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Beschlussvorlage Stab (Z 1 V383 2017 (Wifö-Ausschuss vom 20.11.2017))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
27.11.17, 15:01
Aktualisiert
27.11.17, 15:01
Beschlussvorlage Stab (Z 1 V383  2017 (Wifö-Ausschuss vom 20.11.2017))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z1/ V 383/2017 Datum: 24.11.2017 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 20.11.2017 A) TOP 6 Öffentliche Sitzung Fortschreibung der Finanzierung der GründerRegion Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg Herr Heller, SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Erläuterungen zum Mehrwert der GründerRegion für den Kreis Euskirchen. Frau Poth stellt fest, dass die Gründerberatung des Kreises insbesondere mit den durch die GründerRegion Aachen zur Verfügung stehenden Printprodukten (Gründerleitfaden, Checklisten,…) und professionell gut aufgearbeiteten Medien gut aufgestellt ist. Außerdem profitiere man von einem Referentenpool. Ein Teil des Kreiszuschusses würde für die Preisgelder sowie Qualifizierungsveranstaltungen in den Wettbewerben AC² Gründung, Wachstum und Innovation verwendet. Leider sei jedoch die Teilnehmerlandschaft an den Wettbewerben stark wissens- und technologiebasiert und durch die Hochschullandschaft geprägt, so dass Teilnehmer aus dem Kreis Euskirchen dadurch eher benachteiligt seien. Die weniger starke Wissensorientierung im Kreis Euskirchen komme in den statistischen Werten der Beschäftigten mit Hochschulabschluss und den in der Region vergleichsweise geringen Patentanmeldungen zum Ausdruck. Insgesamt sei die Gründungsintensität auf Kreisebene im Vergleich zur Region jedoch sehr ausgeprägt. Dem Ausschuss werden die vorliegenden Gründerstatistiken auf Regionsebene zur Verfügung gestellt. Nach dieser Aussprache empfiehlt der Ausschuss dem Kreistag folgende Beschlussfassung: a) Die Fortführung und Beteiligung des Kreises Euskirchen an der GründerRegion Aachen bis 31.12.2019, b) die jährliche Beteiligung und Mittelbereitstellung in Höhe von künftig 23.715 € und c) ermächtigt den Landrat zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung für den genannten Zeitraum. Abstimmungsergebnis: einstimmig V 383/2017