Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
94 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
21.09.17, 16:01
Aktualisiert
21.09.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 269/2017
21.09.2017
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
28.09.2017
Fortführung der Schulsozialarbeit an Grundschulen
Die Aufgabenübertragung kommunaler Schulsozialarbeit führte als Novum zum 01.08.2016 zur
Einrichtung von 3 x 0,5 Stellen für Schulsozialarbeit an Grundschulen (V 184/2016).
In der Info 147/2016 wurde darauf hingewiesen, dass die notwendige Erstellung einer
entsprechenden Konzeption in Zusammenarbeit mit den Grundschulen und der Schulrätin Grundlage
für eine Entscheidung über eine dauerhafte Schaffung dieses Angebots sein soll.
Gleichzeitig zeigt die Erfahrung mit diesem Arbeitsfeld sowie die entsprechenden Rückmeldungen
aus den Grundschulen, dass der Bedarf vorhanden ist:
•
•
•
•
•
Soziales Lernen als Gruppenangebot,
Bearbeitung von Konflikten untereinander mit den SchülerInnen,
Elterngespräche über familiäre Schwierigkeiten und immer wieder auch die Vermittlung an den
ASD nachdem Kinder sich mit erheblichen innerfamiliären Belastungen bis hin zur
Kindeswohlgefährdung vertrauensvoll an sie wandten.
Kinder mit erheblichen Fehlzeiten als sehr ernstzunehmenden Indikator für multiple
Problemlagen in Familien
Der Einsatz von Schulsozialarbeit in enger Abstimmung mit den eingesetzten
SonderpädagogInnen für Kinder mit besonderem Förderbedarf verbessert die Bedingungen im
Rahmen der Inklusion.
Die Beteiligung der Schulsozialarbeit bei der Schulprogrammentwicklung, der Klärung von
Schnittstellen, der Begleitung der Übergänge u.v.m. ist noch gemeinsam zu erarbeiten.
Zum Ende August 2017 haben zwei der drei von der Stadt Euskirchen übernommenen
Schulsozialarbeiterinnen ihr befristetes Arbeitsverhältnis beim Kreis gekündigt und unbefristete
Landesstellen an Grundschulen (als „Pädagogische Fachkraft in der Schuleingangsphase“)
angetreten.
Die frei gewordenen Stellenanteile sind mit einer Befristung in Zeiten des Fachkräftemangels
voraussichtlich nicht mit geeignetem Personal zu besetzen.
Die dritte Schulsozialarbeiterin an Grundschulen wurde im Rahmen des Aufgabenübergangs von der
Stadt Euskirchen zum Kreis Euskirchen mit einem unbefristeten Vertrag übernommen und betreut als
Schulsozialarbeiterin weiterhin zwei Grundschulen im Stadtgebiet Euskirchen.
Deutlich wurde die Notwendigkeit von Personalkontinuität. Nur wenn kollegiale Wertschätzung und
Vertrauen entstanden ist, arbeiten LehrerInnen – besonders im Grundschulbereich – bezüglich ihrer
„Sorgenkinder“ gemeinsam mit den Fachkräften der Schulsozialarbeit und nur dann werden die
gewünschten Effekte durch multiprofessionelle Zusammenarbeit erreicht.
-2-
Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise:
Neben den v.g. vakanten Stellenanteilen ist eine weitere Stelle aus dem Primarbereich (Förderschule
Stephanusschule, ehem. Standort Satzvey) zu besetzen, da die Kollegin aus gesundheitlichen
Gründen frühzeitig berentet wurde.
Insofern könnten insgesamt vier SchulsozialarbeiterInnen kreisweit im Primarbereich eingesetzt
werden, jeweils mit 0,5 Stellenanteilen.
Eine Besetzung der Stellen mit qualifiziertem Personal wird in Zeiten des Fachkräftemangels nur
möglich sein, wenn die Stellenbesetzungen unbefristet erfolgen.
Ständiger Personalwechsel führt zu stark reduzierter Effizienz der eingesetzten Mittel.
Insofern beabsichtigt die Abt. Jugend und Familie, die bislang befristet besetzten und jetzt vakanten
Stellenanteile unbefristet zu besetzen.
Die Verteilung dieser Stellen soll i.d.Regel an zwei Grundschulen erfolgen, es sei denn, es handelt
sich um eine besonders große Grundschule. Eine Art Ausschreibung soll an die Grundschulen im
Kreis verschickt werden.
Die Schulen können dann anhand bestimmter Fragestellungen darstellen, dass der Einsatz von
Schulsozialarbeit an ihrer Schule besondere Wirkung entfalten kann:
•
•
•
•
•
•
bei SchülerInnen und Eltern
im sozialen Lernen
der Entwicklung des Schulprogramms
der Verbesserung von Bildungsbiographien
präventiv, bezogen auf familiäre Belastungen und
als Lotse in der Vernetzung mit weiteren Unterstützungssystemen.
Eine Auswahl würde in enger Abstimmung mit der Schulrätin für Grundschulen erfolgen.
Gute Bedingungen vor Ort könnten so sichergestellt werden.
Eine gute Kooperation, Personalkontinuität und verlässliche, definierte Strukturen in der
Schulsozialarbeit sind wesentliche Faktoren für den sinnvollen Einsatz von Schulsozialarbeit.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)