Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
115 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
13.11.17, 14:02
Aktualisiert
12.12.17, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 379/2017
03.11.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.11.2017
Kreisausschuss
06.12.2017
Kreistag
13.12.2017
Verlängerung Quartiersmanagement Kall - Sistig
Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz
Tel.: 15 182
Abt.: 60
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
X Es entstehen Folgekosten – siehe Begründung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Verlängerung der Förderung für die altengerechte Quartiersentwicklung in
Kall-Sistig zu beantragen und beauftragt die Verwaltung den entsprechenden Antrag zu stellen.
-2Begründung:
Mit Genehmigungsbescheid vom 28.12.2015 wurde die Förderung der altengerechten
Quartiersentwicklung für das Quartier Kall (Ortsteile Scheven und Sistig) genehmigt. Diese Förderung
läuft zum 28.02.2017 aus. Eine Verlängerung der Förderung ist nach den geänderten
Förderbedingungen des Förderangebotes 02 (FöA) des Landesförderplans Alter und Pflege (LfpAP)
in der aktuellen Fassung vom 01.04.2017 über den ehemaligen Stichtag 28.02.2018 hinaus für volle
36 Monate, d.h. bis zum 31.12.2018, möglich.
Im Rahmen des Förderprogramms wurden mit Unterstützung bzw. auf Initiative der eigens hierfür
eingestellten Quartiersentwicklerin mehrere vielfältige Projekte und Maßnahmen, die im Quartier
entwickelt wurden, umgesetzt bzw. angestoßen.
Die Gemeinde Kall bittet in Absprache mit den Ortsvorstehern der beiden Orte die Verlängerung der
Förderung für den Ortsteil Sistig (als Dörfergemeinschaft mit Frohnrath und Steinfelderheistert) zu
beantragen, um für bereits begonnene Projekte eine weitere Begleitung zu ermöglichen. Für den
Ortsteil Scheven soll keine Verlängerung erfolgen.
Eine Verlängerung des Projektzeitraumes für Sistig ist aus folgenden Gründen zu erforderlich:
Das Projekt „Alte Schule“ soll weiter begleitet werden und die Nutzungen auf den Aspekt der
altersgerechten Quartiersentwicklung abgestimmt werden. (Barrierefreiheit,
Dienstleistungsangebote speziell für die ältere Bevölkerung, etc.).
Weitere Ideen der Bürgerinnen und Bürger sollen umgesetzt werden (z.B. Arbeiten zur
Dorfhistorie).
Der Aspekt „Wohnen im Alter“ soll weiter vertieft werden. Dazu sollen Veranstaltungen bzw.
Vorträge zum Thema organisiert werden.
Das monatliche „Schwadetreffen“ soll weiter verstetigt werden. Hierzu sollen die Bürgerinnen
und Bürger weiter qualifiziert werden, um das Treffen zukünftig in Eigenregie durchzuführen
(Trainingstag: Moderation, Wie funktioniert Gruppe?).
Für die im Rahmen der Verlängerung der Förderung zu beantragende Teilzeitstelle würden für 2018
folgende Personalaufwendungen entstehen:
Personalkosten (01.03. bis 31.12.2018)
Voraussichtliche Förderung
24.900,00 €
13.022,70 €
Somit muss ein Eigenanteil i.H.v. 11.877,30 € in den Kreishaushalt 2018 eingebracht und die
Teilzeitstelle im Stellenplan vorgesehen werden.
Sachausgaben und Ausgaben für teilhabeorientierte Maßnahmen und Veranstaltungen sollen nur in
Höhe des Förderfestbetrages beantragt werden.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)