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Info GB (Ergebnis des Einplanungsgespräches 2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
104 kB
Datum
22.11.2017
Erstellt
13.11.17, 14:02
Aktualisiert
13.11.17, 14:02
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 273/2017 17.10.2017 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.11.2017 Ergebnis des Einplanungsgespräches 2017 Am 14.09.2017 fand bei der Bezirksregierung Köln das Einplanungsgespräch für straßenbauliche Fördermaßnahmen statt. Die Finanzsituation für die kommunale Straßenbauförderung hat sich seit dem letzten Einplanungsgespräch deutlich verbessert. Das Landesverkehrsministerium führt hierzu Folgendes aus: „Am 14. Oktober 2016 haben sich Bund und Länder grundsätzlich auf eine Neuordnung ihrer Finanzbeziehung ab dem Jahr 2020 verständigt. Der Einigung zufolge wird der Bund den Ländern ab 2020 jährlich einen Umsatzsteuerfestbetrag in Höhe von 2,6 Mrd. € zuweisen. Mit dem auf NordrheinWestfalen entfallenden Anteil wird das Land in die Lage versetzt, ab dem Jahr 2020 an die Stelle des Bundes zu treten und jährlich Mittel in Höhe der bisherigen Bundeszuweisungen von 259,53 Mio. € für die Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur bereitzustellen. Unter Berücksichtigung des hälftigen Anteils des ÖPNV wird damit über 2019 hinaus ein jährlicher Betrag in Höhe von mindestens 129,76 Mio. € in den kommunalen Straßenbau fließen können.“ Ab dem Jahr 2018 wurden insofern wieder Maßnahmen in das Einplanungsprogramm aufgenommen. Das Ergebnis für den Kreis Euskirchen kann in Einzelheiten der beigefügten Tabelle entnommen werden. Folgende Maßnahmen wurden mit Beginn in 2018 eingeplant:   K 41, Grundhafte Erneuerung zwischen der B 258 und Reetz K 79, grundhafte Erneuerung zwischen Rohr und Tondorf, einschließlich der Ortsdurchfahrt Rohr Die Finanzierungsanträge für diese Maßnahmen lagen vollständig vor, so dass eine Bewilligung für 2018 zugesagt werden konnte. Für die Kreisstraße 39 ist in 2018 der Neubau der Erftbrücke bei Schönau vorgesehen. Daher wurde im Vorfeld des Einplanungsgespräches bereits der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Bezirksregierung eingereicht. Der vorliegende Finanzierungsantrag umfasst die beiden Ausbaustrecken bei Schönau und Holzmühlheim sowie die jeweils in den Ausbaustrecken befindlichen Bauwerke. Als Ergebnis des Gespräches wurde festgehalten, dass für die Maßnahme -2eine Teilung des Antrags nicht erfolgt und zum Bau der Brücke in 2018 ein vorzeitiger Baubeginn genehmigt wird. Die Bewilligung der Gesamtmaßnahme wurde für 2019 in Aussicht gestellt. Hierzu ist jedoch noch die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen für den Straßenabschnitt bei Holzmühlheim sowie für die dort gelegene Erftbrücke erforderlich. Aufgrund der schlechten Straßenzustände wurden im Einplanungsgespräch folgende Maßnahmen erstmalig besprochen und in das Programm aufgenommen:  K 45, Ausbau Eschweiler Weg Bei der Maßnahme handelt es sich um ein ca. 170m langes Steigungsstück, dass zum Erreichen der dauerhaften Standsicherheit zur Hanginnenseite verlagert werden soll. Ein wegen der Schäden veranlasstes Baugrundgutachten ergab, dass randliche Absackungen auf unzureichenden Baugrundverhältnisse des Unterbaus zurück zu führen sind. Ein Böschungsbruch infolge eines Versagens der Scherfestigkeit kann nicht ausgeschlossen werden. Die zulässige Belastung der Straße wurde aus diesem Grund auf SLW 30 herabgesetzt. Darüber hinaus werden bereits regelmäßig Kontrollmessungen zur Feststellung evtl. Hangbewegung durchgeführt. Aufgrund der Dringlichkeit wurde die Maßnahme bereits in 2018 eingeplant.  K 27, Ausbau zwischen Glehn und Eicks Der 2.470 m lange Streckenabschnitt entspricht aufgrund der geringen Fahrbahnbreite nicht mehr den vorhandenen Verkehrsverhältnissen. Insbesondere bei Baumaßnahmen der umliegenden Straßenzüge wird die Strecke als Umleitung in Anspruch genommen. Der Zustand der Fahrbahn und der Randbereiche ist dementsprechend stark in Mitleidenschaft gezogen und bedarf inzwischen einer dauernden Unterhaltung. Ziel der Maßnahme ist der Ausbau des Streckenzuges entsprechend der heutigen Richtlinien. Für die Maßnahme liegen noch keine weiterführenden Planungen vor. Diese sollen kurzfristig an ein Planungsbüro vergeben werden, so dass ein Finanzierungsantrag erarbeitet werden kann. Als Einplanungsjahr wurde 2020 festgelegt. Allgemeines: Landespolitisch wäre aus Sicht der Kreisverwaltung eine landesrechtliche Fördergesetzgebung für die Zeit nach 2019 einzufordern. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)