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Info GB (Fortführung der Schulsozialarbeit an Grundschulen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
94 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
21.09.17, 16:01
Aktualisiert
21.09.17, 16:01
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 269/2017 21.09.2017 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 28.09.2017 Fortführung der Schulsozialarbeit an Grundschulen Die Aufgabenübertragung kommunaler Schulsozialarbeit führte als Novum zum 01.08.2016 zur Einrichtung von 3 x 0,5 Stellen für Schulsozialarbeit an Grundschulen (V 184/2016). In der Info 147/2016 wurde darauf hingewiesen, dass die notwendige Erstellung einer entsprechenden Konzeption in Zusammenarbeit mit den Grundschulen und der Schulrätin Grundlage für eine Entscheidung über eine dauerhafte Schaffung dieses Angebots sein soll. Gleichzeitig zeigt die Erfahrung mit diesem Arbeitsfeld sowie die entsprechenden Rückmeldungen aus den Grundschulen, dass der Bedarf vorhanden ist: • • • • • Soziales Lernen als Gruppenangebot, Bearbeitung von Konflikten untereinander mit den SchülerInnen, Elterngespräche über familiäre Schwierigkeiten und immer wieder auch die Vermittlung an den ASD nachdem Kinder sich mit erheblichen innerfamiliären Belastungen bis hin zur Kindeswohlgefährdung vertrauensvoll an sie wandten. Kinder mit erheblichen Fehlzeiten als sehr ernstzunehmenden Indikator für multiple Problemlagen in Familien Der Einsatz von Schulsozialarbeit in enger Abstimmung mit den eingesetzten SonderpädagogInnen für Kinder mit besonderem Förderbedarf verbessert die Bedingungen im Rahmen der Inklusion. Die Beteiligung der Schulsozialarbeit bei der Schulprogrammentwicklung, der Klärung von Schnittstellen, der Begleitung der Übergänge u.v.m. ist noch gemeinsam zu erarbeiten. Zum Ende August 2017 haben zwei der drei von der Stadt Euskirchen übernommenen Schulsozialarbeiterinnen ihr befristetes Arbeitsverhältnis beim Kreis gekündigt und unbefristete Landesstellen an Grundschulen (als „Pädagogische Fachkraft in der Schuleingangsphase“) angetreten. Die frei gewordenen Stellenanteile sind mit einer Befristung in Zeiten des Fachkräftemangels voraussichtlich nicht mit geeignetem Personal zu besetzen. Die dritte Schulsozialarbeiterin an Grundschulen wurde im Rahmen des Aufgabenübergangs von der Stadt Euskirchen zum Kreis Euskirchen mit einem unbefristeten Vertrag übernommen und betreut als Schulsozialarbeiterin weiterhin zwei Grundschulen im Stadtgebiet Euskirchen. Deutlich wurde die Notwendigkeit von Personalkontinuität. Nur wenn kollegiale Wertschätzung und Vertrauen entstanden ist, arbeiten LehrerInnen – besonders im Grundschulbereich – bezüglich ihrer „Sorgenkinder“ gemeinsam mit den Fachkräften der Schulsozialarbeit und nur dann werden die gewünschten Effekte durch multiprofessionelle Zusammenarbeit erreicht. -2- Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise: Neben den v.g. vakanten Stellenanteilen ist eine weitere Stelle aus dem Primarbereich (Förderschule Stephanusschule, ehem. Standort Satzvey) zu besetzen, da die Kollegin aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig berentet wurde. Insofern könnten insgesamt vier SchulsozialarbeiterInnen kreisweit im Primarbereich eingesetzt werden, jeweils mit 0,5 Stellenanteilen. Eine Besetzung der Stellen mit qualifiziertem Personal wird in Zeiten des Fachkräftemangels nur möglich sein, wenn die Stellenbesetzungen unbefristet erfolgen. Ständiger Personalwechsel führt zu stark reduzierter Effizienz der eingesetzten Mittel. Insofern beabsichtigt die Abt. Jugend und Familie, die bislang befristet besetzten und jetzt vakanten Stellenanteile unbefristet zu besetzen. Die Verteilung dieser Stellen soll i.d.Regel an zwei Grundschulen erfolgen, es sei denn, es handelt sich um eine besonders große Grundschule. Eine Art Ausschreibung soll an die Grundschulen im Kreis verschickt werden. Die Schulen können dann anhand bestimmter Fragestellungen darstellen, dass der Einsatz von Schulsozialarbeit an ihrer Schule besondere Wirkung entfalten kann: • • • • • • bei SchülerInnen und Eltern im sozialen Lernen der Entwicklung des Schulprogramms der Verbesserung von Bildungsbiographien präventiv, bezogen auf familiäre Belastungen und als Lotse in der Vernetzung mit weiteren Unterstützungssystemen. Eine Auswahl würde in enger Abstimmung mit der Schulrätin für Grundschulen erfolgen. Gute Bedingungen vor Ort könnten so sichergestellt werden. Eine gute Kooperation, Personalkontinuität und verlässliche, definierte Strukturen in der Schulsozialarbeit sind wesentliche Faktoren für den sinnvollen Einsatz von Schulsozialarbeit. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)