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Info LB (Beirat_BLP_2017_3)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
95 kB
Datum
16.10.2017
Erstellt
29.09.17, 09:04
Aktualisiert
29.09.17, 09:04
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Abstimmungstermin mit dem Beirat zur Bauleitplanung Frau Vogel Datum Verteiler / Fristende AZ./ Kommune Vorgang kurze Beschreibung Dig. UVP LBP ASP NSG LSG IB* Votum UNB 13.06.2017 61.31.028/80 2. vereinf. Änd. BP 82 Änderung Sondergebiet in Mischgebiet keine grunds. Mechernich Betreutes Wohnen, (Anpassung an Novelle Heimgesetz) Bedenken, X / / IB bis Mechernich-Vussem, TöBAusgleich wie 20.07.2017 Beteiligung LBP 23.06.2017 61.30.044/20 20. Änd. FNP Zülpich, Einrichtung von WindkraftkonzentrationsBedenken und Zülpich Windkraftkonzentrationszonen im Stadtgebiet Zülpich Anmerkungen X X X / bis zonen, 2. erneute Offenlage zu Artenschutz 13.07.2017 und Ausgleich 03.07.2017 61.31.036/82 1. vereinf. Änd. BP 84 Entwicklung eines neuen Baugrundstücks keine grunds. Schleiden Wintzen, TöB-Beteiligung am Ortsrand - vereinfachte Änderung, da Bedenken, X / / LSG bis und Offenlage Grundzüge BP und FNP nicht betroffen Ausgleich erf. 31.07.2017 10.07.2017 61.31.028/85 3. Änderung BP 86 Festsetzung von Erschließungstraßen im keine Mechernich "Monzenbend/B266", Gewerbegebiet Bedenken, X / / IB bis Kommern, TöB-Beteiligung Komp. 24.07.2017 und Offenlage Erforderlich 18.07.2017 61.31. BP 11/40 C Zülpich, Entwicklung neuer Bereich für Bedenken, ASP 044/130 Industriegebiet, Industrieansiedling zu ergänzen X X X / bis Zülpich Römerallee, Offenlage 17.08.2017 18.07.2017 61.31. BP 11/67 Zülpich, Entwicklung eines Wohnbaugebietes mit ca. keine 044/128 Bachsteinweg Teil B, 20 Einfamilienwohnhäusern Bedenken, ASP X / X / bis Zülpich Offenlage ergänzen 17.08.2017 17.07.2017 61.31. BP 51/4 Zülpich-Enzen, Entwicklung eines Wohnbaugebietes mit ca. ASP noch zu 044/131 Pfarrer-Funke-Straße, TöB- 10 Einfamilienwohnhäusern ergänzen, erst X / X / bis Zülpich Beteiligung und Offenlage, dann abschl. 17.08.2017 beschleunigtes Verfahren Stellungnahme 18.07.2017 61.31. BP 11/68 Zülpich, An der Entwicklung eines innenstadtnahen keine Bedenken 044/132 Düsseldorfer Straße, TöB- Wohnbaugebietes mit Einfamilien- und X / / / bis Zülpich Beteiligung und Offenlage Mehrfamilienwohnhäusern 18.08.2017 Anmerkung der Beiratsvorsitzenden: Wird hier nichts gutachterlich bewertet (Artenschutz, Kompensation) und dargestellt? Stellungnahme UNB: Es handelt sich um ein Verfahren nach § 13 a BauG. Hier ist eine Eingriffsbilanzierung nicht vorgesehen. Auf Grund der intensiven Nutzung /Gartenbaubetrieb), der Lage im Innenbereich sowie der angrenzenden Straße ist bereits eine Störung des Plangebietes und somit nicht von einer Betroffenheit der Arten auszugehen. Sollte ein Gebäudeabbruch erforderlich sein, wird der Artenschutz im Rahmen desbaurechtlichen Verfahrens berücksichtigt. Die Planunterlagen haben der Vorsitzenden des Landschaftsbeirates vorgelegen Votum: keine grunds.Bedenken - Die Beiratsvorsitzende schließt sich der Einschätzung der UNB an. gez. M. Schmitz, 06.09.2017 Die Beiratsvorsitzende schließt sich den Bedenken der UNB an. gez. M. Schmitz, 06.09.2017 Die Beiratsvorsitzende schließt sich den Bedenken der UNB an. Beratung im Beirat erforderlich X X gez. M. Schmitz, 06.09.2017 Die Beiratsvorsitzende schließt sich der Einschätzung der UNB an. gez. M. Schmitz, 06.09.2017 Die Beiratsvorsitzende schließt sich den Bedenken der UNB an. X gez. M. Schmitz, 06.09.2017 Die Beiratsvorsitzende schließt sich der Einschätzung der UNB an. gez. M. Schmitz, 06.09.2017 Die Beiratsvorsitzende schließt sich den Bedenken der UNB an. gez. M. Schmitz, 06.09.2017 Die Beiratsvorsitzende schließt sich der Einschätzung der UNB an. gez. M. Schmitz, 06.09.2017 X X Frau Vogel Abstimmungstermin mit dem Beirat zur Bauleitplanung keine Bedenken 26.07.2017 61.31.036/12 19. vereinfachte Änderung Anpassung des BP an die tatsächliche Schleiden der 2. Änderung BP 5 Nutzung als Wohnbaufläche X / / / bis Gemünd, Salzberg, TöB31.08.2017 Bet. und Offenlage 27.07.2017 61.31.036/48 4. Änderung BP 42 Anpassung des BP an die tatsächliche keine in in Schleiden Dreiborn, TöB-Beteiligung Nutzung als Gewerbefläche (Umnutzung von Bedenken, X / Begr Begr bis Teilen der ehem. Fa. Hirsch) und Offenlage Hinweise zur 31.08.2017 Kompensation Anmerkung der Beiratsvorsitzenden: Was ist mit Schutzgebietsprüfung NLP/FFH)? Stellungnahme UNB: Nationalpark und FFH-Gebiet sind nicht betroffen (ca. 200 m Entfernung). Angrenzend an das Plangebiet liegt das LSG 2.2.1-1 sowie der in der Stellungnahme bereits berücksichtigte GLB 2.4.1-9. Das LSG hat hier eine Pufferfunktion. Darüber hinaus handelt es sich lediglich um eine Umnutzung bestehender Gebäude, die keinen Einfluss auf die Schutzgebiete hat. 07.08.2017 61.31. 1. Änderung BP 11/52 Änderung textl. Festsetzungen zu keine Bedenken 044/112 Zülpich, Seegärten, TöBEinfriedungen X / / IB bis Zülpich Beteiligung und Offenlage 08.09.2017 *IB = Innenbereich Die Beiratsvorsitzende schließt sich der Einschätzung der UNB an. gez. M. Schmitz, 06.09.2017 Die Beiratsvorsitzende schließt sich der Einschätzung der UNB an. gez. M. Schmitz, 06.09.2017 Die Beiratsvorsitzende schließt sich der Einschätzung der UNB an. gez. M. Schmitz, 06.09.2017 Abstimmungstermin mit dem Beirat zur Bauleitplanung Frau Hänfling Datum Verteiler / Fristende AZ./ Kommune 05.07.2017 61.30.004/30 61.31.004/92 bis Bad 03.08.2017 Münstereifel 20.07.2017 61.30.016/20 Euskirchen bis 21.08.2017 20.07.2017 61.31. 016/165 bis Euskirchen 21.08.2017 *IB = Innenbereich Vorgang kurze Beschreibung 30. Änderung FNP und BP planungsrechtliche Absicherung und Seniorenzentrum Schaffung von Erweiterungen für das Otterbach, TöB-Beteiligung vorhandene Seniorenzentrum 20. Änderung FNP Euskirchen, Bereich südl. Stresemannstraße, Offenlage BP 134, Euskirchen, Bereich südl. der Stresemannstraße, Offenlage Umwandlung einer Gewerbefläche in Mischfläche zur Errichtung von Wohngebäuden und Pflegeeinrichtungen Umwandlung einer Gewerbefläche in Mischfläche zur Errichtung von Wohngebäuden und Pflegeeinrichtungen Dig. UVP ASP NSG LBP LSG IB* X / / IB X X X IB X X X IB Votum UNB keine Bedenken Die Planunterlagen haben der Vorsitzenden Beratung im des Landschaftsbeirates vorgelegen - Votum: Beirat erforderlich keine Bedenken - Die Beiratsvorsitzende schließt sich der Einschätzung der UNB an. gez. M. Schmitz, 06.09.2017 keine keine Bedenken - Die BeiratsBedenken vorsitzende schließt sich der Einschätzung der UNB an. gez. M. Schmitz, 06.09.2017 keine keine Bedenken - Die BeiratsBedenken, vorsitzende schließt sich der Ausgleich wie Einschätzung der UNB an. abgestimmt gez. M. Schmitz, 06.09.2017 Abstimmungstermin mit dem Beirat zur Bauleitplanung Frau Rottweg Datum Verteiler / Fristende AZ./ Kommune Vorgang kurze Beschreibung Dig. UVP ASP NSG LBP LSG IB* Votum UNB 11.05.2017 61.51.012 Ortslagenerweiterungsteilw. Einbeziehung einer von Bebauung keine Dahlem satzung Kronenburg, TöB- umgebenen Grünfläche in die Ortslage für Bedenken, X X X IB bis Beteiligung und Offenlage Wohnbebauung Änd. für 23.06.2017 Artenschutz 21.06.2017 61.31.040/50 50. Änd. FNP, UmAnpassung Planung an tats. Nutzung und keine Weilerswist wandlung landw. Fläche in dadurch Möglichkeit zur Erweiterung des Bedenken X / / / bis SO-Gebiet Schule, Schulgebäudes auf dem bisherigen 24.07.2017 Metternich, TöB-Bet. Schulgelände 05.07.2017 61.30.032/53 53. Änd. FNP und BP F7 Entwicklung eines Neubaugebietes für keine Wohnbebauung Bedenken, 61.31.032/39 "Die acht Morgen", X X X LSG bis Nettersheim Marmagen, Offenlage Hinweis zu 14.08.2017 Ausgleich Anmerkung der Beiratsvorsitzenden: Fragen zur Entwässerung, Uferrandstreifen, Sicherung der Kompensation Stellungnahme der UNB: Die fachliche Beurteilung von Entwässerung und Uferrandstreifen liegt in der Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörde. Die Sicherstellung der Kompensation erfolgt durch die Festsetzung der konkreten Ausgleichsmaßnahme und -fläche im BP. 05.07.2017 61.30.032/54 54. Änd. FNP und 5. Änd. Entwicklung eines Neubaugebietes für keine Bedenken, 61.31.032/30 BP G14 Nettersheim „Auf Wohnbebauung X X X IB bis Nettersheim Graben“, Parallelverfahren, Hinweis zu 14.08.2017 Offenlage Ausgleich Anmerkung der Beiratsvorsitzenden: Wie wird die Kompensation geregelt und gesichert? Stellungnahme der UNB: Die Regelung und Sicherstellung der Kompensation erfolgt durch die Festsetzung der konkreten Ausgleichsmaßnahme und -fläche im BP. 28.07.2017 61.51.032 Erweiterung Einbeziehung eines einzelnen Grundstücks keine Nettersheim Ortslagenabrundungsam unmittelbaren Ortsrand in den Bedenken X / / LSG bis satzung Frohngau, Innenbereich 24.08.2017 Offenlage Anmerkung der Beiratsvorsitzenden: Was geschieht mit dem Einzelgehölz, das auf dem Luftbild zu sehen ist? Was wird zu Erdarbeiten (Amphibienwanderung usw.) festgelegt? Stellungnahme der UNB: Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Auflagen zum Artenschutz. Der angesprochene Baum befindet sich außerhalb des Satzungsbereichs. *IB = Innenbereich Die Planunterlagen haben der Vorsitzenden Beratung im des Landschaftsbeirates vorgelegen - Votum: Beirat erforderlich gez. M. Schmitz, 06.09.2017 keine Bedenken - Die Beiratsvorsitzende schließt sich der Einschätzung der UNB an. gez. M. Schmitz, 06.09.2017 Es bestehen Bedenken. gez. M. Schmitz, 06.09.2017 keine Bedenken - Die Beiratsvorsitzende schließt sich der Einschätzung der UNB an. gez. M. Schmitz, 06.09.2017 keine Bedenken - Die Beiratsvorsitzende schließt sich der Einschätzung der UNB an. gez. M. Schmitz, 06.09.2017 X X