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Info GB (Finanzen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
999 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
20.10.17, 14:01
Aktualisiert
20.10.17, 14:01

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Kreis Euskirchen Finanzen 10856 ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG Finanzen des Kreises Euskirchen im Jahr 2016 Seite 1 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 INHALTSVERZEICHNIS Inhalte, Ziele und Methodik 3 Haushaltssituation 5 Haushaltsausgleich 5 Haushaltssituation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden 6 Strukturelle Haushaltssituation 8 Gesamtbetrachtung der Haushaltssituation 15 Haushaltswirtschaftliche Risiken 19 Risikoszenario 20 Haushaltskonsolidierung 22 Kommunaler Steuerungstrend 22 Darstellung des Einsatzes der Finanzressourcen 24 Haushalts- und Jahresabschlussanalyse 25 Vermögenslage 25 Schulden- und Finanzlage 29 Ertragslage 35 Gebäudeportfolio 39 Seite 2 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Inhalte, Ziele und Methodik Die Finanzprüfung der GPA NRW beantwortet folgende Fragen sowohl unter wirtschaftlichen als auch unter rechtlichen Gesichtspunkten: • Wie ist die Haushaltssituation des Kreises? Inwieweit besteht ein nachhaltiger Konsolidierungsbedarf? • Welche haushaltswirtschaftlichen Risiken sind erkennbar? • Wie wirkt die Haushaltskonsolidierung des Kreises? • Ist die Haushaltswirtschaft des Kreises nachhaltig ausgerichtet? Eine nachhaltige Haushaltswirtschaft • vermeidet insbesondere den Verzehr von Eigenkapital, • begegnet einem grundlegenden Konsolidierungsbedarf mit geeigneten Maßnahmen und • setzt sich mit den haushaltswirtschaftlichen Risiken systematisch auseinander. Durch eine nachhaltige Haushaltswirtschaft können die Kreise/die StädteRegion Handlungsspielräume langfristig erhalten oder wiedererlangen. In der Finanzprüfung analysiert die GPA NRW Jahres- und Gesamtabschlüsse sowie Haushaltspläne: Stand: Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse Haushaltsplan (HPl) Jahresabschluss (JA) Gesamtabschluss (GA) in dieser Prüfung berücksichtigt 2010 bekannt gemacht festgestellt bestätigt HPl / JA / GA 2011 bekannt gemacht festgestellt noch offen HPl / JA / - 2012 bekannt gemacht festgestellt noch offen HPl / JA / - 2013 bekannt gemacht festgestellt noch offen HPl / - / - 2014 bekannt gemacht noch offen noch offen HPl / - / - 2015 bekannt gemacht noch offen noch offen HPl / - / - 2016 bekannt gemacht Haushaltsjahr HPl / - / - Der Kreis Euskirchen hat zum 01. Januar 2009 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Das Vergleichsjahr in der letzten überörtlichen Prüfung war 2009. Deshalb beginnt die Zeitreihe dieser Prüfung mit dem Jahr 2010. Der Jahresabschluss 2014 liegt bisher noch nicht vor. Für die Darstellung der Kennzahlen und Vergleiche greifen wir daher auf das Jahr 2013 zurück. Die GPA NRW berücksichtigt ebenfalls die im Haushalt 2016 enthaltene mittelfristige Ergebnisplanung bis einschließlich 2019. Seite 3 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 In der Vergangenheit konnte der Kreis Euskirchen die Jahresabschlüsse nicht fristgerecht erstellen. Neben personellen Engpässen hat vor allem der Wechsel der Finanzsoftware im Jahr 2012 zu den erheblichen Verzögerungen beigetragen. Zwischenzeitlich konnte der Kreis die bestehenden Schwierigkeiten überwinden und in verhältnismäßig kurzer Zeitspanne die aufgelaufenen Rückstände reduzieren. Sofern der Kreis Euskirchen die Aufarbeitung weiterhin zügig vorantreiben kann, ist daher für zukünftige Jahre mit einer fristgerechten Aufstellung der Jahresabschlüsse zu rechnen. Die GPA NRW bezieht ergänzend die örtlichen Prüfberichte der Jahresabschlüsse ein. Um Doppelarbeiten zu vermeiden, setzen unsere Analysen auf den Ergebnissen der örtlichen Prüfung auf. Die Rechtmäßigkeitsprüfung beschränkt sich auf wesentliche und erfahrungsgemäß fehleranfällige Positionen. Die Prüfung der GPA NRW stützt sich auf Kennzahlen aus dem NKF-Kennzahlenset NRW sowie zur vertiefenden Analyse auf weitere Kennzahlen. Die GPA NRW prüft sowohl durch Zeitreihenvergleiche als auch durch geeignete interkommunale Vergleiche. In die Analysen beziehen wir zudem die strukturellen Rahmenbedingungen ein, die sich direkt auf die Haushaltssituation auswirken und sich in der Prüfung identifizieren lassen. Grundlage dieses Berichtes ist die Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. Seite 4 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Haushaltssituation Die Haushaltssituation bestimmt den Handlungsspielraum des Kreises zur Gestaltung seines Leistungsangebots. Sie zeigt, ob und in welcher Intensität ein Handlungsbedarf zu einer nachhaltig ausgerichteten Haushaltskonsolidierung besteht. Die GPA NRW beurteilt die Haushaltssituation anhand der folgenden Fragen: • Erreicht der Kreis den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich? • Wie ist dabei die Haushaltssituation seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden? • Wie stellt sich die strukturelle Haushaltssituation des Kreises dar? Haushaltsausgleich Nachfolgend stellt die GPA NRW die haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Kreises dar. Dazu analysieren wir die rechtliche Haushaltssituation, die Jahresergebnisse und die Entwicklung der Rücklagen. Rechtliche Haushaltssituation Haushaltsstatus Haushaltsstatus 2010 2011 ausgeglichener Haushalt fiktiv ausgeglichener Haushalt X 2012 2013 X X X 2014 2015 2016 X X X Jahresergebnisse und Rücklagen Jahresergebnisse, allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage in Tausend Euro (IST) 2010 Jahresergebnis Höhe der allgemeinen Rücklage Verringerung der allgemeinen Rücklage des Vorjahres in Prozent Höhe der Ausgleichsrücklage Fehlbetragsquote in Prozent 2011 2012 2013 3.720 320 5.250 3.826 16.521 16.932 19.463 21.925 keine Verringerung 7.168 pos. Ergebnis keine Verringerung 7.129 pos. Ergebnis keine Verringerung 9.732 pos. Ergebnis keine Verringerung 10.963 pos. Ergebnis Die Jahresergebnisse 2010 bis 2013 sind durchweg positiv: In der Summe hat das Eigenkapital im Betrachtungszeitraum einen Wertezuwachs von rund 13 Mio. Euro zu verzeichnen. Der Kreis Euskirchen konnte daher sowohl die allgemeine Rücklage als auch die Ausgleichrücklage auf- Seite 5 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 stocken. Damit hat sich das Eigenkapital des Kreises gegenüber der Eröffnungsbilanz um rund 57 Prozent erhöht. Jahresergebnisse, allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage in Tausend Euro (PLAN) 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Jahresergebnis -2.989 -2.000 -4.899 0 0 0 Höhe der allgemeinen Rücklage 23.973 27.046 29.633 29.499 29.573 29.649 Verringerung der allgemeinen Rücklage des Vorjahres in Prozent Höhe der Ausgleichsrücklage Fehlbetragsquote in Prozent keine Verringerung keine Verringerung keine Verringerung 7.974 5.974 1.075 9,9 6,8 14,8 keine Verringerung keine Verringerung 1.075 pos. Ergebnis 1.075 pos. Ergebnis keine Verringerung 1.075 pos. Ergebnis Die Planungen der Jahre 2014 bis 2016 sehen Defizite und den weitgehenden Abbau der Ausgleichsrücklage vor. Dies hängt damit zusammen, dass der Kreis – wie bereits in der Vergangenheit – auf die Finanzsituation der kreisangehörigen Kommunen Rücksicht nimmt. Der Abbau der Ausgleichsrücklage dient somit der Entlastung der kreisangehörigen Kommunen. Die allgemeine Rücklage ist hingegen um rund 5,7 Mio. Euro angestiegen. Dies hängt mit geplanten Vermögensveräußerungen in den Jahren 2014 und 2015 zusammen. Die voraussichtlichen Erträge hieraus fließen nicht in das Jahresergebnis ein. Vielmehr muss der Kreis diese nach § 43 Abs. 3 GemHVO direkt mit dem Eigenkapital verrechnen. Haushaltssituation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Die größte Ertragsposition des Kreishaushaltes ist die allgemeine Kreisumlage. Diese erheben die Kreise von ihren kreisangehörigen Kommunen. Für sie ist die allgemeine Kreisumlage überwiegend die größte Aufwandsposition. Die Haushaltswirtschaft der Kreise/der StädteRegion ist daher eng mit der ihrer kreisangehörigen Kommunen verbunden. Es besteht ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis. Die Kreisumlage bemisst sich nach dem Finanzbedarf des Kreises. Die Kreise haben nach § 9 Kreisordnung NRW (KrO NRW) einerseits „ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten, dass die Kreisfinanzen gesund bleiben“ (Satz 1); andererseits haben sie, „auf die wirtschaftlichen Kräfte der kreisangehörigen Gemeinden und der Abgabepflichtigen […] Rücksicht zu nehmen“ (Satz 2). Deshalb kann die Haushaltssituation des Kreises nicht losgelöst von der Haushaltslage in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden betrachtet werden. Die Haushaltssituation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bezieht die GPA NRW daher in die Bewertung der Haushaltssituation ein. Als Indikatoren für die Haushaltssituation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zieht die GPA NRW folgende Kennzahlen heran: • Umlagegrundlagen je Einwohner Seite 6 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 • Jahresergebnisse der kreisangehörigen Kommunen je Einwohner Umlagegrundlagen Die Kreisumlage wird unter anderem auf Basis der Steuerkraft und der Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Kommunen ermittelt. Diese Umlagegrundlagen sind ein Indikator für die allgemeine Finanzkraft im Kreisgebiet. Umlagegrundlagen je Einwohner in Euro 2014 Kreis Euskirchen 1.214 Minimum 1.028 Maximum 1.866 Mittelwert 1.232 1. Quartil 1.130 2. Quartil (Median) 3. Quartil 1.211 Anzahl 1.282 31 Die Umlagegrundlagen sind in den betrachteten Jahren angestiegen. Darüber hinaus zeigt die Tabelle auf, dass die Finanzkraft bei den kreisangehörigen Kommunen des Kreises Euskirchen unterdurchschnittlich ist. Dies bestätigt die Ergebnisse aus der letzten Prüfung der GPA NRW. Jahresergebnisse der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Um die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation im Kreisgebiet beurteilen zu können, vergleicht die GPA NRW die Jahresergebnisse der kreisangehörigen Kommunen interkommunal. Jahresergebnisse kreisangehörige Kommunen je Einwohner in Euro 2015 (Plan) Kreis Euskirchen -143 Minimum -247 Maximum -54 Mittelwert -138 1. Quartil -174 2. Quartil (Median) -125 3. Quartil -104 Anzahl Werte 31 Die Defizite je Einwohner bei den Kommunen des Kreises Euskirchen liegen leicht unterhalb des Mittelwertes. Von den elf Kommunen des Kreises planen zehn mit einem negativen Jahresergebnis, vier davon befinden sich in der Haushaltssicherung. Allerdings sind keine Kommunen Teilnehmer im Stärkungspakt Stadtfinanzen. Feststellung Der Kreis Euskirchen nimmt mit dem Abbau der Ausgleichsrücklage Rücksicht auf die Haushaltssituation der kreisangehörigen Kommunen (§ 9 Kreisordnung NRW). Eine weitere Reduzierung des Eigenkapitals ist aus Sicht der GPA NRW nicht opportun. Diese Form der Entlastung führt nicht zu strukturellen Verbesserungen bei den Kommunen, sondern hat lediglich einen zeitlich begrenzten Effekt. Zu einer nachhaltigen dauerhaften Entlastung kann der Kreis nur über Konsolidierungsmaßnahmen beitragen. Seite 7 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Strukturelle Haushaltssituation Die Kreise/die StädteRegion sind verpflichtet, dauerhaft einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Ist ein Haushalt defizitär, muss der Kreis/die StädteRegion geeignete Maßnahmen für den Haushaltsausgleich finden und umsetzen. Er kann eine auskömmliche Kreisumlage erheben. Zuvor sollte er jedoch eigene Konsolidierungsmaßnahmen ergreifen. Hierüber kann er die Höhe des Umlagebedarfs beeinflussen. Dieser beschreibt den Teil der Aufwendungen, der nicht durch sonstige Erträge gedeckt werden kann. Ein hoher Umlagebedarf verstärkt den Konsolidierungsdruck des Kreises/der StädteRegion. Die GPA NRW schätzt den Handlungsbedarf des Kreises anhand seiner strukturellen Haushaltssituation ein. Diesen leiten wir zum einen von den Ist-Ergebnissen ab. Zum anderen beziehen wir in die Analyse ein, wie der Kreis wesentliche haushaltswirtschaftliche Rahmenbedingungen im Planungszeitraum bis 2015 plant. Strukturelle Ist-Situation Der Kreis Euskirchen erzielte 2013 ein positives Jahresergebnis. Im interkommunalen Vergleich ordnet er sich damit wie folgt ein. Jahresergebnisse je Einwohner in Euro 2013 Kreis Euskirchen Minimum 20,4 Maximum -36,1 Mittelwert 34,5 -4,1 1. Quartil -15,8 2. Quartil (Median) -7,5 3. Quartil Anzahl Werte 9,4 31 Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis gibt allerdings nur bedingt einen Hinweis auf die strukturelle Haushaltssituation des Kreises. Die Jahresergebnisse werden oft durch die schwankenden Erträge bei den Schlüsselzuweisungen beeinflusst. Zudem überdecken häufig Sondereffekte die strukturelle Haushaltsituation. Deutlich wird sie erst über das strukturelle Ergebnis. Die GPA NRW berechnet das strukturelle Ergebnis wie folgt: Vom Jahresergebnis 2013 ziehen wir die Schlüsselzuweisungen ab. Diesen Wert ersetzen wir durch den Durchschnittswert der Jahre 2010 bis 2013. Zusätzlich bereinigen wir positive wie negative Sondereffekten sowie eine etwaige Sonderumlage nach § 56 c KrO NRW. Als Sondereffekt hat die GPA NRW 2013 die Erträge aus abfallrechtlicher Zinsverpflichtung in Höhe von 2,2 Mio. Euro berücksichtigt. Strukturelles Ergebnis in Tausend Euro 2013 Kreis Euskirchen Jahresergebnis 3.826 ./. Schlüsselzuweisungen 22.544 ./. Sondereffekte -2.226 ./. Sonderumlage 0 = bereinigtes Jahresergebnis -16.491 Seite 8 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Kreis Euskirchen + Durchschnittswert Schlüsselzuweisungen 21.304 = strukturelles Ergebnis 4.813 Das strukturelle Ergebnis ist aufgrund der durchgeführten Bereinigungen etwas besser als das tatsächliche Ergebnis des Jahres 2013. Die Differenz ist allerdings in Relation zum Gesamthaushaltsvolumen zu gering als dass sich hieraus eine grundlegend andere Beurteilung der Haushaltslage ergeben würde. Dem Kreis ist es durch die Umlageerhebung grundsätzlich möglich, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Daher kann die strukturelle Haushaltssituation nicht allein auf Basis des strukturellen Ergebnisses beurteilt werden. Die GPA NRW betrachtet daher auch das Umlagevolumen und den Umlagebedarf. Das Umlagevolumen entspricht der tatsächlich erhobenen Kreisumlage. Der Umlagebedarf umfasst die Aufwendungen, die nicht durch sonstige Erträge gedeckt sind. Für einen ausgeglichenen Haushalt müsste der Kreis diesen Betrag als Umlage von den kreisangehörigen Kommunen erheben. Umlagevolumen je Einwohner in Euro 2013 Kreis Euskirchen 422 Minimum 291 Maximum Mittelwert 608 472 1. Quartil 419 2. Quartil (Median) 477 3. Quartil Anzahl Werte 522 31 Umlagebedarf je Einwohner in Euro 2013 Kreis Euskirchen 402 Minimum 313 Maximum 619 Mittelwert 476 1. Quartil 419 2. Quartil (Median) 490 3. Quartil Anzahl Werte 532 31 Inwieweit die kreisangehörigen Kommunen zu den Jahresergebnissen beitragen, lässt sich durch einen Vergleich des Umlagevolumens und Umlagebedarfs je Einwohner beurteilen. Seite 9 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Umlagevolumen/Umlagebedarf in Euro je Einwohner Istwerte 2010 – 2013; Planwerte ab 2014 Die Grafik veranschaulicht, dass der Kreis – anders als 2009 – in den Jahren 2010 bis 2013 Überschüsse erwirtschaften konnte, 2014 bis 2016 hingegen zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunen mit einer nicht auskömmlichen Kreisumlage plant. Ab 2017 erhebt der Kreis nach der aktuellen Planung voraussichtlich wieder eine bedarfsdeckende Umlage. Darüber hinaus wird deutlich, dass der Kreis Euskirchen den Umlagebedarf 2013 nahezu auf dem Niveau des Jahres 2010 halten konnte. Für die Zukunft geht der Kreis allerdings von einem deutlichen Anstieg des Umlagebedarfs aus. Im Kapitel „Haushaltsplanung“ geht die GPA NRW vertiefend auf die geplante Entwicklung ein. Die Kreise/die StädteRegion beteiligen ihre kreisangehörigen Kommunen unterschiedlich an den SGB II-Leistungen. Einige beteiligen sie an diesen Kosten direkt. Insbesondere Optionskreise machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die übrigen Kreise/die StädteRegion finanzieren die SGB II-Leistungen über die allgemeine Kreisumlage. Hierdurch ergibt sich bei diesen Kreisen/der StädteRegion ein höherer Umlagebedarf als bei Kreisen, die die Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen direkt als Erträge im Haushalt buchen. Um diesen buchungstechnischen Effekt auszublenden, ermittelt und vergleicht die GPA NRW einen Umlagebedarf, der die Erträge aus der direkten SGB II Kostenbeteiligung nicht berücksichtigt. Der Kreis Euskirchen finanziert den SGB II-Aufwand vollständig über die allgemeine Kreisumlage. Er bucht keine Erträge aus direkter Kostenbeteiligung. Den Umlagebedarf des Kreises Euskirchen bezieht die GPA NRW daher unverändert in den Vergleich des SGB IIbereinigten Umlagebedarfs ein. Seite 10 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 SGB II-bereinigter Umlagebedarf je Einwohner 2013 Kreis Euskirchen Minimum 402 Maximum 343 637 Mittelwert 490 1. Quartil 430 2. Quartil (Median) 494 3. Quartil Anzahl Werte 532 31 Der Vergleich des SGB II-bereinigten Umlagebedarfes bestätigt, dass die erhobene Kreisumlage im Kreis Euskirchen sehr günstig ist. Feststellung Der Umlagebedarf Kreises Euskirchen ist im interkommunalen Vergleich sehr niedrig. Daher ist auch die Belastung der kreisangehörigen Kommunen durch die Kreisumlage entsprechend gering. Die GPA NRW ermittelt darüber hinaus den strukturellen Umlagebedarf. Hierüber nivellieren wir Sondereffekte und gleichen Schwankungen bei den Schlüsselzuweisungen aus. Wir wenden die gleiche Systematik an, die wir auch dem strukturellen Ergebnis zu Grunde legen. Struktureller Umlagebedarf in Tausend Euro 2013 Kreis Euskirchen Umlagebedarf 75.331 ./. Schlüsselzuweisung 22.544 ./. Sondereffekte -2.226 ./. Sonderumlage 0 = bereinigter Umlagebedarf 95.649 + Durchschnittswert Schlüsselzuweisungen 21.304 = struktureller Umlagebedarf 74.345 Der strukturelle Umlagebedarf positioniert sich leicht unterhalb des tatsächlichen Umlagebedarfs. Eine veränderte Beurteilung der Haushaltslage ergibt sich hieraus allerdings nicht. Haushaltsplanung Die GPA NRW schätzt zudem den Handlungsbedarf ein, der sich für den Kreis aus seiner Haushaltsplanung ergibt. Dazu stellen wir folgende Fragen: • Welche haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und wesentlichen Parameter legt der Kreis seiner Planung zu Grunde? • Mit welchen zusätzlichen, über die allgemeinen haushaltswirtschaftlichen Planungsrisiken hinausgehenden, Risiken sind diese Annahmen gegebenenfalls verbunden? • Inwieweit tragen eigene Konsolidierungsmaßnahmen des Kreises zur Verbesserung des Ergebnisses bei? Seite 11 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 • Inwieweit ergeben sich nach dem strukturellen Umlagebedarf und der weiteren Haushaltsplanung Konsolidierungsbedarfe? In seiner Haushaltsplanung erwartet der Kreis Euskirchen folgende Entwicklung des Umlagebedarfs: Umlagebedarf in Tausend Euro (Plan) 2014 2015 2016 2017 2018 2019 260.049 271.409 289.986 295.650 297.722 301.484 39 48 34 32 30 28 0 0 0 0 0 0 260.088 271.457 290.020 295.682 297.752 301.512 250.604 264.286 281.107 292.061 294.534 298.395 76.050 78.517 80.854 86.035 88.041 88.765 6.495 5.171 4.014 3.620 3.219 3.117 0 0 0 0 0 0 = Summe Erträge (ohne allg. Kreisumlage) 181.049 190.940 204.268 209.647 209.711 212.747 Summe Aufwendungen 260.088 271.457 290.020 295.682 297.752 301.512 ./. Summe Erträge (ohne allg. Kreisumlage) 181.049 190.940 204.268 209.647 209.711 212.747 = Umlagebedarf 79.039 80.517 85.752 86.035 88.041 88.765 = Umlagebedarf je Einwohner 420,06 427,92 455,75 457,25 467,91 471,76 ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen + außerordentliche Aufwendungen = Summe Aufwendungen ordentliche Erträge ./. allgemeine Kreisumlage + Finanzerträge + Außerordentliche Erträge Die nachfolgende Übersicht zeigt, wie sich einzelne, wesentliche Positionen in der Ergebnisrechnung des Kreises verändern. Vergleich Ergebnis 2013 und Planergebnis 2019 - wesentliche Veränderungen in Tausend Euro Ergebnis 2013 Planergebnis 2019 Differenz Jährliche Änderung in Prozent Erträge Steuern und ähnliche Abgaben 6.569 3.300 -3.269 -10,8 Schlüsselzuweisungen 22.544 31.000 8.456 5,5 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ohne Schlüsselzuweisungen und allgemeine Kreisumlage 67.769 95.420 27.651 5,9 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 23.434 30.586 7.151 4,5 7.552 3.117 -4.435 -13,7 Finanzerträge Seite 12 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Ergebnis 2013 Planergebnis 2019 Differenz Jährliche Änderung in Prozent Aufwendungen Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Sach- und Dienstleistungsaufwendungen Transferaufwendungen 41.364 48.785 7.421 2,8 3.153 4.617 1.464 6,6 27.023 29.326 2.303 1,4 134.213 173.798 39.585 4,4 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Unter Kostenerstattungen versteht man den Ersatz für Leistungen oder Aufwendungen, die eine Stelle für eine andere Stelle erbracht hat. Als größte Positionen sind im Produktbereich „Soziales“ die Bundeserstattungen für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Grundsicherung im Alter sowie Erstattungen für das Jobcenter zu nennen. Darüber hinaus fallen im Produktbereich Jugend Kostenerstattungen bei den „Hilfen zur Erziehung“ an. Ab 2017 stellt der Bund zusätzliche Mittel zur Entlastung der Kreise und Kommunen zur Verfügung. Da allerdings die Verteilung der Bundesmittel zum Planungszeitpunkt noch nicht abschließend geklärt war, bestehen bezüglich der eingeplanten Höhe der zu erwartenden Bundesmittel entsprechende Unsicherheiten. Schlüsselzuweisungen Der Kreis Euskirchen greift zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen auf die jeweils aktuelle Modellrechnung des Landes bzw. das endgültige GFG zurück. Für den mittelfristigen Planungszeitraum schreibt der Kreis den Wert anhand von Erfahrungswerten fort. Er verzichtet damit bewusst auf die Planungsparameter der Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung. Der Erlass sieht Steigerungsraten in Höhe von 5,5 Prozent für 2017, bzw. 4,1 Prozent für 2018 und 4,6 Prozent für 2019 vor. Der Kreis Euskirchen plant aufgrund der Erfahrungen aus vergangenen Jahren mit niedrigeren Steigerungsraten zwischen 2,4 und 3,3 Prozent. Vor diesem Hintergrund ist bezüglich der Schlüsselzuweisungen kein erkennbares Risiko festzustellen. Transferaufwendungen Unter dem Begriff Transferaufwendungen werden alle Aufwendungen zusammengefasst, die ohne Gegenleistung an Dritte geleistet werden. Zu den Transferaufwendungen zählen Aufwendungen für Sozialleistungen, Zuweisungen und Zuschüsse sowie Schuldendiensthilfen und allgemeine Umlagen, wie z.B. die Landschaftsumlage. Die Landschaftsumlage beläuft sich für 2016 auf rund 41,8 Mio. Euro und macht damit bereits knapp 50 Prozent des Umlagebedarfes aus. Die jeweiligen Fachbereiche planen die Transferaufwendungen anhand der relevanten Einflussfaktoren. Hierzu zählen beispielsweise Fallzahlen, die Höhe der durchschnittlichen Leistungen, Seite 13 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 oder demografische Faktoren. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit der Kämmerei. Gleiches gilt dem Grunde nach auch für die Zahlungen an das Jobcenter (Kosten der Unterkunft). Auch wenn diese unter den „sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ verbucht werden, haben sie einen ähnlichen Charakter wie die Transferleistungen. Konkrete Risiken sind aus dem Planungsprozess heraus nicht ableitbar. Allgemeine Risiken bestehen dennoch vor allem bei unkalkulierbaren demografischen Faktoren, wie beispielsweise der weiteren Entwicklung von Fallzahlen oder rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Kreis Euskirchen weist im Haushaltsplan auf die Möglichkeit von Fall- oder Kostensteigerungen explizit hin. Insbesondere der Bereich „Kosten der Unterkunft“ ist aus Sicht des Kreises nur sehr schwer zu prognostizieren, da er unter anderem auch stark von der weiteren Entwicklung der Flüchtlingssituation abhängt. Personalaufwendungen Der Kreis Euskirchen plant die Personalaufwendungen anhand der tatsächlichen Verhältnisse, die bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes bekannt sind. Für den mittelfristigen Planungshorizont legt der Kreis nur sehr geringe Steigerungsraten zu Grunde. So steigen die Personalaufwendungen 2017 planerisch zwar noch um rund 1,8 Prozent, 2018 und 2019 jedoch nur um 0,6 bzw. 0,9 Prozent. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen auf, dass alleine Tarifsteigerungen in der Regel deutlich höher als ein Prozent ausfallen. Um das Aufwandsziel zu erreichen, müsste der Kreis zusätzliche personalwirtschaftliche Maßnahmen wie z. B. Wiederbesetzungssperren oder Stellenreduzierungen vorsehen. Aus diesem Grund sieht die GPA NRW hier ein Haushaltsrisiko. Feststellung Bei der Entwicklung der Personalaufwendungen besteht für den mittelfristigen Planungszeitraum ein Planungsrisiko. Der Kreis Euskirchen hat die Planungsposition ebenfalls als mögliches Risiko identifiziert und weist im Haushaltsplan auf die sich hieraus ergebenden Unwägbarkeiten hin. Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen Die Aufwendungen für die Sach- und Dienstleistungen werden positionsscharf auf der Grundlage von Berechnungen bzw. Schätzungen der Fachbereiche geplant. Insbesondere im Bereich der Instandhaltungen sind in Abhängigkeit der konkreten Maßnahmenplanung größere jährliche Unterschiede möglich. Durch die positionsgenaue Planung stellt der Kreis eine hohe Planungsgenauigkeit sicher. Aus der gewählten Vorgehensweise ergeben sich keine erkennbaren Planungsrisiken für den Haushalt. Haushaltsplanung Gesamt Grundsätzlich plant der Kreis Euskirchen die Erträge und Aufwendungen auf Basis eigener Erfahrungen. Um ein möglichst hohes Maß an Planungssicherheit zu gewährleisten, wendet der Kreis den Orientierungsdatenerlass des Landes nur ausnahmsweise an. Dies entspricht aus- Seite 14 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 drücklich der Intention des Erlasses. Danach ist jede Kommune verpflichtet, unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten die für ihre Planung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. Es ist von den Orientierungsdaten abzuweichen, wenn die individuellen Gegebenheiten vor Ort 1 dies erfordern. Damit erreicht es der Kreis Euskirchen, ein realistisches Bild über die Entwicklung des Kreishaushaltes darzustellen. Zahlreiche Positionen des Kreishaushaltes sind vorsichtig geplant und weisen ein hohes Maß an Planungssicherheit, gegebenenfalls sogar Chancen auf. Daneben gibt es auch Positionen, die mit Risiken behaftet sind. Im Haushalt weist der Kreis Euskirchen auf etwaige Risiken hin. Die GPA NRW verweist diesbezüglich auf das Kapitel „Haushaltswirtschaftliche Risiken“. Gesamtbetrachtung der Haushaltssituation Kennzahlen im interkommunalen Vergleich Das NKF-Kennzahlenset NRW sowie einwohnerbezogene Kennzahlen geben einen Überblick über die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage des Kreises. NKF-Kennzahlenset NRW in Prozent 2013 Kennzahl Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation Aufwandsdeckungsgrad 94,9 102,8 98,8 98,6 Eigenkapitalquote 1* 0,6 41,9 13,1 6,8 Eigenkapitalquote 2 21,6 57,4 38,5 21,6 0,6 59,9 5,9 ./. Infrastrukturquote 0,0 47,8 24,1 19,2 Abschreibungsintensität* 1,1 85,6 2,8 3,5 Drittfinanzierungsquote 2,9 91,4 42,6 61,7 Investitionsquote* 3,4 363,7 70,4 70,4 Anlagendeckungsgrad 2 80,4 178,0 101,3 178,0 Liquidität 2. Grades* 11,3 2.199 191,1 2.199,2 Dynamischer Verschuldungsgrad (Angabe in Jahren)* 6,8 217,7 33,3 15,0 Kurzfristige Verbindlichkeitsquote* 1,2 16,3 4,1 2,0 Zinslastquote* 0,0 1,4 0,4 0,0 Fehlbetragsquote* Vermögenslage Finanzlage Ertragslage 1 Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01. Juli 2014 Az. 34-46.05.01-264/14 Seite 15 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Kennzahl Minimum Allgemeine Umlagequote Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen 33,9 67,5 51,0 47,1 Zuwendungsquote* 1,3 26,1 17,3 18,8 Personalintensität 9,7 20,6 14,7 15,9 Sach- und Dienstleistungsintensität 3,0 19,1 8,8 10,4 41,6 77,8 60,2 51,4 Transferaufwandsquote * Die Kennzahl wird erheblich durch Extremwerte beeinflusst. Der (arithmetische) Mittelwert verliert daher an Aussagekraft. Die GPA NRW gibt daher als Vergleichswert den Median. Einwohnerbezogene Kennzahlen in Euro 2013 Kennzahl Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Jahresergebnis je Einwohner -36,1 34,5 -4,1 20,4 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner -14,3 70,6 18,7 48,2 Allgemeine Deckungsmittel je Einwohner 436 676 574 578 Umlagevolumen je Einwohner 291 608 472 422 Umlagebedarf je Einwohner 313 619 476 402 Gesamteigenkapitalquote 1 (2010)* -10,1 46,5 18,0 6,6 Gesamteigenkapitalquote 2 (2010)* 20,9 63,3 40,7 20,9 Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner (2010)* 53,7 695,7 291,4 219,9 * Für den Kreis Euskirchen lag zum Zeitpunkt der Prüfung nur der Gesamtabschluss 2010 vor. Daher stellt die GPA NRW hier die Vergleichswerte für das Jahr 2010 dar. Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation Die Haushaltslage des Kreises Euskirchen ist in den Jahren 2010 bis 2013 von einem Zuwachs des Eigenkapitals geprägt. Die Erhöhung von 23,7 Mio. (2010) auf 32,9 Mio. Euro (2013) entspricht rund 39 Prozent. Ursächlich hierfür sind die positiven Jahresergebnisse im Betrachtungszeitraum. Dennoch sind beide Eigenkapitalquoten im interkommunalen Vergleich unterdurchschnittlich. Die Haushaltslage der kreisangehörigen Kommunen ist angespannt. Der interkommunale Vergleich zeigt jedoch, dass die Höhe der Kreisumlage hierfür nicht verantwortlich ist. Im Gegenteil: Der Umlagebedarf des Kreises Euskirchen ist einwohnerbezogen als sehr niedrig anzusehen. Zudem plant der Kreis, die Ausgleichsrücklage (Stand 31.12.2013: elf Mio. Euro) mit Rücksicht auf die Finanzlage der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bis 2016 nahezu vollständig aufzulösen (§ 9 Satz 2 KreisO NRW). Für die Jahre 2017 bis 2019 plant der Kreis mit ausgeglichenen Jahresergebnissen. Eine weitere Reduzierung des Eigenkapitals durch jährliche Fehlbeträge ist nicht vorgesehen (Basis Haushaltsplan 2016). Seite 16 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Vermögenslage Mit den positiven Jahresergebnissen korrespondiert eine entsprechend positive Entwicklung der Vermögenslage. Im Betrachtungszeitraum hat sich das Vermögen des Kreises Euskirchen um rund 28,3 Mio. Euro erhöht. Während das Umlaufvermögen (Liquide Mittel) und die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) stark ansteigen, weist allerdings das Anlagevermögen einen Rückgang um 17,7 Mio. Euro auf. Hiervon sind sowohl die Sach- als auch die Finanzanlagen betroffen. Die niedrige Investitionsquote wirkt sich hier ebenfalls aus. Die 2010 bis 2013 getätigten Investitionen bei Gebäude- und Straßenvermögen können den Werteverlust aus Abschreibungen nur teilweise kompensieren. Finanzlage Der Kreis Euskirchen verfügt über eine ausgezeichnete Selbstfinanzierungskraft. Er erzielte in den Jahren 2010 bis 2013 hohe positive Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit. Lediglich in den Planjahren 2014 bis 2016 sind ausgeglichene, bzw. leicht negative Salden vorgesehen. Die Planansätze ab 2017 sehen wiederum entsprechende Überschüsse in der Finanzrechnung vor. Im Hinblick auf die Deponierückstellungen hat der Kreis frühzeitig begonnen, eine Liquiditätsvorsorge aufzubauen. Dies führte dazu, dass der aktuelle Bestand an liquiden Mitteln außergewöhnlich hoch ist. Die Mittel werden allerdings voraussichtlich auch für die entsprechenden Nachsorgearbeiten benötigt. Dies kommt auch im hohen Anlagendeckungsgrad 2 zum Ausdruck. Die Kreditverbindlichkeiten des Kreises Euskirchen sind hingegen vernachlässigbar gering. Ertragslage Der Anteil der Allgemeinen Umlage an den ordentlichen Erträgen ist im Kreis Euskirchen unterdurchschnittlich. Damit korrespondiert auch die Höhe des Umlagevolumens und des Umlagebedarfs. Diese stellen sich einwohnerbezogen ebenfalls als niedrig heraus. Aufwandsseitig ist festzustellen, dass der Kreishaushalt wesentlich von Aufwandsarten geprägt ist, die der Kreis überwiegend nicht direkt steuern kann. Hierzu zählen neben den Transferaufwendungen (51 Prozent) auch die sonstigen Aufwendungen (18 Prozent). Eine vertiefende Analyse der Kennzahlen erfolgt im Kapitel Haushalts- und Jahresabschlussanalyse. Die Haushaltssituation stellt sich insgesamt wie folgt dar: • Positive Jahresergebnisse 2010 bis 2013 • Abbau der Ausgleichsrücklage in den Jahren 2014 bis 2016 geplant, ausgeglichene Haushalte ab 2017 • Eigenkapital-Quoten sind unterdurchschnittlich, trotz Aufbau von Eigenkapital in den Jahren 2010 bis 2013 (rund 13 Mio. Euro) • Angespannte Haushaltslage bei den kreisangehörigen Kommunen. Jährlicher Fehlbetrag der Kommunen im Kreis Euskirchen überdurchschnittlich hoch Seite 17 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 • Umlagebedarf je Einwohner niedrig, Belastung der Kommunen durch die Kreisumlage daher vergleichsweise gering • Verbindlichkeiten / Verschuldung unterdurchschnittlich • ausgezeichnete Selbstfinanzierungskraft, hohe liquide Mittel KIWI-Bewertung Die GPA NRW bewertet die Haushaltssituation des Kreises Euskirchen mit dem Index 3. Seite 18 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Haushaltswirtschaftliche Risiken Haushaltswirtschaftliche Risiken zu erkennen und mit ihnen umzugehen sind wesentliche Bestandteile der Haushaltssteuerung. Die GPA NRW empfiehlt Kommunen, sich mit den haushaltswirtschaftlichen Risiken systematisch auseinanderzusetzen. Auch jeder Kreis/die StädteRegion sollte seine Risiken individuell identifizieren und bewerten. Darauf aufbauend sollte er entscheiden, • ob und wie er einzelne Risiken minimiert und • inwieweit er insgesamt eine Risikovorsorge trifft. Dies geschieht zum Beispiel, indem er (weitere) Konsolidierungsmaßnahmen vorbereitet. Der Kreis Euskirchen verfügt zwar noch nicht über ein standardisiertes und softwareunterstütztes Risikomanagementsystem. Dennoch sind bereits Instrumente im Einsatz, die auf die Erfassung und Steuerung von Risiken ausgerichtet sind. So informiert der Vorbericht des Haushaltsplanes über die wesentlichen haushaltsbezogenen Risiken. In den Lageberichten der Jahresabschlüsse gibt die Rubrik „Chancen und Risiken“ Auskunft über die verschiedenen Faktoren, welche die Jahresergebnisse zukünftig positiv oder negativ beeinflussen können. Hierzu zählen beispielswiese demografische Faktoren, Großprojekte, Zinsänderungsrisiken, Entwicklung von Soziallasten u.v.a. Als allgemeines Mittel des Risikomanagements nutzt der Kreis Euskirchen die im zwei-WochenRhythmus stattfindenden Sitzungen der Geschäftsbereichsleiter (GBL-Runde). Diese Runde hat – unter anderem – den Zweck, Risiken zu identifizieren und den Umgang mit den einzelnen Risiken festzulegen. Etwaige Risiken werden in der Regel über die Hierarchie (bottom-up) an die jeweiligen Geschäftsbereichsleitungen herangetragen. Das haushaltsbezogene Risikomanagement wird zusätzlich über ein Berichtswesen vollzogen. Grundlage hierfür ist die Dienstanweisung für die budgetorientierte Haushaltsführung im Produkthaushalt der Kreisverwaltung Euskirchen. Über den unterjährigen Budgetbericht kann der Kreis abweichende Entwicklungen bei den Produkten frühzeitig erkennen. So können zielgerichtet Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet werden. Zudem dient eine zeitnahe Informationsbeschaffung qualitativ auch der Haushaltsplanung. Auch wenn der Kreis Euskirchen sich bereits mit Risiken kritisch auseinandersetzt, sollte der Aspekt des Risikomanagements stärker standardisiert und flächendeckend eingesetzt werden. Empfehlung Der Kreis Euskirchen sollte die bestehenden Ansätze zu einem standardisierten, flächendeckenden Risikomanagement ausbauen. Generell sollte der Kreis Risiken in der Planung – so weit möglich und sinnvoll – minimieren und auch konkrete Reaktionsmöglichkeiten für den Fall festlegen, dass Risiken eintreten. Die Reaktionsmöglichkeiten bewegen sich grundsätzlich im Spannungsfeld zwischen der Erhöhung der Kreisumlage einerseits und der Umsetzung zusätzlicher Konsolidierungsmaßnahmen andererseits. Seite 19 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Risikoszenario Planungswerte unterliegen naturgemäß Risiken. Die GPA NRW legt beispielhaft ein Risikoszenario vor, um – im Sinne eines Stresstests – zu zeigen, wie sich zukünftige Jahresergebnisse entwickeln könnten, wenn • Risiken tatsächlich einträten und • die Ist-Ergebnisse schlechter ausfielen als zurzeit absehbar. Die GPA NRW hat die Kreisumlage als risikoanfällige Haushaltsposition ausgewählt. Auf die allgemeine Kreisumlage setzen wir einen pauschalen Risikoabschlag von drei Prozent an. Ein Risikoszenario könnte sich beispielsweise wie folgt darstellen: • Konjunkturbedingt sinken die Steuererträge der kreisangehörigen Kommunen des Kreises Euskirchen. • Dies wirkt sich u. a. auf die Umlagegrundlagen aus. Die GPA NRW hat ausgewertet, wie sich die Umlagegrundlagen in den letzten 15 Jahren landesweit entwickelt haben. Die Auswertung zeigt, dass ein konjunkturbedingter Rückgang von drei Prozent nicht ungewöhnlich ist. Zum Teil sanken die Umlagegrundlagen wesentlich stärker. • Die Haushaltssituation der kreisangehörigen Kommunen verschlechtert sich durch den Rückgang der Steuererträge unmittelbar, die des Kreises mit entsprechender Verzögerung. Hierdurch wächst der Konsolidierungsbedarf sowohl beim Kreis, als auch bei den kreisangehörigen Kommunen. • Der Kreis vermindert in diesem Szenario sein bisher veranschlagtes Umlagevolumen, etwa um auf die kreisangehörigen Kommunen im Rahmen seiner Möglichkeiten Rücksicht zu nehmen und diese bei ihren Konsolidierungsmöglichkeiten zu unterstützen. Den geplanten Hebesatz lässt er unverändert. Da sich die Steuerkraft auf die Umlagegrundlagen auswirkt, verringert sich die allgemeine Kreisumlage. Sie ist insoweit risikoanfällig. Den Risikoabschlag wendet die GPA NRW auf den Planwert des Kreises im zweiten Jahr des mittelfristigen Planungszeitraums an. Die Auswirkung auf die geplanten Jahresergebnisse bis 2019 stellt sich wie folgt dar. Seite 20 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Haushaltsplanung und Risikoszenario 2014 bis 2019 in Tausend Euro Bereits ein Rückgang von drei Prozent bei der Kreisumlage kann erhebliche Auswirkungen für künftige Haushaltsjahre haben. Zudem können sich Verschlechterungen auch bei vielen anderen Haushaltspositionen ergeben. Vor dem Hintergrund der in den nächsten Jahren zu erwartenden Belastungen der Kreishaushalte ist es deshalb erforderlich, sich auf solche Situationen vorzubereiten und ausreichend Vorsorge zu treffen. In Betracht kommt neben eigenen Konsolidierungsanstrengungen auch der vom Gesetz (§ 56c KrO) vorgesehene Weg, ausreichend Bestände in der Ausgleichsrücklage vorzuhalten. Seite 21 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Haushaltskonsolidierung Kommunaler Steuerungstrend Die Jahresergebnisse des Kreises Euskirchen geben im Zeitverlauf nur bedingt einen Hinweis auf Erfolge eigener Konsolidierungsmaßnahmen. Sie werden durch schwankende Schlüsselzuweisungen und Sondereffekte beeinflusst. Zudem können Kreise durch die Erhebung der allgemeinen Kreisumlage stets ein ausgeglichenes Jahresergebnis erreichen. Die Steuerungsleistung, die wir als kommunalen Steuerungstrend bezeichnen, wird dadurch überlagert. Um diesen Steuerungstrend wieder offenzulegen, bereinigt die GPA NRW die Jahresergebnisse um die Schlüsselzuweisungen und die allgemeine Kreisumlage. Sondereffekte, die sich aus der Ertragsanalyse ergeben haben, bereinigt die GPA NRW ebenfalls. Kommunaler Steuerungstrend in Tausend Euro Basisjahr 2009; Ist-Werte 2009 bis 2013, ab 2014 Plan-Werte Die bereinigten Jahresergebnisse des Kreises Euskirchen zeigen in den Jahren bis 2013 lediglich einen leicht sinkenden Verlauf. Dadurch wird deutlich, dass es dem Kreis gelingt, die jährlichen Preissteigerungsraten weitgehend zu kompensieren. Dies deutet auf einen erfolgreichen Konsolidierungskurs in diesen Jahren hin. Auch die Höhe der Kreisumlage bzw. des Umlagebedarfes ist in diesem Zeitraum nahezu konstant geblieben (siehe Abschnitt „strukturelle IstSituation“). Die Planung des Kreises Euskirchen geht hingegen von einer spürbaren Verschlechterung bis 2019 (rund 24 Mio. Euro) aus. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass dies bis zu einem gewissen Grad aufgrund der allgemeinen Preissteigerung den normalen Verlauf darstellt. Bei einer jährlichen Inflationsrate von zwei Prozent beträgt die absolut zu erwartende Preissteigerung für die Jahre ab 2013 bereits rund 12 Mio. Euro. Das zeigt aber auch, dass der Kreis in den Planjahren mit Steigerungen rechnet, die über eine normale Preissteigerung hinausgehen. Seite 22 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Teilergebnisse der folgenden drei Produktbereiche den größten Anteil an der Höhe des bereinigten Jahresergebnisses haben: • Soziale Leistungen, • Kinder-, Jugend- und Familienhilfen sowie • Allgemeine Finanzwirtschaft (nach der Bereinigung der allgemeinen Kreisumlage und der Schlüsselzuweisungen). Die GPA NRW teilt deshalb die bereinigten Jahresergebnisse auf. Die folgende Grafik zeigt, wie sich die vorgenannten drei Produktbereiche im Vergleich zu den übrigen 13 Produktbereichen entwickelt haben: Kommunaler Steuerungstrend in Tausend Euro Die Teilergebnisse der drei prägenden Produktbereiche zeigen im Zeitraum 2009 bis 2013 – bei unterschiedlichem Verlauf – eine ähnliche Tendenz wie auch die übrigen Produktbereiche. In seinen Jahresabschlüssen und Haushaltsplänen weist der Kreis auf die verschiedenen Gründe für diese Entwicklung hin. Der Kreis Euskirchen hat mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung in der Vergangenheit zwei umfangreiche politische Beratungsläufe (2004 bis 2006 sowie 2010/2011) durchgeführt. Diese beinhalteten eine umfassende Aufgabenkritik über alle Produkte, Leistungen und Beteiligungen des Kreises. Ergebnis der beiden Prozesse der politischen Aufgabenkritik ist nach Auskunft der Kämmerei ein weitreichender interfraktioneller Konsens über die Aufgabenstellungen des Kreises. Infolge Seite 23 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 der Aufgabenkritik beschloss der Kreistag unter anderem zwei Personaleinsparkonzepte mit einem Volumen von drei Millionen Euro. Dies kommt in der Grafik dadurch zum Ausdruck, dass der Kurvenverlauf über mehrere Jahre konstant bleibt. In der Vergangenheit hat der Kreis auch durch Vermögensveräußerungen positive Effekte auf die Ergebnisrechnung erzielen können. Im Hinblick auf das begrenzte Vermögen des Kreises sollte dies allerdings die Ausnahme bleiben. Dennoch ist es nicht dauerhaft möglich, Preissteigerungen vollständig durch Konsolidierungsmaßnahmen zu kompensieren. Insbesondere die Soziallasten weisen zum Teil überdurchschnittliche Steigerungsraten auf. Eine Auswertung des Kreises hat ergeben, dass die Soziallasten im Zeitraum von 2005 bis 2015 (HH-Plan) um mehr als 38 Millionen Euro angestiegen sind. Dies bedeutet eine Steigerung von mehr als 50 Prozent. In der obigen Grafik zeigen daher die drei prägenden Produktbereiche (Soziales/Jugend/Allgemeine Finanzwirtschaft) perspektivisch ab 2014 eine stärker sinkende Tendenz. Darstellung des Einsatzes der Finanzressourcen Für die Haushaltskonsolidierung ist es notwendig, mögliche Konsolidierungsfelder zu erkennen und einzugrenzen. Hierbei können interkommunale Vergleiche eine erste Orientierung bieten. Die GPA NRW hat deshalb die Jahresergebnisse der einzelnen Produktbereiche und Produktgruppen des Kreises Euskirchen denen der anderen Kreise/der StädteRegion in NordrheinWestfalen gegenübergestellt. Grundlage dafür waren die Ergebnisrechnungsstatistiken 2013 und 2014. Die Ergebnisse stellen wir im Teilbericht „Einsatz der Finanzressourcen“ dar. Weitere Ansätze für Konsolidierungsmaßnahmen können sich aus den Beteiligungen des Kreises ergeben. In diesem Zusammenhang wird auf den Bericht zur überörtlichen Prüfung des Gesamtabschlusses verwiesen. Seite 24 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Haushalts- und Jahresabschlussanalyse Vermögenslage Aus der Vermögensstruktur des Kreises können sich Belastungen für die Ertragslage und Liquidität zukünftiger Haushaltsjahre ergeben. Die GPA NRW untersucht daher die Entwicklung der Vermögenswerte, die Vermögensstruktur und wesentliche Einzelpositionen des Anlagevermögens. Vermögen in Tausend Euro 2010 2011 2012 2013 Anlagevermögen 247.025 237.657 232.109 229.321 Umlaufvermögen 185.877 197.349 205.075 212.136 21.411 22.646 35.750 41.131 454.313 457.652 472.934 482.589 54,4 51,9 49,1 47,5 Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP) Bilanzsumme Anlagenintensität in Prozent In den Jahren 2010 bis 2013 hat sich die Bilanzsumme und damit das Vermögen des Kreises Euskirchen um rund 28,3 Mio. Euro (6,2 Prozent) erhöht. Während sich das Anlagevermögen um 17,7 Mio. Euro verringert hat, nimmt das Umlaufvermögen um rund 26,3 Mio. Euro zu. Der Anstieg des Umlaufvermögens ist im Wesentlichen auf gestiegene liquide Mittel zurückzuführen. Auch die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind um rund 19,7 Mio. Euro angestiegen. Unter ARAP versteht man Auszahlungen eines Jahres, die aber erst in Folgejahren zu Aufwendungen werden. Der Anstieg resultiert aus dem Projekt Vogelsang sowie den ARAP zu Kindergärten. Mit rund 48 Prozent ist die Anlagenintensität sehr niedrig. Dies resultiert aus der hohen Liquiditätsvorsorge (192,7 Mio. Euro), die der Kreis Euskirchen im Zusammenhang mit der Deponierückstellung betreibt. Hierbei handelt es sich um eine kreisübergreifende Besonderheit, die sich auch in verschiedenen anderen Kennzahlen widerspiegelt. Die Interpretation der Kennzahlen muss daher immer vor dem Hintergrund dieser Besonderheit erfolgen. Anlagevermögen in Tausend Euro 2010 Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Anlagevermögen gesamt 2011 2012 2013 514 596 546 497 176.955 174.481 171.092 168.518 69.556 62.580 60.470 60.306 247.025 237.657 232.109 229.321 Seite 25 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Die Sach- und Finanzanlagen prägen die Entwicklung des Anlagevermögens. In den betrachteten Jahren reduziert sich das Sachanlagevermögen um rund 8,4 Mio. Euro. Das entspricht einem Rückgang um rund 4,8 Prozent. Das Finanzanlagevermögen verringert sich um rund 9,3 Mio. Euro. Der prozentuale Rückgang beträgt hier 13,3 Prozent. Die GPA NRW analysiert die Ursachen für die rückläufige Entwicklung in den folgenden Abschnitten. Sachanlagen in Tausend Euro 2010 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2011 2012 2013 3.821 3.826 3.828 3.862 Schulen 33.243 32.218 31.991 31.173 sonstige Bauten (incl. Bauten auf fremdem Grund und Boden) 35.937 34.819 33.204 31.773 Infrastrukturvermögen 95.818 95.795 94.140 92.727 94.203 93.682 92.045 90.683 sonstige Sachanlagen 8.136 7.822 7.929 8.984 Summe Sachanlagen 176.955 174.481 171.092 168.518 davon Straßenvermögen Das Sachanlagevermögen ist wesentlich durch das Gebäude- und Straßenvermögen geprägt. Diese Vermögensgruppen machen rund 92 Prozent des Sachanlagevermögens aus. In den betrachteten Jahren hat sich das Gebäudevermögen aufgrund der zurückhaltenden Investitionstätigkeit des Kreises um rund 6,2 Mio. Euro verringert. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den Ausführungen zum Gebäudeportfolio wider. Die Gründe für den Rückgang des Straßenvermögens sind aus dem Abschnitt „Altersstruktur des Vermögens“ ersichtlich. Werte Straßenvermögen je Einwohner in Euro 2013 Vermögensbereich Straßenvermögen* Minimum Maximum 1 Mittelwert 743 Kreis Euskirchen 307 484 * Grund und Boden, Brücken und Tunnel sowie Straßen, Wege und Plätze Der interkommunale Vergleich zeigt, dass der Kreis Euskirchen in diesem Bereich des Infrastrukturvermögens überdurchschnittlich ausgestattet ist. Hierbei spielen möglicherweise auch siedlungsstrukturelle Rahmenbedingungen eine Rolle. Der Kreis Euskirchen verfügt mit einer Katasterfläche von 1.248 km² über ein überdurchschnittlich großes Kreisgebiet (Durchschnitt 980 km²). Die Bevölkerungszahl ist allerdings vergleichsweise gering, so dass sich eine sehr niedrige Einwohnerdichte (151 Einwohner je km²) ergibt (Durchschnitt 421 Einwohner je km²). Die Länge bzw. der Umfang der Kreisstraßen steht somit in einem eher ungünstigen Verhältnis zur Einwohnerzahl des Kreises. Allgemein ist festzustellen, dass Kreise mit niedriger Bevölkerungsdichte einwohnerbezogen tendenziell eine höhere Belastung durch das Infrastrukturvermögen aufweisen. Seite 26 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Altersstruktur des Vermögens Das durchschnittliche Alter des Vermögens und die festgelegten Gesamtnutzungsdauern bestimmen aufgrund der hohen Anlagenintensität wesentliche Aufwandsgrößen. Hohe Anlagenabnutzungsgrade signalisieren perspektivisch anstehende Reinvestitionsbedarfe, die Chancen und Risiken bieten. Um die Abschreibungen und Unterhaltungsaufwendungen für das Vermögen zu beeinflussen, benötigt der Kreis eine langfristige Investitionsstrategie. Er muss die Altersstruktur des vorhandenen Vermögens berücksichtigen. Der Kreis Euskirchen hat die Abschreibungszeiträume für Straßen mit 40 bzw. 45 Jahren vergleichsweise kurz angesetzt. Durch die kurze Abschreibungsdauer ist die jährliche Belastung aus Abschreibungen zwar höher, dafür reduzieren sich aber die Risiken aus einem vorzeitigen Anlagenabgang. Der Kreis wählt hier folglich eine vorsichtige Bewertungsstrategie. Investitionsquote Straßenvermögen in Prozent 2010 Straßenvermögen 2011 40,4 2012 87,2 2013 61,2 67,1 Im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2013 weist das Straßenvermögen eine Investitionsquote von 64 Prozent auf. Das bedeutet, dass der Kreis den Werteverzehr im Durchschnitt der Jahre nicht vollständig durch Investitionen kompensiert. Dies führte in dem dargestellten Zeitraum zu einer Verringerung des Straßenvermögens um rund 3,5 Mio. Euro. Die Planung der Haushaltsjahre ab 2016 sieht Investitionsvolumina für die Kreisstraßen zwischen 1,8 und 3,0 Mio. Euro vor. Bei jährlichen Abschreibungen von rund 4,2 Mio. Euro ergibt sich eine durchschnittliche Investitionsquote von rund 61 Prozent. Damit ist eine weitere Verringerung des Straßenvermögens verbunden. Niedrige Investitionsquoten wie hier beim Straßenvermögen sind unproblematisch, soweit kein ungewollter Werteverzehr eintritt. So ist es durchaus sinnvoll, phasenweise keine ErsatzInvestitionen durchzuführen, so lange der Zustand der Anlagen dies nicht erfordert. Der Kreis Euskirchen verfügt über eine aktuelle Zustandserfassung der Kreisstraßen. Der überwiegende Anteil der Straßen ist hierbei einer mittleren Zustandsklasse zugeordnet. Insoweit besteht aus dem Straßenzustand heraus kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Bei einer dauerhaften Investitionsquote von deutlich unter 100 Prozent werden die Straßen allerdings zunehmend in schlechtere Zustandsklassen abrutschen. Damit steigen auch die Risiken, das sich aus einem vorzeitigen Anlagenabgang ergeben können. Diese können sich beispielsweise in vorzeitigen Abschreibungen oder einem erhöhten Sanierungsbedarf niederschlagen. Feststellung Die Investitionen in das Straßenvermögen können den Werteverlust nur teilweise kompensieren. Perspektivisch steigt dadurch das Risiko eines vorzeitigen Anlagenabgangs. Seite 27 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Langfristig sollte der Kreis Euskirchen für das Straßenvermögen eine durchschnittliche Investitionsquote von 100 Prozent anstreben. Finanzanlagen Finanzanlagen sind der Teil des Anlagevermögens, der sämtliche, dauernd dem Geschäftsbetrieb dienenden monetären und nicht-physischen Vermögensgegenstände umfasst. Sie entstehen durch dauerhafte Kapitalüberlassung, die in verschiedenen Formen möglich ist. Im Kreis Euskirchen sind dies im Wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens. Finanzanlagen in Tausend Euro 2010 2011 2012 2013 Anteile an verbundenen Unternehmen 33.274 33.274 33.274 33.274 Beteiligungen 23.969 23.994 23.785 23.578 Wertpapiere des Anlagevermögens 5.313 5.313 3.411 3.454 Ausleihungen 7.000 0 0 0 69.556 62.580 60.470 60.306 364 333 322 322 Summe Finanzanlagen Finanzanlagen je Einwohner in Euro Der Wert der Finanzanlagen ist im Zeitverlauf gesunken. Ursächlich hierfür ist zum einen, dass der Kreis die Ausleihungen in Höhe von 7,0 Mio. Euro aus finanzstatistischen Gründen ab 2011 bei den liquiden Mitteln ausweist. Zum anderen ist 2012 aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung auf die RWE-Aktien (rund 1,9 Mio. Euro) erfolgt. Finanzanlagen in Euro je Einwohner 2013 Minimum Maximum 59 Mittelwert 1.105 Kreis Euskirchen 356 322 Der interkommunale Vergleich zeigt, dass die Finanzanlagen im Kreis Euskirchen eine etwas geringere Bedeutung für die Haushaltssituation haben als in anderen Kreisen. Unabhängig davon wirken sich die Finanzanlagen auch auf etwaige Haushaltsrisiken und die Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung aus. Diese Themen untersucht die GPA NRW vertiefend in der überörtlichen Prüfung der Gesamtabschlüsse. Wir verweisen an dieser Stelle auf den entsprechenden Prüfbericht. Seite 28 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Schulden- und Finanzlage Finanzrechnung Der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zeigt, inwieweit der Kreis im „laufenden Geschäft“ liquide Mittel erwirtschaften kann. Diese Mittel können Kredite oder Vermögensveräußerungen für Investitionen und Darlehenstilgungen ersetzen. Ein negativer Saldo erhöht durch die erforderlichen Liquiditätskredite die Schulden. Salden der Finanzrechnungen in Tausend Euro (IST) 2010 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit + Saldo aus Investitionstätigkeit = Finanzmittelüberschuss /-fehlbetrag + Saldo aus Finanzierungstätigkeit = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln + Anfangsbestand an Finanzmitteln + Bestand an fremden Finanzmitteln = Liquide Mittel 2011 2012 2013 11.043 6.751 9.199 9.031 -994 -3.828 -6.053 -2.271 10.049 2.923 3.146 6.759 -128 -159 1.429 -191 9.921 2.764 4.576 6.568 167.983 179.252 181.172 185.475 1.348 845 -272 621 179.252 182.861 185.475 192.663 Für einen interkommunalen Vergleich bildet die GPA NRW den Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner. Dies ist ein Hilfsmittel, um die Selbstfinanzierungskraft des Kreises zu analysieren. Die Entwicklung dieses Saldos stellt sich wie folgt dar: Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Tausend Euro Seite 29 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Ist-Werte 2010 – 2013, Planwerte ab 2014 Der Kreis Euskirchen weist in den Jahren 2010 bis 2013 hohe positive Salden aus. In diesen Jahren konnte der Kreis folglich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit Mittel zur Finanzierung von Investitionen bereitstellen. Da der Kreis Euskirchen nur in sehr geringem Umfang Kreditverbindlichkeiten aufweist, erhöhen die Mittel, welche nicht für Investitionen benötigt werden, den Bestand an liquiden Mitteln. In den Jahren 2014 bis 2016 plant der Kreis zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunen mit negativen Ergebnissen. Dies schlägt sich auch in entsprechend niedrigeren, teils negativen Salden in der Finanzrechnung nieder. Mit den ausgeglichenen Haushalten ab 2017 erwartet der Kreis Euskirchen allerdings wieder entsprechende Finanzüberschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner in Euro 2013 Kreis Euskirchen 48,2 Minimum -14,3 Maximum Mittelwert 70,6 1. Quartil 18,7 2. Quartil (Median) 5,7 3. Quartil 11,6 Anzahl Werte 31,5 31 Interkommunal verglichen ordnet sich der Kreis Euskirchen im Jahr 2013 deutlich oberhalb des Mittelwertes ein. Im Hinblick auf die ausgezeichnete Liquiditätslage und die weitgehend positiven Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit ergibt sich kein Handlungsbedarf. Feststellung Der Kreis Euskirchen verfügt über eine sehr gute Selbstfinanzierungskraft. Schulden Die Verbindlichkeiten gehören wie die Rückstellungen und Sonderposten für den Gebührenausgleich wirtschaftlich zu den Schulden. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Schulden im Kernhaushalt: Schulden in Tausend Euro bzw. je Einwohner in Euro 2010 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2011 2012 2013 656 536 1.981 1.795 0 0 0 0 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 186 113 112 108 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 652 575 1.255 1.706 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 339 307 192 676 9.510 10.218 8.148 7.036 ./. ./. ./. 1.241 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Sonstige Verbindlichkeiten (bis Jahresergebnis 2012 inkl. Erhaltene Anzahlungen) Erhaltene Anzahlungen (ab Jahresergebnis 2013) Seite 30 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 2010 Verbindlichkeiten gesamt Rückstellungen Sonderposten für den Gebührenausgleich Schulden gesamt 2011 2012 2013 11.343 11.751 11.687 12.561 314.275 318.507 319.219 316.247 13.930 12.515 11.640 15.133 339.548 342.773 342.547 343.941 Die Verbindlichkeiten des Kreises Euskirchen sind sehr gering. Auch zukünftig ist gemäß der Haushaltsplanung des Kreises nicht mit einem Anstieg der Verbindlichkeiten zu rechnen. Auffällig hingegen sind die extrem hohen Rückstellungen. Der Kreis Euskirchen hat in der Eröffnungsbilanz für die stillgelegte Deponie Mechernich Rückstellungen für Deponien und Altlasten gebildet. Diese belaufen sich 2013 auf 228,7 Mio. Euro. Darüber hinaus nehmen die Pensionsrückstellungen (74,2 Mio. Euro) einen wesentlichen Einfluss auf den Kreishaushalt. Die Position der Rückstellungen stellt die GPA NRW in einem gesonderten Abschnitt vertiefend dar. Kennzahlen zur Finanzlage in Prozent 2010 Anlagendeckungsgrad 2 2011 2012 2013 163,2 170,5 177,0 178,0 1.992,5 2.433,4 2.201,3 2.199,2 Dynamischer Verschuldungsgrad 14,2 22,1 15,5 15,0 Kurzfristige Verbindlichkeitsquote 2,0 1,7 1,9 2,0 Zinslastquote 0,0 0,0 0,0 0,0 Liquidität 2. Grades Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt darüber Auskunft, inwieweit das Anlagevermögen durch langfristiges Kapital (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) gedeckt ist. Mit 178 Prozent verzeichnet der Kreis Euskirchen einen auffallend hohen Anlagendeckungsgrad 2. Der hohe Wert resultiert daraus, dass die langfristigen Deponierückstellungen (228,7 Mio. Euro) ebenfalls zum langfristigen Fremdkapital zählen. Der hohe Deckungsgrad veranschaulicht, dass das Anlagevermögen vollständig und darüber hinaus das kurzfristige Vermögen teilweise auch durch langfristiges Kapital gedeckt ist. Die Liquidität 2. Grades gibt an, ob die kurzfristigen Verbindlichkeiten durch die liquiden Mittel und kurzfristig einbringlichen Forderungen vollständig getilgt werden können. Auch hier zeigt sich in der Kennzahl eine extreme Ausprägung. In Verbindung mit der Deponierückstellung hält der Kreis eine außergewöhnlich hohe Liquidität vor. Diese ist notwendig, um die Nachsorgeverpflichtungen kommender Jahre finanzieren zu können, ohne in zu großem Maße auf Kredite zurückgreifen zu müssen. Mit Hilfe der Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit des Kreises beurteilen. Aufgrund der sehr geringen Verbindlichkeiten und der sehr gut ausgeprägten Selbstfinanzierungskraft bewertet die GPA NRW die Schuldentilgungsfähigkeit des Kreises Euskirchen positiv. Die kurzfristige Verbindlichkeitsquote zeigt, inwiefern sich kurzfristiges Fremdkapital auf die Bilanz auswirkt. Die interkommunale Positionierung bewegt sich in den Jahren 2010 bis 2013 Seite 31 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 unterhalb des Mittelwertes. Mit Blick auf die ausgeglichene Haushaltsplanung des Kreises ist zukünftig nicht mit einem Anstieg der kurzfristigen Verbindlichkeiten zu rechnen. Die Zinslastquote gibt das Verhältnis der ergebniswirksamen Finanzaufwendungen (Zinsen für Investitions- und Liquiditätskredite) zu den ordentlichen Aufwendungen wieder. Aufgrund der sehr niedrigen Kreditverbindlichkeiten stellt sich auch die Zinslastquote als sehr niedrig heraus. Verbindlichkeiten Um den unterschiedlichen Ausgliederungsgraden Rechnung zu tragen, sind in den interkommunalen Vergleich die Verbindlichkeiten der verbundenen Unternehmen, Sondervermögen und Mehrheitsbeteiligungen einzubeziehen. Die GPA NRW nimmt hierzu die im Gesamtabschluss ausgewiesenen Verbindlichkeiten. Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner 2010 Kreis Euskirchen Minimum 220 54 Maximum 696 Mittelwert 2. Quartil (Median) 1. Quartil 291 160 3. Quartil 251 Anzahl Werte 359 29 Die Tabelle zeigt, dass die Gesamtverbindlichkeiten im Kreis Euskirchen unterdurchschnittlich sind. Die GPA NRW verweist bezüglich der Gesamtverbindlichkeiten auf die Ausführungen im Bericht zur überörtlichen Prüfung des Gesamtabschlusses. Rückstellungen Entwicklung der Rückstellungen in Tausend Euro 2010 Pensionsrückstellungen 2011 2012 2013 71.248 74.126 74.133 74.241 234.116 234.116 234.116 228.659 Instandhaltungsrückstellungen 2.078 1.524 803 554 sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO 6.833 8.741 10.168 12.793 314.275 318.507 319.219 316.247 Rückstellungen Deponien und Altlasten Summe der Rückstellungen Der Kreis Euskirchen hat in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 Rückstellungen für Deponien und Altlasten in Höhe von rund 234,1 Mio. Euro. Die Grundlage hierfür bildeten das Gutachten „Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge der Deponie Mechernich“ sowie ein Gutachten „Rückstellungsermittlung für die Altdeponien Arloff, Straßfeld und Hönningen“. Dies ist als eine kreisübergreifende Besonderheit zu sehen, da nur wenige Kreise für die Nachsorge von Deponiealtlasten zuständig sind. In Verbindung mit dieser Rückstellung hat der Kreis auch Mittel zur Liquiditätsvorsorge in der Bilanz ausgewiesen. Diese belaufen sich 2013 auf 192,7 Mio. Euro. Der Kreis Euskirchen hat diese Mittel über einen langfristigen Zeitraum aus der laufenden Verwaltungstätigkeit angespart. Damit deckt der Kreis die Rückstellungen überwiegend, Seite 32 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 allerdings nicht vollständig ab. Ohne zusätzlichen Aufbau von Liquidität kann es daher möglich sein, dass der Kreis Euskirchen zur Finanzierung langfristig auch Kredite aufnehmen muss. Die Position der Rückstellungen ist darüber hinaus durch die Pensionsrückstellungen geprägt. Hierbei handelt es sich um die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen des Kreises gegenüber den aktiven Beamten sowie den Versorgungsempfängern. Sie machen im Jahr 2013 rund 23 Prozent aller Rückstellungen und 15 Prozent der Bilanzsumme aus. Im Vergleich der Jahre 2010 und 2013 weisen sie einen Anstieg um drei Mio. Euro auf. Pensions- und Beihilfeverpflichtungen in Tausend Euro 2010 Pensionsrückstellungen 2011 2012 2013 71.248 74.126 74.133 74.241 454.313 457.652 472.934 482.589 Anteil Pensionsrückstellungen an der Bilanzsumme in Prozent (Rückstellungsquote Pensionen) 15,7 16,2 15,7 15,4 Erstattungsverpflichtungen nach VLVG 357 542 638 625 1.673 2.239 1.835 2.012 69.932 72.429 72.936 72.854 Bilanzsumme Ausgleichsansprüche nach VLVG Saldo aus Versorgungsverpflichtungen und –ansprüchen Rückstellungsquote Pensionen in Prozent 2013 Kreis Euskirchen 15,4 Minimum Maximum 15,4 51,2 Mittelwert 31,8 1. Quartil 2. Quartil (Median) 28,2 3. Quartil 31,2 Anzahl Werte 34,9 31 Der Kreis Euskirchen hat den niedrigsten Anteil der Rückstellungen an der Bilanzsumme. Dies hängt mit dem Sonderfall zusammen, dass die Bilanzsumme aufgrund der Deponierückstellungen besonders hoch ist und damit die Rückstellungsquote mindernd beeinflusst. Für die Versorgungsverpflichtungen hat der Kreis Euskirchen in künftigen Haushaltsjahren Auszahlungen zu leisten. Hierzu wird die entsprechende Liquidität benötigt. Sofern den gebildeten Rückstellungen keine adäquaten Deckungspositionen gegenüber stehen, sind die Auszahlungen aus den laufenden Einzahlungen zu finanzieren. Ohne Liquiditätsvorsorge kann dies künftig zur Folge haben, dass die laufenden Einzahlungen dafür nicht mehr ausreichen. Die Versorgungsauszahlungen müssten dann zumindest zum Teil kreditfinanziert werden. Liquiditätsvorsorge für Pensionsverpflichtungen in Tausend Euro 2012 Pensionsrückstellungen 2013 74.133 74.241 638 625 Ausgleichsansprüche nach VLVG 1.897 2.012 Wert der Versorgungsfondsanteile 714 757 Anteil mit Fonds gegenfinanzierte Pensionsverpflichtungen in Prozent 1,0 1,0 Erstattungsverpflichtungen nach VLVG Seite 33 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Ausfinanzierte Versorgungsleistungen in Prozent 2013 Kreis Euskirchen Minimum 1,0 Maximum 0,0 Mittelwert 93,5 2. Quartil (Median) 1. Quartil 10,4 1,1 3. Quartil 4,6 Anzahl Werte 13,9 31 Der Anteil der ausfinanzierten Versorgungsanteile ist im Kreis Euskirchen vergleichsweise gering. Analog zu den Ausführungen zu den Deponierückstellungen kann das dazu führen, dass der Kreis Euskirchen Pensionsverpflichtungen langfristig in stärkerem Maß kreditfinanzieren muss. Mittelfristig wird dies jedoch aufgrund der guten Liquiditätslage nicht erforderlich sein. Sonderposten Sonderposten werden insbesondere für Zuwendungen und Beiträge für Investitionen gebildet, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden. Die Sonderposten werden über die Abschreibungszeit des damit finanzierten Anlagegutes aufgelöst und mindern damit die Belastung aus den Abschreibungen. Entwicklung der Sonderposten in Tausend Euro 2010 2011 2012 2013 Sonderposten für Zuwendungen 73.265 72.875 72.238 71.196 Sonderposten für den Gebührenausgleich 13.930 12.515 11.640 15.133 7.116 7.066 6.677 6.321 94.311 92.455 90.556 92.650 Sonstige Sonderposten Summe Die Sonderposten für Zuwendungen sowie die sonstigen Sonderposten weisen im Betrachtungszeitraum eine leicht sinkende Tendenz auf. Die Sonderposten für den Gebührenausgleich sind hingegen leicht angestiegen. Bezüglich der Auswirkungen aus der Auflösung der Sonderposten verweist die GPA NRW auf die Ausführungen im Kapitel „Bilanzielle Abschreibungen“. Eigenkapital Das Eigenkapital ist ein Gradmesser für die wirtschaftliche Situation eines Kreises. Je mehr Eigenkapital ein Kreis hat, desto weiter ist er von der gesetzlich verbotenen Überschuldung entfernt. An der Entwicklung der allgemeinen Rücklage orientieren sich folgerichtig haushaltsrechtliche Regelungen zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes oder eines Sanierungsplanes. Entwicklung des Eigenkapitals in Tausend Euro (IST) bzw. je Einwohner in Euro 2010 2011 2012 2013 Eigenkapital 23.689 24.062 29.195 32.888 Sonderposten 94.311 92.455 90.556 92.650 Rückstellungen 314.275 318.507 319.219 316.247 Seite 34 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 2010 2011 2012 2013 Verbindlichkeiten 11.343 11.751 11.687 12.561 Passive Rechnungsabgrenzung 10.694 10.877 22.277 28.243 454.313 457.652 472.934 482.589 Eigenkapitalquote 1 5,2 5,3 6,2 6,8 Eigenkapitalquote 2 21,3 21,2 21,4 21,6 Bilanzsumme Eigenkapitalquoten in Prozent Das Eigenkapital des Kreises Euskirchen nimmt in den Jahren 2010 bis 2013 um rund 9,2 Mio. Euro zu. Die Bilanzsumme steigt im gleichen Zeitraum um rund 28,3 Mio. Euro. Diese Entwicklung spiegelt sich in den leicht steigenden Eigenkapitalquoten wider. Beide Eigenkapitalquoten sind im interkommunalen Vergleich 2013 allerdings immer noch unterdurchschnittlich (siehe NKF-Kennzahlenset). Ertragslage Erträge Ordentliche Erträge in Tausend Euro (IST) 2010 Steuern und ähnliche Abgaben 2011 2012 2013 15.653 4.569 5.781 6.569 153.839 156.749 164.935 169.470 3.160 3.131 3.524 3.518 30.111 30.010 31.223 32.507 1.404 1.615 1.512 1.621 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 12.949 18.355 20.991 23.434 Sonstige ordentliche Erträge 13.241 13.172 15.378 20.039 320 118 95 89 230.676 227.719 243.440 257.248 6.570 7.873 7.949 7.552 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Aktivierte Eigenleistungen Ordentliche Erträge Finanzerträge Die Tabelle verdeutlicht die Ertragsstruktur des Kreises Euskirchen. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen wirken sich prägend auf die Struktur aus (rund 66 Prozent). Darüber hinaus haben vor allem die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (13 Prozent) sowie die Kostenerstattungen und Kostenumlagen (neun Prozent) maßgeblichen Anteil an den Erträgen. Seite 35 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Aufwendungen Aufwendungen in Tausend Euro (IST) 2010 Personalaufwendungen 2013 38.850 39.359 41.364 3.928 3.973 2.762 3.153 29.746 27.504 28.219 27.023 8.316 8.627 11.023 9.044 119.752 117.283 123.620 134.213 37.661 39.030 41.139 46.137 233.521 235.267 246.123 260.934 6 5 16 40 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen 2012 34.117 Versorgungsaufwendungen Transferaufwendungen 2011 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Personalaufwendungen Die Personalintensität gibt an, wie hoch der Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ist. Personalintensität in Prozent 2013 Kreis Euskirchen 15,9 Minimum 9,7 Maximum 20,6 Mittelwert 1. Quartil 14,7 13,2 2. Quartil (Median) 14,8 3. Quartil Anzahl Werte 15,8 31 Es wird deutlich, dass der Anteil der Personalaufwendungen im Kreis Euskirchen höher ist als in anderen Kreisen. Die Personalintensität wird generell stark dadurch beeinflusst, inwieweit der Kreis personalintensive Bereiche ausgegliedert hat. Darüber hinaus wird die Personalintensität auch von der Entscheidung des Kreises beeinflusst, inwieweit er Aufgaben durch eigenes Personal wahrnimmt oder schwerpunktmäßig durch Vergaben an Dritte erledigt. Insofern gibt die Kennzahl nur über die strukturelle Zusammensetzung der Aufwendungen Auskunft. Aussagen zur Angemessenheit der Personalausstattung lassen sich hieraus nicht ableiten. Als Besonderheit lässt sich festhalten, dass der Kreis Euskirchen für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Aufgaben des Jugendamtes wahrnimmt. Dies wirkt sich auf die Personalintensität erhöhend aus. Die meisten Kreise nehmen diese Aufgaben nur für einen Teil ihrer Kommunen wahr. Für eine differenzierte Darstellung des Personalbestandes verweist die GPA NRW auf die Teilberichte zur Aufgabenbezogenen Personalanalyse. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Sach- und Dienstleistungsintensität gibt an, wie hoch der Anteil dieser Aufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ist. Seite 36 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Sach- und Dienstleistungsintensität in Prozent 2013 Kreis Euskirchen 10,4 Minimum Maximum 3,0 Mittelwert 19,1 8,8 1. Quartil 4,8 2. Quartil (Median) 9,0 3. Quartil Anzahl Werte 11,5 31 Mit rund 10 Prozent positioniert sich der Kreis Euskirchen ebenfalls überdurchschnittlich. Auch diese Kennzahl gibt lediglich über die strukturelle Zusammensetzung der Aufwendungen Auskunft. Transferaufwendungen Die Transferaufwendungsquote gibt an, wie hoch der Anteil dieser Aufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ist. Transferaufwendungsquote in Prozent 2013 Kreis Euskirchen 51,4 Minimum 41,6 Maximum 77,8 Mittelwert 60,2 1. Quartil 49,9 2. Quartil (Median) 55,4 3. Quartil Anzahl Werte 70,9 31 Mit rund 51 Prozent verzeichnet der Kreis Euskirchen eine sehr niedrige Transferaufwandsquote. Dies hängt wesentlich mit den Zahlungen an das Jobcenter für die Leistungsbeteiligungen für Arbeitssuchende (Kosten der Unterkunft) zusammen. Diese Aufwendungen sind, sofern sie nicht an natürliche Personen ausgezahlt werden, nicht als Transferaufwendungen, sondern – wie in Euskirchen – als sonstige ordentliche Aufwendungen zu verbuchen. Dennoch haben sie aufgrund Ihrer Zweckbestimmung einen ähnlichen Charakter wie Transferleistungen. Zudem bilden sie mit rund 24 Mio. Euro eine wesentliche Aufwandsgröße im Kreishaushalt. Die Soziallasten, die sich in den Transferaufwendungen und teilweise auch in den sonstigen ordentlichen Aufwendungen widerspiegeln, bestimmen somit den Kreishaushalt maßgeblich. Die GPA NRW verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen im Kapitel „Haushaltsplanung“. Bilanzielle Abschreibungen Die Abschreibungen nehmen in der Ergebnisrechnung des Kreises Euskirchen eine untergeordnete Position ein. Die Kennzahl „Abschreibungsintensität“ zeigt an, in welchem Umfang die Abnutzung des Anlagevermögens den Kommunalhaushalt belastet. Den Abschreibungen stehen im Regelfall erhebliche Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber. Die Kennzahl „Drittfinanzierungsquote“ weist das prozentuale Verhältnis von Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten zu den Abschreibungen aus. Seite 37 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Ergebnisbelastung durch Abschreibungen in Tausend Euro (IST) und Kennzahlen in Prozent (Abschreibungsintensität und Drittfinanzierungsquote) 2010 Ordentliche Aufwendungen 2011 2012 2013 233.521 235.267 246.123 260.934 Abschreibungen auf Anlagevermögen 8.316 8.627 11.023 9.248 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 4.339 5.342 4.728 5.704 Netto-Eigenkapitalbelastung 3.977 3.284 6.295 3.544 Abschreibungsintensität 3,6 3,7 4,5 3,5 Drittfinanzierungsquote 52,2 61,9 42,9 61,7 Die Abschreibungsintensität ist mit 3,5 Prozent überdurchschnittlich. Die Abschreibungen wirken sich somit für den Kreis Euskirchen stärker aus als in anderen Kreisen. Dies wird durch die Drittfinanzierung teilweise wieder kompensiert. Die Drittfinanzierungsquote ist von Jahr zu Jahr schwankend. Mit durchschnittlich rund 55 Prozent bewegt sie sich aber ebenfalls oberhalb des interkommunalen Mittelwertes. Das bedeutet, dass die Abschreibungen zu über der Hälfte durch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gedeckt sind. Seite 38 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Gebäudeportfolio Die Kreise sowie die StädteRegion verfügen aufgrund ihres vielfältigen Aufgabenspektrums in der Regel über ein erhebliches Gebäudeportfolio. Es ist durch eine hohe Kapitalbindung gekennzeichnet und verursacht zudem erhebliche Folgekosten. Die GPA NRW hinterfragt den Umfang und die Notwendigkeit des Gebäudebestandes des Kreises für die Aufgabenerledigung – insbesondere im Hinblick auf die demografischen Veränderungen. Neben den kreiseigenen (bilanzierten) Objekten berücksichtigt sie auch angemietete Objekte. Die Steuerung des Gebäudebestandes erfolgt überwiegend in der Abteilung 10 „Zentraler Service und Immobilienmanagement“. Die Daten zu den Gebäuden (Flächen, Aufwendungen, Erträge etc.) liegen in differenzierter und transparenter Form vor. Das Immobilienmanagement nimmt zwar zentral die gebäudewirtschaftlichen Aufgaben für die Objekte des Kreises wahr, allerdings gibt es weitere Zuständigkeiten innerhalb der Kreisverwaltung. So ist das Immobilienmanagement nicht für die Rettungswachen und auch nicht für die Deponiegebäude zuständig. Empfehlung Der Kreis Euskirchen sollte die immobilienwirtschaftlichen Aufgaben weiter zentralisieren. Insbesondere sollte er die Zuständigkeit für die Bewirtschaftung aller Kreisgebäude auf das Immobilienmanagement übertragen. Auch sind die Hausmeister für die Schulgebäude bisher nicht der Gebäudewirtschaft zugeordnet. Grundsätzlich kommt dem Hausmeisterdienst im Rahmen des Gebäudemanagements eine hohe Bedeutung zu. Insbesondere der mögliche Einsatz im Rahmen der Bauunterhaltung und des Energiemanagements zeigt die Schnittstellenfunktion auf. Viele Organisationen sind daher bereits dazu übergegangen, Hausmeisterstellen grundsätzlich im Gebäudemanagement anzusiedeln. Empfehlung Der Kreis Euskirchen sollte auch die Schulhausmeister dem Gebäudemanagement zuzuordnen, um weitere Synergiepotenziale zu erschließen. Bruttogrundfläche (BGF) absolut nach Nutzungsarten in m² 2014 Flächenwerte in m² Flächenwerte in m² BGF BGF in m² je 1.000 Einwohner Anteil an der Gesamtfläche in Prozent Schulen 52.527 279,2 49,8 Verwaltung 28.534 151,6 27,1 3.797 20,2 3,6 20.557 109,3 19,5 104.415 560,3 100,0 Feuerwehr / Rettungsdienst sonstige Nutzungen Gesamtsumme Der interkommunale Vergleich zeigt in einem ersten Schritt, bei welchen Gebäudearten der Kreis Euskirchen über größere Flächenressourcen verfügt als die Vergleichskreise. Hohe Kennzahlenwerte sowie Gebäudearten, die andere Kreise/die StädteRegion überwiegend nicht Seite 39 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 vorhalten, bieten Anlass für eine kritische Betrachtung. Darüber hinaus entwickelt die GPA NRW Aussagen zu Risiken und Chancen der zukünftigen Haushaltswirtschaft, die sich aus dem Gebäudeportfolio ergeben. Interkommunaler Vergleich nach Nutzungsarten in m² BGF je 1.000 Einwohner 2014 Nutzungsart Minimum Maximum Mittelwert Euskirchen Schulen 65 425 286 279 Jugend 0 45 7 0 Sport und Freizeit 0 41 2 0 66 197 121 152 Feuerwehr / Rettungsdienst 0 35 15 20 Kultur 0 49 13 0 Soziales 0 54 3 0 sonstige Nutzungen 0 312 62 118 173 881 511 560 Verwaltung Gesamtfläche Die Tabelle zeigt auf, dass der Kreis Euskirchen insgesamt in leicht überdurchschnittlichem Umfang Gebäudeflächen vorhält. Auffällig ist, dass der Kreis für die Nutzungsarten Jugend, Sport und Freizeit, Kultur und Soziales keine Gebäude unterhält. Die interkommunale Positionierung der übrigen Nutzungsarten wird teilweise von Besonderheiten bestimmt, die die GPA NRW nachfolgend erläutert. Schulen Rund 50 Prozent der gesamten Gebäudefläche des Kreises dienen der schulischen Nutzung. Der Kreis unterhält insgesamt fünf Schulen (zwei Berufskollegs, drei Förderschulen), die in vier Gebäudekomplexen untergebracht sind. In die Kennzahl fließen sowohl die Flächen der Schulgebäude als auch die Flächen der Schulturnhallen ein. Im interkommunalen Vergleich sind die 279 m² BGF je 1.000 Einwohner ein durchschnittlicher Wert. Die GPA NRW hat das Thema Flächenmanagement für Schulen im Prüfbericht 2011 vertiefend analysiert. Gegenüber dem Vergleichsjahr 2014 haben sich zwischenzeitlich Veränderungen bezüglich der Gebäudefläche ergeben: Die Don-Bosco-Schule (Förderschule) wurde zum 01.08.2016 aufgelöst, weil die Vorgaben der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) nicht mehr erfüllt werden konnten. Seit dem 01.08.2015 befindet sich die Matthias-Hagen-Schule in der Trägerschaft des Kreises Euskirchen. Bis zum 01.08.2015 befand sie sich in der Trägerschaft der Stadt Euskirchen. Das Gebäude, in der sich die Schule befindet, ist weiterhin im Eigentum der Stadt. Sie tritt gegenüber dem Kreis als Vermieter auf. Seite 40 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Perspektivisch können sich aus der demografischen Entwicklung Handlungsmöglichkeiten ergeben. Der Schulentwicklungsplan des Kreises Euskirchen (Stand: August 2013) zeigt auf, dass die Schülerzahlen voraussichtlich stark sinken werden. Der Plan geht davon aus, dass bis zum Schuljahr 2023/2024 die Zahl der Schüler um rund ein Drittel zurückgehen wird (Vergleichsjahr 2012/2013). Rückläufige Bevölkerungs- und Schülerprognosen sollte der Kreis regelmäßig zum Anlass nehmen, die Nutzung des vorhandenen Gebäudebestandes kritisch zu hinterfragen. Verwaltung Auch das Thema „Flächenmanagement Verwaltungsgebäude“ hat die GPA NRW bereits im Prüfbericht 2011 vertiefend untersucht. Anhand der Kennzahl „Flächenverbrauch in m² BGF je Verwaltungsmitarbeiter“ ergab sich für den Kreis 2011 ein leicht überdurchschnittlicher Flächenverbrauch. Zu den Verwaltungsgebäuden zählt das Kreishaus mit Alt- und Neubautrakt sowie die Verwaltungsnebenstelle Schwalbenberg (teilweise vermietet). Auch der aktuelle einwohnerbezogene Flächenverbrauch liegt mit 152 m² BGF je Einwohner oberhalb des Mittelwertes der Vergleichskreise. Der Kennzahlenwert wird stark durch die Architektur des Kreishauses geprägt. Das Hauptgebäude verfügt über sehr großzügig angelegte Gemeinschaftsflächen (Foyer, Flure, Tagungsräume, Mensa), die einer flächeneffizienten Büronutzung entgegenstehen. Der Kreis Euskirchen konnte zwar mit Blick auf die Empfehlungen der letzten Prüfung bisher keine Flächenpotenziale erschließen. Dennoch sollte der Kreis weiterhin bestrebt sein, Verwaltungsflächen und -nebenstellen so weit wie möglich zu reduzieren. Ansätze zu einer optimierten Raumbelegung können in der verstärkten Nutzung moderner Arbeitsformen liegen. Hierzu zählen beispielsweise Tele-/Heimarbeit, Desk-Sharing oder auch non-territoriale Arbeitsplatzkonzepte. Feuerwehr/ Rettungsdienst Der Kreis Euskirchen verfügt über insgesamt acht Rettungswachen. Davon befinden sich fünf im Eigentum des Kreises, drei sind angemietet. Der Kennzahlenwert ist mit rund 20 m² BGF je Einwohner überdurchschnittlich hoch. Mit 1.248 km² liegt die Fläche der Kreises Euskirchen oberhalb des Mittelwertes (980 km²) der Vergleichskreise. Damit verbunden ist ebenfalls eine sehr geringe Einwohnerdichte von 151 Einwohnern je km² (Durchschnitt: 421 Einwohner je km²). Entsprechend stellt sich die Siedlungsstruktur des Kreises Euskirchen dar: überwiegend ländlich geprägte Regionen mit großen Entfernungen zwischen einzelnen Siedlungsschwerpunkten. Dies wirkt sich direkt auf den konkreten Bedarf an Rettungswachen aus. Zur Einhaltung der erforderlichen Hilfsfristen ist aufgrund der großen Entfernungen eine größere Anzahl an Rettungswachen erforderlich. Dies ist die Hauptursache für die überdurchschnittlich hohe Kennzahlenausprägung im Bereich der Rettungswachen. Seite 41 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Sonstige Nutzungen Der interkommunale Vergleich zeigt auf, dass der Kreis Euskirchen in größerem Umfang Gebäude vorhält, die als sonstige Nutzung klassifiziert sind. Neben dem Kreisbauhof (rund 4.100 m² BGF) prägen hier die Werksgebäude der Deponie (rund 15.300 m² BGF) den Kennzahlenwert maßgeblich. Darüber hinaus gibt es in geringem Umfang Nebennutzungen in der Verwaltungsnebenstelle Schwalbenberg (Kinderhilfswerk/Malteser Hilfsdienst), sowie im ThomasEßer-Berufskolleg (DRK). Die Nutzungsarten sind entweder pflichtiger Natur oder dienen im Falle der Vermietung der sinnvollen Ausnutzung freier Raumkapazitäten. Wesentliche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich daher in dieser Nutzungsgruppe nicht. Altersstruktur der Gebäude Mit der Festlegung der Gesamtnutzungsdauern im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz haben die Kreise einen der größten Bewertungsspielräume. Einerseits bestimmen sich dadurch die Ergebnisbelastungen in Form von Abschreibungen. Andererseits besteht die Gefahr von außerplanmäßigen Abschreibungen, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ausfällt. Außerdem können dann Ersatzinvestitionen notwendig werden. Der Kreis Euskirchen hat sich bei den Schulgebäuden (Massivbauweise) für einen mittleren Abschreibungszeitraum von 60 Jahren entschieden. Die Verwaltungsgebäude verzeichnen einen längeren Abschreibungszeitraum von 80 (Kreishaus) bzw. 70 Jahren (Nebenstelle Schwalbenberg). Festgelegte Gesamtnutzungsdauern Vermögensgegenstand GND Rahmentabelle von GND Kreis Euskirchen Durchschnittliche RND Kreis Euskirchen Anlagenabnutzungsgrad bis Schulgebäude 40 80 60 28,3 52,9 Verwaltungsgebäude 40 80 70 bzw. 80 46,0 40,0 Der Anlagenabnutzungsgrad bei den Verwaltungsgebäuden ist mit rund 40 Prozent vergleichsweise niedrig. Auch die Schulgebäude weisen mit 53 Prozent noch keine Auffälligkeiten auf. Daher ist aus der Altersstruktur des Gebäudevermögens kein erhöhtes Risiko erkennbar. Auf den Anlagenabnutzungsgrad hat auch die Investitionstätigkeit der vergangenen Jahre Einfluss. Diese spiegelt sich in den Investitionsquoten entsprechend wider. Differenzierte Investitionsquote in Prozent 2010 2011 2012 2013 Schulen 28,1 0,3 78,8 21,1 Sonstige Bauten 57,5 11,7 0,8 21,0 Im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2013 beträgt die Investitionsquote bei den Schulen und sonstigen Bauten lediglich 27 Prozent. Aufgrund der niedrigen Investitionsquoten verzeichnet Seite 42 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 das Gebäudevermögen für Schulen einen Vermögensrückgang von rund 2,1 Mio. Euro. Das Vermögen für die sonstigen Bauten ist im gleichen Zeitraum um rund 4,2 Mio. Euro zurückgegangen. Wie schon beim Infrastrukturvermögen ist auch hier festzuhalten, dass dies unproblematisch ist, soweit kein ungewollter Werteverzehr eintritt. Das Immobilienmanagement beschreibt den Gebäudezustand insgesamt als gut bis sehr gut. Insoweit ist die zurückhaltende Investitionsstrategie als plausibel einzustufen. Feststellung Das Gebäudevermögen verzeichnet einen mittleren bis geringen Anlagenabnutzungsgrad. Dies korrespondiert mit der Einschätzung des Immobilienmanagements, dass der Zustand der Kreisgebäude als gut bis sehr gut einzustufen ist. Daher ist trotz der geringen Investitionsquoten das Risiko aus ungewolltem Werteverzehr eher gering. Seite 43 von 44 Kreis Euskirchen Finanzen 10856 Kontakt Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstraße 1, 44623 Herne Postfach 10 18 79, 44608 Herne t 0 23 23/14 80-0 f 0 23 23/14 80-333 e info@gpa.nrw.de i www.gpa.nrw.de Seite 44 von 44