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Info LB (VÄ1_BP84)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
135 kB
Datum
16.10.2017
Erstellt
29.09.17, 09:04
Aktualisiert
29.09.17, 09:04
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Inhalt der Datei

Planzeichenerklärung Art der baulichen Nutzung WA Allgemeines Wohngebiet Maß der baulichen Nutzung II Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze 0,3 Grundflächenzahl 0,6 Geschossflächenzahl Bauweise, Baugrenzen Baugrenze WA II 0,3 0,6 o offene Bauweise Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen Dachneigung Niederschlagswasserentwässerung siehe 23 - 48 ° textliche Festsetzungen Fläche mit Bindungen zur Bepflanzung, Heckengehölze Sonstige Planzeichen Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Stadt Schleiden Der Bürgermeister Textliche Festsetzungen: Niederschlagsentwässerung Die Niederschlagsentwässerung erfolgt gemäß § 51a LWG durch eine Flächenversickerung über die belebte Bodenzone. Der Flächenversickerung ist als Regenauffangbehälter eine Muldenrigole vorzuschalten, die in der Lage ist je 100 m² befestigter Fläche 4 m³ Niederschlagswasser aufzunehmen. Der Überlauf in die freie Landschaft ist breitflächig auszubilden. Für die Versickerung/ Einleitung des Niederschlagswassers besteht eine Erlaubnispflicht gemäß §§ 8, 9 und 10 WHG. Ausgleichsmaßnahmen, Begrünung In der mit Bindungen für Bepflanzungen festgesetzten Fläche ist eine Hecke mit einheimischen Gehölzen mit min. 3 Stück/lfm zu pflanzen. In dem rückwärtigen Bereich des Plangebietes sind 3 Obstbäume in der Qualität Hochstamm, 3 xv., Stu 10-12 cm, zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bebauungsplan Nr. 84 Wintzen Vereinfachte Änderung Nr. 1 gemäß §13 BauGB Maßstab 1 : 500