Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
107 kB
Datum
06.12.2017
Erstellt
13.11.17, 15:02
Aktualisiert
13.11.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 372/2017
17.10.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.11.2017
Kreisausschuss
06.12.2017
K 79, Grundhafte Erneuerung zwischen Rohr und Tondorf, einschließlich der Ortsdurchfahrt
Rohr
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:54201
Zeile:25
Investitionsnummer I 542012581
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Zeile:
Die Mittel werden im Haushalt 2018 veranschlagt.
X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt den Erneuerungsmaßnahmen an der K 79 zwischen Rohr und Tondorf,
einschl. der Ortsdurchfahrt Rohr zu. Der Kreisausschuss beschließt den Auftrag für die
Erneuerungsmaßnahmen nach vorheriger Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu
vergeben und vor Vergabe des Auftrags zur Vermeidung der Ausschlusswirkung den vorzeitigen
Baubeginn bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.
-2Begründung:
Die Kreisstraße 79 befindet sich in den Ortsdurchfahrten Rohr und Tondorf sowie auf der freien
Stecke zwischen den Ortslagen in einem schlechten Zustand. Das Schadensbild stellt sich in Form
von Rissen, Ausbrüchen und Absackungen dar. Aufgrund dessen wurde bereits in 2012 vorsorglich
ein Finanzierungsantrag zur Beantragung von Straßenbauförderungen bei der Bezirksregierung Köln
für die gesamte Strecke eingereicht.
Für die Ortdurchfahrt Tondorf ist ein Vollausbau vorgesehen, da hier neben der Erneuerung der
Fahrbahn in Abstimmung mit der Gemeinde Nettersheim auch eine Umgestaltung der Nebenanlagen
vorgenommen werden soll.
Da der Streckenabschnitt der Ortsdurchfahrt Rohr und die freie Strecke zwischen Rohr und Tondorf
mit grundhaften Erneuerungsmaßnahmen kurzfristig ausgeschrieben werden kann, wurde hierfür im
diesjährigen Einplanungsgespräch eine Bewilligung der Fördergelder bereits in 2018 in Aussicht
gestellt. Insofern wurde entschieden, den Gesamtantrag zu teilen. Der Antrag für den Vollausbau der
Ortsdurchfahrt Tondorf wird im nächsten Einplanungsgespräch beraten.
Die Länge der Baustrecke der grundhaften Erneuerung beträgt ca. 2.845 m zuzüglich der
verkehrsgerechten Anbindungen der Ortsstraßen und Wirtschaftswege.
Die Straße hat eine Fahrbahnbreite von im Mittel 6,50 m.
geplante Sanierungsmaßnahmen:
Als grundsätzliches Sanierungskonzept ist nach dem Abfräsen der bituminösen Deckschichten das
Aufbringen einer 6 cm starken Binderschicht und einer neuen 4 cm starken Deckschicht vorgesehen.
Hierdurch wird die Tragfähigkeit des Straßenoberbaus verbessert.
Neben den Fahrbahnerneuerungen ist die Anpassung der Bankette sowie nach Erfordernis die
Erneuerung von Straßenausstattung wie Schutzplanken und Verkehrszeichen vorgesehen. Der
zukünftige Fahrbahnaufbau der Außerortsstrecke ist wie folgt dargestellt geplant:
Asphaltbeton
4,0 cm
Asphaltbinder
6,0 cm
auf vorhandenen bituminösen Tragschichten
Bereiche mit Tragfähigkeitsproblemen bis in den Untergrund werden durch eine Erneuerung des
Fahrbahnaufbaus bis in die ungebundenen Tragschichten erneuert.
Maßnahmen im Hinblick auf die Querschnittsgestaltung oder Trassierung sind generell nicht geplant.
Für die im Streckenabschnitt vorhandene Brücke über den Armutsbach ist die Erneuerung der
Brückenabdichtung erforderlich.
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen laut Kostenberechnungen 1.660.000,- €.
Bei Maßnahmen der grundhaften Erneuerung ist mit einer Förderung von 60 % zu rechnen. Der
Eigenanteil des Kreises Euskirchen beläuft sich für den ersten Bauabschnitt somit auf 664.000,- €.
Nähere Einzelheiten sind der beigefügten Folgekostenberechnung zu entnehmen.
Um die Maßnahme im Sommer 2018 förderunschädlich umsetzen zu können, ist der vorzeitige
Maßnahmenbeginn bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen, da mit einer Bewilligung erst in der
zweiten Jahreshälfte gerechnet werden kann.
Die erforderlichen Mittel für die Gesamtmaßnahme wurden für den Haushalt 2018 in Höhe von
2.500.000,- € neu veranschlagt.
-3-
Zur rechtzeitigen Durchführung der Maßnahme müssen Ausschreibung und Auftragsvergabe des
ersten Bauabschnitts im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung und der Veranschlagung im
Haushalt 2018 erfolgen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den o.g. Erneuerungsmaßnahmen an der K 79 zwischen
Rohr und Tondorf, einschl. der Ortsdurchfahrt Rohr zuzustimmen.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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