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Beschlussvorlage Stab (Z 1 V 381 2017 (Rechnungsprüfungsausschuss 28.11.2017))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
21 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
01.12.17, 10:02
Aktualisiert
01.12.17, 10:02
Beschlussvorlage Stab (Z 1 V 381 2017 (Rechnungsprüfungsausschuss 28.11.2017)) Beschlussvorlage Stab (Z 1 V 381 2017 (Rechnungsprüfungsausschuss 28.11.2017))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/V 381/2017 Datum: 01.12.2017 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 28.11.2017 B) TOP 1 Nichtöffentliche Sitzung Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des V 381/2017 Kreises Euskirchen zum 31.12.2015 Bevor der Vorsitzende den nächsten TOP aufruft, verlassen die Vertreter/innen der GPA und der Bezirksregierung den Raum. Er weist nochmals ausdrücklich auf die Bedeutung des nichtöffentlichen Sitzungsteils und auf insbesondere die damit in Zusammenhang stehende Verpflichtung zur Verschwiegenheit hin. Der Vorsitzende stellt den Bericht der Rechnungsprüfung abschnittsweise zur Diskussion. Aus dem Ausschuss wird die fehlende Unterzeichnung der versicherungsmathematischen Bewertung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen durch die HEUBECK AG moniert. Weitere Anmerkungen und Fragen verschiedener Ausschussmitglieder hinsichtlich der Bereiche Wertminderung der RWE-Aktien, Ersatzgelder, Aufbau von Liquidität für die Deponienachsorge und zum Lagebericht werden, soweit notwendig, von der Verwaltung beantwortet. Der Vorsitzende weist auf die V 381/2017 sowie die dieser als Anlage 1 bis 3 beigefügten Dokumente (Prüfungsbericht mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung vom 13.11.2017, Stellungnahme der Verwaltung vom 14.11.2017, Entwurf eines möglichen Bestätigungsvermerks des Rechnungsprüfungsausschusses) hin. Er verliest u.a. die beiden letzten Absätze der Anlage 3, wonach der Rechnungsprüfungsausschuss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt sich hiermit einverstanden und macht sich den Prüfungsbericht der Rechnungsprüfung zu eigen. Er erteilt einstimmig für den Jahresabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2015 gemäß § 101 Abs. 3 bis 7 GO NRW einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, welcher daraufhin vom Vorsitzenden unterzeichnet wird und dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Anschließend empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Kreistag folgenden Beschluss: Der Kreistag nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung sowie die Stellungnahme des Landrats vom 14.11.2017 zur Kenntnis und stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2015 in der der Prüfung zugrunde liegenden Fassung vom 22.09.2017 fest. Abstimmungsergebnis: einstimmig