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Beschlussvorlage GB (K 41, Grundhafte Erneuerung vom Abzweig Reetz (K 71) bis zu B 258 (Ahrtal))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
105 kB
Datum
06.12.2017
Erstellt
13.11.17, 15:02
Aktualisiert
13.11.17, 15:02
Beschlussvorlage GB (K 41, Grundhafte Erneuerung vom Abzweig Reetz (K 71) bis zu B 258 (Ahrtal)) Beschlussvorlage GB (K 41, Grundhafte Erneuerung vom Abzweig Reetz (K 71) bis zu B 258 (Ahrtal)) Beschlussvorlage GB (K 41, Grundhafte Erneuerung vom Abzweig Reetz (K 71) bis zu B 258 (Ahrtal))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 371/2017 17.10.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.11.2017 Kreisausschuss 06.12.2017 K 41, Grundhafte Erneuerung vom Abzweig Reetz (K 71) bis zu B 258 (Ahrtal) Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt:54201 Zeile:25 Investitionsnummer I542012588 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: gez. Hessenius Kreiskämmerer Zeile: Deckungsvorschlag: X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt den Erneuerungsmaßnahmen an der K 41 vom Abzweig Reetz (K 71) bis zur B 258 (Ahrtal) zu. Der Kreisausschuss beschließt den Auftrag für die Erneuerungsmaßnahmen nach vorheriger Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben und vor Vergabe des Auftrags zur Vermeidung der Ausschlusswirkung den vorzeitigen Baubeginn bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. -2Begründung: Im Zuge der Zustandserfassung an Kreisstraßen wurde seitens der Fachabteilung festgestellt, dass an der K 41, vom Abzweig Reetz (K 71) bis zur B 258 (Ahrtal) eine auffällige Dichte von Straßenschäden zu verzeichnen ist. Das Schadensbild stellt sich in Form von Rissen, Absackungen und Ausbrüchen dar. Aufgrund dessen wurde bereits in 2013 vorsorglich ein Finanzierungsantrag zur beantragung von Straßenbauförderungen bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 2.265 m zuzüglich der verkehrsgerechten Anbindungen der Ortsstraßen und Wirtschaftswege. Die Straße hat eine Fahrbahnbreite von im Mittel 6,50 m. geplante Sanierungsmaßnahmen: Als grundsätzliches Sanierungskonzept ist nach dem Abfräsen der bituminösen Deckschichten das Aufbringen einer 6 cm starken Binderschicht und einer neuen 4 cm starken Deckschicht vorgesehen. Hierdurch wird die Tragfähigkeit des Straßenoberbaus verbessert. Neben den Fahrbahnerneuerungen ist die Anpassung der Bankette sowie nach Erfordernis die Erneuerung von Straßenausstattung wie Schutzplanken und Verkehrszeichen vorgesehen. Der zukünftige Fahrbahnaufbau der Außerortsstrecke ist wie folgt dargestellt geplant: Asphaltbeton 4,0 cm Asphaltbinder 6,0 cm auf vorhandenen bituminösen Tragschichten Einzelne Stellen mit Tragfähigkeitsproblemen bis in den Untergrund werden durch eine Erneuerung des Fahrbahnaufbaus bis in die ungebundenen Tragschichten erneuert. Maßnahmen im Hinblick auf die Querschnittsgestaltung oder Trassierung sind generell nicht geplant. Für den im Erneuerungsbereich vorhandenen Viehdurchlass bei Reetz ist die Erneuerung der Brückenabdichtung sowie die Sanierung der Brückenkappen erforderlich. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen laut Kostenberechnungen 850.000,- €. Im vergangenen Einplanungsgespräch wurde die Maßnahme für 2018 eingeplant und eine Bewilligung in Aussicht gestellt. Gemäß der aktuellen Fördersätze ist bei Maßnahmen der grundhaften Erneuerung mit einer Förderung von 60 % zu rechnen. Somit verbleibt für die Kreisverwaltung ein Eigenanteil von 340.000,- €. Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Folgekostenberechnung zu entnehmen. Um die Maßnahme im Sommer 2018 förderunschädlich umsetzen zu können, ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen, da mit einer Bewilligung erst in der zweiten Jahreshälfte gerechnet werden kann. -3Für den Haushalt 2018 wurden Mittel in Höhe von 850.000,- € neu veranschlagt. Entgegen den ursprünglichen Kostenberechnungen hat sich die Maßnahme um etwa 50.000,- € verteuert. Im Haushalt des Jahres 2017 bestehen für die Maßnahme Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 800.000,- € für die Jahre 2018/2019. Zur Deckung des zusätzlichen Ausgabebedarfs wird die bei Position I542012589 (K 50, Grundhafte Erneuerung Soller bis Odesheim) bereitstehende Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 200.000,- € für 2018 verwendet. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den o.g. Erneuerungsmaßnahmen an der K 41 von Reetz bis zur B 258 zuzustimmen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)