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Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 1_D 39_2017, KA 04.10.2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
13.10.17, 10:04
Aktualisiert
13.10.17, 10:04
Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 1_D 39_2017, KA 04.10.2017)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / D 39/2017 Datum: 13.10.2017 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 04.10.2017 A) TOP 10 Öffentliche Sitzung Jahresabschluss 2015 des Kreises Euskirchen Der Vorsitzende führt aus, dass der Kreisausschuss die Dringlichkeit direkt beschließen könne, ohne, dass Unterschriften aus den Fraktionen erforderlich seien. Der Kreisausschuss beschließt gemäß § 50 Abs. 3 KrO NRW im Wege der Dringlichkeit: Der Kreistag nimmt den Jahresabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2015 einschließlich des Lageberichtes zur Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. Abstimmungsergebnis: Einstimmig D 39/2017