Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
160 kB
Datum
06.12.2017
Erstellt
13.11.17, 15:02
Aktualisiert
13.11.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Az.: 66.2
Anlage zu V.:
371/2017
Folgekostenberechnung
X
Ersatzinvestition
Neuinvestition
Maßnahme:
I.
K 41, Grundhafte Erneuerung vom Abzweig Reetz (K 71) bis zu B 258 (Ahrtal)
850.000 €
Investitionsausgaben:
Rückeinnahmen
II.
-
Investitionsausgaben Kreis
850.000 €
Zuweisungen/Zuschüsse:
510.000 €
Eigenfinanzierung (Netto-Investition):
340.000 €
Restwert im Jahr der Ausbaumaßnahme
253.415 €
43.126 €
296.541 €
8,33
11,42
30.422 €
3.776 €
34.198 €
30
30
8.447 €
1.438 €
9.885 €
Abschnitt 41.1
Abschnitt 41.2
Abschreibung pro Jahr bei einer Restnutzungsdauer von
Abschreibung pro Jahr bei einer Restnutzungsdauer von
Abschreibung pro Jahr zukünftig bei einer Nutzungsdauer
Abschreibung pro Jahr zukünftig bei einer Nutzungsdauer
III.
Vorhandener Sonderposten im Jahr der Ausbaumaßnahme
-
253.415 €
42.785 € -
296.201 €
8,33 11,42 -
30.422 €
3.747 € -
34.169 €
30 30 -
8.447 €
1.426 € -
9.873 €
Abschnitt 41.1
Abschnitt 41.2
Auflösung der Sonderposten pro Jahr bisher
Auflösung der Sonderposten pro Jahr bisher
Auflösung der Sonderposten pro Jahr zukünftig
Auflösung der Sonderposten pro Jahr zukünftig
IV.
1.
2.
3.
€
Folgekosten p.a.
Personalkosten
(mit dem Betrieb/Einsatz des Investitionsgutes verbundener Personaleinsatz)
zzgl. 20 % Verwaltungsgemeinkostenzuschlag
-
€
€
-
€
€
-
€
Unterhaltungs-/Betriebs- und Bewirtschaftungskosten
Weitere Sachkosten
4.
Kalkulatorische Kosten:
4.1. Abschreibungen
Bezeichnung des Anlageguts
Nutzungsdauer
(Jahre)*
Abschreibungssatz
Anschaffungswert
a)
850.000,00
30,00
28.333 €
3,33%
4.2. Verzinsung des Anlagekapitals
(Durchschnittswertverzinsung)
Netto-Investitionssumme
50%
Zinssatz
340.000,00
6.800 €
4,00%
45.018 €
Summe Folgekosten p.a.
V.
VI.
Erwartete maßnahmebezogene Erlöse (Folgeeinnahmen)
Auflösung Sonderposten aus Zuwendung
-
Sonderabschreibung im Jahr der Ausbaumaßnahme
Sonderabschreibung für Vollausbauabschnitt
* vorbehaltlich einer Überprüfung der Restnutzungsdauer gem. § 35, Abs. 4 GemHVO
26.873 €
-
Budgetverantwortliche/r
gez. Mohr
(Unterschrift)
€