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Kommune
Kreis Euskirchen
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Datum
18.04.2018
Erstellt
20.10.17, 14:01
Aktualisiert
20.10.17, 14:01
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Kreis Euskirchen
Vorbericht
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ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Vorbericht des Kreises Euskirchen im Jahr 2016
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Kreis Euskirchen
Vorbericht
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INHALTSVERZEICHNIS
Ergebnisse der überörtlichen Prüfung des Kreises Euskirchen
3
Managementübersicht
3
Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit (KIWI)
5
Ausgangslage des Kreises Euskirchen
6
Strukturelle Situation
6
Überörtliche Prüfung
8
Grundlagen
8
Prüfbericht
8
Prüfungsmethodik
10
Kennzahlenvergleich
10
GPA-Kennzahlenset
10
Prüfungsablauf
12
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Kreis Euskirchen
Vorbericht
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Ergebnisse der überörtlichen Prüfung des Kreises Euskirchen
Managementübersicht
Die überörtliche Prüfung der Kreise/der StädteRegion beinhaltete das Prüfgebiet Finanzen,
einen Vergleich des Einsatzes der Finanzressourcen sowie eine aufgabenbezogene Personalanalyse.
In der Finanzprüfung untersucht die GPA NRW, inwieweit aus der Haushaltssituation ein Konsolidierungsbedarf erwächst. Dabei haben wir den Fokus auch darauf gerichtet, welche haushaltswirtschaftlichen Risiken erkennbar sind und welche Konsolidierungsmöglichkeiten vorhanden sind.
Vergleichsjahr dieser überörtlichen Prüfung ist – soweit nicht anders angegeben – das Jahr
2014. In der Finanzprüfung ist 2013 das Vergleichsjahr, da der Kreis Euskirchen noch keinen
Jahresabschluss 2014 aufgestellt hat. Gegenüber der Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2009
hat sich das Eigenkapital des Kreises bis 2013 durch positive Jahresergebnisse erhöht.
Die finanzielle Situation der Kommunen des Kreises Euskirchen war im Jahr 2015 schlechter
als in den meisten anderen Kreisen. Dies lässt sich sowohl an den nur durchschnittlichen Umlagegrundlagen, als auch an der Höhe der geplanten Jahresergebnisse festmachen. Zehn der
elf Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen planen für 2015 ein negatives Jahresergebnis. Vier Kommunen unterliegen einem Haushaltssicherungskonzept, allerdings nimmt – anders
als in vielen anderen Kreisen – keine Kommune am Stärkungspakt Stadtfinanzen teil. Für den
Kreis Euskirchen besteht aufgrund der angespannten Haushaltssituation der kreisangehörigen
Kommunen Druck zur Konsolidierung seines Umlagebedarfes.
Der Umlagebedarf je Einwohner des Kreises Euskirchen war im Jahr 2013 vergleichsweise
gering, und damit auch die Belastung der kreisangehörigen Kommunen. Drei Viertel der Kreise
haben einen höheren Umlagebedarf als der Kreis Euskirchen. Dies gilt umso mehr, wenn man
die z. B. in den Optionskreisen praktizierte direkte Kostenbeteiligung der Kommunen an den
SGB II-Leistungen ergänzend in den Vergleich einbezieht. Der Kreis Euskirchen hingegen finanziert den SGB II-Aufwand vollständig über die allgemeine Kreisumlage.
Zur weiteren Entlastung der kreisangehörigen Kommunen sehen die Planungen der Jahre 2014
bis 2016 eine nicht auskömmliche Kreisumlage vor. Damit verbunden ist der weitgehende Abbau der Ausgleichsrücklage. Aus Sicht der GPA NRW sollte der Kreis Euskirchen jedoch künftig
eine weitere Reduzierung des Eigenkapitals vermeiden. Hierzu hat der Kreis bereits in der Vergangenheit Konsolidierungsmaßnahmen entwickelt. Durch Aufgabenkritik und Personaleinsparkonzepte konnte die allgemeine Tarif- und Preissteigerung weitgehend kompensiert werden. In
anderen, vor allem transferaufwandsintensiven Bereichen sind allerdings Verschlechterungen
absehbar. Zur Vermeidung eines weiteren Eigenkapitalverzehrs bleibt die Erhöhung der
Kreisumlage.
Ab 2017 wird der Umlagebedarf wieder in voller Höhe erhoben, so dass bis 2019 ausgeglichene
Haushalte geplant werden. Die wesentlichen Ertrags- und Aufwands-Positionen des Haushalts
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sind vorsichtig und unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten geplant. Allgemeine Risiken, die sich z. B. aus der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ergeben, liegen naturgemäß vor.
Ein darüber hinausgehendes, zusätzliches Risiko für den Haushaltsausgleich liegt in der Planung der Personalaufwendungen. Hier geht der Kreis von nur geringen Steigerungen aus. Die
tatsächlich zu erwartende Tarif- und Besoldungsentwicklung dürfte allerdings zur höheren
Haushaltsbelastungen führen, wenn der Kreis Euskirchen nicht weitere personalwirtschaftliche
Maßnahmen ergreift oder an anderer Stelle kompensieren kann.
Die Jahresabschlussanalyse hat keine unmittelbar drohenden weiteren Risiken aufgezeigt. Die
Investitionen in das Gebäude- und Straßenvermögen konnten den Werteverlust aus Abschreibungen allerdings nur teilweise kompensieren. Perspektivisch steigen dadurch die Risiken aus
ungewolltem Werteverzehr. Die Finanzlage des Kreises ist ausgesprochen gut. Günstig wirkt
sich insbesondere aus, dass der Kreis Euskirchen aus der laufenden Tätigkeit Finanzmittel
erzielt, die für die ordentlichen Tilgungen und die Investitionsfinanzierung zur Verfügung stehen.
Die liquiden Mittel werden allerdings in erster Linie für die Deponienachsorge benötigt. Diese
Liquiditätsvorsorge ist auch deswegen möglich, weil der Kreis über keine wesentlichen Kreditverbindlichkeiten verfügt, die laufend bedient werden müssten.
Vergleichsweise gering ist hingegen der Anteil der ausfinanzierten Versorgungsleistungen. Dies
kann dazu führen, dass der Kreis Euskirchen Pensionsverpflichtungen zukünftig in stärkerem
Maß als andere Kreise kreditfinanzieren muss. Mittelfristig wird dies jedoch aufgrund der guten
Liquiditätslage nicht erforderlich sein.
Die GPA NRW vergleicht in dieser Kreisprüfung erstmals alle von den Kreisen/der StädteRegion eingesetzten Finanzressourcen. Der Vergleich zeigt, in welchen Produktbereichen und Produktgruppen der Kreis Euskirchen mehr oder weniger Finanzressourcen einsetzt als andere
Kreise/die StädteRegion. Ziel ist es, erste Anhaltspunkte für mögliche Konsolidierungsfelder zu
identifizieren. Aussagen zur Wirtschaftlichkeit einzelner Produkte und Leistungen können aus
den Ergebnissen nicht abgeleitet werden. Hierzu sind tiefergehende Analysen mit entsprechenden Kennzahlen notwendig. Vor diesem Hintergrund verbietet sich auch eine Wertung der vorgefundenen Ergebnisse in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der in den einzelnen Produkten und
Leistungen eingesetzten Ressourcen.
Neben dem finanziellen Ressourceneinsatz vergleicht die GPA NRW in dieser Prüfung auch
den Personaleinsatz. Grundlage dieses Vergleichs sind einheitlich definierte Aufgabenblöcke.
Diesen wurden alle vorhandenen Stellen im jeweiligen Kreis/in der StädteRegion zugeordnet.
Ziel dieser Aufgabenbezogenen Personalanalyse ist es, einen Überblick über alle Aufgaben und
das komplette dafür eingesetzte Personal zu erhalten und interkommunal zu vergleichen. Eine
Bewertung der Unterschiede bei der Stellenausstattung und bei den individuellen Qualitätsstandards erfolgt dabei nicht und wäre bei dem angewandten Abstraktionsgrad auch unzulässig.
Der Vergleich ist daher auch nicht geeignet, um hieraus einen konkreten Stellenbedarf oder
Stellenpotenziale abzuleiten. Er kann auch ein Stellenbemessungsverfahren oder eine Organisationsuntersuchung in den einzelnen Aufgabenblöcken nicht ersetzen. Allerdings ist den Kreisen/der StädteRegion mit der Aufgabenbezogenen Personalanalyse ein Werkzeug an die Hand
gegeben, den eigenen Personaleinsatz kritisch zu hinterfragen.
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Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit (KIWI)
Im KIWI bewertet die GPA NRW Handlungsfelder, die in der Prüfung analysiert wurden.
In dieser Prüfrunde bei den Kreisen/der StädteRegion ermittelt die GPA NRW eine KIWIBewertung allein im Prüfgebiet Finanzen. Hier bewerten wir die Haushaltssituation. Die KIWIBewertung spiegelt hier den Konsolidierungsbedarf wider. Sie zeigt damit auch, wie groß der
Handlungsbedarf ist, bestehende Verbesserungsmöglichkeiten umzusetzen.
KIWI-Merkmale
Index
Haushaltssituation
1
Erheblicher
Handlungsbedarf
2
3
Handlungsbedarf
4
5
Kein Handlungsbedarf
KIWI
Die GPA NRW bewertet die Haushaltssituation des Kreises Euskirchen mit dem Index 3.
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Ausgangslage des Kreises Euskirchen
Strukturelle Situation
Das folgende Netzdiagramm zeigt die strukturellen Rahmenbedingungen. Diese prägen die
Ausgangslage des Kreises Euskirchen. Die Strukturmerkmale wurden aus allgemein zugängli1
chen Datenquellen ermittelt . Das Diagramm enthält als Indexlinie den Mittelwert der Kreise und
der StädteRegion in NRW. Eine Ausnahme bildet das Merkmal Bevölkerungsentwicklung. Hier
ist der Indexwert der heutige Bevölkerungsstand des abgebildeten Kreises/der StädteRegion.
Ein über die Indexlinie hinausgehender Wert zeigt eine eher entlastende Wirkung an, ein darunter liegender Wert weist auf eine eher belastende Situation hin.
Die Strukturmerkmale des Kreises Euskirchen wirken tendenziell eher belastend. Lediglich in
der Altersstruktur liegt durch den unterdurchschnittlichen Altenquotienten ein potenziell begünstigender Aspekt vor. Die unterdurchschnittliche SGB II-Quote belastet den Haushalt weniger als
in anderen Kreisen.
Im Jahr 2015 hatten 191.165 Menschen ihren Hauptwohnsitz im Kreisgebiet. Damit gehört der
Kreis Euskirchen zu den kleineren Kreisen. Nach der bis 2040 reichenden Vorausberechnung
von IT.NRW wird die Einwohnerzahl um 4,4 Prozent abnehmen.
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IT.NRW, Bertelsmann-Stiftung, Gesellschaft für Konsumforschung (GfK)
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Wesentlicher als die Entwicklung der Gesamtzahl wirkt sich die Veränderung der Altersstruktur
der Bevölkerung aus. In Relation zur erwerbsfähigen, mittleren Generation lebten 2015 Kreis
2
Euskirchen unterdurchschnittlich viele junge Menschen unter 20 Jahren . Der Anteil der Men3
schen über 64 Jahre war ebenfalls unterdurchschnittlich. Dieses Verhältnis dürfte sich bis 2040
– wie in der ganz überwiegenden Anzahl der Kommunen – in Richtung der älteren Altersgruppen verschieben. Diese demografischen Entwicklungen stellen Anforderungen an die Entwicklung kommunaler Aufgaben und der Infrastruktur.
4
Die Kaufkraft je Einwohner des Kreises Euskirchen ist liegt etwas unter dem Mittelwert. Sie
zeigt die finanzielle Leistungsfähigkeit der Einwohner an, die z. B. auch dem örtlichen Einzelhandel zu Gute kommt. In die Kaufkraft fließen auch die staatlichen Transferleistungen ein.
Begünstigend wirkt hier daher die vergleichsweise geringe SGB II-Quote. Das bedeutet, dass
im Kreis Euskirchen – bezogen auf die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter – unterdurchschnittlich viele Leistungsberechtigte vorhanden sind. Die Quote wirkt sich unmittelbar auf den
Kreishaushalt und damit auch auf die Haushaltssituation der kreisangehörigen Kommunen aus.
Die Wirtschaftskraft des Kreises wird im Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Erwerbstätigem deutlich,
das sich aus dem Wert der im Kreisgebiet produzierten Waren und Dienstleistungen ergibt.
Auch hier liegt der Kreis etwas unter dem Mittelwert der Kreise (inklusive der StädteRegion).
Gleiches gilt für die allgemeinen Deckungsmittel, die dem Kreishaushalt vor allem aus der
Kreisumlage und den Schlüsselzuweisungen zufließen.
Die Ausführungen zur demografischen Entwicklung beziehen sich nur auf die bislang veröffentlichen Prognosen. Diese berücksichtigen noch nicht die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen. Es kann derzeit auch nicht abgeschätzt werden, wie viele Flüchtlinge dauerhaft im Kreis
Euskirchen verbleiben. Der Kreis muss sich darauf einstellen, dass sich die zum Prüfungszeitpunkt noch anhaltende Zuweisung von Flüchtlingen durch das Land NRW auch auf die dargestellten strukturellen Rahmenbedingungen auswirkt.
2
Jugendquotient: unter 20-jährige je 100 Personen der Altersgruppe 20 bis 64
3
Altenquotient: ab 65-jährige je 100 Personen der Altersgruppe 20 bis 64
4
GfK Kaufkraft 2016, Werte aus 2014
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Überörtliche Prüfung
Grundlagen
Zu den Aufgaben der GPA NRW gehört es zu prüfen, ob die Kommunen des Landes NRW
rechtmäßig, sachgerecht und wirtschaftlich handeln. Die finanzwirtschaftliche Analyse steht
dabei im Vordergrund. Grund dafür ist die äußerst schwierige Finanzlage der Kommunen und
der gesetzliche Anspruch, den kommunalen Haushalt stets auszugleichen. Schwerpunkt der
Prüfung sind Vergleiche von Kennzahlen. Die Prüfung stützt sich auf § 53 Absatz 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit § 105 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bzw. auf § 3 Abs. 1 Städteregion Aachen Gesetz in Verbindung mit
den vorher genannten Vorschriften.
Bei der Auswahl der Prüfungsschwerpunkte lässt sich die GPA NRW von ihren Zielen leiten,
einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten, die strategische und operative Steuerung
zu unterstützen und auf Risiken hinzuweisen. Dabei sind wir bestrebt, einerseits die ganze
Bandbreite der kommunalen Aufgaben und andererseits deren finanzielle Bedeutung zu berücksichtigen. Die Auswahl stimmt die GPA NRW vor der Prüfung mit kommunalen Praktikern
ab.
In der aktuellen überörtlichen Prüfung vergleicht die GPA NRW die Kreise und die StädteRegion Aachen miteinander.
Der Prüfbericht richtet sich an die für die Gesamtsteuerung Verantwortlichen der Kommunen in
Kreistag/Städteregionstag und Verwaltung. Er zielt darauf ab, insbesondere Transparenz herzustellen und damit diesen Personenkreis in Haushaltskonsolidierungsprozessen zu unterstützen.
Prüfbericht
Der Prüfungsbericht besteht aus dem Vorbericht und den Teilberichten:
• Der Vorbericht informiert über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung für den Kreis
Euskirchen. Zudem enthält er Informationen über die strukturellen Rahmenbedingungen
des Kreises, zum Prüfungsablauf sowie zur Prüfungsmethodik.
• Die Teilberichte beinhalten die ausführlichen Ergebnisse der Prüfgebiete Finanzen und
der aufgabenbezogenen Personalanalyse.
• Die Daten der Kreise und der StädteRegion aus der aufgabenbezogenen Personalanalyse und dem finanzwirtschaftlichen Ressourcenvergleich stellt die GPA NRW als Dateianhang zur Verfügung.
Das GPA-Kennzahlenset für den Kreis Euskirchen stellen wir im Anhang zum Vorbericht zur
Verfügung.
Die Berichte der überörtlichen Prüfungen sind auf der Internetseite der GPA NRW veröffentlicht.
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Grundsätzlich verwendet die GPA NRW im Prüfbericht geschlechtsneutrale Begriffe. Gerade in
der Kennzahlendefinition ist dies jedoch nicht immer möglich. Werden Personenbezeichnungen
aus Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen oder weiblichen Form verwendet, so schließt dies das jeweils andere Geschlecht mit ein.
Die in dem Bericht genannten Rechtsgrundlagen wurden in der Fassung angewendet, die zum
Zeitpunkt des geprüften Sachverhaltes galten.
Ergebnisse von Analysen bezeichnet die GPA NRW im Prüfbericht als Feststellung. Damit
kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Feststellungen, die
eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung durch die Kommune
erforderlich machen, sind Beanstandungen im Sinne des § 105 Abs. 6 GO NRW. Hierzu muss
die Kommune eine gesonderte Stellungnahme abgeben. Dies wird im Prüfbericht mit einem
Zusatz gekennzeichnet. Beim Kreis Euskirchen hat die GPA NRW keine Feststellung getroffen,
die eine Stellungnahme erforderlich macht.
Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale weist die GPA NRW im Prüfbericht als
Empfehlung aus.
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Prüfungsmethodik
Kennzahlenvergleich
Der Kennzahlenvergleich ist die prägende Prüfungsmethodik der GPA NRW.
Unterhalb der Produktbereichsebene gibt es keine landeseinheitliche Festlegung, so dass die
Produktgruppen häufig unterschiedliche Produkte und die Produkte unterschiedliche Leistungen
enthalten. Um einen landesweiten Vergleich zu ermöglichen, haben wir Aufgabenblöcke mit den
dazu gehörenden Grunddaten einheitlich definiert.
Der Kreis/die StädteRegion soll seine Kennzahlenwerte gut einordnen können. Deshalb stellen
wir mit Hilfe statistischer Größen die Extremwerte sowie den Mittelwert und für die Verteilung
der Kennzahlenwerte auch drei Quartile dar. Quartile werden auch Viertelwerte genannt. Sie
teilen eine nach Größe geordnete statistische Reihe in vier Viertel. Das erste Quartil teilt die
vorgefundenen Werte so, dass 25 Prozent darunter und 75 Prozent darüber liegen. Das zweite
Quartil (entspricht dem Median) liegt in der Mitte der statistischen Reihe, d.h. 50 Prozent der
Werte liegen unterhalb und 50 Prozent oberhalb dieses Wertes. Das dritte Quartil teilt die vorgefundenen Werte so, dass 75 Prozent darunter und 25 Prozent darüber liegen.
Ebenfalls nennen wir die Anzahl der Werte, die in den Vergleich eingeflossen sind. In den aktuellen interkommunalen Vergleich hat die GPA NRW grundsätzlich alle 30 Kreise und die StädteRegion Aachen einbezogen.
In der Finanzprüfung erfassen und analysieren wir die wichtigsten materiellen und formellen
Rahmenbedingungen der Haushaltswirtschaft. Der haushaltsbezogene Handlungsbedarf wird
transparent gemacht. Die Prüfung setzt dabei auf den Ergebnissen der örtlichen Prüfung auf.
In der Aufgabenbezogenen Personalanalyse nimmt die GPA NRW alle Aufgaben einer Kreisverwaltung in den Blick. Dabei ordnen wir das Personal in der Kreisverwaltung vorab definierten
Aufgabenblöcken zu. Ziel ist es, alle Aufgaben und das dafür vorgehaltene Personal zu vergleichen. Zu jedem Aufgabenblock bilden wir weitere Daten (z.B. Fallzahlen, Flächendaten etc.)
und Informationen zur Aufgabenerledigung (Fremdvergabe, Delegation an kreisangehörige
Kommune usw.) ab. Sie dienen dazu, den Personalbestand je Aufgabenblock besser einordnen
zu können. Das Ergebnis des Vergleichs soll Transparenz über den Personaleinsatz herstellen
und jedem Kreis/der StädteRegion eine Standortbestimmung ermöglichen.
GPA-Kennzahlenset
Steuerungsrelevante Kennzahlen der von der GPA NRW betrachteten kommunalen Handlungsfelder stellen wir im GPA-Kennzahlenset dar. Die Übersicht enthält Kennzahlen aus der aktuellen Prüfung (Finanzen und Gesamtabschluss und Beteiligungen) und aus Handlungsfeldern, die
in vorangegangenen Prüfungen betrachtet wurden.
Die Fortschreibung der örtlichen Kennzahlen sowie der interkommunalen Vergleichswerte ermöglicht den Kreisen/der StädteRegion eine aktuelle Standortbestimmung. Zusammen mit den
aus früheren Prüfungen bekannten Analysen, Handlungsempfehlungen sowie Hinweisen auf
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mögliche Konsolidierungsmöglichkeiten können die Kreise/die StädteRegion sie für ihre interne
Steuerung nutzen.
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Prüfungsablauf
Die Prüfung beim Kreis Euskirchen wurde von September 2015 bis Dezember 2016 durchgeführt.
Zunächst hat die GPA NRW die erforderlichen Daten und Informationen zusammengestellt und
mit dem Kreis Euskirchen hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit abgestimmt. Auf dieser Basis haben wir die Daten analysiert.
Im Prüfgebiet Aufgabenbezogene Personalanalyse führen wir einen interkommunalen Vergleich
für das Jahr 2014 durch. Für das Prüfgebiet Finanzen haben wir auf die festgestellten Jahresabschlüsse 2010 bis 2013 zurückgegriffen; weitere Jahresabschlüsse lagen noch vor. Basis der
interkommunalen Vergleiche war daher hier das Jahr 2013. Neben den Daten früherer Jahre
haben wir in diesem Prüfgebiet ebenfalls Aktuelles berücksichtigt, um Aussagen für die Zukunft
machen zu können. Hierzu lagen uns die Haushaltspläne 2014 bis 2016 mit der bis 2019 reichenden mittelfristigen Finanz- und Ergebnisplanung vor.
Geprüft haben:
Leitung der Prüfung
Frank Breidenbach
Finanzen
Heiko Neuens
Personalanalyse
Christina Hasse
David Limburg
Johannes Schwarz
Werner Tschapke
Das Prüfungsergebnis haben die Prüfer mit den beteiligten Beschäftigten in den betroffenen
Organisationseinheiten erörtert.
Am 22. November 2016 wurden die wesentlichen Ergebnisse der Finanzprüfung und der aufgabenbezogenen Personalanalyse der Geschäftsbereichsleiterrunde vorgestellt.
Herne, den 17.07.2017
gez.
gez.
Thomas Nauber
Frank Breidenbach
Abteilungsleitung
Projektleitung
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
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i www.gpa.nrw.de
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