Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
29 kB
Datum
16.10.2017
Erstellt
29.09.17, 09:04
Aktualisiert
29.09.17, 09:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Öffentliche Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 11/40 C
Zülpich „Industriegebiet“
Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Zülpich hat in seiner Sitzung am 27.06.2017
den Offenlagebeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 11/40 C Zülpich
„Industriegebiet“ gefasst.
Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Entwurf des o.g. Bebauungsplans die Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf des o.g. Bebauungsplans wird in der Zeit von
Montag, den 17.07. 2017
bis einschl. Freitag, den 18.08. 2017
im Rathaus der Stadt Zülpich, Markt 21, II. OG, Zimmer 210 während der Dienststunden
Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
und zusätzlich Donnerstag 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr
ausgelegt.
Der Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanentwurfs geht aus dem beigefügten Lageplan
hervor.
Während der vorgenannten Zeit besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Ferner besteht die Möglichkeit, Anregungen während der Auslegungsfrist vorzubringen.
Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, dass ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Zielsetzung des Bebauungsplans besteht darin, die planungsrechtliche Grundlage
für die Realisierung des zweiten Bauabschnittes des von der Fa. Galeria Kaufhof
geplanten E-Commerce-Lagers im Industriegebiet der Stadt Zülpich zu schaffen.
Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind die Gemeinden verpflichtet, die in den vorhandenen
Stellungnahmen und Unterlagen behandelten Umweltthemen nach Themenblöcken
zusammenzufassen und diese in der Bekanntmachung schlagwortartig zu charakterisieren:
Das Kölner Büro für Faunistik hat den Umweltbericht und die Artenschutzrechtliche Prüfung
mit folgenden Ergebnissen erstellt:
Artenschutzrechtliche Prüfung:
Im Plangebiet und seiner Umgebung sind Brutvorkommen verschiedener nichtplanungsrelevanter Brutvogelarten nachgewiesen worden. Bei diesen Arten treten im
Regelfall keine Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG ein, so auch im vorliegenden
Fall, da für evtl. von Lebensraumverlusten betroffene einzelne Vorkommen solcher
Vogelarten Ausweichmöglichkeiten in der Umgebung vorhanden sind und das Vorhaben
lediglich mit räumlich begrenzten Störwirkungen verbunden ist. Das Verbot
eingriffsbedingter Tötungen des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gilt allerdings auch für die
nicht-planungsrelevanten Arten, somit sind Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefährdung
der Individuen und Entwicklungs-stadien erforderlich (Ausschlusszeit für Eingriffe in
mögliche Brutbereiche, Vermeidungs-maßnahme V1).
Von den im Betrachtungsraum festgestellten planungsrelevanten Vogelarten brütet die
Feldlerche im Plangebiet sowie in den Bereichen, die direkt an das Plangebiet angrenzen und
durch die Bebauung entwertet werden könnten. Insgesamt 6 Reviere sind potenziell von den
geplanten Eingriffen betroffen. Daher sind Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen, damit es
nicht zu einer Tötung der Art kommen kann. Hinzu kommen vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen, um Ausweichlebensräume für die betroffenen Brutpaare zu schaffen.
Von der Umsetzung dieser Maßnahmen profitiert auch die im LINFOS verzeichnete, aber
aktuell in 2017 nicht nachgewiesene Grauammer.
Weitere planungsrelevante Vogelarten sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Unter
Beachtung der vorgesehenen Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist
nicht mit artenschutzrechtlich relevanten Beeinträchtigungen durch das Vorhaben zu rechnen.
Im Plangebiet konnten bisher keine artenschutzrechtlich relevanten Vorkommen von Arten
nach Anhang IV der FFH-Richtlinie nachgewiesen werden. Der Feldhamster wurde in der
(Frühjahrs-) Kartierung im Jahr 2017 bisher nicht erfasst. Es ist jedoch noch die
Sommerkartierung nach der Ernte durchzuführen. In der Landschaftsinformationssammlung
des Landes NRW finden sich allerdings Hinweise auf Vorkommen des Feldhamsters aus der
angrenzenden, östlichen Umgebung des Plangebiets (Einträge im LINFOS aus dem Jahr
2014). Desweiteren liegen Erkenntnisse aus dem Jahr 2015 vor, die ebenfalls östlich des
Plangebiets Feldhamsterbaue dokumentieren. Bei den betroffenen Flächen im Plangebiet
handelt es sich somit um potentielle Feldhamsterlebensräume.
Die beschriebenen CEF-Maßnahmen sollten in den Verbreitungsraum des Feldhamsters
gelegt werden. Damit wird auch diese Art durch eine Aufwertung des Lebensraums von den
Maßnahmen profitieren. Eine abschließende Bewertung der Betroffenheit der Art erfolgt vor
Satzungsbeschluss zu vorliegendem Bebauungsplan.
Aus artenschutzrechtlicher Sicht ist das geplante Vorhaben unter Berücksichtigung der beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen und unter
dem formulierten Vorbehalt (abschließende Kartierung Feldhamster) zulässig.
Umweltbericht:
Der zur Begründung des Bebauungsplanentwurfes gehörende Umweltbericht untersucht die
Auswirkungen des Bebauungsplans auf die verschiedenen Schutzgüter (Mensch, Tiere,
Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter, sonstige Sachgüter und evt.
Wechselwirkungen):
Schutzgut Mensch u. menschliche Gesundheit:
Erholung, Schall- u. Schadstoffimmissionen
Schutzgut Tiere:
Erfassung Avifauna und Feldhamster, Brutvögel Feldlerche u. Wiesenscahfstelze,
CEF-Maßnahmen für planungsrelevante Arten .
Schutzgut Pflanzen:
intensiv genutzte Ackerfläche.
Schutzgut Boden:
schutzwürdiger fruchtbarer Boden und besonders schutzwürdiger Boden.
Schutzgut Wasser:
Trinkwasserschutzgebiet,
Bergbaugebiet,
Absenkung
Niederschlagswasser über Rückhaltung in Fitschgraben.
Grundwasser,
Ableitung
Schutzgut Klima, Luft:
Fisch- u. Kaltluftproduktion, Veränderung der mikroklimatischen Bedingungen.
Schutzgut Landschaft:
Eingrünung zur freien Landschaft.
Schutzgut Kultur- u. sonst. Schutzgüter:
keine Schutzgüter bekannt
Schutzgut biologische Vielfalt u. Wechselwirkungen:
mäßig ausgestatteter Lebensraum in Ortsrandlage.
Es wird eine oder mehrere externe Ausgleichsflächen geben, deren genaue Lage bis zur
Durchführung der Offenlage noch festgelegt wird und die während der Offenlage eingesehen
werden können. Der Ausgleich soll auf Ackerflächen erfolgen, die durch Extensivierung
aufgewertet werden. Angestrebt wird dabei eine Entwicklung der Ausgleichsflächen zum
Zielbiotoptyp „Artenschutzacker Fauna, extensiv“ entsprechend dem 3. Anhang zur
„Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV
2008). Für die notwendige Kompensation von 96.322 Biotoppunkten werden 32.078 m²
intensiv genutzter Acker zum Zielbiotoptyp „Artenschutzacker Fauna, extensiv“
umgewandelt.
Im Rahmen der erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und
der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurden
Stellungnahmen zu folgenden umweltrelevanten Themenbereichen abgegeben:
Kreis Euskirchen 21.04.2017:
Untere Bodenschutzbehörde. Altlastenkataster, besonders schutzwürdige Böden, vorrangig
Wiedernutzung
versiegelter
Flächen,
Immissionsschutz,
Feingliederung,
Schallkontingentierung, Untere Naturschutzbehörde, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung,
Kompensationsmaßnahmen, Eingrünungsstreifen, Feldhamsterkartierung, Grauammer,
Kiebitz.
Bez.reg. Arnsberg, Abt. Bergbau 18.04.2017:
Grundwasserbewegungen
durch
Braunkohlenbergbau,
sicherungsmaßnahmen.
Bodenbewegungen,
Kreisbauernschaft Euskirchen 28.04.2017:
landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetrieb, qualitativ hochwertige Bodengüte.
Geologischer Dienst 18.04.2017:
Tektonik,
Bessenicher
Sprung,
Baugrunduntersuchung,
Erdbebenzone 2, besonders schutzwürdige Böden, Bilanzierung
Grundwassermessstellen
Kreisverband Natur- u. Umweltschutz Euskirchen, 19.04.2017:
Umweltbericht mit integrierter Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Artenschutzprüfung,
Kompensationsform artenreiche, extensiv genutzte Mähwiese.
Straßen NRW, 29.03.2017:
Verkehrserzeugung Industriegebiet bis 6.000 KFZ/Tag, Anbindung an überörtliches
Verkehrsnetz durch Kreisverkehr
e-regio 20.04.2017:
Anbindung an Erdgasversorgungsnetz, Anpflanzung Bäume außerhalb Leitungstrassen.
Bürger 27.04.2017:
landwirtschaftlich bewirtschaftete Ackerflächen mit hervorragender Bodengüte.
Die o. g. Gutachten und Stellungnahmen können mit den übrigen Unterlagen (Planzeichnung,
Textliche Festsetzungen, Begründung und Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen
Beteiligung) während der Offenlage im Rathaus eingesehen werden.
Stadt Zülpich, den 26.06.2017
Ulf Hürtgen
Bürgermeister