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Beschlussvorlage Stab (Z 1 V 382 2017 (Rechnungsprüfungsausschuss vom 28.11.2017))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
01.12.17, 10:02
Aktualisiert
01.12.17, 10:02
Beschlussvorlage Stab (Z 1 V 382 2017 (Rechnungsprüfungsausschuss vom 28.11.2017))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/V 382/2017 Datum: 01.12.2017 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 28.11.2017 B) TOP 4 Nichtöffentliche Sitzung Beschluss über die Entlastung des Landrats für das Haushaltsjahr 2015 Der Vorsitzende verliest den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses des Kreises Euskirchen zum 31.12.2015, welcher dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Anschließend stellt er diesen zur Abstimmung. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Kreises Euskirchen über die Prüfung des Jahresabschlusses des Kreises Euskirchen zum 31.12.2015 gemäß § 101 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW. Dieser enthält nachstehende Beschlussempfehlung an den Kreistag: Entlastung des Landrats für das Haushaltsjahr 2015: Die Kreistagsmitglieder erteilen dem Landrat für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW Entlastung. Abstimmungsergebnis: einstimmig V 382/2017