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Info GB (B 266 - Ortsumgehung Roggendorf hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
90 kB
Datum
22.11.2017
Erstellt
13.11.17, 15:02
Aktualisiert
13.11.17, 15:02
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hier: Sachstandsbericht) Info GB (B 266 - Ortsumgehung Roggendorf
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 292/2017 09.11.2017 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.11.2017 B 266 - Ortsumgehung Roggendorf hier: Sachstandsbericht Bei den Beratungen im vorangegangenen Kreistag wurde die Fachabteilung gebeten, die politischen Vertreter des Kreises auf Landes- und Bundesebene anzuschreiben, mit dem Ziel sich für eine Realisierung der Ortsumgehung Roggendorf einzusetzen. Ein Rücklauf erfolgt e bislang von dem Bundestagsabgeordneten Detlef Seif, der seine Unterstützung zusagte. Gleichzeitig wurde beim Landesbetrieb die Regionalniederlassung Euskirchen-Ville gebeten, den aktuellen Sachstand bezüglich der Planung der B 266n, Ortsumgehung Roggendorf zur Information in der nächsten Fachausschusssitzung darzulegen. Folgende Informationen wurden hierauf hin mitgeteilt: „Die B 266n - Ortsumgehung Mechernich-Roggendorf ist im geltenden Bundesfernstraßenbedarfsplan (s. 6. Fernstraßenausbau Änderungsgesetz vom 23.12.2016) wieder als Maßnahme des „Vordringlichen Bedarfs“ aufgeführt. In den textlichen Festlegungen ist als Bauziel ein zweistreifiger Querschnitt angegeben. Auf dieser Basis ist zunächst der Vorentwurf zu erarbeiten. Vorweg werden hierzu u.a. zeitnah eine aktuelle Verkehrsuntersuchung und jahreszeitlich beeinflusste landschaftspflegerische Bestanderhebungen von Flora und Fauna durchgeführt. In einem Abstimmungsgespräch am 17.10.2017 haben wir mit der Stadt Mechernich und dem Kreis Euskirchen den beabsichtigten Rahmen / Aufgabenstellung für die Verkehrsuntersuchung erörtert. Für diese Leistungen nach HOAI wird eine Ausschreibung vorbereitet. Unter Berücksichtigung einzuhaltender Vergaberegelungen wird ein Vertragsabschluss erst in 2018 erfolgen. Viele Strukturdaten sind bei den betroffenen Gebietskörperschaften abzufragen. Des Weiteren sind für die Zähltermine Zeiträume/tage außerhalb der Ferienzeiten zu berücksichtigen. Mit Blick auf die umfangreichen Erhebungen wird eine Auswertung und ein belastbares Verkehrsmodell voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2018 vorliegen. Die weitere Zeitschiene ist nicht belastbar zu prognostizieren, da auf Veranlassung der Bundesrepublik die Straßenbauverwaltungen bis zum 01.01. 2021 umstrukturiert werden.“ -2Erst in 2018 erwartet die Regionalniederlassung Eifel-Ville vom Landesverkehrsministerium eine Entscheidung, ob die Bundesstraßen weiterhin beim Land in Auftragsverwaltung verbleiben oder direkt von der neuen Bundesinfrastrukturgesellschaft bearbeitet werden. Zudem wird seitens der Regionalniederlassung Eifel-Ville dargestellt, dass eine Priorisierung der Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplanes auf Landesebene noch nicht erfolgt sei. Die zukünftige Verwaltungsstruktur für den Bereich der Bundesstraßen stellt auch für die Kommunalverwaltungen eine wesentliche Schnittstelle dar. Hier sollte aus Sicht der Fachabteilung im Sinne kurzer Dienstwege auch politisch darauf hingewirkt werden, dass die Verwaltung der Bundesstraßen bei den Kommunalniederlassungen verbleibt. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)