Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
22 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
10.11.17, 10:01
Aktualisiert
10.11.17, 10:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 272/2017
12.10.2017
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
20.11.2017
Kreisausschuss
06.12.2017
Kreistag
13.12.2017
Schloss Schleiden Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Die Schloss Schleiden Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH und die Schloss Schleiden
Immobilien GmbH & Co. KG wurden im Jahr 1997 zum Erwerb, zur Sanierung und zur Verwaltung
und Vermietung des Schlosses Schleiden durch die Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH und drei
private Investoren gegründet.
Aktuell ist die Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH noch mit einem Gesellschaftsanteil von 50 % an
der Schloss Schleiden Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH beteiligt, die weiteren 50 % liegen in
privaten Händen. Die Schloss Schleiden Immobiliengesellschaft mbH ist Komplementärin der Schloss
Schleiden Immobilien GmbH & Co. KG, an der der Kreis weder mittelbar noch unmittelbar beteiligt ist.
Im Gesellschaftsvertrag der Schloss Schleiden Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH war in § 5
Abs. 2 bisher festgelegt, dass die Übertragung von Anteilen nur an verbleibende Gesellschafter oder
deren Rechtsnachfolger zulässig sei.
Um nun eine praktikable Nachfolgeregelung für einen aus Altersgründen ausscheidenden privaten
Gesellschafter zu schaffen, wurde die bisher bestehende Regelung für die Verfügung über
Geschäftsanteile nur an verbleibende Gesellschafter oder deren Rechtsnachfolger (§ 5 Abs. 2)
gestrichen. Gemäß § 5 Abs. 1 ist aber weiterhin sichergestellt, dass die Übertragung von Anteilen nur
zulässig ist, wenn ihr alle Gesellschafter zustimmen. Eine Übertragung ist damit weiterhin ohne die
Zustimmung der Gremien des Unternehmensverbundes Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH nicht
möglich.
Die Gesellschafterversammlung der Schloss Schleiden Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH hat
die Änderung in ihrer Sitzung am 23.08.2017 beschlossen. Der Beirat der Geriatrisches Zentrum
Zülpich GmbH und der Verwaltungsrat der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH haben vorstehenden
Beschluss jeweils in ihren Sitzungen am 22.09.2017 zustimmend zur Kenntnis genommen und
genehmigt.
Die Änderungen führen weder zu einer Änderung des Gesellschaftszweckes noch zu einer sonstigen
wesentlichen Änderung des Gesellschaftsvertrages, so dass eine vorherige Beschlussfassung des
Kreistages, gemäß § 107 Abs 6 lit. b) GO NRW, nicht erforderlich war.
Der Kreistag wird nun um Kenntnisnahme gebeten.
-2-
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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