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Beschlussvorlage GB (Erlass einer Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
33 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
13.11.17, 14:02
Aktualisiert
01.12.17, 11:01
Beschlussvorlage GB (Erlass einer Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Erlass einer Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 384/2017 06.11.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.11.2017 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 04.12.2017 Kreisausschuss 06.12.2017 Kreistag 13.12.2017 Erlass einer Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Wolff Tel.: 02251/15-253 Abt.: 39 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt den Erlass einer Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Euskirchen. Begründung: -2Bereits im Jahre 2015 hatten die kreisansässigen Tierschutzvereine einen Antrag zur Einführung einer kreisweiten Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen gestellt (A72/2015). Aufgrund der damaligen Erlass- und Informationslage sah die Abt. 39 für eine solche Verordnung keine gerichtsfesten Erfolgsaussichten. Dies hat sich nunmehr geändert. Die unter Federführung der Abt. 39 in Zusammenarbeit mit allen Tierschutzvereinen bereits seit 2009 laufenden Katzenkastrationsaktionen für herrenlose Katzen wurden mit der Maßgabe fortgesetzt, intensiver als bislang den Gesundheitszustand der gefangenen Katzen zu dokumentieren. Hierbei musste festgestellt werden, dass mehr als 50 % der eingefangen Tiere erkrankt waren. Es wurden allein im Jahre 2016 ca. 1/3 Katzen mehr tierärztlich behandelt als jeweils in den Jahren 2011 bis 2015. An den Futterstellen im Kreisgebiet versorgen die Tierschutzvereine derzeit dauerhaft ca. 1050 Katzen. Hinzu kommt eine nicht unerhebliche Dunkelziffer, die zusätzlich von der Bevölkerung gefüttert werden. Angesichts der Krankheitsquote der eingefangenen Katzen, des damit verbundenen Katzenelends und der trotz der durchgeführten Katzenkastrationsaktionen steigenden Zahl der eingefangenen vermehrungsfähigen Tiere soll mittels der anliegenden Katzenschutzverordnung die Population der freilebenden Katzen kreisweit eingedämmt und damit deren Lebensbedingungen insgesamt verbessert werden. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)