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Info GB (Prüfbericht GPA NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
307 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
26.10.17, 18:00
Aktualisiert
26.10.17, 18:00

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG Gesamtabschluss und Beteiligungen des Kreises Euskirchen im Jahr 2017 Seite 1 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 INHALTSVERZEICHNIS Managementübersicht 3 Überörtliche Prüfung des Gesamtabschlusses und der Beteiligungen 4 Grundlagen 4 Prüfbericht 4 Inhalte, Ziele, Methodik 5 Prüfungsablauf 6 Beteiligungen des Kreises Euskirchen 7 Übersicht über die Beteiligungen 7 Beteiligungsbericht 9 Konsolidierungskreis 10 Gesamtabschluss 11 Frist 11 Gesamtabschlussrichtlinie 12 Aufstellung der Kommunalbilanzen II 12 Neubewertung 13 Equity-Konsolidierung 14 Gesamtanhang 15 Wirtschaftliche Gesamtsituation 16 Ertragslage 16 Verselbstständigte Aufgabenbereiche und Konzernmutter 18 Vermögens- und Schuldenlage 23 Finanzlage 29 Kennzahlenübersicht 31 Seite 2 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 Managementübersicht Mit dieser Managementübersicht gibt die gpaNRW den für die Gesamtsteuerung des Kreises Verantwortlichen in Rat und Verwaltung einen konzentrierten Überblick über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und Handlungsempfehlungen. Der Kreis Euskirchen ist an 55 Unternehmen beteiligt. Der Ausgliederungsgrad des Vermögens ist mit einem Fünftel gering und liegt unter dem Mittelwert der Kreise/der StädteRegion. Zum Prüfungszeitpunkt lag lediglich ein örtlich geprüfter Gesamtabschluss vor. Der aus der Kapitalkonsolidierung der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wurde nicht korrekt ermittelt. Bei der Equity-Konsolidierung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG sowie der Euskirchener Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH ist eine Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten erforderlich. Außerdem ist bei der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG bei der Equity-Konsolidierung gemäß § 312 Abs. 6 Satz 2 HGB von dem Konzernabschluss und nicht von dem Einzelabschluss auszugehen. Eine Korrektur der Kapitalkonsolidierung und der Equity-Konsolidierung ist erforderlich. Die Zuordnung der Erträge aus Leistungsentgelten und der Rückstellungen für Bauerneuerung des Teilkonzerns Kreisklinikum Mechernich GmbH sind zukünftig anzupassen. Daneben sind Ergänzungen und Anpassungen im Beteiligungsbericht und im Gesamtanhang erforderlich. Die Eigenkapitalausstattung des Konzerns ist vergleichsweise schlecht. Die Gesamtverschuldung des Konzerns ist im interkommunalen Vergleich hoch. Sie ist geprägt durch hohe Rückstellungen der Konzernmutter. Die Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner liegen dagegen unter dem Durchschnitt im interkommunalen Vergleich. Das Gesamtjahresergebnis des Kreises Euskirchen ist positiv und liegt über dem Mittelwert der Vergleichskreise/der StädteRegion. Das positive Gesamtjahresergebnis resultiert aus dem positiven Ergebnis der Konzernmutter. Dividendenerträge aus den RWE-Aktien tragen positiv zum Ergebnis der Konzernmutter bei. Rückläufige Dividendenerträge und außerplanmäßige Abschreibungen auf die RWE Aktien in 2012 wirken sich in den Folgejahren negativ auf die Ergebnisse der Konzernmutter aus. Dennoch können bis 2013 durch die Konzernmutter positive Jahresergebnisse und in der Folge voraussichtlich positive Gesamtjahresergebnisse erwirtschaftet werden. Ab 2014 wird zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunen keine auskömmliche Kreisumlage erhoben, so dass ab diesem Zeitpunkt negative Gesamtjahresergebnisse erzielt werden. Den hierdurch negativen Auswirkungen auf die Eigenkapitalausstattung stehen positive Effekte aus Veräußerung von Vermögensgegenständen gegenüber. Ab 2018 ist beabsichtigt wieder eine auskömmliche Kreisumlage zu erheben. Für eine nachhaltige Entlastung der Kommunen sollte die Konzernmutter auch zukünftig versuchen Konsolidierungspotenziale zu identifizieren und entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen umzusetzen. Seite 3 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 Überörtliche Prüfung des Gesamtabschlusses und der Beteiligungen Grundlagen Zu den Aufgaben der gpaNRW gehört es zu prüfen, ob die Kommunen des Landes NRW rechtmäßig, sachgerecht und wirtschaftlich handeln. Hierzu zählt auch die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Kommunen in den Formen des privaten oder öffentlichen Rechts gemäß §§ 107 ff. der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die Prüfung stützt sich auf § 105 GO NRW. Der Prüfbericht richtet sich an die für die Gesamtsteuerung Verantwortlichen der Kreise/der StädteRegion in Rat und Verwaltung. Er zielt darauf ab, diesen Personenkreis in folgenden Aufgaben zu unterstützen: • Umsetzung und Nutzung des Gesamtabschlusses, • Konsolidierungsprozesse unter Einbeziehung der verselbstständigten Aufgabenbereiche, • Beteiligungssteuerung. Prüfbericht Im Bericht nutzt die gpaNRW Begrifflichkeiten aus dem handelsrechtlichen Konzernrecht, soweit für den kommunalen Gesamtabschluss keine eigenen Begrifflichkeiten definiert wurden. Der Konzern Kreis besteht nach dem Verständnis der gpaNRW aus dem Kreis als Konzernmutter und den verselbstständigten Aufgabenbereichen (vABs), die im Rahmen des Gesamtabschlusses grundsätzlich voll zu konsolidieren sind, also den Tochtereinheiten des Kreises/der StädteRegion. Die Berichte der überörtlichen Prüfungen sind auf der Internetseite der gpaNRW veröffentlicht. Grundsätzlich verwendet die gpaNRW im Bericht geschlechtsneutrale Begriffe. Gerade in der Kennzahlendefinition ist dies jedoch nicht immer möglich. Werden Personenbezeichnungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen oder weiblichen Form verwendet, so schließt dies das jeweils andere Geschlecht mit ein. Die in dem Bericht genannten Rechtsgrundlagen wurden in der Fassung angewendet, die zum Zeitpunkt des geprüften Sachverhaltes galten. Ergebnisse von Analysen bezeichnet die gpaNRW im Prüfbericht als Feststellung. Damit kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Feststellungen, die eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung durch den Kreis/die StädteRegion erforderlich machen, sind Beanstandungen im Sinne des § 105 Abs. 6 GO NRW. Hierzu muss der Kreis/die StädteRegion eine gesonderte Stellungnahme abgeben. Dies wird im Prüfbericht mit einem Zusatz gekennzeichnet. Im Kreis Euskirchen hat die gpaNRW keine Feststellung getroffen, die eine Stellungnahme erforderlich macht. Seite 4 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale weist die gpaNRW im Prüfbericht als Empfehlung aus. Inhalte, Ziele, Methodik Die Prüfung Gesamtabschluss und Beteiligungen ist in die folgenden drei Bereiche unterteilt: • Beteiligungen, • Gesamtabschluss und • wirtschaftliche Gesamtsituation. Der Gesamtabschluss dient als Informations- und Steuerungsinstrument. Dieser Zweck kann nur erfüllt werden, wenn landesweit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben einheitlich im Gesamtabschluss bewertet und bilanziert wird. Insofern bildet die Prüfung der Rechtmäßigkeit die Basis für alle weitergehenden Prüfungshandlungen. Vom Gesetzgeber eingeräumte Spielräume sowie zulässige Erleichterungen berücksichtigt die gpaNRW dabei. Der Prüfbereich Beteiligungen und der Bereich Gesamtabschluss bilden zusammen die Rechtmäßigkeitsprüfung. Auf Basis des örtlichen Prüfungsberichtes und der Gesamtabschlussdokumentation prüft die gpaNRW stichprobenhaft fehleranfällige Verfahrensschritte und Gesamtabschlusspositionen. Hierbei nehmen wir in erster Linie die Festlegung des Konsolidierungskreises, die Anwendung der verschiedenen Konsolidierungsmethoden sowie die Handhabung von Erleichterungen in den Blick. Diese Systemprüfung wird durch Plausibilitätsbeurteilungen und Einzelfallprüfungen ergänzt. Die Prüfungsschwerpunkte werden durch die gpaNRW im Einzelfall festgelegt. Durch die schwierige Finanzlage der Kommunen werden Konsolidierungsbeiträge der Beteiligungen erforderlich. Der Prüfungsteil „wirtschaftliche Gesamtsituation“ zielt darauf ab, die Kommunen bei ihren Konsolidierungsprozessen unter Einbeziehung der verselbstständigten Aufgabenbereiche zu unterstützen. Zur Darstellung der wirtschaftlichen Situation des Konzerns Kreis hat die gpaNRW ausgewählte Kennzahlen des Kennzahlensets NRW auf den Gesamtabschluss angewendet und um eigene Kennzahlen ergänzt. Als Basis für die Analyse hat die gpaNRW die Kennzahlenwerte in den interkommunalen Vergleich zu den anderen Kreisen/der StädteRegion gestellt. Ausgehend von diesen Kennzahlen identifizieren wir bestehende Belastungen und Konsolidierungsbeiträge sowie Risiken für die Haushaltswirtschaft des Kreises/der StädteRegion. Seite 5 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 Prüfungsablauf Die Prüfung des Gesamtabschlusses und der Beteiligungen im Kreis Euskirchen hat die gpaNRW von Februar 2016 bis Mai 2017 durchgeführt. Zum Prüfungszeitpunkt lag der örtlich geprüfte Gesamtabschluss für das Jahr 2010 vor. In den aktuellen interkommunalen Vergleich für das Jahr 2010 werden 29 Kreise und die StädteRegion einbezogen. Geprüft hat: Julia Wilk Leitung der Prüfung: Sandra Heß Das Prüfungsergebnis hat die gpaNRW am 16. August 2017 mit dem Kämmerer, Vertretern der örtlichen Rechnungsprüfung, dem bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses beteiligten Wirtschaftsprüfer und den beteiligten Mitarbeitern besprochen. Seite 6 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 Beteiligungen des Kreises Euskirchen Übersicht über die Beteiligungen Der Kreis Euskirchen ist zum 31. Dezember 2010 an 17 Gesellschaften unmittelbar beteiligt. • Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH – 76,92 Prozent • Nordeifel Tourismus GmbH – 68,15 Prozent • Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft mbH – 41,37 Prozent • Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen – 33 Prozent • LEP Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR – 30 Prozent • vogelsang ip gGmbH – 28,57 Prozent • Radio Euskirchen GmbH & Co. KG – 25 Prozent • Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH – 18 Prozent • Regionalverkehr Köln GmbH – 12,5 Prozent • Zweckverband Naturpark Rheinland – 16,67 Prozent • Zweckverband Kronenburger See – 11 Prozent • EURegionale 2008 Agentur GmbH – 6,25 Prozent • Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Ruhr – 6 Prozent • Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg – 5 Prozent • Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH – 3,93 Prozent • Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH – 0,85 Prozent • RWE AG – 0,02 Prozent An den folgenden vier Beteiligungen hält der Kreis sowohl unmittelbare als auch mittelbare Anteile, dargestellt sind die durchgerechneten Beteiligungsquoten: • Technik Agentur Euskirchen GmbH – 52,3 Prozent (davon 52 unmittelbar und 0,3 Prozent über die Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH) • Energie Nordeifel Beteiligungs- GmbH – 50,01 Prozent (davon 50 Prozent unmittelbar und 0,01 Prozent über die RWE AG) • Energie Nordeifel GmbH & Co. KG – 50,01 Prozent (davon 50 Prozent unmittelbar und 0,01 Prozent über die RWE AG) Seite 7 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 • Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH – 50 Prozent (davon 2,5 Prozent unmittelbar 1 und 47,5 Prozent über die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG) Weiterhin hält der Kreis Euskirchen mittelbare Anteile an den folgenden 33 Unternehmen; dargestellt sind die durchgerechneten Beteiligungsquoten: • AmbuMed – Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH – 76,92 Prozent • Kreiskrankenhaus Mechernich Servicegesellschaft mbH – 76,92 Prozent • Kreiskrankenhaus Mechernich Gebäudedienste GmbH – 76,92 Prozent • Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH – 72,30 Prozent • Kreis-Energie-Verteilnetz GmbH – 50 Prozent • Liebfrauenhof Schleiden GmbH – 39,2 Prozent • VIVANT – Ihr Pflegedienst im Kreis Euskirchen gGmbH – 39,2 Prozent • St. Antonius Krankenhaus Schleiden GmbH – 37,69 Prozent • Schloss Schleiden Immobilienverwaltungsgesellschaft GmbH – 36,15 Prozent • Regio-Bus-Rheinland GmbH – 18 Prozent • Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH – 9 Prozent • Holzenergie Nettersheim GmbH – 7,5 Prozent • strasserauf GmbH – 5 Prozent • Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH – 5 Prozent • Nahverkehr Rheinland GmbH – 2,5 Prozent • Zweckverband Nahverkehr Rheinland – 2,5 Prozent • Eurode Business Center GmbH & Co. KG – 1 Prozent • Meß- und Prüfzentrum Fahrzeugtechnik Alsdorf GmbH – 1 Prozent • Quantum GmbH – 1 Prozent • GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH – 0,9 Prozent • GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG – 0,9 Prozent • Technologiezentrum Jülich GmbH – 0,5 Prozent • GREEN GECCO Verwaltungs GmbH – 0,4 Prozent 1 Die RWE AG hält ebenfalls 2,5 Prozent an der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH. Dieser Anteil ändert den Wert der durchgerechneten Beteiligungsquote nicht (<0,01 Prozent). Seite 8 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 • GREEN GECCO GmbH & Co. KG – 0,4 Prozent • An Suidhe Wind Farm Limited – 0,4 Prozent • Carolus-Magnus-Centrum für Umwelttechnologie GmbH – 0,2 Prozent • Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG – 0,2 Prozent • Technologie-Park Herzogenrath GmbH – 0,2 Prozent • Zentrum für industrieorientierte Dienstleistung Stolberg GmbH – 0,2 Prozent • Euro-Service-Center Geilenkirchen GmbH – 0,1 Prozent • Handwerker-Innovationszentrum Monschau Betreibergesellschaft mbH – 0,1 Prozent • Wohnungswirtschaftliche Treuhand Rheinland-Westfalen GmbH – 0,1 Prozent • eegon – Eifel Energiegenossenschaft eG – 250 Euro Beteiligungsbericht Jeder Kreis/die StädteRegion hat jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung zu erläutern ist. Grundlage dafür ist § 117 GO NRW. Dieser Bericht ist dem Gesamtabschluss beizufügen. Der Kreis Euskirchen hat einen Beteiligungsbericht für das Jahr 2010 erstellt und dem Gesamtabschluss beigefügt. Der Beteiligungsbericht muss zu den einzelnen Beteiligungen Informationen und Darstellungen enthalten, die sich aus § 52 GemHVO NRW ergeben. Hierzu zählt u.a. die Entwicklung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Abschlussstichtage. Der Kreis Euskirchen hat in seinem Beteiligungsbericht für 14 wesentliche Beteiligungen Strukturbilanzen und aufbereitete Gewinn- und Verlustrechnungen abgebildet. Damit ist die Darstellung der Entwicklung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Abschlussstichtage für diese Beteiligungen gegeben. Bei den übrigen Beteiligungen sind die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen aus den Jahresabschlüssen 2010 in den Beteiligungsbericht übernommen worden. Diese beinhalten nicht die Entwicklung über drei Abschlussstichtage. Es fehlen die Bilanz und die Ergebnisrechnung für das Jahr 2008. Entsprechend fehlen auch die Erläuterungen der Entwicklung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Abschlussstichtage. Zu diesen übrigen Beteiligungen zählen auch der Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen sowie die LEP Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR, auf die der Kreis Euskirchen einen maßgeblichen Einfluss ausübt. Im Übrigen erhält der Beteiligungsbericht des Kreises Euskirchen alle nach § 52 GemHVO NRW geforderten Informationen und Darstellungen. Feststellung Im Beteiligungsbericht des Kreises Euskirchen ist nicht bei allen Beteiligungen die Entwicklung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Abschlussstichtage abgebildet. Auch die Erläuterungen der Entwicklung der Bilanzen und der Gewinn- und Seite 9 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 Verlustrechnungen fehlen zum Teil. Im Übrigen enthält der Beteiligungsbericht alle gemäß § 52 GemHVO NRW geforderten Informationen und Darstellungen. Nach Auskunft des Kreises Euskirchen sollen die gemäß § 52 GemHVO NRW fehlenden Angaben zukünftig in den Beteiligungsbericht aufgenommen werden. Erstmals erfolgt die Darstellung im Beteiligungsbericht 2016. Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis ist jährlich durch den Kreis Euskirchen zu bestimmen. Zum Konsolidierungskreis gehören neben dem Kreis als Konzernmutter die in den Gesamtabschluss einzubeziehenden verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher wie in privatrechtlicher Rechtsform. Zusätzlich zum Vollkonsolidierungskreis nach § 50 Abs. 2 GemHVO NRW ist auch festzulegen, ob und welche Unternehmen nach der Equitymethode gemäß § 50 Abs. 3 GemHVO NRW zu konsolidieren sind. Die Einbeziehung in den Konsolidierungskreis wurde für alle Beteiligungen durch den Kreis Euskirchen geprüft. Eine Dokumentation über die Festlegung des Konsolidierungskreises wurde der gpaNRW im Rahmen der Prüfung vorgelegt. Im Gesamtabschluss wird der Teilkonzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH vollkonsolidiert. Es wurde der handelsrechtliche Konzernabschluss des Teilkonzerns in den Gesamtabschluss einbezogen. Auf die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG, die Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft mbH, den Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen sowie die LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR übt der Kreis Euskirchen einen maßgeblichen Einfluss aus. Diese Beteiligungen wurden nach der Equitymethode in den Gesamtabschluss übernommen. Die übrigen Beteiligungen wurden at cost einbezogen. Feststellung Der Konsolidierungskreis des Kreises Euskirchen entspricht den gesetzlichen Vorgaben nach § 50 GemHVO NRW. Seite 10 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 Gesamtabschluss Die Gemeinden und Gemeindeverbände hatten spätestens zum Stichtag 31. Dezember 2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 GO NRW aufzustellen. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Im Gesamtabschluss werden alle verselbstständigten Aufgabenbereiche mit der Kernverwaltung zusammengefasst, um ein vollständiges, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns zu erhalten. Frist Der Kreis Euskirchen hat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum 31. Dezember 2010 erstmals einen Gesamtabschluss aufgestellt. Gemäß § 116 Abs. 5 i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Gesamtabschluss innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag aufzustellen und dem Kreistag zuzuleiten, also zum 30. September 2011. Der Entwurf des Gesamtabschlusses Kreis Euskirchen wurde am 20. Februar 2015 aufgestellt. Der Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen wurde örtlich von der Curacon Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde mit Datum vom 02. April 2015 uneingeschränkt erteilt. Entsprechend des Verweises in § 116 Abs. 1 Satz 4 GO NRW auf die Regelungen über die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 96 GO NRW muss der Kreistag den geprüften Gesamtabschluss 2010 bis zum 31. Dezember 2011 feststellen. Aufgrund der Verzögerungen bei der Aufstellung und der anschließenden örtlichen Prüfung konnte diese Frist nicht eingehalten werden. Zum Zeitpunkt dieser Prüfung lag lediglich der Gesamtabschluss 2010 vor. Auch für die Folgejahre konnten somit die gesetzlichen Fristen durch den Kreis Euskirchen nicht eingehalten werden. Ein Großteil der Kreise konnte bereits Gesamtabschlüsse für die Folgejahre aufstellen. Der Kreis Euskirchen ist daher bei der Aufstellung der Gesamtabschlüsse auch im Vergleich zu anderen Kreisen deutlich in Verzug. Feststellung Der Kreis Euskirchen konnte die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist des § 116 Abs. 5 GO NRW zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2010 und der Folgejahre nicht einhalten. In der Folge konnte auch die Frist des Kreistages hinsichtlich der Feststellung des Gesamtabschlusses gemäß § 116 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW nicht eingehalten werden. Der Kreis Euskirchen ist im Vergleich zu den meisten anderen Kreisen in Verzug mit der Aufstellung der Gesamtabschlüsse. Der Kreis macht Gebrauch vom Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse. Der Gesamtabschluss 2011 wurde während der Prüfung aufgestellt und dem Kreistag vorgelegt. Seite 11 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 Gesamtabschlussrichtlinie Der Kreis Euskirchen hat eine Gesamtabschlussrichtlinie erstellt. Diese enthält hauptsächlich Regelungen zur Bilanzierung und Bewertung. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind nur sehr allgemein geregelt. Die Richtlinie enthält keinen Gesamtabschlussterminplan. In der Gesamtabschlussrichtlinie sind u.a. sämtliche Schritte zur Aufstellung des Gesamtabschlusses zusammenzufassen. Darüber hinaus muss die Richtlinie eine Festlegung des organisatorischen Ablaufs und der örtlichen Zuständigkeiten enthalten. Gerade vor dem Hintergrund der Probleme beim Kreis Euskirchen bzgl. der Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist ein Gesamtabschlussterminplan als Bestandteil der Gesamtabschlussrichtlinie von besonderer Bedeutung. Dieser sollte sämtliche Termine vom Buchungsstopp für die letzten konzerninternen Leistungsbeziehungen über Abgabetermine für die Kommunalbilanzen und Ergebnisrechnungen der voll zu konsolidierenden Betriebe bis hin zur Aufstellung und Bestätigung des Abschlusses mit allen Anlagen verbindlich vorgeben. Im Hinblick auf Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind konkrete und klare Festlegungen und Abgrenzungen vorzunehmen. Die verantwortlichen Stellen in der Kernverwaltung und bei 2 den Betrieben sollten in einer Übersicht erfasst werden . Empfehlung Der Kreis Euskirchen sollte die Gesamtabschlussrichtlinie um einen verbindlichen Terminplan ergänzen. Die Gesamtabschlussrichtlinie sollte hinsichtlich der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten überarbeitet werden. Nach Auskunft des Kreises Euskirchen wird die bestehende Gesamtabschlussrichtlinie überarbeitet. Ein Terminplan soll aufgenommen werden, sobald der Kreis die noch fehlenden Gesamtabschlüsse aufgestellt hat. Aufstellung der Kommunalbilanzen II Nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit sind gemäß § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.V.m. §§ 300 und 308 HGB im Gesamtabschluss ein einheitlicher Ausweis und eine einheitliche Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden nach den Vorschriften der Konzernmutter, also des Kreises Euskirchen, vorzunehmen. Die GO NRW und die GemHVO NRW stellen die bilanziellen Rechtsgrundlagen der Konzernmutter Kreis Euskirchen dar. Insoweit sind die Vorschriften der GO NRW und der GemHVO NRW auf den Ausweis und die Bewertungen grundsätzlich anzuwenden. Soweit notwendig sind entsprechende Umgliederungen und Bewertungsanpassungen vorzunehmen. Die Erträge aus Leistungsentgelten des Teilkonzerns Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH wurden vollständig den privatrechtlichen Leistungsentgelten zugeordnet. Nach den Zuordnungsvorschriften zum kommunalen Kontierungsplan (vgl. Anlage zur GO NRW/GemHVO NRW) sind u.a. sonstige Entgelte, z.B. Pflegesätze der Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten zuzuordnen. Die Zuordnungsvorschriften sind bindend. 2 Vergleiche dazu Praxisleitfaden – Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss S. 35 ff. Seite 12 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 In den sonstigen Rückstellungen sind u.a. Rückstellungen für Bauerneuerung des Teilkonzerns Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH von 3,6 Mio. Euro enthalten. Nach Auskunft des Kreises Euskirchen handelt es sich dabei um Instandhaltungsrückstellungen gemäß § 36 Abs. 3 GemHVO NRW. Die Rückstellungen für Bauerneuerung sind folglich als Instandhaltungsrückstellungen und nicht als sonstige Rückstellungen zu bilanzieren. Feststellung Bei den Erträgen aus Leistungsentgelten ist eine Umgliederung entsprechend der Zuordnungsvorschriften zum kommunalen Kontierungsplan vorzunehmen. Die Rückstellungen für Bauerneuerung sind gemäß § 36 Abs. 3 GemHVO unter den Instandhaltungsrückstellungen auszuweisen. Nach Auskunft des Kreises Euskirchen werden die Rückstellungen ab dem Gesamtabschluss 2012 korrekt ausgewiesen. Die Ausweiskorrektur der Erträge aus Leistungsentgelten soll zukünftig ebenfalls vorgenommen werden. Neubewertung Der Kreis Euskirchen führt die Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode auf den Zeitpunkt des fiktiven Erwerbs (= Eröffnungsbilanzstichtag 01. Januar 2009) durch. Somit sind die stillen Reserven und Lasten in den Finanzanlagen des Kreises für den o.g. Stichtag zu ermitteln (Neubewertung). Die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH wurde zur Eröffnungsbilanz nach dem Substanzwertverfahren bewertet. Die einzelnen Finanzanlagen der GmbH sind auch hinsichtlich der vorhandenen stillen Reserven und Lasten untersucht worden. Stille Reserven und Lasten in den Finanzanlagen wurden in der Substanzbewertung gehoben. Der hieraus resultierende Buchwert entspricht somit dem Substanzwert des Teilkonzerns Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH zum Eröffnungsbilanzstichtag. Die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH wurde mit ihrem Konzernabschluss nach HGB (Teilkonzernabschluss) in den Gesamtabschluss des Kreises einbezogen. Der Kreis hat die stillen Reserven und Lasten laut Substanzwertgutachten für die GmbH zum 01. Januar 2009 zu den Vermögenswerten laut Teilkonzernabschluss zum 31. Dezember 2008 gebucht. Im Substanzwertgutachten werden die stillen Reserven und Lasten ausgehend von den Vermögenswerten des Jahresabschlusses der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH ermittelt. Aus den Buchwerten laut Jahresabschluss und den stillen Reserven ergeben sich die Zeitwerte der Vermögensgegenstände. Die Erstkonsolidierung im Teilkonzernabschluss wurde nach der Neubewertungsmethode durchgeführt. Im Teilkonzernabschluss wurden bereits stille Reserven und Lasten auf den Erstkonsolidierungsstichtag des Teilkonzerns gehoben. Daher stimmen die Vermögenswerte im Teilkonzernabschluss nicht mit den Ausgangswerten des Substanzwertgutachtens (laut Jahresabschluss) überein. Folglich können die stillen Reserven und Lasten nicht unmittelbar aus dem Substanzwertgutachten den Vermögenswerten des Teilkonzernabschlusses zu gebucht werden. Für die Ermittlung und Zuordnung der stillen Reserven und Lasten auf die einzelnen Bi- Seite 13 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 lanzpositionen auf der Aktivseite ist der Wert je Bilanzposition wie folgt zu berechnen: Zeitwert laut Substanzwertgutachten abzüglich Vermögenswert laut Teilkonzernabschluss. Feststellung Die für die Kapitalkonsolidierung zugrunde gelegten Zeitwerte der Vermögensgegenstände stimmen nicht mit den Zeitwerten laut Substanzwert der GmbH überein. Es ist fraglich, ob der ermittelte aktivische Unterschiedsbetrag von 1,2 Mio. Euro des Teilkonzerns Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH korrekt ist. Equity-Konsolidierung Die Equity-Konsolidierung beim Kreis Euskirchen erfolgte nach der Buchwertmethode. Die Erstkonsolidierung wurde auf den Stichtag des fiktiven Erwerbs (= Eröffnungsbilanzstichtag 01. Januar 2009) vorgenommen. Die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG wurde zur Eröffnungsbilanz des Kreises nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Der zur Eröffnungsbilanz ermittelte Buchwert wurde dem anteiligen Eigenkapital der Gesellschaft zum Erstkonsolidierungsstichtag 01. Januar 2009 gegenüber gestellt. Daraus hat sich ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von 6,5 Mio. Euro ergeben. Dieser Unterschiedsbetrag wurde vollständig als Geschäfts- oder Firmenwert behandelt und wird gemäß § 312 Abs. 2 HGB über vier Jahre abgeschrieben. Der Unterschiedsbetrag wurde nicht wie gesetzlich vorgeschrieben in einer Nebenrechnung den Vermögensgegenständen und Schulden entsprechend ihrer stillen Reserven und Lasten zugeordnet und abgeschrieben. Dies wirkt sich auf den Equitywert in der Folgekonsolidierung aus. Sofern keine stillen Reserven und Lasten vorhanden sind, ist dies zu dokumentieren. Die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG ist zur Aufstellung eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses verpflichtet. Gemäß § 312 Abs. 6 Satz 2 HGB ist bei der Equity-Konsolidierung vom Konzernabschluss und nicht vom Einzelabschluss des assoziierten Unternehmens auszugehen. Bei der Equity-Erstkonsolidierung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG ist vom Eigenkapital aus dem Einzelabschluss der Gesellschaft ausgegangen worden. Es ist vom Eigenkapital aus dem handelsrechtlichen Konzernabschluss der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG auszugehen. Auch die Equity-Folgekonsolidierung ist anhand der Konzernjahresergebnisse vorzunehmen. Auch die Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft mbH wurde zur Eröffnungsbilanz nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert beim Kreis Euskirchen und dem anteiligen Eigenkapital der Gesellschaft zum Erstkonsolidierungsstichtag beträgt 2,4 Mio. Euro. Dieser wurde ebenfalls vollständig als Geschäfts- oder Firmenwert behandelt. Der Unterschiedsbetrag wurde nicht den Vermögensgegenständen und Schulden entsprechend ihrer stillen Reserven und Lasten zugeordnet. Die Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft mbH wurde während der Prüfung durch die gpaNRW vom Kreis Euskirchen erneut auf stille Lasten und Reserven überprüft. Im Ergebnis wurden stille Reserven in den Grundstücken der Gesellschaft von 3,6 Mio. Euro entsprechend der Beteiligungsquote identifiziert. Gemäß § 312 Abs. 1 HGB bilden die Anschaffungskosten im Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode die Obergrenze des Equity-Buchwerts. Die stillen Reserven dürfen somit nur in Höhe des aktivischen Unterschiedsbetrags anteilig aufgedeckt werden. Seite 14 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 Feststellung Bei der Equity-Konsolidierung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG sowie der Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft mbH wurden bei der Ermittlung des Geschäfts- oder Firmenwertes keine stillen Reserven und Lasten berücksichtigt. Sofern keine stillen Reserven und Lasten vorhanden sind, ist dies zu dokumentieren. Bei der Equity-Erst- und Folgekonsolidierung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG ist nach § 312 Abs. 6 Satz 2 HGB vom Konzernabschluss der Gesellschaft und nicht von ihrem Einzelabschluss auszugehen. Nach Auskunft des Kreises Euskirchen wird die Equity-Konsolidierung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG im Gesamtabschluss 2012 korrigiert und auf Basis des Konzernabschlusses der Gesellschaft fortgeschrieben. Darüber hinaus wird die Konsolidierung der Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft mbH korrigiert. Gesamtanhang Der Gesamtanhang ist Bestandteil des kommunalen Gesamtabschlusses und muss Angaben und Erläuterungen gemäß §§ 49 bis 51 GemHVO NRW enthalten. Im Gesamtanhang des Kreises Euskirchen fehlen folgende Angaben zur Equity-Konsolidierung: • Angaben über die angewandte Equity-Methode (§ 50 Abs. 3 GemHVO NRW i.V.m. § 312 Abs. 1 Satz 4 HGB), • Angaben über den gewählten Zeitpunkt für die Ermittlung des Wertansatzes und des Unterschiedsbetrages der assoziierten Unternehmen (§ 50 Abs. 3 GemHVO NRW i.V.m. § 312 Abs. 3 Satz 2 HGB), • Angabe der Unterschiedsbeträge zwischen Buchwert und bilanziellem anteiligen Eigenkapital der assoziierten Unternehmen (§ 50 Abs. 3 GemHVO NRW i.V.m. § 312 Abs. 1 Satz 2 HGB). Der Kreis Euskirchen hat die Erläuterungen der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung im Gesamtlagebericht vorgenommen. Diese Erläuterungen sind in den Gesamtanhang aufzunehmen. Feststellung Im Gesamtanhang des Kreises Euskirchen fehlen Angaben zur Equity-Konsolidierung gemäß § 50 Abs. 3 i.V.m. § 312 HGB. Die Erläuterungen der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung sind zukünftig in den Gesamtanhang aufzunehmen. Nach Auskunft des Kreises Euskirchen werden die fehlenden Angaben und Erläuterungen zukünftig in den Gesamtanhang aufgenommen. Seite 15 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 Wirtschaftliche Gesamtsituation Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Gesamtsituation nimmt die gpaNRW insbesondere folgende Fragestellungen in den Blick: • Wie sehen die spezifischen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Konzerns Kreis zum ersten Gesamtabschlussstichtag aus? • Welche Bereiche innerhalb des Konzerns tragen im Wesentlichen zur wirtschaftlichen Gesamtsituation des Kreises/der StädteRegion bei? Werden die Wirtschaftlichkeitsgrundsätze nach § 109 GO NRW beachtet? • Sind Handlungsnotwendigkeiten aufgrund der wirtschaftlichen Situation (Haushaltskonsolidierung) und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeitsgrundsätze zu erkennen? Die analytischen Prüfungshandlungen stützen sich regelmäßig auf Kennzahlen. Die ermittelten Kennzahlen werden in den interkommunalen Vergleich mit den geprüften Kreisen/der StädteRegion gestellt. In den aktuellen interkommunalen Vergleich für das Jahr 2010 sind 29 Kreise sowie die StädteRegion Aachen einbezogen. Ertragslage In der Gesamtergebnisrechnung stellt der Kreis Euskirchen die Ertragslage des Konzerns zusammengefasst dar. In der Prüfung untersucht die gpaNRW das Gesamtjahresergebnis und betrachtet die Erträge und Aufwendungen. Für die Konzernmutter ergibt sich die Pflicht zum Haushaltsausgleich aus § 75 Abs. 2 GemHVO NRW. Danach ist der Haushalt ausgeglichen, wenn die Gesamtsumme der Erträge mindestens so hoch ist wie der Gesamtbetrag der Aufwendungen und die Ergebnisrechnung somit einen ausgeglichenen oder positiven Saldo aufweist. Für den Konzern ist eine solche Pflicht zum Haushaltsausgleich (und eine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes) im Gesetz nicht explizit normiert. Gleichwohl ist der Haushaltsausgleich im Gesamtabschluss notwendig, um die dauernde Leistungsfähigkeit des Konzerns zu sichern und den Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit zu erfüllen. Nach § 109 GO NRW sind die Unternehmen und Einrichtungen so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Die Unternehmen sollen einen Ertrag abwerfen, soweit die Zweckerfüllung dadurch nicht beeinträchtig wird. Wirtschaftliche Unternehmen sollen eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaften. Aus den o.g. Gründen ist auch für den Konzern davon auszugehen, dass ein ausgeglichenes Gesamtjahresergebnis erreicht werden muss. Entsprechend müssen die Gesamterträge die Gesamtaufwendungen des Konzerns zumindest decken. Das Gesamtergebnis des Kreises Euskirchen im ersten Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2010 stellt sich wie folgt dar: Seite 16 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 Gesamtergebnis 2010 in Tausend Euro Ordentliches Gesamtergebnis -1.475 + Gesamtfinanzergebnis 4.731 = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 3.255 + Außerordentliches Gesamtergebnis -17 = Gesamtjahresergebnis 3.238 - anderen Gesellschaftern zuzurechnender Gewinn 156 = Gesamtjahresergebnis ohne Anteile anderer Gesellschafter 3.082 in Euro je Einwohner Gesamtjahresergebnis ohne Anteile anderer Gesellschafter je Einwohner 16,14 Der Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen weist im Jahr 2010 ein positives Gesamtjahresergebnis aus. Im Jahr 2010 kann demnach ein Haushaltsausgleich im Gesamtabschluss erreicht werden. Das ordentliche Gesamtergebnis des Kreises ist negativ. Das positive Gesamtjahresergebnis resultiert aus dem positiven Gesamtfinanzergebnis. Darüber hinaus belastet das außerordentliche Gesamtergebnis das Gesamtjahresergebnis, wobei dieses wertmäßig von untergeordneter Bedeutung ist. Im interkommunalen Vergleich des Gesamtjahresergebnisses ohne Anteile anderer Gesellschafter zeigt sich folgendes Bild: Gesamtjahresergebnis ohne Anteile anderer Gesellschafter je Einwohner in Euro im interkommunalen Vergleich 2010 Kreis Euskirchen 16,14 Minimum -62,33 Maximum 99,65 Mittelwert Anzahl Werte 4,57 29 Das Gesamtjahresergebnis ohne Anteile anderer Gesellschafter je Einwohner positioniert sich oberhalb des Durchschnittes der Vergleichskreise/der StädteRegion. Dies entspricht auch der Positionierung der Einzelabschlüsse der Konzernmutter im interkommunalen Vergleich. Das Jahresergebnis der Konzernmutter ist im Betrachtungszeitraum 2010 bis 2013 jeweils positiv und liegt über dem Mittelwert im interkommunalen Vergleich. Im Jahr 2012 stellt das Jahresergebnis des Kreises Euskirchen den Maximalwert dar. Die ordentlichen Gesamterträge sind, bedingt durch die Umlagefinanzierung der Konzernmutter, insbesondere durch Erträge aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen geprägt. Ohne Berücksichtigung der Kreisumlage liegt die Zuwendungsquote mit 13,4 Prozent knapp unter dem Mittelwert im interkommunalen Vergleich (15,6 Prozent). Daneben finanziert sich der Konzern Kreis Euskirchen insbesondere aus den hauptsächlich durch den Teilkonzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH erzielten Leistungsentgelten. Die ordentlichen Gesamtaufwendungen ergeben sich zum größten Teil aus den Transferaufwendungen der Konzernmutter. Danach Seite 17 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 folgen die Personalaufwendungen, die zu annähernd gleichen Teilen bei der Konzernmutter und dem Teilkonzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH angefallen sind. Die Personalintensität liegt im Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen über dem Mittelwert im interkommunalen Vergleich (17,7 Prozent). Auch gegenüber dem Einzelabschluss der Konzernmutter (14,6 Prozent in 2010) fällt der Wert deutlich höher aus. Dies zeigt, dass mit der Kreiskrankenhaus GmbH und ihren Töchtern Gesellschaften mit hoher Personalintensität ausgegliedert sind. Auch die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie die sonstigen ordentlichen Aufwendungen beeinflussen das Gesamtjahresergebnis wesentlich (jeweils 15,0 Prozent Anteil an den Gesamtaufwendungen). Das Gesamtfinanzergebnis beeinflusst das Gesamtjahresergebnis positiv. Dies resultiert insbesondere aus Zinserträgen von Kreditinstituten sowie Gewinnanteilen aus Beteiligungen. Die Zinsaufwendungen sind im Gesamtabschluss 2010 vergleichsweise gering. Es wird auf die Ausführungen zur Schuldenlage verwiesen. Feststellung Das Gesamtjahresergebnis des Kreises Euskirchen ist im Jahr 2010 positiv und liegt über dem Mittelwert im interkommunalen Vergleich. Die Konzernmutter erzielt im Betrachtungszeitraum 2010 bis 2013 positive Jahresergebnisse. Das Ziel des Haushaltsausgleiches wird in 2010 sowohl bei der Konzernmutter als auch im Gesamtabschluss erreicht. Verselbstständigte Aufgabenbereiche und Konzernmutter Welche Bereiche sich wesentlich auf das Ergebnis des Konzerns Kreis Euskirchen auswirken, ergibt sich aus der Einzelbetrachtung der Konzernmutter und der verselbstständigten Aufgabenbereiche. Dazu nimmt die gpaNRW zunächst die Jahresergebnisse aus den Einzelabschlüssen in den Blick. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die Frage, ob die Wirtschaftlichkeitsgrundsätze gemäß § 109 Abs. 1 GO NRW eingehalten werden und ein Ertrag für den Haushalt erwirtschaftet wird. Im zweiten Schritt beurteilt die gpaNRW die konsolidierten Jahresergebnisse der Konzernmutter und der Tochterunternehmen in Bezug auf ihren Einfluss auf das Konzernergebnis. Im Konzernabschluss werden die internen Leistungsbeziehungen zwischen dem Kreis und seinen verselbstständigten Aufgabenbereichen eliminiert. Die Tochterunternehmen werden so dargestellt, als ob sie wirtschaftlicher Teil des Kreishaushaltes sind. Die konsolidierten Jahresabschlüsse sind somit vergleichbar mit einer Teilergebnisrechnung im Jahresabschluss des Kreises. Ziel der Darstellung der konsolidierten Jahresabschlüsse ist es aufzuzeigen, wo im Konzern die wesentlichen Aufwands- und Ertragspositionen zu finden sind und wo dementsprechend die Stellschrauben für Konsolidierungsbemühungen im Konzern liegen. Die gpaNRW beurteilt hingegen nicht die Wirtschaftlichkeit der verselbständigten Aufgabenbereiche. In der nachfolgenden Übersicht stellen wir die Jahresergebnisse laut den Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2010 des Kreises Euskirchen und der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche im Vergleich zu den Ergebnissen nach Konsolidierung dar. Seite 18 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 Die Fehlbetragsquote/Eigenkapitalrendite gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Gesamteigenkapitalanteil bzw. inwieweit sich das Gesamteigenkapital durch einen Überschuss erhöht. Um den Einfluss von Konzernmutter und Tochtereinheiten auf das Gesamtjahresergebnis zu verdeutlichen, werden die Fehlbetragsquoten/Eigenkapitalrenditen von Mutter und Töchtern in Bezug auf das maßgebliche Konzerneigenkapital (Allgemeine Rücklage + Ausgleichsrücklage des Konzerns) ermittelt. Das maßgebliche Konzerneigenkapital zum 31. Dezember 2010 beträgt 20,4 Mio. Euro. In Anlehnung an das NKF-Kennzahlenset stellen wir die Fehlbetragsquote positiv, die Eigenkapitalrendite negativ dar. Vergleich der Jahresergebnisse 2010 vor und nach Konsolidierung Jahresergebnisse laut Jahresabschluss in Tausend Euro Jahresergebnisse nach Konsolidierung3 in Tausend Euro Kreis Euskirchen 3.720 3.321 -16,3 Teilkonzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (Konzernabschluss) 2.831 -239 1,2 - 3.082 -15,1 Gesamtsumme Konzern Fehlbetragsquote / Eigenkapitalrendite in Prozent Die Veränderungen der Jahresergebnisse vor und nach Konsolidierung ergeben sich aus den eliminierten Leistungen innerhalb des Konzerns. Darüber hinaus wirken sich die vorgenommenen Bewertungsanpassungen bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses aus. Die konkreten Veränderungen bei der Konzernmutter können der Einzelanalyse des Kreises Euskirchen entnommen werden. Beim Teilkonzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH resultieren die Veränderungen insbesondere aus Bewertungsanpassungen, wie beispielsweise zusätzlichen Abschreibungen auf die bei der Kapitalkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven. Daneben werden Leistungsbeziehungen mit dem Kreis wie die Erträge aus der Berechnung von Notärzten eliminiert. Die Jahresergebnisse nach Konsolidierung verdeutlichen, dass die Konzernmutter Kreis Euskirchen das Gesamtjahresergebnis am stärksten beeinflusst. Das positive Gesamtjahresergebnis resultiert aus dem positiven Jahresergebnis nach Konsolidierung der Konzernmutter. Der Teilkonzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH belastet das Gesamtjahresergebnis. Der Einfluss des Teilkonzerns Kreiskrankenhaus auf die Gesamtertragslage zeigt sich an den Erträgen und Aufwendungen: Durch den Teilkonzern werden im Jahr 2010 49,6 Prozent der konzernweiten Personalaufwendungen sowie 37,6 Prozent der gesamten Sach- und Dienstleistungsaufwendungen verursacht. Der Anteil an den ordentlichen Aufwendungen und Erträgen beträgt jeweils rund 25,0 Prozent. Im Teilkonzernabschluss erzielt die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH durchgehend positive Jahresergebnisse. Die Gesellschaft ist laut Gesellschaftervertrag gemeinnützig tätig. Die erwirtschafteten Gewinne müssen für den gemeinnützigen Zweck eingesetzt werden. Die Gesellschafter dürfen daher keine Gewinnanteile erhalten. Entsprechend erfolgt keine Gewinnaus- 3 ohne Anteil anderer Gesellschafter Seite 19 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 schüttung an den Kreis. Da kontinuierlich Bilanzgewinne im Einzelabschluss erzielt werden, besteht für den Kreishaushalt jedoch auch kein Risiko. Aus diesem Grund wird auf eine Einzelbetrachtung des Teilkonzerns Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH verzichtet. Kreis Euskirchen Der Jahresabschluss des Kreises Euskirchen wird durch die überörtliche Finanzprüfung näher betrachtet und analysiert. Die Situation des Kreises stellt sich wie folgt dar: Der Kreis Euskirchen erzielte in den Jahren 2010 bis 2013 durchweg positive Jahresergebnisse. In Summe hat das Eigenkapital in diesem Zeitraum einen Wertezuwachs von rund 13,0 Mio. Euro zu verzeichnen. Der Kreis Euskirchen konnte sowohl die allgemeine Rücklage als auch die Ausgleichsrücklage aufstocken. Die Eigenkapitalquoten haben sich im Zeitverlauf entsprechend verbessert. Dennoch liegen die Eigenkapitalquoten 1 und 2 auch im interkommunalen Vergleich 2013 deutlich unter dem Mittelwert im interkommunalen Vergleich. Für die Folgejahre 2014 bis 2017 plant der Kreis mit jährlichen Defiziten und einem weitgehenden Abbau der Ausgleichsrücklage. Diese Entscheidung dient der Entlastung der kreisangehörigen Kommunen. Die allgemeine Rücklage wird dagegen ansteigen. Dies hängt mit geplanten Vermögensveräußerungen in den Jahren 2014 und 2015 zusammen. Bei den Veräußerungen wird mit Gewinnen gerechnet, da die Verkaufspreise den Buchwert der Vermögensgegenstände voraussichtlich übersteigen werden. Die voraussichtlichen Erträge hieraus fließen nicht in das Jahresergebnis ein. Vielmehr muss der Kreis diese nach § 43 Abs. 3 GemHVO NRW direkt mit der allgemeinen Rücklage verrechnen. Insgesamt wird das Eigenkapital daher relativ konstant bleiben. Die Umlagegrundlagen der kreisangehörigen Kommunen sind unterdurchschnittlich. Die kreisangehörigen Kommunen haben also eine unterdurchschnittliche Finanzkraft. Von den elf kreisangehörigen Kommunen planen zehn mit einem negativen Jahresergebnis, vier Kommunen befinden sich in der Haushaltssicherung. Der Umlagebedarf des Kreises Euskirchen ist im interkommunalen Vergleich sehr niedrig. Daher ist auch die Belastung der kreisangehörigen Kommunen durch die Kreisumlage entsprechend gering. Im Übrigen verweisen wir auf den entsprechenden Teilbericht der überörtlichen Prüfung. Die Ergebnisse nach Konsolidierung des Kreises Euskirchen stellen sich für das Jahr 2010 wie folgt dar: Ergebnis nach Konsolidierung in Tausend Euro 2010 Steuern und ähnliche Abgaben + Zuwendungen und allgemeine Umlagen + Sonstige Transfererträge + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte + Privatrechtliche Leistungsentgelte 15.653 153.839 3.160 30.026 1.399 Seite 20 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 2010 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 12.768 + Sonstige ordentliche Erträge 13.303 + Aktivierte Eigenleistungen 320 +/- Bestandsveränderungen 0 = ordentliche Erträge - Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - Bilanzielle Abschreibungen - Transferaufwendungen - sonstige ordentliche Aufwendungen = ordentliche Aufwendungen = ordentliches Ergebnis + Finanzerträge - Finanzaufwendungen 230.469 34.117 3.928 29.333 8.316 119.751 37.645 233.091 -2.622 6.570 626 = Finanzergebnis 5.944 = Ergebnis aus laufender Geschäftstätigkeit 3.321 + Außerordentliches Ergebnis = Jahresergebnis nach Konsolidierung 0 3.321 Das Jahresergebnis nach Konsolidierung der Konzernmutter fällt gegenüber dem Ergebnis aus dem Einzelabschluss des Kreises um ca. 0,4 Mio. Euro schlechter aus. Dies ist insbesondere auf zusätzliche Finanzaufwendungen von 0,6 Mio. Euro aus der Equity-Konsolidierung zurückzuführen. Darüber hinaus wurden verschiedene Leistungsbeziehungen mit dem Teilkonzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH, beispielsweise Aufwendungen für die Leistungen der Notärzte des Krankenhauses oder Erträge aus Müllgebühren eliminiert. Die ordentlichen Erträge nach Konsolidierung reichen nicht aus, um die ordentlichen Aufwendungen zu decken. Die Transferaufwendungen des Konzerns fallen naturgemäß ausschließlich bei der Konzernmutter an und machen im Jahr 2010 38,7 Prozent der ordentlichen Gesamtaufwendungen aus. Zudem verursacht die Konzernmutter 50,4 Prozent der gesamten Personalaufwendungen sowie 77,6 Prozent der sonstigen ordentlichen Aufwendungen. Insgesamt entfallen 75,4 Prozent der ordentlichen Gesamtaufwendungen auf die Konzernmutter. Auf der Ertragsseite werden die Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen fast ausschließlich bei der Konzernmutter generiert. Diese Ertragsposition, die neben der Kreisumlage in Höhe von 114,0 Mio. Euro die Schlüsselzuweisungen beinhaltet, macht 50,0 Prozent der ordentlichen Gesamterträge aus. Auch die Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten, die Steuererträge sowie die Kostenerstattungen und Kostenumlagen werden ausschließlich durch die Konzernmutter erzielt. Insgesamt generiert die Konzernmutter 74,9 Prozent der ordentlichen Gesamterträge. Seite 21 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 Das positive Jahresergebnis nach Konsolidierung bei der Konzernmutter resultiert aus dem positiven Finanzergebnis. Geprägt ist das Finanzergebnis durch hohe Zinserträge von Kreditinstituten (4,7 Mio. Euro) sowie die Beteiligungserträge aus der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (1,4 Mio. Euro) und der RWE AG (0,3 Mio. Euro). Demgegenüber stehen Finanzaufwendungen von 620 Tausend Euro, die aus der Fortschreibung der Equity-Werte resultieren. Aufgrund der fehlerhaften Equity-Konsolidierung sind die Finanzaufwendungen in den Jahren 2010 und 2011 zu hoch. Nach Korrektur der Equity-Konsolidierung im Jahr 2012 werden sich die Finanzaufwendungen daher reduzieren (vgl. Prüfungsteil Rechtmäßigkeit). Die Zinserträge resultieren aus mittel- und langfristigen Geldanlagen, die der Kreis im Hinblick auf Rückstellungen für Deponien und Altlasten aufgebaut hat. Laut den Jahresabschlüssen des Kreises steigen bis zum Jahr 2012 die Finanzerträge auf 7,9 Mio. Euro an. Ab 2013 ist ein stetiger Rückgang der Finanzerträge auf 3,2 Mio. Euro in der mittelfristigen Planung bis 2019 des Kreises zu erkennen. Dies ist auf sinkende Zinserträge aufgrund der rückläufigen Entwicklung auf dem Kapitalmarkt durch sinkende Zinssätze zurückzuführen. Zudem werden die liquiden Mittel zukünftig für die Nachsorge von Deponien und Altlasten benötigt und können nicht mehr zur Kapitalanlage verwandt werden. Die Beteiligungserträge aus der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG entwickeln sich positiv. Bis 2015 kann jährlich ein Betrag von bis zu 1,7 Mio. Euro an den Kreis ausgeschüttet werden. Im Jahr 2016 verringert sich der Ausschüttungsbetrag auf 1,1 Mio. Euro. Die Beteiligung an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG wurde umstrukturiert, so dass der Kreis ab 2015 nur noch unmittelbar Anteile von 33,4 Prozent an der Gesellschaft hält (bis 2014 50,0 Prozent). Die übrigen Anteile (16,6 Prozent) wurden in die Vorschaltgesellschaft Energie Ruhr-Erft GmbH & Co. KG überführt und im Zeitraum zwischen 2015 und 2017 sukzessive an interessierte Kommunen veräußert. Ein generelles Risiko stellen Anteile von kommunalen Gebietskörperschaften an der RWE AG dar. Die Gebietskörperschaften haben aufgrund ihrer geringen Unternehmensanteile keinen beherrschenden Einfluss auf die RWE AG, sind aber dennoch in der Regel auf die Dividendenausschüttungen angewiesen. Sinkende Dividenden sowie Wertverluste der RWE-Aktien stellen somit ein Risiko dar. Beim Kreis Euskirchen ist dieses Risiko vergleichsweise gering, da der Aktienbestand mit 94 Tausend Stück im Vergleich zu anderen Kreisen gering ist. Dennoch ist zu beachten, dass die Dividendenausschüttungen der RWE AG in den Folgejahren abnehmen und ab dem Jahr 2016 wegfallen. Zudem werden das Jahresergebnis 2012 des Kreises und somit auch das Gesamtjahresergebnis 2012 mit außerplanmäßigen Abschreibungen auf die gehaltenen RWE-Aktien von 1,9 Mio. Euro belastet. Trotz der außerplanmäßigen Abschreibungen auf die RWE-Aktien ist bis zum Jahr 2013 aufgrund der Ergebnisse aus den Einzelabschlüssen des Kreises weiterhin mit positiven Jahresergebnissen nach Konsolidierung bei der Konzernmutter zu rechnen. In den Jahren 2014 bis 2017 wird das Ergebnis des Kreises auch nach Konsolidierung negativ sein, da der Kreis dann zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunen keine auskömmliche Umlage mehr erhebt. Ab 2018 wird das Jahresergebnis voraussichtlich wieder positiv ausfallen, da der Kreis aufgrund des abgebauten Eigenkapitals dann wieder eine auskömmliche Umlage erheben wird. Hierdurch werden die kreisangehörigen Kommunen zukünftig stärker belastet. In der Vergangenheit wurden bereits zwei umfangreiche politische Beratungsläufe mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung durchgeführt (vgl. Bericht zur überörtlichen Finanzprüfung). In der Folge konnten unter anderem Reduzierungen im Bereich der Personalaufwendungen realisiert werden. Um die Kreisumlage und damit die Belastung der kreisangehörigen Kommunen möglichst gering zu Seite 22 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 halten, sollte die Konzernmutter weiterhin versuchen Konsolidierungspotenziale zu identifizieren und entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Feststellung Das Gesamtjahresergebnis 2010 wird durch die Konzernmutter positiv beeinflusst. Rund drei Viertel der ordentlichen Gesamterträge und -aufwendungen fallen bei der Konzernmutter an. Die Konzernmutter beeinflusst das Gesamtjahresergebnis somit am stärksten. Für die Folgejahre bis 2013 erzielt die Konzernmutter positive Jahresergebnisse nach Konsolidierung. Ab 2014 wird zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunen keine auskömmliche Kreisumlage erhoben. Die hierdurch verursachten negativen Jahresergebnisse der Konzernmutter werden auch zu negativen Gesamtjahresergebnissen führen. Ab 2018 soll wieder eine auskömmliche Kreisumlage erhoben werden. Diese wird aufgrund der negativen Entwicklung des Finanzergebnisses tendenziell über dem Niveau der Kreisumlage bis 2013 liegen. Für eine nachhaltige Entlastung der Kommunen sollte die Konzernmutter auch zukünftig versuchen Konsolidierungspotenziale zu identifizieren und entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen umzusetzen. Vermögens- und Schuldenlage Mit dem Gesamtabschluss werden erstmals in der Gesamtbilanz das Vermögen und die Schulden des Konzerns Kreis Euskirchen zusammengefasst dargestellt. In der Prüfung untersucht die gpaNRW näher, in welchem Umfang und in welchen Bereichen des Konzerns der Kreis Euskirchen Vermögens- und Schuldenausgliederungen vorgenommen hat. Hierfür ermitteln wir den Ausgliederungsgrad. Der Ausgliederungsgrad gibt an, in wieweit Vermögen bzw. Schulden nicht beim Kreis Euskirchen als Konzernmutter liegen, sondern bei den in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereichen (vAB’s). Im Konzern Kreis Euskirchen stellt sich der Ausgliederungsgrad des Vermögens wie folgt dar: Vermögen zum 31. Dezember 2010 nach Konsolidierung Gesamtbilanz Bilanz Kreis Euskirchen Anteil in den vAB´s (=Differenz) Ausgliederungsgrad pro Bilanzposition in Tausend Euro Immaterielle Vermögensgegenstände in Prozent 964 514 450 46,7 5.865 3.821 2.044 34,9 132.029 68.768 63.260 47,9 95.818 95.818 0 0,0 Bauten auf fremden Grund und Boden 412 412 0 0,0 Kunstgegenstände 216 216 0 0,0 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Infrastrukturvermögen Seite 23 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 Anteil in den vAB´s (=Differenz) Bilanz Kreis Euskirchen Gesamtbilanz Ausgliederungsgrad pro Bilanzposition Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 6.174 5.037 1.136 18,4 Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.940 1.593 6.347 79,9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.862 1.290 572 30,7 40.941 28.635 12.306 30,1 292.220 206.104 86.116 29,5 2.367 262 2.105 89,0 22.255 13.363 8.893 40,0 0 0 0 - Liquide Mittel 178.028 172.252 5.776 3,2 Summe Umlaufvermögen 202.650 185.876 16.774 8,3 22.334 21.411 923 4,1 517.203 413.391 103.812 20,1 Finanzanlagen Summe Anlagevermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere des Umlaufvermögens Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme Der Ausgliederungsgrad des Kreises Euskirchen liegt unter dem Mittelwert im interkommunalen Vergleich. Ausgliederungsgrad des Vermögens in Prozent im interkommunalen Vergleich 2010 Kreis Euskirchen 20,1 Minimum Maximum 0,0 Mittelwert 74,2 Anzahl Werte 28,8 28 Im Gegensatz zu anderen Kreisen/der StädteRegion wird der wesentliche Teil des kommunalen Vermögens im Kernhaushalt geführt. Nur ein Fünftel des kommunalen Vermögens ist ausgegliedert. Das gesamte Anlagevermögen des Konzerns Kreis Euskirchen ist insbesondere von den bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten geprägt, die im Jahr 2010 45,2 Prozent des Anlagevermögens bilden. Der Ausgliederungsgrad dieser Bilanzposition liegt bei 47,9 Prozent. Bei den ausgegliederten bebauten Grundstücken von 63,3 Mio. Euro handelt es sich um die Klinikgebäude, zugehörige Ärzte- und Wohnhäuser sowie die Altenpflegeheime der Liebfrauenhof Schleiden GmbH und der Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH. Durch verschiedene Investitionen im Teilkonzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH steigt der Bestand an Grundstücken und Gebäuden im Konzern um 7,9 Mio. Euro bis zum 31. Dezember 2015 an. Bei der Konzernmutter wurden dagegen bis zum Jahr 2015 keine wesentlichen Neuinvestitio4 nen getätigt . Der Ausgliederungsgrad bei der Bilanzposition wird sich daher zukünftig erhöhen. 4 Für den Kreis Euskirchen lagen zum Zeitpunkt der Prüfung lediglich die Einzelabschlüsse bis einschließlich 2013 vor. Seite 24 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 Die Finanzanlagen haben einen Anteil am Gesamtanlagevermögen von 14,1 Prozent. Der Ausgliederungsgrad bei den Finanzanlagen liegt bei 30,1 Prozent. Bei den ausgegliederten Finanzanlagen handelt es sich insbesondere um die Anteile am assoziierten Unternehmen St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH des Teilkonzerns Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH. Das Infrastrukturvermögen ist vollständig im Kernhaushalt des Kreises Euskirchen bilanziert. Im interkommunalen Vergleich liegt die Infrastrukturquote des Kreises Euskirchen mit 18,5 Prozent unter dem Mittelwert (24,7 Prozent). Im Vergleich zu anderen Kreisen/der StädteRegion hat das Infrastrukturvermögen daher einen geringen Anteil am Gesamtvermögen. Auf das Umlaufvermögen hat der Teilkonzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH gegenüber dem Anlagevermögen einen vergleichsweise geringen Einfluss. Dies liegt insbesondere daran, dass die Konzernmutter Kreis Euskirchen einen vergleichsweise hohen Bestand an liquiden Mitteln vorhält. Diese dienen als Liquiditätsvorsorge für zukünftige Zahlungsverpflichtungen aus den Rückstellungen für Deponien und Altlasten. Der Ausgliederungsgrad der Sonderposten und Schulden stellt sich im Konzern Kreis Euskirchen wie folgt dar: Sonderposten und Schulden zum 31. Dezember 2010 nach Konsolidierung Anteil in den vAB´s (=Differenz) Bilanz Kreis Euskirchen Gesamtbilanz Ausgliederungsgrad pro Bilanzposition in Tausend Euro Sonderposten für Zuwendungen in Prozent 73.680 73.265 415 0,6 0 0 0 - Sonderposten für den Gebührenausgleich 13.930 13.930 0 0,0 Sonstige Sonderposten 20.258 7.116 13.142 64,9 Summe Sonderposten 107.868 94.311 13.557 12,6 Pensionsrückstellungen 71.248 71.248 0 0,0 234.116 234.116 0 0,0 2.078 2.078 0 0,0 4 0 4 100,0 Sonstige Rückstellungen 14.967 6.833 8.135 54,4 Summe Rückstellungen 322.414 314.275 8.139 2,5 0 0 0 - Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 25.730 656 25.075 97,5 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0 0 0 - 186 186 0 0,0 Sonderposten für Beiträge Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Steuerrückstellungen Anleihen Verbindlichkeiten aus Vorgängen die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Seite 25 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen Gesamtbilanz 11757 Bilanz Kreis Euskirchen Anteil in den vAB´s (=Differenz) Ausgliederungsgrad pro Bilanzposition Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.625 599 2.026 77,2 Sonstige Verbindlichkeiten 13.447 9.850 3.598 26,8 Summe Verbindlichkeiten 41.989 11.290 30.699 73,1 Von den im Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen bilanzierten Sonderposten sind insgesamt 12,6 Prozent ausgegliedert. Hiervon entfällt der Großteil auf die sonstigen Sonderposten. Bei den im Teilkonzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH bilanzierten sonstigen Sonderposten handelt es sich um Fördermittel nach dem Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze. Die Rückstellungen sind wesentlich von den Rückstellungen für Deponien und Altlasten sowie den Pensionsrückstellungen der Konzernmutter geprägt. Diese machen in Summe 94,7 Prozent der gesamten Rückstellungen des Konzerns aus. Die hohen Rückstellungen für Deponien und Altlasten (234,1 Mio. Euro) sind als Besonderheit zu sehen, da nur wenige Kreise für die Nachsorge von Deponiealtlasten zuständig sind. Bei den ausgegliederten sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen für Bauerneuerung (vgl. Prüfungsteil Rechtmäßigkeit), Urlaubs- und Überstundenrückstellungen, Rückstellungen für Abrechnungsrisiken sowie Altersteilzeitrückstellungen. Im Gegensatz zu den Sonderposten und Rückstellungen hat der Teilkonzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH einen wesentlichen Anteil an den im Konzern bilanzierten Verbindlichkeiten. Den größten Anteil an den Verbindlichkeiten stellen mit 61,3 Prozent der Gesamtverbindlichkeiten die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen. Diese sind fast vollständig in den Teilkonzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH ausgegliedert. In den Folgejahren bleiben die Kreditverbindlichkeiten relativ konstant, bis zum 31. Dezember 2015 sind geringe Schwankungen bis zu 1,0 Mio. Euro zu verzeichnen. Auch bei der Konzernmutter Kreis Euskirchen ist bis Ende 2015 lediglich ein geringfügiger Anstieg der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen festzustellen. Der Ausgliederungsgrad wird sich daher mittelfristig nicht wesentlich verändern. Weder beim Kreis noch beim Teilkonzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH bestanden zum 31. Dezember 2010 und in den Folgejahren Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung. Bei den ausgegliederten sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt sowie Verbindlichkeiten aus der Lohnsteuer. Kapitalstruktur und Verschuldung Das Gesamtvermögen des Konzerns Kreis Euskirchen ist in 2010 zu 6,6 Prozent aus Eigenkapital finanziert. Unter Einbeziehung der Sonderposten, die in der Regel nicht zurückzuzahlen und zu verzinsen sind, liegt die Eigenkapitalquote 2 des Konzerns bei 20,8 Prozent. Beide Eigenkapitalquoten liegen im interkommunalen Vergleich deutlich unter dem Durchschnitt der Vergleichskreise/der StädteRegion. Die Entwicklung bei der Konzernmutter beeinflusst maß- Seite 26 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 geblich das Eigenkapital. Mittelfristig wird aufgrund der Jahresergebnisse 2012 und 2013 der Konzernmutter ein Wertzuwachs beim Eigenkapital zu verzeichnen sein. Zum 31. Dezember 2013 verfügt die Konzernmutter über eine Ausgleichsrücklage von 11,0 Mio. Euro. In den Jahren 2014 bis 2017 wird die Ausgleichsrücklage dagegen laut Planzahlen durch negative Ergebnisse bei der Konzernmutter in Anspruch genommen. Der Kreis plant in diesen Jahren zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunen eine nicht auskömmliche Kreisumlage zu erheben. Demgegenüber erhöhen voraussichtliche Gewinne aus geplanten Vermögensveräußerungen bei der Konzernmutter die Eigenkapitalausstattung (vgl. Ausführungen zur Konzernmutter). Insgesamt ist im Planungszeitraum bis 2019 gegenüber dem Jahr 2010 ein Eigenkapitalzuwachs von 4,4 Mio. Euro bei der Konzernmutter geplant. Die vergleichsweise schlechte Gesamteigenkapitalausstattung wird sich daher mittelfristig leicht verbessern. Das Umlagevolumen und der Umlagebedarf liegen beim Kreis Euskirchen unter dem Mittelwert im interkommunalen Vergleich. Daher ist auch die Belastung der kreisangehörigen Kommunen durch die Kreisumlage entsprechend gering. Ab 2018 muss der Kreis aufgrund der abgebauten Ausgleichsrücklage eine auskömmliche Umlage erheben. Der Umlagebedarf wird dann ansteigen, auch um die sinkenden Finanzerträge bei der Konzernmutter aufzufangen. Das langfristige Vermögen im Konzern Kreis Euskirchen ist in 2013 zu 147,8 Prozent mit langfristigem Kapital (Eigenkapital, Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge und langfristiges Fremdkapital) finanziert. Das langfristige Vermögen kann somit vollständig durch langfristiges Kapital finanziert werden. Im interkommunalen Vergleich 2010 ist der Anlagendeckungsgrad 2 des Kreises Euskirchen das Maximum. Auch der Anlagendeckungsgrad 2 der Konzernmutter stellt den Maximalwert im interkommunalen Vergleich. Die hohen Werte beim Anlagendeckungsgrad resultieren aus den langfristigen Rückstellungen für Deponien und Altlasten. Um die Gesamtverschuldung zu analysieren, haben wir nachfolgend die Gesamtverschuldung ermittelt. Zur Gesamtverschuldung zählen die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen und die Sonderposten für den Gebührenausgleich. Die Sonderposten für den Gebührenausgleich haben wir bei der Ermittlung berücksichtigt, da es sich hierbei um Gebühren handelt, die den Gebührenzahlern in späteren Jahren (über die Gebührenkalkulation) zurückgegeben werden müssen. Insoweit sind diese als Schulden zu qualifizieren. Fremdkapital zum 31. Dezember 2010 Gesamtbilanz Kreis Euskirchen Schuldenanteil in den vAB’s (= Differenz) in Tausend Euro Verbindlichkeiten Rückstellungen Sonderposten für den Gebührenausgleich Schulden insgesamt 41.989 11.290 30.699 322.414 314.275 8.139 13.930 13.930 0 378.333 339.495 38.838 in Euro je Einwohner Gesamtverschuldung davon Verbindlichkeiten 1.981,19 1.777,81 203,38 219,88 59,12 160,76 Seite 27 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 Die Gesamtverschuldung je Einwohner in Euro des Kreises Euskirchen liegt im interkommunalen Vergleich deutlich über dem Mittelwert der Kreise/der StädteRegion und bildet in 2010 zugleich das Maximum. Gesamtverschuldung je Einwohner in Euro im interkommunalen Vergleich 2010 Kreis Euskirchen 1.981,19 Minimum 412,08 Maximum 1.981,19 Mittelwert 878,20 Anzahl Werte 29 Die Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner liegen dagegen mit 219,88 Euro unter dem Durchschnitt der Vergleichskreise/der StädteRegion. Ein Großteil der Gesamtverbindlichkeiten besteht jedoch beim Teilkonzern Kreiskrankenhaus Mechernich. Dabei machen die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen den größten Teil aus. Die Verbindlichkeiten erhöhen sich bis 2015 nur geringfügig. Die Gesamtverschuldung des Kreises Euskirchen ist überwiegend von Rückstellungen geprägt. 92,6 Prozent der Gesamtverschuldung im Jahr 2010 entfällt auf die Rückstellungen bei der Konzernmutter, wobei die Rückstellungen für Deponien und Altlasten (234,1 Mio. Euro) sowie die Pensionsrückstellungen (71,2 Mio. Euro) den wesentlichen Anteil ausmachen. Die Rückstellungen verbleiben bis 2013 auf dem Niveau des Jahres 2010. Es wird auf die Ausführungen zum Ausgliederungsgrad der Schulden verwiesen. Die vergleichsweise hohe Verschuldung wird auch mittelfristig bestehen bleiben. Feststellung Rund ein Fünftel des Gesamtvermögens des Konzerns Kreis Euskirchen ist in den Teilkonzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH ausgegliedert. Der Ausgliederungsgrad liegt unter dem Durchschnitt der Kreise/der StädteRegion. Das langfristige Vermögen kann vollständig durch langfristiges Kapital finanziert werden. Die Gesamtverschuldung je Einwohner des Kreises Euskirchen bildet im Jahr 2010 den Maximalwert im interkommunalen Vergleich. Die Gesamtverschuldung ist geprägt durch hohe Rückstellungen der Konzernmutter. Die Rückstellungen für Deponien und Altlasten sind im Vergleich mit den übrigen Kreisen/der StädteRegion sehr hoch. Die Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner liegen dagegen unter dem Durchschnitt im interkommunalen Vergleich. Diese werden hauptsächlich durch die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen des Teilkonzerns Kreisklinikum Mechernich GmbH verursacht. Mittelfristig wird die Verschuldung auf dem hohen Niveau des Jahres 2010 verbleiben. Die Eigenkapitalausstattung des Konzerns ist vergleichsweise schlecht. Bis zum Jahr 2013 erzielt die Konzernmutter positive Jahresergebnisse. Von 2014 bis 2017 werden zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunen negative Jahresergebnisse geplant. Insgesamt verbessert sich die Eigenkapitalausstattung, auch aufgrund von Vermögensveräußerungen, im Zeitraum der mittelfristigen Planung bis 2019 leicht. Der Umlagebedarf des Kreises Euskirchen ist gering. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden geringer als bei anderen Kreisen/der StädteRegion belastet. Ab 2018 wird sich der Umlagebedarf jedoch erhöhen. Der Kreis muss dann aufgrund des geringen Eigenkapitals eine auskömmliche Umlage erheben. Um die kreisangehörigen Kommunen nachhal- Seite 28 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 tig dauerhaft zu entlasten sollte geprüft werden, ob weitere Konsolidierungsmöglichkeiten bei der Konzernmutter bestehen. Finanzlage Eine Finanzrechnung ist für den Gesamtabschluss nicht vorgesehen. Jedoch ist dem Anhang eine Gesamtkapitalflussrechnung nach DRS 2 in Staffelform, erweitert um kommunalspezifische Besonderheiten (z.B. Sonderposten), beizufügen (§ 51 Abs. 3 GemHVO NRW). Die Kapitalflussrechnung dient der Offenlegung der Zahlungsströme des Konzerns. Sie ergänzt die Gesamtbilanz und die Gesamtergebnisrechnung durch Informationen über die Herkunft und Verwendung der liquiden Mittel. Ihre Funktion liegt darin, die Investitions- und Finanzierungstätigkeit zu dokumentieren und den Finanzbedarf zu ermitteln. Der Kreis Euskirchen hat seine Gesamtkapitalflussrechnung indirekt derivativ aus den Werten der Gesamtbilanz bzw. Gesamtergebnisrechnung nach dem Top-Down-Konzept erstellt. Den Finanzmittelfonds hat der Kreis derart definiert, dass dieser sich aus den liquiden Mitteln zusammensetzt. Die Gesamtkapitalflussrechnung stellt sich wie folgt dar: Gesamtkapitalflussrechnung in Tausend Euro 2010 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 23.392 + Cashflow aus der Investitionstätigkeit -8.503 + Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -678 = Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 14.212 + Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0 +Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 163.816 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 178.028 Der Konzern Kreis Euskirchen kann seine Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit durch entsprechend hohe Einzahlungen decken, was sich im positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zeigt. Im interkommunalen Vergleich liegt der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit je Einwohner des Kreises Euskirchen deutlich oberhalb des Mittelwertes und nahe dem Maximum. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit je Einwohner in Euro im interkommunalen Vergleich 2010 Kreis Euskirchen 122,50 Minimum Maximum -2,43 156,54 Mittelwert 55,43 Anzahl Werte 28 Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist negativ. Investitionen im Geschäftsjahr konnten aus der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert werden. Es mussten keine neuen Kredite aufge- Seite 29 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 nommen werden. Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zeigt, dass im Jahr 2010 eine Entschuldung stattgefunden hat. Bezogen auf die liquiden Mittel zum 01. Januar 2010 hat der Bestand an liquiden Mitteln im Jahr 2010 um 8,7 Prozent zugenommen. Von den liquiden Mitteln zum Stichtag 31. Dezember 2010 entfällt mit 172,3 Mio. Euro der Großteil auf die Konzernmutter. Der Bestand an liquiden Mitteln im Teilkonzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH liegt bei 5,8 Mio. Euro. Bei der Konzernmutter steigt der Bestand an liquiden Mitteln bis zum 31. Dezember 2013 auf 192,7 Mio. Euro an. In den Jahren 2014 bis 2017 plant der Kreis Euskirchen zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunen mit negativen Ergebnissen. Dies wird sich voraussichtlich auch auf den Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und somit auf die liquiden Mittel auswirken. Dennoch bleibt der Bestand an liquiden Mitteln auch in diesen Jahren vergleichsweise hoch. Mit den ausgeglichenen Haushalten ab 2018 wird der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit wieder positiv ausfallen. Für eine vergleichsweise gute Finanzlage spricht auch die vergleichsweise niedrige kurzfristige Verbindlichkeitsquote. Diese liegt mit 3,2 Prozent unter dem Mittelwert im interkommunalen Vergleich (8,6 Prozent). Bei Kommunen und kommunalen Gebietskörperschaften ist zu berücksichtigen, dass der zukünftige Finanzmittelbedarf insbesondere im Hinblick auf die Pensionszahlungen ansteigen wird. Beim Kreis Euskirchen führen zusätzlich die Zahlungsverpflichtungen aus den Rückstellungen für Deponien und Altlasten zu einem zukünftig erhöhten Finanzmittelbedarf. Aufgrund des hohen Bestandes an liquiden Mitteln deckt der Kreis diesen Finanzmittelbedarf überwiegend, aber nicht vollständig ab. Ohne zusätzlichen Aufbau von Liquidität kann es daher möglich sein, dass der Kreis Euskirchen zur Finanzierung der Pensions- und Nachsorgeverpflichtungen langfristig auch Kredite aufnehmen muss. Feststellung Die Finanzlage des Konzerns Kreis Euskirchen ist gut. Der Konzern verfügt über ausreichend liquide Mittel, es bestehen keine Liquiditätskredite. Auch in den Folgejahren bleibt der Bestand an liquiden Mitteln vergleichsweise hoch. Es ist positiv hervorzuhaben, dass der Kreis Euskirchen für zukünftige Zahlungsverpflichtungen zumindest teilweise eine Vorsorge betrieben hat. Seite 30 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 Kennzahlenübersicht Kennzahlen 2010 im interkommunalen Vergleich in Prozent Kennzahl in Anlehnung an das NKF Kennzahlenset NRW Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen Aufwandsdeckungsgrad 94,6 110,6 99,8 99,5 Eigenkapitalquote 1 -9,2 46,5 18,1 6,61 Eigenkapitalquote 2 20,3 63,3 40,6 20,9 Infrastrukturquote 10,4 51,0 24,7 18,5 Abschreibungsintensität 1,6 7,8 4,4 4,4 Anlagendeckungsgrad 2 80,1 147,8 102,3 147,8 kurzfristige Verbindlichkeitsquote 1,8 34,4 8,6 3,2 Zinslastquote 0,1 3,2 1,0 0,6 Zuwendungsquote 7,0 22,8 15,6 13,4 Personalintensität 9,8 32,6 17,7 21,9 Sach- und Dienstleistungsintensität 3,4 21,5 13,0 15,2 Weitere Kennzahlen Fehlbetragsquote/Eigenkapitalrendite Minimum Maximum Mittelwert Kreis Euskirchen -30,4 19,3 -1,4 -15,1 0,0 74,2 28,8 20,1 -2,43 156,54 55,43 122,50 Gesamtjahresergebnis ohne Anteile anderer Gesellschafter in Euro je Einwohner -62,33 99,65 4,57 16,14 Gesamtverschuldung in Euro je Einwohner 412,08 1.981,19 878,20 1.981,19 61,20 695,73 303,73 219,88 Gesamtausgliederungsgrad Cashflow aus lfd. Geschäftstätigkeit in Euro je Einwohner davon Verbindlichkeiten Herne, den 26. Oktober 2017 gez. gez. Thomas Nauber Sandra Heß Abteilungsleitung Projektleitung Seite 31 von 32 Kreis Euskirchen Gesamtabschluss und Beteiligungen 11757 Kontakt Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstraße 1, 44623 Herne Postfach 10 18 79, 44608 Herne t 0 23 23/14 80-0 f 0 23 23/14 80-333 e info@gpa.nrw.de i www.gpa.nrw.de Seite 32 von 32