Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
24 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
15.11.17, 09:01
Aktualisiert
15.11.17, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zu V 381/2017
- Entwurf –
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses
für den Jahresabschluss des Kreises Euskirchen zum
31.12.2015
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 101 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) den
Jahresabschluss des Kreises Euskirchen sowie den Lagebericht zu prüfen.
Zur Durchführung dieser Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss sich
gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW der Rechnungsprüfung des Kreises Euskirchen bedient. Der Rechnungsprüfungsausschuss
macht sich den Prüfungsbericht der Rechnungsprüfung vom 13.11.2017 zu
eigen und erteilt auf der Grundlage des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks der Rechnungsprüfung folgenden eigenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
Die Rechnungsprüfung des Kreises Euskirchen hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,
Teilrechnungen und Anhang - sowie den Lagebericht des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 01. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar
und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die
Aufstellung dieser Unterlagen nach den kommunalrechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der
Verantwortung des Landrats des Kreises.
Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie
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der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände
und über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 i.V.m. Abs. 8 GO
NRW unter Einbeziehung einzelner Prüfungsstandards des Instituts für
Wirtschaftsprüfer (IDW) sowie einzelner Prüfungsleitlinien des Instituts
der Rechnungsprüfer (IDR) durchgeführt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kreises sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar,
Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Verwaltung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die
Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften, den sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Euskir2
chen. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kreises Euskirchen und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Die Prüfung hat zu keinen Feststellungen geführt, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage auswirken. Somit
erteilt der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 3 bis 7 GO
NRW einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Euskirchen, den 28.11.2017
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
(Schneider)
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