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Info GB (Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
25.10.17, 09:02
Aktualisiert
25.10.17, 09:02
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung Info 262/2017 18.10.2017 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 16.11.2017 Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht im Kreis Euskirchen Gemäß § 14 Abs. 11 des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NRW) sind die Heimaufsichtsbehörden verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Der vorliegende Bericht der Heimaufsicht des Kreises Euskirchen für die Jahre 2015 und 2016 gibt Aufschluss über die Aufgaben und Tätigkeiten der Heimaufsichtsbehörde sowie über deren Erfahrungen im Umgang mit dem geltenden Heimrecht und spiegelt darüber hinaus die aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen des Kreises Euskirchen wieder. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)