Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
33 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
13.11.17, 14:02
Aktualisiert
01.12.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 384/2017
06.11.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.11.2017
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
04.12.2017
Kreisausschuss
06.12.2017
Kreistag
13.12.2017
Erlass einer Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Wolff
Tel.: 02251/15-253
Abt.: 39
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt den Erlass einer Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des
Kreises Euskirchen.
Begründung:
-2Bereits im Jahre 2015 hatten die kreisansässigen Tierschutzvereine einen Antrag zur Einführung
einer kreisweiten Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen gestellt (A72/2015).
Aufgrund der damaligen Erlass- und Informationslage sah die Abt. 39 für eine solche Verordnung
keine gerichtsfesten Erfolgsaussichten. Dies hat sich nunmehr geändert.
Die unter Federführung der Abt. 39 in Zusammenarbeit mit allen Tierschutzvereinen bereits seit 2009
laufenden Katzenkastrationsaktionen für herrenlose Katzen wurden mit der Maßgabe fortgesetzt,
intensiver als bislang den Gesundheitszustand der gefangenen Katzen zu dokumentieren. Hierbei
musste festgestellt werden, dass mehr als 50 % der eingefangen Tiere erkrankt waren. Es wurden
allein im Jahre 2016 ca. 1/3 Katzen mehr tierärztlich behandelt als jeweils in den Jahren 2011 bis
2015.
An den Futterstellen im Kreisgebiet versorgen die Tierschutzvereine derzeit dauerhaft ca. 1050
Katzen. Hinzu kommt eine nicht unerhebliche Dunkelziffer, die zusätzlich von der Bevölkerung
gefüttert werden. Angesichts der Krankheitsquote der eingefangenen Katzen, des damit verbundenen
Katzenelends und der trotz der durchgeführten Katzenkastrationsaktionen steigenden Zahl der
eingefangenen vermehrungsfähigen Tiere soll mittels der anliegenden Katzenschutzverordnung die
Population der freilebenden Katzen kreisweit eingedämmt und damit deren Lebensbedingungen
insgesamt verbessert werden.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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