Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
06.12.17, 11:01
Aktualisiert
06.12.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 / V 388/2017
Datum: 05.12.2017
Erlass der Achten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im
Kreis Euskirchen vom 21.12.2005
Die Änderungssatzung wird in § 6 Abs. 1 Buchstabe g. Satz 2) wie folgt ergänzt:
Für „Private Bauherren“ von Ein- und Zweifamilienhäusern - nach Vorlage einer Bescheinigung - und
für kommunale Maßnahmen im Bleibelastungsgebiet wird die Gebühr von 2,60 €/t auf 4,00 €/t
geändert.
gez. i.V. i.V. Adams