiet“ Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Zülpich hat in seiner Sitzung am 27.06.2017 den Offenlagebeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 11/40 C Zülpich „Industriegebiet“ gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Entwurf des o.g. Bebauungsplans die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Entwurf des o.g. Bebauungsplans wird in der Zeit von Montag, den 17.07. 2017 bis einschl. Freitag, den 18.08. 2017 im Rathaus der Stadt Zülpich, Markt 21, II. OG, Zimmer 210 während der Dienststunden Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich Donnerstag 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr ausgelegt. Der Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanentwurfs geht aus dem beigefügten Lageplan hervor. Während der vorgenannten Zeit besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Ferner besteht die Möglichkeit, Anregungen während der Auslegungsfrist vorzubringen. Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Zielsetzung des Bebauungsplans besteht darin, die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung des zweiten Bauabschnittes des von der Fa. Galeria Kaufhof geplanten E-Commerce-Lagers im Industriegebiet der Stadt Zülpich zu schaffen. Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind die Gemeinden verpflichtet, die in den vorhandenen Stellungnahmen und Unterlagen behandelten Umweltthemen nach Themenblöcken zusammenzufassen und diese in der Bekanntmachung schlagwortartig zu charakterisieren: Das Kölner Büro für Faunistik hat den Umweltbericht und die Artenschutzrechtliche Prüfung mit folgenden Ergebnissen erstellt: Artenschutzrechtliche Prüfung: Im Plangebiet und seiner Umgebung sind Brutvorkommen verschiedener nichtplanungsrelevanter Brutvogelarten nachgewiesen worden. Bei diesen Arten treten im Regelfall keine Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG ein, so auch im vorliegenden Fall, da für evtl. von Lebensraumverlusten betroffene einzelne Vorkommen solcher Vogelarten Ausweichmöglichkeiten in der Umgebung vorhanden sind und das Vorhaben lediglich mit räumlich begrenzten Störwirkungen verbunden ist. Das Verbot eingriffsbedingter Tötungen des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gilt allerdings auch für die nicht-planungsrelevanten Arten, somit sind Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefährdung der Individuen und Entwicklungs-stadien erforderlich (Ausschlusszeit für Eingriffe in mögliche Brutbereiche, Vermeidungs-maßnahme V1). Von den im Betrachtungsraum festgestellten planungsrelevanten Vogelarten brütet die Feldlerche im Plangebiet sowie in den Bereichen, die direkt an das Plangebiet angrenzen und durch die Bebauung entwertet werden könnten. Insgesamt 6 Reviere sind potenziell von den geplanten Eingriffen betroffen. Daher sind Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen, damit es nicht zu einer Tötung der Art kommen kann. Hinzu kommen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, um Ausweichlebensräume für die betroffenen Brutpaare zu schaffen. Von der Umsetzung dieser Maßnahmen profitiert auch die im LINFOS verzeichnete, aber aktuell in 2017 nicht nachgewiesene Grauammer. Weitere planungsrelevante Vogelarten sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Unter Beachtung der vorgesehenen Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist nicht mit artenschutzrechtlich relevanten Beeinträchtigungen durch das Vorhaben zu rechnen. Im Plangebiet konnten bisher keine artenschutzrechtlich relevanten Vorkommen von Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie nachgewiesen werden. Der Feldhamster wurde in der (Frühjahrs-) Kartierung im Jahr 2017 bisher nicht erfasst. Es ist jedoch noch die Sommerkartierung nach der Ernte durchzuführen. In der Landschaftsinformationssammlung des Landes NRW finden sich allerdings Hinweise auf Vorkommen des Feldhamsters aus der angrenzenden, östlichen Umgebung des Plangebiets (Einträge im LINFOS aus dem Jahr 2014). Desweiteren liegen Erkenntnisse aus dem Jahr 2015 vor, die ebenfalls östlich des Plangebiets Feldhamsterbaue dokumentieren. Bei den betroffenen Flächen im Plangebiet handelt es sich somit um potentielle Feldhamsterlebensräume. Die beschriebenen CEF-Maßnahmen sollten in den Verbreitungsraum des Feldhamsters gelegt werden. Damit wird auch diese Art durch eine Aufwertung des Lebensraums von den Maßnahmen profitieren. Eine abschließende Bewertung der Betroffenheit der Art erfolgt vor Satzungsbeschluss zu vorliegendem Bebauungsplan. Aus artenschutzrechtlicher Sicht ist das geplante Vorhaben unter Berücksichtigung der beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen und unter dem formulierten Vorbehalt (abschließende Kartierung Feldhamster) zulässig. Umweltbericht: Der zur Begründung des Bebauungsplanentwurfes gehörende Umweltbericht untersucht die Auswirkungen des Bebauungsplans auf die verschiedenen Schutzgüter (Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter, sonstige Sachgüter und evt. Wechselwirkungen): Schutzgut Mensch u. menschliche Gesundheit: Erholung, Schall- u. Schadstoffimmissionen Schutzgut Tiere: Erfassung Avifauna und Feldhamster, Brutvögel Feldlerche u. Wiesenscahfstelze, CEF-Maßnahmen für planungsrelevante Arten . Schutzgut Pflanzen: intensiv genutzte Ackerfläche. Schutzgut Boden: schutzwürdiger fruchtbarer Boden und besonders schutzwürdiger Boden. Schutzgut Wasser: Trinkwasserschutzgebiet, Bergbaugebiet, Absenkung Niederschlagswasser über Rückhaltung in Fitschgraben. Grundwasser, Ableitung Schutzgut Klima, Luft: Fisch- u. Kaltluftproduktion, Veränderung der mikroklimatischen Bedingungen. Schutzgut Landschaft: Eingrünung zur freien Landschaft. Schutzgut Kultur- u. sonst. Schutzgüter: keine Schutzgüter bekannt Schutzgut biologische Vielfalt u. Wechselwirkungen: mäßig ausgestatteter Lebensraum in Ortsrandlage. Es wird eine oder mehrere externe Ausgleichsflächen geben, deren genaue Lage bis zur Durchführung der Offenlage noch festgelegt wird und die während der Offenlage eingesehen werden können. Der Ausgleich soll auf Ackerflächen erfolgen, die durch Extensivierung aufgewertet werden. Angestrebt wird dabei eine Entwicklung der Ausgleichsflächen zum Zielbiotoptyp „Artenschutzacker Fauna, extensiv“ entsprechend dem 3. Anhang zur „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV 2008). Für die notwendige Kompensation von 96.322 Biotoppunkten werden 32.078 m² intensiv genutzter Acker zum Zielbiotoptyp „Artenschutzacker Fauna, extensiv“ umgewandelt. Im Rahmen der erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurden Stellungnahmen zu folgenden umweltrelevanten Themenbereichen abgegeben: Kreis Euskirchen 21.04.2017: Untere Bodenschutzbehörde. Altlastenkataster, besonders schutzwürdige Böden, vorrangig Wiedernutzung versiegelter Flächen, Immissionsschutz, Feingliederung, Schallkontingentierung, Untere Naturschutzbehörde, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Kompensationsmaßnahmen, Eingrünungsstreifen, Feldhamsterkartierung, Grauammer, Kiebitz. Bez.reg. Arnsberg, Abt. Bergbau 18.04.2017: Grundwasserbewegungen durch Braunkohlenbergbau, sicherungsmaßnahmen. Bodenbewegungen, Kreisbauernschaft Euskirchen 28.04.2017: landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetrieb, qualitativ hochwertige Bodengüte. Geologischer Dienst 18.04.2017: Tektonik, Bessenicher Sprung, Baugrunduntersuchung, Erdbebenzone 2, besonders schutzwürdige Böden, Bilanzierung Grundwassermessstellen Kreisverband Natur- u. Umweltschutz Euskirchen, 19.04.2017: Umweltbericht mit integrierter Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Artenschutzprüfung, Kompensationsform artenreiche, extensiv genutzte Mähwiese. Straßen NRW, 29.03.2017: Verkehrserzeugung Industriegebiet bis 6.000 KFZ/Tag, Anbindung an überörtliches Verkehrsnetz durch Kreisverkehr e-regio 20.04.2017: Anbindung an Erdgasversorgungsnetz, Anpflanzung Bäume außerhalb Leitungstrassen. Bürger 27.04.2017: landwirtschaftlich bewirtschaftete Ackerflächen mit hervorragender Bodengüte. Die o. g. Gutachten und Stellungnahmen können mit den übrigen Unterlagen (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begründung und Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung) während der Offenlage im Rathaus eingesehen werden. Stadt Zülpich, den 26.06.2017 Ulf Hürtgen Bürgermeister