Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
86 kB
Datum
22.11.2017
Erstellt
13.11.17, 14:02
Aktualisiert
13.11.17, 14:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 287/2017
03.11.2017
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.11.2017
Überarbeitung des Regionalplanes Köln
Aktueller Stand
Die Überarbeitung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln befindet sich derzeit im
informellen Planverfahren. Zwischen September und Oktober 2017 haben die Kommunalgespräche
der Kommunen des Kreises Euskirchen bei der Bezirksregierung stattgefunden.
In den Gesprächen wurden die Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung, die siedlungsbezogenen
Kennzahlen, die Wohnflächenbedarfe /–reserven, die Gewerbeflächenbedarfe / -reserven, die
Restriktionsflächen und die potentiellen Erweiterungswünsche thematisiert.
Die Kommunen haben in dem Zusammenhang die nicht zutreffenden Bevölkerungsprognosen
kritisiert. Für die Berechnung der Wohnbedarfe ist allerdings nicht die Einwohnerzahl der jeweiligen
Kommune ausschlaggebend, sondern die Veränderung der Haushaltszahlen im Planungszeitraum
gemäß Prognose von IT.NRW. Die Haushaltszahlen liegen bei IT.NRW auf Kreisebene vor. Im
nächsten Jahr wird eine aktuellere Prognose vorliegen, welche bei der weiteren Planung
Berücksichtigung finden wird.
Für Ortsteile, welche außerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) liegen und weniger als
2.000 Einwohner haben, ist eine Eigenentwicklung in Höhe von 5 % vorgesehen. Dies wird in Teilen
als zu gering erachtet.
Des Weiteren wurde die Ermittlung der Gewerbeflächenbedarfe seitens der Bezirksregierung
bemängelt. Ein Großteil der Kommunen sieht sich durch die berechneten Flächenbedarfe in ihren
Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt und bewertet die eingesetzte Methode für den ländlichen
Raum als ungeeignet. Die Bezirksregierung nimmt dies zur Kenntnis, weist aber gleichzeitig darauf
hin, dass dieses Vorgehen mit der Staatskanzlei abgestimmt wurde.
In einem gesonderten Prozess namens Region Plus soll im Rahmen der Überarbeitung des
Regionalplanes eine Umverteilung der Flächenbedarfe, welche in den Ballungsräumen nicht mehr
gedeckt werden können, in die umliegenden Kommunen umgesetzt werden. Die Bezirksregierung
geht nach den derzeitigen Planungen davon aus, dass Kommunen, welche in einem ÖPNV Radius
von 45 min um Köln und Bonn liegen, hierbei berücksichtigt werden können. Da sich im weiteren
Verlauf gegebenenfalls noch Änderungen ergeben, wurden sämtliche Kreiskommunen befragt, ob ein
Interesse an einer Umverteilung besteht.
-2Die Bezirksregierung hat die Inhalte der Kommunalgespräche für interne Zwecke dokumentiert und
wird diese als weitere Planungsgrundlage verwenden. Der Zeitplan sieht derzeit einen Beginn des
formalen Verfahrens für 2020 vor. Eine Fertigstellung wird für das Jahr 2024 angestrebt.
Kreisentwicklungskonzept für den Kreis Euskirchen - aktueller Stand
Das Planungsbüro Dr. Jansen wurde im Juli 2017 beauftragt ein Kreisentwicklungskonzept für den
Kreis Euskirchen zu erstellen. Im August und im September 2017 hat das Planungsbüro hierzu in
individuellen Einzelgesprächen mit den 11 Kreiskommunen eine Bestandsaufnahme vorgenommen.
Die Ergebnisse wurden dokumentiert und digital erfasst. Darüber hinaus wurden die
sozioökonomischen Daten der Kommunen ausgewertet. Als nächstes steht die Berechnung der
Flächenbedarfe an, welche im November abgeschlossen werden soll. Für die Restriktionsanalyse und
die Reserveflächen benötigt das Planungsbüro aktuelle Daten von den Kommunen, welche zeitnah
um deren Bereitstellung gebeten werden.
Für Dezember 2017 wird ein gemeinsamer Termin mit dem Planungsbüro, den Kommunen und dem
Kreis angestrebt, wo ein Zwischenstand präsentiert werden soll.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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