Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
104 kB
Datum
22.11.2017
Erstellt
13.11.17, 14:02
Aktualisiert
13.11.17, 14:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 273/2017
17.10.2017
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.11.2017
Ergebnis des Einplanungsgespräches 2017
Am 14.09.2017 fand bei der Bezirksregierung Köln das Einplanungsgespräch für straßenbauliche
Fördermaßnahmen statt.
Die Finanzsituation für die kommunale Straßenbauförderung hat sich seit dem letzten
Einplanungsgespräch deutlich verbessert. Das Landesverkehrsministerium führt hierzu Folgendes
aus:
„Am 14. Oktober 2016 haben sich Bund und Länder grundsätzlich auf eine Neuordnung ihrer
Finanzbeziehung ab dem Jahr 2020 verständigt. Der Einigung zufolge wird der Bund den Ländern ab
2020 jährlich einen Umsatzsteuerfestbetrag in Höhe von 2,6 Mrd. € zuweisen. Mit dem auf NordrheinWestfalen entfallenden Anteil wird das Land in die Lage versetzt, ab dem Jahr 2020 an die Stelle des
Bundes zu treten und jährlich Mittel in Höhe der bisherigen Bundeszuweisungen von 259,53 Mio. €
für die Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur bereitzustellen. Unter Berücksichtigung des
hälftigen Anteils des ÖPNV wird damit über 2019 hinaus ein jährlicher Betrag in Höhe von mindestens
129,76 Mio. € in den kommunalen Straßenbau fließen können.“
Ab dem Jahr 2018 wurden insofern wieder Maßnahmen in das Einplanungsprogramm aufgenommen.
Das Ergebnis für den Kreis Euskirchen kann in Einzelheiten der beigefügten Tabelle entnommen
werden.
Folgende Maßnahmen wurden mit Beginn in 2018 eingeplant:
K 41, Grundhafte Erneuerung zwischen der B 258 und Reetz
K 79, grundhafte Erneuerung zwischen Rohr und Tondorf, einschließlich der Ortsdurchfahrt
Rohr
Die Finanzierungsanträge für diese Maßnahmen lagen vollständig vor, so dass eine Bewilligung für
2018 zugesagt werden konnte.
Für die Kreisstraße 39 ist in 2018 der Neubau der Erftbrücke bei Schönau vorgesehen. Daher wurde
im Vorfeld des Einplanungsgespräches bereits der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der
Bezirksregierung eingereicht. Der vorliegende Finanzierungsantrag umfasst die beiden
Ausbaustrecken bei Schönau und Holzmühlheim sowie die jeweils in den Ausbaustrecken
befindlichen Bauwerke. Als Ergebnis des Gespräches wurde festgehalten, dass für die Maßnahme
-2eine Teilung des Antrags nicht erfolgt und zum Bau der Brücke in 2018 ein vorzeitiger Baubeginn
genehmigt wird. Die Bewilligung der Gesamtmaßnahme wurde für 2019 in Aussicht gestellt. Hierzu ist
jedoch noch die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen für den Straßenabschnitt bei Holzmühlheim
sowie für die dort gelegene Erftbrücke erforderlich.
Aufgrund der schlechten Straßenzustände wurden im Einplanungsgespräch folgende Maßnahmen
erstmalig besprochen und in das Programm aufgenommen:
K 45, Ausbau Eschweiler Weg
Bei der Maßnahme handelt es sich um ein ca. 170m langes Steigungsstück, dass zum
Erreichen der dauerhaften Standsicherheit zur Hanginnenseite verlagert werden soll. Ein
wegen der Schäden veranlasstes Baugrundgutachten ergab, dass randliche Absackungen auf
unzureichenden Baugrundverhältnisse des Unterbaus zurück zu führen sind. Ein
Böschungsbruch infolge eines Versagens der Scherfestigkeit kann nicht ausgeschlossen
werden. Die zulässige Belastung der Straße wurde aus diesem Grund auf SLW 30
herabgesetzt. Darüber hinaus werden bereits regelmäßig Kontrollmessungen zur Feststellung
evtl. Hangbewegung durchgeführt. Aufgrund der Dringlichkeit wurde die Maßnahme bereits in
2018 eingeplant.
K 27, Ausbau zwischen Glehn und Eicks
Der 2.470 m lange Streckenabschnitt entspricht aufgrund der geringen Fahrbahnbreite nicht
mehr den vorhandenen Verkehrsverhältnissen. Insbesondere bei Baumaßnahmen der
umliegenden Straßenzüge wird die Strecke als Umleitung in Anspruch genommen. Der
Zustand der Fahrbahn und der Randbereiche ist dementsprechend stark in Mitleidenschaft
gezogen und bedarf inzwischen einer dauernden Unterhaltung. Ziel der Maßnahme ist der
Ausbau des Streckenzuges entsprechend der heutigen Richtlinien. Für die Maßnahme liegen
noch keine weiterführenden Planungen vor. Diese sollen kurzfristig an ein Planungsbüro
vergeben werden, so dass ein Finanzierungsantrag erarbeitet werden kann. Als
Einplanungsjahr wurde 2020 festgelegt.
Allgemeines:
Landespolitisch wäre aus Sicht der Kreisverwaltung eine landesrechtliche Fördergesetzgebung für die
Zeit nach 2019 einzufordern.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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