Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
379 kB
Datum
16.10.2017
Erstellt
29.09.17, 09:04
Aktualisiert
29.09.17, 09:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Schleiden
Der Bürgermeister
Begründung zur
vereinfachten Änderung Nr. 1
des Bebauungsplanes
Nr. 84 Wintzen
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Begründung zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Nr. 84 Wintzen
Begründung zur vereinfachten Änderung
Nr. 1 des Bebauungsplanes Nr. 84 Wintzen
A. PLANUNGSGEGENSTAND
I.
Rechtliche Grundlagen
II.
Ziele und Zwecke der Planung
III.
Angaben zum Plangebiet
•
•
Abgrenzung des Geltungsbereiches
Heutige Nutzung im Plangebiet
B. PLANINHALT
I.
Bestehende Planungen
II.
Konzept
III.
Städtebauliche Festsetzungen
•
•
IV.
Art und Maß der baulichen Nutzung
Bauweise, Baugrenzen
Festsetzungen zur Erschließung, Infrastruktur
•
•
V.
Verkehrsflächen, Erschließung
Entwässerung
Landschaftspflegerische Festsetzungen, Landschafts- und Naturschutz,
Artenschutz
•
•
•
•
Eingriffs-, Ausgleichsregelung
Umweltbericht
Artenschutz
FFH-Gebiete
C. ANHANG
I.
II.
Flächenbilanz
Übersichtsplan
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Begründung zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Nr. 84 Wintzen
A. PLANUNGSGEGENSTAND
I. Rechtliche Grundlagen
Grundlage für Inhalt und Verfahren zur Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes sind
das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), in der zurzeit geltenden
Fassung sowie die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), in
der Fassung der Bekanntmachung vom 01. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW)
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294),
in der zurzeit gültigen Fassung.
II. Ziele und Zwecke der Planung
Für das Flurstück Nr. 10, Flur 42, Gemarkung Schleiden setzt der rechtskräftige Bebauungsplan derzeit Fläche für die Landwirtschaft fest. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll hier eine zusätzliche Baumöglichkeit geschaffen werden. Das
Flurstück befindet sich direkt angrenzend, bzw. gegenüber vorhandener Bebauung
an der Selbacher Straße. Der Bebauungsplan Nr. 84 Wintzen macht an dieser Stelle
einen Versprung, so dass die Ausweisung eines 25 breiten Teilbereiches des Flurstücks als Bauland noch als Ortsabrundung gesehen werden kann.
Durch die Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die
Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden kann.
III. Angaben zum Plangebiet
•
Abgrenzung des Geltungsbereiches
Die vereinfachte Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Nr. 84 Wintzen umfasst einen kleineren Teil des das Flurstück Nr. 10, Flur 42, Gemarkung Schleiden an der
Selbacher Straße im Ortsteil Wintzen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in dem Übersichtsplan (s. Anhang) dargestellt.
• Heutige Nutzung im Plangebiet
Das Flurstück Nr. 10, Flur 42, Gemarkung Schleiden wird zurzeit landwirtschaftlich
(Grünland) genutzt.
B. PLANINHALT
I. Bestehende Planungen
• Regionalplan
Das Plangebiet ist im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt
Aachen als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich dargestellt.
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Begründung zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Nr. 84 Wintzen
• Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Schleiden stellt für das Plangebiet Fläche für die Landwirtschaft dar. Vorausgesetzt, dass die Grundzüge des Flächennutzungsplans unangetastet bleiben, gestattet das Entwicklungsgebot gemäß § 8 (2)
BauGB auch geringfügige Abweichungen von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Die Abweichung vom Flächennutzungsplan auf einer Teilfläche des
Flurstücks Nr. 10, Flur 42, Gemarkung Schleiden von ca. 1.000 m² ist so geringfügig,
dass die Grundzüge des Flächennutzungsplanes hierdurch unangetastet bleiben.
• Bebauungsplan
Für das Plangebiet existiert derzeit kein Bebauungsplan. Das Plangebiet grenzt jedoch direkt an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 84 Wintzen.
• Landschaftsplan
Das Plangebiet ist im Landschaftsplan Schleiden (Entwurf Offenlage 2009) als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Plangebiet ist in der nachfolgenden Abbildung
rot gekennzeichnet.
Auszug aus dem Landschaftsplan Schleiden
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Begründung zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Nr. 84 Wintzen
II. Planungskonzept
Für einen kleinen Teilbereich des Flurstücks Nr. 10, Flur 42, Gemarkung Schleiden
soll die Ausweisung eines zusätzlichen Baugrundstücks im Ortsteil Wintzen erfolgen.
Der Geltungsbereich der Änderung grenzt direkt an die im Zusammenhang bebaute
Ortslage von Wintzen und stellt daher keinen neuen Siedlungsansatz, sondern eine
geringfügige Ortslagenabrundung dar.
III. Städtebauliche Festsetzungen
• Art und Maß der baulichen Nutzung
Art und Maß der baulichen Nutzung orientieren sich an der umliegenden Bebauung
und den Festsetzungen des Bebauungsplans in den angrenzenden Bauflächen.
Dementsprechend wird Dorfgebiet (MD), eine II-geschossige Bebauung mit einer
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und einer Geschossflächenzahl von 0,6 festgesetzt.
• Bauweise, Baugrenzen
Im Plangebiet ist entsprechend der umliegenden Bebauung nur eine offene Bauweise zulässig. Die überbaubare Fläche wird so festgesetzt, dass die Errichtung von
einem Gebäude mit den üblichen Maßen möglich wird.
IV. Festsetzungen zur Erschließung und Infrastruktur
• Verkehrsflächen, Erschließung
Die Erschließung des Gebietes erfolgt über den vorhandene Selbacher Straße, die in
der erforderlichen Breite bereits ausgebaut ist.
• Entwässerung
In der Selbacher Straße besteht ein genehmigter Schmutzwasserkanal, der hydraulisch ausreichend dimensioniert ist, das zusätzlich anfallende Schmutzwasser aufnehmen zu können. Das anfallende Schmutzwasser wird über den vorhandenen Kanal der Kläranlage Gemünd zugeführt. Im gegenüberliegenden Bereich des Bebauungsplanes Nr. 84 Wintzen ist bereits festgesetzt, dass das anfallende Niederschlagswasser gemäß § 51 a LWG über die belebte Bodenzone zu versickern ist.
Diese Art der Niederschlagswasserentsorgung wird auch für den Geltungsbereich
der vereinfachten Änderung Nr. 1 festgesetzt. Um eine ordnungsgemäße Versickerung zu gewährleisten, wird textlich festgesetzt, dass der Flächenversickerung als
Regenauffangbehälter eine Muldenrigole vorzuschalten ist, die in der
Lage ist je 100 m² befestigter Fläche 4 m³ Niederschlagswasser aufzunehmen und
der Überlauf in die freie Landschaft breitflächig auszubilden ist. In den textlichen
Festsetzungen wird darauf hingewiesen, dass für die Versickerung/Einleitung des
Niederschlagswassers eine Erlaubnispflicht gemäß §§ 8, 9 und 10 WHG besteht.
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Begründung zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Nr. 84 Wintzen
V. Landschaftspflegerische Festsetzungen, Landschafts- und Naturschutz, Artenschutz
• Eingriffs-, Ausgleichsregelung
Das Plangebiet wird bislang intensiv landwirtschaftlich genutzt. Durch die Ausweisung als Wohngebiet mit entsprechenden überbaubaren Flächen wird im Plangebiet
eine Versiegelung stattfinden, was einen Eingriff darstellt. Zum Ausgleich wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass das Grundstück zur freien Landschaft hin mit einer
Hecke aus einheimischen Gehölzen zu pflanzen ist. Hierdurch wird der endgültige
Ortsrand von Wintzen in diesem Bereich der Ortslage dokumentiert. Zusätzlich wird
festgesetzt, dass auf dem Grundstück im rückwärtigen Bereich drei einheimische
Obstbäume in folgender Qualität zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten sind: Hochstammm, Stu. 10-12 cm, 3 xv. Der Nachweis hierüber ist im Baugenehmigungsverfahren zu führen.
• Umweltbericht
Die Umweltprüfung entfällt gemäß § 13 BauGB.
• Artenschutz
In der LINFOS-Datenbank der LANUV ist in ca. 670 m Entfernung südöstlich der Milvus milvus (Rotmilan) kartiert. Dies jedoch nicht mit Reproduktionsnachweis, sondern
lediglich als Revierstandort. Aufgrund der bereits bestehenden Ortslage und der ausreichenden Entfernung zum Kartierungsstandort ist keine Beeinträchtigung dieser Art
durch die Änderung des Bebauungsplanes zu erwarten.
.
• FFH-Gebiete
Im weiteren Umfeld des Plangebietes befinden sich keine FFH-Gebiete
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Begründung zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Nr. 84 Wintzen
C. ANHANG
I.
Flächenbilanz
Allgemeines Wohngebiet:
Gesamtfläche:
II.
Übersicht
Geltungsbereich der vereinfachten Änderung Nr. 1 des
Bebauungsplanes Nr. 84 Wintzen
Auszug aus der Deutschen Grundkarte, Maßstab = 1 : 5000
Schleiden, den 14. März 2017
(Glodowski)
Stabsstelle Stadtentwicklung
1.054,00 m²
1.054,00 m²
= 0,11 ha
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