Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
21 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
01.12.17, 10:02
Aktualisiert
01.12.17, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1/V 381/2017
Datum: 01.12.2017
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom
28.11.2017
B)
TOP 1
Nichtöffentliche Sitzung
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des V 381/2017
Kreises Euskirchen zum 31.12.2015
Bevor der Vorsitzende den nächsten TOP aufruft, verlassen die
Vertreter/innen der GPA und der Bezirksregierung den Raum. Er
weist nochmals ausdrücklich auf die Bedeutung des
nichtöffentlichen Sitzungsteils und auf insbesondere die damit in
Zusammenhang stehende Verpflichtung zur Verschwiegenheit
hin.
Der Vorsitzende stellt den Bericht der Rechnungsprüfung
abschnittsweise zur Diskussion. Aus dem Ausschuss wird die
fehlende Unterzeichnung der versicherungsmathematischen
Bewertung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen durch die
HEUBECK AG moniert. Weitere Anmerkungen und Fragen
verschiedener Ausschussmitglieder hinsichtlich der Bereiche
Wertminderung der RWE-Aktien, Ersatzgelder, Aufbau von
Liquidität für die Deponienachsorge und zum Lagebericht
werden, soweit notwendig, von der Verwaltung beantwortet. Der
Vorsitzende weist auf die V 381/2017 sowie die dieser als Anlage
1 bis 3 beigefügten Dokumente (Prüfungsbericht mit
uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung
vom 13.11.2017, Stellungnahme der Verwaltung vom 14.11.2017,
Entwurf
eines
möglichen
Bestätigungsvermerks
des
Rechnungsprüfungsausschusses) hin. Er verliest u.a. die beiden
letzten
Absätze
der
Anlage
3,
wonach
der
Rechnungsprüfungsausschuss
einen
uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt sich hiermit
einverstanden und macht sich den Prüfungsbericht der
Rechnungsprüfung zu eigen. Er erteilt einstimmig für den
Jahresabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2015
gemäß § 101 Abs. 3 bis 7 GO NRW einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk, welcher daraufhin vom Vorsitzenden
unterzeichnet wird und dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt ist.
Anschließend empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss
dem Kreistag folgenden Beschluss:
Der Kreistag nimmt das Ergebnis der Prüfung des
Jahresabschlusses
zum
31.12.2015
durch
den
Rechnungsprüfungsausschuss
und
die
örtliche
Rechnungsprüfung sowie die Stellungnahme des Landrats vom
14.11.2017 zur Kenntnis und stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW
i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum
31.12.2015 in der der Prüfung zugrunde liegenden Fassung vom
22.09.2017 fest.
Abstimmungsergebnis: einstimmig