Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage Stab (Anlage 3 zu V 381-2017 Entwurf Bestätigungsvermerk RP-Ausschuss JA 2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
24 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
15.11.17, 09:01
Aktualisiert
15.11.17, 09:01
Beschlussvorlage Stab (Anlage 3 zu V 381-2017 Entwurf Bestätigungsvermerk RP-Ausschuss JA 2015) Beschlussvorlage Stab (Anlage 3 zu V 381-2017 Entwurf Bestätigungsvermerk RP-Ausschuss JA 2015) Beschlussvorlage Stab (Anlage 3 zu V 381-2017 Entwurf Bestätigungsvermerk RP-Ausschuss JA 2015)

öffnen download melden Dateigröße: 24 kB

Inhalt der Datei

Anlage 3 zu V 381/2017 - Entwurf – Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses für den Jahresabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2015 Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 101 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) den Jahresabschluss des Kreises Euskirchen sowie den Lagebericht zu prüfen. Zur Durchführung dieser Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW der Rechnungsprüfung des Kreises Euskirchen bedient. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfungsbericht der Rechnungsprüfung vom 13.11.2017 zu eigen und erteilt auf der Grundlage des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks der Rechnungsprüfung folgenden eigenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Die Rechnungsprüfung des Kreises Euskirchen hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - sowie den Lagebericht des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 01. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den kommunalrechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Landrats des Kreises. Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie 1 der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 i.V.m. Abs. 8 GO NRW unter Einbeziehung einzelner Prüfungsstandards des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW) sowie einzelner Prüfungsleitlinien des Instituts der Rechnungsprüfer (IDR) durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kreises sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Verwaltung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Euskir2 chen. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kreises Euskirchen und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung hat zu keinen Feststellungen geführt, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage auswirken. Somit erteilt der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 3 bis 7 GO NRW einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Euskirchen, den 28.11.2017 Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses (Schneider) 3