Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
95 kB
Datum
16.10.2017
Erstellt
29.09.17, 09:04
Aktualisiert
29.09.17, 09:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Abstimmungstermin mit dem Beirat zur Bauleitplanung
Frau Vogel
Datum
Verteiler /
Fristende
AZ./
Kommune
Vorgang
kurze Beschreibung
Dig. UVP
LBP
ASP
NSG
LSG
IB*
Votum UNB
13.06.2017 61.31.028/80 2. vereinf. Änd. BP 82
Änderung Sondergebiet in Mischgebiet
keine grunds.
Mechernich Betreutes Wohnen,
(Anpassung an Novelle Heimgesetz)
Bedenken,
X
/
/
IB
bis
Mechernich-Vussem, TöBAusgleich wie
20.07.2017
Beteiligung
LBP
23.06.2017 61.30.044/20 20. Änd. FNP Zülpich,
Einrichtung von WindkraftkonzentrationsBedenken und
Zülpich
Windkraftkonzentrationszonen im Stadtgebiet Zülpich
Anmerkungen
X
X
X
/
bis
zonen, 2. erneute Offenlage
zu Artenschutz
13.07.2017
und Ausgleich
03.07.2017 61.31.036/82 1. vereinf. Änd. BP 84
Entwicklung eines neuen Baugrundstücks
keine grunds.
Schleiden
Wintzen, TöB-Beteiligung am Ortsrand - vereinfachte Änderung, da
Bedenken,
X
/
/ LSG
bis
und Offenlage
Grundzüge BP und FNP nicht betroffen
Ausgleich erf.
31.07.2017
10.07.2017 61.31.028/85 3. Änderung BP 86
Festsetzung von Erschließungstraßen im
keine
Mechernich "Monzenbend/B266",
Gewerbegebiet
Bedenken,
X
/
/
IB
bis
Kommern, TöB-Beteiligung
Komp.
24.07.2017
und Offenlage
Erforderlich
18.07.2017 61.31.
BP 11/40 C Zülpich,
Entwicklung neuer Bereich für
Bedenken, ASP
044/130
Industriegebiet,
Industrieansiedling
zu ergänzen
X
X
X
/
bis
Zülpich
Römerallee, Offenlage
17.08.2017
18.07.2017 61.31.
BP 11/67 Zülpich,
Entwicklung eines Wohnbaugebietes mit ca.
keine
044/128
Bachsteinweg Teil B,
20 Einfamilienwohnhäusern
Bedenken, ASP
X
/
X
/
bis
Zülpich
Offenlage
ergänzen
17.08.2017
17.07.2017 61.31.
BP 51/4 Zülpich-Enzen,
Entwicklung eines Wohnbaugebietes mit ca.
ASP noch zu
044/131
Pfarrer-Funke-Straße, TöB- 10 Einfamilienwohnhäusern
ergänzen, erst
X
/
X
/
bis
Zülpich
Beteiligung und Offenlage,
dann abschl.
17.08.2017
beschleunigtes Verfahren
Stellungnahme
18.07.2017 61.31.
BP 11/68 Zülpich, An der
Entwicklung eines innenstadtnahen
keine Bedenken
044/132
Düsseldorfer Straße, TöB- Wohnbaugebietes mit Einfamilien- und
X
/
/
/
bis
Zülpich
Beteiligung und Offenlage Mehrfamilienwohnhäusern
18.08.2017
Anmerkung der Beiratsvorsitzenden: Wird hier nichts gutachterlich bewertet (Artenschutz, Kompensation) und dargestellt?
Stellungnahme UNB: Es handelt sich um ein Verfahren nach § 13 a BauG. Hier ist eine Eingriffsbilanzierung nicht vorgesehen.
Auf Grund der intensiven Nutzung /Gartenbaubetrieb), der Lage im Innenbereich sowie der angrenzenden Straße ist bereits eine
Störung des Plangebietes und somit nicht von einer Betroffenheit der Arten auszugehen. Sollte ein Gebäudeabbruch erforderlich
sein, wird der Artenschutz im Rahmen desbaurechtlichen Verfahrens berücksichtigt.
Die Planunterlagen haben der Vorsitzenden
des Landschaftsbeirates vorgelegen Votum:
keine grunds.Bedenken - Die Beiratsvorsitzende schließt sich der
Einschätzung der UNB an.
gez. M. Schmitz, 06.09.2017
Die Beiratsvorsitzende schließt sich
den Bedenken der UNB an.
gez. M. Schmitz, 06.09.2017
Die Beiratsvorsitzende schließt sich
den Bedenken der UNB an.
Beratung im
Beirat
erforderlich
X
X
gez. M. Schmitz, 06.09.2017
Die Beiratsvorsitzende schließt sich
der Einschätzung der UNB an.
gez. M. Schmitz, 06.09.2017
Die Beiratsvorsitzende schließt sich
den Bedenken der UNB an.
X
gez. M. Schmitz, 06.09.2017
Die Beiratsvorsitzende schließt sich
der Einschätzung der UNB an.
gez. M. Schmitz, 06.09.2017
Die Beiratsvorsitzende schließt sich
den Bedenken der UNB an.
gez. M. Schmitz, 06.09.2017
Die Beiratsvorsitzende schließt sich
der Einschätzung der UNB an.
gez. M. Schmitz, 06.09.2017
X
X
Frau Vogel
Abstimmungstermin mit dem Beirat zur Bauleitplanung
keine Bedenken
26.07.2017 61.31.036/12 19. vereinfachte Änderung Anpassung des BP an die tatsächliche
Schleiden
der 2. Änderung BP 5
Nutzung als Wohnbaufläche
X
/
/
/
bis
Gemünd, Salzberg, TöB31.08.2017
Bet. und Offenlage
27.07.2017 61.31.036/48 4. Änderung BP 42
Anpassung des BP an die tatsächliche
keine
in
in
Schleiden
Dreiborn, TöB-Beteiligung Nutzung als Gewerbefläche (Umnutzung von
Bedenken,
X
/
Begr Begr
bis
Teilen der ehem. Fa. Hirsch)
und Offenlage
Hinweise zur
31.08.2017
Kompensation
Anmerkung der Beiratsvorsitzenden: Was ist mit Schutzgebietsprüfung NLP/FFH)?
Stellungnahme UNB: Nationalpark und FFH-Gebiet sind nicht betroffen (ca. 200 m Entfernung). Angrenzend an das Plangebiet
liegt das LSG 2.2.1-1 sowie der in der Stellungnahme bereits berücksichtigte GLB 2.4.1-9. Das LSG hat hier eine Pufferfunktion.
Darüber hinaus handelt es sich lediglich um eine Umnutzung bestehender Gebäude, die keinen Einfluss auf die Schutzgebiete
hat.
07.08.2017 61.31.
1. Änderung BP 11/52
Änderung textl. Festsetzungen zu
keine Bedenken
044/112
Zülpich, Seegärten, TöBEinfriedungen
X
/
/
IB
bis
Zülpich
Beteiligung und Offenlage
08.09.2017
*IB = Innenbereich
Die Beiratsvorsitzende schließt sich
der Einschätzung der UNB an.
gez. M. Schmitz, 06.09.2017
Die Beiratsvorsitzende schließt sich
der Einschätzung der UNB an.
gez. M. Schmitz, 06.09.2017
Die Beiratsvorsitzende schließt sich
der Einschätzung der UNB an.
gez. M. Schmitz, 06.09.2017
Abstimmungstermin mit dem Beirat zur Bauleitplanung
Frau Hänfling
Datum
Verteiler /
Fristende
AZ./
Kommune
05.07.2017 61.30.004/30
61.31.004/92
bis
Bad
03.08.2017 Münstereifel
20.07.2017 61.30.016/20
Euskirchen
bis
21.08.2017
20.07.2017 61.31.
016/165
bis
Euskirchen
21.08.2017
*IB = Innenbereich
Vorgang
kurze Beschreibung
30. Änderung FNP und BP planungsrechtliche Absicherung und
Seniorenzentrum
Schaffung von Erweiterungen für das
Otterbach, TöB-Beteiligung vorhandene Seniorenzentrum
20. Änderung FNP
Euskirchen, Bereich südl.
Stresemannstraße,
Offenlage
BP 134, Euskirchen,
Bereich südl. der
Stresemannstraße,
Offenlage
Umwandlung einer Gewerbefläche in
Mischfläche zur Errichtung von
Wohngebäuden und Pflegeeinrichtungen
Umwandlung einer Gewerbefläche in
Mischfläche zur Errichtung von
Wohngebäuden und Pflegeeinrichtungen
Dig. UVP ASP NSG
LBP
LSG
IB*
X
/
/
IB
X
X
X
IB
X
X
X
IB
Votum UNB
keine
Bedenken
Die Planunterlagen haben der Vorsitzenden Beratung im
des Landschaftsbeirates vorgelegen - Votum: Beirat
erforderlich
keine Bedenken - Die Beiratsvorsitzende schließt sich der
Einschätzung der UNB an.
gez. M. Schmitz, 06.09.2017
keine
keine Bedenken - Die BeiratsBedenken
vorsitzende schließt sich der
Einschätzung der UNB an.
gez. M. Schmitz, 06.09.2017
keine
keine Bedenken - Die BeiratsBedenken,
vorsitzende schließt sich der
Ausgleich wie Einschätzung der UNB an.
abgestimmt
gez. M. Schmitz, 06.09.2017
Abstimmungstermin mit dem Beirat zur Bauleitplanung
Frau Rottweg
Datum
Verteiler /
Fristende
AZ./
Kommune
Vorgang
kurze Beschreibung
Dig. UVP ASP NSG
LBP
LSG
IB*
Votum UNB
11.05.2017 61.51.012
Ortslagenerweiterungsteilw. Einbeziehung einer von Bebauung
keine
Dahlem
satzung Kronenburg, TöB- umgebenen Grünfläche in die Ortslage für
Bedenken,
X X X
IB
bis
Beteiligung und Offenlage Wohnbebauung
Änd. für
23.06.2017
Artenschutz
21.06.2017 61.31.040/50 50. Änd. FNP, UmAnpassung Planung an tats. Nutzung und
keine
Weilerswist wandlung landw. Fläche in dadurch Möglichkeit zur Erweiterung des
Bedenken
X
/
/
/
bis
SO-Gebiet Schule,
Schulgebäudes auf dem bisherigen
24.07.2017
Metternich, TöB-Bet.
Schulgelände
05.07.2017 61.30.032/53 53. Änd. FNP und BP F7
Entwicklung eines Neubaugebietes für
keine
Wohnbebauung
Bedenken,
61.31.032/39 "Die acht Morgen",
X X X LSG
bis
Nettersheim Marmagen, Offenlage
Hinweis zu
14.08.2017
Ausgleich
Anmerkung der Beiratsvorsitzenden: Fragen zur Entwässerung, Uferrandstreifen, Sicherung der Kompensation
Stellungnahme der UNB: Die fachliche Beurteilung von Entwässerung und Uferrandstreifen liegt in der Zuständigkeit der
Unteren Wasserbehörde. Die Sicherstellung der Kompensation erfolgt durch die Festsetzung der konkreten
Ausgleichsmaßnahme und -fläche im BP.
05.07.2017 61.30.032/54 54. Änd. FNP und 5. Änd. Entwicklung eines Neubaugebietes für
keine
Bedenken,
61.31.032/30 BP G14 Nettersheim „Auf Wohnbebauung
X X X
IB
bis
Nettersheim Graben“, Parallelverfahren,
Hinweis zu
14.08.2017
Offenlage
Ausgleich
Anmerkung der Beiratsvorsitzenden: Wie wird die Kompensation geregelt und gesichert?
Stellungnahme der UNB: Die Regelung und Sicherstellung der Kompensation erfolgt durch die Festsetzung der konkreten
Ausgleichsmaßnahme und -fläche im BP.
28.07.2017 61.51.032
Erweiterung
Einbeziehung eines einzelnen Grundstücks
keine
Nettersheim Ortslagenabrundungsam unmittelbaren Ortsrand in den
Bedenken
X
/
/ LSG
bis
satzung Frohngau,
Innenbereich
24.08.2017
Offenlage
Anmerkung der Beiratsvorsitzenden: Was geschieht mit dem Einzelgehölz, das auf dem Luftbild zu sehen ist? Was wird zu
Erdarbeiten (Amphibienwanderung usw.) festgelegt?
Stellungnahme der UNB: Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Auflagen zum Artenschutz. Der angesprochene Baum
befindet sich außerhalb des Satzungsbereichs.
*IB = Innenbereich
Die Planunterlagen haben der Vorsitzenden Beratung im
des Landschaftsbeirates vorgelegen - Votum: Beirat
erforderlich
gez. M. Schmitz, 06.09.2017
keine Bedenken - Die Beiratsvorsitzende schließt sich der
Einschätzung der UNB an.
gez. M. Schmitz, 06.09.2017
Es bestehen Bedenken.
gez. M. Schmitz, 06.09.2017
keine Bedenken - Die Beiratsvorsitzende schließt sich der
Einschätzung der UNB an.
gez. M. Schmitz, 06.09.2017
keine Bedenken - Die Beiratsvorsitzende schließt sich der
Einschätzung der UNB an.
gez. M. Schmitz, 06.09.2017
X
X