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Beschlussvorlage Stab (Fortschreibung der Finanzierung der GründerRegion Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
109 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
14.11.17, 16:01
Aktualisiert
14.11.17, 16:01
Beschlussvorlage Stab (Fortschreibung der Finanzierung der GründerRegion Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg) Beschlussvorlage Stab (Fortschreibung der Finanzierung der GründerRegion Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg) Beschlussvorlage Stab (Fortschreibung der Finanzierung der GründerRegion Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 383/2017 10.11.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 20.11.2017 Kreisausschuss 06.12.2017 Kreistag 13.12.2017 Fortschreibung der Finanzierung der GründerRegion Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg Sachbearbeiter/in: Frau Valder x Tel.: (02251) 15 113 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 571 05 Zeile: 15 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. i.A. HuthmacherSchmitz Kreiskämmerer Produkt: Zeile: Der erhöhte Mittelbedarf für die Jahre 2018 und 2019 wird über die Veränderungsliste im Haushaltsentwurf 2018 unter Produkt 571 05, Zeile 15, eingeplant. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, a) die Fortführung und Beteiligung des Kreises Euskirchen an der GründerRegion Aachen bis 31.12.2019, b) die jährliche Beteiligung und Mittelbereitstellung in Höhe von künftig 23.715 € und c) ermächtigt den Landrat zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung für den genannten Zeitraum. -2- Begründung: Die Initiative GründerRegion Aachen wurde 1999 als Dachmarke für rund 40 Einrichtungen aus dem Bereich der Existenzgründungsförderung ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsregion Aachen, bestehend aus der Städteregion Aachen und den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg, zeichnet sich im bundesweiten Vergleich seit langem durch hohe Kompetenz in der Beratung und Begleitung von Existenzgründenden und Jungunternehmen aus. Über 40 Institutionen geben Gründenden mit unternehmerischem Gespür und guten Geschäftsideen das notwendige Rüstzeug, um sie auf ihre Aufgaben als Unternehmer vorzubereiten und zu begleiten. Ziel der GründerRegion ist es, die umfassenden Beratungsangebote der beteiligten Institutionen transparenter zu gestalten und den Beratungsprozess weiter zu optimieren. Von der Erstberatung über die qualifizierte Unterstützung bei der Entwicklung des Geschäftsplanes bis hin zur Unternehmensfinanzierung erfolgt alles in wenigen exakt aufeinander abgestimmten Schritten. Hinzu kommen die Themen Qualifizierung, Coaching, Beratung bei der Ansiedlung, Wachstumsberatung, sowie Unterstützung in Fragen der Unternehmensnachfolge. Der Kreis Euskirchen profitiert von den Aktionen der GründerRegion Aachen zur Schaffung eines gründerfreundlichen Klimas, den verschiedenen gemeinsam erstellten Printprodukten, den gemeinsam erstellten Seminarangeboten für die Zielgruppen, den Wettbewerben Gründen und Wachsen sowie Vision plus und den zahlreichen Veranstaltungsformaten (Gründertag, Gründerfoyer,…), die in wechselndem Turnus auch im Kreis Euskirchen mit stattfinden. Mit der V 47/2014 hatte der Kreistag die Fortführung und Beteiligung des Kreises Euskirchen an der GründerRegion Aachen bis 30.06.2017, die jährliche Beteiligung und Mittelbereitstellung in Höhe von 21.559,00 € beschlossen. Zwischenzeitlich erklärte die Lenkungsgruppe der GründerRegion das Jahr 2016 als sog. Rumpfjahr und die Budgetführung wurde aufgrund der Übernahme des Budgets der GründerRegion in den Haushalt der IHK Aachen auf Jährlichkeit umgestellt. Die Zuschussmittel für 2017 stehen haushaltsmäßig unter Produkt 571 05 zur Verfügung. Die Lenkungsgruppe der Gründerregion hat in ihrer Sitzung am 6. Juli 2017 über die Verlängerung der Laufzeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2019 beraten. Dabei erklärte die Geschäftsstelle der GründerRegion die Budgetplanung eingehend und wies auf zu erwartende Kostensteigerungen und angekündigte Kürzungen der Sparkasse von je 10 % in 2018 und 2019 (auf der Einnahmeseite) hin. Die sich hieraus ergebenden erhöhten Budgetansätze sowie die Einnahme/Ausgabe-Entwicklung für 2018/2019 sind der Anlage zu V 383/2017 zu entnehmen. Hierzu berichtet die Geschäftsstelle der GründerRegion wie folgt: „Die planerischen Ausgaben der GründerRegion werden die voraussichtlichen Einnahmen in 2018 um rund 23.000 Euro und in 2019 um rund 27.000 Euro übersteigen. Hierdurch wird die bestehende Rücklage von rund 80.000 Euro in 2017 auf knapp 30.000 Euro in 2019 abgeschmolzen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Rücklage aufgrund zu erwartender Preisgeldauszahlungen in Höhe von 17.500 Euro Ende 2019 voraussichtlich nur noch bei 12.500 Euro liegen wird. Im Falle weiterer unplanmäßiger Ausgaben bzw. dem Wegfall von Einnahmen besteht mithin die ernsthafte Gefahr der Unterdeckung. Selbst ohne außerplanmäßige Ereignisse ist spätestens 2020 mit einer Unterdeckung zu rechnen. Der Ausgabenüberschuss ist zum einen durch Kürzungen der Finanzierungsbeiträge der Sparkassen um rund 15.000 Euro im Jahr 2018 und rund 30.000 Euro ab 2019, zum anderen durch signifikante Steigerungen bei den Realkosten verursacht. Die Beiträge der Träger wurden seit 2008 nicht angepasst; zwischenzeitlich hat es sogar eine Kürzung der Zuschüsse um 5 % gegeben. Im selben Zeitraum lag die Inflationsrate bei 8,2% und die Gehälter nach dem TV-L sind um 22% gestiegen. -3Ausgehend von den heutigen Kostenansätzen ist daher von einer Steigerung der Realkosten um etwa 65.000 EUR auszugehen. Die Kostensteigerungen konnten teilweise aufgefangen werden, indem die IHK Aachen zunehmend mit Infrastruktur wie Räumen, EDV, Druckkosten und CRM-Systemen sowie durch IHK-Mitarbeiter aus dem Vorzimmer, Juristen und Existenzgründungsberatern unterstützt hat. Diverse weitere Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb der Träger wurden ausgiebig geprüft und als nicht zielführend eingestuft. Insbesondere mit Blick auf die im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung vorgesehenen Maßnahmen ist zu vermuten, dass die GründerRegion in der Lage sein muss, kurzfristig zu reagieren, um sich gestalterisch mit in die Prozesse einbringen zu können. An dieser Flexibilität fehlt es bei unveränderter Fortschreibung des Budgets.“ Für den Kreis Euskirchen bedeutet die Budgeterhöhung eine Zuschusserhöhung von bisher 21.559,00 € auf künftig 23.714,90 €. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)