Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
25.10.17, 09:02
Aktualisiert
25.10.17, 09:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Info 262/2017
18.10.2017
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
16.11.2017
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht im Kreis Euskirchen
Gemäß § 14 Abs. 11 des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NRW) sind die Heimaufsichtsbehörden
verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.
Der vorliegende Bericht der Heimaufsicht des Kreises Euskirchen für die Jahre 2015 und 2016 gibt
Aufschluss über die Aufgaben und Tätigkeiten der Heimaufsichtsbehörde sowie über deren
Erfahrungen im Umgang mit dem geltenden Heimrecht und spiegelt darüber hinaus die aktuelle
Situation in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
des Kreises Euskirchen wieder.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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