Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
105 kB
Datum
06.12.2017
Erstellt
13.11.17, 15:02
Aktualisiert
13.11.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 371/2017
17.10.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.11.2017
Kreisausschuss
06.12.2017
K 41, Grundhafte Erneuerung vom Abzweig Reetz (K 71) bis zu B 258 (Ahrtal)
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:54201
Zeile:25
Investitionsnummer I542012588
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Zeile:
Deckungsvorschlag:
X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt den Erneuerungsmaßnahmen an der K 41 vom Abzweig Reetz (K 71) bis
zur B 258 (Ahrtal) zu. Der Kreisausschuss beschließt den Auftrag für die Erneuerungsmaßnahmen
nach vorheriger Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben und vor Vergabe des
Auftrags zur Vermeidung der Ausschlusswirkung den vorzeitigen Baubeginn bei der Bezirksregierung
Köln zu beantragen.
-2Begründung:
Im Zuge der Zustandserfassung an Kreisstraßen wurde seitens der Fachabteilung festgestellt, dass
an der K 41, vom Abzweig Reetz (K 71) bis zur B 258 (Ahrtal) eine auffällige Dichte von
Straßenschäden zu verzeichnen ist. Das Schadensbild stellt sich in Form von Rissen, Absackungen
und Ausbrüchen dar. Aufgrund dessen wurde bereits in 2013 vorsorglich ein Finanzierungsantrag zur
beantragung von Straßenbauförderungen bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.
Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 2.265 m zuzüglich der verkehrsgerechten Anbindungen der
Ortsstraßen und Wirtschaftswege.
Die Straße hat eine Fahrbahnbreite von im Mittel 6,50 m.
geplante Sanierungsmaßnahmen:
Als grundsätzliches Sanierungskonzept ist nach dem Abfräsen der bituminösen Deckschichten das
Aufbringen einer 6 cm starken Binderschicht und einer neuen 4 cm starken Deckschicht vorgesehen.
Hierdurch wird die Tragfähigkeit des Straßenoberbaus verbessert.
Neben den Fahrbahnerneuerungen ist die Anpassung der Bankette sowie nach Erfordernis die
Erneuerung von Straßenausstattung wie Schutzplanken und Verkehrszeichen vorgesehen. Der
zukünftige Fahrbahnaufbau der Außerortsstrecke ist wie folgt dargestellt geplant:
Asphaltbeton
4,0 cm
Asphaltbinder
6,0 cm
auf vorhandenen bituminösen Tragschichten
Einzelne Stellen mit Tragfähigkeitsproblemen bis in den Untergrund werden durch eine Erneuerung
des Fahrbahnaufbaus bis in die ungebundenen Tragschichten erneuert.
Maßnahmen im Hinblick auf die Querschnittsgestaltung oder Trassierung sind generell nicht geplant.
Für den im Erneuerungsbereich vorhandenen Viehdurchlass bei Reetz ist die Erneuerung der
Brückenabdichtung sowie die Sanierung der Brückenkappen erforderlich.
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen laut Kostenberechnungen 850.000,- €.
Im vergangenen Einplanungsgespräch wurde die Maßnahme für 2018 eingeplant und eine
Bewilligung in Aussicht gestellt. Gemäß der aktuellen Fördersätze ist bei Maßnahmen der
grundhaften Erneuerung mit einer Förderung von 60 % zu rechnen. Somit verbleibt für die
Kreisverwaltung ein Eigenanteil von 340.000,- €. Weitere Einzelheiten sind der beigefügten
Folgekostenberechnung zu entnehmen.
Um die Maßnahme im Sommer 2018 förderunschädlich umsetzen zu können, ist der vorzeitige
Maßnahmenbeginn bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen, da mit einer Bewilligung erst in der
zweiten Jahreshälfte gerechnet werden kann.
-3Für den Haushalt 2018 wurden Mittel in Höhe von 850.000,- € neu veranschlagt. Entgegen den
ursprünglichen Kostenberechnungen hat sich die Maßnahme um etwa 50.000,- € verteuert.
Im Haushalt des Jahres 2017 bestehen für die Maßnahme Verpflichtungsermächtigungen in Höhe
von 800.000,- € für die Jahre 2018/2019. Zur Deckung des zusätzlichen Ausgabebedarfs wird die bei
Position I542012589 (K 50, Grundhafte Erneuerung Soller bis Odesheim) bereitstehende
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 200.000,- € für 2018 verwendet.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den o.g. Erneuerungsmaßnahmen an der K 41 von
Reetz bis zur B 258 zuzustimmen.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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