Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,9 MB
Datum
16.10.2017
Erstellt
29.09.17, 09:04
Aktualisiert
29.09.17, 09:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 11/40 C – Zülpich „Industriegebiet“
Stadt Zülpich
Umweltbericht
Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 11/40 C – Zülpich „Industriegebiet“
Umweltbericht
Gutachten im Auftrag der
Stadt Zülpich
Bearbeiter:
B.Sc. Jasmin Shahbaz-Badr
Dipl.-Ing. Bertram Mestermann
Büro für Landschaftsplanung
Dr. Thomas Esser
KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK
Lütticher Str. 32
50674 Köln
www.kbff.de
Köln, im Juni 2017
Inhalt
1. Veranlassung und Aufgabenstellung ........................................................ 1
2. Geplantes Vorhaben.................................................................................... 3
2.1 Lage des Plangebiets ............................................................................................... 3
2.2 Festsetzungen .......................................................................................................... 3
2.3 Wirkfaktoren.............................................................................................................. 4
3. Bestandssituation........................................................................................ 7
4. Fachplanungen und Schutzgebiete ........................................................... 8
4.1 Regionalplan............................................................................................................. 8
4.2 Flächennutzungsplan................................................................................................ 9
4.3 Landschaftsplan...................................................................................................... 10
4.4 Schutzgebiete und besonders geschützte Bereiche................................................ 10
5. Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen
Umweltsituation mit Konfliktanalyse ........................................................... 14
5.1 Methodik ................................................................................................................. 14
5.2 Null-Variante und anderweitige Planungsmöglichkeiten.......................................... 14
5.3 Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit ................................................ 15
5.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen ................................................................................. 16
5.4.1 Schutzgut Tiere.................................................................................................... 16
5.4.2 Schutzgut Pflanzen .............................................................................................. 17
5.5 Schutzgut Boden .................................................................................................... 20
5.6 Schutzgut Wasser................................................................................................... 21
5.7 Schutzgut Klima und Luft ........................................................................................ 23
5.8 Schutzgut Landschaft ............................................................................................. 24
5.9 Schutzgut Kultur- und sonstige Schutzgüter ........................................................... 24
5.10 Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen .......................................................... 24
6. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege................ 27
6.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen.............. 27
6.1.1 Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit ............................................. 27
6.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen .............................................................................. 27
6.1.3 Schutzgut Boden ................................................................................................. 28
6.1.4 Schutzgut Wasser................................................................................................ 28
6.1.5 Schutzgut Klima und Luft ..................................................................................... 28
6.1.6 Schutzgut Landschaft .......................................................................................... 29
6.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ........................................................... 29
6.2 Kompensationsmaßnahmen ................................................................................... 29
6.2.1 Analyse der Eingriffsrelevanz des Vorhabens ...................................................... 29
6.2.2 Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs ..................................................... 29
6.2.3 Nachweis des Kompensationsflächenbedarfs ...................................................... 34
6.3 Monitoring............................................................................................................... 38
7. Zusammenfassung .................................................................................... 40
8. Literatur und sonstige verwendete Quellen............................................ 42
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
1. Veranlassung und Aufgabenstellung
1. Veranlassung und Aufgabenstellung
Gegenstand der Untersuchung ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11/40 C - Zülpich
„Industriegebiet“ der Stadt Zülpich. Zielsetzung des Bebauungsplans ist die Schaffung
weiterer industrieller Bauflächen, unter Berücksichtigung des bestehenden Gewerbestandortes. „Außerdem ist vorgesehen, Einzelhandelsbetirebe [sic], die sich ganz oder teilweise an
Endverbraucher richten, einzuschränken, um den Bereich für Gewerbebetriebe zu sichern
und die Bemühungen der Stadt Zülpich zur Stärkung ihres Zentrums nicht zu unterlaufen“
(STADT ZÜLPICH 2017).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11/40 C bezieht auch Teilbereiche aus den
angrenzenden rechtskräftigen Bebauungsplänen ein, da die zulässige Gebäudehöhe dort
erhöht werden muss (vgl. Abb. 16). Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche aus dem dritten
Teilbereich des Rahmenplans, den die Stadt Zülpich zur Entwicklung ihres Gewerbestandortes aufgestellt hat (STADT ZÜLPICH 2017).
Abbildung 1: Lage des Plangebiets (rote Fläche) auf Grundlage der Topografischen Karte 1:25.000.
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1. Veranlassung und Aufgabenstellung
Basierend auf der aktuellen Rechtslage ist im Zuge der Bauleitplanung eine Umweltprüfung
im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Aufgabe der Umweltprüfung ist es, die zu
erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens darzustellen. Die Ergebnisse
der Umweltprüfung für die Aufstellung des Bebauungsplans werden in dem hiermit vorgelegten Umweltbericht beschrieben und bewertet.
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2. Geplantes Vorhaben
2. Geplantes Vorhaben
2.1 Lage des Plangebiets
Das ca. 13,7 ha große Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 11/40 C - Zülpich
„Industriegebiet“ liegt nordöstlich der Ortslage Zülpich. Es schließt sich östlich an das bestehende Gewerbe der Industriestraße sowie an die Straße „Am Meilenstein“ in Zülpich an. Es
umfasst die Flurstücke 27, 28 (vollständig), 116 und 117 (teilweise) der Flur 008 in der Gemarkung Zülpich sowie die Flurstücke 62, 63, 64, 68 und 75 (teilweise) der Flur 004 in der
Gemarkung Nemmenich.
2.2 Festsetzungen
Das Plangebiet wird gemäß § 9 Bau NVO als Industriegebiet (GI) mit einer Grundflächenzahl
(GRZ) von 0,8 festgesetzt. Die Höhe der baulichen Anlagen wurde auf 180–182 m über NN
beschränkt (STADT ZÜLPICH 2017).
Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 11/40 C – Zülpich
„Industriegebiet“.
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2. Geplantes Vorhaben
„In dem als GI abgegrenzten Bereich werden die Betriebe der Klassen I-III des Abstandserlasses ausgeschlossen. Dieser Bereich weist für den überwiegenden Teil des Plangebiets
einen Abstand von > 700 m zur nächst gelegenen Wohnbebauung auf. Mit den Festsetzungen werden Betriebe mit einem Störgrad, der der 500 m-Klasse entspricht, zugelassen. Insofern sind erhebliche Beeinträchtigungen auf das Wohngebiet im Bereich der Krefelder Straße
nicht zu erwarten. Betriebe, die einen Abstand von mind. 700 m erfordern (Klasse III), sind
ausnahmsweise zulässig, wenn im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen
wird, dass hieraus keine Störungen entstehen, die über den Störgrad der Klasse IV hinausgehen“ (STADT ZÜLPICH 2017).
„Wie im § 9 (3) Nr.1 BauNVO dargelegt, sind Wohnungen ausnahmsweise zulässig. Es ist
jedoch der Nachweis zu führen, dass durch entsprechende Maßnahmen in den Schlafräumen ein Innenraumpegel von nachts 35 dB(A) eingehalten wird. […] Auf Grund der bisher
vorliegenden Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung, […] ist davon auszugehen, dass ein
Innengeräuschpegel von 30-35 dB(A) nachts im schlafgünstigen Bereich eines durchschnittlich Lärmempfindlichen liegt“ (STADT ZÜLPICH 2017).
„Außerdem ist vorgesehen, Einzelhandelsbetirebe [sic], die sich ganz oder teilweise an Endverbraucher richten, einzuschränken, um den Bereich für Gewerbebetriebe zu sichern und
die Bemühungen der Stadt Zülpich zur Stärkung ihres Zentrums nicht zu unterlaufen“
(STADT ZÜLPICH 2017).
Das geplante Industriegebiet ist über den vorhandenen Anschluss im Bereich des sich westlich anschließenden Bebauungsplan 11/40 A an die B 265 an das überörtliche Straßennetz
angebunden (STADT ZÜLPICH 2017). „Die Stadt Zülpich beabsichtigt, möglichst große zusammenhängende Industrieflächen zu schaffen. Eine kleinteilige Erschließung des Plangebiets ist daher zunächst nicht vorgesehen“ (STADT ZÜLPICH 2017).
2.3 Wirkfaktoren
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11/40 C – Zülpich „Industriegebiet“ ist die
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für weitere industrielle Bauflächen als
Bestandteil der Gesamtkonzeption der gewerblichen Flächen im Nordosten von Zülpich.
Auswirkungen auf die zu betrachtenden Umweltschutzgüter sind im Bereich des Plangebiets
zu erwarten. Die dabei entstehenden Wirkfaktoren können baubedingter, anlagebedingter
oder betriebsbedingter Art sein und dementsprechend temporäre oder nachhaltige Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter mit sich bringen.
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2. Geplantes Vorhaben
Bauarbeiten zur Baufeldvorbereitung für den Bau der Gebäude und Verkehrsflächen sowie
der Baustellenbetrieb führen zu Bodenverdichtungen und -veränderungen. Sie gehen einher
mit der Entfernung der krautigen Vegetation. Überwiegend werden Ackerflächen in Anspruch
genommen. Darüber hinaus kommt es zur Lärmemission durch den Baubetrieb.
Anlagebedingt kommt es durch die Errichtung der Gebäude und Verkehrsflächen zur Versieglung der Freiflächen und zu einem nachhaltigen Lebensraumverlust für Tiere und Pflanzen. Die durch die Bebauung der Gebäude neu erzeugten Konturen verursachen, aufgrund
des Anschlusses an das vorhandene Gewerbegebiet, nur eine geringfügige Veränderung
des Landschaftsbildes.
Betriebsbedingt verursacht die Entwicklung des Industriegebiets außerdem eine Erhöhung
des Kfz-Verkehrs, wodurch es zu einer Zunahme der Lärmemission kommen kann.
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergeben sich für das Plangebiet die folgenden Wirkungen:
Bodenverdichtung, Bodenveränderung
Lärmemission durch den Baubetrieb
Verlust von krautiger Vegetation und Ackerflächen
Versiegelung von Freiflächen und nachhaltiger Lebensraumverlust
Geringe optische Veränderung des Landschaftsbildes durch die Gebäude
Geringfügige Steigerung der Lärmemission durch zusätzlichen Fahrzeugverkehr
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2. Geplantes Vorhaben
Tabelle 1: Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 11/40 C – Zülpich „Industriegebiet“.
Maßnahme
Wirkfaktor
Auswirkung
Betroffene Schutzgüter
Bodenverdichtungen, Bodenabtrag
und Veränderung
des (anthropogen
beeinflussten) Bodenaufbaus. Ggf.
Baumaßnahmen im
geologischen Untergrund
Lebensraumverlust/
-degeneration
Tiere
Pflanzen
Bodendegeneration und
Verdichtung/Veränderung
Boden
Tiefbauarbeiten für
die Errichtung von
Gebäuden und Verkehrsflächen
Veränderungen des Bodenwasserhaushaltes und
ggf. des Grundwassers
Boden
Wasser
Entfernung von krautiger Vegetation
Lebensraumverlust/
-degeneration
Pflanzen
Tiere
Lärmemissionen
durch den Baubetrieb;
stoffliche Emissionen (z. B. Staub)
durch den Baubetrieb
Störung von Anwohnern,
Beeinträchtigung der Gesundheit, ggf. stoffliche
Einträge in den Boden und
in das Grundwasser
Menschen
Gesundheit
Tiere
Wasser
Luft
Versiegelung und
nachhaltiger
Lebensraumverlust
Lebensraumverlust, Veränderung der Standortverhältnisse, Zerschneidung von
Lebensräumen
Tiere
Pflanzen
Bodenverlust
Boden
Verringerung der Versickerungsrate, erhöhter Oberflächenabfluss
Wasser
Ggf. Veränderung von Klimatopen
Klima
Ggf. Veränderung des
Landschaftsbildes
Menschen
Landschaft
Tiere
Baubedingt
Bauarbeiten zur
Baufeldvorbereitung für den Bau
der Gebäude und
Verkehrsflächen
Baustellenbetrieb
Anlagebedingt
Errichtung der
Gebäude und
Verkehrsflächen
Silhouettenwirkung
der Gebäude
Ggf. Störungen von Tieren
Betriebsbedingt
Nutzung der Betriebs- und Verkehrsflächen
Geringe zusätzliche
Lärmemissionen
durch zusätzlichen
Fahrzeugverkehr
und optische Wirkung
Zusätzliche Belastung der
Umgebung
Menschen
Gesundheit
Tiere
Belastung der Atmosphäre
Geringe zusätzliche Belastung der Atmosphäre insbesondere durch CO2Ausstoß
Menschen
Gesundheit
Luft
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3. Bestandssituation
3. Bestandssituation
Das ca. 13,7 ha große Plangebiet liegt im Stadtgebiet von Zülpich. Das Plangebiet zeichnet
sich momentan durch landwirtschaftlich geprägte Strukturen in Form von Ackerland mit Wegrainen aus. Der nördliche Teil liegt in der Gemarkung Zülpich, Flur 008, Flurstücke 27, 28
(vollständig), 116 und 117 (teilweise) und der südliche Teil in der Gemarkung Nemmenich,
Flur 004, Flurstücke 62, 63, 64, 68 und 75 (teilweise) der Stadt Zülpich im Kreis Euskirchen,
Regierungsbezirk Köln.
2
4
1
3
Abbildung 3: Lage des Plangebiets (rote Strichlinie) und des Untersuchungsgebiets (schwarze Strichlinie) auf Grundlage des Luftbildes.
Legende:
1 = Acker
2 = Schotterweg
3 = versiegelte Flächen (Gewerbegebiet und Straße)
4 = Grünflächen
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4. Fachplanungen und Schutzgebiete
4. Fachplanungen und Schutzgebiete
4.1 Regionalplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln „Teilabschnitt Region Aachen“ stellt den
Geltungsbereich des Bebauungsplans als „Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ dar (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2003).
Abbildung 4: Auszug aus dem Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln „Teilabschnitt Region
Aachen“ (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2003). Lage des Plangebiets als magentafarbene Markierung.
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4. Fachplanungen und Schutzgebiete
4.2 Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan für die Stadt Zülpich stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplans als „Gewerbliche Bauflächen“ dar. Die randlichen Flächen im Osten und Süden werden
als „Grünflächen“ mit der Zweckbestimmung „Ausgleichsfläche“ dargestellt (STADT ZÜLPICH
2016).
Abbildung 5: Auszug aus dem Flächennutzungsplan für die Stadt Zülpich (STADT ZÜLPICH 2016).
Lage des Plangebiets als rote Markierung.
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4. Fachplanungen und Schutzgebiete
4.3 Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Zülpich und ist keiner
Schutzkategorie zugewiesen. Die südlichen und östlichen Randbereiche des Plangebiets
sind als Kompensationsfläche bzw. eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Ca. 350 m südöstlich des
Plangebiets befindet sich eine als „geschützter Landschaftsbestandteil“ festgesetzte Fläche.
Abbildung 6: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan, Festsetzungskarte (KREIS EUSKIRCHEN 2008).
Lage des Plangebiets als rote Markierung.
4.4 Schutzgebiete und besonders geschützte Bereiche
Natura 2.000-Gebiete
Im Plangebiet und dessen näheren Umgebung finden sich keine FFH- oder Vogelschutzgebiete (LANUV 2017).
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4. Fachplanungen und Schutzgebiete
Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete
Im Plangebiet und dessen näheren Umgebung finden sich keine Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete (LANUV 2017).
Gesetzlich geschützte Biotope
Im Plangebiet und dessen näheren Umgebung finden sich keine gesetzlich geschützten Biotope (LANUV 2017).
Geschützte Landschaftsbestandteile
In einer Entfernung von ca. 370 m südöstlich befindet sich die gesetzlich geschützte Allee
AL-EU-0009 „Allee an der L 161“ (LANUV 2017).
Abbildung 7: Darstellung der geschützten Landschaftsbestandteile als grüne Punktlinie. Lage des
Plangebiets als rote Strichlinie und ein Radius von 500 m um das Plangebiet als schwarze
Strichlinie.
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4. Fachplanungen und Schutzgebiete
Flächen des Biotopkatasters Nordrhein-Westfalen
Das Biotopkataster Nordrhein-Westfalens ist eine Datensammlung über Lebensräume für
wildlebende Tiere und Pflanzen, die für den Arten- und Biotopschutz eine besondere Wertigkeit besitzen. Die Gebiete werden nach wissenschaftlichen Kriterien ausgewählt, in Karten
erfasst und im Gelände überprüft sowie dokumentiert. Die Biotopkatasterflächen im Umfeld
des Vorhabens werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
Die Biotopkatasterfläche BK-5306-001 „Bahndamm zwischen Zülpich und Dürscheven“ liegt
ca. 285 m südwestlich des Plangebiets (LANUV 2017).
Abbildung 8: Darstellung der Biotopkatasterfläche als grüne Schraffur. Lage des Plangebiets als rote
Strichlinie und ein Radius von 500 m um das Plangebiet als schwarze Strichlinie.
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4. Fachplanungen und Schutzgebiete
Biotopverbundflächen
Nach § 21 BNatSchG dient der Biotopverbund der dauerhaften Sicherung der Populationen
wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger
ökologischer Wechselbeziehungen. Er soll außerdem zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ beitragen.
Die Biotopverbundfläche VB-K-5306-001 „Bahndamm und Gehölzformation zwischen Zülpich und Euskirchen“ liegt ca. 285 m südwestlich des Plangebiets (LANUV 2017).
Abbildung 9: Darstellung der Biotopverbundfläche als blaue Schraffur. Lage des Plangebiets als rote
Strichlinie und ein Radius von 500 m um das Plangebiet als schwarze Strichlinie.
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5. Schutzbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit. Konfliktanalyse
5. Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit Konfliktanalyse
5.1 Methodik
Im Rahmen einer Bestandsermittlung wird im Folgenden die bestehende Umweltsituation im
Plangebiet ermittelt und bewertet. Dazu wurden die vorliegenden Informationen aus Datenbanken und aus der Literatur ausgewertet. Das Plangebiet und dessen Umfeld wurden am
26. Mai 2017 begangen und es wurde eine Biotoptypenkartierung angefertigt.
Gemäß den Vorgaben des § 1 Abs. 6 BauGB sind im Rahmen der Umweltprüfung die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter zu prüfen:
Menschen und menschliche Gesundheit
Tiere und Pflanzen
Boden
Wasser
Klima und Luft
Landschaft
Kultur- und sonstige Sachgüter
Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen
Die Erarbeitung des Umweltberichtes folgt den inhaltlichen Vorgaben der Anlage 1 zum
BauGB.
5.2 Null-Variante und anderweitige Planungsmöglichkeiten
Das Baugesetzbuch (Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a) fordert die Betrachtung der NullVariante sowie „anderweitiger Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche
Geltungsbereich des Bauleitplanes zu berücksichtigen sind“.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11/40 C – Zülpich „Industriegebiet“ ist die
Schaffung von industriellen Bauflächen. Die Gewerbegebietserweiterung basiert auf der Gewerbeflächendarstellung im rechtskräftigen Flächennutzungsplan und im aktuellen Regionalplan. Der Bebauungsplan stellt den letzten Bauabschnitt des Zülpicher Gewerbe- und Industriegebiets dar. Zusammen mit diesem letzten Erweiterungsabschnitt wird eine Gewerbegroßansiedlung ermöglicht, sodass Alternativstandorte keinen Sinn ergeben.
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5. Schutzbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit. Konfliktanalyse
Vor dem Hintergrund der bestehenden Nachfrage nach gewerblich nutzbarem Bauland sowie den beschriebenen Rahmenbedingungen wird ein Verzicht auf das Vorhaben (NullVariante) der Zielsetzung der Vorhabensträger nicht gerecht. Bei einem Vorhabensverzicht
könnte die aktuelle Bestandssituation erhalten werden. Gleichwohl würden entsprechend der
vorhandenen Nachfrage nach Flächen die geplanten industriellen Bauflächen an anderer
Stelle geschaffen.
5.3 Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit
Erholung
Dem Plangebiet selbst kommt aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung als
Ackerfläche eine geringe Bedeutung für die Erholungsnutzung zu, da die Flächen nur bedingt nutzbar sind.
Der Bebauungsplan dient der planungsrechtlichen Absicherung von industriellen Bauflächen.
Aufgrund der Anbindung an bereits bestehende Bebauung sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Erholungsfunktion der umgebenden Landschaft zu erwarten.
Schall- und Schadstoffemissionen
Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Zülpich, im Übergang zu landwirtschaftlich genutztem Freiraum. In der Umgebung des Plangebiets befinden sich bereits Gewerbeund Industriebetriebe, die durch Schallemissionen zu einer gewissen Vorbelastung des
Plangebiets führen.
Der Bebauungsplan setzt auf Grund der im Bereich der Krefelder Straße vorhandenen
Wohnbebauung ein Industriegebiet mit Nutzungsbeschränkungen fest. Hierdurch wird der
Störungsgrad der Betriebe und Anlagen berücksichtigt und die umliegende vorhandene
Wohnbebauung vor gewerblichen Immissionen geschützt.
Von den geplanten zusätzlichen Industrieflächen sind Emissionen durch die Erhöhung des
Verkehrsaufkommens zu erwarten. Eine vorhabensbedingte Belastung über das bisherige
Maß hinaus mit Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit wird
nicht erwartet.
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5. Schutzbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit. Konfliktanalyse
5.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans geht im Bereich der Verkehrs- und Industriebauflächen eine Nutzungsänderung von den bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen einher.
Die derzeitigen Ackerflächen und Wegraine werden in Teilen überbaut (Verkehrsflächen,
Gebäude).
5.4.1 Schutzgut Tiere
Eine detaillierte Bestands- und Konfliktanalyse des Schutzguts Tiere erfolgt parallel zu diesem Umweltbericht in einer Artenschutzprüfung (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2017). Aufgrund der sehr eingeschränkten Biotopausstattung im Plangebiet erfolgte eine Erfassung der
Avifauna und des Feldhamsters. Im Untersuchungsraum wurden im Jahr 2017 insgesamt 16
Vogelarten nachgewiesen, von denen 7 Arten hier Reviere besitzen. Allerdings sind im eigentlichen Plangebiet nur zwei Arten (Feldlerche und Wiesenschafstelze) als Brutvögel aufgetreten. Die anderen Brutvogelarten kommen im Umfeld des Plangebiets vor. Sieben Arten
konnten nur als Nahrungsgäste festgestellt werden. Der Steinschmätzer ist einmalig als
Durchzügler im Untersuchungsraum beobachtet worden.
Im Untersuchungsraum konnten bisher weder Bauten noch Individuen des Feldhamsters
festgestellt werden. Die Untersuchung ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Nach der
Ernte erfolgt eine abschließende Kartierung. In der Landschaftsinformationssammlung des
Landes NRW findet man jedoch Nachweise des Feldhamsters. Die Untersuchungen stammen aus dem Jahr 2014. Die Art wurde im Bereich der Flurstücke 61 und 79 nachgewiesen,
die nicht zum Plangebiet gehören, aber in der unmittelbaren Umgebung (östlich) liegen. Im
Rahmen einer im Jahre 2015 durchgeführten Kartierung konnten im Bereich des Plangebiets
ebenfalls keine Baue des Feldhamsters nachgewiesen werden. Östlich des Plangebiets wurden jedoch 2 Frühjahrsbaue und 1 Sommerbau festgestellt.
Für die vom Vorhaben betroffenen planungsrelevanten Arten (Feldlerche, Altnachweis
Grauammer) werden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen formuliert (CEF-Maßnahmen),
die auch zu einer Aufwertung des Lebensraums des Feldhamsters führen.
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5. Schutzbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit. Konfliktanalyse
5.4.2 Schutzgut Pflanzen
Bestandsanalyse
Das Plangebiet sowie die angrenzenden Bereiche wurden am 26. Mai 2017 begangen. Für
das Plangebiet (rote Strichlinie in Abb. 3) und die nähere Umgebung im Radius von 25 m
(schwarze Strichlinie in Abb. 3) wurde eine Biotoptypenkartierung angefertigt (vgl. Abb. 17
und Anlage 1).
Der größte Teil des Plangebiets wird als Ackerfläche intensiv genutzt und ist als Intensivacker, weitgehend ohne Wildkrautarten, anzusprechen. Im Osten kommen kleinflächig Wegraine vor.
Östlich außerhalb des Plangebiets schließen sich weitere Ackerflächen, Wegraine sowie ein
Schotterweg an. Nördlich und südlich schließen sich ausschließlich Ackerflächen an. Ganz
im Westen kreuzt eine Straße das Untersuchungsgebiet, die beidseitig durch eine Bankette
begleitet wird. Daran schließen sich südlich und nördlich Wegraine sowie teilversiegelte Betriebsflächen an.
Die angetroffenen Biotoptypen werden entsprechend der Anleitung „Numerische Bewertung
von Biotoptypen für die Bauleitplanung in Nordrhein-Westfalen“ (LANUV 2008A) klassifiziert.
Im Untersuchungsgebiet und in der Umgebung befinden sich die in Tabelle 2 aufgelisteten
Biotoptypen.
Tabelle 2: Biotoptypen im Plangebiet (PG) und der Umgebung (U) (vgl. Abb. 17 und Anlage 1).
Vorkommen
Code
Biotoptyp
1.1
Versiegelte Fläche (Gebäude, Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster,
Mauern)
1.3
Teilversiegelte- oder unversiegelte Betriebsflächen
2.1
Bankette, Mittelstreifen (regelmäßig gemäht)
2.4
Wegraine, Säume ohne Gehölze
3.1
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend
PG
U
●
●
●
●
●
●
●
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5. Schutzbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit. Konfliktanalyse
Abbildung 10: Blick von Norden auf die Ackerflächen im Plangebiet, mit angrenzendem
Wegrain und Bankette im Vordergrund.
Abbildung 11: Blick von Osten auf die Ackerflächen im Plangebiet. Im Hintergrund
wird das bestehende Industrie-/Gewerbegebiet sichtbar.
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K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
5. Schutzbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit. Konfliktanalyse
Abbildung 12: Blick auf den angrenzenden Schotterweg im Osten des Plangebiets.
Abbildung 13: Blick von Süden auf den angrenzenden Weg im Westen des Plangebiets.
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5. Schutzbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit. Konfliktanalyse
Konfliktanalyse
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11/40 C Zülpich „Industriegebiet“ führt zu einem
dauerhaften Verlust der Biotopstrukturen im direkten Plangebiet. Es entstehen keine Wirkungen auf die Biotoptypen in der Umgebung.
5.5 Schutzgut Boden
Bestandsanalyse
Im Bereich des Plangebiets steht gemäß Auskunftssystem BK 50 „Karte der schutzwürdigen
Böden“ (GD NRW 2003) im Norden des Plangebiets eine typische Parabraunerde, pseudovergleyt (L33) an. Dieser Bodentyp ist als schutzwürdiger fruchtbarer Boden für seine Regelungs- und Pufferfunktion und die natürliche Bodenfruchtbarkeit eingestuft. Im Süden des
Plangebiets steht eine typische Parabraunerde, meist mit Tschernosem-Relikten (L34) an.
Dieser Bodentyp ist als besonders schutzwürdiger fruchtbarer Boden für seine Regelungsund Pufferfunktion und die natürliche Bodenfruchtbarkeit eingestuft (GD NRW 2003 / WMSFEATURE 2017).
Abbildung 14: Darstellung der anstehenden Böden. Das Plangebiet ist mit einer roten Strichlinie
gekennzeichnet.
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5. Schutzbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit. Konfliktanalyse
Konfliktanalyse
Gemäß § 1 Abs. 1 LBodSchG NRW soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.
„Bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen haben die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen
insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist“ (LBodSchG NRW).
Durch den Bau der Gebäude und Verkehrsflächen wird der Boden in diesen Bereichen und
dem anschließenden Arbeitsraum dauerhaft zerstört.
5.6 Schutzgut Wasser
Bestandsanalyse
Die Karte der Grundwasserlandschaften in NRW weist das Plangebiet als Bergbaugebiet mit
möglichen Veränderungen der Grundwasserverhältnisse aus.
Der Bereich wird als Gebiet mit mäßig ergiebigen Grundwasservorkommen auf Lockergesteinen eingestuft (GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW 1980). Der Vorhabensbereich und dessen Umfeld liegen innerhalb eines geplanten Trinkwasserschutzgebietes. Das Plangebiet
überschneidet sich mit der geplanten Wasserschutzzone III (a und c) der Wassergewinnungsanlage Oberelvenich.
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5. Schutzbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit. Konfliktanalyse
Abbildung 15: Darstellung der geplanten Trinkwasserschutzgebiete. Lage des Plangebiets als rote
Strichlinie und ein Radius von 500 m um das Plangebiet als schwarze Strichlinie.
Innerhalb des Plangebiets und der näheren Umgebung befinden sich keine Oberflächengewässer (ELWAS-W EB 2017).
Konfliktanalyse
Durch das geplante Vorhaben wird nicht (dauerhaft) in das Grundwasser eingegriffen. Im
Zusammenhang mit den Baumaßnahmen können kurzfristige Absenkungen des Grundwassers erforderlich werden. Diese werden jedoch keine relevanten Umweltauswirkungen nach
sich ziehen, dauerhafte Eingriffe in das Grundwasser sind nicht zu erwarten.
Die Überbauung derzeitiger Freiflächen geht mit einer flächenspezifischen Verringerung der
Grundwasserneubildungsrate einher.
Angesichts der geplanten Entwässerung gehen weder von den geplanten Industriebauflächen noch von den Verkehrsflächen stoffliche Einträge in das Grundwasser aus:
„Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt im Trennverfahren. Das Niederschlagswasser
wird in einer überwiegend in den Verkehrsflächen verlegten Regenwasserkanalisation gesammelt und nach einer geeigneten mechanischen Vorbehandlung (Absetzbecken; Regen22
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5. Schutzbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit. Konfliktanalyse
klärbecken) in einer weitergehenden Reinigungsstufe (Retentionsbodenfilter) behandelt. In
einem nachgeschalteten Regenrückhaltebecken werden die über die geplante Einleitungsmenge in den Fitschgraben hinausgehenden Niederschlagswasserabflüsse zwischengespeichert. Mit der Ableitung des Niederschlagswassers in den Fitschgraben wird dem § 51a
LWG-NW nach einer ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung entsprochen.
Das Schmutzwasser aus dem Plangebiet wird gemeinsam mit dem stark verschmutzten Niederschlagswasser in einer in den Verkehrsflächen verlegten Schmutzwasserkanalisation
gesammelt und der bestehenden Kanalisation zugeleitet. Über die bestehende Kanalisation
wird das Schmutzwasser dann zur Kläranlage Bessenich abgeleitet. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt parallel die Sicherstellung eines Ausbaus des Fitschgrabens,
damit die zusätzlichen Niederschlagswassermengen kontrolliert abgeführt werden können.
Zusätzlich wird unmittelbar neben der B 265 das o.g. Regenrückhaltebecken erforderlich,
das von der Dimensionierung her das Niederschlagswasser der Bebauungsplangebiete
11/40 B, 11/28 und 11/40 C aufnehmen muss“ (STADT ZÜLPICH 2017).
5.7 Schutzgut Klima und Luft
Bestandsanalyse
Die Freiflächen im Plangebiet sind hinsichtlich ihrer klimatischen Funktion als FreiflächenKlimatop einzustufen. Dieses Klimatop trifft besonders auf die Ackerflächen zu. Das Klima ist
generell durch einen ausgeprägten Tages- und Jahresgang der Temperatur und Luftfeuchte
gekennzeichnet. Damit verbunden findet nachts eine Frisch- und Kaltluftproduktion auf der
Fläche statt.
Konfliktanalyse
Durch die Überbauung von Freiflächen kann es im Bereich des Plangebiets selbst zu Veränderungen der mikroklimatischen Bedingungen kommen. Versiegelte und bebaute Flächen
sind durch ein hohes Wärmespeichervermögen und geringe Verdunstungsmöglichkeiten
gekennzeichnet. Die geplanten Pflanzungen von Bäumen und Sträuchern in den Randbereichen des Plangebietes sind als positiv für das Schutzgut Klima und Luft zu bewerten. Aufgrund der Lage der überbauten Flächen ohne einen konkreten Bezug zu klimatischen Lastflächen sowie der Aufwertung durch die randlich geplanten Gehölze ist keine erhebliche Betroffenheit des Schutzgutes zu erwarten.
23
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
5. Schutzbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit. Konfliktanalyse
5.8 Schutzgut Landschaft
Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der planungsrechtlichen Absicherung von industriellen Bauflächen. Durch die Ausweitung des bereits vorhandenen Industriegebiets gliedert
sich die geplante Bebauung in das vorhandene Landschaftsbild ein. Außerdem ist eine Eingrünung der Flächen zur freien Landschaft hin durch Gehölzpflanzungen geplant, weshalb
nur geringe vorhabensspezifische Wirkungen auf die Landschaft bzw. das Landschaftsbild
zu erwarten sind.
5.9 Schutzgut Kultur- und sonstige Schutzgüter
Im Bereich des Plangebiets sind keine Kultur- und sonstigen Sachgüter bekannt. Eine vorhabensspezifische Betroffenheit des Schutzgutes ergibt sich nicht.
5.10 Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen
Biologische Vielfalt
Der Begriff der biologischen Vielfalt oder Biodiversität steht als Sammelbegriff für die Gesamtheit der Lebensformen auf allen Organisationsebenen, von den Arten bis hin zu den
Ökosystemen. Das Untersuchungsgebiet weist in diesem Zusammenhang eine Ausstattung
von Lebensräumen auf, die durch die Ortsrandlage geprägt wird. Die anstehenden Freiflächen sind im Bereich des Plangebiets gehölzfrei und bieten einen mäßig ausgestatteten Lebensraum, bestehend aus ausgedehnten Ackerflächen und gehölzfreien Säumen.
Wechselwirkungen
Zwischen den Schutzgütern im Untersuchungsgebiet bestehen komplexe Wechselwirkungen, da diese im Naturhaushalt und funktional in einem Wirkungsgefüge miteinander verbunden sind. Die schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Naturhaushaltes im
Untersuchungsgebiet berücksichtigt vielfältige Aspekte der funktionalen Beziehungen zu
anderen Schutzgütern.
Somit werden über den schutzgutbezogenen Ansatz die ökosystemaren Wechselwirkungen
prinzipiell mit erfasst. Eine Zusammenfassung dieser möglichen schutzgutbezogenen Wechselwirkungen zeigt die nachstehende Tabelle.
24
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5. Schutzbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit. Konfliktanalyse
Tabelle 3: Zusammenfassung der schutzgutbezogenen Wechselwirkungen
Schutzgut/Schutzgutfunktion
Menschen und menschliche Gesundheit
-
Immissionsschutz
-
Erholung
Pflanzen
-
Biotopfunktion
-
Biotopkomplexfunktion
Tiere
-
Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern
-
Der Mensch greift über seine Nutzungsansprüche bzw. die Wohn-, Wohnumfeldfunktion
sowie die Erholungsfunktion in ökosystemare
Zusammenhänge ein. Es ergibt sich eine Betroffenheit aller Schutzgüter.
-
Abhängigkeit der Vegetation von den Standorteigenschaften Boden, Klima, Wasser,
Menschen
-
Pflanzen als Schadstoffakzeptor im Hinblick
auf die Wirkpfade Pflanzen-Mensch, Pflanzen-Tiere
-
Abhängigkeit der Tierwelt von der Lebensraumausstattung (Vegetation, Biotopvernetzung, Boden, Klima, Wasser)
-
Spezifische Tierarten als Indikator für die Lebensraumfunktion von Biotoptypen
-
Ökologische Bodeneigenschaften, abhängig
von den geologischen, geomorphologischen,
hydrogeologischen, vegetationskundlichen
und klimatischen Verhältnissen
-
Boden als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
-
Boden als Schadstofftransportmedium im
Hinblick auf Wirkpfade Boden-Pflanzen, Boden-Wasser, Boden-Mensch, Boden-Tiere
-
Boden in seiner Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt (Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion, Grundwasserschutz)
-
Abhängigkeit der Grundwasserneubildung
von klimatischen, boden- und vegetationskundlichen bzw. nutzungsbezogenen Faktoren
-
Oberflächennahes Grundwasser in der Bedeutung als Faktor der Bodenentwicklung und
als Standortfaktor für Biotope, Pflanzen und
Tiere
-
Grundwasser als Transportmedium für
Schadstoffe im Wirkgefüge Wasser-Mensch
-
Selbstreinigungskraft des Gewässers abhängig vom ökologischen Zustand
-
Gewässer als Lebensraum für Tiere und
Pflanzen
Lebensraumfunktion
Boden
-
Biotopentwicklungspotenzial
-
Landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit
-
Schutzwürdigkeit von Böden, abgebildet über die
natürlichen Bodenfunktionen und die Archivfunktion
Wasser
-
Bedeutung im Landschaftswasserhaushalt
-
Lebensraumfunktion der
Gewässer und Quellen
-
Potenzielle Gefährdung
gegenüber Verschmutzung
-
Potenzielle Gefährdung
gegenüber einer Absenkung
25
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
5. Schutzbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit. Konfliktanalyse
Schutzgut/Schutzgutfunktion
Klima und Luft
Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern
-
Geländeklima in seiner klimaphysiologischen
Bedeutung für den Menschen
-
Geländeklima als Standortfaktor für Vegetation und Tierwelt
-
Regionalklima
-
Geländeklima
-
Klimatische Ausgleichsfunktion
-
Abhängigkeit von Relief und Vegetation/Nutzung
-
Lufthygienische Ausgleichsfunktion
-
Lufthygienische Situation für den Menschen
-
Bedeutung von Vegetationsflächen für die
lufthygienische Ausgleichsfunktion
-
Luft als Transportmedium im Hinblick auf
Wirkgefüge Luft-Pflanze, Luft-Mensch
-
Abhängigkeit der Landschaftsgestalt und des
Landschaftsbildes von Landschaftsfaktoren
wie Relief, Vegetation, Gewässer, Leit- und
Orientierungsfunktion für Tiere
-
Historischer Zeugniswert als wertgebender
Faktor der Landschaftsgestalt und des Landschaftsbildes
Landschaft
-
Landschaftsgestalt
-
Landschaftsbild
Kultur- und sonstige Sachgüter
-
Kulturelemente
-
Kulturlandschaften
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird zu Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen
und Boden führen, da mit der geplanten Bebauung und den zugehörigen Verkehrsflächen
die Entfernung der vorhandenen Biotopstrukturen sowie die dauerhafte Inanspruchnahme
von Boden einher geht.
Die potenzielle Verringerung der Grundwasserneubildung durch die Versiegelung der Freiflächen sowie die Veränderung der mikroklimatischen Bedingungen aufgrund des Verlusts
der Freiflächen stehen in einer funktionalen Beziehung zueinander. Diese Auswirkungen
besitzen jedoch wegen ihrer Geringfügigkeit für die Bewertung der Wechselwirkungen keine
Relevanz.
Die Wirkungen auf Tiere werden im Rahmen der Artenschutzprüfung dokumentiert.
26
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6. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
6. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
6.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen
6.1.1 Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit
Erholung
Durch das Vorhaben sind keine relevanten Beeinträchtigungen des Schutzgutes Erholung zu
erwarten. Ein Bedarf an Maßnahmen ergibt sich nicht.
Schall- und Schadstoffemissionen
Erhebliche Beeinträchtigungen durch Schall- oder Schadstoffemissionen sind vorhabensbedingt nicht zu erwarten, weshalb sich kein Bedarf an Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen ergibt.
6.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen
Bei der Realisierung des Vorhabens sind folgende Maßnahmen zu berücksichtigen, um direkte Gefährdungen, Lebensraumverluste und Störungen artenschutzrechtlich relevanter
Arten zu vermeiden bzw. zu reduzieren:
V1 Zeitliche Beschränkung der Eingriffe in bzw. Inanspruchnahme von Vegetationsflächen
und ggf. weitere Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefährdung von Vogelbruten
Die Freimachung des Baufeldes und weitere Eingriffe in bzw. Inanspruchnahmen von Vegetationsflächen und –strukturen (Gehölze und Brach- bzw. Saumvegetation) im Zusammenhang mit dem Vorhaben sind außerhalb der Brutzeit wildlebender Vogelarten durchzuführen.
Die betroffenen Vegetationsflächen sollten im Winter vor Baubeginn im Zeitraum Anfang Oktober bis Ende Februar gerodet bzw. geräumt werden, da es sonst zu einer Gefährdung bodenbrütender Vogelarten (Feldlerche, Wiesenschafstelze) kommen könnte.
Sollte eine Flächeninanspruchnahme innerhalb der Brutzeit wildlebender Vogelarten stattfinden müssen, wäre eine ökologische Baubegleitung einzurichten, die durch Kontrollen auf
aktuell bebrütete Nester sicherstellt, dass Brutvorkommen rechtzeitig identifiziert und geschützt werden können.
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6. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Durch diese Maßnahmen wird vermieden, dass der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG (unmittelbare Gefährdung von Individuen oder Entwicklungsstadien wildlebender
Vogelarten) eintritt.
6.1.3 Schutzgut Boden
Für den im Plangebiet anstehenden Boden kann im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben keine Verminderungs- oder Vermeidungsmaßnahme formuliert werden. Bei Realisierung des Vorhabens ist ein Verlust bzw. eine nachhaltige Veränderung der anstehenden
Bodentypen nicht zu vermeiden. Hinsichtlich der gebotenen Eingriffskompensation wird auf
die Ausführungen im Kap. 6.2 verwiesen.
Eine Beeinträchtigung nicht direkt überbauter Böden (natürlicher oder auch anthropogen
geprägter Böden) in den Randbereichen wird zuverlässig verhindert, indem im Rahmen der
Bautätigkeit die begleitenden Maßnahmen im Umfeld (z. B. Baustelleneinrichtung, Materiallagerung, Materialtransport) auf das Plangebiet und die zukünftig befestigten oder überbauten Flächen beschränkt werden. Es gelten die DIN 18300 (Erdarbeiten) sowie die DIN 18915
(Bodenarbeiten).
6.1.4 Schutzgut Wasser
Durch das Vorhaben wird weder das Grundwasser noch werden Oberflächengewässer direkt
tangiert.
Die folgenden Maßnahmen sind generell bei der Durchführung der Bauarbeiten zu beachten:
Keine Lagerung Grundwasser gefährdender Stoffe außerhalb versiegelter Flächen
Gewährleistung der Dichtheit aller Behälter und Leitungen mit Wasser gefährdenden
Flüssigkeiten bei Baumaschinen und -fahrzeugen
Versickerung von ggf. anfallendem Grundwasser aus Wasserhaltung.
„Das Plangebiet liegt in der geplanten Wasserschutzzone III […] der Wassergewinnungsanlage Oberelvenich. Hieraus können sich im Einzelfall neben der Ableitung der stark verschmutzten Niederschlagswässer in die Kanalisation technische Maßnahmen ergeben, die
im Rahmen der Baugenehmigung abschließend geprüft werden“ (STADT ZÜLPICH 2017).
6.1.5 Schutzgut Klima und Luft
Durch das Entstehen von Grünflächen im Plangebiet werden die Auswirkungen auf das
Schutzgut Klima und Luft minimiert. Ein zusätzlicher Bedarf an Maßnahmen ergibt sich nicht.
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6. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
6.1.6 Schutzgut Landschaft
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind kaum zu erwarten, da die geplante Bebauung an die vorhandene Bebauung angepasst wird und die Gehölzpflanzungen in Richtung
der freien Landschaft ausgerichtet sind, wird die optische Wirkung des Industriegebiets in der
Landschaft minimiert. Ein weiterer Bedarf an Minderungsmaßnahmen ergibt sich nicht.
6.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Bei Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde sind die entsprechenden Fachbehören unverzüglich zu informieren. Evtl. Bodendenkmal- und Fundstellen sind zunächst unverändert zu erhalten.
6.2 Kompensationsmaßnahmen
6.2.1 Analyse der Eingriffsrelevanz des Vorhabens
Der Bestand im Plangebiet sowie die zu erwartenden Wirkungen des Vorhabens auf die
Umweltschutzgüter wurden in den vorangegangenen Abschnitten detailliert beschrieben.
Entsprechend der rechtlichen Vorgaben sind die nach Realisierung der ebenfalls beschriebenen Maßnahmen verbleibenden Eingriffe in den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild
auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren. „Eingriffe in Natur und Landschaft
im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen
oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das
Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“ (§ 14 Abs. 1 BNatSchG).
6.2.2 Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs
Methodik
Die Eingriffsbilanzierung erfolgt nach dem Berechnungsmodell des Landes NordrheinWestfalen „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NordrheinWestfalen“ (LANUV 2008A).
Das Bewertungsverfahren beruht auf einer Gegenüberstellung der Bestandssituation mit der
Planungssituation. Grundlage für die Eingriffsbewertung ist dabei der Zustand von Natur und
Landschaft zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme. Es wird zunächst der Biotopwert vor der
29
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6. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Bebauung ermittelt (Bestandswert). Im Anschluss daran erfolgt die Berechnung des Planwertes nach erfolgter Bebauung.
Die Berechnung des Bestands- und des Planwertes basiert auf der folgenden Formel:
Fläche x Wertfaktor der Biotoptypen = Einzelflächenwert in Biotoppunkten
Aus der Differenz der Biotoppunkte im Bestand und nach der Realisierung des Vorhabens
ergibt sich der Bedarf an entsprechenden Kompensationsflächen, die um diesen Differenzbetrag durch geeignete landschaftsökologische Maßnahmen aufzuwerten sind.
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6. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Berechnung
Die Bestandssituation wird für das gesamte Plangebiet bewertet. Da der Geltungsbereich
des Bebauungsplans 11/40 C – Zülpich „Industriegebiet“ sich mit Teilflächen von angrenzenden rechtskräftigen Bebauungsplänen überschneidet (vgl. Abb.16), ist nicht das gesamte
Plangebiet in der Eingriffsbilanzierung zu berücksichtigen. Für die Bereiche des Plangebiets,
die durch rechtskräftige Bebauungspläne überlagert werden, bestehen bereits Baurecht sowie ein Ausgleich des Eingriffs. Die nachfolgenden Abbildungen 16-18 geben einen Überblick über die eingriffsrelevanten und nicht eingriffsrelevanten Teilbereiche des Plangebiets.
Abbildung 16: Darstellung des Plangebiets als schwarze Strichlinie und der Überlagerung durch angrenzende rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt Zülpich (STADT ZÜLPICH 2017B).
Legende:
Bebauungsplan 11/28
Bebauungsplan 11/40 A
Bebauungsplan 11/40 B
Bebauungsplan 11/40 C
= grüne Schraffur
= rosafarbene Schraffur
= orangefarbene Schraffur
= schwarze Strichlinie, ohne Schraffur
31
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6. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Abbildung 17: Bestand – Biotoptypen im Untersuchungsgebiet (schwarze Strichlinie) auf Basis
des Luftbildes. Das Plangebiet ist mit einer roten Strichlinie gekennzeichnet. Die eingriffsrelevante
Fläche ist blau umrandet und kariert. Die Biotopcodes werden in Tabelle 4 erläutert.
32
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6. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Bei der Ermittlung der versiegelten Flächen wird entsprechend der Festsetzungen für das
Industriegebiet (GI) eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 als Berechnungsbasis genommen.
Dementsprechend werden hier 80 % der Gewerbe- und Industriebauflächen als Versiegelungsfläche (Code 1.1) angesetzt. Die verbleibenden 20 % der Bauflächen werden als Intensivrasen (Code 4.5) in die Bilanzierung eingerechnet.
Abbildung 18: Planung – Biotoptypen im Plangebiet (rote Strichlinie). Die eingriffsrelevante Fläche ist
blau umrandet und kariert. Die Biotopcodes werden in Tabelle 4 erläutert.
33
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
6. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Tabelle 4: Berechnung der Eingriffserheblichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11/40 C
Flächenanteile Bestand (vgl. Abb. 17 und Anlage 1)
Code
Biotoptyp
Fläche
in m²
Wertfaktor
Biotoppunkte
Eingriff
2.4
Wegraine, Säume ohne Gehölze
3.1
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend
20
4
80
79.782
2
159.564
79.802
Summe:
159.644
Flächenanteile Planung (vgl. Abb. 18)
Biotoptyp
Fläche
in m²
Industriegebiet mit Grundflächenzahl 0,8
72.956
1.1
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen, Wege, engfugiges
Pflaster, Mauern etc.)
58.365
0
0
4.5
Intensivrasen (z. B. in Industrie- und Gewerbegebieten, Sportanlagen), Staudenrabatten, Bodendecker
14.591
2
29.182
7.2
Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, gebüsch mit
lebensraumtypischen Gehölzanteilen ≥ 50 %
6.846
5
34.230
Code
Wertfaktor
Biotoppunkte
Eingriff
1.1/4.5
Summe:
79.802
63.412
159.644 – 63.412 = 96.232 Biotoppunkte Defizit
6.2.3 Nachweis des Kompensationsflächenbedarfs
Zum Ausgleich der mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11/40 C – Zülpich
„Industriegebiet“ einhergehenden Beeinträchtigungen von Natur- und Landschaft ist im Zuge
der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen eine Biotopverbesserung um insgesamt
96.232 Biotoppunkte erforderlich. (vgl. Tabelle 4)
Der Ausgleich soll auf Ackerflächen erfolgen, die durch Extensivierung aufgewertet werden.
Angestrebt wird dabei eine Entwicklung der Ausgleichsflächen zum Zielbiotoptyp „Arten-
34
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
6. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
schutzacker Fauna, extensiv“ entsprechend dem 3. Anhang zur „Numerischen Bewertung
von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV 2008B).
Für die Entwicklung des Zielbiotoptyps „Artenschutzacker Fauna, extensiv“ ist entweder die
Anlage von mindestens 3 m breiten Brache- oder Getreidestreifen oder eine Einsaat von
Parzellen mit geeignetem Saatgut (z. B. Luzerne, Kleegras) bei gleichzeitigem Verzicht auf
Tiefpflügen (Grubbern und Pflügen bis 30 cm erlaubt) geeignet (LANUV 2008B). Die Art der
Herstellung/Entwicklung bzw. die Saatgutliste ist vor der Durchführung der Maßnahme bzw.
der Einsaat mit dem Kreis Euskirchen abzustimmen.
Der Einsatz von Düngern und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind nicht zulässig.
Auf einem intensiv genutzten Acker (Biotopwert 2) ist durch die Entwicklung eines Artenschutzackers (Prognosewert 5) eine Wertsteigerung von 3 Biotoppunkten möglich. Um eine
Biotopverbesserung von insgesamt 96.232 Biotoppunkten ist eine Umwandlung von ca.
32.078 m² intensiv genutztem Acker zum Zielbiotoptyp „Artenschutzacker Fauna, extensiv“
notwendig (vgl. Tab. 5).
Tabelle 5: Berechnung der Kompensation.
Flächenanteile Bestand
Code
Biotoptyp
3.1
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend
fehlend
Fläche in m²
Wertfaktor
32.078
2
Fläche in m²
Wertfaktor
32.078
5
Biotoppunkte
64.156
Flächenanteile Planung
Code
Biotoptyp
Artenschutzacker Fauna, extensiv
Wertsteigerung: 3
Biotoppunkte
160.390
160.390 - 64.156 = 96.234 Biotoppunkte
Für die notwendige Kompensation von 96.232 Biotoppunkten werden 32.078 m² intensiv
genutzter Acker zu extensivem Artenschutzacker umgewandelt. Mit dem Nachweis von
96.234 Biotoppunkten wird der Ausgleich vollständig erbracht. Es bleibt ein Guthaben von 2
Biotoppunkten.
35
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
6. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Der Ausgleich erfolgt auf folgenden drei städtische Parzellen, die im Anschluss dargestellt
sind:
1) Gemarkung Sinzenich, Flur 15. Flurstück 9: 15.599 m² komplett;
2) Gemarkung Linzenich-Lövnich, Flur 8, Flurstück 12: 13.619 m² komplett;
3) Gemarkung Füssenich, Flur 23, Flurstück 39: 9.145 m², teilweise
36
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
6. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
37
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6. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
38
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6. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
6.3 Monitoring
In der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird die Beschreibung geplanter Maßnahmen
zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Umsetzung des Bebauungsplans auf
die Umwelt gefordert. Entsprechend den Vorgaben des § 4 c BauGB erfolgt eine Überwachung von erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung von Bauleitplänen eintreten, durch die Stadt Zülpich. Zielsetzung eines solchen Monitorings ist es, unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen zu können.
Für diese Bauleitplanung werden zur Kompensation des Eingriffs Kompensationsmaßnahmen durchgeführt. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich, da erhebliche Auswirkungen
auf ökologisch hochwertige Bereiche nicht zu erwarten sind. Weiterhin birgt das geplante
Vorhaben kein Risiko unvorhersehbarer, nicht im Rahmen der Umweltprüfung betrachteter
Auswirkungen.
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7. Zusammenfassung
7. Zusammenfassung
Gegenstand der Untersuchung ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11/40 C - Zülpich
„Industriegebiet“ der Stadt Zülpich. Zielsetzung des Bebauungsplans ist die Schaffung weiterer industrieller Bauflächen, unter Berücksichtigung des bestehenden Gewerbestandortes.
Das ca. 13,7 ha große Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 11/40 C - Zülpich
„Industriegebiet“ liegt nordöstlich der Ortslage Zülpich. Es schließt sich östlich an das bestehende Gewerbe der Industriestraße sowie an die Straße „Am Meilenstein“ in Zülpich an. Es
umfasst die Flurstücke 27, 28 (vollständig), 116 und 117 (teilweise) der Flur 008 in der Gemarkung Zülpich sowie die Flurstücke 62, 63, 64, 68 und 75 (teilweise) der Flur 004 in der
Gemarkung Nemmenich.
Zur Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage ist im Zuge der Bauleitplanung eine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Aufgabe der Umweltprüfung ist es,
die zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens darzustellen. Mit Hilfe
von Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen werden für unvermeidbare Eingriffe Ausgleich oder Ersatz geschaffen.
Zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter wurden Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung aufgeführt (vgl. Kapitel 6). Aus artenschutzrechtlicher Sicht ist unter Berücksichtigung der beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen das Vorhaben zulässig.
Die Eingriffsbilanzierung erfolgt nach dem Berechnungsmodell des Landes NordrheinWestfalen „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV
2008A). Die Ermittlung des Bestandswerts ergibt einen Wert von 159.644 Biotoppunkten. Für
den Zustand nach Realisierung des Vorhabens errechnet sich der Planwert auf 63.412 Biotoppunkte. Der mit dem Vorhaben verbundene Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wurde mit einem Wertpunktdefizit von 96.232 Biotoppunkten bewertet.
Es wird eine externe Ausgleichsfläche geben, die zurzeit noch festgelegt wird. Der Ausgleich
soll auf Ackerflächen erfolgen, die durch Extensivierung aufgewertet werden. Angestrebt wird
dabei eine Entwicklung der Ausgleichsflächen zum Zielbiotoptyp „Artenschutzacker Fauna,
extensiv“ entsprechend dem 3. Anhang zur „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die
Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV 2008B).
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K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
7. Zusammenfassung
Für die notwendige Kompensation von 96.322 Biotoppunkten werden 32.078 m² intensiv
genutzter Acker zum Zielbiotoptyp „Artenschutzacker Fauna, extensiv“ umgewandelt. Mit
dem Nachweis von 96.234 Biotoppunkten wird der Ausgleich vollständig erbracht. Es bleibt
ein Guthaben von 2 Biotoppunkten.
Für die Richtigkeit:
Köln, den 09.06.2017
__________________________
Dr. Thomas Esser
41
K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK
8. Literatur und sonstige Quellen
8. Literatur und sonstige verwendete Quellen
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2003): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt
Region Aachen.
ELWAS-W EB (2017): Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (WWW-Seite): http://www.elwasweb.nrw.de/elwasweb/index.jsf, Zugriff: 30.05.2017, 12:30 MESZ.
GD NRW (2003): Geologischer Dienst NRW. Informationssystem Bodenkarte BK50 –
Auskunftssystem BK50 - Karte der schutzwürdigen Böden. Krefeld.
GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW (1980): Karte der Grundwasserlandschaften in NordrheinWestfalen. Krefeld.
KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (2017): Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan Nr. 11/40 C –
Zülpich „Industriegebiet“. Gutachten im Auftrag der Stadt Zülpich.
KREIS EUSKIRCHEN (2008): Landschaftsplan Zülpich. Festsetzungskarte. Blatt Südost.
Euskirchen.
LANUV (2008A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW.
Recklinghausen.
LANUV (2008B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in
NRW. Recklinghausen.
LANUV (2017): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf. (WWW-Seite)
http://www.gis6.nrw.de/osirisweb/ASC_Frame/portal.jsp
Zugriff: 29.05.2017, 09:45 MESZ.
STADT ZÜLPICH (2016): 20. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP). Zülpich.
(WWW-Seite): http://www.zuelpich.de/attachments/article/1758/FNP_RECHTSPLAN.pdf
STADT ZÜLPICH (2017): Bebauungsplan Nr. 11/40 C Begründung. Entwurf. Zülpich.
WMS FEATURE (2017): Bodenkarte für den geologischen Dienst
http://www.wms.nrw.de/gd/bk050? Zugriff: 29.05.2017, 10:00 MESZ.
(WWW-Seite):
42