Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Überarbeitung des Regionalplanes Köln Aktueller Stand)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
86 kB
Datum
22.11.2017
Erstellt
13.11.17, 14:02
Aktualisiert
13.11.17, 14:02
Info GB (Überarbeitung des Regionalplanes Köln
Aktueller Stand) Info GB (Überarbeitung des Regionalplanes Köln
Aktueller Stand)

öffnen download melden Dateigröße: 86 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 287/2017 03.11.2017 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.11.2017 Überarbeitung des Regionalplanes Köln Aktueller Stand Die Überarbeitung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln befindet sich derzeit im informellen Planverfahren. Zwischen September und Oktober 2017 haben die Kommunalgespräche der Kommunen des Kreises Euskirchen bei der Bezirksregierung stattgefunden. In den Gesprächen wurden die Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung, die siedlungsbezogenen Kennzahlen, die Wohnflächenbedarfe /–reserven, die Gewerbeflächenbedarfe / -reserven, die Restriktionsflächen und die potentiellen Erweiterungswünsche thematisiert. Die Kommunen haben in dem Zusammenhang die nicht zutreffenden Bevölkerungsprognosen kritisiert. Für die Berechnung der Wohnbedarfe ist allerdings nicht die Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune ausschlaggebend, sondern die Veränderung der Haushaltszahlen im Planungszeitraum gemäß Prognose von IT.NRW. Die Haushaltszahlen liegen bei IT.NRW auf Kreisebene vor. Im nächsten Jahr wird eine aktuellere Prognose vorliegen, welche bei der weiteren Planung Berücksichtigung finden wird. Für Ortsteile, welche außerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) liegen und weniger als 2.000 Einwohner haben, ist eine Eigenentwicklung in Höhe von 5 % vorgesehen. Dies wird in Teilen als zu gering erachtet. Des Weiteren wurde die Ermittlung der Gewerbeflächenbedarfe seitens der Bezirksregierung bemängelt. Ein Großteil der Kommunen sieht sich durch die berechneten Flächenbedarfe in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt und bewertet die eingesetzte Methode für den ländlichen Raum als ungeeignet. Die Bezirksregierung nimmt dies zur Kenntnis, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass dieses Vorgehen mit der Staatskanzlei abgestimmt wurde. In einem gesonderten Prozess namens Region Plus soll im Rahmen der Überarbeitung des Regionalplanes eine Umverteilung der Flächenbedarfe, welche in den Ballungsräumen nicht mehr gedeckt werden können, in die umliegenden Kommunen umgesetzt werden. Die Bezirksregierung geht nach den derzeitigen Planungen davon aus, dass Kommunen, welche in einem ÖPNV Radius von 45 min um Köln und Bonn liegen, hierbei berücksichtigt werden können. Da sich im weiteren Verlauf gegebenenfalls noch Änderungen ergeben, wurden sämtliche Kreiskommunen befragt, ob ein Interesse an einer Umverteilung besteht. -2Die Bezirksregierung hat die Inhalte der Kommunalgespräche für interne Zwecke dokumentiert und wird diese als weitere Planungsgrundlage verwenden. Der Zeitplan sieht derzeit einen Beginn des formalen Verfahrens für 2020 vor. Eine Fertigstellung wird für das Jahr 2024 angestrebt. Kreisentwicklungskonzept für den Kreis Euskirchen - aktueller Stand Das Planungsbüro Dr. Jansen wurde im Juli 2017 beauftragt ein Kreisentwicklungskonzept für den Kreis Euskirchen zu erstellen. Im August und im September 2017 hat das Planungsbüro hierzu in individuellen Einzelgesprächen mit den 11 Kreiskommunen eine Bestandsaufnahme vorgenommen. Die Ergebnisse wurden dokumentiert und digital erfasst. Darüber hinaus wurden die sozioökonomischen Daten der Kommunen ausgewertet. Als nächstes steht die Berechnung der Flächenbedarfe an, welche im November abgeschlossen werden soll. Für die Restriktionsanalyse und die Reserveflächen benötigt das Planungsbüro aktuelle Daten von den Kommunen, welche zeitnah um deren Bereitstellung gebeten werden. Für Dezember 2017 wird ein gemeinsamer Termin mit dem Planungsbüro, den Kommunen und dem Kreis angestrebt, wo ein Zwischenstand präsentiert werden soll. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)