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Info LB (13-Umweltbericht)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
608 kB
Datum
16.10.2017
Erstellt
29.09.17, 09:04
Aktualisiert
29.09.17, 09:04

Inhalt der Datei

STADT ZÜLPICH 20. Änderung des Flächennutzungsplans als sachlicher Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen TEIL C: UMWELTBERICHT Auftraggeber: Stadt Zülpich Stand: April 2017 Zweite erneute Öffentliche Auslegung Ergänzungen rot markiert Bearbeitung: Ginster Landschaft + Umwelt Marktplatz 10a 53340 Meckenheim Tel.: Fax: 0 22 25 / 94 53 14 0 22 25 / 94 53 15 info@ginster-meckenheim.de I INHALTSVERZEICHNIS 1 Einführung ......................................................................................................................... 1 1.1 Veranlassung und Rechtsgrundlagen ...................................................... 1 1.2 Ziel und Zweck der Aufstellung Sachlichen Teilflächennutzungsplans ..... 2 1.3 Planerische Vorgaben ............................................................................. 2 1.4 Potenzialflächenanalyse ......................................................................... 2 2 Beschreibung der Umwelt im Einwirkungsbereich der Planung ............ 3 2.1 Allgemeine Hinweise .............................................................................. 3 2.2 Schutzgut Boden .................................................................................... 3 2.3 Schutzgut Wasser ................................................................................... 3 2.4 Schutzgut Klima ..................................................................................... 4 2.5 Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften .......................................... 4 2.6 Schutzgut Landschaftsbild / Erholung .................................................... 6 2.7 Schutzgut Mensch .................................................................................. 6 2.8 Kultur- und Sachgüter ............................................................................ 7 Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie II 3 Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen .................................................................................................. 8 3.1 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung / Status Quo ......................................... 8 3.2 Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung.................................................................................................. 8 3.2.1 Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ................................................. 8 3.2.2 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser ................................................ 9 3.2.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Klima .................................................. 9 3.2.4 Auswirkungen auf das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften ....... 9 3.2.5 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild / Erholung ............... 11 3.2.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch ............................................. 12 3.2.7 Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter ....................... 13 3.2.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .................................... 14 4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zur Kompensation der nachteiligen Auswirkungen ............................................................................15 4.1 Ziel der Maßnahmen ............................................................................. 15 4.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen ............................................................................................................ 16 4.3 Landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen ........................... 17 4.4 Umfang, Darstellung und Zuordnung der Maßnahmen .......................... 19 5 Zusammenfassung ......................................................................................................20 Quellen ...............................................................................................................................................22 Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie 1 1 EINFÜHRUNG 1.1 Veranlassung und Rechtsgrundlagen Die 20. Änderung wird als sachlicher Teilflächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet Zülpich aufgestellt. Inhalt der Flächennutzungsplan-Änderung ist die Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Stadtgebiet Zülpich. Die Errichtung von Windenergieanlagen ist als privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 (1) Nr. 5 BauGB ist nicht mehr an einen Bebauungsplan gebunden. Mit der Darstellung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan ist bereits eine wesentliche planungsrechtliche Genehmigungsvoraussetzung in diesen Gebieten erfüllt, indem die Gemeinde dokumentiert, dass hier kein wesentlicher Belang der Errichtung von Windenergieanlagen grundsätzlich entgegensteht. Im Bebauungsplanbzw. Genehmigungsverfahren sind dann nur noch die Auswirkungen der konkreten Anlagen am spezifischen Standort zu prüfen (z. B. Schallimmissionen an Wohnstandorten). Gemäß § 2a BauGB ist zur Aufstellung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzes (§ 1 (6) Nr. 7 und § 1a BauGB) ein Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zu verfassen, in dem die Ergebnisse der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB dargestellt werden. In der Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter abgeschätzt:  Menschen, Tiere und Pflanzen,  Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,  Kultur- und sonstige Sachgüter  Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Weitere in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB aufgeführte Umweltbelange sind in die Prüfung einzubeziehen. Der Umweltbericht wird im weiteren Planverfahren fortgeschrieben. Die Ergebnisse der Potenzialflächenanalyse und weiterer Fachgutachten sowie die Ergebnisse der Abwägungen nach der Offenlage wurden in den Umweltbericht eingestellt, so dass dem Umweltbericht nunmehr die Darstellung von zwei Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Stadtgebiet (Zonen 1, 8 und 11) zugrunde liegt. Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie 2 1.2 Ziel und Zweck der Aufstellung Sachlichen Teilflächennutzungsplans Mit der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Zülpich soll auf Basis einer fundierten Potenzialflächenanalyse gesteuert werden, in welchen Teilen des Stadtgebietes die Errichtung von Windenergieanlagen als nach § 35 (1) Nr. 5 BauGB privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich grundsätzlich ermöglicht werden soll. Im Umkehrschluss sind Windenergieanlagen außerhalb der Konzentrationszonen i. d. R. nicht genehmigungsfähig, da die Gemeinde im Sachlichen Teilflächennutzungsplan dokumentiert hat, dass hier öffentliche Belange der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen. 1.3 Planerische Vorgaben Die planerischen Vorgaben sind in Teil A – Potenzialflächenanalyse in den Kapiteln 2 – Planungsrechtliche Grundlagen und 3 – Rahmenbedingungen dargelegt. 1.4 Potenzialflächenanalyse Im Zuge der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung ist gemäß WINDENERGIE-ERLASS 2015 nicht nur darzustellen, aufgrund welcher Zielsetzungen und Kriterien die Abgrenzung der Konzentrationszonen erfolgte, sondern es ist auch darzulegen, aus welchen Gründen die übrigen Flächen von Windenergieanlagen freigehalten werden sollen. Im Vorfeld wurden daher in einer auf das gesamte Stadtgebiet bezogenen Potenzialflächenanalyse die Räume ausgegrenzt, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen ist. Die entsprechenden Darstellungen harter und weicher Tabuzonen sowie weiterer Restriktionen sind in Teil A – Potenzialflächenanalyse zusammengefasst. Der Umweltbericht bezieht sich auf die in der Potenzialflächenanalyse ermittelten möglichen Konzentrationszonen (s. Teil B – Begründung, Kapitel 7 – Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Stadtgebiet Zülpich), die aufgrund der im Anschluss an die Frühzeitige Beteiligung und im weiteren Verfahren erfolgten Abwägungen im Rat der Stadt Zülpich weiter modifiziert wurden. Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie 3 2 BESCHREIBUNG DER UMWELT IM EINWIRKUNGSBEREICH DER PLANUNG 2.1 Allgemeine Hinweise Als Grundlage für die Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen der Planung sind zunächst die natürlichen Grundlagen im Plangebiet zu beschreiben. Die Beschreibung bezieht sich für die meisten Schutzgüter auf die in Teil B – Begründung dargestellten drei Konzentrationszonen. Für das Schutzgut "Landschaftsbild / Erholung und Teilaspekte des Schutzgutes "Arten und Lebensgemeinschaften" ist der Untersuchungsraum weiter zu fassen. 2.2 Schutzgut Boden Alle Konzentrationszonen liegen im Bereich der Hauptterrasse des Rheins, die in der Zülpicher Börde mit teilweise mächtigen Lössschichten überdeckt ist. Aus dem Löss, untergeordnet aus umgelagertem Lösslehm, haben sich meist Parabraunerden und Pseudogley-Parabraunerden entwickelt, die bei mittlerer bis hoher nutzbarer Wasserkapazität und Sorptionsfähigkeit sowie mittlerer Wasserdurchlässigkeit eine hohe bis sehr hohe natürliche Ertragsfähigkeit besitzen. (GLA 1974) Die Bedeutung der betroffenen Bodentypen für den Naturhaushalt ist zunächst als gering bis mittel zu bewerten, da keine extremen, für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten geeigneten Standorteigenschaften gegeben sind und die Böden in der Region weit verbreitet sind. Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen sind durch die Bewirtschaftung (Befahren, Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel) vorbelastet. Gemäß der Karte der schutzwürdigen Böden (GD NRW 2010) liegen in der Zone 1 keine schutzwürdigen Böden vor. In Zone 8 sind Teilflächen als schutzwürdig dargestellt, in Zone 11 sind Teilflächen als schutzwürdig, sehr schutzwürdig und besonders schutzwürdig eingestuft. Da auf Ebene des Flächennutzungsplans noch keine Informationen zu Standorten und Erschließungstrassen vorliegen, sind Aussagen zur Betroffenheit schutzwürdiger Böden nicht ableitbar. Besonders zu berücksichtigen ist die besondere Bedeutung der tiefgründigen Böden als Lebensraum für den Feldhamster. 2.3 Schutzgut Wasser In allen vorgesehenen Konzentrationszonen liegen die Grundwasserstände tief unter Flur, die Deckschichten haben jedoch aufgrund der sandig-kiesigen Struktur ungünstige (Zonen 1 und 8) bzw. mittlere bis ungünstige (Zone 11) Filtereigenschaften. Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie 4 Oberirdische Gewässer sind in den Konzentrationszonen nicht vorhanden, die entsprechenden Schutzabstände sind eingehalten (s. Teil A – Potenzialflächenanalyse, Kapitel 4.1.3 – Gewässerrandstreifen und Kapitel 4.1.4 – Bauverbot an stehenden Gewässern). Im Bereich der Flächen 1 und 11 ist WSG III B ausgewiesen. Weitere Trinkwasserschutzgebiete sind von den drei geplanten Konzentrationszonen nicht betroffen. 2.4 Schutzgut Klima Die Konzentrationszonen liegen im Bereich des überwiegend atlantisch geprägten Klimas der Niederrheinischen Bucht mit kühlen Sommern und milden Wintern. Der Wind weht meist aus westlichen bis südwestlichen Richtungen. (LANUV 2014). Lokalklimatisch sind die Konzentrationszonen dem Freilandklima zuzuordnen. Charakteristisch sind hohe Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht, eine hohe Kaltluftproduktion, hohe Windgeschwindigkeiten und guter Luftaustausch. Die sich nachts über den offenen Flächen entwickelnde Kaltluft kann aufgrund der geringen Reliefenergie kaum abfließen. Dadurch besteht die Gefahr von Spätfrösten. Eine ausgleichende Wirkung der kaltluftproduktiven Flächen für Siedlungsbereiche ist aufgrund der geringen Reliefenergie nicht gegeben. 2.5 Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften Nutzungen / Biotope in den Konzentrationszonen Alle Konzentrationszonen werden großflächig intensiv als Acker genutzt. Wildkrautbestände kommen bis auf sehr schmale und artenarme Gras- und Krautstreifen entlang der Wirtschaftswege lediglich auf einer in Zone 1 zur Aufforstung vorgesehenen Fläche vor, gliedernde Strukturen wie Hecken oder Gehölzgruppen fehlen meist. Wenig strukturierte, intensiv genutzte Ackerflächen haben, abgesehen von der Bedeutung für spezielle Arten der Feldflur wie Feldlerche, Grauammer, Feldhase und Feldhamster, eine untergeordnete Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften. Zusätzliche Vorbelastungen der Landschaft stellen stark befahrene Bundes-, Landesund Kreisstraßen dar, die die Bördelandschaft durchschneiden. Die Gehölze an den Straßen gliedern zwar die Landschaft, können aber durch Falleneffekte und auch eine Gefährdung für Tiere bewirken. Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie 5 Artenschutz Für die 20. Änderung des Flächennutzungsplans liegt eine Artenschutz-Prüfung vor (GINSTER LANDSCHAFT + UMWELT 2017). Die derzeit bekannten Vorkommen planungsrelevanter und windenergieempfindlicher Vogelarten (Rohr- und Wiesenweihe, Uhu, Kiebitz) und ihre einschlägigen Schutzradien wurden bereits in der Potenzialflächenanalyse für die Abgrenzung der Suchräume als Tabuzonen berücksichtigt (Teil A – Potenzialflächenanalyse, Kapitel 4.2.4 – Artenschutz). Bezüglich des großflächigen Vorkommens der in NRW vom Aussterben bedrohten Grauammer ist die spezielle Situation im Raum Zülpich zu berücksichtigen: Vor dem Hintergrund des nahezu flächendeckenden Vorkommens in der offenen Feldflur und der Untersuchungsergebnisse von FEHR (2011, 2014) können Flächen mit GrauammerVorkommen nicht generell als Tabuflächen ausgewiesen werden. In Abstimmung mit der ULB können Flächen mit Vorkommen dieser Art als Konzentrationszonen ausgewiesen werden, im nachfolgenden Genehmigungsverfahren ist nachzuweisen, dass durch CEF-Maßnahmen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vermieden werden (vgl. für den in Zülpich liegenden Windpark Mülheim/Wichterich FEHR 2014). Die Wachtel besitzt aufgrund ihrer Überlebens- und Ausbreitungsstrategie "hoch dynamische Vorkommensmuster mit starken Bestandsfluktuationen" (NWO u. LANUV 2013: 118, vgl. auch MUNLV 2008). Da sie durch Windenergieanlagen nicht direkt gefährdet ist, sondern den Anlagen ausweicht, ist es möglich, artenschutzrechtliche Verbotstatbestände im Rahmen der Standortfindung oder durch entsprechende Maßnahmen zur Lebensraumaufwertung auf angrenzenden Flächen zu vermeiden. Daher generieren die Vorkommen von Grauammer und Wachtel keine Tabuflächen für die Konzentrationszonen. Auf diese Arten ist bei der Genehmigungsplanung (Bebauungsplan oder Verfahren nach BImSchG) jedoch besonderes Augenmerk zu legen, um im Zuge der Standortfindung und ggf. durch entsprechende vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) Verbotstatbestände zu vermeiden. Nicht im Sinne einer Art-zu-Art-Betrachtung geprüft wurden aufgrund des unverhältnismäßig hohen Erhebungsaufwandes die Artengruppe der Fledermäuse und die Artengruppen, die nur durch anlage- und standortbezogene Auswirkungen betroffen sein können (Amphibien, Reptilien, Säugetiere, Insekten). Zu diesen Artengruppen Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie 6 sind auf Flächennutzungsplan-Ebene ohne Kenntnis von Anlagenstandorten und Erschließungstrassen keine Aussagen möglich. Die abschließende Bearbeitung dieser Artengruppen muss auf Ebene der Genehmigungsplanung erfolgen. In den nunmehr abgegrenzten Gebieten ist nach derzeitigem Informationsstand nicht mit unüberwindbaren artenschutzrechtlichen Konflikten zu rechnen. Sollten weitere Vorkommen windenergiesensibler Arten bekannt werden, werden diese ebenfalls berücksichtigt. Hinweise auf Vorkommen windenergiesensible Arten bestehen im Wirkbereich der geplanten Konzentrationszonen für Grauammer und Wachtel westlich Füssenich (Bereich der Konzentrationszone 11) und östlich Wichterich (angrenzend an Konzentrationszone 8). Diese sind auf der Genehmigungsebene zu berücksichtigen bzw. zu überprüfen, ggf. müssen entsprechende CEF-Maßnahmen vorgesehen werden. Im direkten Umfeld der Konzentrationszone 1 östlich Enzen lag ein Hinweis auf eine Rohrweihen-Brut vor. Da eine Verifizierung des Hinweises den Ausschluss für diese Fläche nach sich ziehen würde, wurde in der Brutsaison 2015 hier eine Untersuchung durchgeführt, die zum Ergebnis hatte, dass das Vorkommen einer Rohrweihen-Brut sicher ausgeschlossen werden konnte. Hierbei wurde auch auf Aktivitäten weiterer windenergiesensibler Greifvögel wie Rot- und Schwarzmilan geachtet, die jedoch keine Hinweise auf einen möglicherweise erforderlichen Ausschluss der Konzentrationszone ergaben. 2.6 Schutzgut Landschaftsbild / Erholung Die Beurteilung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung und damit die Abgrenzung von Schutzabständen zu empfindlichen Landschaftsteilen und wichtigen Erholungseinrichtungen erfolgt auf der Grundlage der Bewertung der Landschaft und ihrer Erholungseignung, die im Konzept zur Bewertung der Landschaftsbildqualitäten im Kreis Euskirchen (Stand November 2014, HELLMANN + KUNZE u. PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL 2014) vorliegt. Die Ergebnisse sind in Teil A – Potenzialflächenanalyse, Kapitel 4.2.3 – Landschaftsbild / Erholung dargestellt. 2.7 Schutzgut Mensch Unter dem Aspekt "Mensch" ist neben der Erholungseignung der Landschaft (s. o.) das Wohnumfeld der Ortschaften und Einzel-Siedlungen im Umfeld der Konzentrationszonen von Bedeutung. Bezüglich der Windenergienutzung ist hier neben dem Landschaftsbild (s. o.) die Immissionssituation im Wohnumfeld zu betrachten. Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie 7 Als Vorbelastungen für das Wohnumfeld sind in erster Linie die Emissionen (Lärm, Schadstoffe) der Bundes-, Landes- und stark befahrenen Kreisstraßen wirksam. Bezüglich der Windenergieanlagen werden vor dem Hintergrund der Auswirkungen durch Lärmemissionen, Schattenwurf und optische Beeinträchtigungen Schutzzonen definiert und begründet (Teil A – Potenzialflächenanalyse, Kapitel 4.2.2 – Abstände zu Siedlungsflächen), die dem vorsorgenden Schutz des Menschen sicherstellen. 2.8 Kultur- und Sachgüter Bodendenkmalschutz Durch die fruchtbaren Böden in Verbindung mit idealen Siedlungsvoraussetzungen wurde das Gebiet seit früher Zeit besiedelt und intensiv genutzt. Es ist davon auszugehen, dass sich Bodendenkmäler erhalten haben, die Denkmalqualität besitzen, aber bislang noch nicht überprüft wurden. Ob und ggf. welche rechtswirksamen Schutzobjekte der Bodendenkmalpflege innerhalb der Konzentrationszonen betroffen sind, ist standortbezogen auf Ebene der Genehmigungsplanung zu klären. Kulturlandschaftsbereiche Mit dem "Fachbeitrag Kulturlandschaftspflege zum Regionalplan Köln" (LVR 2016) liegen neue Grundlagen zur kulturlandschaftlichen Bewertung des Stadtgebietes Zülpich vor. Ziel ist die Würdigung kulturhistorisch wertvoller Landschaftsteile aus gemeinsamer Sicht von Baudenkmalpflege, Bodendenkmalpflege und Kulturlandschaftspflege. Daraus werden fachliche Ziele zur Bewahrung des überlieferten Landschaftsgefüges, seiner historischen Elemente, Strukturen und Sichträume sowie der Landnutzungsformen abgeleitet. Die Kulturlandschaftsbereiche mit ihren 750 m-Schutzräumen wurden als weiches Kriterium in die Abgrenzung der Konzentrationszonen einbezogen. Als landesweit bedeutsames Kulturlandschaftselement ist im Stadtgebiet Zülpich die Trasse der Römerstraße, eines Abschnittes der Via Agrippa als Teil des römischen Fernstraßennetzes zu berücksichtigen. Der Erlebnisraum Römerstraße Köln-Trier wurde aufgrund der kulturhistorischen Bedeutung als ca. 1 km breite Trasse als weiche Tabuzone für die Windenergienutzung bewertet. Sonstige Sachgüter Bestehende Versorgungs- und Kommunikationsleitungen und Richtfunkstrecken wurden bei den Versorgungsträgern abgefragt und werden ggf. im Flächennutzungsplan dargestellt. Sie sind bei der Standortplanung mit ihren jeweiligen Sicherheitsabständen zu berücksichtigen. Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie 8 3 BESCHREIBUNG DER ZU ERWARTENDEN ERHEBLICHEN NACHTEILIGEN UMWELTAUSWIRKUNGEN 3.1 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung / Status Quo Ohne die Durchführung der 20. Änderung als sachlicher Teilflächennutzungsplan bleiben die mit der 86. Änderung des Flächennutzungsplans im Jahr 2002 ausgewiesenen Konzentrationszonen bestehen, eine darüber hinaus gehende Errichtung von Windenergieanlagen ist dann nicht möglich. 3.2 Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung 3.2.1 Auswirkungen auf das Schutzgut Boden Für die mögliche Errichtung der Windenergieanlagen selbst und die erforderliche Kran-Aufstellflächen sind Erdarbeiten und Versiegelungen bzw. Befestigungen nur in verhältnismäßig geringem Umfang erforderlich. Die Befestigung von Bodenflächen für Zuwegungen kann in Abhängigkeit von der Entfernung zum nächsten Wirtschaftsweg bzw. zur nächsten Straße ein größeres Ausmaß annehmen. Dies hängt auch davon ab, ob der nächstliegende Wirtschaftsweg die benötigte Breite und Tragfähigkeit aufweist oder ausgebaut werden muss. Mit der Überbauung bisher unversiegelter Flächen und Leitungsverlegungen wird der Bodenhaushalt beeinträchtigt. Natürlich gewachsener Boden wird abgetragen und durch Fundamente und Erschließungseinrichtungen versiegelt. Je nach Art der Versiegelung wird das Bodenleben stark beeinträchtigt bis unterbunden. Austauschvorgänge zwischen Boden und Atmosphäre finden nicht mehr statt, die Bodenentwicklung wird unterbrochen. Je nach Auflast finden tiefgründige und irreversible Bodenveränderungen statt. Der Boden geht auch in seiner Funktion zur Retention von Niederschlagswasser und als Standort für Biotope verloren. Aufgrund der mäßigen Bedeutung der Böden im Plangebiet, der vergleichsweise kleinflächigen Inanspruchnahme von Böden und der bestehenden Vorbelastungen wird den Beeinträchtigungen eine geringe bis mittlere Erheblichkeit zugeordnet. Beeinträchtigungen des Bodens durch Verdichtungen während des Baubetriebes und weitere negative Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind nur kleinflächig im direkten Baubereich zu erwarten. Auch das Risiko einer Beeinträchtigung des Bodens durch Stoffeinträge im Baubetrieb bleibt auf das direkte Bauumfeld beschränkt. Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie 9 3.2.2 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser Die Überbauung und Versiegelung bisher offener Bodenflächen verringert die Flächen, die für die Rückhaltung von Niederschlagswasser und die Grundwasserneubildung, aber auch für die Pufferung von Schadstoffen, zur Verfügung stehen. Aufgrund der geringen und kleinteiligen versiegelten Fläche und da das anfallende Niederschlagswasser zum überwiegenden Teil im Randbereich der Anlagen versickern wird, wird es allenfalls zu einer sehr geringen Verminderung der Grundwasserneubildungsrate kommen. Die Beeinträchtigungen werden daher als gering eingestuft. Weiterhin besteht im Zuge der Bauarbeiten aufgrund der reduzierten Deckschicht für das Grundwasser bei Unfällen das Risiko einer Verschmutzung durch wassergefährdende Stoffe (z. B. Schmier- und Treibstoffe, Bauchemikalien). Auch dieses Risiko ist nur kleinflächig im Bereich der Baugruben gegeben und bei den großen Grundwasserflurabständen unerheblich. Durch Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist dieses Risiko zu minimieren. 3.2.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Klima Die Errichtung von Windenergieanlagen entfaltet keine erhebliche Barrierewirkung für den Kaltluftabfluss. Zudem haben die offenen, kaltluftproduktiven Flächen in den Konzentrationszonen aufgrund der geringen Reliefenergie nur eine sehr eingeschränkte klimatische Ausgleichswirkung für Siedlungsbereiche. Die mit der Errichtung der Anlagen verbundenen Auswirkungen auf das Lokalklima werden daher als unerheblich eingeschätzt. Erkenntnisse über kleinklimatische Auswirkungen von Windenergieanlagen auf landwirtschaftliche Flächen liegen nicht vor. 3.2.4 Auswirkungen auf das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften Während der Bauzeit werden als Arbeitsraum sowie für die Lagerung von Baumaterialien und Erdaushub überwiegend Ackerflächen vorübergehend in Anspruch genommen. Weitere Flächen werden im Baubetrieb durch Lärm, visuelle Reize, Staub und Schadstoffimmissionen belastet. Zu den baubedingten Auswirkungen liegen zum derzeitigen Planungsstand keine konkreten Angaben vor. Die Beschreibung der damit verbundenen konkreten Auswirkungen bleibt daher der weitergehenden Planung (Bebauungsplan oder Genehmigungsplanung) vorbehalten. Besonders ist hier auf das Vorkommen von Feldhamstern zu achten. Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie 10 Der dauerhafte Verlust von Biotopflächen – hier meist Ackerflächen – durch den Bau von Windenergieanlagen und Erschließungseinrichtungen beschränkt sich auf Fundamente, Zuwegungen und ggf. Wegeausbauten. Lebensräume seltener oder empfindlicher Arten sind von der Errichtung der Windenergieanlagen innerhalb der Konzentrationszonen nicht erheblich betroffen. Für die Arten der offenen Feldflur (z. B. Feldhase, Feldlerche), die nicht bereits in der Potenzialflächenanalyse berücksichtigt wurden, stellen die Anlagen selbst und deren Bau keine erhebliche Beeinträchtigung dar. Betroffene Ackerflächen sind auf das Vorkommen von Feldhamstern zu untersuchen. Durch den Betrieb der Windenergieanlagen entstehen Belastungen angrenzender Biotope durch Lärm und visuelle Reize. Durch den Betrieb direkt betroffen sind im Wesentlichen die flugfähigen Artengruppen Vögel und Fledermäuse. Mögliche Beeinträchtigungen reichen von Lebensraumverlust (Meidung der Anlagen, Scheuchwirkungen durch Bewegung, Lichtreflexe und Schattenwurf), Orientierungsproblemen und Barrierewirkungen bis hin zum Tod von Tieren durch Schlag von Rotorblättern und durch extreme Luftdruckunterschiede bedingtes sog. Barotrauma (vgl. NLT 2011). Für Vögel und Fledermäuse besteht ein erhebliches Tötungsrisiko durch die drehenden Rotoren, deren Drehgeschwindigkeit insbesondere im äußeren Bereich der Rotoren das Ausweichvermögen der Tiere überfordert. Für den Vogel- und Fledermauszug können Windparks Barrieren darstellen, die dann zu erhöhtem Schlagrisiko mit entsprechenden Tierverlusten führen. Diese Beeinträchtigungen müssen auf der Genehmigungsebene für einen Windpark konkret untersucht werden. Auswirkungen von Windkraftanlagen auf spezielle Arten hängen im Einzelnen stark von Standort und Typ der Anlage sowie ihrem Umfeld ab, so dass konkrete Aussagen auf Ebene des Flächennutzungsplans kaum zu treffen sind bzw. belastbare Aussagen nur mit unverhältnismäßig hohem Untersuchungsaufwand abzuleiten wären. Vorhandene Kenntnisse über Artvorkommen wurden bereits in der Potenzialflächenanalyse ausgewertet (s. Teil A – Potenzialflächenanalyse, Kapitel 4.2.4 – Artenschutz). Belange des Artenschutzes Die derzeit bekannten Vorkommen planungsrelevanter und windenergieempfindlicher Arten und ihre einschlägigen Schutzradien wurden bereits in der Potenzialflächenanalyse der Abgrenzung von Tabuzonen zu Grunde gelegt. Dabei stellen Vorkommen der Arten Grauammer und Wachtel keine Ausschlusskriterien dar, da für diese Arten eine Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände im Zuge der Standortfindung oder durch CEF-Maßnahmen möglich ist (s. Kap. 2.5). Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie 11 Somit ist in den resultierenden Konzentrationszonen nach derzeitigem Informationsstand nicht mit unüberwindbaren artenschutzrechtlichen Konflikten zu rechnen. Sollten im Verfahren weitere Vorkommen empfindlicher Arten bekannt werden, sind diese zu berücksichtigen. Weitergehende artenschutzrechtliche Untersuchungen sind im Zuge der standortbezogenen Planung (Bebauungspläne bzw. Genehmigungsplanung) erforderlich. Aufgrund fehlender Kenntnisse sind neben weiteren avifaunistischen Untersuchungen insbesondere die Funktionen der Gebiete für Fledermäuse und den Fledermauszug zu betrachten. Weiterhin sind die übrigen Artengruppen in Bezug auf anlage- und baubedingte artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu überprüfen. Geschützte Landschaftsbestandteile, FFH- und Vogelschutzgebiete Erhebliche negative Auswirkungen auf Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiete wurden nach derzeitigem Erkenntnisstand bereits in der Potenzialflächenanalyse durch entsprechende Tabuzonen (Schutzgebiete mit Schutzabständen gemäß WINDENERGIE-ERLASS 2015, in Sonderfällen erweiterte Schutzabstände; Berücksichtigung be- kannter Vorkommen empfindlicher Arten) ausgeschlossen (s. Teil A – Potenzialflächenanalyse, Kapitel 4.1.2 – FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete und Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzlich geschützte Biotope jeweils ggf. mit Schutzabständen). Standort- und anlagenspezifische Auswirkungen sind im Rahmen der weitergehenden Planung (Bebauungsplan oder Genehmigungsplanung) zu ermitteln. 3.2.5 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild / Erholung Während des Baubetriebes ist mit Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Baufahrzeuge und die Lagerung von Baumaterialien sowie der Erholungsnutzung durch Lärm-, Staub- und Schadstoffimmissionen im Umfeld der Baumaßnahmen zu rechnen. Aufgrund der räumlichen und zeitlichen Beschränkung werden diese in den für die Erholung kaum erschlossenen Konzentrationszonen als unerheblich beurteilt. Visuelle Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung entstehen durch die Anlagen selbst und deren Betrieb. Die Überprägung der Landschaft durch die hohen technischen Anlagen kann den Landschaftscharakter beeinträchtigen, indem die Landschaftswahrnehmung von den Anlagen dominiert wird, Sichtachsen und Blickbeziehungen gestört werden und der Horizont stark verändert wird. Diese Auswirkungen bleiben nicht auf den nahen und mittleren Wahrnehmungsbereich beschränkt, sondern sind vielfach auch aus großer Ferne noch wirksam. Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie 12 Bei der nach heutigem Stand erforderlichen Höhe wirtschaftlich betriebener Windenergieanlagen (Gesamthöhe 160 – 200 m) lässt sich gerade in offenen Landschaften wie der Börde im Stadtgebiet Zülpich eine weiträumige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungseignung der Landschaft nicht vermeiden. Dennoch sind in Bezug auf Landschaftsbildveränderungen empfindliche Bereiche sowie für die ruhige, landschaftsbezogene Erholung bedeutsame Gebiete ("Ruhezonen") von Belastungen durch Windenergieanlagen freizuhalten. Dazu wurden die im Konzept zur Bewertung der Landschaftsbildqualitäten im Kreis Euskirchen (Stand November 2014, HELLMANN + KUNZE u. PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL 2014) als "hoch" bewerteten Flächen von der Windenergienutzung ausgeschlossen (s. Teil A – Potenzialflächenanalyse, Kapitel 4.2.3 – Landschaftsbild / Erholung). Verstärkt werden die Beeinträchtigung des Landschaftserlebens und der Erholungsnutzung durch betriebsbedingte Wirkungen wie Schattenwurf, Reflexion von Sonnenstrahlen und die bedrängende Wirkung der sich bewegenden Anlagen im Nahbereich. Hinzu kommen Lärmemissionen, die das Landschaftserleben und die Erholungsnutzung erheblich beeinträchtigen. 3.2.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch Mit der Errichtung von Windenergieanlagen sind über die Beeinträchtigung der Erholungsnutzung (s. o.) hinaus für das Schutzgut "Mensch" die visuellen Wirkungen ("optisch bedrängende Wirkung", Landschaftsveränderungen) sowie akustische Belastungen des Wohnumfeldes (Lärmimmissionen) relevant. Um einen Nutzungskonflikt zwischen Wohnnutzung und Windenergieanlagen im Rahmen der Lärmvorsorge zu vermeiden, wurden bereits in Teil A - Potenzialflächenanalyse Tabuzonen zum Schutz der Wohnnutzungen vor optisch bedrängender Wirkung und zum Lärmschutz definiert. Für die dann verbleibenden Flächen ist in einer schalltechnischen Untersuchung durch Modellrechnungen nachzuweisen, dass auf Grundlage der einschlägigen Schallschutz-Grenzwerte der TA Lärm Beeinträchtigungen von Wohnnutzungen ausgeschlossen werden können. Im weiteren Planungsverfahren (Bebauungsplan oder Genehmigungsplanung) ist auf Grundlage konkreter Standorte und des geplanten Typs der zu errichtenden Windenergieanlagen nachzuweisen, dass Wohnnutzungen nicht beeinträchtigt werden. Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie 13 Neben dem hörbaren Schall werden von Windenergieanlagen durch die Umströmung der rotierenden Flügel auch tieffrequente Geräusche (= Infraschall, Frequenzbereich unter 20 Hz) emittiert. Allgemein liegt Infraschall unterhalb des menschlichen Hörbereiches. Aktuelle Veröffentlichungen (BLU 2012, LUBW 2013) stellen fest, dass die Infraschallanteile einer typischen Windenergieanlage bereits in 250 m Abstand weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegen und somit kein Gesundheitsrisiko darstellen. Bei den in Zülpich vorgesehenen Abständen von Windenergieanlagen zu Wohnnutzungen können somit nach dem Stand der Wissenschaft schädliche Wirkungen durch Infraschall ausgeschlossen werden. 3.2.7 Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter Bodendenkmalschutz In den Konzentrationszonen sind derzeit keine rechtswirksamen Schutzobjekte der Bodendenkmalpflege bekannt, aufgrund der geografischen Situation mit fruchtbaren Böden und ausreichender Wasserversorgung und der innerhalb der Konzentrationszone getätigten Funde sind jedoch bedeutsame Bodenfunde nicht auszuschließen. Sollten im Zuge der Erdarbeiten Hinweise auf archäologische Befunde zu Tage treten, so sind umgehend alle Arbeiten an der Fundstelle zu unterbrechen und die zuständigen Fachbehörden (Untere Denkmalbehörde, Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege Bonn) zu benachrichtigen. Durch frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Fachamt können die Belange der Bodendenkmalpflege im Zuge der Standortplanung für die Windenergieanlagen berücksichtigt werden. Konflikte mit Belangen des Bodendenkmalschutzes sind nur beim Antreffen bedeutsamer archäologischer Funde zu erwarten. Es wird daher zunächst von weniger erheblichen Beeinträchtigungen ausgegangen. Im Rahmen der weitergehenden Planung (Bebauungsplan oder Genehmigungsplanung) sind die konkreten Standorte der Anlagen so zu wählen, dass eine Zerstörung von Kulturgütern so weit möglich ausgeschlossen wird. So wurde bereits die in HELLMANN + KUNZE u. PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL (2014) mit einer Pufferzone dargestellte Römerstraße als Restriktionsfläche aus den Konzentrationszonen für Windenergieanlagen herausgenommen (s. Teil B – Begründung, Kapitel 5.3.4 – Kulturlandschaftsbereiche). Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie 14 Sonstige Sachgüter Beeinträchtigungen von sonstigen Sachgütern wurden durch die entsprechende Abgrenzung der Konzentrationszonen ausgeschlossen bzw. sind im Einzelfall (z. B. Versorgungsleitungen) im Zuge der Standortplanung auszuschließen. Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen an den Verkehrswegen und Schutzstreifen an Freileitungen wurden bereits in Teil B – Begründung, Kapitel 5.3.1 – Infrastrukturtrassen) als Tabuzone berücksichtigt. Darüber hinaus gehende infrastrukturbedingte Einschränkungen für die konkrete Anlagenplanung bleiben dem weiteren Planungsverfahren (Bebauungsplan, Genehmigungsplanung) vorbehalten. 3.2.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Aufgrund der sich wechselseitig bedingenden Funktionen (z. B. Wasserdurchlässigkeit des Bodens – Grundwasserneubildung, Einflüsse des Grundwasserstandes auf die Bodenbildung) sind die Schutzgüter Boden und Wasser regelmäßig eng verknüpft. Eine starke Verzahnung besteht weiterhin über die Funktion des Bodens als Pflanzenstandort zwischen den Schutzgütern Boden, Wasser sowie Arten und Lebensgemeinschaften. Diese Wechselwirkungen fließen z. B. über die Bodenfunktionen in Teilen bereits in die Betrachtung der einzelnen Schutzgüter mit ein. Unter den Aspekten der Gesundheit des Menschen und Lebensqualität des Menschen können Verknüpfungen zwischen den Schutzgütern Mensch, Landschaftsbild und Klima / Luft bestehen, wobei das Schutzgut Mensch über die Berücksichtigung der Emissionen bereits Teile des Schutzgutes Klima / Luft integriert. Über diese Wechselwirkungen hinaus sind für die Errichtung der Windenergieanlagen in den Konzentrationszonen keine speziellen wechselseitigen Beeinflussungen der Schutzgüter ersichtlich. Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie 15 4 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUR KOMPENSATION DER NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN 4.1 Ziel der Maßnahmen Gemäß § 1a (3) BauGB ist auch die Vermeidung voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in der Abwägung zu berücksichtigen. Daher werden bezüglich Errichtung von Windenergieanlagen geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen dargestellt. Die Festlegung der Maßnahmen kann jedoch erst auf Grundlage der konkreten Anlagenplanung erfolgen und ist daher erst im weiteren Planverfahren (Bebauungsplan oder Genehmigungsplanung) möglich. Alle Konzentrationszonen liegen in der offenen, großräumigen Bördelandschaft, die überwiegend intensiv ackerbaulich genutzt wird. Die Landschaft ist weiträumig gegliedert durch die Bachniederungen des Neffelbaches, des Rotbaches und des Bleibaches mit ihren Nebenbächen, die durch Grünland und Gehölze geprägt sind. Die landschaftspflegerischen Maßnahmen haben in erster Linie das Ziel, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu vermeiden, zu vermindern oder zu kompensieren und damit die Bedeutung des Raumes für die landschaftsgebundene Erholung zu erhalten. Dazu ist die Intensität der von den Windenergieanlagen ausgehenden Beeinträchtigungen soweit möglich zu verringern oder zu vermeiden. Darüber hinaus sind Kompensationsmaßnahmen erforderlich, die das Landschaftsbild im Nahbereich der Erholungswege und an den Ortsrändern attraktiver gestalten, so dass die Aufmerksamkeit der Erholungssuchenden von den Windenergieanlagen abgelenkt wird. Indem gleichzeitig Biotopstrukturen wiederhergestellt oder neu entwickelt werden, die in der ausgeräumten Agrarlandschaft Rückzugslebensräume und Teillebensräume für Arten der Feldflur (Unterstände, Ansitzwarten, Nahrungshabitate etc.) bieten, kommen die Maßnahmen auch dem Biotop- und Artenschutz zugute. Schwerpunkte der Maßnahmen zur Strukturanreicherung sind die Stärkung vorhandener Landschaftselemente (vor allem bachbegleitende Gehölze) sowie die Gestaltung des Nahbereiches von Erholungswegen auch außerhalb der Konzentrationszonen. Ergänzend können Maßnahmen durchgeführt werden, die zur Landschaftsgliederung bisher wenig strukturierter, jedoch für die Erholungsnutzung bedeutsamer Landschaftsteile beitragen. Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie 16 Gemäß WINDENERGIE-ERLASS 2015 sind Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch WEA aufgrund der Höhe moderner Anlagen i. d. R. nicht ausgleichbar oder ersetzbar Die landschaftsgerechte Wiederherstellung oder Neugestaltung der Landschaft im Sinne von § 15 (2) BNatSchG ist bei modernen WEA nicht möglich. Daher ist gemäß § 31 (5) LNatschG für die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ein Ersatz in Geld zu leisten. Die Höhe des Ersatzgeldes wird aus der Höhe der Anlage und der Wertstufe des Landschaftsbildes gemäß HELLMANN + KUNZE u. PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL (2014) im Umkreis der 15-fachen Anlagenhöhe (Gesamthöhe aus Nabenhöhe und Rotorblattlänge) gemäß den Angaben in Tab. 1 errechnet. Sind von einem Vorhaben unterschiedliche Wertstufen betroffen, ist ein gemittelter Betrag anzusetzen. Tabelle 1: Wertstufe Bemessung des Ersatzgeldes für den Eingriff in das Landschaftsbild gemäß WINDENERGIE-ERLASS 2015 bis zu 2 WEA Landschaftsbildeinheit Windparks mit 3-5 Anlagen Windparks ab 6 Anlagen Ersatzgeld pro Anlage je Meter Anlagenhöhe 1 sehr gering / gering 100 € 75 € 50 € 2 mittel 200 € 160 € 120 € 3 hoch 400 € 340 € 280 € 4 sehr hoch 800 € 720 € 640 € Aus dem Ersatzgeld kann die Umsetzung der o. g. und im Folgenden näher beschriebenen Maßnahmen finanziert werden. 4.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen Im Rahmen der Potenzialflächenanalyse (Teil A) wurden mit der Abgrenzung der Tabuzonen bereits wesentliche umweltrelevante Aspekte bearbeitet (Lärmschutz, Schutzgebiete, ggf. mit Pufferzonen, bekannte Artvorkommen, empfindliche Erholungslandschaften, Schutz von Wohnnutzungen und Verkehrsinfrastruktur, Vorbelastungen), die zur Ausweisung der Konzentrationszonen in weniger empfindlichen Bereichen führte. Beeinträchtigungen empfindlicher Bereiche werden so vermieden bzw. vermindert. Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie 17 Darüber hinaus können mit Hilfe technisch-gestalterischer Maßnahmen an den Windenergieanlagen selbst, durch den Erhalt vorhandener markanter Strukturen und durch die Einhaltung entsprechender Abstände zu Wegen mit Erholungsfunktion Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes vermindert werden. Folgende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sind vorgesehen: Erhaltung vorhandener Gehölze Die wenigen in den Konzentrationszonen vorhandenen Gehölzstrukturen sind durch entsprechende Standortplanung für die einzelnen Windenergieanlagen zu erhalten. Bei Baumaßnahmen im Nahbereich von Gehölzen sind die Bestimmungen der DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" einzuhalten. Vorgaben für die äußere Gestaltung der Windenergieanlagen Zur Verminderung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und des Landschaftserlebens sind bei allen Bauteilen glänzende, spiegelnde oder reflektierende Oberflächen zu vermeiden. Die Masten von Windenergieanlagen sind im Benehmen mit der Unteren Landschaftsbehörde farblich an die landschaftlichen Hintergründe anzupassen. Bündelung von Baumaßnahmen Zur zeitlichen Verkürzung der baubedingten Beeinträchtigungen sind die Bauarbeiten soweit möglich zeitlich aufeinander abzustimmen und zu bündeln. Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange Soweit im Rahmen artenschutzrechtlicher Untersuchungen Zugstrecken von Vögeln oder Fledermäusen bekannt werden, sind im Rahmen der Standortplanung Beeinträchtigungen und Risiken möglichst auszuschließen oder durch Auflagen zur Anlagentechnik oder Stillstandszeiten zu minimieren. 4.3 Landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der Konzentrationszonen Innerhalb der Konzentrationszonen haben die Anlagen ihre stärkste unmittelbare Wirkung. Hier ist es in besonderem Maße geboten, durch Erhalt, Entwicklung und die Anlage von die Landschaft gliedernden Strukturen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung entgegenzuwirken. Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie 18 An Wegen mit besonderer Bedeutung für die landschaftsorientierte Erholung sollen daher Gehölzstrukturen (Baumreihen, Baum- und Strauchgruppen, Hecken) angelegt werden. Um die reizvollen Ausblicke über die Bördelandschaft in angrenzende Landschaftsräume zu erhalten, sollen jedoch keine geschlossenen, dichten Pflanzungen angelegt werden. Es ist vielmehr vorgesehen, abschnittsweise Baumreihen, Hecken oder Gebüsche zu pflanzen und artenreiche Gras- und Krautflure zu entwickeln, die als gliedernde und belebende Strukturen den Nahbereich der Wege abwechslungsreicher gestalten. Weite Blicke über die Landschaft bleiben erhalten, wobei die Gehölzstrukturen von den Windenergieanlagen ablenken sollen. Durch die Wiederherstellung und Neuentwicklung von Biotopstrukturen kommen die Maßnahmen auch dem Biotop- und Artenschutz zu Gute. Aufgrund der im Vergleich zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen extensiven Nutzung der Pflanzstreifen finden außerdem Verbesserungen in Bezug auf das Bodenpotenzial statt. Insbesondere sind bei der Planung der Maßnahmen mit Bezug auf die Grauammer die Ergebnisse des Artenschutzkonzeptes Grauammer im Bereich des Windparks Mülheim-Wichterich (FEHR 2011) bzw. des Monitorings zu berücksichtigen. Um den Flächenverlust für die Landwirtschaft zu reduzieren, ist die Breite der Pflanzungen bei angrenzenden Landwirtschaftsflächen auf das aus landschaftsplanerischer Sicht gebotene Mindestmaß zu beschränken. Außerdem sind die Abstände der Gehölze zu Leitungen oder anderen unterirdischen Versorgungseinrichtungen sowie Drainagen so zu bemessen, dass Wurzeleinwirkungen wie Verdrückung oder Durchwurzelung ausgeschlossen sind. Die konkrete Darstellung von Pflanzmaßnahmen ist auf Flächennutzungsplan-Ebene nicht möglich, da weder Standorte noch Bauart der Anlagen bekannt sind. Externe Kompensationsmaßnahmen Da Windenergieanlagen weit über ihren Standort und die direkte Umgebung hinaus wirken, sind Maßnahmen zur Kompensation der zu erwartenden Eingriffe nicht nur im Nahbereich der Anlagen, sondern auch in empfindlichen Bereichen außerhalb der Konzentrationszonen durchzuführen. Auch in diesen Bereichen sollen entlang von Wegen oder bereits in der Landschaft vorhandenen Elementen ergänzende Strukturen im Nahbereich geschaffen werden, die dazu beitragen, den Blick von Erholungssuchenden bzw. Anwohnern von den weiter entfernt liegenden Windenergieanlagen abzulenken. Auch diese Maßnahmen kommen ebenso dem Biotop- und Artenschutz sowie dem Bodenpotenzial zugute. Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie 19 4.4 Umfang, Darstellung und Zuordnung der Maßnahmen Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans sind weder die Standorte noch die spezifischen Merkmale der zu errichtenden Windenergieanlagen bekannt. Daher kann weder der erforderliche Kompensationsbedarf und damit der Flächenumfang von Maßnahmen ermittelt werden, noch ist eine Zuordnung von Kompensationsmaßnahmen möglich. Der Nachweis, dass die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen werden, ist daher im Bebauungsplan oder in der Genehmigungsplanung zu erbringen. Die Festlegung und Zuordnung der Maßnahmen muss dabei in Hinblick auf die Funktionserfüllung erfolgen. In erster Linie sind dabei das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung zu berücksichtigen. Vorrangig sollen Kompensationsmaßnahmen im Umfeld des Eingriffs und an den von den geplanten Anlagen am stärksten betroffenen Erholungswegen innerhalb und außerhalb der Konzentrationszonen umgesetzt werden. Erst wenn sich dies nachweislich zum gegebenen Zeitpunkt nicht umsetzen lässt, sind weiter entfernt liegende Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Kann in einem Bebauungsplan oder dem Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Windenergieanlagen die erforderliche Kompensation für die zu erwartenden Eingriffe nicht erreicht werden, ist der Ausgleich durch Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages an die Stadt Zülpich zu leisten. Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie 20 5  ZUSAMMENFASSUNG Die Stadt Zülpich beabsichtigt in der 20. Änderung des Flächennutzugsplans, durch die Neuausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung der Windenergienutzung mehr Raum einzuräumen.  Im Rahmen der Potenzialflächenanalyse für das gesamte Stadtgebiet wurden mit der Abgrenzung der Tabuzonen bereits wesentliche umweltrelevante Aspekte bearbeitet (Lärmschutz, Schutzgebiete, ggf. mit Pufferzonen, bekannte Artvorkommen, empfindliche Erholungslandschaften, Schutz von Wohnnutzungen und Infrastruktur, Vorbelastungen). Die Konzentrationszonen liegen daher bereits in weniger empfindlichen Bereichen.  Mit Errichtung von Windenergieanlagen in den Konzentrationszonen sind negative Umweltauswirkungen zu erwarten, die sich in erster Linie auf das Schutzgut Landschaftsbild / Erholung beziehen. Spezifische standort- und anlagenbezogene Auswirkungen sind erst in der weiteren Planung (Bebauungsplan, Genehmigungsplanung) zu ermitteln und zu bewerten.  Erhebliche negative und Auswirkungen auf Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiete sowie unüberwindbare artenschutzrechtliche Konflikte wurden nach derzeitigem Erkenntnisstand durch die entsprechenden Tabuzonen (ggf. inkl. Pufferstreifen) ausgeschlossen. Standort- und anlagenspezifische Auswirkungen sind im Rahmen der weitergehenden Planung (Bebauungsplan oder Genehmigungsplanung) zu ermitteln.  Über die Vermeidung empfindlicher Bereiche durch die Abgrenzung der Tabuzonen im Rahmen der Potenzialflächenanalyse hinaus können Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes weiter durch technisch-gestalterische Maßnahmen an den Windenergieanlagen, durch Erhalt markanter Strukturen und die Einhaltung entsprechender Abstände zu Wegen mit Erholungsfunktion vermindert werden.  Gemäß WINDENERGIE-ERLASS 2015 sind Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch WEA aufgrund der Höhe moderner Anlagen i. d. R. nicht ausgleichbar oder ersetzbar Daher ist für die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes gemäß § 31 (5) LNatschG ein Ersatz in Geld zu leisten. Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie 21  Kompensationsmaßnahmen sollen durch Erhalt, Entwicklung und die Anlage von die Landschaft gliedernden Strukturen den Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung entgegenwirken. Mit den Maßnahmen sind gleichzeitig Kompensationswirkungen für die Schutzgüter Boden sowie Arten und Lebensgemeinschaften verbunden.  Da die Anlagen ihre stärkste unmittelbare Wirkung im Nahbereich innerhalb der Konzentrationszonen haben, sollen die Maßnahmen zunächst dort umgesetzt werden. Da Windenergieanlagen weit über ihren Standort und die direkte Umgebung hinaus wirken, sind Maßnahmen zur Kompensation jedoch auch in empfindlichen Bereichen außerhalb der Konzentrationszonen durchzuführen. Meckenheim, im April 2017 Ginster Landschaft + Umwelt Marktplatz 10a 53340 Meckenheim Tel.: Fax: 0 22 25 / 94 53 14 0 22 25 / 94 53 15 info@ginster-meckenheim.de Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie 22 QUELLEN BLU - BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT 2012: Windkraftanlagen - beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit? Augsburg BOSCH & PARTNER, PETERS UMWELTPLANUNG, DEUTSCHE WINDGUARD, KLINSKI, S. U. OVGU MAGDEBURG 2009: Abschätzung der Ausbaupotenziale der Windenergie an Infrastrukturachsen und Entwicklung von Kriterien der Zulässigkeit. Abschlussbericht 31.03.2009, Band I: Langfassung. Auftraggeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bzw. Forschungszentrum Jülich PTJ FEHR, H. 2014: Windpark Mülheim/Wichterich (Kreis Euskirchen). Faunistisches Monitoring Grauammer 2014. Im Auftrag der Energiekontor AG. Stand: 10. Dezember 2014. Stolberg FEHR, H. 2011: Artenschutzkonzept Grauammer im Rahmen der Planungen zur Errichtung eines Windparks in der Stadt Zülpich, Ortsteil Mülheim-Wichterich. Stand: 25. Oktober 2011. Stolberg GINSTER LANDSCHAFT + UMWELT 2017: Stadt Zülpich, 20. Änderung des Flächennutzungsplans als sachlicher Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. Artenschutz-Prüfung. Stand: April 2017. Im Auftrag der Stadt Zülpich. Meckenheim GD NRW – GEOLOGISCHER DIENST NRW 2010: Auskunftssystem BK50 – Karte der schutzwürdigen Böden. Version 2010. CD-ROM. Krefeld GLA – GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW (Hrsg.) 1974: Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1 : 50.000, Blatt L 5306 Euskirchen. Krefeld. + KUNZE u. PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL 2014: Konzept zur Bewertung der Landschaftsbildqualitäten im Kreis Euskirchen. Stand November 2014, im Auftrag des Kreises Euskirchen. Reichshof, Nümbrecht HELLMANN LANUV – LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (Hrsg.) 2013: Potenzialflächenanalyse Erneuerbare Energien NRW. Teil 1: Windenergie. Aktualisierte Fassung Januar 2013. LANUV Fachbericht 40, Recklinghausen LANUV – LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (Hrsg.) 2014: Klimaatlas NRW. http://www.klimaatlas.nrw.de, Zugriff am 22. 07. 2014 LVR LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND (Hrsg.) 2016: Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Köln. Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung. Köln LUBW - LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG 2013: Windenergie und Infraschall. Tieffrequente Geräusche durch Windenergieanlagen, Januar 2013, Karlsruhe NLT - NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG 2011: Naturschutz und Windenergie. Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen (Stand: 3. Auflage Januar 2011). Hannover NWO – NORDRHEIN-WESTFÄLISCHE ORNITHOLOGENGESELLSCHAFT u. LANUV – LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (Hrsg.) 2013: Die Brutvögel NordrheinWestfalens. Münster WINDENERGIE-ERLASS 2015: Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 04.11.2015. Gem. RdErl. d. Min. f. Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (Az. VII-3 – 02.21 WEA-Erl. 15), d. Min. f. für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (Az. VI A 1 – 901.3/202) u. d Staatskanzlei (Az. III B 4 – 30.55.03.01) des Landes Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf Ginster Landschaft + Umwelt Teil C: Umweltbericht FNP Stadt Zülpich – Konzentrationszonen für Windenergie