Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
90 kB
Datum
22.11.2017
Erstellt
13.11.17, 15:02
Aktualisiert
13.11.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 292/2017
09.11.2017
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.11.2017
B 266 - Ortsumgehung Roggendorf
hier: Sachstandsbericht
Bei den Beratungen im vorangegangenen Kreistag wurde die Fachabteilung gebeten, die politischen
Vertreter des Kreises auf Landes- und Bundesebene anzuschreiben, mit dem Ziel sich für eine
Realisierung der Ortsumgehung Roggendorf einzusetzen. Ein Rücklauf erfolgt e bislang von dem
Bundestagsabgeordneten Detlef Seif, der seine Unterstützung zusagte.
Gleichzeitig wurde beim Landesbetrieb die Regionalniederlassung Euskirchen-Ville gebeten, den
aktuellen Sachstand bezüglich der Planung der B 266n, Ortsumgehung Roggendorf zur Information in
der nächsten Fachausschusssitzung darzulegen.
Folgende Informationen wurden hierauf hin mitgeteilt:
„Die B 266n - Ortsumgehung Mechernich-Roggendorf ist im geltenden Bundesfernstraßenbedarfsplan
(s. 6. Fernstraßenausbau Änderungsgesetz vom 23.12.2016) wieder als Maßnahme des
„Vordringlichen Bedarfs“ aufgeführt. In den textlichen Festlegungen ist als Bauziel ein zweistreifiger
Querschnitt angegeben.
Auf dieser Basis ist zunächst der Vorentwurf zu erarbeiten. Vorweg werden hierzu u.a. zeitnah eine
aktuelle Verkehrsuntersuchung und jahreszeitlich beeinflusste landschaftspflegerische
Bestanderhebungen von Flora und Fauna durchgeführt.
In einem Abstimmungsgespräch am 17.10.2017 haben wir mit der Stadt Mechernich und dem Kreis
Euskirchen den beabsichtigten Rahmen / Aufgabenstellung für die Verkehrsuntersuchung
erörtert. Für diese Leistungen nach HOAI wird eine Ausschreibung vorbereitet. Unter
Berücksichtigung einzuhaltender Vergaberegelungen wird ein Vertragsabschluss erst in 2018
erfolgen. Viele Strukturdaten sind bei den betroffenen Gebietskörperschaften abzufragen. Des
Weiteren sind für die Zähltermine Zeiträume/tage außerhalb der Ferienzeiten zu berücksichtigen. Mit
Blick auf die umfangreichen Erhebungen wird eine Auswertung und ein belastbares Verkehrsmodell
voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2018 vorliegen.
Die weitere Zeitschiene ist nicht belastbar zu prognostizieren, da auf Veranlassung der
Bundesrepublik die Straßenbauverwaltungen bis zum 01.01. 2021 umstrukturiert werden.“
-2Erst in 2018 erwartet die Regionalniederlassung Eifel-Ville vom Landesverkehrsministerium eine
Entscheidung, ob die Bundesstraßen weiterhin beim Land in Auftragsverwaltung verbleiben oder
direkt von der neuen Bundesinfrastrukturgesellschaft bearbeitet werden.
Zudem wird seitens der Regionalniederlassung Eifel-Ville dargestellt, dass eine Priorisierung der
Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplanes auf Landesebene noch nicht erfolgt sei.
Die zukünftige Verwaltungsstruktur für den Bereich der Bundesstraßen stellt auch für die
Kommunalverwaltungen eine wesentliche Schnittstelle dar. Hier sollte aus Sicht der Fachabteilung im
Sinne kurzer Dienstwege auch politisch darauf hingewirkt werden, dass die Verwaltung der
Bundesstraßen bei den Kommunalniederlassungen verbleibt.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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