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Beschlusstext (Besetzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,6 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Besetzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg) Beschlusstext (Besetzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 2. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am Dienstag, den 09.11.2004. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:22 Uhr TOP Betreff 9. Besetzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg Beschluss: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages, den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg wie folgt zu besetzen: Mitglieder stellvertretende Mitglieder* Heinz-Gerd Schmitz Hubert Wassenberg Dr. Georg Kippels Martin Vogelsang Norbert Michels Willy Moll Santa Pedalina Nadine Heuser-Spruß Günter Martin Jürgen Mitter Johann-Wilhelm Olpen (s.B.) Birgit Tirlam-Roelen (s.B.) Hermann-Josef Köcher (s.B.) Anna Maria Streicher (s.B.) Anja Mitter (s.B.) Christian Wolff (s.B.) Bernd Coumanns Hans-Peter Abts Birgit Gericke-Kunold Rolf Kaltenhäuser (s.B.) Heike Steinhäuser Heinz-Gerd Horn Ilka Sikora-Wörster (s.B.) Wilma Brings (s.B.) Karl Heinz Spielmanns Albert Steffens (s.B.) *persönliche(r) Stellvertreter(in) des jeweils nebenstehenden Mitglieds Darüber hinaus beruft der Rat der Stadt Bedburg gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 Schulverwaltungsgesetz (SchVG) Herrn Dechant Christian Hermanns als seitens der Katholischen Kirche sowie Herrn Pfarrer Gebhard Müller-Philipps als seitens der Evangelischen Kirche benannte Vertreter zu ständigen Mitgliedern mit beratender Stimme in den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales unter der Maßgabe, dass deren Mitwirkung gemäß § 12 Abs. 4 SchVG auf die Gegenstände des Schulausschusses beschränkt bleibt. Außerdem beruft der Rat der Stadt der Bedburg gemäß § 12 Abs. 2 Satz 3 SchVG die jeweiligen Schulleiter der Schulen der Stadt Bedburg als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales, ebenfalls unter der Maßgabe, dass deren Mitwirkung gemäß § 12 Abs. 4 SchVG auf die Gegenstände des Schulausschusses beschränkt bleibt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)