Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
999 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
20.10.17, 14:01
Aktualisiert
20.10.17, 14:01
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Kreis Euskirchen
Finanzen
10856
ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Finanzen des Kreises Euskirchen im Jahr 2016
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Kreis Euskirchen
Finanzen
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INHALTSVERZEICHNIS
Inhalte, Ziele und Methodik
3
Haushaltssituation
5
Haushaltsausgleich
5
Haushaltssituation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
6
Strukturelle Haushaltssituation
8
Gesamtbetrachtung der Haushaltssituation
15
Haushaltswirtschaftliche Risiken
19
Risikoszenario
20
Haushaltskonsolidierung
22
Kommunaler Steuerungstrend
22
Darstellung des Einsatzes der Finanzressourcen
24
Haushalts- und Jahresabschlussanalyse
25
Vermögenslage
25
Schulden- und Finanzlage
29
Ertragslage
35
Gebäudeportfolio
39
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Inhalte, Ziele und Methodik
Die Finanzprüfung der GPA NRW beantwortet folgende Fragen sowohl unter wirtschaftlichen
als auch unter rechtlichen Gesichtspunkten:
• Wie ist die Haushaltssituation des Kreises? Inwieweit besteht ein nachhaltiger Konsolidierungsbedarf?
• Welche haushaltswirtschaftlichen Risiken sind erkennbar?
• Wie wirkt die Haushaltskonsolidierung des Kreises?
• Ist die Haushaltswirtschaft des Kreises nachhaltig ausgerichtet?
Eine nachhaltige Haushaltswirtschaft
• vermeidet insbesondere den Verzehr von Eigenkapital,
• begegnet einem grundlegenden Konsolidierungsbedarf mit geeigneten Maßnahmen und
• setzt sich mit den haushaltswirtschaftlichen Risiken systematisch auseinander.
Durch eine nachhaltige Haushaltswirtschaft können die Kreise/die StädteRegion Handlungsspielräume langfristig erhalten oder wiedererlangen.
In der Finanzprüfung analysiert die GPA NRW Jahres- und Gesamtabschlüsse sowie Haushaltspläne:
Stand: Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse
Haushaltsplan (HPl)
Jahresabschluss
(JA)
Gesamtabschluss
(GA)
in dieser Prüfung
berücksichtigt
2010
bekannt gemacht
festgestellt
bestätigt
HPl / JA / GA
2011
bekannt gemacht
festgestellt
noch offen
HPl / JA / -
2012
bekannt gemacht
festgestellt
noch offen
HPl / JA / -
2013
bekannt gemacht
festgestellt
noch offen
HPl / - / -
2014
bekannt gemacht
noch offen
noch offen
HPl / - / -
2015
bekannt gemacht
noch offen
noch offen
HPl / - / -
2016
bekannt gemacht
Haushaltsjahr
HPl / - / -
Der Kreis Euskirchen hat zum 01. Januar 2009 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement
(NKF) umgestellt. Das Vergleichsjahr in der letzten überörtlichen Prüfung war 2009. Deshalb
beginnt die Zeitreihe dieser Prüfung mit dem Jahr 2010.
Der Jahresabschluss 2014 liegt bisher noch nicht vor. Für die Darstellung der Kennzahlen und
Vergleiche greifen wir daher auf das Jahr 2013 zurück. Die GPA NRW berücksichtigt ebenfalls
die im Haushalt 2016 enthaltene mittelfristige Ergebnisplanung bis einschließlich 2019.
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In der Vergangenheit konnte der Kreis Euskirchen die Jahresabschlüsse nicht fristgerecht erstellen. Neben personellen Engpässen hat vor allem der Wechsel der Finanzsoftware im Jahr
2012 zu den erheblichen Verzögerungen beigetragen. Zwischenzeitlich konnte der Kreis die
bestehenden Schwierigkeiten überwinden und in verhältnismäßig kurzer Zeitspanne die aufgelaufenen Rückstände reduzieren. Sofern der Kreis Euskirchen die Aufarbeitung weiterhin zügig
vorantreiben kann, ist daher für zukünftige Jahre mit einer fristgerechten Aufstellung der Jahresabschlüsse zu rechnen.
Die GPA NRW bezieht ergänzend die örtlichen Prüfberichte der Jahresabschlüsse ein. Um
Doppelarbeiten zu vermeiden, setzen unsere Analysen auf den Ergebnissen der örtlichen Prüfung auf.
Die Rechtmäßigkeitsprüfung beschränkt sich auf wesentliche und erfahrungsgemäß fehleranfällige Positionen.
Die Prüfung der GPA NRW stützt sich auf Kennzahlen aus dem NKF-Kennzahlenset NRW sowie zur vertiefenden Analyse auf weitere Kennzahlen. Die GPA NRW prüft sowohl durch Zeitreihenvergleiche als auch durch geeignete interkommunale Vergleiche. In die Analysen beziehen wir zudem die strukturellen Rahmenbedingungen ein, die sich direkt auf die Haushaltssituation auswirken und sich in der Prüfung identifizieren lassen. Grundlage dieses Berichtes ist die
Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.
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Haushaltssituation
Die Haushaltssituation bestimmt den Handlungsspielraum des Kreises zur Gestaltung seines
Leistungsangebots. Sie zeigt, ob und in welcher Intensität ein Handlungsbedarf zu einer nachhaltig ausgerichteten Haushaltskonsolidierung besteht. Die GPA NRW beurteilt die Haushaltssituation anhand der folgenden Fragen:
• Erreicht der Kreis den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich?
• Wie ist dabei die Haushaltssituation seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden?
• Wie stellt sich die strukturelle Haushaltssituation des Kreises dar?
Haushaltsausgleich
Nachfolgend stellt die GPA NRW die haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Kreises dar. Dazu analysieren wir die rechtliche Haushaltssituation, die Jahresergebnisse und die
Entwicklung der Rücklagen.
Rechtliche Haushaltssituation
Haushaltsstatus
Haushaltsstatus
2010
2011
ausgeglichener Haushalt
fiktiv ausgeglichener Haushalt
X
2012
2013
X
X
X
2014
2015
2016
X
X
X
Jahresergebnisse und Rücklagen
Jahresergebnisse, allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage in Tausend Euro (IST)
2010
Jahresergebnis
Höhe der allgemeinen Rücklage
Verringerung der allgemeinen Rücklage des Vorjahres in Prozent
Höhe der Ausgleichsrücklage
Fehlbetragsquote in Prozent
2011
2012
2013
3.720
320
5.250
3.826
16.521
16.932
19.463
21.925
keine Verringerung
7.168
pos. Ergebnis
keine Verringerung
7.129
pos. Ergebnis
keine Verringerung
9.732
pos. Ergebnis
keine Verringerung
10.963
pos. Ergebnis
Die Jahresergebnisse 2010 bis 2013 sind durchweg positiv: In der Summe hat das Eigenkapital
im Betrachtungszeitraum einen Wertezuwachs von rund 13 Mio. Euro zu verzeichnen. Der Kreis
Euskirchen konnte daher sowohl die allgemeine Rücklage als auch die Ausgleichrücklage auf-
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stocken. Damit hat sich das Eigenkapital des Kreises gegenüber der Eröffnungsbilanz um rund
57 Prozent erhöht.
Jahresergebnisse, allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage in Tausend Euro (PLAN)
2014
2015
2016
2017
2018
2019
Jahresergebnis
-2.989
-2.000
-4.899
0
0
0
Höhe der allgemeinen
Rücklage
23.973
27.046
29.633
29.499
29.573
29.649
Verringerung der allgemeinen Rücklage des
Vorjahres in Prozent
Höhe der Ausgleichsrücklage
Fehlbetragsquote in
Prozent
keine Verringerung
keine Verringerung
keine Verringerung
7.974
5.974
1.075
9,9
6,8
14,8
keine Verringerung
keine Verringerung
1.075
pos. Ergebnis
1.075
pos. Ergebnis
keine Verringerung
1.075
pos. Ergebnis
Die Planungen der Jahre 2014 bis 2016 sehen Defizite und den weitgehenden Abbau der Ausgleichsrücklage vor. Dies hängt damit zusammen, dass der Kreis – wie bereits in der Vergangenheit – auf die Finanzsituation der kreisangehörigen Kommunen Rücksicht nimmt. Der Abbau
der Ausgleichsrücklage dient somit der Entlastung der kreisangehörigen Kommunen.
Die allgemeine Rücklage ist hingegen um rund 5,7 Mio. Euro angestiegen. Dies hängt mit geplanten Vermögensveräußerungen in den Jahren 2014 und 2015 zusammen. Die voraussichtlichen Erträge hieraus fließen nicht in das Jahresergebnis ein. Vielmehr muss der Kreis diese
nach § 43 Abs. 3 GemHVO direkt mit dem Eigenkapital verrechnen.
Haushaltssituation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Die größte Ertragsposition des Kreishaushaltes ist die allgemeine Kreisumlage. Diese erheben
die Kreise von ihren kreisangehörigen Kommunen. Für sie ist die allgemeine Kreisumlage
überwiegend die größte Aufwandsposition. Die Haushaltswirtschaft der Kreise/der StädteRegion ist daher eng mit der ihrer kreisangehörigen Kommunen verbunden. Es besteht ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis.
Die Kreisumlage bemisst sich nach dem Finanzbedarf des Kreises. Die Kreise haben nach § 9
Kreisordnung NRW (KrO NRW) einerseits „ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten,
dass die Kreisfinanzen gesund bleiben“ (Satz 1); andererseits haben sie, „auf die wirtschaftlichen Kräfte der kreisangehörigen Gemeinden und der Abgabepflichtigen […] Rücksicht zu
nehmen“ (Satz 2). Deshalb kann die Haushaltssituation des Kreises nicht losgelöst von der
Haushaltslage in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden betrachtet werden. Die Haushaltssituation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bezieht die GPA NRW daher in die
Bewertung der Haushaltssituation ein.
Als Indikatoren für die Haushaltssituation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zieht die
GPA NRW folgende Kennzahlen heran:
• Umlagegrundlagen je Einwohner
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• Jahresergebnisse der kreisangehörigen Kommunen je Einwohner
Umlagegrundlagen
Die Kreisumlage wird unter anderem auf Basis der Steuerkraft und der Schlüsselzuweisungen
der kreisangehörigen Kommunen ermittelt. Diese Umlagegrundlagen sind ein Indikator für die
allgemeine Finanzkraft im Kreisgebiet.
Umlagegrundlagen je Einwohner in Euro 2014
Kreis
Euskirchen
1.214
Minimum
1.028
Maximum
1.866
Mittelwert
1.232
1. Quartil
1.130
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
1.211
Anzahl
1.282
31
Die Umlagegrundlagen sind in den betrachteten Jahren angestiegen. Darüber hinaus zeigt die
Tabelle auf, dass die Finanzkraft bei den kreisangehörigen Kommunen des Kreises Euskirchen
unterdurchschnittlich ist. Dies bestätigt die Ergebnisse aus der letzten Prüfung der GPA NRW.
Jahresergebnisse der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Um die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation im Kreisgebiet beurteilen zu können, vergleicht die GPA NRW die Jahresergebnisse der kreisangehörigen Kommunen interkommunal.
Jahresergebnisse kreisangehörige Kommunen je Einwohner in Euro 2015 (Plan)
Kreis
Euskirchen
-143
Minimum
-247
Maximum
-54
Mittelwert
-138
1. Quartil
-174
2. Quartil
(Median)
-125
3. Quartil
-104
Anzahl
Werte
31
Die Defizite je Einwohner bei den Kommunen des Kreises Euskirchen liegen leicht unterhalb
des Mittelwertes. Von den elf Kommunen des Kreises planen zehn mit einem negativen Jahresergebnis, vier davon befinden sich in der Haushaltssicherung. Allerdings sind keine Kommunen Teilnehmer im Stärkungspakt Stadtfinanzen.
Feststellung
Der Kreis Euskirchen nimmt mit dem Abbau der Ausgleichsrücklage Rücksicht auf die Haushaltssituation der kreisangehörigen Kommunen (§ 9 Kreisordnung NRW).
Eine weitere Reduzierung des Eigenkapitals ist aus Sicht der GPA NRW nicht opportun. Diese
Form der Entlastung führt nicht zu strukturellen Verbesserungen bei den Kommunen, sondern
hat lediglich einen zeitlich begrenzten Effekt. Zu einer nachhaltigen dauerhaften Entlastung
kann der Kreis nur über Konsolidierungsmaßnahmen beitragen.
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Strukturelle Haushaltssituation
Die Kreise/die StädteRegion sind verpflichtet, dauerhaft einen ausgeglichenen Haushalt zu
erreichen. Ist ein Haushalt defizitär, muss der Kreis/die StädteRegion geeignete Maßnahmen
für den Haushaltsausgleich finden und umsetzen. Er kann eine auskömmliche Kreisumlage
erheben. Zuvor sollte er jedoch eigene Konsolidierungsmaßnahmen ergreifen. Hierüber kann er
die Höhe des Umlagebedarfs beeinflussen. Dieser beschreibt den Teil der Aufwendungen, der
nicht durch sonstige Erträge gedeckt werden kann. Ein hoher Umlagebedarf verstärkt den Konsolidierungsdruck des Kreises/der StädteRegion.
Die GPA NRW schätzt den Handlungsbedarf des Kreises anhand seiner strukturellen Haushaltssituation ein. Diesen leiten wir zum einen von den Ist-Ergebnissen ab. Zum anderen beziehen wir in die Analyse ein, wie der Kreis wesentliche haushaltswirtschaftliche Rahmenbedingungen im Planungszeitraum bis 2015 plant.
Strukturelle Ist-Situation
Der Kreis Euskirchen erzielte 2013 ein positives Jahresergebnis. Im interkommunalen Vergleich
ordnet er sich damit wie folgt ein.
Jahresergebnisse je Einwohner in Euro 2013
Kreis
Euskirchen
Minimum
20,4
Maximum
-36,1
Mittelwert
34,5
-4,1
1. Quartil
-15,8
2. Quartil
(Median)
-7,5
3. Quartil
Anzahl
Werte
9,4
31
Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis gibt allerdings nur bedingt einen
Hinweis auf die strukturelle Haushaltssituation des Kreises. Die Jahresergebnisse werden oft
durch die schwankenden Erträge bei den Schlüsselzuweisungen beeinflusst. Zudem überdecken häufig Sondereffekte die strukturelle Haushaltsituation. Deutlich wird sie erst über das
strukturelle Ergebnis.
Die GPA NRW berechnet das strukturelle Ergebnis wie folgt: Vom Jahresergebnis 2013 ziehen
wir die Schlüsselzuweisungen ab. Diesen Wert ersetzen wir durch den Durchschnittswert der
Jahre 2010 bis 2013. Zusätzlich bereinigen wir positive wie negative Sondereffekten sowie eine
etwaige Sonderumlage nach § 56 c KrO NRW. Als Sondereffekt hat die GPA NRW 2013 die
Erträge aus abfallrechtlicher Zinsverpflichtung in Höhe von 2,2 Mio. Euro berücksichtigt.
Strukturelles Ergebnis in Tausend Euro 2013
Kreis Euskirchen
Jahresergebnis
3.826
./. Schlüsselzuweisungen
22.544
./. Sondereffekte
-2.226
./. Sonderumlage
0
= bereinigtes Jahresergebnis
-16.491
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Kreis Euskirchen
+ Durchschnittswert Schlüsselzuweisungen
21.304
= strukturelles Ergebnis
4.813
Das strukturelle Ergebnis ist aufgrund der durchgeführten Bereinigungen etwas besser als das
tatsächliche Ergebnis des Jahres 2013. Die Differenz ist allerdings in Relation zum Gesamthaushaltsvolumen zu gering als dass sich hieraus eine grundlegend andere Beurteilung der
Haushaltslage ergeben würde.
Dem Kreis ist es durch die Umlageerhebung grundsätzlich möglich, einen ausgeglichenen
Haushalt aufzustellen. Daher kann die strukturelle Haushaltssituation nicht allein auf Basis des
strukturellen Ergebnisses beurteilt werden. Die GPA NRW betrachtet daher auch das Umlagevolumen und den Umlagebedarf.
Das Umlagevolumen entspricht der tatsächlich erhobenen Kreisumlage. Der Umlagebedarf
umfasst die Aufwendungen, die nicht durch sonstige Erträge gedeckt sind. Für einen ausgeglichenen Haushalt müsste der Kreis diesen Betrag als Umlage von den kreisangehörigen Kommunen erheben.
Umlagevolumen je Einwohner in Euro 2013
Kreis
Euskirchen
422
Minimum
291
Maximum
Mittelwert
608
472
1. Quartil
419
2. Quartil
(Median)
477
3. Quartil
Anzahl
Werte
522
31
Umlagebedarf je Einwohner in Euro 2013
Kreis
Euskirchen
402
Minimum
313
Maximum
619
Mittelwert
476
1. Quartil
419
2. Quartil
(Median)
490
3. Quartil
Anzahl
Werte
532
31
Inwieweit die kreisangehörigen Kommunen zu den Jahresergebnissen beitragen, lässt sich
durch einen Vergleich des Umlagevolumens und Umlagebedarfs je Einwohner beurteilen.
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Umlagevolumen/Umlagebedarf in Euro je Einwohner
Istwerte 2010 – 2013; Planwerte ab 2014
Die Grafik veranschaulicht, dass der Kreis – anders als 2009 – in den Jahren 2010 bis 2013
Überschüsse erwirtschaften konnte, 2014 bis 2016 hingegen zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunen mit einer nicht auskömmlichen Kreisumlage plant. Ab 2017 erhebt der Kreis
nach der aktuellen Planung voraussichtlich wieder eine bedarfsdeckende Umlage. Darüber
hinaus wird deutlich, dass der Kreis Euskirchen den Umlagebedarf 2013 nahezu auf dem Niveau des Jahres 2010 halten konnte. Für die Zukunft geht der Kreis allerdings von einem deutlichen Anstieg des Umlagebedarfs aus. Im Kapitel „Haushaltsplanung“ geht die GPA NRW vertiefend auf die geplante Entwicklung ein.
Die Kreise/die StädteRegion beteiligen ihre kreisangehörigen Kommunen unterschiedlich an
den SGB II-Leistungen. Einige beteiligen sie an diesen Kosten direkt. Insbesondere Optionskreise machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die übrigen Kreise/die StädteRegion finanzieren die SGB II-Leistungen über die allgemeine Kreisumlage. Hierdurch ergibt sich bei diesen
Kreisen/der StädteRegion ein höherer Umlagebedarf als bei Kreisen, die die Beteiligung der
kreisangehörigen Kommunen direkt als Erträge im Haushalt buchen.
Um diesen buchungstechnischen Effekt auszublenden, ermittelt und vergleicht die GPA NRW
einen Umlagebedarf, der die Erträge aus der direkten SGB II Kostenbeteiligung nicht berücksichtigt. Der Kreis Euskirchen finanziert den SGB II-Aufwand vollständig über die allgemeine
Kreisumlage. Er bucht keine Erträge aus direkter Kostenbeteiligung. Den Umlagebedarf des
Kreises Euskirchen bezieht die GPA NRW daher unverändert in den Vergleich des SGB IIbereinigten Umlagebedarfs ein.
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SGB II-bereinigter Umlagebedarf je Einwohner 2013
Kreis
Euskirchen
Minimum
402
Maximum
343
637
Mittelwert
490
1. Quartil
430
2. Quartil
(Median)
494
3. Quartil
Anzahl
Werte
532
31
Der Vergleich des SGB II-bereinigten Umlagebedarfes bestätigt, dass die erhobene Kreisumlage im Kreis Euskirchen sehr günstig ist.
Feststellung
Der Umlagebedarf Kreises Euskirchen ist im interkommunalen Vergleich sehr niedrig. Daher
ist auch die Belastung der kreisangehörigen Kommunen durch die Kreisumlage entsprechend gering.
Die GPA NRW ermittelt darüber hinaus den strukturellen Umlagebedarf. Hierüber nivellieren wir
Sondereffekte und gleichen Schwankungen bei den Schlüsselzuweisungen aus. Wir wenden
die gleiche Systematik an, die wir auch dem strukturellen Ergebnis zu Grunde legen.
Struktureller Umlagebedarf in Tausend Euro 2013
Kreis Euskirchen
Umlagebedarf
75.331
./. Schlüsselzuweisung
22.544
./. Sondereffekte
-2.226
./. Sonderumlage
0
= bereinigter Umlagebedarf
95.649
+ Durchschnittswert Schlüsselzuweisungen
21.304
= struktureller Umlagebedarf
74.345
Der strukturelle Umlagebedarf positioniert sich leicht unterhalb des tatsächlichen Umlagebedarfs. Eine veränderte Beurteilung der Haushaltslage ergibt sich hieraus allerdings nicht.
Haushaltsplanung
Die GPA NRW schätzt zudem den Handlungsbedarf ein, der sich für den Kreis aus seiner
Haushaltsplanung ergibt. Dazu stellen wir folgende Fragen:
• Welche haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und wesentlichen Parameter legt
der Kreis seiner Planung zu Grunde?
• Mit welchen zusätzlichen, über die allgemeinen haushaltswirtschaftlichen Planungsrisiken
hinausgehenden, Risiken sind diese Annahmen gegebenenfalls verbunden?
• Inwieweit tragen eigene Konsolidierungsmaßnahmen des Kreises zur Verbesserung des
Ergebnisses bei?
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• Inwieweit ergeben sich nach dem strukturellen Umlagebedarf und der weiteren Haushaltsplanung Konsolidierungsbedarfe?
In seiner Haushaltsplanung erwartet der Kreis Euskirchen folgende Entwicklung des Umlagebedarfs:
Umlagebedarf in Tausend Euro (Plan)
2014
2015
2016
2017
2018
2019
260.049
271.409
289.986
295.650
297.722
301.484
39
48
34
32
30
28
0
0
0
0
0
0
260.088
271.457
290.020
295.682
297.752
301.512
250.604
264.286
281.107
292.061
294.534
298.395
76.050
78.517
80.854
86.035
88.041
88.765
6.495
5.171
4.014
3.620
3.219
3.117
0
0
0
0
0
0
= Summe Erträge (ohne allg.
Kreisumlage)
181.049
190.940
204.268
209.647
209.711
212.747
Summe Aufwendungen
260.088
271.457
290.020
295.682
297.752
301.512
./. Summe Erträge (ohne allg.
Kreisumlage)
181.049
190.940
204.268
209.647
209.711
212.747
= Umlagebedarf
79.039
80.517
85.752
86.035
88.041
88.765
= Umlagebedarf je Einwohner
420,06
427,92
455,75
457,25
467,91
471,76
ordentliche Aufwendungen
+ Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
+ außerordentliche Aufwendungen
= Summe Aufwendungen
ordentliche Erträge
./. allgemeine Kreisumlage
+ Finanzerträge
+ Außerordentliche Erträge
Die nachfolgende Übersicht zeigt, wie sich einzelne, wesentliche Positionen in der Ergebnisrechnung des Kreises verändern.
Vergleich Ergebnis 2013 und Planergebnis 2019 - wesentliche Veränderungen in Tausend Euro
Ergebnis 2013
Planergebnis
2019
Differenz
Jährliche
Änderung in
Prozent
Erträge
Steuern und ähnliche Abgaben
6.569
3.300
-3.269
-10,8
Schlüsselzuweisungen
22.544
31.000
8.456
5,5
Zuwendungen und allgemeine Umlagen ohne Schlüsselzuweisungen und allgemeine Kreisumlage
67.769
95.420
27.651
5,9
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
23.434
30.586
7.151
4,5
7.552
3.117
-4.435
-13,7
Finanzerträge
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Ergebnis 2013
Planergebnis
2019
Differenz
Jährliche
Änderung in
Prozent
Aufwendungen
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Sach- und Dienstleistungsaufwendungen
Transferaufwendungen
41.364
48.785
7.421
2,8
3.153
4.617
1.464
6,6
27.023
29.326
2.303
1,4
134.213
173.798
39.585
4,4
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Unter Kostenerstattungen versteht man den Ersatz für Leistungen oder Aufwendungen, die eine
Stelle für eine andere Stelle erbracht hat. Als größte Positionen sind im Produktbereich „Soziales“ die Bundeserstattungen für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Grundsicherung im
Alter sowie Erstattungen für das Jobcenter zu nennen. Darüber hinaus fallen im Produktbereich
Jugend Kostenerstattungen bei den „Hilfen zur Erziehung“ an.
Ab 2017 stellt der Bund zusätzliche Mittel zur Entlastung der Kreise und Kommunen zur Verfügung. Da allerdings die Verteilung der Bundesmittel zum Planungszeitpunkt noch nicht abschließend geklärt war, bestehen bezüglich der eingeplanten Höhe der zu erwartenden Bundesmittel entsprechende Unsicherheiten.
Schlüsselzuweisungen
Der Kreis Euskirchen greift zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen auf die jeweils aktuelle
Modellrechnung des Landes bzw. das endgültige GFG zurück. Für den mittelfristigen Planungszeitraum schreibt der Kreis den Wert anhand von Erfahrungswerten fort. Er verzichtet damit
bewusst auf die Planungsparameter der Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung. Der Erlass sieht Steigerungsraten in Höhe von 5,5 Prozent für 2017, bzw. 4,1
Prozent für 2018 und 4,6 Prozent für 2019 vor. Der Kreis Euskirchen plant aufgrund der Erfahrungen aus vergangenen Jahren mit niedrigeren Steigerungsraten zwischen 2,4 und 3,3 Prozent. Vor diesem Hintergrund ist bezüglich der Schlüsselzuweisungen kein erkennbares Risiko
festzustellen.
Transferaufwendungen
Unter dem Begriff Transferaufwendungen werden alle Aufwendungen zusammengefasst, die
ohne Gegenleistung an Dritte geleistet werden. Zu den Transferaufwendungen zählen Aufwendungen für Sozialleistungen, Zuweisungen und Zuschüsse sowie Schuldendiensthilfen und
allgemeine Umlagen, wie z.B. die Landschaftsumlage.
Die Landschaftsumlage beläuft sich für 2016 auf rund 41,8 Mio. Euro und macht damit bereits
knapp 50 Prozent des Umlagebedarfes aus.
Die jeweiligen Fachbereiche planen die Transferaufwendungen anhand der relevanten Einflussfaktoren. Hierzu zählen beispielsweise Fallzahlen, die Höhe der durchschnittlichen Leistungen,
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oder demografische Faktoren. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit der Kämmerei.
Gleiches gilt dem Grunde nach auch für die Zahlungen an das Jobcenter (Kosten der Unterkunft). Auch wenn diese unter den „sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ verbucht werden,
haben sie einen ähnlichen Charakter wie die Transferleistungen.
Konkrete Risiken sind aus dem Planungsprozess heraus nicht ableitbar. Allgemeine Risiken
bestehen dennoch vor allem bei unkalkulierbaren demografischen Faktoren, wie beispielsweise
der weiteren Entwicklung von Fallzahlen oder rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Kreis Euskirchen weist im Haushaltsplan auf die Möglichkeit von Fall- oder Kostensteigerungen explizit
hin. Insbesondere der Bereich „Kosten der Unterkunft“ ist aus Sicht des Kreises nur sehr
schwer zu prognostizieren, da er unter anderem auch stark von der weiteren Entwicklung der
Flüchtlingssituation abhängt.
Personalaufwendungen
Der Kreis Euskirchen plant die Personalaufwendungen anhand der tatsächlichen Verhältnisse,
die bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes bekannt sind. Für den mittelfristigen Planungshorizont legt der Kreis nur sehr geringe Steigerungsraten zu Grunde. So steigen die Personalaufwendungen 2017 planerisch zwar noch um rund 1,8 Prozent, 2018 und 2019 jedoch
nur um 0,6 bzw. 0,9 Prozent. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen auf, dass alleine
Tarifsteigerungen in der Regel deutlich höher als ein Prozent ausfallen.
Um das Aufwandsziel zu erreichen, müsste der Kreis zusätzliche personalwirtschaftliche Maßnahmen wie z. B. Wiederbesetzungssperren oder Stellenreduzierungen vorsehen. Aus diesem
Grund sieht die GPA NRW hier ein Haushaltsrisiko.
Feststellung
Bei der Entwicklung der Personalaufwendungen besteht für den mittelfristigen Planungszeitraum ein Planungsrisiko.
Der Kreis Euskirchen hat die Planungsposition ebenfalls als mögliches Risiko identifiziert und
weist im Haushaltsplan auf die sich hieraus ergebenden Unwägbarkeiten hin.
Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen
Die Aufwendungen für die Sach- und Dienstleistungen werden positionsscharf auf der Grundlage von Berechnungen bzw. Schätzungen der Fachbereiche geplant. Insbesondere im Bereich
der Instandhaltungen sind in Abhängigkeit der konkreten Maßnahmenplanung größere jährliche
Unterschiede möglich. Durch die positionsgenaue Planung stellt der Kreis eine hohe Planungsgenauigkeit sicher. Aus der gewählten Vorgehensweise ergeben sich keine erkennbaren Planungsrisiken für den Haushalt.
Haushaltsplanung Gesamt
Grundsätzlich plant der Kreis Euskirchen die Erträge und Aufwendungen auf Basis eigener
Erfahrungen. Um ein möglichst hohes Maß an Planungssicherheit zu gewährleisten, wendet der
Kreis den Orientierungsdatenerlass des Landes nur ausnahmsweise an. Dies entspricht aus-
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Finanzen
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drücklich der Intention des Erlasses. Danach ist jede Kommune verpflichtet, unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten die für ihre Planung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln.
Es ist von den Orientierungsdaten abzuweichen, wenn die individuellen Gegebenheiten vor Ort
1
dies erfordern. Damit erreicht es der Kreis Euskirchen, ein realistisches Bild über die Entwicklung des Kreishaushaltes darzustellen.
Zahlreiche Positionen des Kreishaushaltes sind vorsichtig geplant und weisen ein hohes Maß
an Planungssicherheit, gegebenenfalls sogar Chancen auf. Daneben gibt es auch Positionen,
die mit Risiken behaftet sind. Im Haushalt weist der Kreis Euskirchen auf etwaige Risiken hin.
Die GPA NRW verweist diesbezüglich auf das Kapitel „Haushaltswirtschaftliche Risiken“.
Gesamtbetrachtung der Haushaltssituation
Kennzahlen im interkommunalen Vergleich
Das NKF-Kennzahlenset NRW sowie einwohnerbezogene Kennzahlen geben einen Überblick
über die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage des Kreises.
NKF-Kennzahlenset NRW in Prozent 2013
Kennzahl
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
Aufwandsdeckungsgrad
94,9
102,8
98,8
98,6
Eigenkapitalquote 1*
0,6
41,9
13,1
6,8
Eigenkapitalquote 2
21,6
57,4
38,5
21,6
0,6
59,9
5,9
./.
Infrastrukturquote
0,0
47,8
24,1
19,2
Abschreibungsintensität*
1,1
85,6
2,8
3,5
Drittfinanzierungsquote
2,9
91,4
42,6
61,7
Investitionsquote*
3,4
363,7
70,4
70,4
Anlagendeckungsgrad 2
80,4
178,0
101,3
178,0
Liquidität 2. Grades*
11,3
2.199
191,1
2.199,2
Dynamischer Verschuldungsgrad
(Angabe in Jahren)*
6,8
217,7
33,3
15,0
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote*
1,2
16,3
4,1
2,0
Zinslastquote*
0,0
1,4
0,4
0,0
Fehlbetragsquote*
Vermögenslage
Finanzlage
Ertragslage
1
Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01. Juli 2014 Az. 34-46.05.01-264/14
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Kennzahl
Minimum
Allgemeine Umlagequote
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
33,9
67,5
51,0
47,1
Zuwendungsquote*
1,3
26,1
17,3
18,8
Personalintensität
9,7
20,6
14,7
15,9
Sach- und Dienstleistungsintensität
3,0
19,1
8,8
10,4
41,6
77,8
60,2
51,4
Transferaufwandsquote
* Die Kennzahl wird erheblich durch Extremwerte beeinflusst. Der (arithmetische) Mittelwert verliert daher an Aussagekraft. Die GPA NRW gibt daher als Vergleichswert den Median.
Einwohnerbezogene Kennzahlen in Euro 2013
Kennzahl
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreis
Euskirchen
Jahresergebnis je Einwohner
-36,1
34,5
-4,1
20,4
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit je
Einwohner
-14,3
70,6
18,7
48,2
Allgemeine Deckungsmittel je Einwohner
436
676
574
578
Umlagevolumen je Einwohner
291
608
472
422
Umlagebedarf je Einwohner
313
619
476
402
Gesamteigenkapitalquote 1 (2010)*
-10,1
46,5
18,0
6,6
Gesamteigenkapitalquote 2 (2010)*
20,9
63,3
40,7
20,9
Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner (2010)*
53,7
695,7
291,4
219,9
* Für den Kreis Euskirchen lag zum Zeitpunkt der Prüfung nur der Gesamtabschluss 2010 vor. Daher stellt die GPA
NRW hier die Vergleichswerte für das Jahr 2010 dar.
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
Die Haushaltslage des Kreises Euskirchen ist in den Jahren 2010 bis 2013 von einem Zuwachs
des Eigenkapitals geprägt. Die Erhöhung von 23,7 Mio. (2010) auf 32,9 Mio. Euro (2013) entspricht rund 39 Prozent. Ursächlich hierfür sind die positiven Jahresergebnisse im Betrachtungszeitraum. Dennoch sind beide Eigenkapitalquoten im interkommunalen Vergleich unterdurchschnittlich.
Die Haushaltslage der kreisangehörigen Kommunen ist angespannt. Der interkommunale Vergleich zeigt jedoch, dass die Höhe der Kreisumlage hierfür nicht verantwortlich ist. Im Gegenteil:
Der Umlagebedarf des Kreises Euskirchen ist einwohnerbezogen als sehr niedrig anzusehen.
Zudem plant der Kreis, die Ausgleichsrücklage (Stand 31.12.2013: elf Mio. Euro) mit Rücksicht
auf die Finanzlage der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bis 2016 nahezu vollständig
aufzulösen (§ 9 Satz 2 KreisO NRW).
Für die Jahre 2017 bis 2019 plant der Kreis mit ausgeglichenen Jahresergebnissen. Eine weitere Reduzierung des Eigenkapitals durch jährliche Fehlbeträge ist nicht vorgesehen (Basis
Haushaltsplan 2016).
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Vermögenslage
Mit den positiven Jahresergebnissen korrespondiert eine entsprechend positive Entwicklung der
Vermögenslage. Im Betrachtungszeitraum hat sich das Vermögen des Kreises Euskirchen um
rund 28,3 Mio. Euro erhöht. Während das Umlaufvermögen (Liquide Mittel) und die aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) stark ansteigen, weist allerdings das Anlagevermögen
einen Rückgang um 17,7 Mio. Euro auf. Hiervon sind sowohl die Sach- als auch die Finanzanlagen betroffen. Die niedrige Investitionsquote wirkt sich hier ebenfalls aus. Die 2010 bis 2013
getätigten Investitionen bei Gebäude- und Straßenvermögen können den Werteverlust aus
Abschreibungen nur teilweise kompensieren.
Finanzlage
Der Kreis Euskirchen verfügt über eine ausgezeichnete Selbstfinanzierungskraft. Er erzielte in
den Jahren 2010 bis 2013 hohe positive Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit. Lediglich in
den Planjahren 2014 bis 2016 sind ausgeglichene, bzw. leicht negative Salden vorgesehen. Die
Planansätze ab 2017 sehen wiederum entsprechende Überschüsse in der Finanzrechnung vor.
Im Hinblick auf die Deponierückstellungen hat der Kreis frühzeitig begonnen, eine Liquiditätsvorsorge aufzubauen. Dies führte dazu, dass der aktuelle Bestand an liquiden Mitteln außergewöhnlich hoch ist. Die Mittel werden allerdings voraussichtlich auch für die entsprechenden
Nachsorgearbeiten benötigt. Dies kommt auch im hohen Anlagendeckungsgrad 2 zum Ausdruck. Die Kreditverbindlichkeiten des Kreises Euskirchen sind hingegen vernachlässigbar gering.
Ertragslage
Der Anteil der Allgemeinen Umlage an den ordentlichen Erträgen ist im Kreis Euskirchen unterdurchschnittlich. Damit korrespondiert auch die Höhe des Umlagevolumens und des Umlagebedarfs. Diese stellen sich einwohnerbezogen ebenfalls als niedrig heraus.
Aufwandsseitig ist festzustellen, dass der Kreishaushalt wesentlich von Aufwandsarten geprägt
ist, die der Kreis überwiegend nicht direkt steuern kann. Hierzu zählen neben den Transferaufwendungen (51 Prozent) auch die sonstigen Aufwendungen (18 Prozent). Eine vertiefende Analyse der Kennzahlen erfolgt im Kapitel Haushalts- und Jahresabschlussanalyse.
Die Haushaltssituation stellt sich insgesamt wie folgt dar:
• Positive Jahresergebnisse 2010 bis 2013
• Abbau der Ausgleichsrücklage in den Jahren 2014 bis 2016 geplant, ausgeglichene
Haushalte ab 2017
• Eigenkapital-Quoten sind unterdurchschnittlich, trotz Aufbau von Eigenkapital in den Jahren 2010 bis 2013 (rund 13 Mio. Euro)
• Angespannte Haushaltslage bei den kreisangehörigen Kommunen. Jährlicher Fehlbetrag
der Kommunen im Kreis Euskirchen überdurchschnittlich hoch
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• Umlagebedarf je Einwohner niedrig, Belastung der Kommunen durch die Kreisumlage
daher vergleichsweise gering
• Verbindlichkeiten / Verschuldung unterdurchschnittlich
• ausgezeichnete Selbstfinanzierungskraft, hohe liquide Mittel
KIWI-Bewertung
Die GPA NRW bewertet die Haushaltssituation des Kreises Euskirchen mit dem Index
3.
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Haushaltswirtschaftliche Risiken
Haushaltswirtschaftliche Risiken zu erkennen und mit ihnen umzugehen sind wesentliche Bestandteile der Haushaltssteuerung. Die GPA NRW empfiehlt Kommunen, sich mit den haushaltswirtschaftlichen Risiken systematisch auseinanderzusetzen. Auch jeder Kreis/die StädteRegion sollte seine Risiken individuell identifizieren und bewerten. Darauf aufbauend sollte er
entscheiden,
• ob und wie er einzelne Risiken minimiert und
• inwieweit er insgesamt eine Risikovorsorge trifft.
Dies geschieht zum Beispiel, indem er (weitere) Konsolidierungsmaßnahmen vorbereitet.
Der Kreis Euskirchen verfügt zwar noch nicht über ein standardisiertes und softwareunterstütztes Risikomanagementsystem. Dennoch sind bereits Instrumente im Einsatz, die auf die Erfassung und Steuerung von Risiken ausgerichtet sind. So informiert der Vorbericht des Haushaltsplanes über die wesentlichen haushaltsbezogenen Risiken. In den Lageberichten der Jahresabschlüsse gibt die Rubrik „Chancen und Risiken“ Auskunft über die verschiedenen Faktoren,
welche die Jahresergebnisse zukünftig positiv oder negativ beeinflussen können. Hierzu zählen
beispielswiese demografische Faktoren, Großprojekte, Zinsänderungsrisiken, Entwicklung von
Soziallasten u.v.a.
Als allgemeines Mittel des Risikomanagements nutzt der Kreis Euskirchen die im zwei-WochenRhythmus stattfindenden Sitzungen der Geschäftsbereichsleiter (GBL-Runde). Diese Runde hat
– unter anderem – den Zweck, Risiken zu identifizieren und den Umgang mit den einzelnen
Risiken festzulegen. Etwaige Risiken werden in der Regel über die Hierarchie (bottom-up) an
die jeweiligen Geschäftsbereichsleitungen herangetragen.
Das haushaltsbezogene Risikomanagement wird zusätzlich über ein Berichtswesen vollzogen.
Grundlage hierfür ist die Dienstanweisung für die budgetorientierte Haushaltsführung im Produkthaushalt der Kreisverwaltung Euskirchen. Über den unterjährigen Budgetbericht kann der
Kreis abweichende Entwicklungen bei den Produkten frühzeitig erkennen. So können zielgerichtet Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet werden. Zudem dient eine zeitnahe Informationsbeschaffung qualitativ auch der Haushaltsplanung.
Auch wenn der Kreis Euskirchen sich bereits mit Risiken kritisch auseinandersetzt, sollte der
Aspekt des Risikomanagements stärker standardisiert und flächendeckend eingesetzt werden.
Empfehlung
Der Kreis Euskirchen sollte die bestehenden Ansätze zu einem standardisierten, flächendeckenden Risikomanagement ausbauen.
Generell sollte der Kreis Risiken in der Planung – so weit möglich und sinnvoll – minimieren und
auch konkrete Reaktionsmöglichkeiten für den Fall festlegen, dass Risiken eintreten. Die Reaktionsmöglichkeiten bewegen sich grundsätzlich im Spannungsfeld zwischen der Erhöhung der
Kreisumlage einerseits und der Umsetzung zusätzlicher Konsolidierungsmaßnahmen andererseits.
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Risikoszenario
Planungswerte unterliegen naturgemäß Risiken. Die GPA NRW legt beispielhaft ein Risikoszenario vor, um – im Sinne eines Stresstests – zu zeigen, wie sich zukünftige Jahresergebnisse
entwickeln könnten, wenn
• Risiken tatsächlich einträten und
• die Ist-Ergebnisse schlechter ausfielen als zurzeit absehbar.
Die GPA NRW hat die Kreisumlage als risikoanfällige Haushaltsposition ausgewählt. Auf die
allgemeine Kreisumlage setzen wir einen pauschalen Risikoabschlag von drei Prozent an. Ein
Risikoszenario könnte sich beispielsweise wie folgt darstellen:
• Konjunkturbedingt sinken die Steuererträge der kreisangehörigen Kommunen des Kreises Euskirchen.
• Dies wirkt sich u. a. auf die Umlagegrundlagen aus. Die GPA NRW hat ausgewertet, wie
sich die Umlagegrundlagen in den letzten 15 Jahren landesweit entwickelt haben. Die
Auswertung zeigt, dass ein konjunkturbedingter Rückgang von drei Prozent nicht ungewöhnlich ist. Zum Teil sanken die Umlagegrundlagen wesentlich stärker.
• Die Haushaltssituation der kreisangehörigen Kommunen verschlechtert sich durch den
Rückgang der Steuererträge unmittelbar, die des Kreises mit entsprechender Verzögerung. Hierdurch wächst der Konsolidierungsbedarf sowohl beim Kreis, als auch bei den
kreisangehörigen Kommunen.
• Der Kreis vermindert in diesem Szenario sein bisher veranschlagtes Umlagevolumen,
etwa um auf die kreisangehörigen Kommunen im Rahmen seiner Möglichkeiten Rücksicht zu nehmen und diese bei ihren Konsolidierungsmöglichkeiten zu unterstützen. Den
geplanten Hebesatz lässt er unverändert. Da sich die Steuerkraft auf die Umlagegrundlagen auswirkt, verringert sich die allgemeine Kreisumlage. Sie ist insoweit risikoanfällig.
Den Risikoabschlag wendet die GPA NRW auf den Planwert des Kreises im zweiten Jahr des
mittelfristigen Planungszeitraums an. Die Auswirkung auf die geplanten Jahresergebnisse bis
2019 stellt sich wie folgt dar.
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Haushaltsplanung und Risikoszenario 2014 bis 2019 in Tausend Euro
Bereits ein Rückgang von drei Prozent bei der Kreisumlage kann erhebliche Auswirkungen für
künftige Haushaltsjahre haben. Zudem können sich Verschlechterungen auch bei vielen anderen Haushaltspositionen ergeben. Vor dem Hintergrund der in den nächsten Jahren zu erwartenden Belastungen der Kreishaushalte ist es deshalb erforderlich, sich auf solche Situationen
vorzubereiten und ausreichend Vorsorge zu treffen. In Betracht kommt neben eigenen Konsolidierungsanstrengungen auch der vom Gesetz (§ 56c KrO) vorgesehene Weg, ausreichend
Bestände in der Ausgleichsrücklage vorzuhalten.
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Haushaltskonsolidierung
Kommunaler Steuerungstrend
Die Jahresergebnisse des Kreises Euskirchen geben im Zeitverlauf nur bedingt einen Hinweis
auf Erfolge eigener Konsolidierungsmaßnahmen. Sie werden durch schwankende Schlüsselzuweisungen und Sondereffekte beeinflusst. Zudem können Kreise durch die Erhebung der
allgemeinen Kreisumlage stets ein ausgeglichenes Jahresergebnis erreichen. Die Steuerungsleistung, die wir als kommunalen Steuerungstrend bezeichnen, wird dadurch überlagert. Um
diesen Steuerungstrend wieder offenzulegen, bereinigt die GPA NRW die Jahresergebnisse um
die Schlüsselzuweisungen und die allgemeine Kreisumlage. Sondereffekte, die sich aus der
Ertragsanalyse ergeben haben, bereinigt die GPA NRW ebenfalls.
Kommunaler Steuerungstrend in Tausend Euro
Basisjahr 2009; Ist-Werte 2009 bis 2013, ab 2014 Plan-Werte
Die bereinigten Jahresergebnisse des Kreises Euskirchen zeigen in den Jahren bis 2013 lediglich einen leicht sinkenden Verlauf. Dadurch wird deutlich, dass es dem Kreis gelingt, die jährlichen Preissteigerungsraten weitgehend zu kompensieren. Dies deutet auf einen erfolgreichen
Konsolidierungskurs in diesen Jahren hin. Auch die Höhe der Kreisumlage bzw. des Umlagebedarfes ist in diesem Zeitraum nahezu konstant geblieben (siehe Abschnitt „strukturelle IstSituation“).
Die Planung des Kreises Euskirchen geht hingegen von einer spürbaren Verschlechterung bis
2019 (rund 24 Mio. Euro) aus. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass dies bis zu einem gewissen
Grad aufgrund der allgemeinen Preissteigerung den normalen Verlauf darstellt. Bei einer jährlichen Inflationsrate von zwei Prozent beträgt die absolut zu erwartende Preissteigerung für die
Jahre ab 2013 bereits rund 12 Mio. Euro. Das zeigt aber auch, dass der Kreis in den Planjahren
mit Steigerungen rechnet, die über eine normale Preissteigerung hinausgehen.
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Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Teilergebnisse der folgenden drei Produktbereiche den
größten Anteil an der Höhe des bereinigten Jahresergebnisses haben:
• Soziale Leistungen,
• Kinder-, Jugend- und Familienhilfen sowie
• Allgemeine Finanzwirtschaft (nach der Bereinigung der allgemeinen Kreisumlage und der
Schlüsselzuweisungen).
Die GPA NRW teilt deshalb die bereinigten Jahresergebnisse auf. Die folgende Grafik zeigt, wie
sich die vorgenannten drei Produktbereiche im Vergleich zu den übrigen 13 Produktbereichen
entwickelt haben:
Kommunaler Steuerungstrend in Tausend Euro
Die Teilergebnisse der drei prägenden Produktbereiche zeigen im Zeitraum 2009 bis 2013 – bei
unterschiedlichem Verlauf – eine ähnliche Tendenz wie auch die übrigen Produktbereiche. In
seinen Jahresabschlüssen und Haushaltsplänen weist der Kreis auf die verschiedenen Gründe
für diese Entwicklung hin.
Der Kreis Euskirchen hat mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung in der Vergangenheit zwei
umfangreiche politische Beratungsläufe (2004 bis 2006 sowie 2010/2011) durchgeführt. Diese
beinhalteten eine umfassende Aufgabenkritik über alle Produkte, Leistungen und Beteiligungen
des Kreises.
Ergebnis der beiden Prozesse der politischen Aufgabenkritik ist nach Auskunft der Kämmerei
ein weitreichender interfraktioneller Konsens über die Aufgabenstellungen des Kreises. Infolge
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der Aufgabenkritik beschloss der Kreistag unter anderem zwei Personaleinsparkonzepte mit
einem Volumen von drei Millionen Euro. Dies kommt in der Grafik dadurch zum Ausdruck, dass
der Kurvenverlauf über mehrere Jahre konstant bleibt. In der Vergangenheit hat der Kreis auch
durch Vermögensveräußerungen positive Effekte auf die Ergebnisrechnung erzielen können. Im
Hinblick auf das begrenzte Vermögen des Kreises sollte dies allerdings die Ausnahme bleiben.
Dennoch ist es nicht dauerhaft möglich, Preissteigerungen vollständig durch Konsolidierungsmaßnahmen zu kompensieren. Insbesondere die Soziallasten weisen zum Teil überdurchschnittliche Steigerungsraten auf. Eine Auswertung des Kreises hat ergeben, dass die Soziallasten im Zeitraum von 2005 bis 2015 (HH-Plan) um mehr als 38 Millionen Euro angestiegen
sind. Dies bedeutet eine Steigerung von mehr als 50 Prozent. In der obigen Grafik zeigen daher
die drei prägenden Produktbereiche (Soziales/Jugend/Allgemeine Finanzwirtschaft) perspektivisch ab 2014 eine stärker sinkende Tendenz.
Darstellung des Einsatzes der Finanzressourcen
Für die Haushaltskonsolidierung ist es notwendig, mögliche Konsolidierungsfelder zu erkennen
und einzugrenzen. Hierbei können interkommunale Vergleiche eine erste Orientierung bieten.
Die GPA NRW hat deshalb die Jahresergebnisse der einzelnen Produktbereiche und Produktgruppen des Kreises Euskirchen denen der anderen Kreise/der StädteRegion in NordrheinWestfalen gegenübergestellt. Grundlage dafür waren die Ergebnisrechnungsstatistiken 2013
und 2014. Die Ergebnisse stellen wir im Teilbericht „Einsatz der Finanzressourcen“ dar.
Weitere Ansätze für Konsolidierungsmaßnahmen können sich aus den Beteiligungen des Kreises ergeben. In diesem Zusammenhang wird auf den Bericht zur überörtlichen Prüfung des
Gesamtabschlusses verwiesen.
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Kreis Euskirchen
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Haushalts- und Jahresabschlussanalyse
Vermögenslage
Aus der Vermögensstruktur des Kreises können sich Belastungen für die Ertragslage und Liquidität zukünftiger Haushaltsjahre ergeben. Die GPA NRW untersucht daher die Entwicklung der
Vermögenswerte, die Vermögensstruktur und wesentliche Einzelpositionen des Anlagevermögens.
Vermögen in Tausend Euro
2010
2011
2012
2013
Anlagevermögen
247.025
237.657
232.109
229.321
Umlaufvermögen
185.877
197.349
205.075
212.136
21.411
22.646
35.750
41.131
454.313
457.652
472.934
482.589
54,4
51,9
49,1
47,5
Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP)
Bilanzsumme
Anlagenintensität in Prozent
In den Jahren 2010 bis 2013 hat sich die Bilanzsumme und damit das Vermögen des Kreises
Euskirchen um rund 28,3 Mio. Euro (6,2 Prozent) erhöht. Während sich das Anlagevermögen
um 17,7 Mio. Euro verringert hat, nimmt das Umlaufvermögen um rund 26,3 Mio. Euro zu. Der
Anstieg des Umlaufvermögens ist im Wesentlichen auf gestiegene liquide Mittel zurückzuführen.
Auch die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind um rund 19,7 Mio. Euro angestiegen. Unter ARAP versteht man Auszahlungen eines Jahres, die aber erst in Folgejahren zu
Aufwendungen werden. Der Anstieg resultiert aus dem Projekt Vogelsang sowie den ARAP zu
Kindergärten.
Mit rund 48 Prozent ist die Anlagenintensität sehr niedrig. Dies resultiert aus der hohen Liquiditätsvorsorge (192,7 Mio. Euro), die der Kreis Euskirchen im Zusammenhang mit der Deponierückstellung betreibt. Hierbei handelt es sich um eine kreisübergreifende Besonderheit, die sich
auch in verschiedenen anderen Kennzahlen widerspiegelt. Die Interpretation der Kennzahlen
muss daher immer vor dem Hintergrund dieser Besonderheit erfolgen.
Anlagevermögen in Tausend Euro
2010
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Finanzanlagen
Anlagevermögen gesamt
2011
2012
2013
514
596
546
497
176.955
174.481
171.092
168.518
69.556
62.580
60.470
60.306
247.025
237.657
232.109
229.321
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Kreis Euskirchen
Finanzen
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Die Sach- und Finanzanlagen prägen die Entwicklung des Anlagevermögens. In den betrachteten Jahren reduziert sich das Sachanlagevermögen um rund 8,4 Mio. Euro. Das entspricht einem Rückgang um rund 4,8 Prozent. Das Finanzanlagevermögen verringert sich um rund 9,3
Mio. Euro. Der prozentuale Rückgang beträgt hier 13,3 Prozent.
Die GPA NRW analysiert die Ursachen für die rückläufige Entwicklung in den folgenden Abschnitten.
Sachanlagen in Tausend Euro
2010
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2011
2012
2013
3.821
3.826
3.828
3.862
Schulen
33.243
32.218
31.991
31.173
sonstige Bauten (incl. Bauten auf fremdem Grund und Boden)
35.937
34.819
33.204
31.773
Infrastrukturvermögen
95.818
95.795
94.140
92.727
94.203
93.682
92.045
90.683
sonstige Sachanlagen
8.136
7.822
7.929
8.984
Summe Sachanlagen
176.955
174.481
171.092
168.518
davon Straßenvermögen
Das Sachanlagevermögen ist wesentlich durch das Gebäude- und Straßenvermögen geprägt.
Diese Vermögensgruppen machen rund 92 Prozent des Sachanlagevermögens aus. In den
betrachteten Jahren hat sich das Gebäudevermögen aufgrund der zurückhaltenden Investitionstätigkeit des Kreises um rund 6,2 Mio. Euro verringert. Diese Entwicklung spiegelt sich auch
in den Ausführungen zum Gebäudeportfolio wider. Die Gründe für den Rückgang des Straßenvermögens sind aus dem Abschnitt „Altersstruktur des Vermögens“ ersichtlich.
Werte Straßenvermögen je Einwohner in Euro 2013
Vermögensbereich
Straßenvermögen*
Minimum
Maximum
1
Mittelwert
743
Kreis Euskirchen
307
484
* Grund und Boden, Brücken und Tunnel sowie Straßen, Wege und Plätze
Der interkommunale Vergleich zeigt, dass der Kreis Euskirchen in diesem Bereich des Infrastrukturvermögens überdurchschnittlich ausgestattet ist. Hierbei spielen möglicherweise auch
siedlungsstrukturelle Rahmenbedingungen eine Rolle. Der Kreis Euskirchen verfügt mit einer
Katasterfläche von 1.248 km² über ein überdurchschnittlich großes Kreisgebiet (Durchschnitt
980 km²). Die Bevölkerungszahl ist allerdings vergleichsweise gering, so dass sich eine sehr
niedrige Einwohnerdichte (151 Einwohner je km²) ergibt (Durchschnitt 421 Einwohner je km²).
Die Länge bzw. der Umfang der Kreisstraßen steht somit in einem eher ungünstigen Verhältnis
zur Einwohnerzahl des Kreises. Allgemein ist festzustellen, dass Kreise mit niedriger Bevölkerungsdichte einwohnerbezogen tendenziell eine höhere Belastung durch das Infrastrukturvermögen aufweisen.
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Kreis Euskirchen
Finanzen
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Altersstruktur des Vermögens
Das durchschnittliche Alter des Vermögens und die festgelegten Gesamtnutzungsdauern bestimmen aufgrund der hohen Anlagenintensität wesentliche Aufwandsgrößen. Hohe Anlagenabnutzungsgrade signalisieren perspektivisch anstehende Reinvestitionsbedarfe, die Chancen
und Risiken bieten.
Um die Abschreibungen und Unterhaltungsaufwendungen für das Vermögen zu beeinflussen,
benötigt der Kreis eine langfristige Investitionsstrategie. Er muss die Altersstruktur des vorhandenen Vermögens berücksichtigen.
Der Kreis Euskirchen hat die Abschreibungszeiträume für Straßen mit 40 bzw. 45 Jahren vergleichsweise kurz angesetzt. Durch die kurze Abschreibungsdauer ist die jährliche Belastung
aus Abschreibungen zwar höher, dafür reduzieren sich aber die Risiken aus einem vorzeitigen
Anlagenabgang. Der Kreis wählt hier folglich eine vorsichtige Bewertungsstrategie.
Investitionsquote Straßenvermögen in Prozent
2010
Straßenvermögen
2011
40,4
2012
87,2
2013
61,2
67,1
Im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2013 weist das Straßenvermögen eine Investitionsquote
von 64 Prozent auf. Das bedeutet, dass der Kreis den Werteverzehr im Durchschnitt der Jahre
nicht vollständig durch Investitionen kompensiert. Dies führte in dem dargestellten Zeitraum zu
einer Verringerung des Straßenvermögens um rund 3,5 Mio. Euro.
Die Planung der Haushaltsjahre ab 2016 sieht Investitionsvolumina für die Kreisstraßen zwischen 1,8 und 3,0 Mio. Euro vor. Bei jährlichen Abschreibungen von rund 4,2 Mio. Euro ergibt
sich eine durchschnittliche Investitionsquote von rund 61 Prozent. Damit ist eine weitere Verringerung des Straßenvermögens verbunden.
Niedrige Investitionsquoten wie hier beim Straßenvermögen sind unproblematisch, soweit kein
ungewollter Werteverzehr eintritt. So ist es durchaus sinnvoll, phasenweise keine ErsatzInvestitionen durchzuführen, so lange der Zustand der Anlagen dies nicht erfordert. Der Kreis
Euskirchen verfügt über eine aktuelle Zustandserfassung der Kreisstraßen. Der überwiegende
Anteil der Straßen ist hierbei einer mittleren Zustandsklasse zugeordnet. Insoweit besteht aus
dem Straßenzustand heraus kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
Bei einer dauerhaften Investitionsquote von deutlich unter 100 Prozent werden die Straßen
allerdings zunehmend in schlechtere Zustandsklassen abrutschen. Damit steigen auch die Risiken, das sich aus einem vorzeitigen Anlagenabgang ergeben können. Diese können sich beispielsweise in vorzeitigen Abschreibungen oder einem erhöhten Sanierungsbedarf niederschlagen.
Feststellung
Die Investitionen in das Straßenvermögen können den Werteverlust nur teilweise kompensieren. Perspektivisch steigt dadurch das Risiko eines vorzeitigen Anlagenabgangs.
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Kreis Euskirchen
Finanzen
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Langfristig sollte der Kreis Euskirchen für das Straßenvermögen eine durchschnittliche Investitionsquote von 100 Prozent anstreben.
Finanzanlagen
Finanzanlagen sind der Teil des Anlagevermögens, der sämtliche, dauernd dem Geschäftsbetrieb dienenden monetären und nicht-physischen Vermögensgegenstände umfasst. Sie entstehen durch dauerhafte Kapitalüberlassung, die in verschiedenen Formen möglich ist. Im Kreis
Euskirchen sind dies im Wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen
und Wertpapiere des Anlagevermögens.
Finanzanlagen in Tausend Euro
2010
2011
2012
2013
Anteile an verbundenen Unternehmen
33.274
33.274
33.274
33.274
Beteiligungen
23.969
23.994
23.785
23.578
Wertpapiere des Anlagevermögens
5.313
5.313
3.411
3.454
Ausleihungen
7.000
0
0
0
69.556
62.580
60.470
60.306
364
333
322
322
Summe Finanzanlagen
Finanzanlagen je Einwohner in Euro
Der Wert der Finanzanlagen ist im Zeitverlauf gesunken. Ursächlich hierfür ist zum einen, dass
der Kreis die Ausleihungen in Höhe von 7,0 Mio. Euro aus finanzstatistischen Gründen ab 2011
bei den liquiden Mitteln ausweist. Zum anderen ist 2012 aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung auf die RWE-Aktien (rund 1,9 Mio.
Euro) erfolgt.
Finanzanlagen in Euro je Einwohner 2013
Minimum
Maximum
59
Mittelwert
1.105
Kreis Euskirchen
356
322
Der interkommunale Vergleich zeigt, dass die Finanzanlagen im Kreis Euskirchen eine etwas
geringere Bedeutung für die Haushaltssituation haben als in anderen Kreisen. Unabhängig davon wirken sich die Finanzanlagen auch auf etwaige Haushaltsrisiken und die Möglichkeiten zur
Haushaltskonsolidierung aus. Diese Themen untersucht die GPA NRW vertiefend in der
überörtlichen Prüfung der Gesamtabschlüsse. Wir verweisen an dieser Stelle auf den entsprechenden Prüfbericht.
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Kreis Euskirchen
Finanzen
10856
Schulden- und Finanzlage
Finanzrechnung
Der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zeigt, inwieweit der Kreis im „laufenden Geschäft“ liquide Mittel erwirtschaften kann. Diese Mittel können Kredite oder Vermögensveräußerungen für Investitionen und Darlehenstilgungen ersetzen.
Ein negativer Saldo erhöht durch die erforderlichen Liquiditätskredite die Schulden.
Salden der Finanzrechnungen in Tausend Euro (IST)
2010
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
+ Saldo aus Investitionstätigkeit
= Finanzmittelüberschuss /-fehlbetrag
+ Saldo aus Finanzierungstätigkeit
= Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln
+ Bestand an fremden Finanzmitteln
= Liquide Mittel
2011
2012
2013
11.043
6.751
9.199
9.031
-994
-3.828
-6.053
-2.271
10.049
2.923
3.146
6.759
-128
-159
1.429
-191
9.921
2.764
4.576
6.568
167.983
179.252
181.172
185.475
1.348
845
-272
621
179.252
182.861
185.475
192.663
Für einen interkommunalen Vergleich bildet die GPA NRW den Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner. Dies ist ein Hilfsmittel, um die Selbstfinanzierungskraft des Kreises zu analysieren. Die Entwicklung dieses Saldos stellt sich wie folgt
dar:
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Tausend Euro
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Kreis Euskirchen
Finanzen
10856
Ist-Werte 2010 – 2013, Planwerte ab 2014
Der Kreis Euskirchen weist in den Jahren 2010 bis 2013 hohe positive Salden aus. In diesen
Jahren konnte der Kreis folglich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit Mittel zur Finanzierung
von Investitionen bereitstellen. Da der Kreis Euskirchen nur in sehr geringem Umfang Kreditverbindlichkeiten aufweist, erhöhen die Mittel, welche nicht für Investitionen benötigt werden,
den Bestand an liquiden Mitteln.
In den Jahren 2014 bis 2016 plant der Kreis zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunen
mit negativen Ergebnissen. Dies schlägt sich auch in entsprechend niedrigeren, teils negativen
Salden in der Finanzrechnung nieder. Mit den ausgeglichenen Haushalten ab 2017 erwartet der
Kreis Euskirchen allerdings wieder entsprechende Finanzüberschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner in Euro 2013
Kreis
Euskirchen
48,2
Minimum
-14,3
Maximum
Mittelwert
70,6
1. Quartil
18,7
2. Quartil
(Median)
5,7
3. Quartil
11,6
Anzahl
Werte
31,5
31
Interkommunal verglichen ordnet sich der Kreis Euskirchen im Jahr 2013 deutlich oberhalb des
Mittelwertes ein. Im Hinblick auf die ausgezeichnete Liquiditätslage und die weitgehend positiven Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit ergibt sich kein Handlungsbedarf.
Feststellung
Der Kreis Euskirchen verfügt über eine sehr gute Selbstfinanzierungskraft.
Schulden
Die Verbindlichkeiten gehören wie die Rückstellungen und Sonderposten für den Gebührenausgleich wirtschaftlich zu den Schulden. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der
Schulden im Kernhaushalt:
Schulden in Tausend Euro bzw. je Einwohner in Euro
2010
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
2011
2012
2013
656
536
1.981
1.795
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
186
113
112
108
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
652
575
1.255
1.706
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
339
307
192
676
9.510
10.218
8.148
7.036
./.
./.
./.
1.241
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Sonstige Verbindlichkeiten (bis Jahresergebnis 2012
inkl. Erhaltene Anzahlungen)
Erhaltene Anzahlungen (ab Jahresergebnis 2013)
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Kreis Euskirchen
Finanzen
10856
2010
Verbindlichkeiten gesamt
Rückstellungen
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Schulden gesamt
2011
2012
2013
11.343
11.751
11.687
12.561
314.275
318.507
319.219
316.247
13.930
12.515
11.640
15.133
339.548
342.773
342.547
343.941
Die Verbindlichkeiten des Kreises Euskirchen sind sehr gering. Auch zukünftig ist gemäß der
Haushaltsplanung des Kreises nicht mit einem Anstieg der Verbindlichkeiten zu rechnen.
Auffällig hingegen sind die extrem hohen Rückstellungen. Der Kreis Euskirchen hat in der Eröffnungsbilanz für die stillgelegte Deponie Mechernich Rückstellungen für Deponien und Altlasten gebildet. Diese belaufen sich 2013 auf 228,7 Mio. Euro. Darüber hinaus nehmen die Pensionsrückstellungen (74,2 Mio. Euro) einen wesentlichen Einfluss auf den Kreishaushalt. Die Position der Rückstellungen stellt die GPA NRW in einem gesonderten Abschnitt vertiefend dar.
Kennzahlen zur Finanzlage in Prozent
2010
Anlagendeckungsgrad 2
2011
2012
2013
163,2
170,5
177,0
178,0
1.992,5
2.433,4
2.201,3
2.199,2
Dynamischer Verschuldungsgrad
14,2
22,1
15,5
15,0
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
2,0
1,7
1,9
2,0
Zinslastquote
0,0
0,0
0,0
0,0
Liquidität 2. Grades
Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt darüber Auskunft, inwieweit das Anlagevermögen durch langfristiges Kapital (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) gedeckt ist. Mit 178 Prozent verzeichnet der Kreis Euskirchen einen auffallend hohen Anlagendeckungsgrad 2. Der hohe Wert
resultiert daraus, dass die langfristigen Deponierückstellungen (228,7 Mio. Euro) ebenfalls zum
langfristigen Fremdkapital zählen. Der hohe Deckungsgrad veranschaulicht, dass das Anlagevermögen vollständig und darüber hinaus das kurzfristige Vermögen teilweise auch durch langfristiges Kapital gedeckt ist.
Die Liquidität 2. Grades gibt an, ob die kurzfristigen Verbindlichkeiten durch die liquiden Mittel
und kurzfristig einbringlichen Forderungen vollständig getilgt werden können. Auch hier zeigt
sich in der Kennzahl eine extreme Ausprägung. In Verbindung mit der Deponierückstellung hält
der Kreis eine außergewöhnlich hohe Liquidität vor. Diese ist notwendig, um die Nachsorgeverpflichtungen kommender Jahre finanzieren zu können, ohne in zu großem Maße auf Kredite
zurückgreifen zu müssen.
Mit Hilfe der Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit des Kreises beurteilen. Aufgrund der sehr geringen Verbindlichkeiten und der sehr gut ausgeprägten Selbstfinanzierungskraft bewertet die GPA NRW die Schuldentilgungsfähigkeit des
Kreises Euskirchen positiv.
Die kurzfristige Verbindlichkeitsquote zeigt, inwiefern sich kurzfristiges Fremdkapital auf die
Bilanz auswirkt. Die interkommunale Positionierung bewegt sich in den Jahren 2010 bis 2013
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Kreis Euskirchen
Finanzen
10856
unterhalb des Mittelwertes. Mit Blick auf die ausgeglichene Haushaltsplanung des Kreises ist
zukünftig nicht mit einem Anstieg der kurzfristigen Verbindlichkeiten zu rechnen.
Die Zinslastquote gibt das Verhältnis der ergebniswirksamen Finanzaufwendungen (Zinsen für
Investitions- und Liquiditätskredite) zu den ordentlichen Aufwendungen wieder. Aufgrund der
sehr niedrigen Kreditverbindlichkeiten stellt sich auch die Zinslastquote als sehr niedrig heraus.
Verbindlichkeiten
Um den unterschiedlichen Ausgliederungsgraden Rechnung zu tragen, sind in den interkommunalen Vergleich die Verbindlichkeiten der verbundenen Unternehmen, Sondervermögen und
Mehrheitsbeteiligungen einzubeziehen. Die GPA NRW nimmt hierzu die im Gesamtabschluss
ausgewiesenen Verbindlichkeiten.
Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner 2010
Kreis
Euskirchen
Minimum
220
54
Maximum
696
Mittelwert
2. Quartil
(Median)
1. Quartil
291
160
3. Quartil
251
Anzahl
Werte
359
29
Die Tabelle zeigt, dass die Gesamtverbindlichkeiten im Kreis Euskirchen unterdurchschnittlich
sind. Die GPA NRW verweist bezüglich der Gesamtverbindlichkeiten auf die Ausführungen im
Bericht zur überörtlichen Prüfung des Gesamtabschlusses.
Rückstellungen
Entwicklung der Rückstellungen in Tausend Euro
2010
Pensionsrückstellungen
2011
2012
2013
71.248
74.126
74.133
74.241
234.116
234.116
234.116
228.659
Instandhaltungsrückstellungen
2.078
1.524
803
554
sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4
und 5 GemHVO
6.833
8.741
10.168
12.793
314.275
318.507
319.219
316.247
Rückstellungen Deponien und Altlasten
Summe der Rückstellungen
Der Kreis Euskirchen hat in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 Rückstellungen für Deponien
und Altlasten in Höhe von rund 234,1 Mio. Euro. Die Grundlage hierfür bildeten das Gutachten
„Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge der Deponie Mechernich“ sowie ein
Gutachten „Rückstellungsermittlung für die Altdeponien Arloff, Straßfeld und Hönningen“. Dies
ist als eine kreisübergreifende Besonderheit zu sehen, da nur wenige Kreise für die Nachsorge
von Deponiealtlasten zuständig sind. In Verbindung mit dieser Rückstellung hat der Kreis auch
Mittel zur Liquiditätsvorsorge in der Bilanz ausgewiesen. Diese belaufen sich 2013 auf 192,7
Mio. Euro. Der Kreis Euskirchen hat diese Mittel über einen langfristigen Zeitraum aus der laufenden Verwaltungstätigkeit angespart. Damit deckt der Kreis die Rückstellungen überwiegend,
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Kreis Euskirchen
Finanzen
10856
allerdings nicht vollständig ab. Ohne zusätzlichen Aufbau von Liquidität kann es daher möglich
sein, dass der Kreis Euskirchen zur Finanzierung langfristig auch Kredite aufnehmen muss.
Die Position der Rückstellungen ist darüber hinaus durch die Pensionsrückstellungen geprägt.
Hierbei handelt es sich um die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen des Kreises gegenüber
den aktiven Beamten sowie den Versorgungsempfängern. Sie machen im Jahr 2013 rund 23
Prozent aller Rückstellungen und 15 Prozent der Bilanzsumme aus. Im Vergleich der Jahre
2010 und 2013 weisen sie einen Anstieg um drei Mio. Euro auf.
Pensions- und Beihilfeverpflichtungen in Tausend Euro
2010
Pensionsrückstellungen
2011
2012
2013
71.248
74.126
74.133
74.241
454.313
457.652
472.934
482.589
Anteil Pensionsrückstellungen an der Bilanzsumme in
Prozent (Rückstellungsquote Pensionen)
15,7
16,2
15,7
15,4
Erstattungsverpflichtungen nach VLVG
357
542
638
625
1.673
2.239
1.835
2.012
69.932
72.429
72.936
72.854
Bilanzsumme
Ausgleichsansprüche nach VLVG
Saldo aus Versorgungsverpflichtungen und –ansprüchen
Rückstellungsquote Pensionen in Prozent 2013
Kreis
Euskirchen
15,4
Minimum
Maximum
15,4
51,2
Mittelwert
31,8
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
28,2
3. Quartil
31,2
Anzahl
Werte
34,9
31
Der Kreis Euskirchen hat den niedrigsten Anteil der Rückstellungen an der Bilanzsumme. Dies
hängt mit dem Sonderfall zusammen, dass die Bilanzsumme aufgrund der Deponierückstellungen besonders hoch ist und damit die Rückstellungsquote mindernd beeinflusst.
Für die Versorgungsverpflichtungen hat der Kreis Euskirchen in künftigen Haushaltsjahren Auszahlungen zu leisten. Hierzu wird die entsprechende Liquidität benötigt. Sofern den gebildeten
Rückstellungen keine adäquaten Deckungspositionen gegenüber stehen, sind die Auszahlungen aus den laufenden Einzahlungen zu finanzieren. Ohne Liquiditätsvorsorge kann dies künftig
zur Folge haben, dass die laufenden Einzahlungen dafür nicht mehr ausreichen. Die Versorgungsauszahlungen müssten dann zumindest zum Teil kreditfinanziert werden.
Liquiditätsvorsorge für Pensionsverpflichtungen in Tausend Euro
2012
Pensionsrückstellungen
2013
74.133
74.241
638
625
Ausgleichsansprüche nach VLVG
1.897
2.012
Wert der Versorgungsfondsanteile
714
757
Anteil mit Fonds gegenfinanzierte Pensionsverpflichtungen in Prozent
1,0
1,0
Erstattungsverpflichtungen nach VLVG
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Kreis Euskirchen
Finanzen
10856
Ausfinanzierte Versorgungsleistungen in Prozent 2013
Kreis
Euskirchen
Minimum
1,0
Maximum
0,0
Mittelwert
93,5
2. Quartil
(Median)
1. Quartil
10,4
1,1
3. Quartil
4,6
Anzahl
Werte
13,9
31
Der Anteil der ausfinanzierten Versorgungsanteile ist im Kreis Euskirchen vergleichsweise gering. Analog zu den Ausführungen zu den Deponierückstellungen kann das dazu führen, dass
der Kreis Euskirchen Pensionsverpflichtungen langfristig in stärkerem Maß kreditfinanzieren
muss. Mittelfristig wird dies jedoch aufgrund der guten Liquiditätslage nicht erforderlich sein.
Sonderposten
Sonderposten werden insbesondere für Zuwendungen und Beiträge für Investitionen gebildet,
die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden. Die Sonderposten werden
über die Abschreibungszeit des damit finanzierten Anlagegutes aufgelöst und mindern damit die
Belastung aus den Abschreibungen.
Entwicklung der Sonderposten in Tausend Euro
2010
2011
2012
2013
Sonderposten für Zuwendungen
73.265
72.875
72.238
71.196
Sonderposten für den Gebührenausgleich
13.930
12.515
11.640
15.133
7.116
7.066
6.677
6.321
94.311
92.455
90.556
92.650
Sonstige Sonderposten
Summe
Die Sonderposten für Zuwendungen sowie die sonstigen Sonderposten weisen im Betrachtungszeitraum eine leicht sinkende Tendenz auf. Die Sonderposten für den Gebührenausgleich
sind hingegen leicht angestiegen. Bezüglich der Auswirkungen aus der Auflösung der Sonderposten verweist die GPA NRW auf die Ausführungen im Kapitel „Bilanzielle Abschreibungen“.
Eigenkapital
Das Eigenkapital ist ein Gradmesser für die wirtschaftliche Situation eines Kreises. Je mehr
Eigenkapital ein Kreis hat, desto weiter ist er von der gesetzlich verbotenen Überschuldung
entfernt. An der Entwicklung der allgemeinen Rücklage orientieren sich folgerichtig haushaltsrechtliche Regelungen zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes oder eines Sanierungsplanes.
Entwicklung des Eigenkapitals in Tausend Euro (IST) bzw. je Einwohner in Euro
2010
2011
2012
2013
Eigenkapital
23.689
24.062
29.195
32.888
Sonderposten
94.311
92.455
90.556
92.650
Rückstellungen
314.275
318.507
319.219
316.247
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Kreis Euskirchen
Finanzen
10856
2010
2011
2012
2013
Verbindlichkeiten
11.343
11.751
11.687
12.561
Passive Rechnungsabgrenzung
10.694
10.877
22.277
28.243
454.313
457.652
472.934
482.589
Eigenkapitalquote 1
5,2
5,3
6,2
6,8
Eigenkapitalquote 2
21,3
21,2
21,4
21,6
Bilanzsumme
Eigenkapitalquoten in Prozent
Das Eigenkapital des Kreises Euskirchen nimmt in den Jahren 2010 bis 2013 um rund 9,2 Mio.
Euro zu. Die Bilanzsumme steigt im gleichen Zeitraum um rund 28,3 Mio. Euro. Diese Entwicklung spiegelt sich in den leicht steigenden Eigenkapitalquoten wider. Beide Eigenkapitalquoten
sind im interkommunalen Vergleich 2013 allerdings immer noch unterdurchschnittlich (siehe
NKF-Kennzahlenset).
Ertragslage
Erträge
Ordentliche Erträge in Tausend Euro (IST)
2010
Steuern und ähnliche Abgaben
2011
2012
2013
15.653
4.569
5.781
6.569
153.839
156.749
164.935
169.470
3.160
3.131
3.524
3.518
30.111
30.010
31.223
32.507
1.404
1.615
1.512
1.621
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
12.949
18.355
20.991
23.434
Sonstige ordentliche Erträge
13.241
13.172
15.378
20.039
320
118
95
89
230.676
227.719
243.440
257.248
6.570
7.873
7.949
7.552
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Aktivierte Eigenleistungen
Ordentliche Erträge
Finanzerträge
Die Tabelle verdeutlicht die Ertragsstruktur des Kreises Euskirchen. Die Zuwendungen und
allgemeinen Umlagen wirken sich prägend auf die Struktur aus (rund 66 Prozent). Darüber hinaus haben vor allem die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (13 Prozent) sowie die Kostenerstattungen und Kostenumlagen (neun Prozent) maßgeblichen Anteil an den Erträgen.
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Kreis Euskirchen
Finanzen
10856
Aufwendungen
Aufwendungen in Tausend Euro (IST)
2010
Personalaufwendungen
2013
38.850
39.359
41.364
3.928
3.973
2.762
3.153
29.746
27.504
28.219
27.023
8.316
8.627
11.023
9.044
119.752
117.283
123.620
134.213
37.661
39.030
41.139
46.137
233.521
235.267
246.123
260.934
6
5
16
40
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
2012
34.117
Versorgungsaufwendungen
Transferaufwendungen
2011
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Personalaufwendungen
Die Personalintensität gibt an, wie hoch der Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ist.
Personalintensität in Prozent 2013
Kreis
Euskirchen
15,9
Minimum
9,7
Maximum
20,6
Mittelwert
1. Quartil
14,7
13,2
2. Quartil
(Median)
14,8
3. Quartil
Anzahl
Werte
15,8
31
Es wird deutlich, dass der Anteil der Personalaufwendungen im Kreis Euskirchen höher ist als
in anderen Kreisen. Die Personalintensität wird generell stark dadurch beeinflusst, inwieweit der
Kreis personalintensive Bereiche ausgegliedert hat. Darüber hinaus wird die Personalintensität
auch von der Entscheidung des Kreises beeinflusst, inwieweit er Aufgaben durch eigenes Personal wahrnimmt oder schwerpunktmäßig durch Vergaben an Dritte erledigt. Insofern gibt die
Kennzahl nur über die strukturelle Zusammensetzung der Aufwendungen Auskunft. Aussagen
zur Angemessenheit der Personalausstattung lassen sich hieraus nicht ableiten.
Als Besonderheit lässt sich festhalten, dass der Kreis Euskirchen für alle kreisangehörigen
Städte und Gemeinden die Aufgaben des Jugendamtes wahrnimmt. Dies wirkt sich auf die Personalintensität erhöhend aus. Die meisten Kreise nehmen diese Aufgaben nur für einen Teil
ihrer Kommunen wahr.
Für eine differenzierte Darstellung des Personalbestandes verweist die GPA NRW auf die Teilberichte zur Aufgabenbezogenen Personalanalyse.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die Sach- und Dienstleistungsintensität gibt an, wie hoch der Anteil dieser Aufwendungen an
den ordentlichen Aufwendungen ist.
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Kreis Euskirchen
Finanzen
10856
Sach- und Dienstleistungsintensität in Prozent 2013
Kreis
Euskirchen
10,4
Minimum
Maximum
3,0
Mittelwert
19,1
8,8
1. Quartil
4,8
2. Quartil
(Median)
9,0
3. Quartil
Anzahl
Werte
11,5
31
Mit rund 10 Prozent positioniert sich der Kreis Euskirchen ebenfalls überdurchschnittlich. Auch
diese Kennzahl gibt lediglich über die strukturelle Zusammensetzung der Aufwendungen Auskunft.
Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungsquote gibt an, wie hoch der Anteil dieser Aufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ist.
Transferaufwendungsquote in Prozent 2013
Kreis
Euskirchen
51,4
Minimum
41,6
Maximum
77,8
Mittelwert
60,2
1. Quartil
49,9
2. Quartil
(Median)
55,4
3. Quartil
Anzahl
Werte
70,9
31
Mit rund 51 Prozent verzeichnet der Kreis Euskirchen eine sehr niedrige Transferaufwandsquote. Dies hängt wesentlich mit den Zahlungen an das Jobcenter für die Leistungsbeteiligungen
für Arbeitssuchende (Kosten der Unterkunft) zusammen. Diese Aufwendungen sind, sofern sie
nicht an natürliche Personen ausgezahlt werden, nicht als Transferaufwendungen, sondern –
wie in Euskirchen – als sonstige ordentliche Aufwendungen zu verbuchen. Dennoch haben sie
aufgrund Ihrer Zweckbestimmung einen ähnlichen Charakter wie Transferleistungen. Zudem
bilden sie mit rund 24 Mio. Euro eine wesentliche Aufwandsgröße im Kreishaushalt.
Die Soziallasten, die sich in den Transferaufwendungen und teilweise auch in den sonstigen
ordentlichen Aufwendungen widerspiegeln, bestimmen somit den Kreishaushalt maßgeblich.
Die GPA NRW verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen im Kapitel „Haushaltsplanung“.
Bilanzielle Abschreibungen
Die Abschreibungen nehmen in der Ergebnisrechnung des Kreises Euskirchen eine untergeordnete Position ein. Die Kennzahl „Abschreibungsintensität“ zeigt an, in welchem Umfang die
Abnutzung des Anlagevermögens den Kommunalhaushalt belastet. Den Abschreibungen stehen im Regelfall erhebliche Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber. Die
Kennzahl „Drittfinanzierungsquote“ weist das prozentuale Verhältnis von Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten zu den Abschreibungen aus.
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Kreis Euskirchen
Finanzen
10856
Ergebnisbelastung durch Abschreibungen in Tausend Euro (IST) und Kennzahlen in Prozent (Abschreibungsintensität und Drittfinanzierungsquote)
2010
Ordentliche Aufwendungen
2011
2012
2013
233.521
235.267
246.123
260.934
Abschreibungen auf Anlagevermögen
8.316
8.627
11.023
9.248
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
4.339
5.342
4.728
5.704
Netto-Eigenkapitalbelastung
3.977
3.284
6.295
3.544
Abschreibungsintensität
3,6
3,7
4,5
3,5
Drittfinanzierungsquote
52,2
61,9
42,9
61,7
Die Abschreibungsintensität ist mit 3,5 Prozent überdurchschnittlich. Die Abschreibungen wirken sich somit für den Kreis Euskirchen stärker aus als in anderen Kreisen. Dies wird durch die
Drittfinanzierung teilweise wieder kompensiert. Die Drittfinanzierungsquote ist von Jahr zu Jahr
schwankend. Mit durchschnittlich rund 55 Prozent bewegt sie sich aber ebenfalls oberhalb des
interkommunalen Mittelwertes. Das bedeutet, dass die Abschreibungen zu über der Hälfte
durch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gedeckt sind.
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Kreis Euskirchen
Finanzen
10856
Gebäudeportfolio
Die Kreise sowie die StädteRegion verfügen aufgrund ihres vielfältigen Aufgabenspektrums in
der Regel über ein erhebliches Gebäudeportfolio. Es ist durch eine hohe Kapitalbindung gekennzeichnet und verursacht zudem erhebliche Folgekosten. Die GPA NRW hinterfragt den
Umfang und die Notwendigkeit des Gebäudebestandes des Kreises für die Aufgabenerledigung
– insbesondere im Hinblick auf die demografischen Veränderungen. Neben den kreiseigenen
(bilanzierten) Objekten berücksichtigt sie auch angemietete Objekte.
Die Steuerung des Gebäudebestandes erfolgt überwiegend in der Abteilung 10 „Zentraler Service und Immobilienmanagement“. Die Daten zu den Gebäuden (Flächen, Aufwendungen, Erträge etc.) liegen in differenzierter und transparenter Form vor. Das Immobilienmanagement
nimmt zwar zentral die gebäudewirtschaftlichen Aufgaben für die Objekte des Kreises wahr,
allerdings gibt es weitere Zuständigkeiten innerhalb der Kreisverwaltung. So ist das Immobilienmanagement nicht für die Rettungswachen und auch nicht für die Deponiegebäude zuständig.
Empfehlung
Der Kreis Euskirchen sollte die immobilienwirtschaftlichen Aufgaben weiter zentralisieren.
Insbesondere sollte er die Zuständigkeit für die Bewirtschaftung aller Kreisgebäude auf das
Immobilienmanagement übertragen.
Auch sind die Hausmeister für die Schulgebäude bisher nicht der Gebäudewirtschaft zugeordnet. Grundsätzlich kommt dem Hausmeisterdienst im Rahmen des Gebäudemanagements eine
hohe Bedeutung zu. Insbesondere der mögliche Einsatz im Rahmen der Bauunterhaltung und
des Energiemanagements zeigt die Schnittstellenfunktion auf. Viele Organisationen sind daher
bereits dazu übergegangen, Hausmeisterstellen grundsätzlich im Gebäudemanagement anzusiedeln.
Empfehlung
Der Kreis Euskirchen sollte auch die Schulhausmeister dem Gebäudemanagement zuzuordnen, um weitere Synergiepotenziale zu erschließen.
Bruttogrundfläche (BGF) absolut nach Nutzungsarten in m² 2014
Flächenwerte in m²
Flächenwerte in m² BGF
BGF in m² je 1.000 Einwohner
Anteil an der Gesamtfläche in Prozent
Schulen
52.527
279,2
49,8
Verwaltung
28.534
151,6
27,1
3.797
20,2
3,6
20.557
109,3
19,5
104.415
560,3
100,0
Feuerwehr / Rettungsdienst
sonstige Nutzungen
Gesamtsumme
Der interkommunale Vergleich zeigt in einem ersten Schritt, bei welchen Gebäudearten der
Kreis Euskirchen über größere Flächenressourcen verfügt als die Vergleichskreise. Hohe
Kennzahlenwerte sowie Gebäudearten, die andere Kreise/die StädteRegion überwiegend nicht
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vorhalten, bieten Anlass für eine kritische Betrachtung. Darüber hinaus entwickelt die GPA
NRW Aussagen zu Risiken und Chancen der zukünftigen Haushaltswirtschaft, die sich aus dem
Gebäudeportfolio ergeben.
Interkommunaler Vergleich nach Nutzungsarten in m² BGF je 1.000 Einwohner 2014
Nutzungsart
Minimum
Maximum
Mittelwert
Euskirchen
Schulen
65
425
286
279
Jugend
0
45
7
0
Sport und Freizeit
0
41
2
0
66
197
121
152
Feuerwehr / Rettungsdienst
0
35
15
20
Kultur
0
49
13
0
Soziales
0
54
3
0
sonstige Nutzungen
0
312
62
118
173
881
511
560
Verwaltung
Gesamtfläche
Die Tabelle zeigt auf, dass der Kreis Euskirchen insgesamt in leicht überdurchschnittlichem
Umfang Gebäudeflächen vorhält. Auffällig ist, dass der Kreis für die Nutzungsarten Jugend,
Sport und Freizeit, Kultur und Soziales keine Gebäude unterhält. Die interkommunale Positionierung der übrigen Nutzungsarten wird teilweise von Besonderheiten bestimmt, die die GPA
NRW nachfolgend erläutert.
Schulen
Rund 50 Prozent der gesamten Gebäudefläche des Kreises dienen der schulischen Nutzung.
Der Kreis unterhält insgesamt fünf Schulen (zwei Berufskollegs, drei Förderschulen), die in vier
Gebäudekomplexen untergebracht sind.
In die Kennzahl fließen sowohl die Flächen der Schulgebäude als auch die Flächen der Schulturnhallen ein. Im interkommunalen Vergleich sind die 279 m² BGF je 1.000 Einwohner ein
durchschnittlicher Wert.
Die GPA NRW hat das Thema Flächenmanagement für Schulen im Prüfbericht 2011 vertiefend
analysiert.
Gegenüber dem Vergleichsjahr 2014 haben sich zwischenzeitlich Veränderungen bezüglich der
Gebäudefläche ergeben: Die Don-Bosco-Schule (Förderschule) wurde zum 01.08.2016 aufgelöst, weil die Vorgaben der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der
Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) nicht mehr erfüllt werden konnten.
Seit dem 01.08.2015 befindet sich die Matthias-Hagen-Schule in der Trägerschaft des Kreises
Euskirchen. Bis zum 01.08.2015 befand sie sich in der Trägerschaft der Stadt Euskirchen. Das
Gebäude, in der sich die Schule befindet, ist weiterhin im Eigentum der Stadt. Sie tritt gegenüber dem Kreis als Vermieter auf.
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Perspektivisch können sich aus der demografischen Entwicklung Handlungsmöglichkeiten ergeben. Der Schulentwicklungsplan des Kreises Euskirchen (Stand: August 2013) zeigt auf,
dass die Schülerzahlen voraussichtlich stark sinken werden. Der Plan geht davon aus, dass bis
zum Schuljahr 2023/2024 die Zahl der Schüler um rund ein Drittel zurückgehen wird (Vergleichsjahr 2012/2013). Rückläufige Bevölkerungs- und Schülerprognosen sollte der Kreis regelmäßig zum Anlass nehmen, die Nutzung des vorhandenen Gebäudebestandes kritisch zu
hinterfragen.
Verwaltung
Auch das Thema „Flächenmanagement Verwaltungsgebäude“ hat die GPA NRW bereits im
Prüfbericht 2011 vertiefend untersucht. Anhand der Kennzahl „Flächenverbrauch in m² BGF je
Verwaltungsmitarbeiter“ ergab sich für den Kreis 2011 ein leicht überdurchschnittlicher Flächenverbrauch.
Zu den Verwaltungsgebäuden zählt das Kreishaus mit Alt- und Neubautrakt sowie die Verwaltungsnebenstelle Schwalbenberg (teilweise vermietet). Auch der aktuelle einwohnerbezogene
Flächenverbrauch liegt mit 152 m² BGF je Einwohner oberhalb des Mittelwertes der Vergleichskreise. Der Kennzahlenwert wird stark durch die Architektur des Kreishauses geprägt. Das
Hauptgebäude verfügt über sehr großzügig angelegte Gemeinschaftsflächen (Foyer, Flure,
Tagungsräume, Mensa), die einer flächeneffizienten Büronutzung entgegenstehen.
Der Kreis Euskirchen konnte zwar mit Blick auf die Empfehlungen der letzten Prüfung bisher
keine Flächenpotenziale erschließen. Dennoch sollte der Kreis weiterhin bestrebt sein, Verwaltungsflächen und -nebenstellen so weit wie möglich zu reduzieren. Ansätze zu einer optimierten
Raumbelegung können in der verstärkten Nutzung moderner Arbeitsformen liegen. Hierzu zählen beispielsweise Tele-/Heimarbeit, Desk-Sharing oder auch non-territoriale Arbeitsplatzkonzepte.
Feuerwehr/ Rettungsdienst
Der Kreis Euskirchen verfügt über insgesamt acht Rettungswachen. Davon befinden sich fünf
im Eigentum des Kreises, drei sind angemietet. Der Kennzahlenwert ist mit rund 20 m² BGF je
Einwohner überdurchschnittlich hoch.
Mit 1.248 km² liegt die Fläche der Kreises Euskirchen oberhalb des Mittelwertes (980 km²) der
Vergleichskreise. Damit verbunden ist ebenfalls eine sehr geringe Einwohnerdichte von 151
Einwohnern je km² (Durchschnitt: 421 Einwohner je km²). Entsprechend stellt sich die Siedlungsstruktur des Kreises Euskirchen dar: überwiegend ländlich geprägte Regionen mit großen
Entfernungen zwischen einzelnen Siedlungsschwerpunkten. Dies wirkt sich direkt auf den konkreten Bedarf an Rettungswachen aus. Zur Einhaltung der erforderlichen Hilfsfristen ist aufgrund der großen Entfernungen eine größere Anzahl an Rettungswachen erforderlich. Dies ist
die Hauptursache für die überdurchschnittlich hohe Kennzahlenausprägung im Bereich der
Rettungswachen.
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Sonstige Nutzungen
Der interkommunale Vergleich zeigt auf, dass der Kreis Euskirchen in größerem Umfang Gebäude vorhält, die als sonstige Nutzung klassifiziert sind. Neben dem Kreisbauhof (rund 4.100
m² BGF) prägen hier die Werksgebäude der Deponie (rund 15.300 m² BGF) den Kennzahlenwert maßgeblich. Darüber hinaus gibt es in geringem Umfang Nebennutzungen in der Verwaltungsnebenstelle Schwalbenberg (Kinderhilfswerk/Malteser Hilfsdienst), sowie im ThomasEßer-Berufskolleg (DRK).
Die Nutzungsarten sind entweder pflichtiger Natur oder dienen im Falle der Vermietung der
sinnvollen Ausnutzung freier Raumkapazitäten. Wesentliche Handlungsmöglichkeiten ergeben
sich daher in dieser Nutzungsgruppe nicht.
Altersstruktur der Gebäude
Mit der Festlegung der Gesamtnutzungsdauern im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz
haben die Kreise einen der größten Bewertungsspielräume. Einerseits bestimmen sich dadurch
die Ergebnisbelastungen in Form von Abschreibungen. Andererseits besteht die Gefahr von
außerplanmäßigen Abschreibungen, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ausfällt. Außerdem können dann Ersatzinvestitionen notwendig werden. Der Kreis Euskirchen hat sich bei
den Schulgebäuden (Massivbauweise) für einen mittleren Abschreibungszeitraum von 60 Jahren entschieden. Die Verwaltungsgebäude verzeichnen einen längeren Abschreibungszeitraum
von 80 (Kreishaus) bzw. 70 Jahren (Nebenstelle Schwalbenberg).
Festgelegte Gesamtnutzungsdauern
Vermögensgegenstand
GND Rahmentabelle
von
GND
Kreis Euskirchen
Durchschnittliche RND Kreis
Euskirchen
Anlagenabnutzungsgrad
bis
Schulgebäude
40
80
60
28,3
52,9
Verwaltungsgebäude
40
80
70 bzw. 80
46,0
40,0
Der Anlagenabnutzungsgrad bei den Verwaltungsgebäuden ist mit rund 40 Prozent vergleichsweise niedrig. Auch die Schulgebäude weisen mit 53 Prozent noch keine Auffälligkeiten auf.
Daher ist aus der Altersstruktur des Gebäudevermögens kein erhöhtes Risiko erkennbar. Auf
den Anlagenabnutzungsgrad hat auch die Investitionstätigkeit der vergangenen Jahre Einfluss.
Diese spiegelt sich in den Investitionsquoten entsprechend wider.
Differenzierte Investitionsquote in Prozent
2010
2011
2012
2013
Schulen
28,1
0,3
78,8
21,1
Sonstige Bauten
57,5
11,7
0,8
21,0
Im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2013 beträgt die Investitionsquote bei den Schulen und
sonstigen Bauten lediglich 27 Prozent. Aufgrund der niedrigen Investitionsquoten verzeichnet
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das Gebäudevermögen für Schulen einen Vermögensrückgang von rund 2,1 Mio. Euro. Das
Vermögen für die sonstigen Bauten ist im gleichen Zeitraum um rund 4,2 Mio. Euro zurückgegangen.
Wie schon beim Infrastrukturvermögen ist auch hier festzuhalten, dass dies unproblematisch ist,
soweit kein ungewollter Werteverzehr eintritt. Das Immobilienmanagement beschreibt den Gebäudezustand insgesamt als gut bis sehr gut. Insoweit ist die zurückhaltende Investitionsstrategie als plausibel einzustufen.
Feststellung
Das Gebäudevermögen verzeichnet einen mittleren bis geringen Anlagenabnutzungsgrad.
Dies korrespondiert mit der Einschätzung des Immobilienmanagements, dass der Zustand
der Kreisgebäude als gut bis sehr gut einzustufen ist. Daher ist trotz der geringen Investitionsquoten das Risiko aus ungewolltem Werteverzehr eher gering.
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
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