Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
31 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
15.11.17, 09:01
Aktualisiert
12.12.17, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
V 382/2017
06.11.2017
Datum:
X Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss
28.11.2017
Kreisausschuss
06.12.2017
Kreistag
13.12.2017
Beschluss über die Entlastung des Landrats für das Haushaltsjahr 2015
Sachbearbeiter/in: Herr Latz
Tel.: 15 425
Abt.: Stabsstelle 14
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Beschlussentwurf über die Entlastung des Landrats für das Haushaltsjahr 2015 durch die
Kreistagsmitglieder gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW wird in der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses formuliert.
-2Begründung:
Neben dem Beschluss des Kreistages über die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2015 - siehe V 381/2017 - und dem Beschluss des
Kreistages über die Ergebnisbehandlung - siehe V 374/2017 - entscheiden die Kreistagsmitglieder
nach den vorgenannten Vorschriften über die Entlastung des Landrats. Verweigern sie die Entlastung
oder sprechen sie diese mit Einschränkungen aus, so haben sie dafür die Gründe anzugeben.
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)