Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
109 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
14.11.17, 16:01
Aktualisiert
14.11.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 383/2017
10.11.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
20.11.2017
Kreisausschuss
06.12.2017
Kreistag
13.12.2017
Fortschreibung der Finanzierung der GründerRegion Aachen, Düren, Euskirchen,
Heinsberg
Sachbearbeiter/in: Frau Valder
x
Tel.: (02251) 15 113
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 571 05
Zeile: 15
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez. i.A.
HuthmacherSchmitz
Kreiskämmerer
Produkt:
Zeile:
Der erhöhte Mittelbedarf für die Jahre 2018 und 2019 wird über die
Veränderungsliste im Haushaltsentwurf 2018 unter Produkt 571 05,
Zeile 15, eingeplant.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt,
a)
die Fortführung und Beteiligung des Kreises Euskirchen an der GründerRegion Aachen bis
31.12.2019,
b)
die jährliche Beteiligung und Mittelbereitstellung in Höhe von künftig 23.715 € und
c)
ermächtigt den Landrat zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung für den genannten
Zeitraum.
-2-
Begründung:
Die Initiative GründerRegion Aachen wurde 1999 als Dachmarke für rund 40 Einrichtungen aus dem
Bereich der Existenzgründungsförderung ins Leben gerufen.
Die Wirtschaftsregion Aachen, bestehend aus der Städteregion Aachen und den Kreisen Düren,
Euskirchen und Heinsberg, zeichnet sich im bundesweiten Vergleich seit langem durch hohe
Kompetenz in der Beratung und Begleitung von Existenzgründenden und Jungunternehmen aus.
Über 40 Institutionen geben Gründenden mit unternehmerischem Gespür und guten Geschäftsideen
das notwendige Rüstzeug, um sie auf ihre Aufgaben als Unternehmer vorzubereiten und zu begleiten.
Ziel der GründerRegion ist es, die umfassenden Beratungsangebote der beteiligten Institutionen
transparenter zu gestalten und den Beratungsprozess weiter zu optimieren.
Von der Erstberatung über die qualifizierte Unterstützung bei der Entwicklung des Geschäftsplanes
bis hin zur Unternehmensfinanzierung erfolgt alles in wenigen exakt aufeinander abgestimmten
Schritten. Hinzu kommen die Themen Qualifizierung, Coaching, Beratung bei der Ansiedlung,
Wachstumsberatung, sowie Unterstützung in Fragen der Unternehmensnachfolge.
Der Kreis Euskirchen profitiert von den Aktionen der GründerRegion Aachen zur Schaffung eines
gründerfreundlichen Klimas, den verschiedenen gemeinsam erstellten Printprodukten, den
gemeinsam erstellten Seminarangeboten für die Zielgruppen, den Wettbewerben Gründen und
Wachsen sowie Vision plus und den zahlreichen Veranstaltungsformaten (Gründertag,
Gründerfoyer,…), die in wechselndem Turnus auch im Kreis Euskirchen mit stattfinden.
Mit der V 47/2014 hatte der Kreistag die Fortführung und Beteiligung des Kreises Euskirchen an der
GründerRegion Aachen bis 30.06.2017, die jährliche Beteiligung und Mittelbereitstellung in Höhe von
21.559,00 € beschlossen. Zwischenzeitlich erklärte die Lenkungsgruppe der GründerRegion das Jahr
2016 als sog. Rumpfjahr und die Budgetführung wurde aufgrund der Übernahme des Budgets der
GründerRegion in den Haushalt der IHK Aachen auf Jährlichkeit umgestellt. Die Zuschussmittel für
2017 stehen haushaltsmäßig unter Produkt 571 05 zur Verfügung.
Die Lenkungsgruppe der Gründerregion hat in ihrer Sitzung am 6. Juli 2017 über die Verlängerung
der Laufzeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2019 beraten.
Dabei erklärte die Geschäftsstelle der GründerRegion die Budgetplanung eingehend und wies auf zu
erwartende Kostensteigerungen und angekündigte Kürzungen der Sparkasse von je 10 % in 2018
und 2019 (auf der Einnahmeseite) hin.
Die sich hieraus ergebenden erhöhten Budgetansätze sowie die Einnahme/Ausgabe-Entwicklung für
2018/2019 sind der Anlage zu V 383/2017 zu entnehmen.
Hierzu berichtet die Geschäftsstelle der GründerRegion wie folgt:
„Die planerischen Ausgaben der GründerRegion werden die voraussichtlichen Einnahmen in 2018 um
rund 23.000 Euro und in 2019 um rund 27.000 Euro übersteigen. Hierdurch wird die bestehende
Rücklage von rund 80.000 Euro in 2017 auf knapp 30.000 Euro in 2019 abgeschmolzen.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Rücklage aufgrund zu erwartender Preisgeldauszahlungen in
Höhe von 17.500 Euro Ende 2019 voraussichtlich nur noch bei 12.500 Euro liegen wird. Im Falle
weiterer unplanmäßiger Ausgaben bzw. dem Wegfall von Einnahmen besteht mithin die ernsthafte
Gefahr der Unterdeckung. Selbst ohne außerplanmäßige Ereignisse ist spätestens 2020 mit einer
Unterdeckung zu rechnen.
Der Ausgabenüberschuss ist zum einen durch Kürzungen der Finanzierungsbeiträge der Sparkassen
um rund 15.000 Euro im Jahr 2018 und rund 30.000 Euro ab 2019, zum anderen durch signifikante
Steigerungen bei den Realkosten verursacht. Die Beiträge der Träger wurden seit 2008 nicht
angepasst; zwischenzeitlich hat es sogar eine Kürzung der Zuschüsse um 5 % gegeben. Im selben
Zeitraum lag die Inflationsrate bei 8,2% und die Gehälter nach dem TV-L sind um 22% gestiegen.
-3Ausgehend von den heutigen Kostenansätzen ist daher von einer Steigerung der Realkosten um
etwa 65.000 EUR auszugehen.
Die Kostensteigerungen konnten teilweise aufgefangen werden, indem die IHK Aachen zunehmend
mit Infrastruktur wie Räumen, EDV, Druckkosten und CRM-Systemen sowie durch IHK-Mitarbeiter
aus dem Vorzimmer, Juristen und Existenzgründungsberatern unterstützt hat.
Diverse weitere Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb der Träger wurden ausgiebig geprüft und als
nicht zielführend eingestuft.
Insbesondere mit Blick auf die im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung vorgesehenen
Maßnahmen ist zu vermuten, dass die GründerRegion in der Lage sein muss, kurzfristig zu reagieren,
um sich gestalterisch mit in die Prozesse einbringen zu können. An dieser Flexibilität fehlt es bei
unveränderter Fortschreibung des Budgets.“
Für den Kreis Euskirchen bedeutet die Budgeterhöhung eine Zuschusserhöhung von bisher
21.559,00 € auf künftig 23.714,90 €.
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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