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Info GB (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
10.11.17, 10:01
Aktualisiert
10.11.17, 10:01
Info GB (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Öffentliche Sitzung Info 290/2017 07.11.2017 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 06.12.2017 Kreistag 13.12.2017 Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018 Es ist beabsichtigt, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Mitte Januar 2018 aufzustellen und am 31.01.2017 dem Kreistag zuzuleiten. Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ist das Benehmen sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten. Ich habe mit anliegendem Schreiben das Benehmen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW eingeleitet und bitte um Kenntnisnahme. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)