Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
135 kB
Datum
16.10.2017
Erstellt
29.09.17, 09:04
Aktualisiert
29.09.17, 09:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Planzeichenerklärung
Art der baulichen Nutzung
WA
Allgemeines Wohngebiet
Maß der baulichen Nutzung
II
Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze
0,3
Grundflächenzahl
0,6
Geschossflächenzahl
Bauweise, Baugrenzen
Baugrenze
WA
II
0,3
0,6
o
offene Bauweise
Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen
Dachneigung Niederschlagswasserentwässerung siehe
23 - 48 °
textliche Festsetzungen
Fläche mit Bindungen zur Bepflanzung, Heckengehölze
Sonstige Planzeichen
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes
Stadt Schleiden
Der Bürgermeister
Textliche Festsetzungen:
Niederschlagsentwässerung
Die Niederschlagsentwässerung erfolgt gemäß § 51a LWG durch eine Flächenversickerung über die
belebte Bodenzone. Der Flächenversickerung ist als Regenauffangbehälter eine Muldenrigole
vorzuschalten, die in der Lage ist je 100 m² befestigter Fläche 4 m³ Niederschlagswasser
aufzunehmen. Der Überlauf in die freie Landschaft ist breitflächig auszubilden. Für die Versickerung/
Einleitung des Niederschlagswassers besteht eine Erlaubnispflicht gemäß §§ 8, 9 und 10 WHG.
Ausgleichsmaßnahmen, Begrünung
In der mit Bindungen für Bepflanzungen festgesetzten Fläche ist eine Hecke mit einheimischen
Gehölzen mit min. 3 Stück/lfm zu pflanzen. In dem rückwärtigen Bereich des Plangebietes sind 3
Obstbäume in der Qualität Hochstamm, 3 xv., Stu 10-12 cm, zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Bebauungsplan Nr. 84
Wintzen
Vereinfachte Änderung Nr. 1
gemäß §13 BauGB
Maßstab 1 : 500