Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,3 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
08.11.17, 18:01
Aktualisiert
08.11.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Aktenausfertigung:
Der Landrat
Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen
Gegen Empfangsbekenntnis
«Gemeinde»
«Anrede_1» «Anrede_2» «Bgm»
«Straße»
«Straße2»
«Ort»
Abt.
20 –
Finanzen & Steuerungsunterstützung
Aktenzeichen:
20/20.20.100/He
bearbeitet von:
Herrn Hessenius
Durchwahl:
02251 / 15 420
Telefax:
02251 / 15 666
E-Mail:
ingo.hessenius@kreis-euskirchen.de
Dienstgebäude:
Jülicher Ring 32
Zimmer:
A 079
Datum:
Servicezeiten:
07.11.2017
Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr
Fr.:
8.30 -12.30 Uhr
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage
für das Haushaltsjahr 2018
«Anrede_3» «Anrede_2» «Bgm»,
es ist beabsichtigt, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Mitte Januar
2018 aufzustellen.
Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ist das Benehmen sechs Wochen vor Aufstellung des
Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.
Ich leite daher mit diesem Schreiben das Benehmen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ein.
Ihre «StadtGemeinde» hat damit mit Beginn der gesetzlichen Frist bis zum Ablauf des 02.01.2018
Gelegenheit zur Stellungnahme.
Ich weise der guten Ordnung halber darauf hin, dass es sich bei der Benehmensherstellung um
ein qualifiziertes Stellungnahmeverfahren handelt, das jedoch nicht auf die Herstellung eines
„Einvernehmens“ abzielt.
Ihre etwaige Stellungnahme wird dem Kreistag gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW mit der Zuleitung
des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Sofern Ihre
«StadtGemeinde» es wünscht, haben Sie danach Gelegenheit zur Anhörung.
Über etwaige Einwendungen von Städten und Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher
Sitzung. Der Kreis teilt Ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung im Falle von
Einwendungen mit.
Telefon: (02251) 15-0
Telefax: (02251) 15-666
mailbox@kreis-euskirchen.de
www.kreis-euskirchen.de
USt-Id Nr. DE 122393798
Gläubiger-ID: DE4020200000003614
Konten der Kreiskasse:
Kreissparkasse Euskirchen
IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17
SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS
VR-Bank Nordeifel eG
IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29
SWIFT-BIC: GENO DE D1 SLE
ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
-2-
Zur Festsetzung der Kreisumlage
Die zeitliche Festlegung der Benehmensherstellung bedingt, dass ein konkreter bzw. aufgestellter
Entwurf der Haushaltssatzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen kann. Gleichwohl sollen an dieser Stelle nicht nur die sich voraussichtlich ergebenden Hebesätze, sondern im
Folgenden die maßgeblichen und entscheidenden Einflussfaktoren auf die Festsetzung der
Kreisumlage dargestellt werden.
Die Kreisumlage wird wie folgt erhoben:
a) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 1 KrO NRW (Allgemeine Kreisumlage)
b) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW (Jugendamtsumlage)
c) Differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (ÖPNV-Umlage)
d) Differenzierte Kreisumlage für das Förderschulzentrum gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW
(Förderschulumlage)
Auf die Ausführungen und Diskussionen zu den Bereichen Soziales in der allgemeinen
Kreisumlage sowie zu den die Jugendamtsumlage prägenden Positionen (s.u.) in der
Sozialkonferenz am 06.11.2017 sei an dieser Stelle ergänzend verwiesen.
Vorausgeschickt sei, dass bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen und der Hebesätze auf
die Modellrechnung des Landes zum GFG vom 24.10.2017 zurückgegriffen wurde.
Im Verlaufe des Beratungsverfahrens, das mit einer Beschlussfassung durch den Kreistag im
April 2018 beendet werden soll, werde ich etwaige neue Erkenntnisse durch zu erwartende
weitere Modell- oder endgültige Berechnungen des Landes berücksichtigen. Bis dahin gehe ich
von folgenden Daten aus:
1. Steuerkraft der Städte und Gemeinden
Unter Berücksichtigung der o.g. Modellrechnung gehe ich davon aus, dass sich die Steuerkraftmesszahl der Städte und Gemeinden in Summe um ca. 27,6 Mio. € (ca. 15,1 %) verbessern wird,
wenngleich die Disparitäten zwischen den einzelnen Städten und Gemeinden erheblich sind.
2. Umlagegrundlagen
Gemäß Modellrechnung des Landes werden die Schlüsselzuweisungen der Städte und
Gemeinden um ca. 5,7 Mio. € sinken. Dabei entfällt auf die Kreisstadt Euskirchen ein Teilbetrag
in Höhe von 12,3 Mio. € Senkung, während neun Städte und Gemeinden steigende
Schlüsselzuweisungen zu verzeichnen haben.
Die Umlagegrundlagen als Summe aus Steuerkraft und Schlüsselzuweisung steigen in Folge
obiger Annahmen um ca. 21,9 Mio. €. Sie werden daher derzeit den weiteren Berechnungen mit
252,0 Mio. € zu Grunde gelegt.
-3-
Entwicklung im Kreis Euskirchen (Summe aller Städte und Gemeinden)
300,0
300,0
252,0
250,0
250,0
230,1
40,9
221,7
208,5
202,1
200,0
196,3
193,5
188,8
200,0
41,9
180,0
Mio. €
53,3
43,9
41,1
212,5
43,0
50,0
46,6
200,0
48,8
50,3
48,1
150,0
150,0
Schlüsselzuweisungen
Steuerkraftmesszahl
211,1
100,0
179,8
138,5
152,5
152,4
148,8
157,0
158,5
100,0
183,4
163,7
131,9
50,0
50,0
0,0
0,0
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
(Basis: 2008 bis 2017: endgültiges GFG; 2018: Modellrechnung MHKBG)
Die Anteile der Städte und Gemeinden an der Kreisumlage (allgemein und Jugendamt)
entwickeln sich dabei wie folgt:
8,59%
8,59%
8,24%
8,27%
Bad Münstereifel
8,19%
4,33%
4,37%
4,35%
4,44%
Blankenheim
4,43%
Dahlem
2,05%
2,09%
2,06%
2,03%
2,02%
33,94%
34,23%
34,91%
34,61%
Euskirchen
34,81%
Hellenthal
4,06%
4,10%
4,04%
4,03%
4,01%
5,59%
5,51%
5,42%
5,46%
Kall
5,47%
13,36%
13,27%
13,22%
13,16%
Mechernich
13,04%
Nettersheim
3,30%
3,36%
3,24%
3,31%
3,30%
Schleiden
6,50%
6,54%
6,63%
6,68%
6,57%
Weilerswist
8,20%
8,09%
8,07%
8,23%
8,34%
Zülpich
10,08%
9,83%
9,81%
9,79%
9,83%
Anteil 2014
Anteil 2015
Anteil 2016
Anteil 2017
Anteil 2018
(Basis: 2014 bis 2017: endgültiges GFG; 2018: Modellrechnung MHKBG)
-4Anteile an den Umlagegrundlagen 2018:
Bad Münstereifel
8,2%
Blankenheim
4,4%
Dahlem
2,0%
Zülpich
9,8%
Weilerswist
8,3%
Schleiden
6,6%
Nettersheim
3,3%
Euskirchen
34,8%
Mechernich
13,0%
Kall
5,5%
Hellenthal
4,0%
(Basis: 2018: Modellrechnung MHKBG; Rundungsdifferenz)
a) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 1 KrO NRW (Allgemeine Kreisumlage)
Nach dem derzeitigen Planungsstand verringert sich der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage
von 34,94 % in 2017 auf 32,78 % in 2018 (Differenz: 2,16 %-Punkte).
Es ergibt sich eine Erhöhung der absoluten Umlagehöhe von ca. 2,2 Mio. € gegenüber dem
Vorjahr.
Allgemeine Umlage
100
50%
43,38%
90
80
41,33%
45%
40,21%
39,57%
36,47%
36,33%
36,94%
40%
36,48%
34,94%
32,78%
35%
60
30%
50
25%
40
20%
30
15%
20
10%
10
5%
73,4
80,3
78,1
78,0
79,1
76,0
78,5
80,9
80,4
82,6
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
0
0%
Ertrag
Hebesatz
Hebesatz
Mio. €
70
-5-
Der Differenzbetrag zum Vorjahr ergibt sich aus einer Vielzahl an Einzelveränderungen, aus
denen ich die herausragenden kurz aufführen möchte.
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
Der Planungsstand des letzten Jahres erlaubte eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage im
Haushaltsjahr 2017 von 7,3 Mio. €. Die voraussichtlich verbesserte Entwicklung des Jahresabschlusses 2017, insbesondere bedingt durch die voraussichtliche Nachtragshaushaltssatzung
des Landschaftsverbandes Rheinland mit einem sinkenden Umlagesatz (Annahme: Senkung um
0,75 %-Punkte), erlaubt im Haushaltsjahr 2018 eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage.
Im Hinblick auf die notwendige Pufferfunktion der Ausgleichsrücklage wird angesichts der relativ
geringen Höhe vorgesehen, den oberhalb von 2 Mio. € voraussichtlich bestehenden Betrag in
Höhe von 2,0 Mio. € zur Senkung der Kreisumlage in Anspruch zu nehmen. Dieser Betrag teilt
sich wie folgt auf:
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
→ zu Gunsten der Allgemeinen Umlage
→ zu Gunsten der ÖPNV-Umlage
Summe
2017
6.557.900
742.100
7.300.000
2018 Diff. 2018/2017
1.993.000
- 4.564.900
7.000
- 735.100
2.000.000
- 5.300.000
Ob die o.g Annahmen, insbesondere zur Entscheidung der Landschaftsversammlung über die
Nachtragshaushaltssatzung, am Ende zutreffen, bleibt abzuwarten. Diese und etwaige sonstige
neue Erkenntnisse werden wie üblich in die vom Kreistag zu beschließende Haushaltssatzung
einfließen.
Grundsicherung nach dem SGB II (Produkt 312 01)
1. Bei den Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß SGB II (KdU) ist derzeit, insbesondere
bedingt durch flüchtlingsbedingte Aufwendungen, von einer Steigerung der Bruttokosten in
Höhe von ca. 0,8 Mio. € auszugehen. Angesichts der Unsicherheiten im Hinblick auf den
Familiennachzug sowie die weitere Entwicklung besteht ein grundsätzliches Haushaltsrisiko.
SGB II: Kosten der Unterkunft (Mio. €)
28,0
1,0
1,0
26,0
26,5
25,7
0,8
24,0
0,8
Mio. €
0,9
22,0
0,7
0,7
0,9
23,7
23,7
0,8
24,4
23,9
0,7
24,2
Einmalige Leistungen und
Schuldnerberatung
23,2
22,8
Kosten der Unterkunft (KdU)
22,1
20,0
18,0
16,0
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
JA 2014
JA 2015
vorl. JA 2016
HH 2017
HH 2018
-6Die Zahl der Leistungsempfänger hat sich wie folgt entwickelt:
312 01: Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften KdU (Monatsende)
12.400
12.200
12.000
11.800
11.600
11.400
11.200
11.000
31.1.
28.2.
31.3.
2012
30.4.
2013
31.5.
2014
30.6.
31.7.
2015
2016
31.8.
2017
30.9.
31.10.
30.11.
31.12.
2017: vorläufige Zahlen
2. Mehrbelastungen in Höhe von ca. 0,1 Mio. € entstehen weiter durch die Anpassung des sog.
KFA-Anteils. Die Beteiligung des kommunalen Trägers an den Personal- und Sachkosten des
Jobcenters beträgt 15,2 %.
3. Basierend auf dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Beteiligung des
Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und
Kommunen soll die Bundesbeteiligung wie folgt neu geregelt werden:
Bundesbeteiligung in % der KdU
§ 46 Abs. 6 SGB II
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
1,2%
1,2%
1,2%
1,2%
1,2%
1,2%
3,7%
3,7%
7,4%
7,9%
10,2%
2,2% geänderte Berechnungsgrundlage
offen
zzgl.:
• Schulsozialarbeit und Mittagessen Horte
2,8%
2,8%
2,8%
• Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe
§ 46 Abs. 8 SGB II
5,4%
5,4%
3,4%
• Verwaltungsaufwand Bildung und Teilhabe
§ 46 Abs. 6 SGB II
1,2%
1,2%
1,2%
• Übergangsmilliarde / Dauerentlastung
§ 46 Abs. 7 SGB II
• Flüchtlingsbedingte KdU
§ 46 Abs. 9 SGB II
geänderte Berechnungsgrundlage
Mit dem Gesetzentwurf soll ab 2018 die sog. 5-Mrd.-€-Entlastung umgesetzt werden. Diese
Umsetzung sieht drei Komponenten vor:
in Mio. €
Anteil über Umsatzsteuer Gemeinden
Anteil über Umsatzsteuer Länder
Anteil über Bundesbeteiligung an der KdU
Summe
Anteil über Bundesbeteiligung an der KdU als Quote
2018
2.760
1.000
1.240
5.000
ab 2019
2.400
1.000
1.600
5.000
7,9%
10,2%
Im o.g. Gesetzentwurf ist ferner eine Entlastung enthalten, um die flüchtlingsinduzierten
Kosten der Unterkunft möglichst vollständig durch den Bund zu finanzieren. Bereits in 2016
erfolgt dabei eine Übernahme von 400 Mio. € (Beteiligungsquote = 2,2%, siehe oben). Für
2017 und 2018 ist vorgesehen, landesspezifische Werte zu ermitteln und rückwirkend
anzupassen, wobei das Gesetz zunächst von einer Beteiligungsquote für 2017 und für 2018
von 5,3 % für NRW ausgeht. Es wird davon ausgegangen, dass es landesseitig eine ähnliche
Regelung wie beim Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe geben wird. Der Gesetzentwurf
-7der Landesregierung zum 5. Änderungsgesetz des AG-SGB II sieht dementsprechend die
belastungsorientierte Weiterleitung vor. Die kommunalen Spitzenverbände haben dies am
18.10.2017 wie folgt kommentiert: „Die in Art. 1 des Gesetzesentwurfs vorgeschlagene
Regelung einer kommunaldifferenzierten Weiterleitung des zur Entlastung von den
flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft vorgesehenen Bestandteils der KdUBundesbeteiligung entspricht der Forderung der Kommunalen Spitzenverbände nach einer
Verteilung entsprechend dem tatsächlichen Aufwand für Flüchtlings-Bedarfsgemeinschaften
vor Ort im Verhältnis zu den landesweiten Gesamtaufwendungen.“
In absoluten Zahlen bedeutet dies für 2018:
2018
in %
Kosten der Unterkunft und Heizung
Bundesbeteiligung in % der KdU
in T€
26.500
26,4%
6.996
zzgl.:
• Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe
992
• Verwaltungsaufwand Bildung und Teilhabe
1,2%
318
• Übergangsmilliarde / Dauerentlastung
7,9%
2.094
• Flüchtlingsbedingte KdU
5,3%
1.405
In Summe ergibt sich bei der Grundsicherung nach dem SGB II – vor dem Hintergrund, dass
auch die außerhalb des SGB II liegenden Ziele über die Bundesbeteiligungsquote abgewickelt
werden – eine Entlastung gegenüber dem Vorjahr von 0,4 Mio. €, deren wesentliche Faktoren wie
folgt zusammengefasst werden können:
Überblick 312 01 (in Tsd. €)
312 01: Kosten der Unterkunft SGB II
312 01: Einmalige Leistungen SGB II
312 01: Erstattung Personal- und Sachkostenanteil (KFA-Anteil)
312 01: Bundesbeteiligung (ohne BuT/Ü-Mrd.)
312 01: Bundesbeteiligung Übergangsmrd./Dauerentl.
312 01: Bundesbeteiligung flüchtlingsbedingt
312 01: Landeszuweisung Wohngeldersparnis
Summe
HH 2017
HH 2018
25.700
800
1.750
-6.785
-1.902
-565
-3.700
15.298
26.500
800
1.850
-6.996
-2.094
-1.405
-3.700
14.956
Diff. HH
18/HH 17
+ 800
+0
+ 100
- 211
- 192
- 839
+0
- 342
Abzuwarten bleibt insbesondere, ob und wie der zunächst auf Basis der 5,3 % errechnete
flüchtlingsbedingte Beteiligungsanteil nach Inkrafttreten der o.g. belastungsorientierten
Weitergabe anzupassen sein wird. Ob der kommunalspezifische Anteil des Kreises Euskirchen
einen geringeren oder höheren Wert ergeben wird, kann erst nach Ablauf des Jahres 2017
beurteilt werden. Ggf. notwendige Anpassungen werden in die vom Kreistag zu beschließende
Haushaltssatzung einfließen.
Leistungen bei Behinderung (Produkt 335 01)
Der Aufwand für Leistungen bei Behinderung erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 0,65 Mio. €.
Wesentlichen Anteil an der Erhöhung haben die Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, die
von 1,6 Mio. € im Haushaltsplan 2017 auf 2,2 Mio. € in 2018 steigen. Bereits das vorläufige
Jahresergebnis 2016 fällt höher als der Haushaltsansatz 2017 aus. Da sich der Trend durch die
Beschulung an Regelschulen nun eindeutig fortsetzt und die Fallzahlen in 2017 um mehr als 30%
gestiegen sind, ist eine entsprechende Ansatzerhöhung notwendig und geboten.
-8335 01: Leistungen bei Behinderung (T€)
3.600
0
170
3.598
74
1.081
820
2.950
0
150
2.595
1.822
439
1.410
318
1.119
324
368
408
Einzelfallhilfen Kindergartenkinder
410
410
Heilpädagogische Maßnahmen
2.200
476
Hilfe zu einer angemessenen
Schulausbildung -a.v.E.-
2.033
400
1.608
1.240
Eingliederungshilfe Betreutes
Wohnen
800
66
348
2.142
6
Vollzeitpflege Kinder mit
Behinderung
1.697
359
1.705
1.600
1.414
1.249
1.092
917
752
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
JA 2014
JA 2015 vorl. JA 2016 HH 2017
HH 2018
Das Gesamtbild der wesentlichen Transferleistungen im Sozialbudget sieht wie folgt aus:
Transferleistungen Abt. 50 - in T€
312 01: Kosten der Unterkunft SGB II
312 01: Einmalige Leistungen SGB II
312 01: Bundesbeteiligung (ohne BuT/Ü-Mrd.)
312 01: Bundesbeteiligung flüchtlingsbedingt
312 01: Landeszuweisung Wohngeldersparnis
331 02: Pflegewohngeld
331 02: Investitionspauschalen Pflegeeinrichtungen
336 01: Hilfe zur Pflege
336 01: Pflegegeld/sonst. Pflegeleistungen
332 01: Hilfe zum Lebensunterhalt
335 01: Einzelfallhilfen Kindergartenkinder
335 01: Eingliederungshilfe Betreutes Wohnen
335 01: Vollzeitpflege Kinder mit Behinderung
335 01: Heilpädagogische Maßnahmen
335 01: Hilfe zu einer angemessenen Schulausbildung
334 01: Krankenhilfe
Summe
Differenz zum Vorjahr
Weitere Budgetbelastung:
Erstattung Personal- und Sachkostenanteil (KFA-Anteil)
Weitere Budgetentlastung:
312 01: Bundesbeteiligung Übergangsmrd./Dauerentl.
JA
JA vorl. JA
2014
2015
2016
23.913 24.379 24.207
607
612
572
-6.379 -6.188 -6.391
0
0
-533
-4.264 -3.862 -3.695
4.717 4.667 4.943
1.397 1.499 1.591
5.994 5.798 6.211
364
447
412
2.067 2.178 2.100
0
348 1.081
0
0
0
6
66
74
439
476
410
1.697 1.705 2.033
613
793 1.070
31.172 32.919 34.085
+ 3.133 + 1.747 + 1.166
HH 2017
HH 2018
25.700
800
-6.785
-565
-3.700
5.000
1.680
6.000
400
2.355
800
150
0
400
1.600
672
34.507
+ 422
26.500
800
-6.996
-1.405
-3.700
5.000
1.680
6.000
400
2.395
820
170
0
410
2.200
685
34.960
+ 453
Diff. HH
18/HH 17
+ 800
+0
- 211
- 839
+0
+0
+0
+0
+0
+ 40
+ 20
+ 20
+0
+ 10
+ 600
+ 13
+ 453
1.417
1.499
1.593
1.750
1.850
+ 100
0
-907
-896
-1.902
-2.094
- 192
Landschaftsumlage
Der Landschaftsverband Rheinland hat einen Doppelhaushalt 2017/2018 beschlossen. Der
Umlagesatz für 2018 beträgt demnach 16,20 %. Es waren ein Umlagevolumen in Höhe von 2,679
Mrd. € sowie Schlüsselzuweisungen in Höhe von 400 Mio. € für 2018 eingeplant.
Aus der Modellrechnung zum GFG 2018 ergeben sich erheblich höhere Umlagegrundlagen, die
auf der Basis des Umlagesatzes von 16,20 % zu Mehrerträgen von 171 Mio. € führen würden.
Die Höhe der Schlüsselzuweisungen beträgt laut Modellrechnung 418 Mio. €, so dass der
Haushalt des Landschaftsverbandes insgesamt mit Mehrerträgen von 188,6 Mio. € rechnen kann.
Darüber hinaus erwartet der Landschaftsverband Rheinland weitere positive Entwicklungen in
einer Größenordnung von rund 93,4 Mio. €. Infolgedessen hat die Direktorin des
-9Landschaftsverbandes am 27.10.2017 das Benehmen zur Absenkung des Umlagesatzes 2018
im Rahmen der Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung eingeleitet. Demzufolge soll der
Umlagesatz gesenkt und auf 14,70 % festgesetzt werden (entspricht ca. 264 Mio. € Differenz).
Wendet man den Umlagesatz von 14,70 % auf die sich voraussichtlich ergebenden
Umlagegrundlagen an, ist von einer einzuplanenden Landschaftsumlage in Höhe von 41,6 Mio. €
auszugehen, was einem Minderaufwand gegenüber dem Vorjahresansatz von ca. 0,1 Mio. €
entspricht.
Entwicklung der Landschaftsumlage:
Landschaftsumlage (ohne Bedarfsumlage)
45
24%
22%
40
17,0%
35
15,85%
18%
16,7%
16,65%
16,0%
16,37%
16,7%
16,75%
Hebesatz
Mio. €
20%
16,15%
16%
14,7%
14%
30
12%
35,1
34,2
34,1
36,2
37,1
38,4
39,6
41,8
41,7
41,6
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
25
10%
Aufwand
Hebesatz
Auch hier gilt, dass die weitere Entwicklung abzuwarten bleibt und alle neuen gesicherten
Erkenntnisse in die Beschlussfassung des Kreistages einfließen werden.
Schlüsselzuweisungen
Der Modellrechnung zum GFG folgend wird von Schlüsselzuweisungen in Höhe von ca. 31,8 Mio.
€ ausgegangen. Dies entspricht einem Mehrertrag gegenüber dem Vorjahr von ca. 3,0 Mio. €
(Rundungsdifferenz).
Entwicklung der Schlüsselzuweisungen:
Entwicklung der Schlüsselzuweisungen
35
30
Mio. €
25
31,8
20
15
19,3
19,9
20,5
2009
2010
2011
22,9
22,5
2012
2013
25,7
26,3
2014
2015
28,4
28,7
2016
2017
10
2018
2018:
Modellrechnung MHKBG
- 10 -
Einheitslasten (ELAG)
Die an das Land abzuführende Zahllast für das ELAG steigt gegenüber dem Vorjahr
voraussichtlich um ca. 0,2 Mio. €.
Personal- und Versorgungsaufwendungen
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen in Summe um ca. 1,3 Mio. € (einschl.
Jugendamt und drittfinanzierte Bereiche). Diese entfallen mit
• 0,5 Mio. €
• 0,1 Mio. €
• 0,6 Mio. €
auf drittfinanzierte Bereiche
auf das Jugendamt
auf über die allgemeine Kreisumlage (sowie differenzierte Umlagen) finanzierte
Bereiche.
(Rundungsdifferenz)
b) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW (Jugendamtsumlage)
Nach dem derzeitigen Planungsstand verringert sich der Hebesatz der Jugendamtsumlage von
21,76 % in 2017 auf 20,74 % in 2018 (Differenz: 1,02 %-Punkte).
Grundlage der Jugendamtsumlage ist ein nicht durch sonstige Erträge gedeckter Fehlbetrag in
Höhe von ca. 52,3 Mio. € (Vorjahr: 50,1 Mio. €).
Jugendamtsumlage
21,68%
21,76%
20,75%
20,74%
19,80%
19,18%
50
20%
19,00%
18,25%
16,50%
14,40%
15%
Hebesatz
Mio. €
40
30
10%
20
5%
10
29,1
32,1
34,5
35,4
38,0
41,3
44,1
48,1
50,1
52,3
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
0
0%
Ertrag
Hebesatz
- 11 Im Einzelnen ist dieser Zuschussbedarf wie folgt gegliedert:
Budgetziffer
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 002
300 510 002
300 510 002
300 510 003
300 510 003
300 510 003
300 510 004
300 510 004
Ergebnis
Produkt
341 01 - Unterhaltsvorschussleistungen
363 01 - Erziehungsberatung
363 02 - Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII)
363 03 - Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht
363 04 - Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht
363 05 - Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundsch.
363 06 - Adoptionsvermittlung
362 01 - Kinder- und Jugendarbeit in/außerhalb von Einrichtungen
362 02 - Jugendsozialarbeit; Kinder- und Jugendschutz
362 03 - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
363 09 - Ambulante Hilfe zur Erziehung
363 10 - Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär)
363 11 - Hilfen für unbegleitete ausländische Minderjährige
361 01 - Tagespflege
365 01 - Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder
2017
2.109.200
656.200
594.700
199.000
269.100
662.100
56.300
747.200
959.100
270.300
5.375.100
16.467.400
-43.900
1.782.600
19.957.700
50.062.100
2018
2.151.300
709.400
622.600
213.700
269.700
730.700
52.900
754.800
904.000
286.700
5.704.300
17.219.400
-78.900
2.072.000
20.652.100
52.264.700
Diff. 18/17
+ 42.100
+ 53.200
+ 27.900
+ 14.700
+ 600
+ 68.600
- 3.400
+ 7.600
- 55.100
+ 16.400
+ 329.200
+ 752.000
- 35.000
+ 289.400
+ 694.400
+ 2.202.600
Budget 300 510 - Haushalt 2018
341 01 - Unterhaltsvorschussleistungen
2.151 T€
4%
363 10 - Hilfen zur Erziehung
(stationär/teilstationär)
17.219 T€
33%
363 09 - Ambulante Hilfe
zur Erziehung
5.704 T€
11%
362 02 - Jugendsozialarbeit; Kinder- und
Jugendschutz
362 01 - Kinder- und Jugendarbeit
904 T€
in/außerhalb von Einrichtungen
2%
755 T€
2%
363 01 - Erziehungsberatung
709 T€
1%
363 05 - Beistandschaften,
Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften
731 T€
1%
363 03 - Mitwirkung in Verfahren vor dem
Familiengericht
214 T€
0%
363 02 - Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII)
623 T€
1%
363 04 - Mitwirkung in Verfahren vor dem
Jugendgericht
270 T€
1%
365 01 - Plätze in
Tageseinrichtungen für Kinder
20.652 T€
39%
363 06 - Adoptionsvermittlung
53 T€
0%
361 01 - Tagespflege
2.072 T€
4%
362 03 - Allgemeine Förderung der
Erziehung in der Familie
287 T€
1%
363 11 - Hilfen für unbegleitete
ausländische Minderjährige
-79 T€
0%
Grundsätzlich ist bei der Ermittlung der Haushaltsansätze in den Bereichen der Hilfen zur
Erziehung sowie bei den Kindertagesstätten zu beachten, dass sich der Erkenntnisstand im Laufe
des Beratungsverfahrens noch verbessern wird.
Die Steigerung hat folgende wesentliche Ursachen:
Hilfen zur Erziehung (Produkte 363 09 und 363 10)
Für 2018 wird gegenüber dem Haushaltsansatz 2017 aktuell von Mehrbelastungen bei den
wesentlichen Transferaufwendungen von ca. 1,0 Mio. € ausgegangen.
- 12 Die wesentlichen Fallarten der Transferaufwendungen entwickeln sich wie folgt (jeweils in T€):
Produkt 363 10 (stationär):
Hilfeart (stationär) - in T€
Heimerziehung
Eingliederungshilfe (Heimerziehung)
Vollzeitpflege
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Betreutes Wohnen
Inobhutnahmen
Gemeinsame Unterbr. von Müttern oder Vätern mit ihren
Kindern
Betreuung in Pflegefamilien
Erziehung in Tagesgruppen
Summe
Differenz zum Vorjahr
JA
JA vorl. JA
2014
2015
2016
9.346 10.738 9.753
802
793 1.165
3.208 3.767 3.726
198
267
188
508
365
595
475
574
447
743
872
377
0
0
0
913
956
884
16.193 18.332 17.135
+ 571 + 2.139 - 1.197
HH 2017
HH 2018
10.250
1.200
3.800
273
550
450
11.100
1.275
3.520
200
550
620
450
0
964
17.937
+ 802
300
230
845
18.640
+ 703
HH 2017
HH 2018
2.250
1.130
820
260
4.460
+ 57
2.100
1.675
750
260
4.785
+ 325
Diff. HH
18/HH 17
+ 850
+ 75
- 280
- 73
+0
+ 170
- 150
+ 230
- 119
+ 703
Produkt 363 09 (ambulant):
Hilfeart (ambulant) - in T€
Sozialpädagogische Familienhilfe
Ambulante Eingliederungshilfen
Erziehungsbeistandschaft
Sonstige Hilfen
Summe
Differenz zum Vorjahr
JA
2014
2.427
874
617
312
4.230
+ 72
JA vorl. JA
2015
2016
2.408 2.169
1.077 1.184
747
768
281
282
4.513 4.403
+ 283
- 110
Diff. HH
18/HH 17
- 150
+ 545
- 70
+0
+ 325
Die Aufwandsteigerungen im stationären Bereich sind im Wesentlichen auf Fallzahlensteigerungen im Heimbereich aufgrund von nicht steuerbaren Zuzügen sowie auf die weiterhin
hohe Anzahl von Inobhutnahmen zurückzuführen. Im ambulanten Bereich ist im Besonderen die
Anzahl der Integrationshelfer an Schulen stark steigend.
Tagespflege (Produkt 361 01)
Anpassungen an die derzeitige Entwicklung führen zu einer Erhöhung des Aufwandes in Höhe
von ca. 0,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Dem stehen Mehrerträge in Höhe von ca. 0,1 Mio. €
gegenüber.
Die Mehraufwendungen sind neben einer Fallsteigerung auf eine Erhöhung der Stundensätze an
die Tagespflegepersonen zurückzuführen, welche aufgrund verschiedener Verfahren gegen den
Kreis vor dem VG Aachen notwendig war.
Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder (Produkt 365 01)
Für 2018 wird gegenüber dem Haushaltsansatz 2017 von einer Mehrbelastung von ca. 0,8 Mio. €
im Leistungs- und Zuweisungsbereich ausgegangen, die sich aus der Fortschreibung der zum
15.03.2017 gemeldeten Zahlen ergibt. Neben der Berücksichtigung der gesetzlich geregelten
Steigerungen ist weiterhin steigender Bedarf an höheren Betreuungszeiten sowie an Betreuungsangeboten zu verzeichnen.
- 13 365 01: Tageseinrichtungen für Kinder (T€)
60.000
51.868
49.532
50.000
44.511
40.750
40.000
38.097
33.382
29.749
30.000
27.799
26.530
26.258
24.726
20.901
19.468
19.238
20.000
16.862
15.356
14.880
12.899
10.913
27.622
23.787
12.313
11.980
16.387
16.887
20.288
12.839
9.819
10.000
11.977
10.184
4.067
3.968
3.936
3.334
437
428
426
444
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
4.196
4.160
4.100
4.314
4.300
4.500
514
656
637
478
766
542
JA 2013
JA 2014
JA 2015
vorl. JA 2016
HH 2017
HH 2018
0
Betriebskostenzuweisungen
Landeszuweisungen
Kindertageseinrichtungen - in T€
Betriebskostenzuweisungen
./. Landeszuweisungen
./. Elternbeiträge
+ Auflösung ARAP
./. Auflösung PRAP
Kreisanteil netto (ohne Personalkosten etc.)
Differenz zum Vorjahr
Elternbeiträge
Auflösung ARAP/PRAP
JA
2014
38.097
19.238
4.160
1.663
1.007
15.356
+ 2.517
JA
2015
40.750
20.901
4.100
1.778
1.141
16.387
+ 1.030
Kreisanteil netto (ohne Personalkosten etc.)
vorl. JA
2016
44.511
23.787
4.314
1.720
1.242
16.887
+ 501
HH 2017
HH 2018
49.532
26.530
4.300
1.836
1.071
19.468
+ 2.580
51.868
27.622
4.500
1.743
1.201
20.288
+ 820
Diff. HH
18/HH 17
+ 2.336
+ 1.092
+ 200
- 93
+ 131
+ 820
Insgesamt lassen sich die wesentlichen Veränderungen im Transferbereich des Jugendamtes wie
folgt zusammenfassen:
Abt. 51 - in T€
Ambulante Hilfen
Stationäre Hilfen
Kindertageseinrichtungen (netto)
Tagespflege
Summe
Differenz zum Vorjahr
JA
2014
4.230
16.193
15.356
1.547
37.326
+ 3.325
JA
2015
4.513
18.332
16.387
1.798
41.030
+ 3.704
vorl. JA
2016
4.403
17.135
16.887
1.829
40.255
- 775
HH 2017
HH 2018
4.460
17.937
19.468
1.900
43.765
+ 3.509
4.785
18.640
20.288
2.300
46.013
+ 2.248
Diff. HH
18/HH 17
+ 325
+ 703
+ 820
+ 400
+ 2.248
c) Differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (ÖPNV-Umlage)
Nach dem derzeitigen Planungsstand verändert sich die ÖPNV-Umlage von 2.855.500 € in 2017
auf 4.348.400 € in 2018 (Differenz: 1,5 Mio. €). Dabei wirken sich bei einem originären
Zuschussbedarf von 4.355.400 € positive Vorjahresergebnisse in einer Größenordnung von 7.000
€ umlagemindernd aus (siehe oben, Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage).
Die Höhe der ÖPNV-Umlage ist maßgeblich geprägt von den Aufwendungen zur marktorientierten Direktvergabe der RVK (moD) und den Kostenzuschüssen zum TaxiBusverkehr der
RVK einerseits sowie den Erträgen aus Beteiligungen andererseits.
- 14 Die Jahresendabrechnung 2016 der RVK ergab einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von rund
3,8 Mio. € für den Linienverkehr (MoD RVK allgemein) und in Höhe von rund 1,5 Mio. € für den
TaxiBus-Verkehr (moD RVK für TaxiBus). Insgesamt lag der Zuschussbedarf der RVK damit bei
rund 5,3 Mio. €.
Die Prognose des Zuschussbedarfs 2018 erfolgt auf Basis der Jahresendabrechnung 2016.
Im Linienverkehr führen Einsparungen (Bereich Bad Münstereifel) sowie Ausweitungen (Bereich
Bad Münstereifel, Gesamtschule Blankenheim, Förderschule Schleiden) insgesamt zu
Mehrleistungen im Linienverkehr von ca. 30.000 km.
Ausgehend von der Jahresendabrechnung 2016 hat die RVK den voraussichtlichen
Betriebskostenzuschuss 2018 zzgl. einer Steigerungsrate von 4 % (Steigerung der Einnahmen
3%) kalkuliert. Hiernach ergibt sich ein Betriebskostenzuschuss in 2018 in Höhe von knapp 4,2
Mio. € im Linienverkehr. Weitere Mehr- oder Minderleistungen, die sich in 2018 ergeben können,
sind hier nicht berücksichtigt. Planungen bestehen beispielsweise für eine weitere
Neustrukturierung der Schülerverkehre zur Gesamtschule Blankenheim. Hierzu wurde
verwaltungsseitig ein Risikoaufschlag in Höhe von 2% Mehrleistungen (km) im Linienverkehr
vorgenommen. Zudem ist der Aufwand des Wanderbusses zu berücksichtigen, der in 2017
eingeführt wurde. Es ergibt sich damit für den allgemeinen Linienverkehr ein prognostizierter
Betriebskostenzuschuss in Höhe von rund 4,3 Mio. €.
Im TaxiBus-Verkehr muss zum einen die seit 2016 bestehende erhöhte Inanspruchnahme der
Fahrten berücksichtigt werden und zum anderen die Ausweitung des Angebotes aufgrund der
Integration der AST-Verkehre. Nachfragesteigerungen und Ausweitungen in 2018 wurden
pauschal in der Kilometerbetrachtung mit 10 % Erhöhung berücksichtigt. Es errechnet sich
danach für 2018 ein Betriebskostenzuschuss im TaxiBus-Verkehr von rund 1,9 Mio. €.
Insgesamt beträgt der voraussichtliche Betriebskostenzuschuss 2018 (Linienverkehr + TaxiBus)
rund 6.200.000 €. Gleichzeitig entfallen die Aufwendungen der Kommunen für den AST-Verkehr
wegen der Integration des AST in den TaxiBus. In 2018 verbleibt nur noch der AST-Verkehr
Zülpich, der zum Dezember 2018 ebenfalls integriert werden soll.
Für die Erbringung eigener TaxiBus-Leistungen als Verkehrsunternehmen Kreis Euskirchen
wurde ebenfalls ein Ansatz vorgenommen. Damit sind einerseits drei Linien im Bereich Schleiden
und Hellenthal berücksichtigt, für die das Verkehrsunternehmen Kreis Euskirchen
Genehmigungsinhaber ist. Im Rahmen der AST-Integration Mechernich wird andererseits
angestrebt, dass das Verkehrsunternehmen Kreis Euskirchen die Genehmigungen für zwei
weitere TaxiBus-Linien im Bereich Mechernich übernimmt. Der Aufwand für alle eigenen TaxiBusLinien wird insgesamt mit 65.000 € prognostiziert; die Einnahmen sind gegenzurechnen.
Ab dem Jahr 2018 bestehen darüber hinaus Forderungen zur Kostenbeteiligungen für
Verkehrsleistungen im Grenzverkehr zum Gebiet des AVV und in den Kreis Düren. Diese werden
mit insgesamt rund 230.000 € prognostiziert.
Gegenüber dem Haushalt 2017 sind im Haushalt 2018 geringere Beteiligungserträge
prognostiziert, was auf die Veräußerung von ene-Anteilen an die kreisangehörigen Kommunen
zurückzuführen ist. Der Unterschied zwischen beiden Planansätzen liegt bei 154.000 €.
Für das Jahr 2017 wurde eine ÖPNV-Umlage in Höhe von 3,6 Mio. € kalkuliert. Erhoben wurde
wegen noch vorhandener Guthaben eine ÖPNV-Umlage in Höhe von ca. 2,9 Mio. €. Nach
derzeitigen Kalkulationen liegt die ÖPNV-Umlage in 2018 bei ca. 4,35 Mio. € und damit um 0,75
Mio. € über dem Vorjahr.
- 15 -
Die Mehrbelastung für 2018 ergibt folgendes Bild:
in % der Umlagegrundlagen
2018
2,2928097805
3,9098755986
2,4323188508
0,7142353550
3,2261634452
2,3807249824
1,2572364656
3,3228172129
2,5981468506
1,4804345023
2,4402163690
Stadt / Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Sie verteilt sich wie folgt auf die Städte und Gemeinden:
Bad Münstereifel
10,9%
Zülpich
13,9%
Blankenheim
10,0%
Weilerswist
7,2%
Dahlem
2,9%
Schleiden
9,9%
Euskirchen
14,4%
Nettersheim
6,3%
Mechernich
9,5%
Kall
7,6%
Hellenthal
7,5%
(Rundungsdifferenz)
- 16 -
d) Differenzierte Kreisumlage für das Förderschulzentrum gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW
(Förderschulumlage)
Es ist weiter eine Mehrbelastung nach § 56 Abs. 4 KrO für das Förderschulzentrum zu erheben.
Diese beträgt in 2018 1.340.600 €. Die Differenz zum Vorjahr (1.103.900 €) ist darauf
zurückzuführen, dass das Haushaltsjahr 2017 lediglich ein Rumpfjahr für die Mitte 2017
übernommene Stephanusschule beinhaltete.
Der Zuschussbedarf der Stephanusschule sowie der Matthias-Hagen-Schule beträgt in 2018
1.410.700 €. Abzüglich der nicht ansetzbaren Aufwendungen für Schüler außerhalb des
Kreisgebietes ergibt sich eine Mehrbelastung für 2018 in Höhe von 1.340.600 €.
Sie verteilt sich wie folgt auf die Städte und Gemeinden:
Weilerswist
7,3%
Nettersheim
0,3%
Zülpich
19,6%
Mechernich
20,8%
Sonstige (außerhalb Kreis)
5,0%
Kall
0,6%
Bad Münstereifel
9,9%
Euskirchen
36,5%
Die Mehrbelastung für 2018 ergibt folgendes Bild:
Stadt / Gemeinde
Bad Münstereifel
Euskirchen
Kall
Mechernich
Nettersheim
Weilerswist
Zülpich
in % der Umlagegrundlagen
2018
0,6799356058
0,5877958665
0,0598080464
0,8911450671
0,0496579204
0,4909790230
1,1161638196
-17-
Gesamtüberblick:
2017
2018
Diff. 2018/2017
34,94%
32,78%
- 2,16 %-Pkt
21,76%
20,74%
-1,02 %-Pkt
56,70%
53,52%
- 3,18 %-PkL
2017
2018
Diff. 2018/2017
80.374.800
82.590.400
+ 2.215.600
50.062.100
52.264.700
+ 2.202.600
ÖPNV-Umlage
2.855.500
4.348.400
+ 1.492.900
Förderschulumlage
1.103.900
1.340.600
+ 236.700
134.396.300
140.544.100
+ 6.147.800
Allgemeine Umlage
jugendamtsumlage
Summe
Allgemeine Umlage
lugendamtsumlage
Summe
Zuschussbedarf des Ergebnishaushaltes^:
ZUSCHUSSBEDARF ERGEBNISHAUSHALT 2018
Budget400
46^83T€
Z6%
Budget 100
11.S09T«
6%
Budgetzoo
Budget3U0
980 Tf.
S1.547T«
29%
1%
BiidgclSOU
lanioTf
Landscbaflsunilage
4t.600T€
RiiilgetOOO
4.972 T€
24%
BudgetTOO,Einheltslasten
und Sonstiges
5.327T€
3%
freundlichen Grüßen
ihUUduy
(Rosenke)
'Bei der Ermittlung des Zusctiussbedarfs der einzelnen Budgets wurden die veranschlagten internen Leistungsverrechnungen für Ge
meinkosten (soweit nicht drittfinanziert) außer Ansatz gelassen: damit nicht im Hinblick auf die Querschnittsbereiche ein verzerrtes
Bild entsteht, werden diese Ertrage im Budget 000(Produkt 612 01) gebucht. Da es sich aber um keine „echten" Erträge handelt, die
bei der Tabelle „Deckung des Zuschussbedarfs" zu berücksichtigen wären, wurden die Budgets um die entsprechenden Auf
wendungen bereinigt.
- 18 -
2. z.K.: Kreistag
3. z.K.: GBL-Runde
4. z.V.
Verteiler:
Gemeinde
Stadt Bad Münstereifel
Gemeinde Blankenheim
Gemeinde Dahlem
Kreisstadt Euskirchen
Gemeinde Hellenthal
Gemeinde Kall
Stadt Mechernich
Gemeinde Nettersheim
Stadt Schleiden
Gemeinde Weilerswist
Stadt Zülpich
Straße
Postfach 12 40
Rathausplatz 16
Hauptstraße 23
Kölner Straße 75
Rathausstr. 2
Bahnhofstraße 9
Bergstraße 1
Krausstraße 2
Blankenheimer Straße 2-4
Bonner Str. 29
Markt 21
Straße2
Ort
53896 Bad Münstereifel
53945 Blankenheim
Schmidtheim 53949 Dahlem
53879 Euskirchen
53940 Hellenthal
53925 Kall
53894 Mechernich
Zingsheim
53947 Nettersheim
53937 Schleiden
53919 Weilerswist
53909 Zülpich
Bgm
Preiser-Marian
Hartmann
Lembach
Dr. Friedl
Westerburg
Esser
Dr. Schick
Pracht
Meister
Horst
Hürtgen
StadtGemeinde
Stadt
Gemeinde
Gemeinde
Stadt
Gemeinde
Gemeinde
Stadt
Gemeinde
Stadt
Gemeinde
Stadt
Anrede 1
Anrede 2
Frau
Bürgermeisterin
Herrn
Bürgermeister
Herrn
Bürgermeister
Herrn
Bürgermeister
Herrn
Bürgermeister
Herrn
Bürgermeister
Herrn
Bürgermeister
Herrn
Bürgermeister
Herrn
Bürgermeister
Frau
Bürgermeisterin
Herrn
Bürgermeister
Anrede 3
Sehr geehrte Frau
Sehr geehrter Herr
Sehr geehrter Herr
Sehr geehrter Herr
Sehr geehrter Herr
Sehr geehrter Herr
Sehr geehrter Herr
Sehr geehrter Herr
Sehr geehrter Herr
Sehr geehrte Frau
Sehr geehrter Herr