Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Anlage: Benehmensschreiben vom 07.11.2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,3 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
08.11.17, 18:01
Aktualisiert
08.11.17, 18:01

Inhalt der Datei

1. Aktenausfertigung: Der Landrat Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen Gegen Empfangsbekenntnis «Gemeinde» «Anrede_1» «Anrede_2» «Bgm» «Straße» «Straße2» «Ort» Abt. 20 – Finanzen & Steuerungsunterstützung Aktenzeichen: 20/20.20.100/He bearbeitet von: Herrn Hessenius Durchwahl: 02251 / 15 420 Telefax: 02251 / 15 666 E-Mail: ingo.hessenius@kreis-euskirchen.de Dienstgebäude: Jülicher Ring 32 Zimmer: A 079 Datum: Servicezeiten: 07.11.2017 Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr Fr.: 8.30 -12.30 Uhr Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018 «Anrede_3» «Anrede_2» «Bgm», es ist beabsichtigt, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Mitte Januar 2018 aufzustellen. Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ist das Benehmen sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten. Ich leite daher mit diesem Schreiben das Benehmen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ein. Ihre «StadtGemeinde» hat damit mit Beginn der gesetzlichen Frist bis zum Ablauf des 02.01.2018 Gelegenheit zur Stellungnahme. Ich weise der guten Ordnung halber darauf hin, dass es sich bei der Benehmensherstellung um ein qualifiziertes Stellungnahmeverfahren handelt, das jedoch nicht auf die Herstellung eines „Einvernehmens“ abzielt. Ihre etwaige Stellungnahme wird dem Kreistag gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW mit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Sofern Ihre «StadtGemeinde» es wünscht, haben Sie danach Gelegenheit zur Anhörung. Über etwaige Einwendungen von Städten und Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt Ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung im Falle von Einwendungen mit. Telefon: (02251) 15-0 Telefax: (02251) 15-666 mailbox@kreis-euskirchen.de www.kreis-euskirchen.de USt-Id Nr. DE 122393798 Gläubiger-ID: DE4020200000003614 Konten der Kreiskasse: Kreissparkasse Euskirchen IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17 SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS VR-Bank Nordeifel eG IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29 SWIFT-BIC: GENO DE D1 SLE ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK -2- Zur Festsetzung der Kreisumlage Die zeitliche Festlegung der Benehmensherstellung bedingt, dass ein konkreter bzw. aufgestellter Entwurf der Haushaltssatzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen kann. Gleichwohl sollen an dieser Stelle nicht nur die sich voraussichtlich ergebenden Hebesätze, sondern im Folgenden die maßgeblichen und entscheidenden Einflussfaktoren auf die Festsetzung der Kreisumlage dargestellt werden. Die Kreisumlage wird wie folgt erhoben: a) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 1 KrO NRW (Allgemeine Kreisumlage) b) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW (Jugendamtsumlage) c) Differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (ÖPNV-Umlage) d) Differenzierte Kreisumlage für das Förderschulzentrum gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (Förderschulumlage) Auf die Ausführungen und Diskussionen zu den Bereichen Soziales in der allgemeinen Kreisumlage sowie zu den die Jugendamtsumlage prägenden Positionen (s.u.) in der Sozialkonferenz am 06.11.2017 sei an dieser Stelle ergänzend verwiesen. Vorausgeschickt sei, dass bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen und der Hebesätze auf die Modellrechnung des Landes zum GFG vom 24.10.2017 zurückgegriffen wurde. Im Verlaufe des Beratungsverfahrens, das mit einer Beschlussfassung durch den Kreistag im April 2018 beendet werden soll, werde ich etwaige neue Erkenntnisse durch zu erwartende weitere Modell- oder endgültige Berechnungen des Landes berücksichtigen. Bis dahin gehe ich von folgenden Daten aus: 1. Steuerkraft der Städte und Gemeinden Unter Berücksichtigung der o.g. Modellrechnung gehe ich davon aus, dass sich die Steuerkraftmesszahl der Städte und Gemeinden in Summe um ca. 27,6 Mio. € (ca. 15,1 %) verbessern wird, wenngleich die Disparitäten zwischen den einzelnen Städten und Gemeinden erheblich sind. 2. Umlagegrundlagen Gemäß Modellrechnung des Landes werden die Schlüsselzuweisungen der Städte und Gemeinden um ca. 5,7 Mio. € sinken. Dabei entfällt auf die Kreisstadt Euskirchen ein Teilbetrag in Höhe von 12,3 Mio. € Senkung, während neun Städte und Gemeinden steigende Schlüsselzuweisungen zu verzeichnen haben. Die Umlagegrundlagen als Summe aus Steuerkraft und Schlüsselzuweisung steigen in Folge obiger Annahmen um ca. 21,9 Mio. €. Sie werden daher derzeit den weiteren Berechnungen mit 252,0 Mio. € zu Grunde gelegt. -3- Entwicklung im Kreis Euskirchen (Summe aller Städte und Gemeinden) 300,0 300,0 252,0 250,0 250,0 230,1 40,9 221,7 208,5 202,1 200,0 196,3 193,5 188,8 200,0 41,9 180,0 Mio. € 53,3 43,9 41,1 212,5 43,0 50,0 46,6 200,0 48,8 50,3 48,1 150,0 150,0 Schlüsselzuweisungen Steuerkraftmesszahl 211,1 100,0 179,8 138,5 152,5 152,4 148,8 157,0 158,5 100,0 183,4 163,7 131,9 50,0 50,0 0,0 0,0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 (Basis: 2008 bis 2017: endgültiges GFG; 2018: Modellrechnung MHKBG) Die Anteile der Städte und Gemeinden an der Kreisumlage (allgemein und Jugendamt) entwickeln sich dabei wie folgt: 8,59% 8,59% 8,24% 8,27% Bad Münstereifel 8,19% 4,33% 4,37% 4,35% 4,44% Blankenheim 4,43% Dahlem 2,05% 2,09% 2,06% 2,03% 2,02% 33,94% 34,23% 34,91% 34,61% Euskirchen 34,81% Hellenthal 4,06% 4,10% 4,04% 4,03% 4,01% 5,59% 5,51% 5,42% 5,46% Kall 5,47% 13,36% 13,27% 13,22% 13,16% Mechernich 13,04% Nettersheim 3,30% 3,36% 3,24% 3,31% 3,30% Schleiden 6,50% 6,54% 6,63% 6,68% 6,57% Weilerswist 8,20% 8,09% 8,07% 8,23% 8,34% Zülpich 10,08% 9,83% 9,81% 9,79% 9,83% Anteil 2014 Anteil 2015 Anteil 2016 Anteil 2017 Anteil 2018 (Basis: 2014 bis 2017: endgültiges GFG; 2018: Modellrechnung MHKBG) -4Anteile an den Umlagegrundlagen 2018: Bad Münstereifel 8,2% Blankenheim 4,4% Dahlem 2,0% Zülpich 9,8% Weilerswist 8,3% Schleiden 6,6% Nettersheim 3,3% Euskirchen 34,8% Mechernich 13,0% Kall 5,5% Hellenthal 4,0% (Basis: 2018: Modellrechnung MHKBG; Rundungsdifferenz) a) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 1 KrO NRW (Allgemeine Kreisumlage) Nach dem derzeitigen Planungsstand verringert sich der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage von 34,94 % in 2017 auf 32,78 % in 2018 (Differenz: 2,16 %-Punkte). Es ergibt sich eine Erhöhung der absoluten Umlagehöhe von ca. 2,2 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Allgemeine Umlage 100 50% 43,38% 90 80 41,33% 45% 40,21% 39,57% 36,47% 36,33% 36,94% 40% 36,48% 34,94% 32,78% 35% 60 30% 50 25% 40 20% 30 15% 20 10% 10 5% 73,4 80,3 78,1 78,0 79,1 76,0 78,5 80,9 80,4 82,6 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 0 0% Ertrag Hebesatz Hebesatz Mio. € 70 -5- Der Differenzbetrag zum Vorjahr ergibt sich aus einer Vielzahl an Einzelveränderungen, aus denen ich die herausragenden kurz aufführen möchte. Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage Der Planungsstand des letzten Jahres erlaubte eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage im Haushaltsjahr 2017 von 7,3 Mio. €. Die voraussichtlich verbesserte Entwicklung des Jahresabschlusses 2017, insbesondere bedingt durch die voraussichtliche Nachtragshaushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland mit einem sinkenden Umlagesatz (Annahme: Senkung um 0,75 %-Punkte), erlaubt im Haushaltsjahr 2018 eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage. Im Hinblick auf die notwendige Pufferfunktion der Ausgleichsrücklage wird angesichts der relativ geringen Höhe vorgesehen, den oberhalb von 2 Mio. € voraussichtlich bestehenden Betrag in Höhe von 2,0 Mio. € zur Senkung der Kreisumlage in Anspruch zu nehmen. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf: Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage → zu Gunsten der Allgemeinen Umlage → zu Gunsten der ÖPNV-Umlage Summe 2017 6.557.900 742.100 7.300.000 2018 Diff. 2018/2017 1.993.000 - 4.564.900 7.000 - 735.100 2.000.000 - 5.300.000 Ob die o.g Annahmen, insbesondere zur Entscheidung der Landschaftsversammlung über die Nachtragshaushaltssatzung, am Ende zutreffen, bleibt abzuwarten. Diese und etwaige sonstige neue Erkenntnisse werden wie üblich in die vom Kreistag zu beschließende Haushaltssatzung einfließen. Grundsicherung nach dem SGB II (Produkt 312 01) 1. Bei den Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß SGB II (KdU) ist derzeit, insbesondere bedingt durch flüchtlingsbedingte Aufwendungen, von einer Steigerung der Bruttokosten in Höhe von ca. 0,8 Mio. € auszugehen. Angesichts der Unsicherheiten im Hinblick auf den Familiennachzug sowie die weitere Entwicklung besteht ein grundsätzliches Haushaltsrisiko. SGB II: Kosten der Unterkunft (Mio. €) 28,0 1,0 1,0 26,0 26,5 25,7 0,8 24,0 0,8 Mio. € 0,9 22,0 0,7 0,7 0,9 23,7 23,7 0,8 24,4 23,9 0,7 24,2 Einmalige Leistungen und Schuldnerberatung 23,2 22,8 Kosten der Unterkunft (KdU) 22,1 20,0 18,0 16,0 JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 JA 2014 JA 2015 vorl. JA 2016 HH 2017 HH 2018 -6Die Zahl der Leistungsempfänger hat sich wie folgt entwickelt: 312 01: Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften KdU (Monatsende) 12.400 12.200 12.000 11.800 11.600 11.400 11.200 11.000 31.1. 28.2. 31.3. 2012 30.4. 2013 31.5. 2014 30.6. 31.7. 2015 2016 31.8. 2017 30.9. 31.10. 30.11. 31.12. 2017: vorläufige Zahlen 2. Mehrbelastungen in Höhe von ca. 0,1 Mio. € entstehen weiter durch die Anpassung des sog. KFA-Anteils. Die Beteiligung des kommunalen Trägers an den Personal- und Sachkosten des Jobcenters beträgt 15,2 %. 3. Basierend auf dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen soll die Bundesbeteiligung wie folgt neu geregelt werden: Bundesbeteiligung in % der KdU § 46 Abs. 6 SGB II 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 1,2% 1,2% 1,2% 1,2% 1,2% 1,2% 3,7% 3,7% 7,4% 7,9% 10,2% 2,2% geänderte Berechnungsgrundlage offen zzgl.: • Schulsozialarbeit und Mittagessen Horte 2,8% 2,8% 2,8% • Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe § 46 Abs. 8 SGB II 5,4% 5,4% 3,4% • Verwaltungsaufwand Bildung und Teilhabe § 46 Abs. 6 SGB II 1,2% 1,2% 1,2% • Übergangsmilliarde / Dauerentlastung § 46 Abs. 7 SGB II • Flüchtlingsbedingte KdU § 46 Abs. 9 SGB II geänderte Berechnungsgrundlage Mit dem Gesetzentwurf soll ab 2018 die sog. 5-Mrd.-€-Entlastung umgesetzt werden. Diese Umsetzung sieht drei Komponenten vor: in Mio. € Anteil über Umsatzsteuer Gemeinden Anteil über Umsatzsteuer Länder Anteil über Bundesbeteiligung an der KdU Summe Anteil über Bundesbeteiligung an der KdU als Quote 2018 2.760 1.000 1.240 5.000 ab 2019 2.400 1.000 1.600 5.000 7,9% 10,2% Im o.g. Gesetzentwurf ist ferner eine Entlastung enthalten, um die flüchtlingsinduzierten Kosten der Unterkunft möglichst vollständig durch den Bund zu finanzieren. Bereits in 2016 erfolgt dabei eine Übernahme von 400 Mio. € (Beteiligungsquote = 2,2%, siehe oben). Für 2017 und 2018 ist vorgesehen, landesspezifische Werte zu ermitteln und rückwirkend anzupassen, wobei das Gesetz zunächst von einer Beteiligungsquote für 2017 und für 2018 von 5,3 % für NRW ausgeht. Es wird davon ausgegangen, dass es landesseitig eine ähnliche Regelung wie beim Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe geben wird. Der Gesetzentwurf -7der Landesregierung zum 5. Änderungsgesetz des AG-SGB II sieht dementsprechend die belastungsorientierte Weiterleitung vor. Die kommunalen Spitzenverbände haben dies am 18.10.2017 wie folgt kommentiert: „Die in Art. 1 des Gesetzesentwurfs vorgeschlagene Regelung einer kommunaldifferenzierten Weiterleitung des zur Entlastung von den flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft vorgesehenen Bestandteils der KdUBundesbeteiligung entspricht der Forderung der Kommunalen Spitzenverbände nach einer Verteilung entsprechend dem tatsächlichen Aufwand für Flüchtlings-Bedarfsgemeinschaften vor Ort im Verhältnis zu den landesweiten Gesamtaufwendungen.“ In absoluten Zahlen bedeutet dies für 2018: 2018 in % Kosten der Unterkunft und Heizung Bundesbeteiligung in % der KdU in T€ 26.500 26,4% 6.996 zzgl.: • Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe 992 • Verwaltungsaufwand Bildung und Teilhabe 1,2% 318 • Übergangsmilliarde / Dauerentlastung 7,9% 2.094 • Flüchtlingsbedingte KdU 5,3% 1.405 In Summe ergibt sich bei der Grundsicherung nach dem SGB II – vor dem Hintergrund, dass auch die außerhalb des SGB II liegenden Ziele über die Bundesbeteiligungsquote abgewickelt werden – eine Entlastung gegenüber dem Vorjahr von 0,4 Mio. €, deren wesentliche Faktoren wie folgt zusammengefasst werden können: Überblick 312 01 (in Tsd. €) 312 01: Kosten der Unterkunft SGB II 312 01: Einmalige Leistungen SGB II 312 01: Erstattung Personal- und Sachkostenanteil (KFA-Anteil) 312 01: Bundesbeteiligung (ohne BuT/Ü-Mrd.) 312 01: Bundesbeteiligung Übergangsmrd./Dauerentl. 312 01: Bundesbeteiligung flüchtlingsbedingt 312 01: Landeszuweisung Wohngeldersparnis Summe HH 2017 HH 2018 25.700 800 1.750 -6.785 -1.902 -565 -3.700 15.298 26.500 800 1.850 -6.996 -2.094 -1.405 -3.700 14.956 Diff. HH 18/HH 17 + 800 +0 + 100 - 211 - 192 - 839 +0 - 342 Abzuwarten bleibt insbesondere, ob und wie der zunächst auf Basis der 5,3 % errechnete flüchtlingsbedingte Beteiligungsanteil nach Inkrafttreten der o.g. belastungsorientierten Weitergabe anzupassen sein wird. Ob der kommunalspezifische Anteil des Kreises Euskirchen einen geringeren oder höheren Wert ergeben wird, kann erst nach Ablauf des Jahres 2017 beurteilt werden. Ggf. notwendige Anpassungen werden in die vom Kreistag zu beschließende Haushaltssatzung einfließen. Leistungen bei Behinderung (Produkt 335 01) Der Aufwand für Leistungen bei Behinderung erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 0,65 Mio. €. Wesentlichen Anteil an der Erhöhung haben die Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, die von 1,6 Mio. € im Haushaltsplan 2017 auf 2,2 Mio. € in 2018 steigen. Bereits das vorläufige Jahresergebnis 2016 fällt höher als der Haushaltsansatz 2017 aus. Da sich der Trend durch die Beschulung an Regelschulen nun eindeutig fortsetzt und die Fallzahlen in 2017 um mehr als 30% gestiegen sind, ist eine entsprechende Ansatzerhöhung notwendig und geboten. -8335 01: Leistungen bei Behinderung (T€) 3.600 0 170 3.598 74 1.081 820 2.950 0 150 2.595 1.822 439 1.410 318 1.119 324 368 408 Einzelfallhilfen Kindergartenkinder 410 410 Heilpädagogische Maßnahmen 2.200 476 Hilfe zu einer angemessenen Schulausbildung -a.v.E.- 2.033 400 1.608 1.240 Eingliederungshilfe Betreutes Wohnen 800 66 348 2.142 6 Vollzeitpflege Kinder mit Behinderung 1.697 359 1.705 1.600 1.414 1.249 1.092 917 752 JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 JA 2014 JA 2015 vorl. JA 2016 HH 2017 HH 2018 Das Gesamtbild der wesentlichen Transferleistungen im Sozialbudget sieht wie folgt aus: Transferleistungen Abt. 50 - in T€ 312 01: Kosten der Unterkunft SGB II 312 01: Einmalige Leistungen SGB II 312 01: Bundesbeteiligung (ohne BuT/Ü-Mrd.) 312 01: Bundesbeteiligung flüchtlingsbedingt 312 01: Landeszuweisung Wohngeldersparnis 331 02: Pflegewohngeld 331 02: Investitionspauschalen Pflegeeinrichtungen 336 01: Hilfe zur Pflege 336 01: Pflegegeld/sonst. Pflegeleistungen 332 01: Hilfe zum Lebensunterhalt 335 01: Einzelfallhilfen Kindergartenkinder 335 01: Eingliederungshilfe Betreutes Wohnen 335 01: Vollzeitpflege Kinder mit Behinderung 335 01: Heilpädagogische Maßnahmen 335 01: Hilfe zu einer angemessenen Schulausbildung 334 01: Krankenhilfe Summe Differenz zum Vorjahr Weitere Budgetbelastung: Erstattung Personal- und Sachkostenanteil (KFA-Anteil) Weitere Budgetentlastung: 312 01: Bundesbeteiligung Übergangsmrd./Dauerentl. JA JA vorl. JA 2014 2015 2016 23.913 24.379 24.207 607 612 572 -6.379 -6.188 -6.391 0 0 -533 -4.264 -3.862 -3.695 4.717 4.667 4.943 1.397 1.499 1.591 5.994 5.798 6.211 364 447 412 2.067 2.178 2.100 0 348 1.081 0 0 0 6 66 74 439 476 410 1.697 1.705 2.033 613 793 1.070 31.172 32.919 34.085 + 3.133 + 1.747 + 1.166 HH 2017 HH 2018 25.700 800 -6.785 -565 -3.700 5.000 1.680 6.000 400 2.355 800 150 0 400 1.600 672 34.507 + 422 26.500 800 -6.996 -1.405 -3.700 5.000 1.680 6.000 400 2.395 820 170 0 410 2.200 685 34.960 + 453 Diff. HH 18/HH 17 + 800 +0 - 211 - 839 +0 +0 +0 +0 +0 + 40 + 20 + 20 +0 + 10 + 600 + 13 + 453 1.417 1.499 1.593 1.750 1.850 + 100 0 -907 -896 -1.902 -2.094 - 192 Landschaftsumlage Der Landschaftsverband Rheinland hat einen Doppelhaushalt 2017/2018 beschlossen. Der Umlagesatz für 2018 beträgt demnach 16,20 %. Es waren ein Umlagevolumen in Höhe von 2,679 Mrd. € sowie Schlüsselzuweisungen in Höhe von 400 Mio. € für 2018 eingeplant. Aus der Modellrechnung zum GFG 2018 ergeben sich erheblich höhere Umlagegrundlagen, die auf der Basis des Umlagesatzes von 16,20 % zu Mehrerträgen von 171 Mio. € führen würden. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen beträgt laut Modellrechnung 418 Mio. €, so dass der Haushalt des Landschaftsverbandes insgesamt mit Mehrerträgen von 188,6 Mio. € rechnen kann. Darüber hinaus erwartet der Landschaftsverband Rheinland weitere positive Entwicklungen in einer Größenordnung von rund 93,4 Mio. €. Infolgedessen hat die Direktorin des -9Landschaftsverbandes am 27.10.2017 das Benehmen zur Absenkung des Umlagesatzes 2018 im Rahmen der Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung eingeleitet. Demzufolge soll der Umlagesatz gesenkt und auf 14,70 % festgesetzt werden (entspricht ca. 264 Mio. € Differenz). Wendet man den Umlagesatz von 14,70 % auf die sich voraussichtlich ergebenden Umlagegrundlagen an, ist von einer einzuplanenden Landschaftsumlage in Höhe von 41,6 Mio. € auszugehen, was einem Minderaufwand gegenüber dem Vorjahresansatz von ca. 0,1 Mio. € entspricht. Entwicklung der Landschaftsumlage: Landschaftsumlage (ohne Bedarfsumlage) 45 24% 22% 40 17,0% 35 15,85% 18% 16,7% 16,65% 16,0% 16,37% 16,7% 16,75% Hebesatz Mio. € 20% 16,15% 16% 14,7% 14% 30 12% 35,1 34,2 34,1 36,2 37,1 38,4 39,6 41,8 41,7 41,6 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 25 10% Aufwand Hebesatz Auch hier gilt, dass die weitere Entwicklung abzuwarten bleibt und alle neuen gesicherten Erkenntnisse in die Beschlussfassung des Kreistages einfließen werden. Schlüsselzuweisungen Der Modellrechnung zum GFG folgend wird von Schlüsselzuweisungen in Höhe von ca. 31,8 Mio. € ausgegangen. Dies entspricht einem Mehrertrag gegenüber dem Vorjahr von ca. 3,0 Mio. € (Rundungsdifferenz). Entwicklung der Schlüsselzuweisungen: Entwicklung der Schlüsselzuweisungen 35 30 Mio. € 25 31,8 20 15 19,3 19,9 20,5 2009 2010 2011 22,9 22,5 2012 2013 25,7 26,3 2014 2015 28,4 28,7 2016 2017 10 2018 2018: Modellrechnung MHKBG - 10 - Einheitslasten (ELAG) Die an das Land abzuführende Zahllast für das ELAG steigt gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich um ca. 0,2 Mio. €. Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen in Summe um ca. 1,3 Mio. € (einschl. Jugendamt und drittfinanzierte Bereiche). Diese entfallen mit • 0,5 Mio. € • 0,1 Mio. € • 0,6 Mio. € auf drittfinanzierte Bereiche auf das Jugendamt auf über die allgemeine Kreisumlage (sowie differenzierte Umlagen) finanzierte Bereiche. (Rundungsdifferenz) b) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW (Jugendamtsumlage) Nach dem derzeitigen Planungsstand verringert sich der Hebesatz der Jugendamtsumlage von 21,76 % in 2017 auf 20,74 % in 2018 (Differenz: 1,02 %-Punkte). Grundlage der Jugendamtsumlage ist ein nicht durch sonstige Erträge gedeckter Fehlbetrag in Höhe von ca. 52,3 Mio. € (Vorjahr: 50,1 Mio. €). Jugendamtsumlage 21,68% 21,76% 20,75% 20,74% 19,80% 19,18% 50 20% 19,00% 18,25% 16,50% 14,40% 15% Hebesatz Mio. € 40 30 10% 20 5% 10 29,1 32,1 34,5 35,4 38,0 41,3 44,1 48,1 50,1 52,3 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 0 0% Ertrag Hebesatz - 11 Im Einzelnen ist dieser Zuschussbedarf wie folgt gegliedert: Budgetziffer 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 002 300 510 002 300 510 002 300 510 003 300 510 003 300 510 003 300 510 004 300 510 004 Ergebnis Produkt 341 01 - Unterhaltsvorschussleistungen 363 01 - Erziehungsberatung 363 02 - Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII) 363 03 - Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht 363 04 - Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht 363 05 - Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundsch. 363 06 - Adoptionsvermittlung 362 01 - Kinder- und Jugendarbeit in/außerhalb von Einrichtungen 362 02 - Jugendsozialarbeit; Kinder- und Jugendschutz 362 03 - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie 363 09 - Ambulante Hilfe zur Erziehung 363 10 - Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär) 363 11 - Hilfen für unbegleitete ausländische Minderjährige 361 01 - Tagespflege 365 01 - Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder 2017 2.109.200 656.200 594.700 199.000 269.100 662.100 56.300 747.200 959.100 270.300 5.375.100 16.467.400 -43.900 1.782.600 19.957.700 50.062.100 2018 2.151.300 709.400 622.600 213.700 269.700 730.700 52.900 754.800 904.000 286.700 5.704.300 17.219.400 -78.900 2.072.000 20.652.100 52.264.700 Diff. 18/17 + 42.100 + 53.200 + 27.900 + 14.700 + 600 + 68.600 - 3.400 + 7.600 - 55.100 + 16.400 + 329.200 + 752.000 - 35.000 + 289.400 + 694.400 + 2.202.600 Budget 300 510 - Haushalt 2018 341 01 - Unterhaltsvorschussleistungen 2.151 T€ 4% 363 10 - Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär) 17.219 T€ 33% 363 09 - Ambulante Hilfe zur Erziehung 5.704 T€ 11% 362 02 - Jugendsozialarbeit; Kinder- und Jugendschutz 362 01 - Kinder- und Jugendarbeit 904 T€ in/außerhalb von Einrichtungen 2% 755 T€ 2% 363 01 - Erziehungsberatung 709 T€ 1% 363 05 - Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften 731 T€ 1% 363 03 - Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht 214 T€ 0% 363 02 - Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII) 623 T€ 1% 363 04 - Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht 270 T€ 1% 365 01 - Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder 20.652 T€ 39% 363 06 - Adoptionsvermittlung 53 T€ 0% 361 01 - Tagespflege 2.072 T€ 4% 362 03 - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie 287 T€ 1% 363 11 - Hilfen für unbegleitete ausländische Minderjährige -79 T€ 0% Grundsätzlich ist bei der Ermittlung der Haushaltsansätze in den Bereichen der Hilfen zur Erziehung sowie bei den Kindertagesstätten zu beachten, dass sich der Erkenntnisstand im Laufe des Beratungsverfahrens noch verbessern wird. Die Steigerung hat folgende wesentliche Ursachen: Hilfen zur Erziehung (Produkte 363 09 und 363 10) Für 2018 wird gegenüber dem Haushaltsansatz 2017 aktuell von Mehrbelastungen bei den wesentlichen Transferaufwendungen von ca. 1,0 Mio. € ausgegangen. - 12 Die wesentlichen Fallarten der Transferaufwendungen entwickeln sich wie folgt (jeweils in T€): Produkt 363 10 (stationär): Hilfeart (stationär) - in T€ Heimerziehung Eingliederungshilfe (Heimerziehung) Vollzeitpflege Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Betreutes Wohnen Inobhutnahmen Gemeinsame Unterbr. von Müttern oder Vätern mit ihren Kindern Betreuung in Pflegefamilien Erziehung in Tagesgruppen Summe Differenz zum Vorjahr JA JA vorl. JA 2014 2015 2016 9.346 10.738 9.753 802 793 1.165 3.208 3.767 3.726 198 267 188 508 365 595 475 574 447 743 872 377 0 0 0 913 956 884 16.193 18.332 17.135 + 571 + 2.139 - 1.197 HH 2017 HH 2018 10.250 1.200 3.800 273 550 450 11.100 1.275 3.520 200 550 620 450 0 964 17.937 + 802 300 230 845 18.640 + 703 HH 2017 HH 2018 2.250 1.130 820 260 4.460 + 57 2.100 1.675 750 260 4.785 + 325 Diff. HH 18/HH 17 + 850 + 75 - 280 - 73 +0 + 170 - 150 + 230 - 119 + 703 Produkt 363 09 (ambulant): Hilfeart (ambulant) - in T€ Sozialpädagogische Familienhilfe Ambulante Eingliederungshilfen Erziehungsbeistandschaft Sonstige Hilfen Summe Differenz zum Vorjahr JA 2014 2.427 874 617 312 4.230 + 72 JA vorl. JA 2015 2016 2.408 2.169 1.077 1.184 747 768 281 282 4.513 4.403 + 283 - 110 Diff. HH 18/HH 17 - 150 + 545 - 70 +0 + 325 Die Aufwandsteigerungen im stationären Bereich sind im Wesentlichen auf Fallzahlensteigerungen im Heimbereich aufgrund von nicht steuerbaren Zuzügen sowie auf die weiterhin hohe Anzahl von Inobhutnahmen zurückzuführen. Im ambulanten Bereich ist im Besonderen die Anzahl der Integrationshelfer an Schulen stark steigend. Tagespflege (Produkt 361 01) Anpassungen an die derzeitige Entwicklung führen zu einer Erhöhung des Aufwandes in Höhe von ca. 0,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Dem stehen Mehrerträge in Höhe von ca. 0,1 Mio. € gegenüber. Die Mehraufwendungen sind neben einer Fallsteigerung auf eine Erhöhung der Stundensätze an die Tagespflegepersonen zurückzuführen, welche aufgrund verschiedener Verfahren gegen den Kreis vor dem VG Aachen notwendig war. Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder (Produkt 365 01) Für 2018 wird gegenüber dem Haushaltsansatz 2017 von einer Mehrbelastung von ca. 0,8 Mio. € im Leistungs- und Zuweisungsbereich ausgegangen, die sich aus der Fortschreibung der zum 15.03.2017 gemeldeten Zahlen ergibt. Neben der Berücksichtigung der gesetzlich geregelten Steigerungen ist weiterhin steigender Bedarf an höheren Betreuungszeiten sowie an Betreuungsangeboten zu verzeichnen. - 13 365 01: Tageseinrichtungen für Kinder (T€) 60.000 51.868 49.532 50.000 44.511 40.750 40.000 38.097 33.382 29.749 30.000 27.799 26.530 26.258 24.726 20.901 19.468 19.238 20.000 16.862 15.356 14.880 12.899 10.913 27.622 23.787 12.313 11.980 16.387 16.887 20.288 12.839 9.819 10.000 11.977 10.184 4.067 3.968 3.936 3.334 437 428 426 444 JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 4.196 4.160 4.100 4.314 4.300 4.500 514 656 637 478 766 542 JA 2013 JA 2014 JA 2015 vorl. JA 2016 HH 2017 HH 2018 0 Betriebskostenzuweisungen Landeszuweisungen Kindertageseinrichtungen - in T€ Betriebskostenzuweisungen ./. Landeszuweisungen ./. Elternbeiträge + Auflösung ARAP ./. Auflösung PRAP Kreisanteil netto (ohne Personalkosten etc.) Differenz zum Vorjahr Elternbeiträge Auflösung ARAP/PRAP JA 2014 38.097 19.238 4.160 1.663 1.007 15.356 + 2.517 JA 2015 40.750 20.901 4.100 1.778 1.141 16.387 + 1.030 Kreisanteil netto (ohne Personalkosten etc.) vorl. JA 2016 44.511 23.787 4.314 1.720 1.242 16.887 + 501 HH 2017 HH 2018 49.532 26.530 4.300 1.836 1.071 19.468 + 2.580 51.868 27.622 4.500 1.743 1.201 20.288 + 820 Diff. HH 18/HH 17 + 2.336 + 1.092 + 200 - 93 + 131 + 820 Insgesamt lassen sich die wesentlichen Veränderungen im Transferbereich des Jugendamtes wie folgt zusammenfassen: Abt. 51 - in T€ Ambulante Hilfen Stationäre Hilfen Kindertageseinrichtungen (netto) Tagespflege Summe Differenz zum Vorjahr JA 2014 4.230 16.193 15.356 1.547 37.326 + 3.325 JA 2015 4.513 18.332 16.387 1.798 41.030 + 3.704 vorl. JA 2016 4.403 17.135 16.887 1.829 40.255 - 775 HH 2017 HH 2018 4.460 17.937 19.468 1.900 43.765 + 3.509 4.785 18.640 20.288 2.300 46.013 + 2.248 Diff. HH 18/HH 17 + 325 + 703 + 820 + 400 + 2.248 c) Differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (ÖPNV-Umlage) Nach dem derzeitigen Planungsstand verändert sich die ÖPNV-Umlage von 2.855.500 € in 2017 auf 4.348.400 € in 2018 (Differenz: 1,5 Mio. €). Dabei wirken sich bei einem originären Zuschussbedarf von 4.355.400 € positive Vorjahresergebnisse in einer Größenordnung von 7.000 € umlagemindernd aus (siehe oben, Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage). Die Höhe der ÖPNV-Umlage ist maßgeblich geprägt von den Aufwendungen zur marktorientierten Direktvergabe der RVK (moD) und den Kostenzuschüssen zum TaxiBusverkehr der RVK einerseits sowie den Erträgen aus Beteiligungen andererseits. - 14 Die Jahresendabrechnung 2016 der RVK ergab einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von rund 3,8 Mio. € für den Linienverkehr (MoD RVK allgemein) und in Höhe von rund 1,5 Mio. € für den TaxiBus-Verkehr (moD RVK für TaxiBus). Insgesamt lag der Zuschussbedarf der RVK damit bei rund 5,3 Mio. €. Die Prognose des Zuschussbedarfs 2018 erfolgt auf Basis der Jahresendabrechnung 2016. Im Linienverkehr führen Einsparungen (Bereich Bad Münstereifel) sowie Ausweitungen (Bereich Bad Münstereifel, Gesamtschule Blankenheim, Förderschule Schleiden) insgesamt zu Mehrleistungen im Linienverkehr von ca. 30.000 km. Ausgehend von der Jahresendabrechnung 2016 hat die RVK den voraussichtlichen Betriebskostenzuschuss 2018 zzgl. einer Steigerungsrate von 4 % (Steigerung der Einnahmen 3%) kalkuliert. Hiernach ergibt sich ein Betriebskostenzuschuss in 2018 in Höhe von knapp 4,2 Mio. € im Linienverkehr. Weitere Mehr- oder Minderleistungen, die sich in 2018 ergeben können, sind hier nicht berücksichtigt. Planungen bestehen beispielsweise für eine weitere Neustrukturierung der Schülerverkehre zur Gesamtschule Blankenheim. Hierzu wurde verwaltungsseitig ein Risikoaufschlag in Höhe von 2% Mehrleistungen (km) im Linienverkehr vorgenommen. Zudem ist der Aufwand des Wanderbusses zu berücksichtigen, der in 2017 eingeführt wurde. Es ergibt sich damit für den allgemeinen Linienverkehr ein prognostizierter Betriebskostenzuschuss in Höhe von rund 4,3 Mio. €. Im TaxiBus-Verkehr muss zum einen die seit 2016 bestehende erhöhte Inanspruchnahme der Fahrten berücksichtigt werden und zum anderen die Ausweitung des Angebotes aufgrund der Integration der AST-Verkehre. Nachfragesteigerungen und Ausweitungen in 2018 wurden pauschal in der Kilometerbetrachtung mit 10 % Erhöhung berücksichtigt. Es errechnet sich danach für 2018 ein Betriebskostenzuschuss im TaxiBus-Verkehr von rund 1,9 Mio. €. Insgesamt beträgt der voraussichtliche Betriebskostenzuschuss 2018 (Linienverkehr + TaxiBus) rund 6.200.000 €. Gleichzeitig entfallen die Aufwendungen der Kommunen für den AST-Verkehr wegen der Integration des AST in den TaxiBus. In 2018 verbleibt nur noch der AST-Verkehr Zülpich, der zum Dezember 2018 ebenfalls integriert werden soll. Für die Erbringung eigener TaxiBus-Leistungen als Verkehrsunternehmen Kreis Euskirchen wurde ebenfalls ein Ansatz vorgenommen. Damit sind einerseits drei Linien im Bereich Schleiden und Hellenthal berücksichtigt, für die das Verkehrsunternehmen Kreis Euskirchen Genehmigungsinhaber ist. Im Rahmen der AST-Integration Mechernich wird andererseits angestrebt, dass das Verkehrsunternehmen Kreis Euskirchen die Genehmigungen für zwei weitere TaxiBus-Linien im Bereich Mechernich übernimmt. Der Aufwand für alle eigenen TaxiBusLinien wird insgesamt mit 65.000 € prognostiziert; die Einnahmen sind gegenzurechnen. Ab dem Jahr 2018 bestehen darüber hinaus Forderungen zur Kostenbeteiligungen für Verkehrsleistungen im Grenzverkehr zum Gebiet des AVV und in den Kreis Düren. Diese werden mit insgesamt rund 230.000 € prognostiziert. Gegenüber dem Haushalt 2017 sind im Haushalt 2018 geringere Beteiligungserträge prognostiziert, was auf die Veräußerung von ene-Anteilen an die kreisangehörigen Kommunen zurückzuführen ist. Der Unterschied zwischen beiden Planansätzen liegt bei 154.000 €. Für das Jahr 2017 wurde eine ÖPNV-Umlage in Höhe von 3,6 Mio. € kalkuliert. Erhoben wurde wegen noch vorhandener Guthaben eine ÖPNV-Umlage in Höhe von ca. 2,9 Mio. €. Nach derzeitigen Kalkulationen liegt die ÖPNV-Umlage in 2018 bei ca. 4,35 Mio. € und damit um 0,75 Mio. € über dem Vorjahr. - 15 - Die Mehrbelastung für 2018 ergibt folgendes Bild: in % der Umlagegrundlagen 2018 2,2928097805 3,9098755986 2,4323188508 0,7142353550 3,2261634452 2,3807249824 1,2572364656 3,3228172129 2,5981468506 1,4804345023 2,4402163690 Stadt / Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Sie verteilt sich wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Bad Münstereifel 10,9% Zülpich 13,9% Blankenheim 10,0% Weilerswist 7,2% Dahlem 2,9% Schleiden 9,9% Euskirchen 14,4% Nettersheim 6,3% Mechernich 9,5% Kall 7,6% Hellenthal 7,5% (Rundungsdifferenz) - 16 - d) Differenzierte Kreisumlage für das Förderschulzentrum gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (Förderschulumlage) Es ist weiter eine Mehrbelastung nach § 56 Abs. 4 KrO für das Förderschulzentrum zu erheben. Diese beträgt in 2018 1.340.600 €. Die Differenz zum Vorjahr (1.103.900 €) ist darauf zurückzuführen, dass das Haushaltsjahr 2017 lediglich ein Rumpfjahr für die Mitte 2017 übernommene Stephanusschule beinhaltete. Der Zuschussbedarf der Stephanusschule sowie der Matthias-Hagen-Schule beträgt in 2018 1.410.700 €. Abzüglich der nicht ansetzbaren Aufwendungen für Schüler außerhalb des Kreisgebietes ergibt sich eine Mehrbelastung für 2018 in Höhe von 1.340.600 €. Sie verteilt sich wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Weilerswist 7,3% Nettersheim 0,3% Zülpich 19,6% Mechernich 20,8% Sonstige (außerhalb Kreis) 5,0% Kall 0,6% Bad Münstereifel 9,9% Euskirchen 36,5% Die Mehrbelastung für 2018 ergibt folgendes Bild: Stadt / Gemeinde Bad Münstereifel Euskirchen Kall Mechernich Nettersheim Weilerswist Zülpich in % der Umlagegrundlagen 2018 0,6799356058 0,5877958665 0,0598080464 0,8911450671 0,0496579204 0,4909790230 1,1161638196 -17- Gesamtüberblick: 2017 2018 Diff. 2018/2017 34,94% 32,78% - 2,16 %-Pkt 21,76% 20,74% -1,02 %-Pkt 56,70% 53,52% - 3,18 %-PkL 2017 2018 Diff. 2018/2017 80.374.800 82.590.400 + 2.215.600 50.062.100 52.264.700 + 2.202.600 ÖPNV-Umlage 2.855.500 4.348.400 + 1.492.900 Förderschulumlage 1.103.900 1.340.600 + 236.700 134.396.300 140.544.100 + 6.147.800 Allgemeine Umlage jugendamtsumlage Summe Allgemeine Umlage lugendamtsumlage Summe Zuschussbedarf des Ergebnishaushaltes^: ZUSCHUSSBEDARF ERGEBNISHAUSHALT 2018 Budget400 46^83T€ Z6% Budget 100 11.S09T« 6% Budgetzoo Budget3U0 980 Tf. S1.547T« 29% 1% BiidgclSOU lanioTf Landscbaflsunilage 4t.600T€ RiiilgetOOO 4.972 T€ 24% BudgetTOO,Einheltslasten und Sonstiges 5.327T€ 3% freundlichen Grüßen ihUUduy (Rosenke) 'Bei der Ermittlung des Zusctiussbedarfs der einzelnen Budgets wurden die veranschlagten internen Leistungsverrechnungen für Ge meinkosten (soweit nicht drittfinanziert) außer Ansatz gelassen: damit nicht im Hinblick auf die Querschnittsbereiche ein verzerrtes Bild entsteht, werden diese Ertrage im Budget 000(Produkt 612 01) gebucht. Da es sich aber um keine „echten" Erträge handelt, die bei der Tabelle „Deckung des Zuschussbedarfs" zu berücksichtigen wären, wurden die Budgets um die entsprechenden Auf wendungen bereinigt. - 18 - 2. z.K.: Kreistag 3. z.K.: GBL-Runde 4. z.V. Verteiler: Gemeinde Stadt Bad Münstereifel Gemeinde Blankenheim Gemeinde Dahlem Kreisstadt Euskirchen Gemeinde Hellenthal Gemeinde Kall Stadt Mechernich Gemeinde Nettersheim Stadt Schleiden Gemeinde Weilerswist Stadt Zülpich Straße Postfach 12 40 Rathausplatz 16 Hauptstraße 23 Kölner Straße 75 Rathausstr. 2 Bahnhofstraße 9 Bergstraße 1 Krausstraße 2 Blankenheimer Straße 2-4 Bonner Str. 29 Markt 21 Straße2 Ort 53896 Bad Münstereifel 53945 Blankenheim Schmidtheim 53949 Dahlem 53879 Euskirchen 53940 Hellenthal 53925 Kall 53894 Mechernich Zingsheim 53947 Nettersheim 53937 Schleiden 53919 Weilerswist 53909 Zülpich Bgm Preiser-Marian Hartmann Lembach Dr. Friedl Westerburg Esser Dr. Schick Pracht Meister Horst Hürtgen StadtGemeinde Stadt Gemeinde Gemeinde Stadt Gemeinde Gemeinde Stadt Gemeinde Stadt Gemeinde Stadt Anrede 1 Anrede 2 Frau Bürgermeisterin Herrn Bürgermeister Herrn Bürgermeister Herrn Bürgermeister Herrn Bürgermeister Herrn Bürgermeister Herrn Bürgermeister Herrn Bürgermeister Herrn Bürgermeister Frau Bürgermeisterin Herrn Bürgermeister Anrede 3 Sehr geehrte Frau Sehr geehrter Herr Sehr geehrter Herr Sehr geehrter Herr Sehr geehrter Herr Sehr geehrter Herr Sehr geehrter Herr Sehr geehrter Herr Sehr geehrter Herr Sehr geehrte Frau Sehr geehrter Herr