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Verwaltungsergänzung (Erlass der Achten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
06.12.17, 11:01
Aktualisiert
06.12.17, 11:01
Verwaltungsergänzung (Erlass der Achten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 388/2017 Datum: 05.12.2017 Erlass der Achten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005 Die Änderungssatzung wird in § 6 Abs. 1 Buchstabe g. Satz 2) wie folgt ergänzt: Für „Private Bauherren“ von Ein- und Zweifamilienhäusern - nach Vorlage einer Bescheinigung - und für kommunale Maßnahmen im Bleibelastungsgebiet wird die Gebühr von 2,60 €/t auf 4,00 €/t geändert. gez. i.V. i.V. Adams